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2647/2022

Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Frau Helmis zu Top 8.2 in der Sitzung vom 16.05.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.08.2022, TOP 5.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2479 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer  19.08.2022 
 2647/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Frau Helmis zu Top 8.2 in der Sitzung vom 
16.05.2022 
In der Sitzung vom 16.05.2022 wurden zu TOP 8.2 von RM Frau Helmis folgende Fragen an die Ver-
waltung gerichtet: 
 
1. RM Frau Helmis verweist auf die Anregung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss, die Mög-
lichkeit zu prüfen, bestimmte Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch auf den 
Kreis der aus der Ukraine geflüchteten Menschen auszuweiten. Sie bittet die Verwaltung mit-
zuteilen, bei welchen Leistungsbereichen dies der Fall sei. 
2. Des Weiteren bittet sie die Verwaltung, auch weiterhin zu prüfen, welche Fachbegriffe/ Abkür-
zungen aus Anträgen und Formularen weiter vereinfacht ausgedrückt oder zumindest durch 
Fußnoten erläutert werden können. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Mit Beginn des Kriegsgeschehens in der Ukraine kamen zunehmend geflüchtete Menschen, vorwie-
gend Frauen und Kinder, aus der Ukraine nach Köln. Bei Hilfebedürftigkeit konnten sie zunächst Leis-
tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beim Sozialamt beantragen. Mit dem Leis-
tungsanspruch bestand auch grds. Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepa-
ket. Insbesondere für die erstmals in Deutschland eingeschulten ukrainischen Kinder wurde die 
Schulbedarfspauschale im laufenden Schuljahr und abweichend von den sonstigen Bewilligungsstich-
tagen (jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre) über das Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt. 
 
Seit dem 1. Juni 2022 können geflüchtete Menschen aus der Ukraine Grundsicherung vom Jobcenter 
(SGB II) oder vom Sozialamt der Stadt Köln (SGB XII) erhalten, wenn sie die jeweiligen Anspruchsvo-
raussetzungen erfüllen. Welche Leistung in Anspruch genommen werden kann, ist insbesondere vom 
Alter abhängig. Außerdem müssen bestimmte Dokumente des Ausländeramtes vorliegen. Auch für 
diese beiden Rechtskreise besteht grds. Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilha-
bepaket. 
 
Zu 2. 
 
Die Verwaltung ist auch im Bereich Bildung und Teilhabe weiter stark bemüht, Anträge und Formulare 
möglichst einfach zu gestalten, um die Antragsverfahren zu vereinfachen und die Inanspruchnahmen 
weiterhin stetig zu steigern. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2647/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.08.2022
Erstellt
17.08.2022 17:50