2387/2022
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6439.02;
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
959 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
612 Makr Az
Vorlagen-Nummer
2387/2022
Stand: 24.09.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 6439.02;
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 6439.02;
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung
2387/2022
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt.
Aktueller Sachstand:
Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Parkhauses ist Ende September 2022 erfolgt.
Nächste Schritte:
Die Planung wird umgesetzt. Derzeit wird die Fläche abgeräumt und entwickelt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht vorgesehen.
Anlage 4
91 Zeichen
Anlage 4 Maßstab: ohne N Güterverkehrszentrum EifeltorNeubau eines PKW-Parkhauses - Entwurf
Anlage 5 9.2.3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 29.08.2022 2387-2022
1211 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 29.08.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 29.08.2022 öffentlich 9.2.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6439.02; Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung 2387/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6439.02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen- dung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet nördlich der Gebäude der Gras Logistik GmBH — Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung — einzuleiten mit dem Ziel, eine überbaubare Grundstücksfläche für ein Parkhaus festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis; Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Kau)
Anlage 2
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000 NNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN Stadtplanungsamt Auszug des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 6439/02 Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln - Rondorf, 4. Änderung 0 100 50 200 300 Meter 4. Änderung Auszug des Bebauungsplanes 6439/02 Am Eif eltor A4
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 12 500 NNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6439/02 Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln - Rondorf, 4. Änderung 0 100 500 Meter 100 300 4. Änderung Bebauungsplan 6439/02 Am Eifelto r elto r
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Makr Az Vorlagen-Nummer 2387/2022 Freigabedatum 01.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6439.02; Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6439.02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfah- rens nach § 13 BauGB für das Gebiet nördlich der Gebäude der Gras Logistik GmBH — Arbeitsti- tel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung — einzuleiten mit dem Ziel, eine überbaubare Grundstücksfläche für ein Parkhaus festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis; Alternative: Beibehaltung des bisherigen Planungsrechtes Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Das Gebiet der vereinfachten Änderung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6439.02, Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf. Der Bebauungsplan ist seit dem 30.01.1995 rechtsverbindlich. Südlich der Autobahn A 4 wurden unter anderem mehrere Sonderge- biete sowie eine Fläche für eine Bahnanlage festgesetzt. Es sollte ein Güterverkehrszentrum entste- hen, das vorwiegend der Unterbringung von Umschlags- und Fuhrbetrieben dient. Der Bebauungsplan setzt für die von der Änderung betroffene Fläche Sondergebiet (SO) ohne eine überbaubare Grundstücksfläche fest. Ursprünglich war der Bereich als Fläche für Nebenanlagen in Ergänzung zu den Hallen vorgesehen. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das vorhandene Parkhaus von der Kapazität nicht mehr auskömmlich ist und durch einen Neubau an anderer Stelle ersetzt werden soll. Für die geplante Erweiterung des Betriebes der DHL am Standort ist eine Erhöhung der PKW- Stellplätze aufgrund der Steigerung der Mitarbeiteranzahl erforderlich. Auf dem 5.375 m² großen Teil- grundstück, dem Bereich der 4. Änderung, soll ein Parkhaus für circa 360 PKW entstehen, wodurch der Bedarf insgesamt gedeckt werden kann. Das überplante Grundstück ist derzeit mit Asphalt und Pflasterflächen versehen und wird aktuell bereits als Parkplatzfläche genutzt. Das geplante neue PKW-Parkhaus soll zukünftig das bestehende Parkhaus auf dem Betriebsgelände des Paketzentrums ersetzten Das bestehende Parkhaus soll in der Folge niedergelegt werden. Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans mit Darstellung der 4. Änderung, M 1 : 12.500 Anlage 2 Geltungsbereich - des rechtsverbindlichen Bebauungsplans – Auszug - Bebauungs- plans mit Darstellung der 4. Änderung, , M 1 : 5.000 Anlage 3 Erläuterungstext Anlage 4 Planungskonzept
Anlage 3
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ANLAGE 3 Erläuterungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6439.02; Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung 1. Anlass und Ziel der Planung Die Deutsche Post AG, vertreten durch die Deutsche Post DHL Real Estate Deutschland GmbH, jeweils mit Sitz in Bonn beabsichtigt, eine bauliche Erweiterung des bestehenden DHL Paketzentrum am Standort Köln – Am Eifeltor zu realisieren. Das Areal wird über die Straße `Am Eifeltor` in Köln Rondorf erschlossen. Hintergrund der geplanten Betriebserweiterung ist die aktuelle Entwicklung des unverändert anhaltenden Wachstums des Online-Handels und die damit verbundene Steigerung der Pa- ketmengen führen dazu, dass die Deutsche Post ihre Sortierkapazitäten derzeit bundesweit weiter erhöhen muss. Der Handlungsdruck hat sich durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie noch einmal deutlich verstärkt. Die Paketzentren der Deutschen Post sind dabei als „systemrelevante“ Einrichtungen der Grundversorgung einzustufen. So ist die Deutsche Post DHL nach § 2 Abs. 1 PTSG (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz) ge- setzlich verpflichtet, die Postversorgung aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch in Krisensituatio- nen – wie z.B. im Falle der Verbreitung des SARS-CoV-19-Virus. Von den vorgenannten Entwicklungen ist auch das Paketzentrum Köln betroffen, das für die Region eine maßgebliche Versorgungsfunktion übernimmt und wichtiger Teil im Netzwerk der Paketzentren der Deutschen Post ist. Durch die vorgesehene Betriebserweiterung und damit verbundene Steigerung der Mitarbei- terinnen- und Mitarbeiteranzahl ist die Größe des bestehenden Parkhauses in seiner Kapazi- tät nicht mehr auskömmlich. Eine Erweiterung des bestehenden Parkhauses ist sowohl durch die notwendige Änderung der Betriebsabläufe sowie baulich nicht möglich. Zudem soll die Verkehrssicherheit für den PKW-Verkehr durch Trennung des PKW- und LKW-Verkehrs erhöht werden. Aus den genannten Gründen kann der aktuelle Standort des bestehenden Parkhauses nicht beibehalten werden. Ziel der Planung ist, auf dem 5.375 m² großen Plangrundstück ein Parkhaus für circa 360 PKW-Stellplätzen zu entwickeln, wodurch der Bedarf des Betriebes insgesamt gedeckt wer- den kann. Das überplante Grundstück ist versiegelt und wird aktuell bereits als Parkplatzflä- che genutzt. Das geplante neue PKW-Parkhaus soll zukünftig das bestehende Parkhaus er- setzten. Der rechtverbindliche Bebauungsplan setzt für die von der Änderung betroffene Fläche ein Sondergebiet (SO) ohne eine überbaubare Grundstücksfläche fest. Ursprünglich war der Be- reich der 4. Änderung als Fläche für Nebenanlagen in Ergänzung zu den Gebäuden vorge- sehen. Da die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes dem aktuellen Vorhaben entgegenstehen, ist für das Plangebiet eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Parkhauses zu schaf- fen. Es soll eine überbaubaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden. 1.2 Verfahren Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach den planungsrechtlichen Bestimmungen des § 13 BauGB durchgeführt. Die planungsrechtli- chen Voraussetzungen liegen vor: • Durch die Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. • Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.7b BauGB genannten Schutzgüter. • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermei- dung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des BImSchG zu beachten sind. Da für die Bebauungsplanänderung die Voraussetzungen zur Umsetzung eines vereinfach- ten Verfahrens nach § 13 BauGB vorliegen, wird in einem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB und einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB sowie von einer Durchführung von Monitoringmaßnahmen abgesehen. Die relevanten Umweltbelange wer- den geprüft und in die Abwägung eingestellt. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes der 4. Änderung Das Plangebiet liegt im linksrheinischen Kölner Süden, im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, im Stadtteil Rondorf. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf den seit 1995 rechtskräftigen Be- bauungsplan mit der Nummer 6439.02. Aufgrund der Größe des Plangebietes ist der Bebau- ungsplan in einen nördlichen Teilbereich (Blatt 1) und einen südlichen Teilbereich (Blatt 2) gegliedert. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes liegt vom Blattschnitt sowohl im Blatt 1 als auch im Blatt 2. Das Plangebiet liegt östlich des Flurstücks 114, südlich der Flurstücke 114 und 115, westlich des Flurstücks 183 und nördlich des Flurstücks 112 (siehe Anlage 1). Das Plangebiet in der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 50 umfasst einen Teil- bereich des Flurstücks 112 und erstreckt sich auf eine Fläche von 5.375 m². 2.2 Vorhandene Struktur Der Bebauungsplan Nr. 6439.02 ist seit dem 30.01.1995 rechtsverbindlich. Südlich der Auto- bahn A 4 wurden unter anderem mehrere Sondergebiete sowie eine Fläche für Bahnanlage festgesetzt. Es sollte ein Güter- verkehrszentrum entstehen, das vorwiegend der Unterbrin- gung von Umschlags- und Fuhrbetrieben dient. 2.3 Erschließung Das Plangebiet ist über die Straße Am Eifeltor an die Innenstadt sowie die südlichen Stadt- teile und über einen nahe gelegenen Autobahnanschluss an die der Bundesautobahn A 4 angebunden. Das Gebiet ist über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Buslinien 133, 138 und 714 angeschlossen. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, der gewerblich genutzt werden soll. 3.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet der 4. Änderung als Sondergebiet mit der Zweck- bestimmung „Güterverkehrszentrum“ dargestellt 3.3 Landschaftsplan Das räumliche Geltungsbereich der ersten Änderung ist nicht Bestandteil des Landschafts- plans. 3.4 Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung, Vogelschutzgebiete Ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein `Europäisches Vogelschutzgebiet` liegt nicht vor. 3.5 Bebauungsplan Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des seit 1995 rechtsverbindlichen Be- bauungsplans Nr. 6439.02 in Köln-Rondorf. Durch die vorgesehenen Änderungen entstehen im übrigen Plangebiet keine Anpassungserfordernisse. 4. Inhalte der Bebauungsplan-Änderung Um den Neubau eines PKW-Parkhauses zu ermöglichen, ist die Festsetzung einer entspre- chenden überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan erforderlich. 5. Auswirkungen der Planung 5.1 Umweltbelange Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und der Erstel- lung eines Umweltberichtes nach § 2a und Anlage 1 BauGB abgesehen. Die möglichen Aus- wirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB werden im weite- ren Verfahren ermittelt und in der Planung berücksichtigt. 5.2 Lärm Die zukünftigen Lärmimmissionen im Plangebiet selbst sowie die Auswirkungen auf die Nachbarschaft sollen gutachterlich ermittelt und ggf. Schallschutzmaßnahmen vorgeschla- gen werden. 5.3 Baumstandorte im Änderungsbereich Die bauliche Umsetzung des PKW-Parkhauses bedingt, dass im Zuge der Baumaßnahme voraussichtlich vier Bäume auf dem Flurstück 112 entfallen müssen. Als Ausgleich sollen insgesamt sechs Laubbäume auf dem Grundstück gepflanzt werden. Die Pflanzqualität soll so gewählt werden, dass die Anforderungen an Ersatzpflanzungen, die sich aus der Baum- schutzsatzung ergeben, erfüllt werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass der geplante Neubau des PKW-Parkhauses eine Fassaden- und Dachbegrünung erhält. 6. Kosten Die entstehenden Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen. Kosten für die Stadt Köln entstehen nicht.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Eifeltor
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Details
- Aktenzeichen
- 2387/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.08.2022
- Erstellt
- 29.07.2022 12:20