AN/0562/2019
Erhebliche Staubbelastung in Godorf durch die Fa. Alpha
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Anfrage (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0562/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Erhebliche Staubbelastung in Godorf durch die Fa. Alpha Die CDU -Fraktion hat bereits im Januar 2017 eine Anfrage im Zusammenhang mit der Staubbelastung in Godorf durch die Fa. Alpha gestellt ( AN/0020/2017), die auch von der Verwaltung beantwortet wurde (0170/2017). Da die Staubbelastung weiterhin hoch ist, möchte die CDU -Fraktion basierend auf der Vorlage 0170/2017 – Anwort der Verwaltung auf die CDU -Anfrage – von der Verwaltung zur BV-Sitzung am 13.05.2019 wissen: 1. Wurden die Maßnahmen zum Eindämmen der Staubbelästigung, die die IWA o- der eine andere Behörde / ein anderes Amt der Fa. Alpha aufgetragen hat, u m- gesetzt? 2. Was ist unter einer „anlassbezogenen Überwachung“ zu verstehen und wieviele solcher Überwachungen wurden in den Jahren 2017 und 2018 durch die IWA o- der eine andere Behörde / ein anderes Amt durchgeführt? 3. Welche unangemeldeten Überwachungen fanden in den Jahren 2017 und 2018 statt? In der Antwort 0170/2017 heißt es im letzten Absatz: CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen „Die in der Anfrage AN/0020/2017 aufgeführten Informationen zu Lärm- und Staubbeläs- tigungen sind nicht ausreichend, um die Ursachen der Belästigungen feststellen, die Erheblichkeit bewerten und Abhilfemaßnahmen anordnen zu können. Für konkrete b e- hördliche Maßnahmen sind weitere Informationen erforderlich.“ Darauf bezogen möchte die CDU-Fraktion von der Verwaltung wissen: 4. Was hat die IWA oder eine andere Behörde / ein anderes Amt seither aktiv getan, um die erforderlichen Informationen zu erhalten und welche Maßnahmen hat sie daraufhin in die Wege geleitet? Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Küpper
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (3)
- Hauptstraße 85
- Aachener Straße 220
- Straße 22
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0562/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (CDU)
- Datum
- 29.04.2019
- Erstellt
- 29.04.2019 11:46