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2227/2019

Beschluss über die Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 12.1

Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Abwaegungstabelle § 4

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Anlage 7 Bebauungsplan

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Anlage 2 Abwaegungstabelle § 3

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Anlage 6 Textliche Festsetzungen

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Anlage 4 Abwaegungstabelle § 3

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Anlage 5 Begründung

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Anlage 1 Geltungsbereich

363 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.65520/02*HHVWHPQGHU6WUD‰HLQ.|OQ1LHKO
0D‰VWDE0 200100 400600 Meter

Beschlussvorlage Rat

7138 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Solb Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2227/2019 
Freigabedatum 
 27.08.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den 
Bebauungsplan-Entwurf 65520/02  
Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt 
1. den vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2015 be-
treffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 65520/02 – Arbeitstitel Geestemünder Straße in 
Köln-Niehl – gemäß Anlage 1 um die nördlichen Teilflächen der Johann-Maria-Farina-Straße 
zu verkleinern und um eine Teilfläche nördlich der Geestemünder Straße/ östlich der Johann-
Maria-Farina-Straße zu vergrößern; 
 
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 für das Gebiet entlang der Geestemünder 
Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße in Köln-Niehl – Arbeitstitel: 
Geestemünder Straße in Köln-Niehl – abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.  
 
3.  den Bebauungsplan 65520/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsge-
setzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 
666/SGV NW 2 023) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit 
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 
Rat 26.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Für den Planbereich existiert überwiegend der seit dem 13.02.1995 rechtskräftige Bebauungsplan 
Nummer 6553/02 „Esso-Gelände in Köln-Niehl“ bzw. seine 1. Änderung. Dieser setzt für die Fläche 
der ehemaligen Esso-Raffinerie überwiegend ein Industrie- bzw. ein Gewerbegebiet „Industriepark 
Köln-Nord“ fest. Die Erschließung des südlichen Areals des Industrieparks Köln-Nord wird über die 
Geestemünder Straße sichergestellt. 
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industriepark Köln-Nord, und dabei insbesonde-
re den erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr aufnehmen und abwickeln zu können ist der Ausbau der 
Geestemünder Straße erforderlich. 
Die vorgesehenen straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen sind auf der Grundlage 
des rechtskräftigen Bebauungsplanes bzw. seiner 1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus die-
sem Grunde ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geestemünder Straße in Köln-Niehl“ erforder-
lich. 
Mit der Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe im Industriepark Köln-Nord wird auch der Anteil des 
Schwerlastverkehrs zukünftig weiter ansteigen. Sofern die heutige verkehrliche Situation entlang der 
Geestemünder Straße unverändert bleiben würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen er-
höhten Schwerlastverkehr zu vermehrten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Luft- 
und Lärmimmissionen kommen wird. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, ist geplant, 
die Geestemünder Straße im Abschnitt von Neusser Landstraße bis in Höhe des Brückenbauwerkes 
der Industriestraße auszubauen. Dabei ergibt sich grundsätzlich folgende neue Situation: 
- Im Abschnitt von Neusser Landstraße bis Franz-Greiß-Straße erfolgt ein zwei- bzw. ein drei-
spuriger Ausbau der Geestemünder Straße. Der Knotenpunkt Neusser Landstraße wird als 
Kreisverkehr ausgebildet und der Knotenpunkt Franz-Greis-Straße wird räumlich umgestaltet 
und lichtsignaltechnisch angepasst, um die zukünftigen Verkehre abwickeln zu können. 
Gleichzeitig wird entlang der Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt und der 
bestehende gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite verbreitert. 
- Im Abschnitt von der Franz-Greiß-Straße bis in Höhe des Brückenbauwerkes der In-
dustriestraße erfolgt ein fünfspuriger Ausbau der Geestemünder Straße. Der Knotenpunkt Jo-
hann-Maria-Farina-Straße (westliche Rampe der Industriestraße) wird ebenfalls räumlich und 
lichtsignaltechnisch optimiert. Auch in diesem Bauabschnitt wird entlang der Nordseite ein 
gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt sowie der bestehende südliche gemeinsame Geh- 
und Radweg verbreitert. 
Die vorgesehenen straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen tragen dazu bei, dass 
die Geestemünder Straße die zukünftig zu erwartenden Verkehre, und dabei insbesondere den er-
höhten Anteil am Schwerlastverkehr, aufnehmen und abwickeln kann. Durch den Ausbau wird sich 
die Verbesserung der direkten Verbindung Industriepark Köln-Nord/Geestemünder Stra-
ße/Industriestraße/BAB A1 einstellen. Die Erschließungs- und Verteilerfunktion der Geestemünder 
Straße für den Industriepark Köln-Nord wird sich darüber hinaus noch weiter verstärken. 
 
Verfahrensverlauf 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes für das Gebiet der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industrie-
straße in Köln-Niehl beschlossen. Des Weiteren wurde in gleicher Sitzung die Durchführung der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Rahmen eines Aushangs des städtebaulichen 
Planungskonzeptes im Bezirksrathaus Nippes in der Zeit vom 23. bis 30. April 2015 einschließlich.

3 
Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 7. Mai 2015 einschließlich an den Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirkes Nippes gerichtet werden. Es ist eine Stellungnahme eingegangen. Am 03.09.2015 
hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt einen Bebauungsplan-Entwurf auf der 
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes auszuarbeiten.  
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 bzw. 
Absatz 2 BauGB wurde vom 07.04. bis zum 13.05.2015 bzw. vom 09.01. bis zum 11.02.2019 durch-
geführt. 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte in der 
Zeit vom 18.04. bis einschließlich 17.05.2019. Es sind zwei Stellungnahmen eingegangen –siehe 
Abwägungstabelle Anlage 4-. 
 
Verkleinerung bzw. Vergrößerung des Geltungsbereichs 
Die nördlichen Teilflächen der Johann-Maria-Farina-Straße sind von dem Ausbau der Geestemünder 
Straße nicht betroffen; der Geltungsbereich wurde daher entsprechend verkleinert. Die Teilfläche 
nördlich der Geestemünder Straße/östlich der Johann-Maria-Farina-Straße wurde in den Geltungsbe-
reich aufgenommen, um hier eindeutige Abgrenzungen zu den Festsetzungen des rechtsgültigen 
Bebauungsplanes sicherzustellen. Bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes war 
die Verkleinerung bzw. Vergrößerung des Geltungsbereichs bereits berücksichtigt worden.  
Anlagen 
1 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss sowie aktueller Geltungsbereich 
2 Abwägungstabelle § 3 Absatz 1 BauGB 
3 Abwägungstabelle § 4 Absatz 1 und 2 BauGB 
4 Abwägungstabelle § 3 Absatz 2 BauGB 
5 Begründung § 9 Absatz 8 BauGB 
6 Textliche Festsetzungen 
7 Bebauungsplan

Anlage 3 Abwaegungstabelle § 4

8192 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 
-Arbeitstitel: Geestemünder in Köln-Niehl- eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange  
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 08.04. 
bis zum 13.05.2015 bzw. vom 09.01. bis zum 11.02.2019 durchgeführt. 
Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.  
 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
                                                 Anlage 3 
1 Bezirksregierung Köln –Dezernat 53- (Immissionsschutz - 
einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
Im Umweltbericht wird darauf hingewiesen, dass das Plange-
biet innerhalb der Achtungsabstände zu mehreren Betriebsbe-
reichen liegt. Im Weiteren werden im Zusammenhang mit dem 
Verkehrsaufkommen auf die entsprechenden Ausführungen der 
Orientierungshilfe zur Auslegung des Artikels 12 der Seveso-II-
RL (heute Artikel 13 der Seveso-III-RL bzw. § 50 BImSchG 
gem. nationalem Recht) hingewiesen. Diese Orientierungshilfe 
betrachte Straßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von 
unter 10.000 Fahrzeugen nicht weiter als „wichtigen Verkehrs-
weg“ im Sinne des § 50 BImSchG. Es bleibt leider offen, ob 
sich die Stadt Köln dem Einstufungskriterium der Orientie-
rungshilfe zur störfallrechtlichen Bewertung wichtiger Ver-
kehrswege anschließt. Dies sollte im Umweltbericht klargestellt 
werden  
ja Im Planfall wird im westlichen Abschnitt der Geestemünder 
Straße ein Verkehrsaufkommen von 6.100 Kfz/24h und im östli-
chen Abschnitt von 7.000 Kfz/24h prognostiziert. 
Da im Planfall das Verkehrsaufkommen weniger als 10.000 
PKW in 24 Stunden beträgt wird die Geestemünder Straße 
nicht als wichtiger Verkehrsweg betrachtet, zu dem von unter 
die Richtlinie fallenden Betrieben ein angemessener Abstand 
gewahrt werden soll. 
Die Begründung wird entsprechend angepasst. 
2 Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittel-
beseitigungsdienst 
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische 
Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen 
im Plangebiet. Es wird eine Überprüfung der überbauenden 
Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Auf-
ja In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufge-
nommen.

- 2 - 
 
 
/ 3 
 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
                                                 
A
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l
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g
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3 
schüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeni-
veau von 1945 abzuschieben. Erfolgen Erdarbeiten mit erhebli-
chen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten etc. wird 
eine zusätzliche Sicherheitsdetektion empfohlen. 
3 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Die IHK begrüßt den Ausbau der Geestemünder Straße.  
Kenntnisnahme entfällt 
4 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln 
keine Stellungnahme abgegeben 
Kenntnisnahme entfällt 
5 Polizeipräsidium Köln –Führungsstelle Verkehr 
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
6 Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West, 
PTI 22 
Gegen das Verfahren bestehen keine Einwände, es wird jedoch 
auf vorhandene Telekommunikationslinien hingewiesen. Der 
Bestand und der Betrieb müssen weiterhin gewährleistet blei-
ben.  
Gegebenenfalls notwendige Maßnahmen können erst nach 
Vorliegen endgültiger Ausbaupläne gemacht werden. 
Kenntnisnahme nicht planungsrelevant 
Im Rahmen der konkreten Ausbauplanung wird die Deutsche 
Telekom AG beteiligt. 
7 Stadtwerke Köln GmbH, Abteilung Liegenschaften 
Hat im Auftrag der Konzerngesellschaften, der RheinEnergie 
AG in Verbindung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, 
der Kölner Verkehrsbetreibe AG und der Häfen und Güterver-
kehr Köln AG eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. 
 Siehe Nummern 8, 11 und 12  
8 Rheinische NETZGesellschaft mbH –Leitplanung- 
Südlich der Geestemünder Straße befindet sich das sog Glanz-
stoff-Gelände" im Eigentum der RheinEnergie AG, das zum Teil 
teilweise Der seit dem 13.02.1995 rechtswirksame Bebauungsplan 
Nummer 6553/02 „Esso-Gelände in Köln-Niehl“ bzw. seine 
1. Änderung setzt für die Fläche der ehemaligen Esso-

- 3 - 
 
 
/ 4 
 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
                                                 
A
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3 
im Erbbaurecht vergeben und vermietet ist. Auch wenn dieses 
Grundstück Logistik- und gewerblichen Verkehr verursacht, ist 
die Dimensionierung der bestehenden Geestemünder Straße 
für die Bewältigung der Verkehrsleistungen ausreichend und 
ein Ausbau nicht zwingend erforderlich. 
Die im Plangebiet vorhandene Grundwassermessstelle 103A ist 
zu erhalten oder zu verlegen. Aufgrund der Auswertbarkeit von 
Messreihen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität kann 
die Verlegung von Grundwassermessstellen nur mit einer län-
geren Vorlaufzeit realisiert werden. Die Baumaßnahme ist frü-
hestmöglich mit dem Fachbereich WZW der RheinEnergie AG 
abzustimmen. 
Raffinerie über-wiegend ein Industrie- bzw. ein Gewerbegebiet 
„Industriepark Köln-Nord“ fest. Die Erschließung des südlichen 
Areals des Industrieparks Köln-Nord wird über die Geestemün-
der Straße sichergestellt. 
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industrie-
park Köln-Nord und dabei insbesondere den erhöhten Anteil an 
Schwerlastverkehr aufnehmen und abwickeln zu können ist der 
Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich. 
Die vorgesehenen straßenbaulichen Maßnahmen sind auf der 
Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes bzw. seiner 
1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus diesem Grunde 
ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geestemünder Stra-
ße in Köln-Niehl“ erforderlich. 
Die Grundwassermessstelle muss voraussichtlich verlegt wer-
den. Es erfolgt eine frühestmögliche Abstimmung mit dem 
Fachbereich WZW der RheinEnergie AG. In den Bebauungs-
plan wurde ein Hinweis auf die im Plangebiet vorhandene 
Grundwasser-messstelle aufgenommen. 
9 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme entfällt 
10 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH  
Es wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfall-
behälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. 
Kenntnisnahme Nicht planungsrelevant, wird jedoch bei der Ausbauplanung 
berücksichtigt. 
11 Kölner Verkehrsbetriebe AG 
Keine Bedenken gegen den Bebauungsplan-Entwurf 
Kenntnisnahme entfällt 
12 Häfen und Güterverkehr Köln AG 
Die HGK hat ihre Stellungnahme aus der Beteiligung nach § 4 
teilweise Da diese Stellungnahme sehr umfangreich ist, wird sie nur in 
der Anlage 4 „Darstellung und Bewertung der zum Bebauungs-
plan Entwurf 65520/02 –Arbeitstitel: Geestemünder Straße in

- 4 - 
 
 
 
 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
                                                 
A
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3 
Absatz 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 
§  3 Absatz 2 BauGB wortwörtlich wiederholt. 
Köln-Niehl– eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenla-
ge“ behandelt. 
13 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH 
Durch das Plangebiet verlaufen Mineralöl-Produktenfernleitung 
mit Fernwirkkabel und Leitungszubehör. Diese Leitungen wer-
den in einem 10 m breiten, dinglich gesicherten Schutzstreifen 
betrieben 
Aus Gründen der Sicherheit ist die exakte Leitungstrasse mit 
RMR-Hinweis zu übernehmen und mit Schutzstreifen im Be-
bauungsplan darzustellen.  
Einer Bepflanzung des Schutzstreifens mit Bäumen oder tief-
wurzelnden Sträuchern wird nicht zugestimmt. 
ja Die Leitungstrasse sowie der Schutzstreifen werden im Bebau-
ungsplan dargestellt.  
Die Grünfestsetzungen werden entsprechend angepasst. 
14 Esso AG 
Das Tankstellengeschäft ist ausgegliedert und auf die Echo 
Tankstellen GmbH übertragen worden. Die Anfrage wird sowohl 
an die Echo Tankstellen GmbH als auch an die zuständige Ab-
teilung („Chemie“) innerhalb der Esso Deutschland weitergelei-
tet. 
Kenntnisnahme Entfällt 
Es sind keine Stellungnahmen von der Echo Tankstellen GmbH 
und der Abteilung Chemie eingegangen.

Anlage 7 Bebauungsplan

2250 Zeichen

0 50 100 Meter
Zeichenerklärung
I,III
S,W
     46.71
Bahngleise
Bordstein
topografische Begrenzung
Flurstücksgrenze
Flurgrenze
Dachform
Zahl der Vollgeschosse
vorhandene Gebäude
Baum
vorhandene Höhenlage über NHN
Durchfahrt
Bebauungsplan - Entwurf
Nr.65520/02
Maßstab 1:1 000
Geestemünder Straße in Köln-Niehl
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage
den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZV
entspricht.            (Stand )
Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster
Vermessungsabteilung
Amtsleiterin
Köln, den
Leiterin/Leiter der Vermessungsabteilung
Köln, den
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die
Planaufstellung am 19.03.2015  nach
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der
Beschluss wurde am 15.04.2015 ortsüblich
bekannt gemacht.
Oberbürgermeisterin
Köln, den  07.04.2015 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat in der Zeit vom 23.04.2015 bis 30.04.2015  
nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.
Bezirksbürgermeister/in
Köln, den
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom bis
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Köln, den
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 Abs. 3 BauGB
durch Beschluss des Rates am
geändert worden.
Grenze des räumlichen Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes
Planung
Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt
Amtsleiterin Beigeordneter
Köln, den
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen und
Bauen Bestand
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner
Sitzung am nach § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8
BauGB beschlossen.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung über den
Beschluss des Bebauungsplanes durch den
Rat einschließlich des Hinweises nach
§ 10 Abs. 3 BauGB ist am
erfolgt.
Baugrenze
Straßenbegrenzungslinie
Straßenverkehrsflächen
Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
Flächen mit Bindungen für Be-
pflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen und Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Ausgleichspflichtiger 
Eingriffsbereich 
Darstellung des ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs
N
Anlage 7

Anlage 2 Abwaegungstabelle § 3

2405 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept 
–Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Nippes in 
der Zeit vom 23.04. bis 30.04.2015 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen konnten bis zum 07.05.2015 einschließlich an den Bezirksbür-
germeister des Stadtbezirkes Nippes gerichtet werden. Es ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden der Inhalt der Stellungnahme (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird der Absender der Stellungnahme zur Verfügung gestellt. 
 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Anlage 2 
1 Es werde vor dem Beschluss über den Bebauungsplan ein Gut-
achten zu den verkehrlichen Auswirkungen auf die umliegenden 
Ortsteile gefordert. Darüber hinaus sei die Erstellung eines de-
taillierten Verkehrskonzeptes erforderlich, aus dem ersichtlich 
sei, wie in diesen Ortsteilen zusätzlicher Schwerlastverkehr ver-
hindert werde. 
nein Für die Geestemünder Straße wurde im Zusammenhang mit der 
Ansiedlung des KLV-Terminals und unter Berücksichtigung der 
Entwicklung im ESSO-Gelände ein Verkehrsgutachten erstellt. 
Um eine Verlagerung der Verkehre in das untergeordnete Stra-
ßennetz zu verhindern und um die zukünftigen Verkehre auf-
nehmen zu können, wird die Geestemünder Straße ausgebaut.  
Ein gut ausgebautes übergeordnetes Straßennetz kann die zu-
sätzlichen Gewerbeverkehre bündeln und unproblematisch ab-
wickeln. Der im Wesentlichen auf das Autobahnnetz orientierte 
Schwerlastverkehr kann auf direktem Wege das Autobahnnetz 
über die Geestemünder Straße und die Industriestraße errei-
chen. Im Interesse eines zügigen Abschlusses des Planverfah-
rens und dem hieran anschließenden Ausbau der Straße wird 
im Zuge des Bebauungsplanverfahrens auf weitere Verkehrs-
gutachten verzichtet. 
Ergänzende Verkehrsgutachten sind im Zusammenhang mit den 
konkreten neuen Projekten im Gebiet von den jeweiligen Bau-
trägern zu erstellen.

Anlage 6 Textliche Festsetzungen

4677 Zeichen

/ 2 
A N L A G E  6  
Anlage 6_Textliche Festsetzungen  
 
A. Textliche Festsetzungen 
1. Grünfestsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25a und 25b BauGB  
Sämtliche Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. 
1.1 Innerhalb der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Natur und Landschaft sind Sträucher BB1 (GH51) zu pflanzen. 
1.2 Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen ist alle 10-12 m ein Baum BF31 (GH741) zu pflanzen. Dazwischen sind 
Strauchpflanzungen BB1 (GH51) vorzunehmen. 
1.3 Auf dem Mittelstreifen der Geestemünder Straße nahe der Neusser Land-straße sind 19 
Bäume BF 31 (GH741) im Abstand von circa 12 m zu pflanzen. Die Baumscheibe muss 
mindestens 6 m² umfassen. Die restliche Fläche ist mit einer Saatmischung für Land-
schaftsrasen BR132 (HH7) einzusäen. 
1.4 Innerhalb der Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäu-
men, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist die vorhandene Vegetationsstruktur 
auf Dauer zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. 
Die vorstehenden Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die Anlage 
zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen gemäß §§ 135a bis 
135c BauGB vom 15. Dezember 2011. In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln all-
gemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert (Amts-
blatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). 
A chtung! Bei den Festsetzungen 1.1 und 1.3 ist das festgesetzte Leitungsrecht zugunsten  der 
Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. (10 m breiter dinglich gesicherter Schutz-
streifen für eine Mineralöl-Produktenpipeline) zu beachten. Im Schutzstreifen ist die Anpflan-
zung von Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern nicht zulässig. Gegebenenfalls vorhandene 
Bäume oder tiefwurzelnde Sträucher sind unbedingt aus dem Schutzstreifen zu entfernen. 
 
B. Nachrichtliche Übernahmen 
Gemäß § 9 Abs. 6a BauGB wird folgende Festsetzung nachrichtlich in den Bebauungsplan auf-
genommen: 
Das Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten des Rheins im Sinne des § 78b 
Abs.1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). 
 
C. Hinweise 
1. In der Geestemünder Straße östlich der Franz-Greiß-Straße befindet sich die Grund-
wassermessstelle (GWMS) 103A der RheinEnergie AG. Diese ist zu erhalten bzw. zu 
ersetzen. Die Erreichbarkeit der GWMS ist während und nach der Bauphase sicherzu-
stellen. 
2. Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von 
Bauarbeiten (ca. 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung

- 2 - 
 
 
/  
Düsseldorf unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-36/19/ sowie der 
Bebauungsplan-Nummer einzuschalten. 
3. Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. Sep-
tember verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze ab-
zuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende 
Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesun-
derhaltung von Bäumen. 
Sind innerhalb dieses Zeitraumes Rodungsarbeiten erforderlich, ist vor deren Aufnahme 
in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln durch einen Fachgut-
achter nach besetzten Nestern zu suchen und bei deren Auffinden die Rodungstätigkeit 
sofort einzustellen. 
4. Der Bebauungsplan tangiert drei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastver-
dächtigen Flächen registriert sind. Die Altstandorte 504 20 und 504 109 sowie den Nah-
bereich der Altablagerung 50607. Es wird empfohlen vor Beginn der Baumaßnahmen 
ein nutzungs- und planungsbezogenes Gutachten gemäß BBodSchG/BBodSchV, das 
eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet, vor-
zulegen. 
 
D. Rechtsgrundlagen 
1. Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung 
des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGB. I S. 1772). Von der Überleitungsvor-
schrift des § 245 c BauGB wird Gebrauch gemacht. 
2. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786). 
3. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58). 
Die lfd. Nrn. 2 und 3 jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung. 
4. Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen 
Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundesbaugesetzes oder des Bau-
gesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft.

Anlage 4 Abwaegungstabelle § 3

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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Entwurf 65520/02 –Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl– einge-
gangenen Stellungnahmen aus der Offenlage  
Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 10.04.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im 
Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 18.04. bis einschließlich 17.05.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind zwei Stellung-
nahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert sowie die Entscheidung durch den Rat dargestellt.  
 
Nr. Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
                                                    Anlage 4 
1 Stadtwerke Köln GmbH im Auftrag ihrer Konzerngesell-
schaften, der RheinEnergie AG in Verbindung mit der 
Rheinischen NETZGesellschaft mbH, der Kölner Ver-
kehrsbetriebe AG und der Häfen und Güterverkehr Köln 
AG  
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK): 
Die HGK stellt insgesamt die städtebauliche Erforderlichkeit des 
Bebauungsplanes in Frage und führt hierzu Folgendes aus: 
Erforderlichkeit des Bebauungsplanes 
Es sei weiterhin unklar, ob und zu welchem Zeitpunkt weitere 
bereits planfestgestellte Module des KV­Terminals in Betrieb 
gehen würden. Derzeit befinde sich das Modul A1 in Betrieb. 
Das Modul A2 sei im Bau und werde bis zum Jahr 2020 in Be-
trieb gehen. 
In der ergänzenden Stellungnahme vom 07.06.2018 zu den 
Verkehrsuntersuchungen werde ausdrücklich erwähnt, dass sich 
die angenommenen Prognosezahlen grundsätzlich auf die voll-
ständige Aufsiedlung der Gewerbegebiete Causemannstraße 
und Industriepark Nord bezögen. Ein genauer Zeitpunkt für die 
vollständige Aufsiedlung könne nicht angegeben werden, daher 
erfolge auch kein Prognosehorizont.  
Die Stellungnahme 
wird teilweise be-
rücksichtigt 
Erforderlichkeit des Bebauungsplanes 
Auch wenn eine Erweiterung des KV-Terminals nicht in abseh-
barere Zeit, laut Aussage der HGK, zu erwarten ist, so werden 
sich die Gewerbegebiete Causemannstraße und Industriepark 
Nord kurzfristig entwickeln. 
Bei weiteren Ansiedlungen in den Gewerbegebieten ist das zu-
sätzliche Verkehrsaufkommen auf der Geestemünder Straße mit 
dem momentanen Ausbau nicht abwickelbar. Die zur Verfügung 
stehenden Fahrstreifen sind nicht ausreichend. 
Die Verkehrsbelastung bei vollständiger Realisierung der Ge-
werbegebiete wurde auf Basis der zulässigen Nutzungen prog-
nostiziert und ist die Grundlage für die im Bebauungsplan fest-
gesetzte Dimensionierung der Geestemünder Straße. 
Beim Ausbau der Geestemünder Straße ist die vollständige Re-
alisierung der Gewerbegebiete zu berücksichtigen auch wenn  
zum jetzigen Zeitpunkt die zeitliche Abfolge noch unklar ist. 
Der von der HGK angesprochene mögliche zukünftige Einsatz 
von den Schwerlastverkehr ersetzender E-Mobilität ist zum heu-
tigen Zeitpunkt noch nicht prognostizierbar und kann somit nicht 
berücksichtigt werden. 
Die HGK weist daraufhin, dass in der Begründung an verschie-

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Nr. Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
                                                    
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Wenn aber noch kein Prognosehorizont bekannt sei, stelle sich 
die Frage, aus welchem Grund bereits heute eine städtebauli-
che Planung den Ausbau einer Straße für Schwerlastverkehr 
verfolge. Von den verschiedenen schon nach dem bestehenden 
Bebauungsplan planungsrechtlich zulässigen industriellen Nut-
zungen könnten vollkommen unterschiedliche Auswirkungen auf 
den Schwerlastverkehr ausgehen. In diesem Zusammenhang 
sei auch der mögliche zukünftige Einsatz von den Schwerlast-
verkehr ersetzender E-Mobilität erwähnt. Auch aus diesem 
Grunde sei die Erforderlichkeit der städtebaulichen Planung 
derzeit noch nicht hinreichend dargelegt. 
Des Weiteren werde an verschiedenen Stellen der Begründung 
ausgeführt, dass ein Ausbau der Geestemünder Straße auch 
auf Grundlage des bisher geltenden Bebauungsplans möglich 
sei. Es werde allerdings an keiner Stelle die Überlegung ange-
stellt, ob ein auf Grundlage des derzeit geltenden Bebauungs-
plans verwirklichter Straßenausbau der Geestemünder Straße 
ausreichen könne, um eine wie auch immer veranschlagte Zu-
nahme des Schwerlastverkehrs durch eine Verwirklichung des 
Industrieparks Nord zu bewältigen. Insofern ließe der Bebau-
ungsplan einen bedenklichen planerischen Ermessensausfall 
erkennen. 
Erforderlichkeit einzelner vorgesehener Anlagen (Geh- und 
Radwege, Kreisverkehr) 
Auf der nördlichen Seite der Geestemünder Straße sei die Anla-
ge eines Geh- und Radweges geplant, auf der Südseite die 
Verbreiterung eines bereits bestehenden Geh- und Radweges. 
Es erschließe sich nicht, aus welchem Grunde die Anlage bzw. 
die Verbreiterung eines Geh- und Radweges erforderlich sei, um 
das in der Begründung dargestellte Ziel zu erreichen, einen er-
höhten Anteil von Schwerlastverkehr aus dem Industriepark 
Nord auf der Geestemünder Straße aufzunehmen. Geh- und 
denen Stellen ausgeführt werde, dass ein Ausbau der Geeste-
münder Straße auch auf Grundlage des bisher geltenden Be-
bauungsplans möglich sei. Bei diesen Textpassagen handelt es 
sich um Aussagen im Umweltbericht. Hier werden die Auswir-
kungen auf die Umweltbelange zum einen für die Nullvariante 
(derzeit geltender Bebauungsplan) und zum anderen für den 
Prognosefall (neuer Bebauungsplan) gegenübergestellt. Der 
Vergleich Nullvariante/Prognosefall lässt keine Rückschlüsse 
auf die Notwendigkeit des Straßenausbaus zu, sondern dient 
nur dem Vergleich der Umweltauswirkungen. 
Die notwendigen straßenbaulichen Maßnahmen sind auf der 
Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes bzw. seiner 
1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus diesem Grunde ist 
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geestemünder Straße in 
Köln-Niehl“ erforderlich. 
 
Erforderlichkeit einzelner vorgesehener Anlagen (Geh- und 
Radwege 
Grundsätzlich gehört zu einer angemessenen Dimensionierung 
von Straßen nicht nur der Ausbau von Fahrbahnen, sondern 
auch die Realisierung von Geh- und Radwegen. Insbesondere 
aufgrund der Sicherheitsproblematik in einem Gebiet mit erhöh-
tem Schwerlastverkehrsanteil tragen separate Geh- und Rad-
wege zur Verkehrssicherheit bei. Dies sehen auch die Richtli-
nien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) so vor. 
Im Rahmen des Strategiepapiers Köln mobil 2025 hat sich die 
Stadt Köln verpflichtet, auch die Verkehrsangebote des Umwelt-
verbunds zu stärken, gerade auch vor dem Hintergrund des 
prognostizierten Wachstums und den Diskussionen zur Luftrein-
haltung und zum Klimaschutz.

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Nr. Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
                                                    
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Radwege könnten zur Erreichung dieses Ziels nichts beitragen. 
Es stelle sich die Frage, ob nicht eine Verbesserung der Ver-
kehrssituation für den Schwerlastverkehr auf Basis des bereits 
bestehenden Bebauungsplans erreicht werden könnte.  
Des Weiteren werde die Anlage eines Verkehrskreisels am Kno-
tenpunkt Geestemünder Straße / Neusser Landstraße vorgese-
hen. In der Stellungnahme vom 07.06.2018 des Amtes 66 werde 
allerdings festgestellt, dass der Anteil des Schwerlastverkehrs, 
der von der Franz-Greiß-Straße in Richtung Neusser Landstra-
ße fließe, mit circa 10 % am Gesamtverkehrsaufkommen sehr 
gering sei. Aus diesem Grund stelle sich die Frage, wozu die 
Anlage eines Verkehrskreisels überhaupt erforderlich sei. Dem 
mit dem Bebauungsplan-Entwurf verfolgten Ziel, aus dem In-
dustriepark Nord entstehenden Schwerlastverkehr aufzuneh-
men, könne die Anlage des Kreisels jedenfalls kaum dienen.  
Die Erforderlichkeit des Verkehrskreisels sei anzuzweifeln, da 
das Verkehrsgutachten „KLV Terminal Nord in Köln-Niehl" vor-
sehe, die Verkehre an dem Knotenpunkt Neusser Landstraße / 
Geestemünder Straße auch weiterhin lichtsignalgeregelt und 
über frei laufende Rechtsabbieger zu führen. Die in der Begrün-
dung erwähnten, Minderkosten des Verkehrskreisels, stellten 
keinen in die planerische Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB 
einzustellenden städtebaulichen Belang dar. 
Ergänzende Stellungnahme zu den Verkehrsuntersuchungen 
Die ergänzende Stellungnahme zu den Verkehrsgutachten zie-
he das Fazit, dass die aktuelle Verkehrsbelastung aus dem Jahr 
2015 für den geplanten Bauabschnitt der Geestemünder Straße 
geringer sei als in der zugrunde gelegten Erhebung von 
2000/2002 angenommen. Hieraus werde gefolgert, dass die in 
den Gutachten verwendeten Verkehrszahlen weiterhin ange-
nommen werden könnten, dies sei nicht nachvollziehbar. 
 
Kreisverkehr 
Der erforderliche Umbau am Knotenpunkt Neusser Landstraße / 
Geestemünder Straße ist nicht im Zusammenhang mit der Er-
höhung des Schwerlastverkehrs zu sehen, sondern resultiert 
aus der generellen Zunahme der Verkehrsbelastung im gesam-
ten Gewerbegebiet. Die prognostizierten Mehrfahrten generie-
ren sich u.a. durch die zusätzlichen Pkw-Fahrten der Mitarbei-
ter/-innen. Die wesentlichen Schwerlastverkehre aus dem In-
dustriepark Nord orientieren sich hauptsächlich in Richtung In-
dustriestraße. In Richtung Neusser Landstraße fließt etwa 10 % 
des aus der Franz-Greiß-Straße kommenden Schwerlastver-
kehrs zusätzlich zu den bestehenden Verkehren. Ein Schwer-
lastverkehrsanteil von 10 % kann nicht als gering betrachtet 
werden und steht so auch nicht in der Stellungnahme vom 
07.06.2018 des Amtes 66. 
Es ist richtig, dass die Empfehlung aus dem Verkehrsgutachten 
„KLV Terminal Nord in Köln-Niehl“ alternativ vorsah, die Verkeh-
re an dem Knotenpunkt Neusser Landstraße / Geestemünder 
Straße weiterhin lichtsignalgeregelt und über frei laufende 
Rechtsabbieger zu führen. Die Realisierung dieser Planung hät-
te die Entfernung von Bäumen auf der Neusser Landstraße in 
Länge der zusätzlichen Fahrstreifen zur Folge gehabt. 
Im Zusammenhang mit dem Abbau von Lichtsignalanlagen und 
dem Ratsbeschluss vom 03.05.2018 zum Rückbau freilaufender 
Rechtsabbieger wurde zur Kosteneinsparung und zur Erhöhung 
der Sicherheit als Alternative die Einrichtung eines Kreisver-
kehrs geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass auch mit einer 
Kreisverkehrslösung die verkehrliche Leistungsfähigkeit nach 
HBS (Qualitätsstufe B) gegeben ist. 
Im Vergleich zu lichtsignalgeregelten Verkehrsknoten ergeben

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Nr. Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
                                                    
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Zum einen betrüge der Rückgang zwischen 2002 und 2015 mit 
einer Belastung in der Nachmittagsspitzenstunde von 626 Kfz 
gegenüber 719 Kfz in 2002 mehr als 10 %, sodass dieser Rück-
gang in einer Verkehrsprognose berücksichtigt werden müsse. 
Die Zahlen aus 2000/2002 könnten nicht einfach „weiterhin an-
genommen" werden. 
Des Weiteren werde nicht dargelegt, ob in den Zahlen für 2015 
der Verkehr für Modul A1 des KV-Terminals, welches 2015 in 
Betrieb gegangen sei, berücksichtigt werde. Es stelle sich die 
Frage, ob dies in der Zahl von 626 Kfz bereits seinen Nieder-
schlag gefunden hätte. Wäre dies der Fall, so bestünde für das 
Jahr 2015 gegenüber 2002 ein Rückgang, obwohl bereits mit 
der Nutzung des Industriegebiets begonnen worden wäre. Zu-
dem seien die Zahlen aus dem Jahr 2015 bereits circa vier Jah-
re alt und müssten schon aus diesem Grund aktualisiert werden.  
Auch sei nicht nachzuvollziehen, aus welchem Grund auf eine 
Zählung von Kfz abgestellt werde, wenn Ziel der städtebauli-
chen Planung die Verbesserung der Abwicklung des Schwer-
lastverkehrs sei. Um die Verkehrsbelastung der Geestemünder 
Straße realistisch zu ermitteln, müsse präziser zwischen den 
verschiedenen Arten von Kfz unterschieden werden, wobei ins-
besondere LKW zu betrachten wären. 
Abgrenzung des Bebauungsplangebietes 
Es erscheint aus verkehrlicher Sicht nicht sachgerecht, den öst-
lich zur Abfahrt von der Industriestraße verlaufenden Teil der 
Geestemünder Straße in das Bebauungsplangebiet einzubezie-
hen, da für diesen Teil die Verkehrsbelastung nicht oder zumin-
dest nicht im gleichen Maße wie auf dem weiter westlich gele-
genen Teil der Geestemünder Straße steigen dürfte. Für den 
Fall, dass dort überhaupt eine Verkehrssteigerung angenommen 
werde, stelle sich die Frage, aus welchem Grund der gleicher-
maßen betroffene östlich der Industriestraße verlaufende Teil 
sich langfristig Einsparungen bei Kreisverkehrsplätzen in Folge 
geringerer Unterhaltungskosten. 
Aufgrund der Erhöhung der Sicherheit durch den Wegfall des 
freilaufenden Rechtsabbiegers, der Kosteneinsparung und des 
geringeren Grüneingriffs wurde der Kreisverkehrslösung im Ver-
gleich zur signalisierten Lösung der Vorrang eingeräumt. 
Ergänzende Stellungnahme zu den Verkehrsuntersuchungen 
Durch Verkehrserhebungen im gesamten Gewerbegebiet in den 
Jahren 2000, 2002, 2010 und 2015 wurden die Analysezahlen 
aus dem Gutachten „Causemannstraße / Industriepark Köln 
Nord“ –Stadtplanungsamt, April 2003- bestätigt.  
Der in der ergänzenden Stellungnahme vom 07.06.2018 zu den 
Verkehrsgutachten beispielhaft angeführte Knoten Emdener 
Straße / Geestemünder Straße liegt östlich der Industriestraße. 
Es sollte lediglich dargestellt werden, dass die Analysedaten 
des Gutachtens noch aktuell sind, was unter anderem durch die 
aufgeführten Zählungen nachgewiesen werden konnte. In der 
Verkehrserhebung von 2015 ist der Verkehr für Modul A1 des 
KV-Terminals enthalten. Bei diesen Zahlen ist jedoch zu be-
rücksichtigen, dass einige Flächen nicht verkehrswirksam wa-
ren, z.B. die ehemalige Fläche des Bauer-Verlags. Eine erneute 
Verkehrserhebung in 2018 hat die Analysezahlen nochmals be-
stätigt. 
Grundlage für den Ausbau der Geestemünder Straße sind die 
Prognosedaten. Verkehrsprognosen sind auf Zeiträume von 10 
bis 15 Jahren ausgerichtet, sodass Anpassungen nur bei signifi-
kanten Veränderungen im Plangebiet erforderlich gewesen wä-
ren. 
Die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen sind für alle Fahrzeugar-
ten zu berechnen. Dem Hinweis, dass Lkw-Verkehr in den Be-
trachtungen detaillierter dargestellt werden müssten, wird mit

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Nr. Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
                                                    
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der Geestemünder Straße bis zur Auffahrt auf die Industriestra-
ße nicht vom Bebauungsplangebiet umfasst sei. 
HGK-Bahnübergang (BÜ) „Geestemünder Straße“ 
Es werde darauf hingewiesen, dass der B-Plan an die planfest-
gestellte BÜ-Anlage angrenze. Bei evtl. Änderungen in der 
Straßentopographie sei der Bereich „Netz“ der HGK frühzeitig 
mit einzubinden. 
der Berechnung des Kfz-Verkehrs und der separaten Auswei-
sung des Schwerverkehrsanteils bereits Genüge getan. 
Abgrenzung des Bebauungsplangebietes 
Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist sachgerecht. 
Sie berücksichtigt die Ergebnisse der verkehrstechnischen Un-
ter-suchung der PTV zum KLV-Terminal Nord vom 25.02.2005.  
Danach sind an dem Knotenpunkt Geestemünder Straße / In-
dustriestraße Rampe Ost keine baulichen Maßnahmen zu er-
greifen. Eine Optimierung der Geestemünder Straße im Bereich 
östlich der Industriestraße konnte im Bestand ohne bauliche 
Anpassungen durchgeführt werden. Eine Ausweitung des Be-
bauungsplangebietes war daher nicht erforderlich. 
Für den Bereich westlich der Industriestraße wurden dagegen 
nicht ausreichende Verkehrsqualitäten ermittelt. Diese resultie-
ren zum einen aus der Verkehrsbelastung und zum anderen aus 
der Schrankenschließung am Bahnübergang (HGK-Gleise) und 
den damit verbundenen Rückstaulängen. Hier sind bauliche 
Maßnahmen notwendig um befriedigende Verkehrsqualitäten zu 
erreichen. 
Nur bei einer planfreien Lösung, welche von der HGK abgelehnt 
wurde, hätte dieser Bereich nicht in das Bebauungsplangebiet 
miteinbezogen werden müssen. 
HGK-Bahnübergang „Geestemünder Straße“ 
Straßenbauliche Änderungen sind am Kreuzungsbauwerk 
Schiene (HGK) / Geestemünder Straße nicht erforderlich, hier 
erfolgt lediglich eine signaltechnische Anpassung mit der be-
nachbarten Lichtsignalanlage. Sollten, aus zum jetzigen Zeit-
punkt nicht bekannten Gründen, Änderungen in der Straßento-
pographie erforderlich werden, wird der Bereich „Netz“ der HGK 
selbstverständlich frühzeitig mit eingebunden.

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Nr. Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
                                                    
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 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH: 
Südlich der Geestemünder Straße befinde sich das sog Glanz-
stoff-Gelände" im Eigentum der RheinEnergie AG, das zum Teil 
im Erbbaurecht vergeben und vermietet sei. Auch wenn dieses 
Grundstück Logistik- und gewerblichen Verkehr verursache, sei 
die Dimensionierung der bestehenden Geestemünder Straße für 
die Bewältigung der Verkehrsleistungen ausreichend und ein 
Ausbau nicht zwingend erforderlich. 
Die im Plangebiet vorhandene Grundwassermessstelle 103A sei 
zu erhalten oder zu verlegen. Aufgrund der Auswertbarkeit von 
Messreihen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität kön-
ne die Verlegung von Grundwassermessstellen nur mit einer 
längeren Vorlaufzeit realisiert werden. Die Baumaßnahme sei 
frühestmöglich mit dem Fachbereich WZW der RheinEnergie 
AG abzustimmen. 
Die Stellungnahme 
wird teilweise be-
rücksichtigt 
Der seit dem 13.02.1995 rechtswirksame Bebauungsplan 
Nummer 6553/02 „Esso-Gelände in Köln-Niehl“ bzw. seine 1. 
Änderung setzt für die Fläche der ehemaligen Esso-Raffinerie 
über-wiegend ein Industrie- bzw. ein Gewerbegebiet „Industrie-
park Köln-Nord“ fest. Die Erschließung des südlichen Areals des 
Industrieparks Köln-Nord wird über die Geestemünder Straße 
sichergestellt. 
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industrie-
park Köln-Nord und dabei insbesondere den erhöhten Anteil an 
Schwerlastverkehr aufnehmen und abwickeln zu können ist der 
Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich. 
Die vorgesehenen straßenbaulichen Maßnahmen sind auf der 
Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes bzw. seiner 
1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus diesem Grunde ist 
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geestemünder Straße in 
Köln-Niehl“ erforderlich. 
Die Grundwassermessstelle muss voraussichtlich verlegt wer-
den. Es erfolgt eine frühestmögliche Abstimmung mit dem 
Fachbereich WZW der RheinEnergie AG. In den Bebauungs-
plan wurde ein Hinweis auf die im Plangebiet vorhandene 
Grundwassermessstelle aufgenommen. 
 
 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Gegen den Bebauungsplan-Entwurf bestehen keine Bedenken. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
entfällt 
2 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Die IHK Köln begrüßt den Ausbau der Geestemünder Straße für 
einen hohen Anteil von Schwerlastverkehr. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
entfällt

Anlage 5 Begründung

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A N L A G E  5  
Anlage 5_Begründung § 9 Abs. 8 BauGB  
 
 
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)  
zum Bebauungsplan 65520/02; 
Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl 
  
1. Anlass und Ziel der Planung 
Der seit dem 13.02.1995 rechtswirksame Bebauungsplan Nummer 6553/02 "Esso-Gelände in 
Köln-Niehl" bzw. seine 1. Änderung setzt für die Fläche der ehemaligen Esso-Raffinerie über-
wiegend ein Industrie- bzw. ein Gewerbegebiet "Industriepark Köln-Nord" fest. Die Erschließung 
des südlichen Areals des Industrieparks Köln-Nord wird über die Geestemünder Straße sicher-
gestellt. 
Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) baut auf dem Gelände nördlich der Geestemün-
der Straße und westlich der Industriestraße ein Terminal für den kombinierten Ladungsverkehr 
(KV-Terminal) sukzessive aus. Die Planung beinhaltet einen Neubau von zwei Umschlagmodu-
len, die aus insgesamt neun Gleisen mit Nutzungslängen von 559 m bzw. 626 m bestehen. Da-
zu sind Krananlagen, eine Reparaturwerkstatt, eine Tankanlage sowie Umschlagflächen für die 
Ladeeinheiten im Endzustand vorgesehen. Die Erschließung des KV-Terminals erfolgt für den 
Fahrverkehr über die nördlich von der Geestemünder Straße abzweigende Franz-Greiß-Straße. 
Ergänzend wurde hierfür durch die HGK vom Wendeplatz der Franz-Greiß-Straße aus eine 
Rampe zu dem rund 4 m tiefer liegenden Gleisgelände hergestellt. 
Der Neubau des KV-Terminals ist aus verkehrs- und umweltpolitischen Überlegungen eine not-
wendige Voraussetzung für den Umschlag von Gütern vom Lkw auf die Bahn und umgekehrt. 
Ziel ist die Entlastung der Straßen in Köln und der Region von Gütertransporten durch Lkw und 
eine Bündelung der Verkehre auf dem direkten Weg über die Geestemünder Straße zur 
BAB A1. 
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industriepark Köln-Nord -in dem auch das  
KV-Terminal liegt- und dabei insbesondere den erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr aufneh-
men und abwickeln zu können ist der Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich. 
Die vorgesehenen straßenbaulichen Maßnahmen sind auf der Grundlage des rechtswirksamen 
Bebauungsplanes bzw. seiner 1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus diesem Grunde ist 
die Aufstellung des Bebauungsplanes "Geestemünder Straße in Köln-Niehl" erforderlich. 
 
2. Verfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes für das Gebiet der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und 
Industriestraße in Köln-Niehl beschlossen. Des Weiteren wurde in gleicher Sitzung die Durch-
führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Rahmen eines Aushangs des städtebaulichen 
Planungskonzeptes im Bezirksrathaus Nippes in der Zeit vom 23.04. bis 30.04.2015 einschließ-
lich. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 07.05.2015 einschließlich an den Bezirksbür-
germeister des Stadtbezirkes Nippes gerichtet werden. Es ist eine Stellungnahme eingegangen. 
Am 03.09.2015 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt einen Bebau-
ungsplan auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes auszuarbeiten. Die Betei-

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ligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 
2 0BauGB wurde vom 07.04. bis zum 13.05.2015 bzw. vom 09.01. bis 11.02.2019 durchgeführt. 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 18.04 bis 17.05.2019. 
 
2.1. Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet erstreckt sich entlang der bestehenden Geestemünder Straße zwischen Neus-
ser Landstraße und Industriestraße in Köln-Niehl. Es hat eine Größe von 35.776 m². 
 
2.2. Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet wird hauptsächlich als Verkehrsweg genutzt mit begleitenden Vegetationsstruk-
turen. Im Süden und Osten grenzen industrielle Strukturen an das Plangebiet sowie die 
BAB  A1 im Nordwesten. Im Westen der Neusser Landstraße grenzt der ausgedehnte Waldbe-
stand dieses Teils des Äußeren Grüngürtels an. Im Norden finden sich verschiedene Grünstruk-
turen wie ein Golfplatz und Flächen mit ruderaler Vegetation. 
 
2.3. Erschließung 
Motorisierter Individualverkehr 
Die Geestemünder Straße dient als Haupterschließung für die nördlich und südlich angrenzen-
den Industrie- und Gewerbebetriebe. 
Fuß- und Radverkehr 
Auf der Geestemünder Straße stellt sich die Situation für den Fuß- und Radverkehr unter-
schiedlich dar.  
Im Abschnitt von Neusser Landstraße bis zur Johann-Maria-Farina-Straße verläuft auf der süd-
lichen Seite ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Der Radweg ist dabei für beide Fahrtrichtun-
gen ausgeschildert.  
Im Abschnitt von Johann-Maria-Farina-Straße bis zur Emdener Straße befinden sich bauliche 
Richtungsradwege auf beiden Seiten. 
ÖPNV 
Entlang der Neusser Landstraße verläuft die Buslinie 122 der KVB. Die heutige östliche Bushal-
testelle "Am Nordpark" in Höhe des Knotenpunktes Neusser Landstraße / Geestemünder Stra-
ße wird in ihrer Lage verschoben und gleichzeitig als Buskap ausgebaut. Die Planung ist mit der 
KVB im Detail abgestimmt. 
Technische Erschließung 
In der Geestemünder Straße ist ein Kanal vorhanden, der das Niederschlagswasser aufnehmen 
kann. 
Im Plangebiet befinden sich im Bereich Ecke Geestemünder Straße und Franz-Greiß-Straße 
eine KKS-Anlage (Kathodischer Korrosionsschutz) sowie zwei Gasnetzstationen. Im Bereich 
Ecke Neusser Landstraße und Geestemünder Straße befindet sich eine weitere KKS-Anlage. 
Diese Anlagen sind für die Gasversorgung in diesem Gebiet zwingend erforderlich und müssen 
bestehen bleiben.  
Weiterhin befindet sich im Planbereich die Grundwassermessstelle 103A. Diese Messstelle ist 
zu erhalten oder wenn dies nicht möglich ist zu verlegen. 
Die KKS-Anlagen werden durch den geplanten Ausbau nicht tangiert. Die Grundwassermess-
stelle muss voraussichtlich verlegt werden, hier erfolgt eine Abstimmung mit dem Fachbereich 
WZW der RheinEnergie AG. In den Bebauungsplan ist ein Hinweis auf die im Plangebiet vor-
handene Grundwassermessstelle aufgenommen worden.

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2.4. Grünsituation  /  Biotopstruktur 
Das Plangebiet wird hauptsächlich als Verkehrsweg genutzt mit begleitenden Vegetationsstruk-
turen. 
Direkt angrenzend an die Straße liegt der Schutzstreifen einer Rohrleitung, der mit Grasfluren 
und niedrigem Bewuchs bestanden ist. 
In bestehenden Böschungen entlang der Straße sind straßenbegleitende Gehölzstreifen vor-
handen. 
 
2.5. Alternativstandorte 
Da es sich um den Ausbau einer bestehenden Straße handelt gibt es keine Alternativstandorte. 
 
3. Planungsvorgaben 
3.1. Flächennutzungsplan  
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den von der Planung betroffenen Anteil der Geestemün-
der Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße als Verkehrsfläche dar. Im Nord-
westen des Plangebietes, wo die Errichtung des Kreisverkehrs geplant ist, ist ein Bereich 
"Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung" dargestellt. Nördlich und südlich der 
Geestemünder Straße grenzen Industrieflächen, im Südwesten teilweise Gewerbeflächen an. 
Somit steht das Vorhaben, bis auf die geringfügige Abweichung -81 m²- im Bereich des geplan-
ten Kreisverkehrs in Einklang mit dem FNP. Diese Abweichung ist aufgrund der geringeren De-
tailschärfe des FNP nicht darstellbar. Die Abweichung berührt nicht die Grundzüge der Planung. 
Die Planung ist daher aus dem FNP entwickelt. 
 
3.2. Bestehendes Planungsrecht 
Für den Planbereich existiert der Bebauungsplan 6553/02 "Esso-Gelände in Köln-Niehl" bzw. 
seine 1. Änderung (nachfolgend rechtswirksamer B-Plan). Dieser setzt neben den Verkehrsflä-
chen für die Neusser Landstraße, Geestemünder Straße, Franz-Greiß-Straße und Johann-
Maria-Farina-Straße Gewerbe- und Industriegebiete fest. Des Weiteren enthält er Festsetzun-
gen zu Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur und Land-
schaft, Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie Flächen mit Bindungen für 
Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, eine private Grünfläche mit 
der Zweckbestimmung Sportanlagen und eine Fläche für Abwasserbehandlung-Regenwasser-
Klärbecken.  
 
3.3. Landschaftsplan 
Der weitaus überwiegende Teil des Plangebietes liegt außerhalb des Geltungsbereichs des 
Landschaftsplans. Lediglich der Parkplatz am westlichen Rand des Plangebietes liegt im Gel-
tungsbereich des Landschaftsplans und gehört zum Landschaftsschutzgebiet L 8 "Äußerer 
Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngür-
tel". Als Entwicklungsziel (EZ) gilt das EZ 2: "Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener 
Grünanlagen".

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3.4. Altlasten 
Der Bebauungsplan tangiert drei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen 
Flächen registriert sind. Die Altstandorte 504 20 und 504 109 sowie den Nahbereich der Altab-
lagerung 50607. –siehe hierzu Punkt 5.5.4.2 des Umweltberichtes- 
 
4. Begründung der Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB) 
Mit dem Ausbau des KV-Terminals sowie der Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe im Indust-
riepark Köln-Nord wird auch der Anteil des Schwerlastverkehrs zukünftig weiter ansteigen. So-
fern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert bleiben 
würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen erhöhten Schwerlastverkehr zu vermehr-
ten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Luft- und Lärmimmissionen kommen 
wird. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, soll die Geestemünder Straße im Ab-
schnitt von Neusser Landstraße bis in Höhe des Brückenbauwerkes der Industriestraße ausge-
baut werden. Dabei ergibt sich grundsätzlich folgende neue Situation: 
- Im Abschnitt von Neusser Landstraße bis Franz-Greiß-Straße erfolgt ein zwei- bzw. ein 
dreispuriger Ausbau der Geestemünder Straße. Der Knotenpunkt Neusser Landstraße 
wird als Kreisverkehr ausgebildet und der Knotenpunkt Franz-Greis-Straße wird räumlich 
umgestaltet und lichtsignaltechnisch angepasst, um die zukünftigen Verkehre abwickeln 
zu können. Gleichzeitig wird entlang der Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg 
angelegt und der bestehende gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite verbrei-
tert. 
- Im Abschnitt von der Franz-Greiß-Straße bis in Höhe des Brückenbauwerks der Indust-
riestraße erfolgt ein fünfspuriger Ausbau der Geestemünder Straße. Der Knotenpunkt 
Johann-Maria-Farina-Straße (westliche Rampe der Industriestraße) wird ebenfalls räum-
lich und lichtsignaltechnisch optimiert. Auch in diesem Bauabschnitt wird entlang der 
Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt sowie der bestehende gemein-
same Geh- und Radweg auf der Südseite verbreitert. 
Die vorgesehenen straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen tragen dazu bei, 
dass die Geestemünder Straße die zukünftig zu erwartenden Verkehre, und dabei insbesonde-
re den erhöhten Anteil am Schwerlastverkehr, aufnehmen und abwickeln kann. Durch den Aus-
bau wird sich eine Verbesserung der direkten Verbindung Industriepark Köln-Nord  /  
Geestemünder Straße  /  Industriestraße  /  BAB A1 einstellen. Die Erschließungs- und Verteil-
erfunktion der Geestemünder Straße für den Industriepark Köln-Nord wird sich darüber hinaus 
noch weiter verstärken. 
 
4.1. Verkehrsfläche 
Die im Plan festgesetzte Verkehrsfläche umfasst alle für den Ausbau erforderlichen Flächen. 
Grundlage für den geplanten Ausbau der Geestemünder Straße sind die Verkehrsuntersuchun-
gen "Causemannstraße / Industriepark Köln Nord" –Stadtplanungsamt, April 2003- und "KLV-
Terminal Nord in Köln-Niehl" –PTV AG Düsseldorf, 25. Februar 2005- sowie die ergänzende 
Stellungnahme des Fachamtes vom 07.06.2018. 
Die Notwendigkeit des fünfspurigen Ausbaus zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-
Farina-Straße begründet sich in dem hohen Schwerlastverkehrsaufkommen (SV-Anteil) in die-
sem Abschnitt. In der Nachmittagsspitzenstunde liegt der SV-Anteil bei circa 30 %, während der 
SV-Anteil zwischen Franz-Greiß-Straße und Neusser Landstraße bei circa 10 %, bei einer ge-
ringeren Gesamtverkehrsbelastung von circa 15 % liegt. Die SV-Anteile orientieren sich im We-
sentlichen zwischen der Franz-Greiß-Straße und der Industriestraße Richtung BAB A1. Des 
Weiteren wird laut Verkehrsgutachten der PTV AG ein entsprechender Stauraum bei Schran-
kenschließung der HGK benötigt.

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In dem auszubauenden Abschnitt (Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-
Farina-Straße) liegt in der Prognose eine Gesamtverkehrsbelastung von 7000 Kfz / 24 h und in 
dem Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße und Neusser Landstraße eine Gesamtverkehrsbe-
lastung von 6100 Kfz / 24 h vor. 
Für den geplanten Ausbau der Geestemünder Straße sind verschiedene Maßnahmen vorgese-
hen, die zum einen die Erhöhung der Verkehrsmengen durch Gewerbeansiedlungen im südli-
chen Areal des Industrieparks Köln-Nord aufnehmen können, zum anderen aber auch nach 
dem Eintreten der kompletten Ansiedlung des Industrieparks Köln-Nord keine weiteren Umge-
staltungen notwendig machen. Unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Maßnah-
men können die zukünftigen Verkehrsabläufe für den Industriepark Köln-Nord leistungsfähig 
abgewickelt werden. 
Knotenpunkt Neusser Landstraße / Geestemünder Straße 
Die Empfehlung aus dem Verkehrsgutachten "KLV Terminal Nord in Köln-Niehl" sah alternativ 
vor, die Verkehre an dem Knotenpunkt Neusser Landstraße / Geestemünder Straße weiterhin 
lichtsignalgeregelt und über frei laufende Rechtsabbieger zu führen. Die Realisierung dieser 
Planung hätte die Entfernung von Bäumen auf der Neusser Landstraße in Länge der zusätzli-
chen Fahrstreifen zur Folge gehabt. 
Im Zusammenhang mit dem Abbau von Lichtsignalanlagen und dem Ratsbeschluss vom 
03.05.2018 zum Rückbau freilaufender Rechtsabbieger wurde zur Kosteneinsparung und zur 
Erhöhung der Sicherheit als Alternative die Einrichtung eines Kreisverkehrs geprüft. Die Prü-
fung hat ergeben, dass auch mit einer Kreisverkehrslösung die verkehrliche Leistungsfähigkeit 
nach HBS (Qualitätsstufe B) gegeben ist. 
Im Vergleich zu lichtsignalgeregelten Verkehrsknoten ergeben sich langfristig Einsparungen bei 
Kreisverkehrsplätzen in Folge geringerer Unterhaltungskosten. 
Aufgrund der Erhöhung der Sicherheit durch den Wegfall des freilaufenden Rechtsabbiegers, 
der Kosteneinsparung und des geringeren Grüneingriffs wurde der Kreisverkehrslösung im Ver-
gleich zur signalisierten Lösung der Vorrang eingeräumt.  
Die Ausbildung des Knotenpunktes Neusser Landstraße / Geestemünder Straße erfolgt als 
Kreisverkehr.  
Mit dem Ausbau des Kreisverkehrs wird auch die Radverkehrsführung optimiert. 
Die östliche Haltestelle der Buslinie 122 wird verlegt und als Buskap barrierefrei ausgebaut. 
Abschnitt von Neusser Landstraße bis Franz-Greiß-Straße 
Dieser Abschnitt unterteilt sich in zwei Teilabschnitte. 
Im ersten Teilabschnitt wird pro Richtung jeweils eine Fahrspur eingerichtet. Die Fahrspuren 
werden durch eine begrünte Mittelinsel bis zum Beginn des zweiten Abschnitts getrennt. 
Im zweiten Teilabschnitt wird in Fahrtrichtung Franz-Greiß-Straße die südliche äußere Fahrspur 
als Gerade- und Rechtsabbiegerspur und die mittlere Fahrspur als Linksabbiegerspur eingerich-
tet. In Fahrtrichtung Neusser Landstraße wird die nördliche äußere Fahrspur als Geradeaus-
spur eingerichtet. 
Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite besitzt heute eine Breite von circa 2,30 m. 
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird auf eine Breite von 2,50 m umgebaut. Gleichzeitig 
wird ein baulicher Sicherheitsstreifen zwischen dem gemeinsamen Geh- und Radweg und der 
Fahrbahn in einer Breite von 0,75 m vorgesehen. Somit ergibt sich eine neue Gesamtbreite von 
3,25 m. 
Der Gehweg auf der Nordseite wird als gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer neuen Breite 
von 2,50 m umgebaut. Gleichzeitig wird ein baulicher Sicherheitsstreifen zwischen dem ge-
meinsamen Geh- und Radweg und der Fahrbahn in einer Breite von 0,75 m vorgesehen. Somit 
ergibt sich eine neue Gesamtbreite von 3,25 m.

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Knotenpunkt Geestemünder Straße / Franz-Greiß-Straße 
Auf der Franz-Greiß-Straße wird in Fahrtrichtung zur Geestemünder Straße eine zusätzliche 
Linksabbiegerspur angelegt. 
Auf der Geestemünder Straße wird ein zusätzlicher Fahrstreifen von Osten kommend (in Fahrt-
richtung Franz-Greiß-Straße) als frei fließender Rechtsabbieger vorgesehen. 
Die heutige Linksabbiegerspur auf der Geestemünder Straße von Westen kommend in Rich-
tung der Franz-Greiß-Straße wird verlängert. 
Das LSA-Steuerungsprogramm für den Knotenpunkt wird angepasst. 
Abschnitt von Franz-Greiß-Straße bis Johann-Maria-Farina-Straße 
Der Abschnitt wird fünfspurig ausgebaut.  
In Fahrtrichtung Neusser Landstraße wird von der Johann-Maria-Farina-Straße (westliche 
Rampe der Industriestraße) bis zur Franz-Greiß-Straße eine durchgängige Rechtsabbiegerspur 
gebaut. Dadurch kann der Schwerlastverkehr direkt und ohne Spurwechsel von der Industrie-
straße zum KV-Terminal geführt werden. Von der Johann-Maria-Farina-Straße wird der Verkehr 
über eine Geradeausspur in Richtung Neusser Landstraße geführt. 
In Fahrtrichtung Emdener Straße wird auf der Geestemünder Straße eine Linksabbiegerspur 
zur Johann-Maria-Farina-Straße eingerichtet. 
In Richtung Osten werden auf der Geestemünder Straße ab der Franz-Greiß-Straße zwei Ge-
radeausspuren angelegt. Dies ist erforderlich, da es zukünftig auch zwei Linksabbiegerspuren 
aus der Franz-Greiß-Straße zur Geestemünder Straße geben wird. 
Die beiden mittig angeordneten Linksabbiegerspuren (in Richtung Osten zur Johann-Maria-
Farina-Straße, in Richtung Westen zur Werkseinfahrt in Höhe der Franz-Greiß-Straße) werden 
in der Längsachse mit einer Sperrfläche voneinander getrennt. Eine bauliche Mittelinsel wird 
nicht gebaut. 
Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite besitzt heute eine Breite von circa 2,30 m. 
Zukünftig wird der gemeinsame Geh- und Radweg auf eine Breite von 2,50 m umgebaut. 
Gleichzeitig wird ein baulicher Sicherheitsstreifen zwischen dem gemeinsamen Geh- und Rad-
weg und der Fahrbahn in einer Breite von 0,75 m vorgesehen. Somit ergibt sich eine neue Ge-
samtbreite von 3,25 m. Der unbefestigte Bereich der Nebenanlage auf der Nordseite wird als 
gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer neuen Breite von 2,50 m umgebaut. Gleichzeitig wird 
ein baulicher Sicherheitsstreifen zwischen dem gemeinsamen Geh- und Radweg und der Fahr-
bahn in einer Breite von 0,75 m vorgesehen. Somit ergibt sich eine neue Gesamtbreite von 
3,25 m. 
Knotenpunkt Johann-Maria-Farina-Straße 
Auf der Johann-Maria-Farina-Straße wird von Norden kommend ein frei fließender Rechtsab-
bieger als additive Fahrspur angelegt. Im Knotenpunkt verläuft auf der Geestemünder Straße 
eine Geradeausspur in Richtung Neusser Landstraße. Die Linksabbiegerspur auf der 
Geestemünder Straße von Westen kommend wird verlängert. Auf der Geestemünder Straße 
wird in Richtung Osten die zweite neu anzulegende Geradeausspur im Knotenpunkt durchge-
führt. 
Das LSA-Steuerungsprogramm für den Knotenpunkt wird angepasst. 
Abschnitt Johann-Maria-Farina-Straße bis Industriestraße 
Die zweistreifige Führung der Verkehre beginnend ab der Franz-Greiß-Straße in Richtung Os-
ten wird auf der Geestemünder Straße bis zu der Rampe Industriestraße (Ost) fortgeführt. Im 
Abschnitt von Industriestraße bis Emdener Straße sind keine straßenbaulichen Maßnahmen 
sondern lediglich verkehrstechnische Maßnahmen notwendig. Hier werden die LSA-
Steuerungsprogramme an den Knotenpunkten Geestemünder Straße / Industriestraße (Rampe

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Ost) und Geestemünder Straße / Emdener Straße auf die neuen Verkehrsbelastungen ange-
passt. 
Mit den genannten Maßnahmen können die zukünftigen Verkehrsmengen leistungsfähig und 
sicher abgewickelt werden. 
 
4.2 Leitungsrecht 
Durch das Plangebiet verläuft eine Rohrleitung (Minealproduktenleitung) der Rhein-Main-
Rohrleitungstransportgesellschaft mbH(RMR) mit Fernwirkkabel und Leitungszubehör sowie ein 
Lichtwellenbündel. 
Die Rohrleitung wird in einem 10 m breiten dinglich gesicherten Schutzstreifen betrieben. 
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße ist es erforderlich, den Schutzstreifen und in Teil-
bereichen auch die Versorgungsleitung zu überbauen. Die Leitungsträgerin hat der Überbauung 
zugestimmt, sofern begleitende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. 
Der außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche –westlich der Franz-Greiß-Straße- liegende 
Schutzstreifen ist im rechtswirksamen B-Plan als Fläche mit Leitungsrecht festgesetzt. 
Östlich der Franz-Greiß-Straße liegt dieser Schutzstreifen teilweise in der festgesetzten Ver-
kehrsfläche und teilweise in Flächen mit unterschiedlichen Grünfestsetzungen. Für den außer-
halb der Verkehrsfläche liegenden Schutzstreifen ist ein Leitungsrecht zugunsten der RMR 
festgesetzt. Da eine Bepflanzung des Schutzstreifens mit Bäumen oder tiefwurzelnden Sträu-
chern nicht zulässig ist ist ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen 
worden. 
 
4.4 Grünfestsetzungen  /  Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege 
Mit dem Ausbau der Geestemünder Straße greift die Planung auf einer Fläche von circa 
1.856 m² in Grünfestsetzungen des rechtswirksamen B-Planes sowie im Bereich des geplanten 
Kreisverkehrs in Flächen ein, die gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen sind. 
Durch die Rücknahme eines Teils der GI-Festsetzung und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" kann der Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen 
gesichert werden. Zur Minderung des Eingriffs wird der geplante Mittelstreifen im Westen mit 
Bäumen bepflanzt und begrünt wodurch aufgrund ihrer Transpiration eine temperatur- und 
feuchtigkeitsausgleichende Wirkung erzielt wird. 
Die im rechtswirksamen B-Plan nördlich der Geestemünder Straße festgesetzten Flächen für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, die Flä-
chen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie die Flä-
chen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sind teilweise in den Bebauungsplan Geestemünder Straße über-
nommen worden. Es handelt sich hierbei um Flächen, die durch den Ausbau tangiert werden. 
Die Festsetzung erfolgt, um eine rechtlich eindeutige Abgrenzung sicherzustellen. 
 
5 Umweltbericht 
Einleitung 
Für den Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belan-
ge nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse sind in dem 
nachfolgenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargelegt.

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5.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes  
Der Bebauungsplan dient der Schaffung des Planungsrechts zum Ausbau der Geestemünder 
Straße sowie dem Bau eines Kreisverkehres. Im Einzelnen umfasst der Ausbau folgende Maß-
nahmen: 
- Die Aufweitung des Straßenraumes für weitere Fahrspuren sowie für Abbiegespuren; 
- Die Anlage von Übergängen für Fußgänger und Radfahrer; 
- Die Anlage von Fuß- und Radwegen, teilweise unter Anbindung des Parkplatzes im west-
lich gelegenen Waldbereich; 
- Die Anlage eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich mit der Neusser Landstraße. 
-siehe hierzu auch Punkt 4 der Begründung- 
 
5.1.1 Beschreibung Bestand (Ist-Zustand) 
Die Geestemünder Straße ist im Bestand als zweispurige Straße zwischen Neusser Landstraße 
und Johann-Maria-Farina-Straße, Anschluss Industriestraße West, teilweise mit Abbiegespuren 
vorhanden. Östlich des Anschlusses Industriestraße West besteht bereits die vierspurige Füh-
rung. 
 
5.1.2 Beschreibung Nullvariante (potentieller Zustand aktuelle baurechtliche Situation) 
Auf der Grundlage des rechtswirksamen B-Planes ist ein Ausbau der Geestemünder Straße in 
reduzierter Form möglich. -siehe hierzu auch Punkt 3.2 im städtebaulichen Teil der Begrün-
dung- 
 
5.1.3 Beschreibung Planung (Zustand neuer Bebauungsplan – Prognose) 
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industriepark Köln-Nord und dabei insbe-
sondere den erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr aufnehmen und abwickeln zu können ist der 
Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich. 
Der Ausbau erfolgt im Wesentlichen innerhalb der im rechtswirksamen B-Plan festgesetzten 
Straßenbegrenzungslinie. Auf einer Fläche von circa 1.856 m² greift die neue Planung in Grün-
festsetzungen des rechtswirksamen B-Planes sowie in Flächen ein die gemäß § 35 BauGB 
dem Außenbereich zuzuordnen sind. 
Es erfolgt eine Minimierung des Eingriffs die Rücknahme eines Teils der GI-Festsetzung und 
stattdessen Ausweitung der "Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und 
für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen". Des Weiteren wird 
der geplante Mittelstreifen im Westen mit Bäumen bepflanzt und begrünt.

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5.2 Bedarf an Grund und Boden 
Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt circa 35.776 m². Die Nutzun-
gen sind wie folgt aufgegliedert: 
Bestand m² Planung m² 
Verkehrsflächen 25.170 Verkehrsflächen 27.026 
Flächen zum Anpflanzen von 
Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen 
1.314 Flächen zum Anpflanzen von 
Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen 
1.245 
Flächen mit Bindungen für 
Bepflanzungen und für die 
Erhaltung von Bäumen, Sträu-
chern und sonstigen Bepflan-
zungen 
3.080 Flächen mit Bindungen für 
Bepflanzungen und für die 
Erhaltung von Bäumen, Sträu-
chern und sonstigen Bepflan-
zungen 
2.635 
Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft 
4.932 Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft 
4.870 
GI-Fläche 1.199   
Eingriffsflächen im Außenbe-
reich 
81   
Summe 35.776  Summe 35.776 
 
5.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes  
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlas-
se, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zugrunde gelegt, die für die jeweili-
gen Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. 
Die Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen Schutzgütern näher beschrieben. 
 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
5.4 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange 
Natur- und Landschaft 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Im Nahbereich 
und Einflussbereich des Plangebietes sind keine EU-Vogelschutzgebiete oder Natura 2000-
Gebiete vorhanden oder betroffen. 
Biologische Vielfalt: Aufgrund der geringen Flächenumfänge und geringen funktionellen Bedeu-
tung der Vegetation (Straßenbegleitgrün, Gehölze und Ruderalfluren an Straßen, Schutzstreifen 
einer Rohrleitung) hat die Planung keine Relevanz für die Biologische Vielfalt. 
Landschafts- / Ortsbild: Es handelt sich um eine bestehende Straße, die erweitert wird. Die vor-
liegende Planung hat keine weitergehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Das Land-
schaftsbild wird durch die Baumreihe im westlichen Teil der Straße aufgewertet. 
Wasser: Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen. Oberflächengewässer sind 
im Plangebiet nicht vorhanden. 
Grundwasser: Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei ~36 m NHN (2016 Grundwassermess-
stelle Ford Köln, Standort südlich Geestemünder Straße östlich Industriestraße), dies entspricht 
einem Grundwasserflurabstand von 7 m.

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Der Straßenausbau tangiert den mittleren Grundwasserspiegel nicht. 
Abwasser: Niederschlagswasser das heute über die unbefestigten Seitenbereiche der Straße 
versickern kann, wird kontrolliert abgeführt, sodass eine Minderung des Eintrags belasteter 
Straßenwässer in das Grundwasser zu erwarten ist. Der Ausbau hat für das Grundwasser einen 
positiven Effekt auch wenn die Grundwasserneubildung durch Versiegelung gegenüber der Be-
standssituation möglicherweise reduziert wird. 
Klima und Luft, Kaltluft / Ventilation: Der geplante Ausbau der Geestemünder Straße hat keine 
Klimarelevanz. Klimaaktive Flächen werden nicht beeinträchtigt. Die durch die Planung nur in 
geringem Umfang ausgelöste zusätzliche Versiegelung und der Vegetationsverlust haben keine 
klimarelevanten Auswirkungen. Beim Ausbau der Kreuzung Neusser Straße / Geestemünder 
Straße ist zugunsten des baumerhaltenden Kreisverkehrs entschieden worden und damit für die 
klimawandelangepasstere Lösung. Auf dem Mittelstreifen der Geestemünder Straße werden 
zusätzliche Bäume gepflanzt. 
Erneuerbare Energien / Energieeffizienz: Der Bebauungsplan ist die Grundlage für den Ausbau 
der Geestemünder Straße. Das Thema erneuerbare Energie liegt nicht im Einflussbereich die-
ses Bebauungsplanes. 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
Erschütterungen: Erschütterungen sind weder als Körperschallemissionen aus dem Betrieb der 
Straße noch als Einwirkungen von außen auf den Planbereich zu erwarten. 
Erschütterungen im Rahmen des Baus der Straße sind über die Allgemeine Verwaltungsvor-
schrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) geregelt und nicht 
Bestandteil des Bebauungsplanes. 
Schienenverkehrslärm / Gewerbelärm / Fluglärm / Sport- und Freizeitlärm: Der Bebauungsplan 
ist die Grundlage für den Ausbau der Geestemünder Straße. Hieraus ergibt sich keine Betrof-
fenheit. 
Kultur- und sonstige Sachgüter: Kultur- und Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen. 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur 
Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissi-
onsgrenzwerte nicht überschritten werden: Aufgrund des Verkehrsaufkommens und des offe-
nen Straßenquerschnitts ist nicht erkennbar, dass die Grenzwerte der 39.BImschV überschrit-
ten oder erreicht werden können. 
Hierzu ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen von maximal 7.000 Kfz / 24h zu gering. 
 
5.5 Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
5.5.1 Natur und Landschaft 
5.5.1.1 Landschaftsplan (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe g BauGB) 
Bestand / Prognose Nullvariante und Planung: 
Der weit überwiegende Teil des Plangebietes liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Land-
schaftsplanes. Lediglich der Parkplatz am westlichen Rand des Plangebietes liegt im Geltungs-
bereich des Landschaftsplanes und gehört zum Landschaftsschutzgebiet L 8 "Äußere Grüngür-
tel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel". Als 
Entwicklungsziel (EZ) gilt das EZ 2: "Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanla-
gen". 
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird dieser Bereich im Zuge des Ausbaus 
des Kreisverkehrs mit circa 35 m² minimal betroffen.  
Bewertung: 
Die Auswirkungen auf den Landschaftsplan sind als gering zu bewerten.

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5.5.1.2 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landschaftsgesetz NRW 
Bestand: 
Das Plangebiet wird hauptsächlich als Verkehrsweg genutzt mit begleitenden Vegetationsstruk-
turen. 
Direkt angrenzend an die Straße liegt der Schutzstreifen einer Rohrleitung, der mit Grasfluren 
und niedrigem Bewuchs bestanden ist. 
In bestehenden Böschungen entlang der Straße sind straßenbegleitende Gehölzstreifen vor-
handen. 
Die Bedeutung für die Fauna innerhalb des Plangebietes also im Randbereich der Straße ist 
gering. Mit Ausnahme von besonders geschützten Vogelarten, die im Stadtgebiet häufig vor-
kommen, ist nicht mit einem Artenvorkommen zu rechnen. Das Vorkommen von Fledermäusen 
in den straßenbegleitenden Gehölzen ist aufgrund des Fehlens starken Baumholzes und von 
Höhlen nicht wahrscheinlich. 
Nördlich der Geestemünder Straße und an der Neusser Landstraße erstrecken sich weiträumi-
ge Biotopbestände, die von Gehölzen auf ehemaligen Industrienutzungen geprägt sind. Diese 
Bereiche haben in Verbindung mit dem Landschaftsschutzgebiet westlich der Neusser Land-
straße eine hohe Bedeutung für die Fauna und stehen als Ausgleichslebensräume zur Verfü-
gung. 
Prognose Nullvariante: 
Der Ausbau der Geestemünder Straße kann entsprechend den Festsetzungen des rechtswirk-
samen B-Planes erfolgen. Hierdurch würden die mit Grasfluren und niedrigem Bewuchs be-
standenen Bereiche des Schutzstreifens der Rohrleitung und im Abschnitt zwischen Neusser 
Landstraße und Franz-Greiß-Straße der bestehende straßenbegleitende Gehölzstreifen in einer 
Breite von circa 7 m und einer Länge von circa 230 m entfallen. 
Prognose Planung: 
Durch die Planung entfällt ein straßenbegleitender Gehölzstreifen zwischen der Franz-Greiß-
Straße und der Johann-Maria-Farina-Straße. Weitere Strukturen, die entfallen sind die mit Gras-
fluren und niedrigem Bewuchs bestandenen Bereiche der Leitungstrasse. 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Vegetationsstrukturen Lebensraum für ubiquitäre 
Arten bieten. Diese sind allerdings aufgrund ihrer nicht so eng begrenzten Lebensraumansprü-
che, ihrer Anpassungsfähigkeit sowie ihres landes- und bundesweit häufigen Auftretens nicht 
bedroht, das heißt, es ist nicht mit einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Populationen zu 
rechnen.  
Nach dem derzeitigen Informationsstand liegen keine Erkenntnisse für eine erhebliche Beein-
trächtigung des Erhaltungszustandes der planungsrelevanten Arten vor. Damit ist durch die 
Umsetzung des Bebauungsplanes nicht mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß 
§ 44 Absatz 1 BNatSchG zu rechnen.

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Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
- Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen durch die Rücknahme eines Teils der GI-
Festsetzung auf einer Fläche von circa 1.199 m² und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung und für die Erhaltung von Bäu-
men, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen". 
- Bepflanzung des geplanten Mittelstreifens im Westen mit Bäumen. 
- Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wildlebender Vogelarten und der Vernichtung 
der Brutplätze mit Jungvögeln oder Eiern müssen zeitliche Beschränkungen bei Ro-
dungsarbeiten in der Brutzeit (März-September) eingehalten werden oder vor den Tätig-
keiten nach besetzten Nestern gesucht werden. 
Bewertung: 
Der entfallende straßenbegleitende Gehölzstreifen kann mit der Festsetzung zum Erhalt als 
Pflanzstreifen zum Teil ersetzt werden. Den betroffenen Vogelarten steht hier wieder Lebens-
raum zur Verfügung. Durch den Ausschluss der Beseitigung der Vegetation in der Brutzeit, 
kann eine Beeinträchtigung von Vögeln vermieden werden. Verbotstatbestände gemäß § 44 
Absatz 1 BNatSchG werden bei Umsetzung der Planung nicht verletzt, sofern die genannten 
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Berücksichtigung finden. 
 
5.5.1.3 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Baumschutzsatzung Stadt Köln 
Bestand / Prognose Nullvariante 
Hochwertige oder geschützte Biotope oder Pflanzen sind im Planbereich oder direkt angren-
zend nicht vorhanden. 
Es wurden 14 Biotope im Plangebiet kartiert. Planungsrechtlich sind diese Biotope teilweise 
durch den rechtswirksamen B-Plan überplant. –siehe hierzu Punkt 5.5.1.4 Eingriff / Ausgleich- 
Prognose Planung: 
Zwischen der Franz-Greiß-Straße und dem Anschluss Industriestraße West (Johann-Maria-
Farina-Straße) wird die im rechtswirksamen B-Plan festgesetzte Verkehrsfläche nach Norden 
erweitert. 
Hierdurch wird in Flächen eingegriffen, für die der rechtswirksame B-Plan Grünfestsetzungen 
trifft. –siehe hierzu Punkt 5.5.1.4 Eingriff / Ausgleich- 
Durch die Planung sind Eingriffe in Vegetationsflächen auf geringen Flächen mit dem Charakter 
von Straßenbegleitgrün beschränkt. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
- Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen durch die Rücknahme eines Teils der GI-
Festsetzung auf einer Fläche von circa 1.199 m² und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung und für die Erhaltung von Bäu-
men, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen". 
- Bepflanzung des geplanten Mittelstreifens im Westen mit Bäumen. 
Bewertung:  
Hochwertige oder geschützte Biotope oder Pflanzen sind im Planbereich nicht vorhanden. Bei 
der Umsetzung des Bebauungsplanes sind Eingriffe in Vegetationsflächen auf geringen Flä-
chen mit dem Charakter von Straßenbegleitgrün beschränkt.

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 / 14 
5.5.1.4 Eingriff / Ausgleich (§ 1a Satz 3 BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landschaftsgesetz NRW, § 1a BauGB 
Bestand: 
Das Plangebiet wird hauptsächlich als Verkehrsweg genutzt mit begleitenden Vegetationsstruk-
turen. 
Es wurden 14 Biotope (Biotoptypenkürzel gemäß Köln-Code (Sporbeck)) im Plangebiet kartiert. 
Planungsrechtlich sind diese Biotope teilweise durch den rechtswirksamen B-Plan überplant. 
Der Biotopbestand setzt sich aus folgenden Biotoptypen zusammen: 
- BR11 (HM52), innerstädtisches Straßenbegleitgrün. Die kleine Fläche befindet sich an 
der Einfahrt zum Parkplatz an der Neusser Landstraße. 
- BR13121 (BD72) Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, 
mittlerer Gehölzbestand, standortgerecht. Hierbei handelt es sich um die Vegetation an 
einem Seitenstreifen an der Geestemünder Straße nahe der Neusser Landstraße sowie 
um den Randbereich der nördlichen Abzweigung der Franz-Greiß-Straße. Planungs-
rechtlich sind die beiden Flächen im rechtswirksamen B-Plan als Verkehrsflächen 
(VF211 (HY1) Fahr- und Feldwege, versiegelt) festgesetzt. 
- BR132 (HH7) Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzarm. Der 
Biotoptyp befindet sich am nördlichen Randstreifen der Geestemünder Straße zwischen 
der Franz-Greiß-Straße und der Johann-Maria-Farina-Straße. Planungsrechtlich ist ein 
kleiner Teil des Biotops im rechtswirksamen B-Plan als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) 
Fahr- und Feldwege, versiegelt) festgesetzt. 
- BR3117 (HP7) sonstige ausdauernde Ruderalfluren. Der Biotoptyp befindet sich an der 
Geestemünder Straße über der Rhein-Main-Rohrleitung in einem im rechtswirksamen B-
Plan als "Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen 
und Sträuchern" festgesetzten Bereich. 
- GH3121 (AX12) Laubforste, mittleres Baumholz, einheimisch und standortgerecht. Es 
handelt sich hier um kleine Flächen am Parkplatz und am südöstlichen Rand der Neus-
ser Landstraße, die durch das Plangebiet erfasst werden. Außerhalb des Plangebietes 
erreichen sie größere zusammenhängende Ausdehnung jenseits des Kreuzungsberei-
ches mit der Neusser Landstraße. Planungsrechtlich ist das Biotop im rechtswirksamen 
Plan teilweise als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) Fahr- und Feldwege, versiegelt) festge-
setzt. 
- GH4421 (BD52) Baumhecken und Waldmäntel an Waldrändern mit mittlerem Baumholz 
mit überwiegend standorttypischen Gehölzen. Der Biotoptyp wurde am nördlichen Rand 
der Geestemünder Straße (mittlerer Bereich des Plangebietes) kartiert. Der Biotoptyp ist 
im rechtswirksamen B-Plan teils als "Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträu-
chern", teils als "Industriegebiet" festgesetzt. 
- BR32 (HP7) sonstige Ruderalfluren, fortgeschrittene Sukzessionsstadien. Die Fläche 
liegt in der Schleife des Zubringers zur Industriestraße. 
- PA122 (HM51) Scherrasen ohne Baumbestand. Die Flächen befinden sich nahe der 
Franz-Greiß-Straße sowie an der Neusser Landstraße. Der Biotoptyp ist teilweise im 
rechtswirksamen B-Plan als "Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" fest-
gesetzt. 
- PA15 (HM52) Ziergesträuch geringer Ausdehnung. Kleine Flächen mit Ziergesträuch 
befinden sich an der Neusser Landstraße auf Verkehrsinseln. Planungsrechtlich sind die 
Flächen im rechtswirksamen B-Plan als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) Fahr- und Feld-
wege, versiegelt) festgesetzt. 
- PA42 (HM52) innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem Baumholz. Es 
handelt sich hier um mehrere Flächen begrünter Verkehrsinseln. Planungsrechtlich sind

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die Flächen im rechtswirksamen B-Plan als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) Fahr- und 
Feldwege, versiegelt) festgesetzt. 
- PA43 (HM52) innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit altem Baumholz. Die Fläche 
befindet sich an der Neusser Landstraße. Planungsrechtlich sind die Flächen im rechts-
wirksamen B-Plan als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) Fahr- und Feldwege, versiegelt) 
festgesetzt. 
- VF211 (HY1) Fahr- und Feldwege, versiegelt. Die Biotopstruktur des Plangebietes ist 
hauptsächlich durch die vorhandene Verkehrsfläche geprägt, sie nimmt mit Abstand den 
größten Teil im Plangebiet ein. 
- VF2212 (HY1) Parkplätze, versiegelt, ohne Bäume. Ein kleiner Teil des westlich gelege-
nen Parkplatzes liegt im Plangebiet. 
Prognose Nullvariante: 
Auf der Grundlage des rechtswirksamen B-Planes und den darin getroffenen Festsetzungen 
kann, wie unter Bestand beschrieben, in den bestehenden Biotopbestand eingegriffen werden. 
Prognose Planung: 
Das Plangebiet liegt überwiegend im Geltungsbereich des rechtswirksamen B-Planes, der be-
reits bisher nicht realisierte Verkehrsflächen festsetzt, so dass im Wesentlichen ein Ausgleich 
für die Eingriffe nach § 1 Absatz 3 Satz 6 BauGB nicht erforderlich ist, da die Eingriffe bereits 
vor der vorliegenden planerischen Entscheidung zulässig waren. An manchen Stellen tangiert 
der geplante Ausbau die Grünfestsetzungen des rechtswirksamen B-Planes, wodurch aus-
gleichspflichtige Eingriffe ausgelöst werden. 
Weiterhin gibt es Bereiche –Kreisverkehr- ohne Planungsrecht, die dem baulichen Außenbe-
reich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen und ebenfalls ausgleichspflichtig sind. 
Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Oktober 
2018, wurde eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. 
Biotopwertermittlung Bestand unter Berücksichtigung der Festsetzungen im rechtswirksamen 
Bebauungsplan 
Biotoptyp  
Köln-Code /  
Sporbeck Biotopwert  Fläche m² 
Biotopwert- 
punkte 
innerstädtisches Straßenbe-
gleitgrün BR111 (HM52) 9 35 315 
Laubforste, mittleres Baum-
holz, einheimisch und stand-
ortgerecht 
GH3121 (AX12) 19 28 532 
Scherrasen ohne Baumbe-
stand PA122 (HM51) 6 600 3.600 
Vegetation an Dämmen, Bö-
schungen, Straßenrändern, 
gehölzarm 
BR132 (HH7)1 12 1.131 13.572 
Baumhecken und Waldmäntel 
an Waldrändern mit mittlerem 
Baumholz mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen 
GH4421 (BD52)1 
(Zielbiotop)* 
19 
(19-12=7)2 62 434 
sonstige Ruderalfluren, fortge-
schrittene Sukzessionsstadien 
BR32 (HP7) 
(Bestandsbiotop)* 12 62 
- 62 744 
Summe Biotopwert Ist-Zustand   1.856  19.197 
* Die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme wird sowohl mit ihrem Bestand als auch mit ihrem 
Zielbiotop in die Bewertung eingestellt ("doppelter Ausgleich"). Die Größe der Fläche kann

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entsprechend der Größe des ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs nur einmal gerechnet 
werden. 
1 Biotopwert gemäß Festsetzung rechtswirksamer Bebauungsplan 
2 In die Berechnung fließt nur die Aufwertung zwischen Bestandsbiotopwert und Zielbiotopwert 
ein. 
Bilanzierung der Biotopbewertung Planung im ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich 
Biotoptyp  
Köln-Code /  
Sporbeck Biotopwert  Fläche m² 
Biotopwert- 
punkte BWP 
Fahrwege und Feldwege-
versiegelt VF211 (HY1)  0 1.856 0 
Summe 1.856 0 
Biotopaufwertung Planung im Plangebiet außerhalb des ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs 
Biotoptyp Köln-Code / Sporbeck Biotopwert Fläche m² Biotopwert-
punkte BWP 
Baumgruppen, Einzelbäu-
me, Baumreihen, mit mittle-
rem Baumholz, standortty-
pisch (19 Stück auf insge-
samt 605 m² 
GH731 (BF32) (M1)1 13 114 1.482 
innerstädtisches Straßen-
begleitgrün BR11 (HM52) (M1)1 9 491 4.419 
Baumhecken und Wald-
mäntel an Waldrändern mit 
mittlerem Baumholz mit 
überwiegend standorttypi-
schen Gehölzen 
GH441 (BD5)2 173 
(17-1=16) 1.199 19.184 
Summe 1.804 25.085 
1 Biotopbestandswert VF211 (HY1) = 0 BWP 
2 Biotopbestandswert SB22 (HN4) = 1 BWP 
3 In die Berechnung fließt nur die Aufwertung zwischen Bestandsbiotopwert und Zielbiotopwert 
ein. 
Durch die Bepflanzung des Mittelstreifens und die Umwandlung einer GI-Fläche in eine Fläche 
für den Erhalt der Vegetation können innerhalb des Plangebietes 25.085 BWP erzielt werden. 
Damit wird der Eingriffswert von 19.197 BWP um 5.888 BWP überschritten. Der Eingriff wird zu 
deutlich mehr als 100 % ausgeglichen. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
- Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen durch die Rücknahme eines Teils der GI-
Festsetzung auf einer Fläche von circa 1.199 m² und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung und für die Erhaltung von Bäu-
men, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen". 
- Bepflanzung des geplanten Mittelstreifens im Westen mit Bäumen.

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Bewertung: 
Die ausgleichpflichtigen Eingriffe umfassen eine Fläche von insgesamt circa 1.860 m². Den 
größten Flächenanteil macht dabei der Biotoptyp "Vegetation an Dämmen, Böschungen, Stra-
ßenrändern, gehölzarm" aus, der eine mittlere Biotopwertigkeit ausweist. Hochwertige Biotope 
(Gehölze) sind nur in sehr geringen Flächengrößen (< 65 m²) vorhanden. Mit den im Bebau-
ungsplan festgesetzten Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird der Ein-
griffswert von 19.197 BWP um 5.888 BWP überschritten. Der Eingriff wird zu deutlich mehr als 
100 % ausgeglichen. 
 
5.5.2 Boden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW 
Bestand: 
Im Altlasten-Verzeichnis der Stadt Köln wird der überwiegende Teil des Plangebietes als Altlas-
ten-Altstandort (für eine bestimmte Nutzung sanierte Fläche bzw. ohne Gefährdungspotenzial) 
geführt. Es ist davon auszugehen, dass im Plangebiet keine bzw. fast keine natürlichen Boden-
verhältnisse mehr vorhanden sind. Lediglich im Bereich der westlich gelegenen Waldflächen ist 
von weitgehend natürlichen Bodenverhältnissen auszugehen, wenngleich auch hier anthropo-
gen verursachte Überformungen vorliegen. 
Entsprechend der Vorbelastung finden sich in der Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW 
nahezu keine schutzwürdigen Böden. Lediglich im Bereich des geplanten Kreisverkehrs sowie 
nördlich davon ist in der Bodenkarte eine Schutzwürdigkeit im Hinblick auf die Bodenfruchtbar-
keit ausgewiesen, die auf die anstehende Parabraunerde zurückzuführen ist.  
Die gutachterliche Stellungnahme zur Baugrundsituation (Althoff & Lang GbR Köln, August 
2014) weist auch für die unversiegelten -mit Ausnahme der oben genannten-, mit Vegetation 
bestandenen Flächen im Plangebiet Auffüllungen nach, die z.B. aufgrund der Anlage der Lei-
tungstrassen bestehen. Auch in den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Ausgleichsflächen 
festgesetzten Flächen östlich der Johann-Maria-Farina-Straße wurden Auffüllungen nachgewie-
sen. 
Prognose Nullvariante: 
Der rechtswirksame B-Plan setzt eine Verkehrsfläche fest, die in Teilabschnitten über den heu-
tigen Ausbau der Straße hinausgeht. Dies gilt für den Bereich zwischen Neusser Landstraße 
und Franz-Greiß-Straße.  
Im Abschnitt zwischen Neusser Landstraße und Franz-Greis-Straße greift dieser bereits zuläs-
sige Bodeneingriff nicht in natürliche Bodenverhältnisse ein. 
Gleiches gilt für den Bereich östlich der Franz-Greiß-Straße, betroffen sind ausschließlich anth-
ropogen überformte Bereiche mit Straßenbegleitgrün. 
Prognose Planung: 
Es erfolgt gegenüber der Nullvariante eine zusätzliche Flächenversiegelung von circa 1.860 m². 
Diese zusätzlichen Flächenversiegelungen befinden sich im Schutzstreifen der Leitungstrasse 
bzw. im Randbereich der Franz-Greiß-Straße zwischen der Fahrbahn und dem Zaun der Ab-
wasserbehandlungsanlage. 
Es kann bei allen östlich der Neusser Landstraße in Anspruch genommenen Flächen davon 
ausgegangen werden, dass aufgrund der baulichen Tätigkeiten –Leitungsverlegung- keine na-
türlichen Bodenverhältnisse vorhanden sind. 
Natürliche Bodenverhältnisse werden durch die Planung nur im Bereich des geplanten Kreis-
verkehrs tangiert und das auf Flächen, die bereits heute einer Beeinträchtigung durch die Park-
platz- und Straßennutzung unterliegen. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:

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Durch die Entsiegelung der Verkehrsfläche im Mittelstreifen erhält der Boden seine Funktion als 
Wasserspeicher und zur Entwicklung des Biotoppotenzials unter Berücksichtigung bereits ge-
störter Bodenverhältnisse zumindest teilweise wieder zurück. Durch die Rücknahme der GI-
Festsetzung wird weiterer Bodenversiegelung entgegengewirkt, der vorhandene - wenngleich 
anthropogen überformte - Boden mit seinen Eigenschaften wird erhalten. Die Funktion als Was-
serspeicher bleibt vorhanden, ebenso wie die Funktion zur Entwicklung des Biotoppotenzials. 
Bewertung: 
Im Plangebiet sind keine bzw. fast keine natürlichen Bodenverhältnisse mehr vorhanden. Natür-
liche Bodenverhältnisse werden durch die Planung nur im Randbereich tangiert und das auf 
Flächen, die bereits heute einer Beeinträchtigung durch die Parkplatz- und Straßennutzung un-
terliegen. Durch die Entsiegelung der Verkehrsfläche im Mittelstreifen und die Rücknahme der 
GI-Festsetzung wird weiterer Bodenversiegelung entgegengewirkt. 
 
5.5.3 Luft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
5.5.3.1 Luftschadstoffe – Emissionen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NW 
Bestand: 
Gemäß der Planungshinweiskarte ("Zukünftige Wärmebelastung" aus: Klimawandelgerechte 
Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, 2013) befindet sich das Plange-
biet im Bereich der Klasse 2 (hoch belastete Siedlungsflächen). Nach Westen hin nimmt die 
Belastung ab, es finden sich Bereiche der Klasse 3 (belastete Siedlungsflächen), die in den 
Waldbestand des äußeren Grüngürtels überleiten zur Klasse 4 (Klimaaktive Flächen). Nach 
Osten grenzen Flächen der Klasse 3 an. 
Auf der Geestemünder Straße und damit im Plangebiet emittiert im Wesentlichen das Ver-
kehrsaufkommen aus den angrenzenden Gewerbe- und Industriegebieten westlich und östlich 
der Industriestraße, ergänzt durch Verkehr, der über die Neusser Landstraße aus den angren-
zenden Wohngebieten in Richtung Industriestraße unterwegs sind. 
Mit der Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe im Industriepark Köln-Nord wird auch der Anteil 
des Schwerlastverkehrs zukünftig weiter ansteigen. –siehe hierzu Punkt 5.5.4.1- 
Sofern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert blei-
ben würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen erhöhten Schwerlastverkehr zu ver-
mehrten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Luftschadstoffemissionen kommen 
wird. 
Prognose Nullvariante: 
Auf der Grundlage des rechtswirksamen B-Planes ist ein Teilausbau der Geestemünder Straße 
zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-Farina-Straße möglich. Dies würde zu einer 
Verbesserung der Verkehrsabwicklung führen und sich positiv auf die Emissionssituation aus-
wirken. 
Prognose Planung: 
Durch den geplanten Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünftigen Verkehrsabläu-
fe leistungsfähig abgewickelt werden, was sich positiv auf die Emissionssituation auswirkt. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Leistungsfähige verkehrstechnische Abwicklung durch den Ausbau der Geestemünder Straße. 
Bewertung: 
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünftigen Verkehrsabläufe für den 
Industriepark Köln-Nord leistungsfähig abgewickelt werden. Dies hat eine positive Auswirkung 
auf die Emissionssituation, insbesondere durch den Schwerlastverkehr.

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5.5.3.2 Luftschadstoffe –Immissionen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, Zielwerte des LAI, TA Luft  
Bestand: 
Die zuvor beschriebenen Verkehrsemissionen wirken als Linienquelle auf die Umgebung ein. Im 
Nahbereich der Straße befinden sich angrenzend an das Plangebiet ausschließlich Industrie-
nutzungen oder vergleichbar unempfindliche Nutzungen (Fläche für Abwasserbehandlung). Die 
Querschnittsdimensionierung der Straße wird nicht von Gebäuden gesäumt oder eingeengt, 
sondern gestaltet sich zu beiden Seiten offen und von Bewuchs gesäumt.  
Die angrenzenden offenen flächenhaften Gehölzflächen garantieren eine gute Durchlüftung und 
begünstigen die Schadstoffreduzierung der Verkehrsemissionen. Dort wo sich Industriebetriebe 
befinden ist diesen ein Pflanzstreifen vorgelagert. Aus dem Aspekt der Immissionen ist die Be-
standssituation als unkritisch zu sehen. 
Prognose Nullvariante: 
Ausgehend von einer weiteren Aufsiedlung des Industrieparks Köln-Nord sowie eines Ausbaus 
der Geestemünder Straße gemäß den Festsetzungen des rechtswirksamen B-Planes, ist mit 
höheren Emissionen aus Verkehr und Industrie zu rechnen. Die Gefahr einer Einengung des 
Straßenquerschnittes mit der Folge der Luftschadstoffanreicherung besteht nicht, da die nörd-
lich der Geestemünder Straße verlaufende Produktenleitung nicht überbaut werden kann, so-
dass nördlich der Geestemünder Straße ein 10 m breiter bewachsener Streifen bestehen bleibt. 
Die Bestandseinschätzung bleibt somit bestehen, dass die Immissionssituation als unkritisch 
anzusehen ist. 
Prognose Planung: 
Mit dem geplanten Ausbau der Geestemünder Straße verändert sich die Immissionssituation 
gegenüber der Nullvariante nicht. Zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-Farina-
Straße wird der entfallende Streifen der Erhaltfestsetzung nach Norden in die GI Fläche ver-
schoben, sodass auch weiterhin ein offener Querschnitt garantiert ist. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen durch die Rücknahme eines Teils des festgesetzten 
Industriegebietes auf einer Fläche von circa 1.199 m² und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen". 
Bewertung:  
Die Immissionssituation ist aufgrund des offenen Querschnitts als unkritisch anzusehen. 
 
5.5.4 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe c 
BauGB) 
5.5.4.1 Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, Freizeit-
lärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) 
Bei der Planung handelt es sich um den Ausbau der Geestemünder Straße und somit um einen 
Anwendungsfall der 16. BImSchV. 
Die 16. BImschV gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie 
von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). 
Gemäß § 1 Absatz 2 16. BImSchV ist die Änderung wesentlich, wenn

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1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeug-
verkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erwei-
tert wird oder 
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu än-
dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder 
auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht er-
höht wird. 
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden 
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in 
der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbege-
bieten. 
Der rechtswirksame B-Plan setzt für den Bereich nördlich der Geestemünder Straße ein Indust-
riegebiet, eine Fläche für Abwasserbehandlung sowie Maßnahmenflächen fest. Südlich der 
Geestemünder Straße existiert kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt hier über-
wiegend ein Industriegebiet und entlang der Neusser Landstraße ein Gewerbegebiet dar. Diese 
Darstellung entspricht der tatsächlich vorhandenen Nutzung. 
Aufgrund der vorhandenen Gewerbe- bzw. Industrienutzung ergibt sich kein Erfordernis für eine 
schalltechnische Untersuchung. 
Bestand / Prognose Nullvariante: 
Dem rechtswirksamen B-Plan liegt die Verkehrsuntersuchung der Stadt Köln Causemannstraße 
/ Industriepark Köln-Nord aus April 2003 zugrunde. In dieser wurde die Verkehrsbelastung für 
den Planfall 0 = Bestand und die Belastung für den Planfall 1 = Prognose Nullfall ermittelt bzw. 
prognostiziert. 
Auf der Neusser Landstraße bzw. der Industriestraße wurde für den Bestand eine Verkehrsbe-
lastung von 12.600 bis 14.900 Kfz / 24h bzw. von 22.700 bis 26.900 Kfz / 24h festgestellt. 
Für den Prognose Nullfall wurde für die Neusser Landstraße bzw. die Industriestraße eine Ver-
kehrsbelastung von 14.700 bis 17.400 Kfz / 24h bzw. von 23.700 bis 27.500 Kfz / 24h ermittelt. 
Westlich der Zufahrt zur Industriestraße wurde im Netzmodell für den Bestand eine Quer-
schnittsbelastung in der Geestemünder Straße von 5.200 Kfz / 24h ermittelt. In der Prognose 
Nullvariante erhöht sich die Querschnittsbelastung durch die Aufsiedlung aller Gewerbeflächen 
auf 6.100 Kfz / 24 h. Durch die Verkehrsmengenerhöhung von circa 900 KFZ / 24h gegenüber 
dem Bestand, verändert sich die Immissionssituation nur unwesentlich.  
Prognose Planung: 
In dem auszubauenden Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-Farina-
Straße liegt in der Prognose eine Gesamtverkehrsbelastung von 7.000 Kfz / 24h und in dem 
Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße-Straße und Neusser Landstraße eine Gesamtverkehrs-
belastung von 6.100 Kfz / 24h vor. Während im Abschnitt zwischen Neusser Landstraße und 
Franz-Greiß-Straße sich das Verkehrsaufkommen nicht verändert, erhöht sich im Bereich zwi-
schen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-Farina-Straße das Verkehrsaufkommen um 
900 Kfz / 24h.  
Auf der Neusser Straße ergibt sich durch den geplanten Ausbau keine maßgebliche Verkehrs-
erhöhung. Die Werte liegen unter 10 %, dies entspricht der gängigen Schwankungsbreite der 
Verkehrsbelastung. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Leistungsfähige verkehrstechnische Abwicklung durch den Ausbau der Geestemünder Straße.

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Bewertung: 
Sofern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert blei-
ben würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen erhöhten Schwerlastverkehr zu ver-
mehrten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Lärmimmissionen kommen wird. 
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünftigen Verkehrsabläufe für den 
Industriepark Köln-Nord leistungsfähig abgewickelt werden. Dies hat eine positive Auswirkung 
auf die Emissionssituation, insbesondere durch den Schwerlastverkehr. 
 
5.5.4.2 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen, TA 
Siedlungsabfall, KrW- / -AbfG 
Bestand / Prognose Nullvariante / Prognose Planung: 
Der Planbereich tangiert drei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flä-
chen gemäß § 2 BBodSchG registriert sind. 
Altstandort Nummer 504 20 "Geestemünder Str. ehem., Raffinerie Stadtlager / Schlammgruben" 
Nach nutzungsbezogener, hydraulischer Sanierung, wird die Fläche nachrichtlich im Altlasten-
kataster geführt. Bei Nutzungsänderung / Bodeneingriffen ist die Fläche neu zu bewerten. 
Der Altlastverdacht für den Altstandort 504 109 "Neusser Landstr. / Militärringstr. / Industriestr" 
ist ausgeräumt, die Fläche wird nachrichtlich im Kataster geführt. 
Der westliche Planbereich liegt im Nahbereich (Sicherheitszone) der Altablagerung Nummer 
50607 "Neußer Landstr." / Deponie. da in der Deponie offenbar Hausmüll abgelagert wurde, ist 
es in diesem Bereich möglich, bei Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen auf Deponiegas zu sto-
ßen. Der Vorgang ist bislang lediglich erfasst. Ein gefahrenpotential ist vorhanden, eine diffe-
renzierte Gefahrenermittlung steht noch aus.  
Es wird empfohlen vor Beginn der Baumaßnahmen ein nutzungs- und planungsbezogenes 
Gutachten gemäß BBodSchG / BBodSchV, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, 
Bodenluft und Grundwasser beinhaltet, vorzulegen. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
In den Bebauungsplan ist ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden. 
Bewertung: 
Aufgrund der bereits bestehenden Nutzung als Verkehrsflächen, der geringen zusätzlich in An-
spruch genommenen Flächen in den Randbereichen, des geringen Konfliktpotentials der ge-
planten Nutzung ist das Gefährdungspotential gering. 
 
5.5.4.3 Gefahrenschutz 
zum Beispiel Störfallrisiko, Starkregen, Hochwasser 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer 1 BauGB) und je nach Belang: BIm-
SchG, Ländererlasse, z. B. HochwasserschutzVO; Abstandserlass; Seveso-III-RL Gefahrgüter, 
Explosionsgefahr: GefahrschutzVO

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5.5.4.3.1 Störfallrisiko 
Bestand: 
Die Geestemünder Straße liegt im Achtungsabstand verschiedener Störfallbetriebe, dies sind 
u.a. Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße 26, Deutsche Infineum GmbH, 
Neusser Landstraße 16 sowie die Ford-Werke GmbH östlich der Industriestraße. 
Im Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße und Industriestraße sind die Achtungsabstände aller 
drei Betriebsbereiche relevant. Im Abschnitt zwischen Franz-Greiß Straße und Neusser Land-
straße beschränkt sich die Relevanz auf die beiden Betriebsbereiche von Carbosulf Chemische 
Werke GmbH, Geestemünder Straße 26 und Deutsche Infineum GmbH, Neusser Landstra-
ße 16.  
Bei Carbosulf Chemische Werke GmbH handelt es sich um einen Betriebsbereich mit erweiter-
ten Pflichten, der einen Achtungsabstand von 950 m auslöst. Den Abstand lösen akut toxische 
Stoffe aus, die in der Rhodanit Anlage verwendet werden. Diese Anlage liegt circa 500 m süd-
lich der Geestemünder Straße. 
Bei der Deutschen Infineum GmbH handelt es sich um einen Betriebsbereich mit erweiterten 
Pflichten, der einen Achtungsabstand von 1.500 m auslöst. Den Abstand auslösender Stoff ist 
Chlorwasserstoff. 
Bei den Ford-Werken handelt es sich um einen Betriebsbereich mit Grundpflichten. Hier liegt 
ein Achtungsabstand von 500 m um den Betriebsbereich vor, ausgelöst durch akut toxische 
Stoffe fest und flüssig.  
Angemessene Abstände sind nicht bekannt. Dies hat auch die Abfrage bei der Bezirksregierung 
Köln bestätigt. 
Prognose Nullvariante und Planung: 
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße und der damit verbundenen prognostizierten Ver-
kehrserhöhung ändert sich die Situation des Gefahrenschutzes gegenüber dem Bestand nicht. 
Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie nennt wichtige Verkehrswege als einen Bereich, zu dem von 
unter die Richtlinie fallenden Betrieben ein angemessener Abstand gewahrt werden soll. Ge-
mäß der Orientierungshilfe zur Auslegung des Artikels 12 der Seveso-II-Richtlinie (heute Arti-
kel  13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. § 50 BImSchG gemäß nationalem Recht) sollten Straßen 
mit weniger als 10.000 PKW in 24 Stunden nicht als wichtige Verkehrswege betrachtet werden. 
Im Planfall wird im westlichen Abschnitt der Geestemünder Straße ein Verkehrsaufkommen von 
6.100 Kfz/24h und im östlichen Abschnitt von 7.000 Kfz/24h prognostiziert. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Leistungsfähige verkehrstechnische Abwicklung durch den Ausbau der Geestemünder Straße. 
Bewertung: 
Da im Planfall das Verkehrsaufkommen weniger als 10.000 PKW in 24 Stunden beträgt wird die 
Geestemünder Straße nicht als wichtiger Verkehrsweg betrachtet, zu dem von unter die Richtli-
nie fallenden Betrieben ein angemessener Abstand gewahrt werden soll. 
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße erhöht sich somit das Gefahrenpotential nicht. 
 
5.5.4.3.2 Starkregen 
Bestand: 
Ausweislich der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln treten punktuell 
im Bereich der heutigen Verkehrsfläche potentiell geringe bis mäßige Überflutungsflächen auf.

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Als "hoch bzw. sehr hoch" bewertete Einstauhöhen ergeben sich ausschließlich außerhalb der 
heutigen Verkehrsanlage. 
Prognose Nullvariante und Planung: 
Im Zuge des Ausbaus können Flächen mit hohen bzw. sehr hohen Einstauhöhen tangiert wer-
den, bzw. ist zu erwarten, dass im Fall eines Starkregens Niederschlagswasser gezielt in diese 
Flächen einströmt, da es sich um Senken handelt. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Im Zuge der Ausbauplanung ist der Belang Starkregenfall zu berücksichtigen und die entspre-
chenden baulichen Vorkehrungen zu treffen. 
Bewertung: 
Es ergibt sich kein Konflikt durch den Straßenausbau. Konfliktvermeidung kann durch gezielte 
bauliche Maßnahmen erfolgen. 
 
5.5.4.3.3 Hochwasserrisiko 
Bestand: 
Das Plangebiet liegt in circa 1000 m Entfernung zum Rhein im ehemaligen Flussbett und seinen 
Rheinarmen und somit vollständig im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten 
des Rheins. Es handelt sich um einen Bereich mit potentieller Überflutungsgefahr bei einem 
extremen Hochwasserereignis. 
Ausweislich der Hochwassergefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln ist bei einem 
Kölner Pegel von 11,30 (100-jährliches Hochwasserereignis) im Plangebiet mit den ersten ge-
ringen Überflutungen bei einem potentiellen Versagen der Hochwasserschutzanlagen zu rech-
nen. Die Einstauhöhen sind sehr gering und punktuell und liegen bei 0,50 m bis 1,00 m. Bei 
einem Kölner Pegel von 11,90 (200-jährliches Hochwasserereignis) sind im Bereich der Geest-
münder Straße Überflutungshöhen zwischen 0,50 m und 2,00 m zu erwarten. In den tiefer gele-
genen Randbereichen und im Bereich des geplanten Kreisverkehrs westlich der Neusser Land-
straße kann die Überflutungshöhe 4,00 m erreichen. 
Prognose Nullvariante und Planung: 
Durch den Straßenausbau verändert sich das Gefahrenpotential für Hochwasser nicht. Im Zuge 
der Ausbauplanung ist der Belang Hochwasser zu berücksichtigen und die entsprechenden 
baulichen Vorkehrungen zu treffen. 
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Starkregen und Hochwasserschutz:  
Im Zuge der Ausbauplanung ist der Belang Hochwasser zu berücksichtigen und die entspre-
chenden baulichen Vorkehrungen zu treffen. In den Bebauungsplan wurde das Risikogebiet 
außerhalb von Überschwemmungsgebieten des Rheins nachrichtlich in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
Bewertung:  
Es ergibt sich kein Konflikt durch den Straßenausbau. Konfliktvermeidung kann durch gezielte 
bauliche Maßnahmen erfolgen. Das Hochwasser Risikogebiet umfasst das gesamte Plangebiet 
im Bebauungsplan ist ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden. 
 
5.5.5 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen 
… zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d des 
§ 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, bio-
logische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sachgüter) (BauGB § 1 Absatz 6 Nummer 7 i)

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Über die jeweils zu den einzelnen Umweltbelangen beschriebenen Wirkungsgefüge hinaus sind 
keine Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge bekannt.  
 
5.5.6 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternati-
ven) 
Da es sich bei der Planung um eine bestehende Straße handelt, die entsprechend ihrer Ver-
kehrsbedeutung, ihrer Verkehrsfunktionen und ihrer Sicherheitsanforderungen ausgebaut wer-
den soll, ergeben sich keine Planungsalternativen.  
 
5.6  Zusätzliche Angaben 
5.6.1 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
(Monitoring) 
Es ergeben sich durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Um-
weltbelange. Monitoringmaßnahmen sind dementsprechend nicht erforderlich. 
 
5.6.2 Zusammenfassung 
Ziel des Bebauungsplanes ist der Ausbau der Geestemünder Straße, um die zukünftig zu er-
wartenden Verkehre aus dem Industriepark Köln-Nord und dem KV-Terminal, und dabei insbe-
sondere den erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr aufnehmen und leistungsfähig und sicher 
abwickeln zu können. 
 
Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange 
Natur und Landschaft: Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutz-
gebiete, Pflanzen, Biologische Vielfalt; 
Landschaft / Ortsbild; 
Wasser: Oberflächengewässer, Grundwasser, Abwasser; 
Klima und Luft: Klima, Kaltluft / Ventilation, Erneuerbare Energien / Energieeffizienz, Erhal-
tung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Er-
füllung von bindenden Beschlüssen der europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissions-
grenzwerten nicht überschritten werden; 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Erschütterungen, Schienenverkehrslärm / Gewerbelärm / 
Fluglärm / Sport- und Freizeitlärm; 
Kultur- und sonstige Sachgüter: 
Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
Natur und Landschaft 
Landschaftsplan: Der weit überwiegende Teil des Plangebietes liegt außerhalb des Geltungsbe-
reiches des Landschaftsplanes. Lediglich der Parkplatz am westlichen Rand des Plangebietes 
liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Bei der Planung wird dieser Bereich im Zuge 
des Ausbaus des Kreisverkehrs mit circa 35 m² minimal betroffen. 
Tiere: Die Bedeutung für die Fauna innerhalb des Plangebietes also im Randbereich der Straße 
ist gering. Mit Ausnahme von besonders geschützten Vogelarten, die im Stadtgebiet häufig vor-
kommen, ist nicht mit einem Vorkommen planungsrelevanter Arten zu rechnen. Das Vorkom-
men von Fledermäusen in den straßenbegleitenden Gehölzen  ist aufgrund des Fehlens star-
ken Baumholzes und von Höhlen unwahrscheinlich. Durch den Erhalt eines Gehölzstreifens

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und seine planungsrechtliche Sicherung sowie die Bepflanzung des geplanten Mittelstreifens im 
Westen mit Bäumen kann Lebensraum für die betroffenen Arten sichergestellt werden. 
Durch den Ausschluss der Beseitigung der  Vegetation in der Brutzeit kann eine Beeinträchti-
gung von Vögeln vermieden werden. 
Pflanzen: Hochwertige oder geschützte Biotope oder Pflanzen sind im Planbereich nicht vor-
handen. Durch die Planung sind Eingriffe in Vegetationsflächen auf geringen Flächen mit dem 
Charakter von Straßenbegleitgrün beschränkt. 
Eingriff / Ausgleich: Die ausgleichpflichtigen Eingriffe umfassen eine Fläche von insgesamt circa 
1.860 m². Den größten Flächenanteil macht dabei der Biotoptyp "Vegetation an Dämmen, Bö-
schungen, Straßenrändern, gehölzarm" aus, der eine mittlere Biotopwertigkeit ausweist. Hoch-
wertige Biotope (Gehölze) sind nur in sehr geringen Flächengrößen (< 65 m²) vorhanden. Mit 
den im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
wird der Eingriffswert von 19.197 BWP um 5.888 BWP überschritten. Der Eingriff wird zu deut-
lich mehr als 100 % ausgeglichen. 
Boden: Im Plangebiet sind keine bzw. fast keine natürlichen Bodenverhältnisse mehr vorhan-
den. Natürliche Bodenverhältnisse werden durch die Planung nur im Randbereich tangiert und 
das auf Flächen, die bereits heute einer Beeinträchtigung durch die Parkplatz- und Straßennut-
zung unterliegen. Durch die Entsiegelung der Verkehrsfläche im Mittelstreifen und die Rück-
nahme der GI-Festsetzung wird weiterer Bodenversiegelung entgegengewirkt.  
Klima und Luft 
Luftschadstoffe –Emissionen: Durch den Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünf-
tigen Verkehrsabläufe für den Industriepark Köln-Nord leistungsfähig und sicher abgewickelt 
werden. Dies hat eine positive Auswirkung auf die Emissionssituation, insbesondere durch den 
Schwerlastverkehr. 
Luftschadstoffe –Immissionen: Mit dem geplanten Ausbau der Geestemünder Straße verändert 
sich die Immissionssituation gegenüber der Nullvariante nicht. Zwischen der Franz-Greiß-
Straße und Johann-Maria-Farina-Straße wird der entfallende Streifen der Erhaltfestsetzung 
nach Norden in die GI Fläche verschoben, sodass auch weiterhin ein offener Querschnitt garan-
tiert ist. 
Die Immissionssituation ist aufgrund des offenen Querschnitts als unkritisch anzusehen. 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
Lärm / 16. BImSchV: Bei der Planung handelt es sich um den Ausbau der Geestemünder Stra-
ße und somit um einen Anwendungsfall der 16. BImSchV. Aufgrund der vorhandenen Gewerbe- 
und Industrienutzung ergibt sich kein Erfordernis für eine schalltechnische Untersuchung.  
Sofern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert blei-
ben würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen erhöhten Schwerlastverkehr zu ver-
mehrten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Lärmimmissionen kommen wird. 
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünftigen Verkehrsabläufe für den 
Industriepark Köln-Nord leistungsfähig abgewickelt werden. Dies hat eine positive Auswirkung 
auf die Emissionssituation, insbesondere durch den Schwerlastverkehr. 
Altlasten: Der Planbereich tangiert drei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastver-
dächtigen Flächen gemäß § 2 BBodSchG registriert sind. Aufgrund der bereits bestehenden 
Nutzung als Verkehrsflächen, der geringen zusätzlich in Anspruch genommenen Flächen in den 
Randbereichen, des geringen Konfliktpotentials der geplanten Nutzung ist das Gefährdungspo-
tential gering. 
Gefahrenschutz 
Störfallrisiko: Die Geestemünder Straße liegt im Achtungsabstand verschiedener Störfallbetrie-
be, dies sind u.a. Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße 26, Deutsche 
Infineum GmbH, Neusser Landstraße 16 sowie die Ford-Werke GmbH östlich der Industriestra-

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ße. Da im Planfall das Verkehrsaufkommen weniger als 10.000 PKW in 24 Stunden beträgt, 
wird die Geestemünder Straße nicht als wichtiger Verkehrsweg im Sinne des Artikel 13 der Se-
veso-III-Richtlinie betrachtet, zu dem von unter die Richtlinie fallenden Betrieben ein angemes-
sener Abstand gewahrt werden soll. 
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße erhöht sich somit das Gefahrenpotential nicht. 
Starkregen: Ausweislich der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
treten punktuell im Bereich der heutigen Verkehrsfläche potentiell geringe bis mäßige Überflu-
tungsflächen auf. Im Zuge des Ausbaus können Flächen mit hohen bzw. sehr hohen Einstau-
höhen tangiert werden, bzw. ist zu erwarten, dass im Fall eines Starkregens Niederschlagswas-
ser gezielt in diese Flächen einströmt, da es sich um Senken handelt. 
Es ergibt sich kein Konflikt durch den Straßenausbau. Konfliktvermeidung kann durch gezielte 
bauliche Maßnahmen erfolgen. 
Hochwasserrisiko: Das Plangebiet liegt in circa 1000 m Entfernung zum Rhein im ehemaligen 
Flussbett und seinen Rheinarmen und somit vollständig im Risikogebiet außerhalb von Über-
schwemmungsgebieten des Rheins. Es handelt sich um einen Bereich mit potentieller Überflu-
tungsgefahr bei einem extremen Hochwasserereignis. 
Es ergibt sich kein Konflikt durch den Straßenausbau. Konfliktvermeidung kann durch gezielte 
bauliche Maßnahmen erfolgen. Das Risikogebiet umfasst das gesamte Plangebiet und wurde 
im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. 
 
5.6.3 Referenzliste der Quellen 
Neben den allgemein bei der Stadtverwaltung vorliegenden Umweltinformationen und umwelt-
bezogenen Stellungnahmen wurden in der Umweltprüfung folgende Gutachten ausgewertet: 
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 65520 / 02 "Geestemün-
der Straße" in Köln-Nippes, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Oktober 2018 
- Häfen und Güterverkehr Köln AG – Verkehrstechnische Untersuchung KLV-Terminal 
Nord in Köln-Niehl, PTV Planung Transport Verkehr AG, Düsseldorf, 25. Februar 2005 
- Verkehrsuntersuchung Causmannstraße / Industriepark Köln-Nord, Stadtplanungsamt 
der Stadt Köln, Verkehrsplanung, April 2003 
- Ergänzende Stellungnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung vom 
07.06.2018 zu den Verkehrsuntersuchungen "Causemannstraße / Industriepark Köln-
Nord", Stadtplanungsamt, April 2003 und "KLV-Terminal Nord in Köln-Niehl", PTV AG, 
Düsseldorf, 25.Februar 2005 
 
6. Planverwirklichung 
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes soll zügig mit dem Ausbau begonnen werden. 
 
7. Städtebauliche Kennwerte 
Verkehrsflächen 27.026 m² 
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträucher und sonstigen Bepflan-
zungen 
1.245 m² 
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
2.635 m² 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur 
und Landschaft… 
4.870 m²

Beratungsverlauf (3)

19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Geestemünder Straße 26
  • Industriestraße
  • Franz-Greiß-Straße
  • Neusser Landstraße 16
  • Causemannstraße
  • Emdener Straße
  • Militärringstraße
  • Am Nordpark
  • Neusser Straße
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
2227/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.08.2019
Erstellt
19.06.2019 09:22