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260061

Bürgerantrag: Antrag auf Aufklärung der Bonner Bevölkerung über die Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)

Anregungen und Beschwerden 12.01.2026

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Sammeldokument öffentlich

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Anregungen und Beschwerden 
öffentlich 
260061 
 
 
 
  
Der Oberbürgermeister 
 
 
—
—
 
Federführung: 
Co-Dezernat 
Dezernat: 
Dez. OB 
 
16.12.2025 
 
 
 
Bürgerantrag: Antrag auf Aufklärung der Bonner 
Bevölkerung über die Gesundheitsgefährdung 
durch Feinstaub gemäß dem Gesetz über den 
öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes 
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen 
und Bürger 
05.04.2026 Entscheidung 
 
 
 
 
Inhalt der Anregungen und Beschwerden 
Der Antrag hat folgenden Wortlaut: 
1. Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, dass die Bevölkerung von Bonn 
gemäß diesem ÖGDG NRW aufgeklärt wird, wie hoch die Gesundheitsgefähr-
dung der Bürger in den einzelnen Stadtteilen durch die Feinstaubbelastung 
PM2,5 ist. 
2. Zu diesem Zweck sollen die Jahresdurchschnittswerte für PM2,5 in einen 
Stadtplan eingezeichnet und im Internet veröffentlicht werden ähnlich wie in 
einer Internetveröffentlichung der Stadt Berlin. 
3. In besonders gefährdeten Bezirken bzw. Straßen muss laut EU-Richtlinien 
die Feinstaubmessung schon heute direkt vor Ort vorgenommen werden. 
4. Aus dem Stadtplan soll auch hervorgehen, wie hoch die Gesundheitsgefähr-
dung für auf der Autobahn A565 transportierte Personen (Erwachsene, Kinder) 
ist. 
5. Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, dass in allen Stadtbezirken, in 
denen eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Feinstaub PM2,5 
schon heute besteht, Maßnahmen ergriffen werden, die den Feinstaub senken, 
u. a. durch Entsiegelung und klimaneutrales 
(Um-)Bauen. 
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. 
 
Seite 1 von 4

Seite 2  
 
 
—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
 
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 
 
2 Bürgerantrag (öffentlich) 
 
Seite 2 von 4

Bürgerantrag: 
Aufklärung der Bonner Bevölkerung über die Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub 
Antragsteller: 
Sachverhalt A
Das Land NRW hat seit dem 15.06.2025 ein neues Gesetz über den öffentlichen 
Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)  
(https://www.recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=55312&aufgehoben=N&keyword=nordrhein-
westfalen) 
Auszüge:
§ 1 Grundsätze und Ziele des öffentlichen Gesundheitsdienstes
(1) Der öffentliche Gesundheitsdienst fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung.
(2) Der öffentliche Gesundheitsdienst unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeit und nach Maßgabe dieses 
Gesetzes eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche, nachhaltige, in der Wirksamkeit und Qualität dem allgemein 
anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechende Versorgung der Bevölkerung.
[...]                     .
§ 2 Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes
(1) Die Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind Gesundheitsschutz, Prävention und 
Gesundheitsförderung, Beratung und Information sowie Koordination und Steuerung.
(2) Der Aufgabenkatalog des öffentlichen Gesundheitsdienstes beinhaltet insbesondere
1. die Beobachtung, Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse und der gesundheitlichen 
Versorgung der Bevölkerung einschließlich der Ursachen von Gesundheitsgefährdungen und 
Gesundheitsschäden sowie der Auswirkungen von Umwelteinflüssen und der Folgen des Klimawandels auf die 
menschliche Gesundheit.
[...]
3. die Information und Beratung der Bevölkerung und der Behörden in Fragen der Gesundheit und die 
Stellungnahmen zu Maßnahmen und Planungen anderer Verwaltungsbereiche, insbesondere Stadtplanung, 
Bauvorhaben und Verkehrsplanung, hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung.
[...]
Sachverhalt B
Die Weltgesundheitsorganisation  (WHO) hat 2021 neue, wissenschaftlich begründete  
Luftqualitätsleitlinien veröffentlicht. Danach gilt für den für Menschen besonders gefährlichen 
Feinstaub PM2,5 eine Gesundheitsgefährdung für Werte von 5 μg/m3/Jahr und höher.
Bürgerantrag 
1. Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, dass die Bevölkerung von Bonn gemäß diesem 
ÖGDG NRW aufgeklärt wird, wie hoch die Gesundheitsgefährdung der Bürger in den einzelnen 
Stadtteilen durch die Feinstaubbelastung PM2,5 ist.
2. Zu diesem Zweck sollen die Jahresdurchschnittswerte für PM2,5 in einen Stadtplan eingezeichnet 
und im Internet veröffentlicht werden ähnlich wie in einer Internetveröffentlichung der Stadt Berlin.
3. In besonders gefährdeten Bezirken bzw. Straßen muss laut EU-Richtlinien die Feinstaubmessung 
schon heute direkt vor Ort vorgenommen werden.
4. Aus dem Stadtplan soll auch hervorgehen, wie hoch die Gesundheitsgefährdung für auf der 
Autobahn A565 transportierte Personen (Erwachsene, Kinder) ist.
5. Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, dass in allen Stadtbezirken, in denen eine 
Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Feinstaub PM2,5 schon heute besteht, Maßnahmen 
ergriffen werden, die den Feinstaub senken, u. a. durch Entsiegelung und klimaneutrales 
(Um-)Bauen.
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Begründung
Die Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung, z. B. durch Feinstaub PM2,5, obliegt  spezialisierten 
Ärzten und Ärztinnen und fällt mit Verabschiedung des ÖGDG in die Zuständigkeit der 
Gesundheitsbehörde. Darauf hat auch das LANUK hingewiesen.1 
Bonn liegt in einem Talkessel und ist, besonders in Zeiten des Klimawandels, wegen sommerlicher 
Hitze und durch Luftverschmutzung, insbesondere durch Feinstaub PM2,5 , belastet. Hochgerechnet 
muss die Gesundheitsbehörde der Stadt Bonn mit wenigstens 500 vorzeitig Toten pro Jahr durch 
Luftverschmutzung und Hitze rechnen.2 Deshalb ist die Aufklärung der Bevölkerung über 
existierende Gesundheitsrisiken und die Berücksichtigung potentiell gesundheitsgefährdender 
Baumaßnahmen unabhängig vom „Bauherrn“ dringend erforderlich.3
Zahlreiche Publikationen aus dem letzten 12 Monaten belegen,  dass Luftverschmutzung, besonders 
durch Feinstaub PM2,5, gesundheitsgefährdend ist4. Auch für den unteren Gefährdungsbereich von 
PM2,5 , das ist der Bereich 5 – 10 μg/m3/a, wurde 2025 eine Gefährdung nachgewiesen.5
Bonn den 16.12.2024
1 Quelle: Gesundheitliche Bewertung von Luftschadstoffen 
https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuv/gesundheit/pdf/7._Heller_-
_Gesundheitliche_Bewertung_von_Luftschadstoffen.pdf
2 https://www.lenne-bonn.de/lenn%C3%A9-und-stadtplanung/ausbau-der-der-autobahn-a565/  
3 https://bonnerumweltzeitung.de/was-im-klimaplan-2025-von-bonn-fehlt/  
4  Literatur Luftverschmutzung (DÄ = Deutsches Ärzteblatt)
● Luftverschmutzung geht mit gesteigerter Fibrose des Herzmuskels einher. DÄ 15. Juli 2025 
● Luftverschmutzung trägt offenbar mehr zu Nichtraucher-Lungenkrebs bei als Passivrauchen. DÄ 15. Juli 2025
● Gesundheitsrisiko Klimawandel: WHO-Gremium soll Hilfe bieten.  DÄ 11. Juni 2025
● Mehr Grün in den Städten könnte Zahl der hitzebedingten Todesfälle reduzieren. DÄ  4. Juni 2025
● Zahl der Hitzetage in Deutschland hat sich verdoppelt. DÄ 30. Mai 2025
● Gefährliche Hitzetage für Schwangere haben sich verdoppelt.  DÄ 14. Mai 2025
● Hohe Temperaturen belasten die psychische Gesundheit.  DÄ  7. Mai 2025
● Öffentlicher Gesundheitsdienst braucht eine bessere Ausstattung. DÄ  19. März 2025
● Starke Luftverschmutzung erhöht Risiko für Hospitalisierungen. DÄ  6. Januar 2025
● Luftverschmutzung erhöht Risiko auf Venenthrombosen. DÄ 30. Dezember 2024
● Fast 240.000 Todesfälle durch Feinstaub in der Europäischen Union. DÄ 10. Dezember 2024
5 Luftverschmutzung spielt wichtige Rolle bei Entstehung von COPD bei Asthma. DÄ  1. August  2025
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Beratungsverlauf (1)

Entscheidung Entscheidung

Details

Vorlagen-Nr.
260061
Typ
Anregungen und Beschwerden
Datum
12.01.2026
Erstellt
12.01.2026 11:50