Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim verhindern
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/1043/2023 vom 22.05.2023
Stand: Am 22.05.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.
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Dringlichkeitsantrag Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim verhindern
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 21.05.2023 Dringlichkeitsantrag gem. §12 der Geschäftsordnung des Rates Zwangsräumung der Mieterinnen und Mieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim verhindern Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim am 22.05.2023 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bittet Frau Oberbürgermeisterin Reker ihren verwaltungsmäßigen Einfluss auf das zuständige Bauamt auszuüben und alle Möglichkeiten, wie z.B. Verhandlungen mit dem Vermieter, auszuschöpfen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim in ihren Wohnungen verbleiben können. Begründung: Schon Jahrzehnte wurden das ehemalige Hotel Winter nicht mehr als solches genutzt, sondern die Räumlichkeiten wurden zu Wohnzwecken vermietet. 2009 wurde die Gaststätte im Erdgeschoß ebenfalls zu Wohnzwecken umgewidmet. Dies geschah, ohne dass der damalige Vermieter eine Nutzungsänderung beantragte. Auch der jetzige Vermieter kam dieser erforderlichen Maßnahme nicht nach. Die Mieter*innen sind im April 2023 von der Stadtverwaltung über eine mögliche Zwangsräumung informiert worden, wenn dem Gesetz nicht genüge getan würde. 2019 wurde die Problematik durch den Fehlalarm eines Rauchmelders öffentlich, als Feuerwehr, Bauverwaltung und Vermieter bei einem anschließenden Ortstermin das Haus besichtigten Scheinbar ist der Vermieter bislang nicht willens, einen Antrag auf Nutzungs- änderung zu stellen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern, allesamt mit festen Mietverträgen, zu ermöglichen, weiterhin in ihren Wohnungen zu verbleiben. Gerade auch In Köln-Mülheim ist die Wohnungsnot groß. In den letzten Jahren wurde so gut wie kein sozialer Wohnungsbau betrieben. Viele neue Wohnungsbauhaben stocken und bieten Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen keine Möglichkeit einer Perspektive. Würde die Stadt ihr Vorhaben umsetzen und eine Zwangsräumung vollstrecken kämen noch weitere Personen zu den aktuell 8170 Wohnungslosen in Köln dazu. Unter den Mieterinnen und Mietern sind auch schwerbehinderte Menschen, für die ein solches Vorgehen eine ganz besondere Härte bedeuten würde. Sie haben laut Bürgerlichem Gesetzbuch §574 Absatz1 einen ganz besonderen Kündigungsschutz. Auch aus diesem Grund sollte die zuständige Stadtverwaltung alle Anstrengungen verfolgen, ein gütliches Einvernehmen mit dem Vermieter zu erlangen, damit alle betroffenen Kölnerinnen und Kölner in ihrer Wohnung und in ihrem Veedel bleiben können. Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
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