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Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.12.2021 zur Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums im Stadtbezirk Nippes

Mitteilung BV 0028/2022 vom 11.01.2022

Stand: Am 27.01.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0028/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.12.2021 zur Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums im Stadtbezirk Nippes Hintergrund: Die Bezirksvertretung Nippes hat in der 10. Sitzung vom 02.12.2012 einstimmig beschlossen: 1. Auch im Stadtbezirk Nippes ist ein Familiengrundschulzentrum im Stadtteil Bilderstöckchen ein- zurichten 2. Die Verwaltung soll auch für diese Einrichtung Fördermittel beim Land beantragen. 3. Die Verwaltung soll die Einrichtung im Benehmen mit einer Grundschule in Bilderstöc kchen einrichten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung Nippes für ihre Initiative und das damit formulierte hohe Interesse an dem innovativen Konzept des Familiengrundschulzentrums. Familiengrundschulzentren sind Grundschulen in Sozialräumen mit erhöhten Armuts - und Bildungsrisiken, die sich weiter ver- stärkt zu Orten der Bildung, Beratung und Begegnung im Sozialraum entwickeln. Aktuell können in Köln insgesamt neun Grundschulen mit Landesfördermitteln im Rahmen des Pr o- gramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ und der kommunalen Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“ als Familiengrundschulzentren gefördert werden. Die Grundschulen in den Stadtteilen Mül- heim, Ostheim (2x), Vingst, Finkenberg, Chorweiler, Seeberg, Bocklemünd-Mengenich und Mesche- nich sind nach dem städtischen Schulsozialindex ausgewählt worden. Dieser erlaubt auf der Grund- lage einer datenschutzkonformen Verknüpfung von anonymisierten Schülerwohnortdaten und quar- tiersbezogenen Kinderarmutsdaten eine Absch ätzung, wie vielen Kindern aus sozial prekären Le- bensverhältnissen in den jeweiligen Schulen bessere Bildungschancen eröffnet werden. Zweifellos besteht in Köln ein hoher Bedarf, weitere Grundschulen in Sozialräumen mit erhöhten Ar- muts- und Bildungsrisiken verstärkt zu unterstützen. Der Rahmen der aktuell insgesamt zur Verfü- gung stehenden rund 900.000 Euro Landesmittel zur Unterstützung der kommunalen Prävention von Kinderarmut wird seitens der Verwaltung vollumfänglich ausgeschöpft, so dass leider keine Reserven 2 zur Verfügung stehen. Die Mittel werden zum einen in die Förderung von Familiengrundschulzentren eingesetzt, zum anderen in weitere Aktivitäten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der kommu- nalen Präventionskette, wie z.B. Bildungslotsen für Kind er mit Fluchthintergrund oder aufsuchende Hilfen von Familienhäusern. Bitten der Verwaltung an das zuständige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, im Rahmen von „kinderstark“ höhere Fördermittel für Köln zur Ver- fügung zu stellen, unter anderem, um weitere Familiengrundschulzentren zu fördern, konnten seitens des Landes bislang nicht aufgegriffen werden. Der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes kann vor diesem Hintergrund zumindest nicht kurzfristig umgesetzt werden. Die Verwaltung steht nach wie vor in einem engen Austausch mit dem Land, des Weiteren steht sie in Kontakt mit Stiftungen, die sich für das Konzept der Familiengrundschulzentren interessieren.

Beratungsverlauf

  1. 17.01.2022

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 25.01.2022

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 27.01.2022 zuletzt

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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