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0028/2022

Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.12.2021 zur Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums im Stadtbezirk Nippes

Mitteilung BV 11.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.01.2022, TOP 10.2.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3365 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0028/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 
 
Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.12.2021 zur Einrichtung 
eines Familiengrundschulzentrums im Stadtbezirk Nippes 
Hintergrund: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in der 10. Sitzung vom 02.12.2012 einstimmig beschlossen: 
1. Auch im Stadtbezirk Nippes ist ein Familiengrundschulzentrum im Stadtteil Bilderstöckchen ein-
zurichten 
2. Die Verwaltung soll auch für diese Einrichtung Fördermittel beim Land beantragen. 
3. Die Verwaltung soll die Einrichtung im Benehmen mit einer Grundschule in Bilderstöc kchen 
einrichten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung Nippes für ihre Initiative und das damit formulierte hohe 
Interesse an dem innovativen Konzept des Familiengrundschulzentrums. Familiengrundschulzentren 
sind Grundschulen in Sozialräumen mit erhöhten Armuts - und Bildungsrisiken, die sich weiter ver-
stärkt zu Orten der Bildung, Beratung und Begegnung im Sozialraum entwickeln.  
 
Aktuell können in Köln insgesamt neun Grundschulen mit Landesfördermitteln im Rahmen des Pr o-
gramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ und der kommunalen Gesamtstrategie „Kölner Kinder 
stärken!“ als Familiengrundschulzentren gefördert werden. Die Grundschulen in den Stadtteilen Mül-
heim, Ostheim (2x), Vingst, Finkenberg, Chorweiler, Seeberg, Bocklemünd-Mengenich und Mesche-
nich sind nach dem städtischen Schulsozialindex ausgewählt worden. Dieser erlaubt auf der Grund-
lage einer datenschutzkonformen Verknüpfung von anonymisierten Schülerwohnortdaten und quar-
tiersbezogenen Kinderarmutsdaten eine Absch ätzung, wie vielen Kindern aus sozial prekären Le-
bensverhältnissen in den jeweiligen Schulen bessere Bildungschancen eröffnet werden. 
 
Zweifellos besteht in Köln ein hoher Bedarf, weitere Grundschulen in Sozialräumen mit erhöhten Ar-
muts- und Bildungsrisiken verstärkt zu unterstützen. Der Rahmen der aktuell insgesamt zur Verfü-
gung stehenden rund 900.000 Euro Landesmittel zur Unterstützung der kommunalen Prävention von 
Kinderarmut wird seitens der Verwaltung vollumfänglich ausgeschöpft, so dass leider keine Reserven

2 
 
zur Verfügung stehen. Die Mittel werden zum einen in die Förderung von Familiengrundschulzentren 
eingesetzt, zum anderen in weitere Aktivitäten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der kommu-
nalen Präventionskette, wie z.B. Bildungslotsen für Kind er mit Fluchthintergrund oder aufsuchende 
Hilfen von Familienhäusern. 
 
Bitten der Verwaltung an das zuständige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen, im Rahmen von „kinderstark“ höhere Fördermittel für Köln zur Ver-
fügung zu stellen, unter anderem, um weitere Familiengrundschulzentren zu fördern, konnten seitens 
des Landes bislang nicht aufgegriffen werden. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes kann vor diesem Hintergrund zumindest nicht kurzfristig 
umgesetzt werden. Die Verwaltung steht nach wie vor in einem engen Austausch mit dem Land, des 
Weiteren steht sie in Kontakt mit Stiftungen, die sich für das Konzept der Familiengrundschulzentren 
interessieren.

Beratungsverlauf (3)

17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0028/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.01.2022
Erstellt
04.01.2022 13:31