AN/0430/2020
Kitas kostenfrei - Echte Bildungsgerechtigkeit schaffen!
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.03.2020 AN/0430/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.03.2020 Kitas kostenfrei - Echte Bildungsgerechtigkeit schaffen! Änderungs-/Ersetzungsantrag zu TOP 6.2.1, 0558/2020, Elternbeitragssatzung für die Kindertagesbetreuung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerin bittet Sie, nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.03.2020 zu setzen. Beschluss: Die SPD-Fraktion bittet Sie, die Beschlussfassung über eine Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen“ wie folgt zu ersetzen: Der Rat setzt sich zum Ziel, die frühkindliche Bildung und Erziehung kostenfrei zu ermögli- chen, und beauftragt die Verwaltung, 1. ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, das die Kölner Familien von den Gebühren für den Besuch ihrer Kinder in einer Kita oder Tagespflege bis zur Einschulung freistellt 2. die mit diesem Ziel verbundenen zusätzlichen Haushaltsbelastungen transparent zu ma- chen 3. gegenüber dem Land NRW die vollständige Durchleitung der Bundesmittel des „Gute Kita“-Gesetzes und die dringend erforderlichen Neuregelungen zur Entlastung des ge- samten Finanzierungssystems, die das Kinderbildungsgesetz in seiner gerade beschlos- senen Fassung nicht leistet, gezielt einzufordern. Begründung: Die frühkindliche Bildung stellt die entscheidenden Weichen für die Zukunft unserer Kinder. Sind Kitas und Tagespflegeeinrichtungen kostenfrei, ermöglicht dies allen Kindern wirklich - 2 - faire Teilhabe und echte Chancengleichheit. Die aktuelle PISA-Studie hat wieder nachgewie- sen, dass in keinem europäischen Land die Bildung so stark vom Einkommen des Eltern- hauses abhängig ist wie in Deutschland. Wir haben das Ziel, den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung komplett kosten- frei zu stellen, um die Eltern zu entlasten und allen Kölner Kindern ein gesundes Auf- wachsen zu ermöglichen. Mit dem „Gute Kita“-Gesetz der Bundesregierung fließen knapp 1,2 Milliarden Euro an Bun- desmitteln in das System der Kindertagesbetreuung. Das Land NRW verfügt also über die nötigen finanziellen Spielräume, um den Besuch der Kita oder der Tagespflege gebührenfrei zu ermöglichen. Ende November 2019 wurde im Landtag die Neufassung des Kinderbil- dungsgesetzes (KiBiz) beschlossen, auf dessen Basis die Bundesgelder zum Teil weiterge- leitet und die Kommunen die letzten beiden Kitajahre gebührenfrei stellen können. Dies ist ein Anfang, reicht aber nicht! – Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0430/2020
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 24.03.2020
- Erstellt
- 24.03.2020 11:22