Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Frau Helmis zu Top 8.2 in der Sitzung vom 16.05.2022
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2647/2022 vom 19.08.2022
Stand: Am 22.08.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 19.08.2022 2647/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Frau Helmis zu Top 8.2 in der Sitzung vom 16.05.2022 In der Sitzung vom 16.05.2022 wurden zu TOP 8.2 von RM Frau Helmis folgende Fragen an die Ver- waltung gerichtet: 1. RM Frau Helmis verweist auf die Anregung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss, die Mög- lichkeit zu prüfen, bestimmte Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch auf den Kreis der aus der Ukraine geflüchteten Menschen auszuweiten. Sie bittet die Verwaltung mit- zuteilen, bei welchen Leistungsbereichen dies der Fall sei. 2. Des Weiteren bittet sie die Verwaltung, auch weiterhin zu prüfen, welche Fachbegriffe/ Abkür- zungen aus Anträgen und Formularen weiter vereinfacht ausgedrückt oder zumindest durch Fußnoten erläutert werden können. Antwort der Verwaltung: Zu 1. Mit Beginn des Kriegsgeschehens in der Ukraine kamen zunehmend geflüchtete Menschen, vorwie- gend Frauen und Kinder, aus der Ukraine nach Köln. Bei Hilfebedürftigkeit konnten sie zunächst Leis- tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beim Sozialamt beantragen. Mit dem Leis- tungsanspruch bestand auch grds. Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepa- ket. Insbesondere für die erstmals in Deutschland eingeschulten ukrainischen Kinder wurde die Schulbedarfspauschale im laufenden Schuljahr und abweichend von den sonstigen Bewilligungsstich- tagen (jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre) über das Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt. Seit dem 1. Juni 2022 können geflüchtete Menschen aus der Ukraine Grundsicherung vom Jobcenter (SGB II) oder vom Sozialamt der Stadt Köln (SGB XII) erhalten, wenn sie die jeweiligen Anspruchsvo- raussetzungen erfüllen. Welche Leistung in Anspruch genommen werden kann, ist insbesondere vom Alter abhängig. Außerdem müssen bestimmte Dokumente des Ausländeramtes vorliegen. Auch für diese beiden Rechtskreise besteht grds. Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilha- bepaket. Zu 2. Die Verwaltung ist auch im Bereich Bildung und Teilhabe weiter stark bemüht, Anträge und Formulare möglichst einfach zu gestalten, um die Antragsverfahren zu vereinfachen und die Inanspruchnahmen weiterhin stetig zu steigern. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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22.08.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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