2389/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung der Philippstraße in Köln-Ehrenfeld (Az.: 02-1600-77/18)
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Anlage 2 - Straßenraum Philippstraße
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Seite 1Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Philippstraße Übersichtsplan Vortragende Person, Ort, Datum Seite 2Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Philippstraße 1. Abschnitt: Glasstraße bis Stammstraße Vortragende Person, Ort, Datum Hausnr. 72 Seite 3Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Philippstraße 2. Abschnitt: Stammstraße bis Venloer Straße Vortragende Person, Ort, Datum Hausnr. 54 Seite 4Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Philippstraße 2. Abschnitt: Stammstraße bis Venloer Straße Vortragende Person, Ort, Datum Hausnr. 48 Seite 5Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Philippstraße 2. Abschnitt: Stammstraße bis Venloer Straße Vortragende Person, Ort, Datum Hausnr. 32 Seite 6Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Philippstraße 2. Abschnitt: Stammstraße bis Venloer Straße Vortragende Person, Ort, Datum Hausnr. 2-4 Seite 7Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Philippstraße 2. Abschnitt: Stammstraße bis Venloer Straße Vortragende Person, Ort, Datum Seite 8Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Philippstraße nach möglicher Umgestaltung Vortragende Person, Ort, Datum
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 Vorlagen-Nummer 2389/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung der Philippstraße in Köln-Ehrenfeld (Az.: 02- 1600-77/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bedankt sich für die Eingabe des Petenten und beschließt, in der Philippstraße auf Gehwegverbreiterungen im Sinne der Bürgereingabe auf Grund der örtlichen Ver- hältnisse und den sich mit einem solchen Ausbau ergebenden erhöhten KAG-Beiträgen für die Anlie- ger zu verzichten. Gleichzeitig beauftragt die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Verwaltung, die Philippstraße im Abschnitt von Stammstraße bis Glasstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 2 Begründung: Die Bürgereingabe weist auf Defizite in der Philippstraße hin, wonach die Gehwege in der Breite nicht ausreichend seien und Fußgänger somit gezwungen seien, die Fahrbahn zu benutzen. Im Zusam- menhang mit der Wiederherstellung der Philippstraße wird vorgeschlagen, die Gehwege zu Lasten des ruhenden Verkehrs jeweils mit einer Breite von mindestens 2 m zu verbreitern. Ferner soll die Philippstraße in das Radverkehrskonzept für das Viertel eingegliedert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat am 30.05.2018 einen Ortstermin in der Philippstraße durchgeführt. Die Philipp- straße gliedert sich in ihrer heutigen Straßenraumgestaltung grundsätzlich in zwei Straßenabschnitte: 1. Abschnitt: Glasstraße bis Stammstraße und 2. Abschnitt: Stammstraße bis Venloer Straße. Im Folgenden stellt die Verwaltung die Ergebnisse aus dem Ortstermin abschnittsweise dar: 1. Abschnitt: Glasstraße bis Stammstraße In diesem Abschnitt sind die Gehwege mit einer Breite von 2 m bzw. 2,20 m ausgebaut. Gleichzei- tig wird in diesem Abschnitt einseitig geparkt. Die Fahrbahn besitzt eine Breite von 3 m. Die Ver- waltung verweist hierzu auch auf die Seite 2 der Anlage 2. Die heutigen Gehwegbreiten entsprechen bereits dem Wunsch der Bürgereingabe. Daher sieht die Verwaltung zu diesem Punkt keinen weiteren Handlungsbedarf. Hinsichtlich der Radverkehrssituation hat die Verwaltung für diesen Abschnitt ergänzend geprüft, ob und in welcher Weise die Philippstraße im Abschnitt von Stammstraße bis Glasstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden kann. Eine Öffnung in diesem Abschnitt erscheint unkompliziert und wird in Kürze vorbereitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung in diesem Sommer erfolgen wird. 2. Abschnitt: Stammstraße bis Venloer Straße In diesem Abschnitt variieren die Gehwegbreiten von ca. 1,10 m bis 1,55 m. Entlang dieses Ab- schnitts wird alternierend geparkt. Die Fahrbahnbreite beträgt 2,50 m bis 3 m in Höhe der Fahr- bahneinengungen und 3 m entlang den Streckenbereichen neben dem alternierenden Parken. In Höhe der Venloer Straße besteht zusätzlich eine Ladezone. Die Verwaltung verweist hierzu auch auf die Seiten 3 bis 7 der Anlage 2. Sofern die Gehwege in diesem Abschnitt jeweils auf eine Breite von 2 m vergrößert werden, so verbleibt eine Fahrbahnbreite von ca. 3,70 m. Gleichzeitig entfallen bei dieser Lösung entlang die- ses Abschnitts ersatzlos ca. 30 Parkplätze sowie die Ladezone. Die Verwaltung hat zu dem Bürgervorschlag einen Querschnitt dargestellt, welcher in der Anlage auf Seite 8 die mögliche zukünftige Situation verdeutlicht. Auf Grund des hohen Parkdrucks in dem Viertel sieht die Verwaltung es als kritisch an, entlang des gesamten Abschnitts auf das Parken zu verzichten. Ferner weist die Verwaltung darauf hin, dass in Höhe der heutigen Baumscheiben, welche gleich- zeitig als Fahrbahneinengungen ausgebildet sind, die heutige Gehwegbreite nicht vergrößert wer- den kann. Eine Gehwegverbreiterung in diesen Bereichen im Sinne der Bürgereingabe lässt sich nur realisieren, sofern die Bäume gefällt werden (siehe auch Anlage 2, Seite 3 und Seite 6). Zu der vorgesehenen Wiederherstellung innerhalb der Philippstraße teilt die Verwaltung ergänzend mit, dass bisher lediglich die Wiederherstellung der Fahrbahn in der Philippstraße vorgesehen ist. Die momentan angedachte Wiederherstellung ist KAG-fähig, wodurch Kosten für die Anlieger ent- stehen. Da die Kosten der möglichen Gehwegverbreiterungen im Sinne des Bürgervorschlages ebenfalls umlagefähig sind, würden sich die Beitragssätze der Anlieger entsprechend erhöhen. Ferner sind in Fahrtrichtung Venloer Straße die Leitungen in einem Abstand von nicht mehr als 0,50 m vom Bordsteinrand durch den Versorgungsträger bereits verlegt worden. Diese Lage der Leitungen führt jetzt zu einem erhöhten Aufwand, die Sinkkästen der Straßenentwässerung ord- 3 nungsgemäß anzuschließen. Die Verwaltung bittet zu beachten, dass bei einer Verbreiterung der Gehwege keine Bordsteine bzw. deren Rückenstützen direkt über den Versorgungsleitungen an- geordnet werden können. Entsprechende Leitungsverlegungen der erst zuvor eingebauten Ver- sorgungsleitungen sind somit bei den gewünschten Gehwegverbreitungen zwingend erforderlich, sofern neue Leitungstrassen hierfür zugewiesen werden können. Die als Einbahnstraße eingerichtete Philippstraße ist in diesem Abschnitt bereits für den Radver- kehr in Gegenrichtung geöffnet. Daher sieht die Verwaltung zu diesem Punkt keinen weiteren Handlungsbedarf. Anlagen 1. Eingabe 2. Straßenraum Philippstraße
Anlage 1 Eingabe
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1 Köln, 15. Mai 2018 Dringliche Bürgereingabe bzgl. der Gestaltung der Philippstraße in Köln- Ehrenfeld Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes Anliegen bitten wir als Anregung und Beschwerde im Sinne des § 24 GO zu bearbeiten: In Köln-Ehrenfeld wird zurzeit seitens der Stadtverwaltung die Wiederherstellung der aufgerissenen Philippstraße in Angriff genommen. Dafür sind öffentliche Mittel von rund 200.000 € vorgesehen. Die Bürgersteige der Straße sind seit langem unakzeptabel und viel zu schmal um von Fußgängern sicher genutzt werden zu können. Zu gefährlich für die alten Menschen und die Kinder, die an der Straße wohnen. Der Durchgangsverkehr passiert zu häufig, zu nahe und oft zu schnell junge und alte Fußgänger, die durch Kinderwagen oder Menschen mit mehr Platzbedarf gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszuweichen. Zur Veranschaulichung sind Fotos beigefügt. Bevor jetzt zur Wiederherstellung und Konservierung dieses nicht richtlinien- und politikkonformen Zustands öffentliche Gelder eingesetzt werden, bitten die betroffenen Bürger den Beschwerdeaus- schuss bzw. die Bezirksvertretung Folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, vor Genehmigung und Umsetzung der Bauplanung für die Wieder- herstellung der Philippstraße sicherzustellen, dass die Beschlüsse der BV zur Barrierefreiheit von Bürgersteigen in Ehrenfeld sowie die Richtlinien zur Gestaltung von Stadtstraßen bei der Planung berücksichtigt werden. Eine Gehwegbreite von beiderseits 2 m ließe Raum für die vorgeschriebene Fahrbahnbreite von 3,5 m. Die Straße soll in das Radwegekonzept für das Viertel eingegliedert sein sowie zur Beruhigung des Verkehrs in dem gesamten Gebiet beitragen. Die Planung soll vor Umsetz- ung der BV und den Bürgern vorgestellt werden. Der Philippstraße kommt als Bestandteil des Viertels zwischen Venloer- und Subbelratherstraße ebenfalls die Aufgabe zu, die Belange der in diesem Viertel lebenden Bürger zu Lasten des Park- such- und Abkürzungsverkehrs wesentlich stärker zu berücksichtigen. Im Zuge der Umgestaltung für das beschlossene Parkraumkonzept sollte das Viertel mit geeigneten Maßnahmen zusätzlich verkehrsberuhigt werden. Ausgaben für Straßenbau sollten ab sofort immer unter Berücksichtigung auf die sich für die Zukunft abzeichnenden Anforderungen geplant werden: Fuß- und Radverkehr sollen zu Lasten des Individual-Autoverkehrs erweitert werden, um den durch weitere Verdichtung sich rasch ändernden Notwendigkeiten für die Bewohner dann noch gerecht werden zu können. Die geplante Radwegführung durch die Stammstrasse sollte unterstützt werden. In der Philippstraße droht Verschwendung öffentlicher Mittel durch die Konservierung von Konzepten aus dem letzten Jahrhundert. Sehr gern bieten wir Ihnen einen Gesprächs – bzw auf Wunsch auch einen Besichtigungstermin in der Philippstraße an und sind hier terminlich offen – wir bitten um Rückmeldung zur Abstimmung eines Termins unter Im Namen vieler Anwohner / Hauseigentümer in der Philippstraße in Köln Ehrenfeld 2 Schräge, enge Fußwege Geplante Ladezone
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Philippstraße 1
- Stammstraße
- Glasstraße
- Venloer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2389/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.07.2018
- Erstellt
- 19.07.2018 10:37