AN/0759/2024
Kosten-Nutzen-Faktor
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Linke Anfrage nach § 4
2473 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.05.2024 AN/0759/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.05.2024 Kosten-Nutzen-Faktor Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen: der Pressemeldung der Stadt Köln vom 14. März 2024 ist zu entnehmen: „im Rahmen der intensiven Vorbereitung zur Erstellung der Beschlussvorlage zum Variantenentscheid "Ost-West-Achse" hat die Verwaltung unter anderem eine gutachterliche Beurteilung eingeholt, um die Gesamtwirtschaftlichkeit und die Förderfähigkeit der Varian ten nachzuweisen. Zu dieser gutachterlichen Beurteilung liegt nun eine erste belastbare Tendenz vor. Das Ergebnis der Tendenz ist wie folgt: Die Berechnungen zum Nutzen -Kosten-Verhältnis der Ost -West-Achse zeigen für beide Alternativen (oberirdische und unterirdische Projektalternative) positive Ergebnisse. Die Förderfähigkeit ist aller Voraussicht nachgegeben, auch wenn die Abstimmungen mit den Zuwendungsgebern noch nicht abgeschlossen sind.“ Weiter ist der Pressemitteilung zu entnehmen, dass diese Einschätzung in die weiteren Vorbereitungen für die Beschlussvorlage einfließen wird. Nach aktueller Planung wird der Rat diese Beschlussvorlage für die Ratssitzung im Juni erhalten. Dies ist für die Entscheidungsträger viel zu spät, um die Unterlagen wirklich prüfen zu können, insbesondere die Berechnungen zum Kosten -Nutzen-Faktor. Und das bei der verkehrspolitisch wichtigsten und umstrittensten Frage in Köln. Hier ist eine absolute Transparenz geboten. Die LINKE fordert die vollumfängliche gutachterliche Beurteilung zum Kosten-Nutzen-Faktor kurzfristig zur Verfügung zu stellen und fragt daher: 1. Wann wird die vollumfängliche gutachterliche Beurteilung zum Kosten-Nutzen-Faktor vorgelegt? 2. Wird tatsächlich statt der vollumfänglichen gutachterlichen Beurteilung nur die in der Pressemeldung erwähnte vorläufige „Einschätzung“ zum Nutzen -Kosten-Verhältnis in die Ratsvorlage einfließen? gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0759/2024
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 14.05.2024
- Erstellt
- 14.05.2024 11:54