A-H/0023/2021
Tempo 50 für die Straßen Zur Börgerbrücke, Inkingrodde, Raringheide, Hartmannsbrook und Feuerstiege!
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Stellungnahme zum Antrag A-H/0023/2021 (nicht barrierefrei)
2553 Zeichen
32.12.0010
Herr Gudorf
über
Herrn Stadtrat Heuer
über
33.23 - Herrn Tüns
An die Bezirksvertretung
Münster-Hiltrup
30.05,2022
3211
1 0 Juni 2022
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Dielspo-rraktion, Fraktion Bundnis g0 / Die Grünen / GAL, FDp-Fraktion und DIE LTNKE derBezirksvertretung Münster-Hiltrup haben die Verwaltung beauft ragtzuprüfen, ob die zr-rlässige
Höchstgeschwindigkeit an den o. g. Straßen auf 50 km/h beschränkt werden kann. Der Antragwird mit derVerkehrssicherheit für Radfahrende begründet, da der erforderliche Seitenabstanävon zwei Metern beim überholen von Radfahrenden aufgrund der Engg der Fahrbahn größ-tenteils nicht eingehalten werden kann, 'c - - -'
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVo) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit au-ßgrhalb oeschlossener Ortschaften 100 km/h. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstge-schwindigkeit ist nach der StVO nur möglich, wenn eine Gefahr"nl"g" besteht, die das allge-meine Risiko im Verkehr zu verunglücken, deutlich übersteigt. Eine solche Gefahrentage isthier nicht ersichtlich. Dafiir spricht, äass nach Mitteilung der polizei an den o. g. Straßen keineUnfalllage vorliegt.
! dgt Antrag wird angeführt, dass der Mindestabstand von zwei Metern beim Uberholen vonRadfahrenden aufgrund der Enge der Fahrbahn nicht eingehalten werden t
"nn.
Dies ist je-doch bei einem Großteil der Wirtschaftswege so und kann keine Begründung fiir eine Ge-schwindigkeitsreduzierung darstellen. Hier kommt insbesondere der Ciunosatioririanäig*Vorsicht und gegenseitigen Rtlcksichtnahme für die Teilnahme am Straßenu"rtJrlil;;-gen' So mÜssen Autofahrende entweder auf ein Über:holmanöver verzichten oder Radfah-rende können bei einer passenden Gelegenheit halten und den Verkehr vorbeilassen.
Die.Einriehtung von Tempo 5O kmn für die o. g. Straßen kommt dahqr aus r:echflichen Gruin-
den nioht ih Betracht. Die.Straßenverke hrsbehörde kann ihre Entscheidung.für solche Be-
ränkungen des fließenden Verkehrs nur auf Grundlage des aktuell geltenden Straßenver,
keh r:sr:echts treffen. itische Akzente können'hierbei nicht beriioksichtigt werden..
Vechtel
Antrag A-H/0023/2021
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A-H/0023/2021 FRAKTION | BV HILTRUP Ä Demokraten a S14’3 DIELINKE. 13. April 2021 Antrag: Tempo 50 für die Straßen Zur Börgerbrücke, Inkingrodde, Raringheide, Hartmannsbrook und Feuerstiege! Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, für folgende Straßen im Stadtteil Amelsbüren eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h anzuordnen: Zur Börgerbrücke, Inkingrodde, Raringheide, Hartmannsbrook und Feuerstiege. Begründung: Alle oben aufgeführten Straßen befinden sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft im Stadtteil Amelsbüren und verfügen nahezu über das gleiche Straßenprofil von einer Breite von ca. 3,30 m bis 4,30 m. Hartmannsbrook und die Feuerstiege verfügen zusätzlich rechts und links über Gittersteine von ca. 40 cm Breite. Auf allen Straßen ist aktuell eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt, was von den meisten PKW-Fahrenden auch ausgereizt wird. Ein gefahrloses Überholen von Radfahreren- den mit einem PKW ist unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstandes von zwei Metern außerorts auf den Straßen Zur Börgerbrücke (Breite ca. 3,50 m; außerdem Teil der Veloroute nach Senden), Inkingrodde (Breite 3,30 m - 3,50 m) und Raringheide (Breite 3,50 m) generell nicht und auf den Straßen Feuerstiege und Hartmannsbrook nur unter zur Hilfenahme der Gittersteine möglich. Dies ergibt sich aus der Fahrzeugbreite von PKWs / LKWs / landwirtschaftlicher Fahrzeuge, der Breite des Fahrrades, dem Abstand von Fahrradfahrenden zum Randstreifen und den zwei Metern Abstand beim Überholvorgang. Beim Überholen mit dem LKW oder einem landwirtschaftlichen Fahrzeug ist die Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zu Radfahrenden hier generell nicht möglich. Gerade mit Blick auf den zunehmenden Radverkehr (und unter Berücksichtigung der höheren Ge- schwindigkeit von E-Bikes) auf den fünf genannten Straßen, ist aus unserer Sicht ein deutliches Ab- senken der Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig. Wir fordern die Anordnung von Tempo 50, da bei Tempo 70 auf diesen engen Straßen weiterhin ein hohes Unfallrisiko, im schlimmsten Fall sogar mit Todesfolge, besteht. Wir setzen uns für eine einheitliche Regelung bei sämtlichen aufgeführten Stra- ßen mit einem ähnlichen Erscheinungsbild ein, da dies zusätzlich zu einer größeren Akzeptanz unter den Verkehrsteilnehmenden führt. gez. Julia Burkhardt Simon Kerkhoff Ortrud Philipp Ulrich Eckervogt Carsten Peters Annette Ulrich Wilfried Stein Friedhelm Schade Magdalene Bröckers Anna-Merle Velling
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Zur Börgerbrücke
- Hartmannsbrook
- Feuerstiege
- Inkingrodde
- Raringheide
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Details
- Aktenzeichen
- A-H/0023/2021
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 14.04.2021
- Erstellt
- 14.04.2021 12:09