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V/0443/2023

Veloroute 3 Altenberge - Münster, Abschnitt 4 Horstmarer Landweg - Ring bis Corrensstraße

Vorlagen 01.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 26.10.2023, TOP 7.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

6747 Zeichen

V/0443/2023 
V/0443/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veloroute 3 Altenberge - Münster, Abschnitt 4 Horstmarer Landweg - Ring bis Corrensstraße 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   26.10.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung und dem Bau für die 
Veloroute 3 (Abschnitt 4 Horstmarer Landweg – Ring bis Corrensstraße) wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 380.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen voraussichtlich Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 
272.250 €.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4243 Velorouten Stadtregion    
Auszahlungen   2024 380.000  
Einzahlungen   2024 272.250  
Saldo  107.750  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
27.09.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0443/2023 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, 
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts-
satzung 2024 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 ff. 6.810 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2025 ff. 3.800 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 9.500 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2025 ff. 1.620 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Im Zuge des Ausbaus der Veloroute 3 in Richtung Steinfurt soll der Horstmarer Landweg im Abschnitt 
Orléans-Ring bis Corrensstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme  
 
Der Veloroutenabschnitt soll als Fahrradstraße nach den aktuellen Qualitätsstandards in roter As-
phaltbauweise hergestellt werden. Die Breite der Fahrradstraße beträgt rund 4,75 m mit beidseitigen 
Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,75 m. Auf der nörd lichen Gehwegseite ist aufgesatteltes 
Parken vorgesehen, das durch Parkstandsmarkierungen geordnet wird. Die vorgegebenen Parkflä-
chen werden durch zusätzliche Baumscheiben, Fahrradanlehnbügel und die bereits vorhandenen 
Zufahrten unterbrochen.  
 
Insgesamt sollen auf der nördlichen Gehwegseite 8 Baumscheiben und 25 Fahrradanlehnbügel reali-
siert werden. Durch die neuen Baumscheiben wird der überbreite Gehweg punktuell geringfügig auf 
eine nutzbare Breite von 2,30 m eingeengt. In der nördlichen Nebenanlage wir d das vorhandene 
Pflaster vollständig ausgetauscht, um den bestehenden Radweg zurückzubauen. Die südliche Ne-
benanlage wurde im Zuge früherer Arbeiten bereits runderneuert. 
 
Die Vorfahrtregelung im Kreuzungspunkt Horstmarer Landweg – Philippistraße (heute rechts-vor-
links) wird zugunsten der Fahrradstraße geändert. Die neue Fahrradstraße endet vor dem Kreu-
zungspunkt Horstmarer Landweg – Corrensstraße und schließt dort an die vorhandene Radwegfurt

- 3 - 
V/0443/2023 
bzw. den bestehenden Hochbord-Radweg an. 
 
Die Fortführung der Fahrradstraße über den Knotenpunkt Corrensstraße kann erst im Zuge der weite-
ren Planung zum anschließenden Abschnitt des Horstmarer Landweges (Corrensstraße bis Auster-
mannstraße) integriert werden.  
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 
 
Als Bauverfahren ist der Einbau einer Deckschicht aus rotem Heißasphalt vorgesehen (vgl. z. B. Lüt-
kenbecker Weg/Lindberghweg).  
 
Die Planung zur Umsetzung der Fahrradstraße kollidieren nicht mit geplanten Vorhaben der Universi-
tät im Bereich der Sportanlagen nördlich des Horstmarer Landweges.  Die vorgesehene neue Deck-
schicht aus rotem Heißasphalt besitzt eine vergleichbare H alt- und Belastbarkeit wie übliche 
Schwarzasphaltdecken. Mit Blick auf die zukünftigen Vorhaben der Universität am Sportcampus ist 
nicht mit verstärkten Abnutzungserscheinungen durch Baustellenverkehre zu rechnen. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.  
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.  
Die Ausschreibung erfolgt im Winter 2023/2024, die bauliche Umsetzung voraussichtlich im Sommer 
2024. 
 
4. Beträge Dritter/Zuschüsse  
 
Für die geplante Baumaßnahme fallen keine Beiträge nach KAG an. 
 
Vor dem Hintergrund des besonderen Bundesinteresses an den bundesländerübergreifend bedeut-
samen Radrouten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein Förderprogramm aufge-
setzt.  
 
Der Horstmarer Landweg ist ein Teilabschnitt dieses „Radnetzes Deutschland“ auf der Deutschland-
route 3. Die Anmeldung für dieses neue Förderprogramm ist beim Bund eingereicht. 
Für dieses Förderprogramm mit sehr kurzfristigen Projektlaufzeiten und verpflichtenden Leistungser-
bringungen bis zum Jahresende 2024 sind eventuell Fördermittel in Höhe von bis zu 272.250 € mög-
lich. 
 
Die Antragsbewertung und -bewilligung ist beim Bund in Bearbeitung. Ob und in welcher Höhe För-
dermittel bereitgestellt werden kann erst nach der Antragsprüfung mitgeteilt werden, auch ist eine 
Ablehnung einer Förderung für diese Maßnahme durch den Zuwendungsgeber noch möglich. 
 
Die Gewährung der Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel beim Bund zur 
Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.

- 4 - 
V/0443/2023 
6. Liegenschaftliche Regelungen  
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
 
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 2 Lageplan

1633 Zeichen

BEH
H G
Fh
G
II
II
IIIIII
II
III
2 a
50
95
I
RampeIII
I
I
I
9391
51
62
I
I
IV
6563
2
8179
Rampe
I39
61
70I
I
I
I77
V
VIII
III
80
6464
72
75
59
Corrensstraße
Philippistraße
Horstmarer Landweg262
16718264
235
153
270263
360
94
353
817
98
91
236
19
10361
818
95
96
312
Horstmarer Landweg
Horstmarer Landweg
Horstmarer Landweg
Horstmarer Landweg
0,754,751,554,320,754,00
P
B (50/20)
4,00
1,004,00
0,754,750,750,702,002,30
2,002,40
Fahrradanlehnbügel (Baustein Nr. 1),(5 Stück), 85 x 85; feuerverzinkt
Fahrradanlehnbügel (Baustein Nr. 1),(10 Stück), 85 x 85; feuerverzinkt
Fahrradanlehnbügel (Baustein Nr. 1),(10 Stück), 85 x 85; feuerverzinkt
3,30
2,65
vorh. Zeichen 283-10verschiebengepl. Zeichen 244.1 mit Zusatzzeichen
www.cadsys.de
www.cadsys.de
gepl. Zeichen 244.2
www.cadsys.de
gepl. Zeichen 244.2gepl. Zeichen 244.1 mit Zusatzzeichen
www.cadsys.de
vorh. Zeichen 101 undZusatzzeichen versetzen
www.cadsys.de
www.cadsys.de
gepl. Zeichen  301
gepl. Zeichen  205gepl. Zeichen  244.1 mit Zusatzzeichen
www.cadsys.de
gepl. Zeichen  244.1 mit Zusatzzeichen
www.cadsys.dewww.cadsys.de
Anschluss an vorhandeneRotmarkierung
vorh. Geh- und Radwegbelag austauschenund Betonplatten 24/24/8 einsetzen
vorh. Geh- und Radwegbelag austauschenund Betonplatten 24/24/8 einsetzen
vorh. Geh- und Radwegbelag austauschenund Betonplatten 24/24/10 im Bereich vonZufahrten einsetzen
0D‰VWDEBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.1 : 250Datum0lU]Spliethoff1 (1)NameHorstmarer LandwegVeloroute 3 - Altenberge$EV+RUVWPDUHU/DQGZHJ5LQJELV&RUUHQVVWUD‰H
0lU]KapplerPlotdatum 16.12.22- Bestandsbeschilderung bleibt erhalten, wenn nicht anders dargestellt

Anlage A

1862 Zeichen

Anlage A zur V/0443/2023 
Kurzüberblick 
Als Teil der Veloroute 3 nach Altenberge soll der Horstmarer Landweg im Teilabschnitt zwischen 
Orléans-Ring und Corrensstraße zur Fahrradstraße umgestaltet werden. Hierzu wird die Fahr-
bahn rot eingefärbt und der in der nördlichen Nebenanlage vorhandene Radweg zurückgebaut. 
Die heute vorhandenen Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn können im Zuge der Umgestaltung 
als aufgesattelte Parkstände überwiegend erhalten bleiben. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 380.000 €. Einnahmen in Höhe von 272.250 € werden erwartet. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 1 Folgelastenberechnung

2328 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0443/2023 Aufgestellt am: 31.08.2023
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4243
Jahr der Fertigstellung: 2024
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 272.250 71,64
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 107.750 28,36
Gesamt-Kapitalbedarf 380.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 380.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 380.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 3.800 25,47
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 3.800 25,47
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 9.500 63,67
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 1.620 10,86
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.620 € p.a.
+ Tilgung 3.230 € p.a.
= Schuldendienst 4.850 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 14.920 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 6.810 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 6.810 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 8.110
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,13
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Veloroute 3 Horstmarer Landweg - Ring bis Corrensstraße
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Velorouten Stadtregion
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beratungsverlauf (2)

19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Corrensstraße
  • Philippistraße
  • Horstmarer Landweg 0
  • Orléans-Ring
  • Lindberghweg

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Details

Aktenzeichen
V/0443/2023
Typ
Vorlagen
Datum
01.09.2023
Erstellt
26.07.2023 15:03