V/0443/2023
Veloroute 3 Altenberge - Münster, Abschnitt 4 Horstmarer Landweg - Ring bis Corrensstraße
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Beschlussvorlage
6747 Zeichen
V/0443/2023
V/0443/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Veloroute 3 Altenberge - Münster, Abschnitt 4 Horstmarer Landweg - Ring bis Corrensstraße
Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.10.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung und dem Bau für die
Veloroute 3 (Abschnitt 4 Horstmarer Landweg – Ring bis Corrensstraße) wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 380.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen voraussichtlich Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von ca.
272.250 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4243 Velorouten Stadtregion
Auszahlungen 2024 380.000
Einzahlungen 2024 272.250
Saldo 107.750
Amt für Mobilität und Tiefbau
27.09.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koops
Telefon: 492-6590
GKoops@stadt-muenster.de
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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen,
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts-
satzung 2024 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2025 ff. 6.810 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2025 ff. 3.800 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 9.500 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2025 ff. 1.620 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Im Zuge des Ausbaus der Veloroute 3 in Richtung Steinfurt soll der Horstmarer Landweg im Abschnitt
Orléans-Ring bis Corrensstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Der Veloroutenabschnitt soll als Fahrradstraße nach den aktuellen Qualitätsstandards in roter As-
phaltbauweise hergestellt werden. Die Breite der Fahrradstraße beträgt rund 4,75 m mit beidseitigen
Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,75 m. Auf der nörd lichen Gehwegseite ist aufgesatteltes
Parken vorgesehen, das durch Parkstandsmarkierungen geordnet wird. Die vorgegebenen Parkflä-
chen werden durch zusätzliche Baumscheiben, Fahrradanlehnbügel und die bereits vorhandenen
Zufahrten unterbrochen.
Insgesamt sollen auf der nördlichen Gehwegseite 8 Baumscheiben und 25 Fahrradanlehnbügel reali-
siert werden. Durch die neuen Baumscheiben wird der überbreite Gehweg punktuell geringfügig auf
eine nutzbare Breite von 2,30 m eingeengt. In der nördlichen Nebenanlage wir d das vorhandene
Pflaster vollständig ausgetauscht, um den bestehenden Radweg zurückzubauen. Die südliche Ne-
benanlage wurde im Zuge früherer Arbeiten bereits runderneuert.
Die Vorfahrtregelung im Kreuzungspunkt Horstmarer Landweg – Philippistraße (heute rechts-vor-
links) wird zugunsten der Fahrradstraße geändert. Die neue Fahrradstraße endet vor dem Kreu-
zungspunkt Horstmarer Landweg – Corrensstraße und schließt dort an die vorhandene Radwegfurt
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bzw. den bestehenden Hochbord-Radweg an.
Die Fortführung der Fahrradstraße über den Knotenpunkt Corrensstraße kann erst im Zuge der weite-
ren Planung zum anschließenden Abschnitt des Horstmarer Landweges (Corrensstraße bis Auster-
mannstraße) integriert werden.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.
Als Bauverfahren ist der Einbau einer Deckschicht aus rotem Heißasphalt vorgesehen (vgl. z. B. Lüt-
kenbecker Weg/Lindberghweg).
Die Planung zur Umsetzung der Fahrradstraße kollidieren nicht mit geplanten Vorhaben der Universi-
tät im Bereich der Sportanlagen nördlich des Horstmarer Landweges. Die vorgesehene neue Deck-
schicht aus rotem Heißasphalt besitzt eine vergleichbare H alt- und Belastbarkeit wie übliche
Schwarzasphaltdecken. Mit Blick auf die zukünftigen Vorhaben der Universität am Sportcampus ist
nicht mit verstärkten Abnutzungserscheinungen durch Baustellenverkehre zu rechnen.
3. Ausschreibung und Bau
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.
Die Ausschreibung erfolgt im Winter 2023/2024, die bauliche Umsetzung voraussichtlich im Sommer
2024.
4. Beträge Dritter/Zuschüsse
Für die geplante Baumaßnahme fallen keine Beiträge nach KAG an.
Vor dem Hintergrund des besonderen Bundesinteresses an den bundesländerübergreifend bedeut-
samen Radrouten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein Förderprogramm aufge-
setzt.
Der Horstmarer Landweg ist ein Teilabschnitt dieses „Radnetzes Deutschland“ auf der Deutschland-
route 3. Die Anmeldung für dieses neue Förderprogramm ist beim Bund eingereicht.
Für dieses Förderprogramm mit sehr kurzfristigen Projektlaufzeiten und verpflichtenden Leistungser-
bringungen bis zum Jahresende 2024 sind eventuell Fördermittel in Höhe von bis zu 272.250 € mög-
lich.
Die Antragsbewertung und -bewilligung ist beim Bund in Bearbeitung. Ob und in welcher Höhe För-
dermittel bereitgestellt werden kann erst nach der Antragsprüfung mitgeteilt werden, auch ist eine
Ablehnung einer Förderung für diese Maßnahme durch den Zuwendungsgeber noch möglich.
Die Gewährung der Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel beim Bund zur
Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.
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6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung
Anlage 2: Lageplan
Anlage 2 Lageplan
1633 Zeichen
BEH H G Fh G II II IIIIII II III 2 a 50 95 I RampeIII I I I 9391 51 62 I I IV 6563 2 8179 Rampe I39 61 70I I I I77 V VIII III 80 6464 72 75 59 Corrensstraße Philippistraße Horstmarer Landweg262 16718264 235 153 270263 360 94 353 817 98 91 236 19 10361 818 95 96 312 Horstmarer Landweg Horstmarer Landweg Horstmarer Landweg Horstmarer Landweg 0,754,751,554,320,754,00 P B (50/20) 4,00 1,004,00 0,754,750,750,702,002,30 2,002,40 Fahrradanlehnbügel (Baustein Nr. 1),(5 Stück), 85 x 85; feuerverzinkt Fahrradanlehnbügel (Baustein Nr. 1),(10 Stück), 85 x 85; feuerverzinkt Fahrradanlehnbügel (Baustein Nr. 1),(10 Stück), 85 x 85; feuerverzinkt 3,30 2,65 vorh. Zeichen 283-10verschiebengepl. Zeichen 244.1 mit Zusatzzeichen www.cadsys.de www.cadsys.de gepl. Zeichen 244.2 www.cadsys.de gepl. Zeichen 244.2gepl. Zeichen 244.1 mit Zusatzzeichen www.cadsys.de vorh. Zeichen 101 undZusatzzeichen versetzen www.cadsys.de www.cadsys.de gepl. Zeichen 301 gepl. Zeichen 205gepl. Zeichen 244.1 mit Zusatzzeichen www.cadsys.de gepl. Zeichen 244.1 mit Zusatzzeichen www.cadsys.dewww.cadsys.de Anschluss an vorhandeneRotmarkierung vorh. Geh- und Radwegbelag austauschenund Betonplatten 24/24/8 einsetzen vorh. Geh- und Radwegbelag austauschenund Betonplatten 24/24/8 einsetzen vorh. Geh- und Radwegbelag austauschenund Betonplatten 24/24/10 im Bereich vonZufahrten einsetzen 0DVWDEBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.1 : 250Datum0lU]Spliethoff1 (1)NameHorstmarer LandwegVeloroute 3 - Altenberge$EV+RUVWPDUHU/DQGZHJ5LQJELV&RUUHQVVWUDH 0lU]KapplerPlotdatum 16.12.22- Bestandsbeschilderung bleibt erhalten, wenn nicht anders dargestellt
Anlage A
1862 Zeichen
Anlage A zur V/0443/2023 Kurzüberblick Als Teil der Veloroute 3 nach Altenberge soll der Horstmarer Landweg im Teilabschnitt zwischen Orléans-Ring und Corrensstraße zur Fahrradstraße umgestaltet werden. Hierzu wird die Fahr- bahn rot eingefärbt und der in der nördlichen Nebenanlage vorhandene Radweg zurückgebaut. Die heute vorhandenen Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn können im Zuge der Umgestaltung als aufgesattelte Parkstände überwiegend erhalten bleiben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 380.000 €. Einnahmen in Höhe von 272.250 € werden erwartet. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 1 Folgelastenberechnung
2328 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0443/2023 Aufgestellt am: 31.08.2023 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4243 Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 272.250 71,64 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 107.750 28,36 Gesamt-Kapitalbedarf 380.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 380.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 380.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 3.800 25,47 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 3.800 25,47 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 9.500 63,67 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 1.620 10,86 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.620 € p.a. + Tilgung 3.230 € p.a. = Schuldendienst 4.850 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 14.920 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 6.810 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 6.810 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 8.110 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,13 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Veloroute 3 Horstmarer Landweg - Ring bis Corrensstraße Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Velorouten Stadtregion Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Corrensstraße
- Philippistraße
- Horstmarer Landweg 0
- Orléans-Ring
- Lindberghweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0443/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.09.2023
- Erstellt
- 26.07.2023 15:03