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AN/1043/2023

Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim verhindern

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 22.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.05.2023, TOP 8.1.9

Dringlichkeitsantrag Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim verhindern

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Dringlichkeitsantrag Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim verhindern

3497 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Bezirksrathaus Mülheim 
Wiener Platz 2a  
51065 Köln 
 
21.05.2023 
 
 
Dringlichkeitsantrag gem. §12 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- 
Mülheim verhindern 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Dringlichkeitsantrag auf die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim am 22.05.2023 zu 
setzen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bittet Frau Oberbürgermeisterin Reker ihren 
verwaltungsmäßigen Einfluss auf das zuständige Bauamt auszuüben und alle  
Möglichkeiten, wie z.B. Verhandlungen mit dem Vermieter, auszuschöpfen, damit die 
Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim in ihren 
Wohnungen verbleiben können.  
 
     
 Begründung: 
Schon Jahrzehnte wurden das ehemalige Hotel Winter nicht mehr als solches 
genutzt, sondern die Räumlichkeiten wurden zu Wohnzwecken vermietet.                     
2009 wurde die Gaststätte im Erdgeschoß ebenfalls zu Wohnzwecken umgewidmet. 
Dies geschah, ohne dass der damalige Vermieter eine Nutzungsänderung 
beantragte.                                                                                                                           
Auch der jetzige Vermieter kam dieser erforderlichen Maßnahme nicht nach. Die 
Mieter*innen sind im April 2023 von der Stadtverwaltung über eine mögliche 
Zwangsräumung informiert worden, wenn dem Gesetz nicht genüge getan würde. 
2019 wurde die Problematik durch den Fehlalarm eines Rauchmelders öffentlich, als

Feuerwehr, Bauverwaltung und Vermieter bei einem anschließenden Ortstermin das 
Haus besichtigten 
Scheinbar ist der Vermieter bislang nicht willens, einen Antrag auf Nutzungs- 
änderung zu stellen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern, allesamt mit festen 
Mietverträgen, zu ermöglichen, weiterhin in ihren Wohnungen zu verbleiben. 
Gerade auch In Köln-Mülheim ist die Wohnungsnot groß. In den letzten Jahren 
wurde so gut wie kein sozialer Wohnungsbau betrieben.                                                    
Viele neue Wohnungsbauhaben stocken und bieten Menschen mit einem geringen 
oder mittleren Einkommen keine Möglichkeit einer Perspektive.    
Würde die Stadt ihr Vorhaben umsetzen und eine Zwangsräumung vollstrecken 
kämen noch weitere Personen zu den aktuell 8170 Wohnungslosen in Köln dazu.    
Unter den Mieterinnen und Mietern sind auch schwerbehinderte Menschen, für die 
ein solches Vorgehen eine ganz besondere Härte bedeuten würde. Sie haben laut 
Bürgerlichem Gesetzbuch §574 Absatz1 einen ganz besonderen Kündigungsschutz. 
Auch aus diesem Grund sollte die zuständige Stadtverwaltung alle Anstrengungen 
verfolgen, ein gütliches Einvernehmen mit dem Vermieter zu erlangen, damit alle 
betroffenen Kölnerinnen und Kölner in ihrer Wohnung und in ihrem Veedel bleiben 
können. 
 
                                                                                                                      
Mit freundlichen Grüßen     
                                        
gez. Beate Hane-Knoll                          Nijat Bakis 
Fraktionsvorsitzende                             stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                                 
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

22.05.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1043/2023
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
22.05.2023
Erstellt
22.05.2023 11:29