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A-R/0020/2026

Einführung eines zentralen Fördermittelmanagements und Stärkung der strategischen Fördermittelakquise

Antrag an den Rat 30.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 26.1

A-R-0020-2026

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A-R-0020-2026

4581 Zeichen

Ratsantrag 
Einführung eines zentralen Fördermittelmanagements und Stärkung der 
strategischen Fördermittelakquise 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 1. Januar 2026 halbjährlich eine 
gesamtstädtische Übersicht aller geprüften, beantragten, bewilligten und abgelehnten 
Förderprogramme vorzulegen. Die Übersicht ist mindestens auszuweisen nach 
Programm, Projekt, federführendem Amt, Antragsdatum, beantragtem und bewilligtem 
Volumen, Förderquote, Eigenanteil, Laufzeit sowie absehbaren Folgekosten. 
2. Zusätzlich legt die Verwaltung dem Rat quartalsweise eine Übersicht aller aktuell 
erreichbaren Förderprogramme für die Stadt Münster vor, gegliedert nach 
Themenbereichen (u. a. Klimaanpassung, Energie, Mobilität, Digitalisierung, Bildung, 
Sport, Soziales, Stadtentwicklung). Für jedes Programm ist darzustellen, ob eine 
Antragstellung vorgesehen ist, geprüft wird oder aus welchen Gründen hiervon 
abgesehen wird. 
3. Bei Nichtteilnahme an fachlich einschlägigen Förderprogrammen ist künftig eine 
schriftliche fachliche Begründung vorzulegen, insbesondere unter Berücksichtigung 
von Förderquote, Eigenanteil, Folgekosten und personellen Auswirkungen für die Stadt 
Münster. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause 2026 ein Konzept zur 
Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements für die Stadt Münster 
vorzulegen. Dieses ist als eigenständige, steuerungsfähige Einheit (z. B. im Dezernat 
des Oberbürgermeisters oder bei der Kämmerei) zu verankern und mit klarer 
Verantwortung für das gesamtstädtische Monitoring aller relevanten Förderaufrufe; die 
strategische Priorisierung nach den politischen Zielen der Stadt Münster; die 
Unterstützung der Fachämter bei Antragstellung und Abwicklung; ein systematisches 
Erfolgscontrolling; sowie die Bewertung von Kofinanzierungs- und Folgekostenfragen. 
Begründung: 
Die Antwort der Verwaltung vom 19. Februar 2026 auf die Anfrage zur Fördermittelakquise im 
Bereich Klimaanpassung macht deutlich, dass die Stadt Münster bislang keine zentrale 
Steuerungsstruktur für Fördermittel besitzt. 
Wörtlich heißt es: „Eine zentrale, gesamtstädtisch einheitliche Organisationseinheit für das 
Fördermittel-Monitoring oder die Fördermittelakise […] besteht derzeit nicht. “ (…) „Ein 
stadtweiter, systematischer Überblick über alle geprüften, beantragten, bewilligten oder 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2026

abgelehnten Förderanträge […] wird derzeit jedoch nicht in Form einer zentral geführten 
Fördermitteldatenbank vorgehalten. “ 
Damit hängt die Nutzung von Förderprogrammen in Münster maßgeblich von der jeweiligen 
Personalausstattung einzelner Ämter ab. Die Verwaltung selbst weist darauf hin, dass 
Förderprogramme regelmäßig nur Investitionskosten abdecken und „seit Jahren keine 
zusätzlichen personellen oder finanziellen Ressourcen“ für die dauerhafte Unterhaltung neuer 
Maßnahmen zur Verfügung stehen. 
Gerade für eine wachsende Stadt wie Münster mit erheblichen Herausforderungen in den 
Bereichen Klimaanpassung, energetische Gebäudesanierung, Schul- und Kitainfrastruktur, 
Mobilitätswende und Stadtentwicklung ist dies nicht ausreichend. Angesichts einer 
angespannten Haushaltslage kann es sich Münster nicht leisten, verfügbare Förderprogramme 
unkoordiniert oder nur selektiv zu nutzen. 
Die Antwort zeigt zudem, dass Reformbedarf erkannt wurde; die Einführung eines zentralen 
Fördermittelmanagements wird als „ Verbesserungspotential“ benannt. Um diesen Anspruch 
einzulösen, bedarf es nun einer verbindlichen organisatorischen Umsetzung. 
Ziel dieses Antrags ist es, für die Stadt Münster vollständige Transparenz über Förderchancen 
und -entscheidungen herzustellen, politische Steuerungsfähigkeit zu stärken, Fördermittel 
strategisch zur Umsetzung städtischer Schwerpunktziele einzusetzen und zusätzliche externe 
Finanzierungsquellen systematisch zu erschließen. 
Münster darf keine Förderchance liegen lassen. Gerade in Zeiten knapper kommunaler 
Haushalte ist eine professionelle, zentral gesteuerte Fördermittelakquise kein optionaler 
Baustein, sondern ein Gebot verantwortungsvoller Finanzpolitik. 
 
Münster, 27. April 2026 
gez. 
Stefan Weber 
Mathias Kersting 
Carmen Greefrath 
Angela Stähler  
Marcus Bielefeld 
Olaf Bloch 
Andreas Bracht 
 
 
Meik Bruns 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Alf Rüdiger Kaßenbrock 
Stefan Leschniok 
Babette Lichtenstein van 
Lengerich 
Jutta Malik 
 
 
Martin Peitzmeier 
Dr. Britta Riederer Freifrau von 
Paar 
Carolin Schwarz 
Jolanta Vogelberg 
Thomas Werth 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

20.05.2026 Rat
TOP 26.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0020/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
30.04.2026
Erstellt
29.04.2026 12:38