AN/1043/2023
Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim verhindern
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Dringlichkeitsantrag Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim verhindern
3497 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
21.05.2023
Dringlichkeitsantrag gem. §12 der Geschäftsordnung des Rates
Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln-
Mülheim verhindern
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Dringlichkeitsantrag auf die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim am 22.05.2023 zu
setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bittet Frau Oberbürgermeisterin Reker ihren
verwaltungsmäßigen Einfluss auf das zuständige Bauamt auszuüben und alle
Möglichkeiten, wie z.B. Verhandlungen mit dem Vermieter, auszuschöpfen, damit die
Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim in ihren
Wohnungen verbleiben können.
Begründung:
Schon Jahrzehnte wurden das ehemalige Hotel Winter nicht mehr als solches
genutzt, sondern die Räumlichkeiten wurden zu Wohnzwecken vermietet.
2009 wurde die Gaststätte im Erdgeschoß ebenfalls zu Wohnzwecken umgewidmet.
Dies geschah, ohne dass der damalige Vermieter eine Nutzungsänderung
beantragte.
Auch der jetzige Vermieter kam dieser erforderlichen Maßnahme nicht nach. Die
Mieter*innen sind im April 2023 von der Stadtverwaltung über eine mögliche
Zwangsräumung informiert worden, wenn dem Gesetz nicht genüge getan würde.
2019 wurde die Problematik durch den Fehlalarm eines Rauchmelders öffentlich, als
Feuerwehr, Bauverwaltung und Vermieter bei einem anschließenden Ortstermin das
Haus besichtigten
Scheinbar ist der Vermieter bislang nicht willens, einen Antrag auf Nutzungs-
änderung zu stellen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern, allesamt mit festen
Mietverträgen, zu ermöglichen, weiterhin in ihren Wohnungen zu verbleiben.
Gerade auch In Köln-Mülheim ist die Wohnungsnot groß. In den letzten Jahren
wurde so gut wie kein sozialer Wohnungsbau betrieben.
Viele neue Wohnungsbauhaben stocken und bieten Menschen mit einem geringen
oder mittleren Einkommen keine Möglichkeit einer Perspektive.
Würde die Stadt ihr Vorhaben umsetzen und eine Zwangsräumung vollstrecken
kämen noch weitere Personen zu den aktuell 8170 Wohnungslosen in Köln dazu.
Unter den Mieterinnen und Mietern sind auch schwerbehinderte Menschen, für die
ein solches Vorgehen eine ganz besondere Härte bedeuten würde. Sie haben laut
Bürgerlichem Gesetzbuch §574 Absatz1 einen ganz besonderen Kündigungsschutz.
Auch aus diesem Grund sollte die zuständige Stadtverwaltung alle Anstrengungen
verfolgen, ein gütliches Einvernehmen mit dem Vermieter zu erlangen, damit alle
betroffenen Kölnerinnen und Kölner in ihrer Wohnung und in ihrem Veedel bleiben
können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1043/2023
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 22.05.2023 11:29