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1344/2020

Köln baut mit Holz - zur Anfrage AN/0297/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und AN/0977/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.06.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Rückmeldung GAG

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2174 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 16.06.2020 
 1344/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 31.08.2020 
 
Köln baut mit Holz - zur Anfrage AN/0297/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 
AN/0977/2019 
Text der Anfrage: 
 
In der Ratssitzung am 09.07.2019 hat der Rat beschlossen, den Holzbau in Köln voranzutreiben 
(AN/0977/2019). 
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung des o.a. Ratsbeschlusses, insbesondere im 
Hinblick auf „ Schulen in Holzbauweise“, Konzeptvergabe mit der Vorgabe „Holzbauweise“? 
2. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Ratsbeschlusses in den städtischen Gesellschaften 
(bitte die Gesellschaften einzeln aufführen)? 
 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu 1: 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat einen Rahmenvertrag für Modulbauten ausgeschrieben. 
Dieses Vergabeverfahren wurde systemoffen ausgeschrieben. Das bedeutet, dass neben anderen 
Konstruktionsvarianten auch Holzbau angeboten wird. So können einige Projekte aus diesem  
Ausschreibungsverfahren in Holzbau oder einer Mischkonstruktion ausgeführt werden. 
 
Ebenfalls wird geplant, den Neubau der Kita in der Franz-Werfel-Straße in Holzbau zu realisieren.  
 
Darüber hinaus ist im Rahmen des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte Neu-
bau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer der 
Neubau einer Gesamtschule und 5 Turnhallen in Holzbauweise geplant. In der entsprechenden  
Beschlussvorlage 1474/2020, die dem Rat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 voraussichtlich zur 
Entscheidung vorgelegt wird, ist das Projekt unter Nummer 7 aufgelistet. 
 
Zu 2: 
Der Beschluss wurde den stadtbeteiligten Gesellschaften übermittelt. 
Bisher gibt es einen Rückmeldung der GAG (siehe Anlage 1). 
Aufgrund der aufwendigen Abfrage bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften ist nicht absehbar, 
wann mit weiteren Rückläufen zu rechnen ist.  
 
 
Anlage 
Anlage 1 – Rückmeldung GAG 
Gez. Greitemann

Anlage 1 - Rückmeldung GAG

5671 Zeichen

/
/

GAG

— err
Immobilien AG
Der Vorstand
Stadt Köln Straße des 17. Juni 4
51103 Köln
Kämmerei - I1/2-2 Beteiligungsverwaltung Telefon 0221/2011-0
Venloer Str. 151-153 Fax _ 0221/2011-200
50672 Köln }

28. Oktober 2019

Köln baut mit Holz: Holzbau in der Stadt vorantreiben
Ihr Schreiben vom 8. August 2019

Sehr geehrte EN

wir bedanken uns für Ihr o. g. Schreiben, welches uns am 19. August 2019 zugegangen ist. Inhaltlich
geht es um den Beschluss des Rates vom 9. Juli 2019 im Zuge eines Antrages mit dem Tenor, dass die
städtischen Beteiligungsunternehmen aufgefordert werden sollen, bei Neubauten und Erweiterungen
von Gebäuden in verstärktem Maße Holzbaustoffe einzusetzen bzw. diese in Holzbauweise zu
errichten.

Lassen Sie uns vorab sagen, dass wir standardmäßig auf Holzbauweise zurückgreifen, wenn das fachlich
und wirtschaftlich geboten ist, so z. B. im Zusammenhang mit Bedachungen. Als Kölns größte
Vermieterin fühlen wir uns natürlich nicht nur einer wirtschaftlichen, sondern auch einer nachhaltigen
Bauweise verpflichtet. „Die Versorgung breiter Schichten mit sicherem Wohnraum zu sozial
angemessenen Bedingungen“ ($ 2 Abs. 1 der Satzung der GAG) ist die Grundlage unseres
Unternehmens, und angesichts der Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt arbeiten wir mit Hochdruck
daran, unserem Satzungsauftrag nachzukommen. Derzeit befinden sich über 1.000 Wohnungen im Bau,
und zwar sowohl im Neubau als auch im Bereich der Modernisierung.

Bereits im Vorfeld des einschlägigen Ratsbeschlusses wurde die Holzbauweise bzw. Holz-
Hybridbauweise im Rahmen eines Vergleichs von modularen Bauweisen betrachtet.

Folgende Themen wurden unter anderem analysiert:

1. Bauaufsichtliche Vorgaben

2. Bauphysikalische Eigenschaften und Lärmschutz

3. Bauweise und Vorfertigung

4. Instandhaltungsaufwand und Änderungen am Bauwerk
5. Baukosten

Seitelvon 3
Zentrale GAG Immobilien AG I Straße des 17. Juni 4 | 51103 Köln
Kontakt Telefon 0221/2011-0 | Fax 0221/2011-222 I E-Mail info@gag-koeln.de | www.gag-koeln.de
Vorstand Uwe Eichner (Vorsitzender) I Kathrin Möller Vorsitzender des Aufsichtsrates Jochen Ott - Amtsgericht Köln HRB 901 | USt-IdNr. DE122792644

‚An einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, dessen Beteiligung für uns nicht verpflichtend ist, werden wir nicht teilnehmen.

Gebäude in Holzbauweise sind entsprechend der Landesbauordnung NRW auf maximal fünf Geschosse
mit einer Höhe von bis zu 13 Metern gemäß der Gebäudeklasse 4 begrenzt.

Die Baumaßnahmen der GAG haben insbesondere in den vergangenen Jahren häufig höhere
Geschossigkeiten erreicht. Dies ist auch in den Wohnraumförderbestimmungen für geförderten
Wohnungsbau mittlerweile zulässig und zur Ausnutzung des in Köln weiterhin äußerst knappen
Grundstücksflächenangebots geboten.

Die brennbaren, tragenden und aussteifenden Bauteile sind allseitig mit einer brandschutztechnisch
wirksamen Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffen
aus nicht brennbaren Baustoffen zu versehen. Diese hochfeuerhemmenden Konstruktionen (F60) sind
bei der Planung und auch bei der Ausführung aufwendiger als die Bauteile bei massiv errichteten
Gebäuden einzustufen.

Holz als Baumaterial besitzt einen guten Wärmeschutz und gute Eigenschaften im Bereich der
Feuchteaufnahme, ist jedoch in Grundstücksituationen mit hohen Lärmimmissionen weniger geeignet.
Diese eher innerstädtischen Lagen an stark befahrenen Straßen, Bahntrassen oder in einer
Gemengelage mit gewerblichen Nutzungen werden häufig durch die GAG mit preiswertem Wohnraum
entwickelt und bebaut.

Im Vergleich zu anderen Modulbauweisen wäre der Vorfertigungsgrad von Holzmodulsystemen
geringer, wodurch verlängerte Bauzeiten zu verzeichnen wären. Bei der vergleichenden Betrachtung
der Modulbauweisen wurde die Notwendigkeit eine nahegelegene Feldfabrik zur Montage von einem
Bieter vorausgesetzt, um witterungsunabhängiger agieren zu können. Diese großen Freiflächen
können in der Regel in Baustellennähe nicht zur Verfügung gestellt werden.

Für Holzbauteile, die der freien Witterung ausgesetzt sind, ist mit einem überdurchschnittlich hohen
Aufwand der Instandhaltung zu rechnen, wobei zudem der Witterungsschutz während der Bauzeit
stetig sichergestellt werden muss und nur mit: Aufwand leistbar ist. Sofern im Lebenszyklus des
Gebäudes bauliche Änderungen vorgenommen werden müssen, ist dies aufgrund der
brandschutztechnischen Kapselung der Bauteile deutlich aufwendiger als bei einer konventionellen
Massivbauweise.

Hinsichtlich der Kosten haben wir auch als Ergebnis unserer Modulbauausschreibung festgestellt,
dass die Holzbauweise teurer als die betrachteten Modulbauweisen und deutlich teurer als eine
Massivbauweise ist. Preisangaben haben wir auch nur in den ersten Phasen des
Ausschreibungsprozesses erhälten. Ein konkretes Angebot über eine Generalunternehmerleistung hat
uns keine Firma vorgelegt.

Dennoch prüfen wir derzeit auf einem Bestandsgrundstück die Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung
mit ergänzenden Wohnungen in dreigeschossiger Holzbauweise auf einer vorhandenen
Tiefgaragendecke. Bei dieser Aufgabenstellung könnte sich die Holzbauweise aufgrund des geringeren
Gesamtgewichtes als eine sinnvolle Bauweise herausstellen.

Aus den oben genannten Gründen und Sachzwängen wird die GAG Immobilien AG ihre Gebäude aus

heutiger Sicht weiterhin in Massivbauweise errichten, jedoch die Entwicklungen hinsichtlich
alternativer Bauweisen und insbesondere von Holzbauweisen weiterverfolgen.

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GA! G

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Erläuterungen dienlich sind.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Beratungsverlauf (2)

16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1344/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.06.2020
Erstellt
07.05.2020 08:39