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2387/2022

Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6439.02;

Beschlussvorlage Ausschuss 19.08.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.09.2022, TOP 10.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 4

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Anlage 5 9.2.3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 29.08.2022 2387-2022

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Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

959 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Makr Az 
 
Vorlagen-Nummer 
2387/2022
Stand: 24.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 6439.02; 
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 6439.02;  
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung 
2387/2022 
Abstimmungsergebnis: 
einstimmig zugestimmt. 
Aktueller Sachstand: 
Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Parkhauses ist Ende September 2022 erfolgt.  
Nächste Schritte: 
Die Planung wird umgesetzt. Derzeit wird die Fläche abgeräumt und entwickelt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
 
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht vorgesehen.

Anlage 4

91 Zeichen

Anlage 4
Maßstab: ohne
N
Güterverkehrszentrum EifeltorNeubau eines PKW-Parkhauses - Entwurf

Anlage 5 9.2.3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 29.08.2022 2387-2022

1211 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 29.08.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 29.08.2022  
öffentlich 
9.2.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung 
des Bebauungsplanes Nummer 6439.02;  
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf,  
4. Änderung 
2387/2022 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss  
zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6439.02 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen-
dung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet nördlich der 
Gebäude der Gras Logistik GmBH — Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor 
in Köln-Rondorf, 4. Änderung — einzuleiten mit dem Ziel, eine überbaubare 
Grundstücksfläche für ein Parkhaus festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis; 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Kau)

Anlage 2

527 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- 
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 
Anlage 2 
Maßstab  1 : 5 000 
NNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN
Stadtplanungsamt 
Auszug des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 6439/02 
 Güterverkehrszentrum Eifeltor 
in Köln - Rondorf, 4. Änderung 
0 100 50 200 300 Meter 
4. Änderung
Auszug des Bebauungsplanes 6439/02 
Am Eif 
eltor
A4

Anlage 1

510 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- 
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 
Anlage 1 
Maßstab  1 : 12 500 
NNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN
Stadtplanungsamt 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6439/02 
 Güterverkehrszentrum Eifeltor 
in Köln - Rondorf, 4. Änderung 
0 100 500 Meter 100 300 
4. Änderung 
 Bebauungsplan 6439/02 
Am Eifelto 
r
elto 
r

Beschlussvorlage Ausschuss

3220 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Makr Az 
Vorlagen-Nummer 
 2387/2022 
Freigabedatum 
 01.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 
Nummer 6439.02; 
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6439.02 gemäß § 2 Absatz 1 in 
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfah-
rens nach § 13 BauGB für das Gebiet nördlich der Gebäude der Gras Logistik GmBH — Arbeitsti-
tel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung — einzuleiten mit dem Ziel, eine 
überbaubare Grundstücksfläche für ein Parkhaus festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis; 
 
 
Alternative: Beibehaltung des bisherigen Planungsrechtes 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Das Gebiet der vereinfachten Änderung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.  6439.02, 
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf. Der Bebauungsplan ist seit dem 
30.01.1995 rechtsverbindlich. Südlich der Autobahn A 4 wurden unter anderem mehrere Sonderge-
biete sowie eine Fläche für eine Bahnanlage festgesetzt. Es sollte ein Güterverkehrszentrum entste-
hen, das vorwiegend der Unterbringung von Umschlags- und Fuhrbetrieben dient.  
 
Der Bebauungsplan setzt für die von der Änderung betroffene Fläche Sondergebiet (SO) ohne eine 
überbaubare Grundstücksfläche fest. Ursprünglich war der Bereich als Fläche für Nebenanlagen in 
Ergänzung zu den Hallen vorgesehen. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das vorhandene 
Parkhaus von der Kapazität nicht mehr auskömmlich ist und durch einen Neubau an anderer Stelle 
ersetzt werden soll.  
 
Für die geplante Erweiterung des Betriebes der DHL am Standort ist eine Erhöhung der PKW-
Stellplätze aufgrund der Steigerung der Mitarbeiteranzahl erforderlich. Auf dem 5.375 m² großen Teil-
grundstück, dem Bereich der 4. Änderung, soll ein Parkhaus für circa 360 PKW entstehen, wodurch 
der Bedarf insgesamt gedeckt werden kann. Das überplante Grundstück ist derzeit mit Asphalt und 
Pflasterflächen versehen und wird aktuell bereits als Parkplatzfläche genutzt. Das geplante neue 
PKW-Parkhaus soll zukünftig das bestehende Parkhaus auf dem Betriebsgelände des Paketzentrums 
ersetzten Das bestehende Parkhaus soll in der Folge niedergelegt werden. 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1  Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans mit Darstellung  
   der 4. Änderung, M 1 : 12.500 
Anlage 2 Geltungsbereich - des rechtsverbindlichen Bebauungsplans – Auszug - Bebauungs-
plans mit Darstellung der 4. Änderung, , M 1 : 5.000 
Anlage 3 Erläuterungstext 
Anlage 4  Planungskonzept

Anlage 3

8265 Zeichen

ANLAGE 3  
 
Erläuterungen  
zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6439.02; 
Arbeitstitel: Güterverkehrszentrum Eifeltor in Köln-Rondorf, 4. Änderung 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung  
 
Die Deutsche Post AG, vertreten durch die Deutsche Post DHL Real Estate Deutschland 
GmbH, jeweils mit Sitz in Bonn beabsichtigt, eine bauliche Erweiterung des bestehenden 
DHL Paketzentrum am Standort Köln – Am Eifeltor zu realisieren. Das Areal wird über die 
Straße `Am Eifeltor` in Köln Rondorf  erschlossen. 
 
Hintergrund der geplanten Betriebserweiterung ist die aktuelle Entwicklung des unverändert 
anhaltenden Wachstums des Online-Handels und die damit verbundene Steigerung der Pa-
ketmengen führen dazu, dass die Deutsche Post ihre Sortierkapazitäten derzeit bundesweit 
weiter erhöhen muss. Der Handlungsdruck hat sich durch die Auswirkungen der Corona-
Pandemie noch einmal deutlich verstärkt. Die Paketzentren der Deutschen Post sind dabei 
als „systemrelevante“ Einrichtungen der Grundversorgung einzustufen. So ist die Deutsche 
Post DHL nach § 2 Abs. 1 PTSG (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz) ge-
setzlich verpflichtet, die Postversorgung aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch in Krisensituatio-
nen – wie z.B. im Falle der Verbreitung des SARS-CoV-19-Virus.  
 
Von den vorgenannten Entwicklungen ist auch das Paketzentrum Köln betroffen, das für die 
Region eine maßgebliche Versorgungsfunktion übernimmt und wichtiger Teil im Netzwerk 
der Paketzentren der Deutschen Post ist.  
 
Durch die vorgesehene Betriebserweiterung und damit verbundene Steigerung der Mitarbei-
terinnen- und Mitarbeiteranzahl ist die Größe des bestehenden Parkhauses in seiner Kapazi-
tät nicht mehr auskömmlich. Eine Erweiterung des bestehenden Parkhauses ist sowohl 
durch die notwendige Änderung der Betriebsabläufe sowie baulich nicht möglich. Zudem soll 
die Verkehrssicherheit für den PKW-Verkehr durch Trennung des PKW- und LKW-Verkehrs 
erhöht werden. Aus den genannten Gründen kann der aktuelle Standort des bestehenden 
Parkhauses nicht beibehalten werden.  
 
Ziel der Planung ist, auf dem 5.375 m² großen Plangrundstück ein Parkhaus für circa 360 
PKW-Stellplätzen zu entwickeln, wodurch der Bedarf des Betriebes insgesamt gedeckt wer-
den kann. Das überplante Grundstück ist versiegelt und wird aktuell bereits als Parkplatzflä-
che genutzt. Das geplante neue PKW-Parkhaus soll zukünftig das bestehende Parkhaus er-
setzten. 
 
Der rechtverbindliche Bebauungsplan setzt für die von der Änderung betroffene Fläche ein 
Sondergebiet (SO) ohne eine überbaubare Grundstücksfläche fest. Ursprünglich war der Be-
reich der 4. Änderung als Fläche für Nebenanlagen in Ergänzung zu den Gebäuden vorge-
sehen.  
 
Da die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes dem aktuellen Vorhaben 
entgegenstehen, ist für das Plangebiet eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, 
um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Parkhauses zu schaf-
fen. Es soll eine überbaubaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden.

1.2 Verfahren  
 
Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach 
den planungsrechtlichen Bestimmungen des § 13 BauGB durchgeführt. Die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen liegen vor:  
•  Durch die Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht 
berührt.  
•  Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur 
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG oder 
nach Landesrecht unterliegen.  
•  Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.7b 
BauGB genannten Schutzgüter.  
•  Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermei-
dung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 
des BImSchG zu beachten sind.  
 
Da für die Bebauungsplanänderung die Voraussetzungen zur Umsetzung eines vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB vorliegen, wird in einem vereinfachten Verfahren von der 
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a 
BauGB und einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB sowie von einer 
Durchführung von Monitoringmaßnahmen abgesehen. Die relevanten Umweltbelange wer-
den geprüft und in die Abwägung eingestellt.  
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet  
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes der 4. Änderung  
Das Plangebiet liegt im linksrheinischen Kölner Süden, im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, 
im Stadtteil Rondorf. 
  
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf den seit 1995 rechtskräftigen Be-
bauungsplan mit der Nummer 6439.02. Aufgrund der Größe des Plangebietes ist der Bebau-
ungsplan in einen nördlichen Teilbereich (Blatt 1) und einen südlichen Teilbereich (Blatt 2) 
gegliedert.  
 
Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes liegt vom Blattschnitt 
sowohl im Blatt 1 als auch im Blatt 2. Das Plangebiet liegt östlich des Flurstücks 114, südlich 
der Flurstücke 114 und 115, westlich des Flurstücks 183 und nördlich des Flurstücks 112 
(siehe Anlage 1). Das Plangebiet in der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 50 umfasst einen Teil-
bereich des Flurstücks 112 und erstreckt sich auf eine Fläche von 5.375 m².  
 
2.2 Vorhandene Struktur  
Der Bebauungsplan Nr. 6439.02 ist seit dem 30.01.1995 rechtsverbindlich. Südlich der Auto-
bahn A 4 wurden unter anderem mehrere Sondergebiete sowie eine Fläche für Bahnanlage 
festgesetzt. Es sollte ein Güter- verkehrszentrum entstehen, das vorwiegend der Unterbrin-
gung von Umschlags- und Fuhrbetrieben dient.  
 
 
2.3 Erschließung  
Das Plangebiet ist über die Straße Am Eifeltor an die Innenstadt sowie die südlichen Stadt-
teile und über einen nahe gelegenen Autobahnanschluss an die der Bundesautobahn A 4 
angebunden. Das Gebiet ist über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die 
Buslinien 133, 138 und 714 angeschlossen.

3. Planungsvorgaben  
 
3.1 Regionalplan  
 
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, der gewerblich genutzt werden soll. 
 
3.2 Flächennutzungsplan  
 
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet der 4. Änderung als Sondergebiet mit der Zweck-
bestimmung „Güterverkehrszentrum“ dargestellt 
 
3.3 Landschaftsplan  
 
Das räumliche Geltungsbereich der ersten Änderung ist nicht Bestandteil des Landschafts-
plans.  
 
3.4 Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung, Vogelschutzgebiete  
 
Ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein `Europäisches Vogelschutzgebiet` 
liegt nicht vor.  
 
3.5 Bebauungsplan  
 
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des seit 1995 rechtsverbindlichen Be-
bauungsplans Nr. 6439.02 in Köln-Rondorf. 
  
Durch die vorgesehenen Änderungen entstehen im übrigen Plangebiet keine  
Anpassungserfordernisse.  
 
 
4. Inhalte der Bebauungsplan-Änderung 
 
Um den Neubau eines PKW-Parkhauses zu ermöglichen, ist die Festsetzung einer entspre-
chenden überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan erforderlich.  
 
  
5. Auswirkungen der Planung  
 
5.1 Umweltbelange  
 
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und der Erstel-
lung eines Umweltberichtes nach § 2a und Anlage 1 BauGB abgesehen. Die möglichen Aus-
wirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB werden im weite-
ren Verfahren ermittelt und in der Planung berücksichtigt.  
 
5.2 Lärm 
 
Die zukünftigen Lärmimmissionen im Plangebiet selbst sowie die Auswirkungen auf die 
Nachbarschaft sollen gutachterlich ermittelt und ggf. Schallschutzmaßnahmen vorgeschla-
gen werden.  
 
5.3 Baumstandorte im Änderungsbereich

Die bauliche Umsetzung des PKW-Parkhauses bedingt, dass im Zuge der Baumaßnahme 
voraussichtlich vier Bäume auf dem Flurstück 112 entfallen müssen. Als Ausgleich sollen 
insgesamt sechs Laubbäume auf dem Grundstück gepflanzt werden. Die Pflanzqualität soll 
so gewählt werden, dass die Anforderungen an Ersatzpflanzungen, die sich aus der Baum-
schutzsatzung ergeben, erfüllt werden. 
 
Weiterhin ist vorgesehen, dass der geplante Neubau des PKW-Parkhauses eine Fassaden- 
und Dachbegrünung erhält. 
 
 
6. Kosten  
 
Die entstehenden Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen. Kosten für die Stadt 
Köln entstehen nicht.

Beratungsverlauf (2)

29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Eifeltor

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Details

Aktenzeichen
2387/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.08.2022
Erstellt
29.07.2022 12:20