2227/2019
Beschluss über die Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl
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Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.65520/02*HHVWHPQGHU6WUDHLQ.|OQ1LHKO 0DVWDE0 200100 400600 Meter
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Solb Sa Vorlagen-Nummer 2227/2019 Freigabedatum 27.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt 1. den vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2015 be- treffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 65520/02 – Arbeitstitel Geestemünder Straße in Köln-Niehl – gemäß Anlage 1 um die nördlichen Teilflächen der Johann-Maria-Farina-Straße zu verkleinern und um eine Teilfläche nördlich der Geestemünder Straße/ östlich der Johann- Maria-Farina-Straße zu vergrößern; 2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 für das Gebiet entlang der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße in Köln-Niehl – Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl – abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4. 3. den Bebauungsplan 65520/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsge- setzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Rat 26.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Für den Planbereich existiert überwiegend der seit dem 13.02.1995 rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 6553/02 „Esso-Gelände in Köln-Niehl“ bzw. seine 1. Änderung. Dieser setzt für die Fläche der ehemaligen Esso-Raffinerie überwiegend ein Industrie- bzw. ein Gewerbegebiet „Industriepark Köln-Nord“ fest. Die Erschließung des südlichen Areals des Industrieparks Köln-Nord wird über die Geestemünder Straße sichergestellt. Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industriepark Köln-Nord, und dabei insbesonde- re den erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr aufnehmen und abwickeln zu können ist der Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich. Die vorgesehenen straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen sind auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes bzw. seiner 1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus die- sem Grunde ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geestemünder Straße in Köln-Niehl“ erforder- lich. Mit der Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe im Industriepark Köln-Nord wird auch der Anteil des Schwerlastverkehrs zukünftig weiter ansteigen. Sofern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert bleiben würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen er- höhten Schwerlastverkehr zu vermehrten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Luft- und Lärmimmissionen kommen wird. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, ist geplant, die Geestemünder Straße im Abschnitt von Neusser Landstraße bis in Höhe des Brückenbauwerkes der Industriestraße auszubauen. Dabei ergibt sich grundsätzlich folgende neue Situation: - Im Abschnitt von Neusser Landstraße bis Franz-Greiß-Straße erfolgt ein zwei- bzw. ein drei- spuriger Ausbau der Geestemünder Straße. Der Knotenpunkt Neusser Landstraße wird als Kreisverkehr ausgebildet und der Knotenpunkt Franz-Greis-Straße wird räumlich umgestaltet und lichtsignaltechnisch angepasst, um die zukünftigen Verkehre abwickeln zu können. Gleichzeitig wird entlang der Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt und der bestehende gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite verbreitert. - Im Abschnitt von der Franz-Greiß-Straße bis in Höhe des Brückenbauwerkes der In- dustriestraße erfolgt ein fünfspuriger Ausbau der Geestemünder Straße. Der Knotenpunkt Jo- hann-Maria-Farina-Straße (westliche Rampe der Industriestraße) wird ebenfalls räumlich und lichtsignaltechnisch optimiert. Auch in diesem Bauabschnitt wird entlang der Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt sowie der bestehende südliche gemeinsame Geh- und Radweg verbreitert. Die vorgesehenen straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Geestemünder Straße die zukünftig zu erwartenden Verkehre, und dabei insbesondere den er- höhten Anteil am Schwerlastverkehr, aufnehmen und abwickeln kann. Durch den Ausbau wird sich die Verbesserung der direkten Verbindung Industriepark Köln-Nord/Geestemünder Stra- ße/Industriestraße/BAB A1 einstellen. Die Erschließungs- und Verteilerfunktion der Geestemünder Straße für den Industriepark Köln-Nord wird sich darüber hinaus noch weiter verstärken. Verfahrensverlauf Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes für das Gebiet der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industrie- straße in Köln-Niehl beschlossen. Des Weiteren wurde in gleicher Sitzung die Durchführung der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Rahmen eines Aushangs des städtebaulichen Planungskonzeptes im Bezirksrathaus Nippes in der Zeit vom 23. bis 30. April 2015 einschließlich. 3 Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 7. Mai 2015 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Nippes gerichtet werden. Es ist eine Stellungnahme eingegangen. Am 03.09.2015 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt einen Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes auszuarbeiten. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 bzw. Absatz 2 BauGB wurde vom 07.04. bis zum 13.05.2015 bzw. vom 09.01. bis zum 11.02.2019 durch- geführt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.04. bis einschließlich 17.05.2019. Es sind zwei Stellungnahmen eingegangen –siehe Abwägungstabelle Anlage 4-. Verkleinerung bzw. Vergrößerung des Geltungsbereichs Die nördlichen Teilflächen der Johann-Maria-Farina-Straße sind von dem Ausbau der Geestemünder Straße nicht betroffen; der Geltungsbereich wurde daher entsprechend verkleinert. Die Teilfläche nördlich der Geestemünder Straße/östlich der Johann-Maria-Farina-Straße wurde in den Geltungsbe- reich aufgenommen, um hier eindeutige Abgrenzungen zu den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes sicherzustellen. Bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes war die Verkleinerung bzw. Vergrößerung des Geltungsbereichs bereits berücksichtigt worden. Anlagen 1 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss sowie aktueller Geltungsbereich 2 Abwägungstabelle § 3 Absatz 1 BauGB 3 Abwägungstabelle § 4 Absatz 1 und 2 BauGB 4 Abwägungstabelle § 3 Absatz 2 BauGB 5 Begründung § 9 Absatz 8 BauGB 6 Textliche Festsetzungen 7 Bebauungsplan
Anlage 3 Abwaegungstabelle § 4
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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf 65520/02
-Arbeitstitel: Geestemünder in Köln-Niehl- eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 08.04.
bis zum 13.05.2015 bzw. vom 09.01. bis zum 11.02.2019 durchgeführt.
Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 3
1 Bezirksregierung Köln –Dezernat 53- (Immissionsschutz -
einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
Im Umweltbericht wird darauf hingewiesen, dass das Plange-
biet innerhalb der Achtungsabstände zu mehreren Betriebsbe-
reichen liegt. Im Weiteren werden im Zusammenhang mit dem
Verkehrsaufkommen auf die entsprechenden Ausführungen der
Orientierungshilfe zur Auslegung des Artikels 12 der Seveso-II-
RL (heute Artikel 13 der Seveso-III-RL bzw. § 50 BImSchG
gem. nationalem Recht) hingewiesen. Diese Orientierungshilfe
betrachte Straßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von
unter 10.000 Fahrzeugen nicht weiter als „wichtigen Verkehrs-
weg“ im Sinne des § 50 BImSchG. Es bleibt leider offen, ob
sich die Stadt Köln dem Einstufungskriterium der Orientie-
rungshilfe zur störfallrechtlichen Bewertung wichtiger Ver-
kehrswege anschließt. Dies sollte im Umweltbericht klargestellt
werden
ja Im Planfall wird im westlichen Abschnitt der Geestemünder
Straße ein Verkehrsaufkommen von 6.100 Kfz/24h und im östli-
chen Abschnitt von 7.000 Kfz/24h prognostiziert.
Da im Planfall das Verkehrsaufkommen weniger als 10.000
PKW in 24 Stunden beträgt wird die Geestemünder Straße
nicht als wichtiger Verkehrsweg betrachtet, zu dem von unter
die Richtlinie fallenden Betrieben ein angemessener Abstand
gewahrt werden soll.
Die Begründung wird entsprechend angepasst.
2 Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittel-
beseitigungsdienst
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische
Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen
im Plangebiet. Es wird eine Überprüfung der überbauenden
Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Auf-
ja In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufge-
nommen.
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Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
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schüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeni-
veau von 1945 abzuschieben. Erfolgen Erdarbeiten mit erhebli-
chen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten etc. wird
eine zusätzliche Sicherheitsdetektion empfohlen.
3 Industrie- und Handelskammer zu Köln
Die IHK begrüßt den Ausbau der Geestemünder Straße.
Kenntnisnahme entfällt
4 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln
keine Stellungnahme abgegeben
Kenntnisnahme entfällt
5 Polizeipräsidium Köln –Führungsstelle Verkehr
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken
Kenntnisnahme entfällt
6 Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West,
PTI 22
Gegen das Verfahren bestehen keine Einwände, es wird jedoch
auf vorhandene Telekommunikationslinien hingewiesen. Der
Bestand und der Betrieb müssen weiterhin gewährleistet blei-
ben.
Gegebenenfalls notwendige Maßnahmen können erst nach
Vorliegen endgültiger Ausbaupläne gemacht werden.
Kenntnisnahme nicht planungsrelevant
Im Rahmen der konkreten Ausbauplanung wird die Deutsche
Telekom AG beteiligt.
7 Stadtwerke Köln GmbH, Abteilung Liegenschaften
Hat im Auftrag der Konzerngesellschaften, der RheinEnergie
AG in Verbindung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH,
der Kölner Verkehrsbetreibe AG und der Häfen und Güterver-
kehr Köln AG eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Siehe Nummern 8, 11 und 12
8 Rheinische NETZGesellschaft mbH –Leitplanung-
Südlich der Geestemünder Straße befindet sich das sog Glanz-
stoff-Gelände" im Eigentum der RheinEnergie AG, das zum Teil
teilweise Der seit dem 13.02.1995 rechtswirksame Bebauungsplan
Nummer 6553/02 „Esso-Gelände in Köln-Niehl“ bzw. seine
1. Änderung setzt für die Fläche der ehemaligen Esso-
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Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
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im Erbbaurecht vergeben und vermietet ist. Auch wenn dieses
Grundstück Logistik- und gewerblichen Verkehr verursacht, ist
die Dimensionierung der bestehenden Geestemünder Straße
für die Bewältigung der Verkehrsleistungen ausreichend und
ein Ausbau nicht zwingend erforderlich.
Die im Plangebiet vorhandene Grundwassermessstelle 103A ist
zu erhalten oder zu verlegen. Aufgrund der Auswertbarkeit von
Messreihen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität kann
die Verlegung von Grundwassermessstellen nur mit einer län-
geren Vorlaufzeit realisiert werden. Die Baumaßnahme ist frü-
hestmöglich mit dem Fachbereich WZW der RheinEnergie AG
abzustimmen.
Raffinerie über-wiegend ein Industrie- bzw. ein Gewerbegebiet
„Industriepark Köln-Nord“ fest. Die Erschließung des südlichen
Areals des Industrieparks Köln-Nord wird über die Geestemün-
der Straße sichergestellt.
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industrie-
park Köln-Nord und dabei insbesondere den erhöhten Anteil an
Schwerlastverkehr aufnehmen und abwickeln zu können ist der
Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich.
Die vorgesehenen straßenbaulichen Maßnahmen sind auf der
Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes bzw. seiner
1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus diesem Grunde
ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geestemünder Stra-
ße in Köln-Niehl“ erforderlich.
Die Grundwassermessstelle muss voraussichtlich verlegt wer-
den. Es erfolgt eine frühestmögliche Abstimmung mit dem
Fachbereich WZW der RheinEnergie AG. In den Bebauungs-
plan wurde ein Hinweis auf die im Plangebiet vorhandene
Grundwasser-messstelle aufgenommen.
9 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken.
Kenntnisnahme entfällt
10 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Es wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfall-
behälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten.
Kenntnisnahme Nicht planungsrelevant, wird jedoch bei der Ausbauplanung
berücksichtigt.
11 Kölner Verkehrsbetriebe AG
Keine Bedenken gegen den Bebauungsplan-Entwurf
Kenntnisnahme entfällt
12 Häfen und Güterverkehr Köln AG
Die HGK hat ihre Stellungnahme aus der Beteiligung nach § 4
teilweise Da diese Stellungnahme sehr umfangreich ist, wird sie nur in
der Anlage 4 „Darstellung und Bewertung der zum Bebauungs-
plan Entwurf 65520/02 –Arbeitstitel: Geestemünder Straße in
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Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
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Absatz 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Absatz 2 BauGB wortwörtlich wiederholt.
Köln-Niehl– eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenla-
ge“ behandelt.
13 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH
Durch das Plangebiet verlaufen Mineralöl-Produktenfernleitung
mit Fernwirkkabel und Leitungszubehör. Diese Leitungen wer-
den in einem 10 m breiten, dinglich gesicherten Schutzstreifen
betrieben
Aus Gründen der Sicherheit ist die exakte Leitungstrasse mit
RMR-Hinweis zu übernehmen und mit Schutzstreifen im Be-
bauungsplan darzustellen.
Einer Bepflanzung des Schutzstreifens mit Bäumen oder tief-
wurzelnden Sträuchern wird nicht zugestimmt.
ja Die Leitungstrasse sowie der Schutzstreifen werden im Bebau-
ungsplan dargestellt.
Die Grünfestsetzungen werden entsprechend angepasst.
14 Esso AG
Das Tankstellengeschäft ist ausgegliedert und auf die Echo
Tankstellen GmbH übertragen worden. Die Anfrage wird sowohl
an die Echo Tankstellen GmbH als auch an die zuständige Ab-
teilung („Chemie“) innerhalb der Esso Deutschland weitergelei-
tet.
Kenntnisnahme Entfällt
Es sind keine Stellungnahmen von der Echo Tankstellen GmbH
und der Abteilung Chemie eingegangen.
Anlage 7 Bebauungsplan
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0 50 100 Meter
Zeichenerklärung
I,III
S,W
46.71
Bahngleise
Bordstein
topografische Begrenzung
Flurstücksgrenze
Flurgrenze
Dachform
Zahl der Vollgeschosse
vorhandene Gebäude
Baum
vorhandene Höhenlage über NHN
Durchfahrt
Bebauungsplan - Entwurf
Nr.65520/02
Maßstab 1:1 000
Geestemünder Straße in Köln-Niehl
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage
den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZV
entspricht. (Stand )
Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster
Vermessungsabteilung
Amtsleiterin
Köln, den
Leiterin/Leiter der Vermessungsabteilung
Köln, den
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die
Planaufstellung am 19.03.2015 nach
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der
Beschluss wurde am 15.04.2015 ortsüblich
bekannt gemacht.
Oberbürgermeisterin
Köln, den 07.04.2015
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat in der Zeit vom 23.04.2015 bis 30.04.2015
nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.
Bezirksbürgermeister/in
Köln, den
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom bis
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Köln, den
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 Abs. 3 BauGB
durch Beschluss des Rates am
geändert worden.
Grenze des räumlichen Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes
Planung
Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt
Amtsleiterin Beigeordneter
Köln, den
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen und
Bauen Bestand
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner
Sitzung am nach § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8
BauGB beschlossen.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung über den
Beschluss des Bebauungsplanes durch den
Rat einschließlich des Hinweises nach
§ 10 Abs. 3 BauGB ist am
erfolgt.
Baugrenze
Straßenbegrenzungslinie
Straßenverkehrsflächen
Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
Flächen mit Bindungen für Be-
pflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen und Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Ausgleichspflichtiger
Eingriffsbereich
Darstellung des ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs
N
Anlage 7
Anlage 2 Abwaegungstabelle § 3
2405 Zeichen
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Nippes in der Zeit vom 23.04. bis 30.04.2015 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen konnten bis zum 07.05.2015 einschließlich an den Bezirksbür- germeister des Stadtbezirkes Nippes gerichtet werden. Es ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden der Inhalt der Stellungnahme (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird der Absender der Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Anlage 2 1 Es werde vor dem Beschluss über den Bebauungsplan ein Gut- achten zu den verkehrlichen Auswirkungen auf die umliegenden Ortsteile gefordert. Darüber hinaus sei die Erstellung eines de- taillierten Verkehrskonzeptes erforderlich, aus dem ersichtlich sei, wie in diesen Ortsteilen zusätzlicher Schwerlastverkehr ver- hindert werde. nein Für die Geestemünder Straße wurde im Zusammenhang mit der Ansiedlung des KLV-Terminals und unter Berücksichtigung der Entwicklung im ESSO-Gelände ein Verkehrsgutachten erstellt. Um eine Verlagerung der Verkehre in das untergeordnete Stra- ßennetz zu verhindern und um die zukünftigen Verkehre auf- nehmen zu können, wird die Geestemünder Straße ausgebaut. Ein gut ausgebautes übergeordnetes Straßennetz kann die zu- sätzlichen Gewerbeverkehre bündeln und unproblematisch ab- wickeln. Der im Wesentlichen auf das Autobahnnetz orientierte Schwerlastverkehr kann auf direktem Wege das Autobahnnetz über die Geestemünder Straße und die Industriestraße errei- chen. Im Interesse eines zügigen Abschlusses des Planverfah- rens und dem hieran anschließenden Ausbau der Straße wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens auf weitere Verkehrs- gutachten verzichtet. Ergänzende Verkehrsgutachten sind im Zusammenhang mit den konkreten neuen Projekten im Gebiet von den jeweiligen Bau- trägern zu erstellen.
Anlage 6 Textliche Festsetzungen
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/ 2 A N L A G E 6 Anlage 6_Textliche Festsetzungen A. Textliche Festsetzungen 1. Grünfestsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25a und 25b BauGB Sämtliche Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. 1.1 Innerhalb der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind Sträucher BB1 (GH51) zu pflanzen. 1.2 Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan- zungen ist alle 10-12 m ein Baum BF31 (GH741) zu pflanzen. Dazwischen sind Strauchpflanzungen BB1 (GH51) vorzunehmen. 1.3 Auf dem Mittelstreifen der Geestemünder Straße nahe der Neusser Land-straße sind 19 Bäume BF 31 (GH741) im Abstand von circa 12 m zu pflanzen. Die Baumscheibe muss mindestens 6 m² umfassen. Die restliche Fläche ist mit einer Saatmischung für Land- schaftsrasen BR132 (HH7) einzusäen. 1.4 Innerhalb der Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäu- men, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist die vorhandene Vegetationsstruktur auf Dauer zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Die vorstehenden Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen gemäß §§ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011. In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln all- gemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert (Amts- blatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). A chtung! Bei den Festsetzungen 1.1 und 1.3 ist das festgesetzte Leitungsrecht zugunsten der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. (10 m breiter dinglich gesicherter Schutz- streifen für eine Mineralöl-Produktenpipeline) zu beachten. Im Schutzstreifen ist die Anpflan- zung von Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern nicht zulässig. Gegebenenfalls vorhandene Bäume oder tiefwurzelnde Sträucher sind unbedingt aus dem Schutzstreifen zu entfernen. B. Nachrichtliche Übernahmen Gemäß § 9 Abs. 6a BauGB wird folgende Festsetzung nachrichtlich in den Bebauungsplan auf- genommen: Das Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten des Rheins im Sinne des § 78b Abs.1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). C. Hinweise 1. In der Geestemünder Straße östlich der Franz-Greiß-Straße befindet sich die Grund- wassermessstelle (GWMS) 103A der RheinEnergie AG. Diese ist zu erhalten bzw. zu ersetzen. Die Erreichbarkeit der GWMS ist während und nach der Bauphase sicherzu- stellen. 2. Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Bauarbeiten (ca. 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung - 2 - / Düsseldorf unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-36/19/ sowie der Bebauungsplan-Nummer einzuschalten. 3. Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. Sep- tember verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze ab- zuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesun- derhaltung von Bäumen. Sind innerhalb dieses Zeitraumes Rodungsarbeiten erforderlich, ist vor deren Aufnahme in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln durch einen Fachgut- achter nach besetzten Nestern zu suchen und bei deren Auffinden die Rodungstätigkeit sofort einzustellen. 4. Der Bebauungsplan tangiert drei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastver- dächtigen Flächen registriert sind. Die Altstandorte 504 20 und 504 109 sowie den Nah- bereich der Altablagerung 50607. Es wird empfohlen vor Beginn der Baumaßnahmen ein nutzungs- und planungsbezogenes Gutachten gemäß BBodSchG/BBodSchV, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet, vor- zulegen. D. Rechtsgrundlagen 1. Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGB. I S. 1772). Von der Überleitungsvor- schrift des § 245 c BauGB wird Gebrauch gemacht. 2. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786). 3. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58). Die lfd. Nrn. 2 und 3 jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung. 4. Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundesbaugesetzes oder des Bau- gesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft.
Anlage 4 Abwaegungstabelle § 3
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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Entwurf 65520/02 –Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl– einge-
gangenen Stellungnahmen aus der Offenlage
Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 10.04.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im
Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 18.04. bis einschließlich 17.05.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind zwei Stellung-
nahmen eingegangen.
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert sowie die Entscheidung durch den Rat dargestellt.
Nr. Stellungnahme Entscheidung
durch den Rat
Begründung
Anlage 4
1 Stadtwerke Köln GmbH im Auftrag ihrer Konzerngesell-
schaften, der RheinEnergie AG in Verbindung mit der
Rheinischen NETZGesellschaft mbH, der Kölner Ver-
kehrsbetriebe AG und der Häfen und Güterverkehr Köln
AG
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK):
Die HGK stellt insgesamt die städtebauliche Erforderlichkeit des
Bebauungsplanes in Frage und führt hierzu Folgendes aus:
Erforderlichkeit des Bebauungsplanes
Es sei weiterhin unklar, ob und zu welchem Zeitpunkt weitere
bereits planfestgestellte Module des KVTerminals in Betrieb
gehen würden. Derzeit befinde sich das Modul A1 in Betrieb.
Das Modul A2 sei im Bau und werde bis zum Jahr 2020 in Be-
trieb gehen.
In der ergänzenden Stellungnahme vom 07.06.2018 zu den
Verkehrsuntersuchungen werde ausdrücklich erwähnt, dass sich
die angenommenen Prognosezahlen grundsätzlich auf die voll-
ständige Aufsiedlung der Gewerbegebiete Causemannstraße
und Industriepark Nord bezögen. Ein genauer Zeitpunkt für die
vollständige Aufsiedlung könne nicht angegeben werden, daher
erfolge auch kein Prognosehorizont.
Die Stellungnahme
wird teilweise be-
rücksichtigt
Erforderlichkeit des Bebauungsplanes
Auch wenn eine Erweiterung des KV-Terminals nicht in abseh-
barere Zeit, laut Aussage der HGK, zu erwarten ist, so werden
sich die Gewerbegebiete Causemannstraße und Industriepark
Nord kurzfristig entwickeln.
Bei weiteren Ansiedlungen in den Gewerbegebieten ist das zu-
sätzliche Verkehrsaufkommen auf der Geestemünder Straße mit
dem momentanen Ausbau nicht abwickelbar. Die zur Verfügung
stehenden Fahrstreifen sind nicht ausreichend.
Die Verkehrsbelastung bei vollständiger Realisierung der Ge-
werbegebiete wurde auf Basis der zulässigen Nutzungen prog-
nostiziert und ist die Grundlage für die im Bebauungsplan fest-
gesetzte Dimensionierung der Geestemünder Straße.
Beim Ausbau der Geestemünder Straße ist die vollständige Re-
alisierung der Gewerbegebiete zu berücksichtigen auch wenn
zum jetzigen Zeitpunkt die zeitliche Abfolge noch unklar ist.
Der von der HGK angesprochene mögliche zukünftige Einsatz
von den Schwerlastverkehr ersetzender E-Mobilität ist zum heu-
tigen Zeitpunkt noch nicht prognostizierbar und kann somit nicht
berücksichtigt werden.
Die HGK weist daraufhin, dass in der Begründung an verschie-
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Nr. Stellungnahme Entscheidung
durch den Rat
Begründung
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Wenn aber noch kein Prognosehorizont bekannt sei, stelle sich
die Frage, aus welchem Grund bereits heute eine städtebauli-
che Planung den Ausbau einer Straße für Schwerlastverkehr
verfolge. Von den verschiedenen schon nach dem bestehenden
Bebauungsplan planungsrechtlich zulässigen industriellen Nut-
zungen könnten vollkommen unterschiedliche Auswirkungen auf
den Schwerlastverkehr ausgehen. In diesem Zusammenhang
sei auch der mögliche zukünftige Einsatz von den Schwerlast-
verkehr ersetzender E-Mobilität erwähnt. Auch aus diesem
Grunde sei die Erforderlichkeit der städtebaulichen Planung
derzeit noch nicht hinreichend dargelegt.
Des Weiteren werde an verschiedenen Stellen der Begründung
ausgeführt, dass ein Ausbau der Geestemünder Straße auch
auf Grundlage des bisher geltenden Bebauungsplans möglich
sei. Es werde allerdings an keiner Stelle die Überlegung ange-
stellt, ob ein auf Grundlage des derzeit geltenden Bebauungs-
plans verwirklichter Straßenausbau der Geestemünder Straße
ausreichen könne, um eine wie auch immer veranschlagte Zu-
nahme des Schwerlastverkehrs durch eine Verwirklichung des
Industrieparks Nord zu bewältigen. Insofern ließe der Bebau-
ungsplan einen bedenklichen planerischen Ermessensausfall
erkennen.
Erforderlichkeit einzelner vorgesehener Anlagen (Geh- und
Radwege, Kreisverkehr)
Auf der nördlichen Seite der Geestemünder Straße sei die Anla-
ge eines Geh- und Radweges geplant, auf der Südseite die
Verbreiterung eines bereits bestehenden Geh- und Radweges.
Es erschließe sich nicht, aus welchem Grunde die Anlage bzw.
die Verbreiterung eines Geh- und Radweges erforderlich sei, um
das in der Begründung dargestellte Ziel zu erreichen, einen er-
höhten Anteil von Schwerlastverkehr aus dem Industriepark
Nord auf der Geestemünder Straße aufzunehmen. Geh- und
denen Stellen ausgeführt werde, dass ein Ausbau der Geeste-
münder Straße auch auf Grundlage des bisher geltenden Be-
bauungsplans möglich sei. Bei diesen Textpassagen handelt es
sich um Aussagen im Umweltbericht. Hier werden die Auswir-
kungen auf die Umweltbelange zum einen für die Nullvariante
(derzeit geltender Bebauungsplan) und zum anderen für den
Prognosefall (neuer Bebauungsplan) gegenübergestellt. Der
Vergleich Nullvariante/Prognosefall lässt keine Rückschlüsse
auf die Notwendigkeit des Straßenausbaus zu, sondern dient
nur dem Vergleich der Umweltauswirkungen.
Die notwendigen straßenbaulichen Maßnahmen sind auf der
Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes bzw. seiner
1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus diesem Grunde ist
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geestemünder Straße in
Köln-Niehl“ erforderlich.
Erforderlichkeit einzelner vorgesehener Anlagen (Geh- und
Radwege
Grundsätzlich gehört zu einer angemessenen Dimensionierung
von Straßen nicht nur der Ausbau von Fahrbahnen, sondern
auch die Realisierung von Geh- und Radwegen. Insbesondere
aufgrund der Sicherheitsproblematik in einem Gebiet mit erhöh-
tem Schwerlastverkehrsanteil tragen separate Geh- und Rad-
wege zur Verkehrssicherheit bei. Dies sehen auch die Richtli-
nien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) so vor.
Im Rahmen des Strategiepapiers Köln mobil 2025 hat sich die
Stadt Köln verpflichtet, auch die Verkehrsangebote des Umwelt-
verbunds zu stärken, gerade auch vor dem Hintergrund des
prognostizierten Wachstums und den Diskussionen zur Luftrein-
haltung und zum Klimaschutz.
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Nr. Stellungnahme Entscheidung
durch den Rat
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Radwege könnten zur Erreichung dieses Ziels nichts beitragen.
Es stelle sich die Frage, ob nicht eine Verbesserung der Ver-
kehrssituation für den Schwerlastverkehr auf Basis des bereits
bestehenden Bebauungsplans erreicht werden könnte.
Des Weiteren werde die Anlage eines Verkehrskreisels am Kno-
tenpunkt Geestemünder Straße / Neusser Landstraße vorgese-
hen. In der Stellungnahme vom 07.06.2018 des Amtes 66 werde
allerdings festgestellt, dass der Anteil des Schwerlastverkehrs,
der von der Franz-Greiß-Straße in Richtung Neusser Landstra-
ße fließe, mit circa 10 % am Gesamtverkehrsaufkommen sehr
gering sei. Aus diesem Grund stelle sich die Frage, wozu die
Anlage eines Verkehrskreisels überhaupt erforderlich sei. Dem
mit dem Bebauungsplan-Entwurf verfolgten Ziel, aus dem In-
dustriepark Nord entstehenden Schwerlastverkehr aufzuneh-
men, könne die Anlage des Kreisels jedenfalls kaum dienen.
Die Erforderlichkeit des Verkehrskreisels sei anzuzweifeln, da
das Verkehrsgutachten „KLV Terminal Nord in Köln-Niehl" vor-
sehe, die Verkehre an dem Knotenpunkt Neusser Landstraße /
Geestemünder Straße auch weiterhin lichtsignalgeregelt und
über frei laufende Rechtsabbieger zu führen. Die in der Begrün-
dung erwähnten, Minderkosten des Verkehrskreisels, stellten
keinen in die planerische Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB
einzustellenden städtebaulichen Belang dar.
Ergänzende Stellungnahme zu den Verkehrsuntersuchungen
Die ergänzende Stellungnahme zu den Verkehrsgutachten zie-
he das Fazit, dass die aktuelle Verkehrsbelastung aus dem Jahr
2015 für den geplanten Bauabschnitt der Geestemünder Straße
geringer sei als in der zugrunde gelegten Erhebung von
2000/2002 angenommen. Hieraus werde gefolgert, dass die in
den Gutachten verwendeten Verkehrszahlen weiterhin ange-
nommen werden könnten, dies sei nicht nachvollziehbar.
Kreisverkehr
Der erforderliche Umbau am Knotenpunkt Neusser Landstraße /
Geestemünder Straße ist nicht im Zusammenhang mit der Er-
höhung des Schwerlastverkehrs zu sehen, sondern resultiert
aus der generellen Zunahme der Verkehrsbelastung im gesam-
ten Gewerbegebiet. Die prognostizierten Mehrfahrten generie-
ren sich u.a. durch die zusätzlichen Pkw-Fahrten der Mitarbei-
ter/-innen. Die wesentlichen Schwerlastverkehre aus dem In-
dustriepark Nord orientieren sich hauptsächlich in Richtung In-
dustriestraße. In Richtung Neusser Landstraße fließt etwa 10 %
des aus der Franz-Greiß-Straße kommenden Schwerlastver-
kehrs zusätzlich zu den bestehenden Verkehren. Ein Schwer-
lastverkehrsanteil von 10 % kann nicht als gering betrachtet
werden und steht so auch nicht in der Stellungnahme vom
07.06.2018 des Amtes 66.
Es ist richtig, dass die Empfehlung aus dem Verkehrsgutachten
„KLV Terminal Nord in Köln-Niehl“ alternativ vorsah, die Verkeh-
re an dem Knotenpunkt Neusser Landstraße / Geestemünder
Straße weiterhin lichtsignalgeregelt und über frei laufende
Rechtsabbieger zu führen. Die Realisierung dieser Planung hät-
te die Entfernung von Bäumen auf der Neusser Landstraße in
Länge der zusätzlichen Fahrstreifen zur Folge gehabt.
Im Zusammenhang mit dem Abbau von Lichtsignalanlagen und
dem Ratsbeschluss vom 03.05.2018 zum Rückbau freilaufender
Rechtsabbieger wurde zur Kosteneinsparung und zur Erhöhung
der Sicherheit als Alternative die Einrichtung eines Kreisver-
kehrs geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass auch mit einer
Kreisverkehrslösung die verkehrliche Leistungsfähigkeit nach
HBS (Qualitätsstufe B) gegeben ist.
Im Vergleich zu lichtsignalgeregelten Verkehrsknoten ergeben
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Nr. Stellungnahme Entscheidung
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Zum einen betrüge der Rückgang zwischen 2002 und 2015 mit
einer Belastung in der Nachmittagsspitzenstunde von 626 Kfz
gegenüber 719 Kfz in 2002 mehr als 10 %, sodass dieser Rück-
gang in einer Verkehrsprognose berücksichtigt werden müsse.
Die Zahlen aus 2000/2002 könnten nicht einfach „weiterhin an-
genommen" werden.
Des Weiteren werde nicht dargelegt, ob in den Zahlen für 2015
der Verkehr für Modul A1 des KV-Terminals, welches 2015 in
Betrieb gegangen sei, berücksichtigt werde. Es stelle sich die
Frage, ob dies in der Zahl von 626 Kfz bereits seinen Nieder-
schlag gefunden hätte. Wäre dies der Fall, so bestünde für das
Jahr 2015 gegenüber 2002 ein Rückgang, obwohl bereits mit
der Nutzung des Industriegebiets begonnen worden wäre. Zu-
dem seien die Zahlen aus dem Jahr 2015 bereits circa vier Jah-
re alt und müssten schon aus diesem Grund aktualisiert werden.
Auch sei nicht nachzuvollziehen, aus welchem Grund auf eine
Zählung von Kfz abgestellt werde, wenn Ziel der städtebauli-
chen Planung die Verbesserung der Abwicklung des Schwer-
lastverkehrs sei. Um die Verkehrsbelastung der Geestemünder
Straße realistisch zu ermitteln, müsse präziser zwischen den
verschiedenen Arten von Kfz unterschieden werden, wobei ins-
besondere LKW zu betrachten wären.
Abgrenzung des Bebauungsplangebietes
Es erscheint aus verkehrlicher Sicht nicht sachgerecht, den öst-
lich zur Abfahrt von der Industriestraße verlaufenden Teil der
Geestemünder Straße in das Bebauungsplangebiet einzubezie-
hen, da für diesen Teil die Verkehrsbelastung nicht oder zumin-
dest nicht im gleichen Maße wie auf dem weiter westlich gele-
genen Teil der Geestemünder Straße steigen dürfte. Für den
Fall, dass dort überhaupt eine Verkehrssteigerung angenommen
werde, stelle sich die Frage, aus welchem Grund der gleicher-
maßen betroffene östlich der Industriestraße verlaufende Teil
sich langfristig Einsparungen bei Kreisverkehrsplätzen in Folge
geringerer Unterhaltungskosten.
Aufgrund der Erhöhung der Sicherheit durch den Wegfall des
freilaufenden Rechtsabbiegers, der Kosteneinsparung und des
geringeren Grüneingriffs wurde der Kreisverkehrslösung im Ver-
gleich zur signalisierten Lösung der Vorrang eingeräumt.
Ergänzende Stellungnahme zu den Verkehrsuntersuchungen
Durch Verkehrserhebungen im gesamten Gewerbegebiet in den
Jahren 2000, 2002, 2010 und 2015 wurden die Analysezahlen
aus dem Gutachten „Causemannstraße / Industriepark Köln
Nord“ –Stadtplanungsamt, April 2003- bestätigt.
Der in der ergänzenden Stellungnahme vom 07.06.2018 zu den
Verkehrsgutachten beispielhaft angeführte Knoten Emdener
Straße / Geestemünder Straße liegt östlich der Industriestraße.
Es sollte lediglich dargestellt werden, dass die Analysedaten
des Gutachtens noch aktuell sind, was unter anderem durch die
aufgeführten Zählungen nachgewiesen werden konnte. In der
Verkehrserhebung von 2015 ist der Verkehr für Modul A1 des
KV-Terminals enthalten. Bei diesen Zahlen ist jedoch zu be-
rücksichtigen, dass einige Flächen nicht verkehrswirksam wa-
ren, z.B. die ehemalige Fläche des Bauer-Verlags. Eine erneute
Verkehrserhebung in 2018 hat die Analysezahlen nochmals be-
stätigt.
Grundlage für den Ausbau der Geestemünder Straße sind die
Prognosedaten. Verkehrsprognosen sind auf Zeiträume von 10
bis 15 Jahren ausgerichtet, sodass Anpassungen nur bei signifi-
kanten Veränderungen im Plangebiet erforderlich gewesen wä-
ren.
Die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen sind für alle Fahrzeugar-
ten zu berechnen. Dem Hinweis, dass Lkw-Verkehr in den Be-
trachtungen detaillierter dargestellt werden müssten, wird mit
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Nr. Stellungnahme Entscheidung
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der Geestemünder Straße bis zur Auffahrt auf die Industriestra-
ße nicht vom Bebauungsplangebiet umfasst sei.
HGK-Bahnübergang (BÜ) „Geestemünder Straße“
Es werde darauf hingewiesen, dass der B-Plan an die planfest-
gestellte BÜ-Anlage angrenze. Bei evtl. Änderungen in der
Straßentopographie sei der Bereich „Netz“ der HGK frühzeitig
mit einzubinden.
der Berechnung des Kfz-Verkehrs und der separaten Auswei-
sung des Schwerverkehrsanteils bereits Genüge getan.
Abgrenzung des Bebauungsplangebietes
Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist sachgerecht.
Sie berücksichtigt die Ergebnisse der verkehrstechnischen Un-
ter-suchung der PTV zum KLV-Terminal Nord vom 25.02.2005.
Danach sind an dem Knotenpunkt Geestemünder Straße / In-
dustriestraße Rampe Ost keine baulichen Maßnahmen zu er-
greifen. Eine Optimierung der Geestemünder Straße im Bereich
östlich der Industriestraße konnte im Bestand ohne bauliche
Anpassungen durchgeführt werden. Eine Ausweitung des Be-
bauungsplangebietes war daher nicht erforderlich.
Für den Bereich westlich der Industriestraße wurden dagegen
nicht ausreichende Verkehrsqualitäten ermittelt. Diese resultie-
ren zum einen aus der Verkehrsbelastung und zum anderen aus
der Schrankenschließung am Bahnübergang (HGK-Gleise) und
den damit verbundenen Rückstaulängen. Hier sind bauliche
Maßnahmen notwendig um befriedigende Verkehrsqualitäten zu
erreichen.
Nur bei einer planfreien Lösung, welche von der HGK abgelehnt
wurde, hätte dieser Bereich nicht in das Bebauungsplangebiet
miteinbezogen werden müssen.
HGK-Bahnübergang „Geestemünder Straße“
Straßenbauliche Änderungen sind am Kreuzungsbauwerk
Schiene (HGK) / Geestemünder Straße nicht erforderlich, hier
erfolgt lediglich eine signaltechnische Anpassung mit der be-
nachbarten Lichtsignalanlage. Sollten, aus zum jetzigen Zeit-
punkt nicht bekannten Gründen, Änderungen in der Straßento-
pographie erforderlich werden, wird der Bereich „Netz“ der HGK
selbstverständlich frühzeitig mit eingebunden.
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Nr. Stellungnahme Entscheidung
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RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH:
Südlich der Geestemünder Straße befinde sich das sog Glanz-
stoff-Gelände" im Eigentum der RheinEnergie AG, das zum Teil
im Erbbaurecht vergeben und vermietet sei. Auch wenn dieses
Grundstück Logistik- und gewerblichen Verkehr verursache, sei
die Dimensionierung der bestehenden Geestemünder Straße für
die Bewältigung der Verkehrsleistungen ausreichend und ein
Ausbau nicht zwingend erforderlich.
Die im Plangebiet vorhandene Grundwassermessstelle 103A sei
zu erhalten oder zu verlegen. Aufgrund der Auswertbarkeit von
Messreihen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität kön-
ne die Verlegung von Grundwassermessstellen nur mit einer
längeren Vorlaufzeit realisiert werden. Die Baumaßnahme sei
frühestmöglich mit dem Fachbereich WZW der RheinEnergie
AG abzustimmen.
Die Stellungnahme
wird teilweise be-
rücksichtigt
Der seit dem 13.02.1995 rechtswirksame Bebauungsplan
Nummer 6553/02 „Esso-Gelände in Köln-Niehl“ bzw. seine 1.
Änderung setzt für die Fläche der ehemaligen Esso-Raffinerie
über-wiegend ein Industrie- bzw. ein Gewerbegebiet „Industrie-
park Köln-Nord“ fest. Die Erschließung des südlichen Areals des
Industrieparks Köln-Nord wird über die Geestemünder Straße
sichergestellt.
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industrie-
park Köln-Nord und dabei insbesondere den erhöhten Anteil an
Schwerlastverkehr aufnehmen und abwickeln zu können ist der
Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich.
Die vorgesehenen straßenbaulichen Maßnahmen sind auf der
Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes bzw. seiner
1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus diesem Grunde ist
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geestemünder Straße in
Köln-Niehl“ erforderlich.
Die Grundwassermessstelle muss voraussichtlich verlegt wer-
den. Es erfolgt eine frühestmögliche Abstimmung mit dem
Fachbereich WZW der RheinEnergie AG. In den Bebauungs-
plan wurde ein Hinweis auf die im Plangebiet vorhandene
Grundwassermessstelle aufgenommen.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Gegen den Bebauungsplan-Entwurf bestehen keine Bedenken.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
entfällt
2 Industrie- und Handelskammer zu Köln
Die IHK Köln begrüßt den Ausbau der Geestemünder Straße für
einen hohen Anteil von Schwerlastverkehr.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
entfällt
Anlage 5 Begründung
76323 Zeichen
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A N L A G E 5
Anlage 5_Begründung § 9 Abs. 8 BauGB
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan 65520/02;
Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl
1. Anlass und Ziel der Planung
Der seit dem 13.02.1995 rechtswirksame Bebauungsplan Nummer 6553/02 "Esso-Gelände in
Köln-Niehl" bzw. seine 1. Änderung setzt für die Fläche der ehemaligen Esso-Raffinerie über-
wiegend ein Industrie- bzw. ein Gewerbegebiet "Industriepark Köln-Nord" fest. Die Erschließung
des südlichen Areals des Industrieparks Köln-Nord wird über die Geestemünder Straße sicher-
gestellt.
Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) baut auf dem Gelände nördlich der Geestemün-
der Straße und westlich der Industriestraße ein Terminal für den kombinierten Ladungsverkehr
(KV-Terminal) sukzessive aus. Die Planung beinhaltet einen Neubau von zwei Umschlagmodu-
len, die aus insgesamt neun Gleisen mit Nutzungslängen von 559 m bzw. 626 m bestehen. Da-
zu sind Krananlagen, eine Reparaturwerkstatt, eine Tankanlage sowie Umschlagflächen für die
Ladeeinheiten im Endzustand vorgesehen. Die Erschließung des KV-Terminals erfolgt für den
Fahrverkehr über die nördlich von der Geestemünder Straße abzweigende Franz-Greiß-Straße.
Ergänzend wurde hierfür durch die HGK vom Wendeplatz der Franz-Greiß-Straße aus eine
Rampe zu dem rund 4 m tiefer liegenden Gleisgelände hergestellt.
Der Neubau des KV-Terminals ist aus verkehrs- und umweltpolitischen Überlegungen eine not-
wendige Voraussetzung für den Umschlag von Gütern vom Lkw auf die Bahn und umgekehrt.
Ziel ist die Entlastung der Straßen in Köln und der Region von Gütertransporten durch Lkw und
eine Bündelung der Verkehre auf dem direkten Weg über die Geestemünder Straße zur
BAB A1.
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industriepark Köln-Nord -in dem auch das
KV-Terminal liegt- und dabei insbesondere den erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr aufneh-
men und abwickeln zu können ist der Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich.
Die vorgesehenen straßenbaulichen Maßnahmen sind auf der Grundlage des rechtswirksamen
Bebauungsplanes bzw. seiner 1. Änderung nicht vollständig umsetzbar. Aus diesem Grunde ist
die Aufstellung des Bebauungsplanes "Geestemünder Straße in Köln-Niehl" erforderlich.
2. Verfahren
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und
Industriestraße in Köln-Niehl beschlossen. Des Weiteren wurde in gleicher Sitzung die Durch-
führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Rahmen eines Aushangs des städtebaulichen
Planungskonzeptes im Bezirksrathaus Nippes in der Zeit vom 23.04. bis 30.04.2015 einschließ-
lich. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 07.05.2015 einschließlich an den Bezirksbür-
germeister des Stadtbezirkes Nippes gerichtet werden. Es ist eine Stellungnahme eingegangen.
Am 03.09.2015 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt einen Bebau-
ungsplan auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes auszuarbeiten. Die Betei-
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ligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz
2 0BauGB wurde vom 07.04. bis zum 13.05.2015 bzw. vom 09.01. bis 11.02.2019 durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 18.04 bis 17.05.2019.
2.1. Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet erstreckt sich entlang der bestehenden Geestemünder Straße zwischen Neus-
ser Landstraße und Industriestraße in Köln-Niehl. Es hat eine Größe von 35.776 m².
2.2. Vorhandene Struktur
Das Plangebiet wird hauptsächlich als Verkehrsweg genutzt mit begleitenden Vegetationsstruk-
turen. Im Süden und Osten grenzen industrielle Strukturen an das Plangebiet sowie die
BAB A1 im Nordwesten. Im Westen der Neusser Landstraße grenzt der ausgedehnte Waldbe-
stand dieses Teils des Äußeren Grüngürtels an. Im Norden finden sich verschiedene Grünstruk-
turen wie ein Golfplatz und Flächen mit ruderaler Vegetation.
2.3. Erschließung
Motorisierter Individualverkehr
Die Geestemünder Straße dient als Haupterschließung für die nördlich und südlich angrenzen-
den Industrie- und Gewerbebetriebe.
Fuß- und Radverkehr
Auf der Geestemünder Straße stellt sich die Situation für den Fuß- und Radverkehr unter-
schiedlich dar.
Im Abschnitt von Neusser Landstraße bis zur Johann-Maria-Farina-Straße verläuft auf der süd-
lichen Seite ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Der Radweg ist dabei für beide Fahrtrichtun-
gen ausgeschildert.
Im Abschnitt von Johann-Maria-Farina-Straße bis zur Emdener Straße befinden sich bauliche
Richtungsradwege auf beiden Seiten.
ÖPNV
Entlang der Neusser Landstraße verläuft die Buslinie 122 der KVB. Die heutige östliche Bushal-
testelle "Am Nordpark" in Höhe des Knotenpunktes Neusser Landstraße / Geestemünder Stra-
ße wird in ihrer Lage verschoben und gleichzeitig als Buskap ausgebaut. Die Planung ist mit der
KVB im Detail abgestimmt.
Technische Erschließung
In der Geestemünder Straße ist ein Kanal vorhanden, der das Niederschlagswasser aufnehmen
kann.
Im Plangebiet befinden sich im Bereich Ecke Geestemünder Straße und Franz-Greiß-Straße
eine KKS-Anlage (Kathodischer Korrosionsschutz) sowie zwei Gasnetzstationen. Im Bereich
Ecke Neusser Landstraße und Geestemünder Straße befindet sich eine weitere KKS-Anlage.
Diese Anlagen sind für die Gasversorgung in diesem Gebiet zwingend erforderlich und müssen
bestehen bleiben.
Weiterhin befindet sich im Planbereich die Grundwassermessstelle 103A. Diese Messstelle ist
zu erhalten oder wenn dies nicht möglich ist zu verlegen.
Die KKS-Anlagen werden durch den geplanten Ausbau nicht tangiert. Die Grundwassermess-
stelle muss voraussichtlich verlegt werden, hier erfolgt eine Abstimmung mit dem Fachbereich
WZW der RheinEnergie AG. In den Bebauungsplan ist ein Hinweis auf die im Plangebiet vor-
handene Grundwassermessstelle aufgenommen worden.
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2.4. Grünsituation / Biotopstruktur
Das Plangebiet wird hauptsächlich als Verkehrsweg genutzt mit begleitenden Vegetationsstruk-
turen.
Direkt angrenzend an die Straße liegt der Schutzstreifen einer Rohrleitung, der mit Grasfluren
und niedrigem Bewuchs bestanden ist.
In bestehenden Böschungen entlang der Straße sind straßenbegleitende Gehölzstreifen vor-
handen.
2.5. Alternativstandorte
Da es sich um den Ausbau einer bestehenden Straße handelt gibt es keine Alternativstandorte.
3. Planungsvorgaben
3.1. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den von der Planung betroffenen Anteil der Geestemün-
der Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße als Verkehrsfläche dar. Im Nord-
westen des Plangebietes, wo die Errichtung des Kreisverkehrs geplant ist, ist ein Bereich
"Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung" dargestellt. Nördlich und südlich der
Geestemünder Straße grenzen Industrieflächen, im Südwesten teilweise Gewerbeflächen an.
Somit steht das Vorhaben, bis auf die geringfügige Abweichung -81 m²- im Bereich des geplan-
ten Kreisverkehrs in Einklang mit dem FNP. Diese Abweichung ist aufgrund der geringeren De-
tailschärfe des FNP nicht darstellbar. Die Abweichung berührt nicht die Grundzüge der Planung.
Die Planung ist daher aus dem FNP entwickelt.
3.2. Bestehendes Planungsrecht
Für den Planbereich existiert der Bebauungsplan 6553/02 "Esso-Gelände in Köln-Niehl" bzw.
seine 1. Änderung (nachfolgend rechtswirksamer B-Plan). Dieser setzt neben den Verkehrsflä-
chen für die Neusser Landstraße, Geestemünder Straße, Franz-Greiß-Straße und Johann-
Maria-Farina-Straße Gewerbe- und Industriegebiete fest. Des Weiteren enthält er Festsetzun-
gen zu Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur und Land-
schaft, Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie Flächen mit Bindungen für
Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, eine private Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Sportanlagen und eine Fläche für Abwasserbehandlung-Regenwasser-
Klärbecken.
3.3. Landschaftsplan
Der weitaus überwiegende Teil des Plangebietes liegt außerhalb des Geltungsbereichs des
Landschaftsplans. Lediglich der Parkplatz am westlichen Rand des Plangebietes liegt im Gel-
tungsbereich des Landschaftsplans und gehört zum Landschaftsschutzgebiet L 8 "Äußerer
Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngür-
tel". Als Entwicklungsziel (EZ) gilt das EZ 2: "Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener
Grünanlagen".
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3.4. Altlasten
Der Bebauungsplan tangiert drei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen
Flächen registriert sind. Die Altstandorte 504 20 und 504 109 sowie den Nahbereich der Altab-
lagerung 50607. –siehe hierzu Punkt 5.5.4.2 des Umweltberichtes-
4. Begründung der Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB)
Mit dem Ausbau des KV-Terminals sowie der Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe im Indust-
riepark Köln-Nord wird auch der Anteil des Schwerlastverkehrs zukünftig weiter ansteigen. So-
fern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert bleiben
würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen erhöhten Schwerlastverkehr zu vermehr-
ten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Luft- und Lärmimmissionen kommen
wird. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, soll die Geestemünder Straße im Ab-
schnitt von Neusser Landstraße bis in Höhe des Brückenbauwerkes der Industriestraße ausge-
baut werden. Dabei ergibt sich grundsätzlich folgende neue Situation:
- Im Abschnitt von Neusser Landstraße bis Franz-Greiß-Straße erfolgt ein zwei- bzw. ein
dreispuriger Ausbau der Geestemünder Straße. Der Knotenpunkt Neusser Landstraße
wird als Kreisverkehr ausgebildet und der Knotenpunkt Franz-Greis-Straße wird räumlich
umgestaltet und lichtsignaltechnisch angepasst, um die zukünftigen Verkehre abwickeln
zu können. Gleichzeitig wird entlang der Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg
angelegt und der bestehende gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite verbrei-
tert.
- Im Abschnitt von der Franz-Greiß-Straße bis in Höhe des Brückenbauwerks der Indust-
riestraße erfolgt ein fünfspuriger Ausbau der Geestemünder Straße. Der Knotenpunkt
Johann-Maria-Farina-Straße (westliche Rampe der Industriestraße) wird ebenfalls räum-
lich und lichtsignaltechnisch optimiert. Auch in diesem Bauabschnitt wird entlang der
Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt sowie der bestehende gemein-
same Geh- und Radweg auf der Südseite verbreitert.
Die vorgesehenen straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen tragen dazu bei,
dass die Geestemünder Straße die zukünftig zu erwartenden Verkehre, und dabei insbesonde-
re den erhöhten Anteil am Schwerlastverkehr, aufnehmen und abwickeln kann. Durch den Aus-
bau wird sich eine Verbesserung der direkten Verbindung Industriepark Köln-Nord /
Geestemünder Straße / Industriestraße / BAB A1 einstellen. Die Erschließungs- und Verteil-
erfunktion der Geestemünder Straße für den Industriepark Köln-Nord wird sich darüber hinaus
noch weiter verstärken.
4.1. Verkehrsfläche
Die im Plan festgesetzte Verkehrsfläche umfasst alle für den Ausbau erforderlichen Flächen.
Grundlage für den geplanten Ausbau der Geestemünder Straße sind die Verkehrsuntersuchun-
gen "Causemannstraße / Industriepark Köln Nord" –Stadtplanungsamt, April 2003- und "KLV-
Terminal Nord in Köln-Niehl" –PTV AG Düsseldorf, 25. Februar 2005- sowie die ergänzende
Stellungnahme des Fachamtes vom 07.06.2018.
Die Notwendigkeit des fünfspurigen Ausbaus zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-
Farina-Straße begründet sich in dem hohen Schwerlastverkehrsaufkommen (SV-Anteil) in die-
sem Abschnitt. In der Nachmittagsspitzenstunde liegt der SV-Anteil bei circa 30 %, während der
SV-Anteil zwischen Franz-Greiß-Straße und Neusser Landstraße bei circa 10 %, bei einer ge-
ringeren Gesamtverkehrsbelastung von circa 15 % liegt. Die SV-Anteile orientieren sich im We-
sentlichen zwischen der Franz-Greiß-Straße und der Industriestraße Richtung BAB A1. Des
Weiteren wird laut Verkehrsgutachten der PTV AG ein entsprechender Stauraum bei Schran-
kenschließung der HGK benötigt.
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In dem auszubauenden Abschnitt (Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-
Farina-Straße) liegt in der Prognose eine Gesamtverkehrsbelastung von 7000 Kfz / 24 h und in
dem Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße und Neusser Landstraße eine Gesamtverkehrsbe-
lastung von 6100 Kfz / 24 h vor.
Für den geplanten Ausbau der Geestemünder Straße sind verschiedene Maßnahmen vorgese-
hen, die zum einen die Erhöhung der Verkehrsmengen durch Gewerbeansiedlungen im südli-
chen Areal des Industrieparks Köln-Nord aufnehmen können, zum anderen aber auch nach
dem Eintreten der kompletten Ansiedlung des Industrieparks Köln-Nord keine weiteren Umge-
staltungen notwendig machen. Unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Maßnah-
men können die zukünftigen Verkehrsabläufe für den Industriepark Köln-Nord leistungsfähig
abgewickelt werden.
Knotenpunkt Neusser Landstraße / Geestemünder Straße
Die Empfehlung aus dem Verkehrsgutachten "KLV Terminal Nord in Köln-Niehl" sah alternativ
vor, die Verkehre an dem Knotenpunkt Neusser Landstraße / Geestemünder Straße weiterhin
lichtsignalgeregelt und über frei laufende Rechtsabbieger zu führen. Die Realisierung dieser
Planung hätte die Entfernung von Bäumen auf der Neusser Landstraße in Länge der zusätzli-
chen Fahrstreifen zur Folge gehabt.
Im Zusammenhang mit dem Abbau von Lichtsignalanlagen und dem Ratsbeschluss vom
03.05.2018 zum Rückbau freilaufender Rechtsabbieger wurde zur Kosteneinsparung und zur
Erhöhung der Sicherheit als Alternative die Einrichtung eines Kreisverkehrs geprüft. Die Prü-
fung hat ergeben, dass auch mit einer Kreisverkehrslösung die verkehrliche Leistungsfähigkeit
nach HBS (Qualitätsstufe B) gegeben ist.
Im Vergleich zu lichtsignalgeregelten Verkehrsknoten ergeben sich langfristig Einsparungen bei
Kreisverkehrsplätzen in Folge geringerer Unterhaltungskosten.
Aufgrund der Erhöhung der Sicherheit durch den Wegfall des freilaufenden Rechtsabbiegers,
der Kosteneinsparung und des geringeren Grüneingriffs wurde der Kreisverkehrslösung im Ver-
gleich zur signalisierten Lösung der Vorrang eingeräumt.
Die Ausbildung des Knotenpunktes Neusser Landstraße / Geestemünder Straße erfolgt als
Kreisverkehr.
Mit dem Ausbau des Kreisverkehrs wird auch die Radverkehrsführung optimiert.
Die östliche Haltestelle der Buslinie 122 wird verlegt und als Buskap barrierefrei ausgebaut.
Abschnitt von Neusser Landstraße bis Franz-Greiß-Straße
Dieser Abschnitt unterteilt sich in zwei Teilabschnitte.
Im ersten Teilabschnitt wird pro Richtung jeweils eine Fahrspur eingerichtet. Die Fahrspuren
werden durch eine begrünte Mittelinsel bis zum Beginn des zweiten Abschnitts getrennt.
Im zweiten Teilabschnitt wird in Fahrtrichtung Franz-Greiß-Straße die südliche äußere Fahrspur
als Gerade- und Rechtsabbiegerspur und die mittlere Fahrspur als Linksabbiegerspur eingerich-
tet. In Fahrtrichtung Neusser Landstraße wird die nördliche äußere Fahrspur als Geradeaus-
spur eingerichtet.
Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite besitzt heute eine Breite von circa 2,30 m.
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird auf eine Breite von 2,50 m umgebaut. Gleichzeitig
wird ein baulicher Sicherheitsstreifen zwischen dem gemeinsamen Geh- und Radweg und der
Fahrbahn in einer Breite von 0,75 m vorgesehen. Somit ergibt sich eine neue Gesamtbreite von
3,25 m.
Der Gehweg auf der Nordseite wird als gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer neuen Breite
von 2,50 m umgebaut. Gleichzeitig wird ein baulicher Sicherheitsstreifen zwischen dem ge-
meinsamen Geh- und Radweg und der Fahrbahn in einer Breite von 0,75 m vorgesehen. Somit
ergibt sich eine neue Gesamtbreite von 3,25 m.
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Knotenpunkt Geestemünder Straße / Franz-Greiß-Straße
Auf der Franz-Greiß-Straße wird in Fahrtrichtung zur Geestemünder Straße eine zusätzliche
Linksabbiegerspur angelegt.
Auf der Geestemünder Straße wird ein zusätzlicher Fahrstreifen von Osten kommend (in Fahrt-
richtung Franz-Greiß-Straße) als frei fließender Rechtsabbieger vorgesehen.
Die heutige Linksabbiegerspur auf der Geestemünder Straße von Westen kommend in Rich-
tung der Franz-Greiß-Straße wird verlängert.
Das LSA-Steuerungsprogramm für den Knotenpunkt wird angepasst.
Abschnitt von Franz-Greiß-Straße bis Johann-Maria-Farina-Straße
Der Abschnitt wird fünfspurig ausgebaut.
In Fahrtrichtung Neusser Landstraße wird von der Johann-Maria-Farina-Straße (westliche
Rampe der Industriestraße) bis zur Franz-Greiß-Straße eine durchgängige Rechtsabbiegerspur
gebaut. Dadurch kann der Schwerlastverkehr direkt und ohne Spurwechsel von der Industrie-
straße zum KV-Terminal geführt werden. Von der Johann-Maria-Farina-Straße wird der Verkehr
über eine Geradeausspur in Richtung Neusser Landstraße geführt.
In Fahrtrichtung Emdener Straße wird auf der Geestemünder Straße eine Linksabbiegerspur
zur Johann-Maria-Farina-Straße eingerichtet.
In Richtung Osten werden auf der Geestemünder Straße ab der Franz-Greiß-Straße zwei Ge-
radeausspuren angelegt. Dies ist erforderlich, da es zukünftig auch zwei Linksabbiegerspuren
aus der Franz-Greiß-Straße zur Geestemünder Straße geben wird.
Die beiden mittig angeordneten Linksabbiegerspuren (in Richtung Osten zur Johann-Maria-
Farina-Straße, in Richtung Westen zur Werkseinfahrt in Höhe der Franz-Greiß-Straße) werden
in der Längsachse mit einer Sperrfläche voneinander getrennt. Eine bauliche Mittelinsel wird
nicht gebaut.
Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite besitzt heute eine Breite von circa 2,30 m.
Zukünftig wird der gemeinsame Geh- und Radweg auf eine Breite von 2,50 m umgebaut.
Gleichzeitig wird ein baulicher Sicherheitsstreifen zwischen dem gemeinsamen Geh- und Rad-
weg und der Fahrbahn in einer Breite von 0,75 m vorgesehen. Somit ergibt sich eine neue Ge-
samtbreite von 3,25 m. Der unbefestigte Bereich der Nebenanlage auf der Nordseite wird als
gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer neuen Breite von 2,50 m umgebaut. Gleichzeitig wird
ein baulicher Sicherheitsstreifen zwischen dem gemeinsamen Geh- und Radweg und der Fahr-
bahn in einer Breite von 0,75 m vorgesehen. Somit ergibt sich eine neue Gesamtbreite von
3,25 m.
Knotenpunkt Johann-Maria-Farina-Straße
Auf der Johann-Maria-Farina-Straße wird von Norden kommend ein frei fließender Rechtsab-
bieger als additive Fahrspur angelegt. Im Knotenpunkt verläuft auf der Geestemünder Straße
eine Geradeausspur in Richtung Neusser Landstraße. Die Linksabbiegerspur auf der
Geestemünder Straße von Westen kommend wird verlängert. Auf der Geestemünder Straße
wird in Richtung Osten die zweite neu anzulegende Geradeausspur im Knotenpunkt durchge-
führt.
Das LSA-Steuerungsprogramm für den Knotenpunkt wird angepasst.
Abschnitt Johann-Maria-Farina-Straße bis Industriestraße
Die zweistreifige Führung der Verkehre beginnend ab der Franz-Greiß-Straße in Richtung Os-
ten wird auf der Geestemünder Straße bis zu der Rampe Industriestraße (Ost) fortgeführt. Im
Abschnitt von Industriestraße bis Emdener Straße sind keine straßenbaulichen Maßnahmen
sondern lediglich verkehrstechnische Maßnahmen notwendig. Hier werden die LSA-
Steuerungsprogramme an den Knotenpunkten Geestemünder Straße / Industriestraße (Rampe
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/ 8
Ost) und Geestemünder Straße / Emdener Straße auf die neuen Verkehrsbelastungen ange-
passt.
Mit den genannten Maßnahmen können die zukünftigen Verkehrsmengen leistungsfähig und
sicher abgewickelt werden.
4.2 Leitungsrecht
Durch das Plangebiet verläuft eine Rohrleitung (Minealproduktenleitung) der Rhein-Main-
Rohrleitungstransportgesellschaft mbH(RMR) mit Fernwirkkabel und Leitungszubehör sowie ein
Lichtwellenbündel.
Die Rohrleitung wird in einem 10 m breiten dinglich gesicherten Schutzstreifen betrieben.
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße ist es erforderlich, den Schutzstreifen und in Teil-
bereichen auch die Versorgungsleitung zu überbauen. Die Leitungsträgerin hat der Überbauung
zugestimmt, sofern begleitende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Der außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche –westlich der Franz-Greiß-Straße- liegende
Schutzstreifen ist im rechtswirksamen B-Plan als Fläche mit Leitungsrecht festgesetzt.
Östlich der Franz-Greiß-Straße liegt dieser Schutzstreifen teilweise in der festgesetzten Ver-
kehrsfläche und teilweise in Flächen mit unterschiedlichen Grünfestsetzungen. Für den außer-
halb der Verkehrsfläche liegenden Schutzstreifen ist ein Leitungsrecht zugunsten der RMR
festgesetzt. Da eine Bepflanzung des Schutzstreifens mit Bäumen oder tiefwurzelnden Sträu-
chern nicht zulässig ist ist ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen
worden.
4.4 Grünfestsetzungen / Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege
Mit dem Ausbau der Geestemünder Straße greift die Planung auf einer Fläche von circa
1.856 m² in Grünfestsetzungen des rechtswirksamen B-Planes sowie im Bereich des geplanten
Kreisverkehrs in Flächen ein, die gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Durch die Rücknahme eines Teils der GI-Festsetzung und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" kann der Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen
gesichert werden. Zur Minderung des Eingriffs wird der geplante Mittelstreifen im Westen mit
Bäumen bepflanzt und begrünt wodurch aufgrund ihrer Transpiration eine temperatur- und
feuchtigkeitsausgleichende Wirkung erzielt wird.
Die im rechtswirksamen B-Plan nördlich der Geestemünder Straße festgesetzten Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, die Flä-
chen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie die Flä-
chen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sind teilweise in den Bebauungsplan Geestemünder Straße über-
nommen worden. Es handelt sich hierbei um Flächen, die durch den Ausbau tangiert werden.
Die Festsetzung erfolgt, um eine rechtlich eindeutige Abgrenzung sicherzustellen.
5 Umweltbericht
Einleitung
Für den Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belan-
ge nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse sind in dem
nachfolgenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargelegt.
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5.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan dient der Schaffung des Planungsrechts zum Ausbau der Geestemünder
Straße sowie dem Bau eines Kreisverkehres. Im Einzelnen umfasst der Ausbau folgende Maß-
nahmen:
- Die Aufweitung des Straßenraumes für weitere Fahrspuren sowie für Abbiegespuren;
- Die Anlage von Übergängen für Fußgänger und Radfahrer;
- Die Anlage von Fuß- und Radwegen, teilweise unter Anbindung des Parkplatzes im west-
lich gelegenen Waldbereich;
- Die Anlage eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich mit der Neusser Landstraße.
-siehe hierzu auch Punkt 4 der Begründung-
5.1.1 Beschreibung Bestand (Ist-Zustand)
Die Geestemünder Straße ist im Bestand als zweispurige Straße zwischen Neusser Landstraße
und Johann-Maria-Farina-Straße, Anschluss Industriestraße West, teilweise mit Abbiegespuren
vorhanden. Östlich des Anschlusses Industriestraße West besteht bereits die vierspurige Füh-
rung.
5.1.2 Beschreibung Nullvariante (potentieller Zustand aktuelle baurechtliche Situation)
Auf der Grundlage des rechtswirksamen B-Planes ist ein Ausbau der Geestemünder Straße in
reduzierter Form möglich. -siehe hierzu auch Punkt 3.2 im städtebaulichen Teil der Begrün-
dung-
5.1.3 Beschreibung Planung (Zustand neuer Bebauungsplan – Prognose)
Um die zukünftig zu erwartenden Verkehre aus dem Industriepark Köln-Nord und dabei insbe-
sondere den erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr aufnehmen und abwickeln zu können ist der
Ausbau der Geestemünder Straße erforderlich.
Der Ausbau erfolgt im Wesentlichen innerhalb der im rechtswirksamen B-Plan festgesetzten
Straßenbegrenzungslinie. Auf einer Fläche von circa 1.856 m² greift die neue Planung in Grün-
festsetzungen des rechtswirksamen B-Planes sowie in Flächen ein die gemäß § 35 BauGB
dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Es erfolgt eine Minimierung des Eingriffs die Rücknahme eines Teils der GI-Festsetzung und
stattdessen Ausweitung der "Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und
für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen". Des Weiteren wird
der geplante Mittelstreifen im Westen mit Bäumen bepflanzt und begrünt.
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5.2 Bedarf an Grund und Boden
Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt circa 35.776 m². Die Nutzun-
gen sind wie folgt aufgegliedert:
Bestand m² Planung m²
Verkehrsflächen 25.170 Verkehrsflächen 27.026
Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
1.314 Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
1.245
Flächen mit Bindungen für
Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträu-
chern und sonstigen Bepflan-
zungen
3.080 Flächen mit Bindungen für
Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträu-
chern und sonstigen Bepflan-
zungen
2.635
Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft
4.932 Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft
4.870
GI-Fläche 1.199
Eingriffsflächen im Außenbe-
reich
81
Summe 35.776 Summe 35.776
5.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlas-
se, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zugrunde gelegt, die für die jeweili-
gen Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.
Die Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen Schutzgütern näher beschrieben.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.4 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange
Natur- und Landschaft
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Im Nahbereich
und Einflussbereich des Plangebietes sind keine EU-Vogelschutzgebiete oder Natura 2000-
Gebiete vorhanden oder betroffen.
Biologische Vielfalt: Aufgrund der geringen Flächenumfänge und geringen funktionellen Bedeu-
tung der Vegetation (Straßenbegleitgrün, Gehölze und Ruderalfluren an Straßen, Schutzstreifen
einer Rohrleitung) hat die Planung keine Relevanz für die Biologische Vielfalt.
Landschafts- / Ortsbild: Es handelt sich um eine bestehende Straße, die erweitert wird. Die vor-
liegende Planung hat keine weitergehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Das Land-
schaftsbild wird durch die Baumreihe im westlichen Teil der Straße aufgewertet.
Wasser: Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen. Oberflächengewässer sind
im Plangebiet nicht vorhanden.
Grundwasser: Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei ~36 m NHN (2016 Grundwassermess-
stelle Ford Köln, Standort südlich Geestemünder Straße östlich Industriestraße), dies entspricht
einem Grundwasserflurabstand von 7 m.
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Der Straßenausbau tangiert den mittleren Grundwasserspiegel nicht.
Abwasser: Niederschlagswasser das heute über die unbefestigten Seitenbereiche der Straße
versickern kann, wird kontrolliert abgeführt, sodass eine Minderung des Eintrags belasteter
Straßenwässer in das Grundwasser zu erwarten ist. Der Ausbau hat für das Grundwasser einen
positiven Effekt auch wenn die Grundwasserneubildung durch Versiegelung gegenüber der Be-
standssituation möglicherweise reduziert wird.
Klima und Luft, Kaltluft / Ventilation: Der geplante Ausbau der Geestemünder Straße hat keine
Klimarelevanz. Klimaaktive Flächen werden nicht beeinträchtigt. Die durch die Planung nur in
geringem Umfang ausgelöste zusätzliche Versiegelung und der Vegetationsverlust haben keine
klimarelevanten Auswirkungen. Beim Ausbau der Kreuzung Neusser Straße / Geestemünder
Straße ist zugunsten des baumerhaltenden Kreisverkehrs entschieden worden und damit für die
klimawandelangepasstere Lösung. Auf dem Mittelstreifen der Geestemünder Straße werden
zusätzliche Bäume gepflanzt.
Erneuerbare Energien / Energieeffizienz: Der Bebauungsplan ist die Grundlage für den Ausbau
der Geestemünder Straße. Das Thema erneuerbare Energie liegt nicht im Einflussbereich die-
ses Bebauungsplanes.
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
Erschütterungen: Erschütterungen sind weder als Körperschallemissionen aus dem Betrieb der
Straße noch als Einwirkungen von außen auf den Planbereich zu erwarten.
Erschütterungen im Rahmen des Baus der Straße sind über die Allgemeine Verwaltungsvor-
schrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) geregelt und nicht
Bestandteil des Bebauungsplanes.
Schienenverkehrslärm / Gewerbelärm / Fluglärm / Sport- und Freizeitlärm: Der Bebauungsplan
ist die Grundlage für den Ausbau der Geestemünder Straße. Hieraus ergibt sich keine Betrof-
fenheit.
Kultur- und sonstige Sachgüter: Kultur- und Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen.
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur
Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissi-
onsgrenzwerte nicht überschritten werden: Aufgrund des Verkehrsaufkommens und des offe-
nen Straßenquerschnitts ist nicht erkennbar, dass die Grenzwerte der 39.BImschV überschrit-
ten oder erreicht werden können.
Hierzu ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen von maximal 7.000 Kfz / 24h zu gering.
5.5 Durch die Planung betroffene Umweltbelange
5.5.1 Natur und Landschaft
5.5.1.1 Landschaftsplan (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe g BauGB)
Bestand / Prognose Nullvariante und Planung:
Der weit überwiegende Teil des Plangebietes liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Land-
schaftsplanes. Lediglich der Parkplatz am westlichen Rand des Plangebietes liegt im Geltungs-
bereich des Landschaftsplanes und gehört zum Landschaftsschutzgebiet L 8 "Äußere Grüngür-
tel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel". Als
Entwicklungsziel (EZ) gilt das EZ 2: "Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanla-
gen".
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird dieser Bereich im Zuge des Ausbaus
des Kreisverkehrs mit circa 35 m² minimal betroffen.
Bewertung:
Die Auswirkungen auf den Landschaftsplan sind als gering zu bewerten.
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5.5.1.2 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landschaftsgesetz NRW
Bestand:
Das Plangebiet wird hauptsächlich als Verkehrsweg genutzt mit begleitenden Vegetationsstruk-
turen.
Direkt angrenzend an die Straße liegt der Schutzstreifen einer Rohrleitung, der mit Grasfluren
und niedrigem Bewuchs bestanden ist.
In bestehenden Böschungen entlang der Straße sind straßenbegleitende Gehölzstreifen vor-
handen.
Die Bedeutung für die Fauna innerhalb des Plangebietes also im Randbereich der Straße ist
gering. Mit Ausnahme von besonders geschützten Vogelarten, die im Stadtgebiet häufig vor-
kommen, ist nicht mit einem Artenvorkommen zu rechnen. Das Vorkommen von Fledermäusen
in den straßenbegleitenden Gehölzen ist aufgrund des Fehlens starken Baumholzes und von
Höhlen nicht wahrscheinlich.
Nördlich der Geestemünder Straße und an der Neusser Landstraße erstrecken sich weiträumi-
ge Biotopbestände, die von Gehölzen auf ehemaligen Industrienutzungen geprägt sind. Diese
Bereiche haben in Verbindung mit dem Landschaftsschutzgebiet westlich der Neusser Land-
straße eine hohe Bedeutung für die Fauna und stehen als Ausgleichslebensräume zur Verfü-
gung.
Prognose Nullvariante:
Der Ausbau der Geestemünder Straße kann entsprechend den Festsetzungen des rechtswirk-
samen B-Planes erfolgen. Hierdurch würden die mit Grasfluren und niedrigem Bewuchs be-
standenen Bereiche des Schutzstreifens der Rohrleitung und im Abschnitt zwischen Neusser
Landstraße und Franz-Greiß-Straße der bestehende straßenbegleitende Gehölzstreifen in einer
Breite von circa 7 m und einer Länge von circa 230 m entfallen.
Prognose Planung:
Durch die Planung entfällt ein straßenbegleitender Gehölzstreifen zwischen der Franz-Greiß-
Straße und der Johann-Maria-Farina-Straße. Weitere Strukturen, die entfallen sind die mit Gras-
fluren und niedrigem Bewuchs bestandenen Bereiche der Leitungstrasse.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Vegetationsstrukturen Lebensraum für ubiquitäre
Arten bieten. Diese sind allerdings aufgrund ihrer nicht so eng begrenzten Lebensraumansprü-
che, ihrer Anpassungsfähigkeit sowie ihres landes- und bundesweit häufigen Auftretens nicht
bedroht, das heißt, es ist nicht mit einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Populationen zu
rechnen.
Nach dem derzeitigen Informationsstand liegen keine Erkenntnisse für eine erhebliche Beein-
trächtigung des Erhaltungszustandes der planungsrelevanten Arten vor. Damit ist durch die
Umsetzung des Bebauungsplanes nicht mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß
§ 44 Absatz 1 BNatSchG zu rechnen.
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Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
- Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen durch die Rücknahme eines Teils der GI-
Festsetzung auf einer Fläche von circa 1.199 m² und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung und für die Erhaltung von Bäu-
men, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen".
- Bepflanzung des geplanten Mittelstreifens im Westen mit Bäumen.
- Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wildlebender Vogelarten und der Vernichtung
der Brutplätze mit Jungvögeln oder Eiern müssen zeitliche Beschränkungen bei Ro-
dungsarbeiten in der Brutzeit (März-September) eingehalten werden oder vor den Tätig-
keiten nach besetzten Nestern gesucht werden.
Bewertung:
Der entfallende straßenbegleitende Gehölzstreifen kann mit der Festsetzung zum Erhalt als
Pflanzstreifen zum Teil ersetzt werden. Den betroffenen Vogelarten steht hier wieder Lebens-
raum zur Verfügung. Durch den Ausschluss der Beseitigung der Vegetation in der Brutzeit,
kann eine Beeinträchtigung von Vögeln vermieden werden. Verbotstatbestände gemäß § 44
Absatz 1 BNatSchG werden bei Umsetzung der Planung nicht verletzt, sofern die genannten
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Berücksichtigung finden.
5.5.1.3 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Baumschutzsatzung Stadt Köln
Bestand / Prognose Nullvariante
Hochwertige oder geschützte Biotope oder Pflanzen sind im Planbereich oder direkt angren-
zend nicht vorhanden.
Es wurden 14 Biotope im Plangebiet kartiert. Planungsrechtlich sind diese Biotope teilweise
durch den rechtswirksamen B-Plan überplant. –siehe hierzu Punkt 5.5.1.4 Eingriff / Ausgleich-
Prognose Planung:
Zwischen der Franz-Greiß-Straße und dem Anschluss Industriestraße West (Johann-Maria-
Farina-Straße) wird die im rechtswirksamen B-Plan festgesetzte Verkehrsfläche nach Norden
erweitert.
Hierdurch wird in Flächen eingegriffen, für die der rechtswirksame B-Plan Grünfestsetzungen
trifft. –siehe hierzu Punkt 5.5.1.4 Eingriff / Ausgleich-
Durch die Planung sind Eingriffe in Vegetationsflächen auf geringen Flächen mit dem Charakter
von Straßenbegleitgrün beschränkt.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
- Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen durch die Rücknahme eines Teils der GI-
Festsetzung auf einer Fläche von circa 1.199 m² und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung und für die Erhaltung von Bäu-
men, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen".
- Bepflanzung des geplanten Mittelstreifens im Westen mit Bäumen.
Bewertung:
Hochwertige oder geschützte Biotope oder Pflanzen sind im Planbereich nicht vorhanden. Bei
der Umsetzung des Bebauungsplanes sind Eingriffe in Vegetationsflächen auf geringen Flä-
chen mit dem Charakter von Straßenbegleitgrün beschränkt.
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5.5.1.4 Eingriff / Ausgleich (§ 1a Satz 3 BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landschaftsgesetz NRW, § 1a BauGB
Bestand:
Das Plangebiet wird hauptsächlich als Verkehrsweg genutzt mit begleitenden Vegetationsstruk-
turen.
Es wurden 14 Biotope (Biotoptypenkürzel gemäß Köln-Code (Sporbeck)) im Plangebiet kartiert.
Planungsrechtlich sind diese Biotope teilweise durch den rechtswirksamen B-Plan überplant.
Der Biotopbestand setzt sich aus folgenden Biotoptypen zusammen:
- BR11 (HM52), innerstädtisches Straßenbegleitgrün. Die kleine Fläche befindet sich an
der Einfahrt zum Parkplatz an der Neusser Landstraße.
- BR13121 (BD72) Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich,
mittlerer Gehölzbestand, standortgerecht. Hierbei handelt es sich um die Vegetation an
einem Seitenstreifen an der Geestemünder Straße nahe der Neusser Landstraße sowie
um den Randbereich der nördlichen Abzweigung der Franz-Greiß-Straße. Planungs-
rechtlich sind die beiden Flächen im rechtswirksamen B-Plan als Verkehrsflächen
(VF211 (HY1) Fahr- und Feldwege, versiegelt) festgesetzt.
- BR132 (HH7) Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzarm. Der
Biotoptyp befindet sich am nördlichen Randstreifen der Geestemünder Straße zwischen
der Franz-Greiß-Straße und der Johann-Maria-Farina-Straße. Planungsrechtlich ist ein
kleiner Teil des Biotops im rechtswirksamen B-Plan als Verkehrsfläche (VF211 (HY1)
Fahr- und Feldwege, versiegelt) festgesetzt.
- BR3117 (HP7) sonstige ausdauernde Ruderalfluren. Der Biotoptyp befindet sich an der
Geestemünder Straße über der Rhein-Main-Rohrleitung in einem im rechtswirksamen B-
Plan als "Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen
und Sträuchern" festgesetzten Bereich.
- GH3121 (AX12) Laubforste, mittleres Baumholz, einheimisch und standortgerecht. Es
handelt sich hier um kleine Flächen am Parkplatz und am südöstlichen Rand der Neus-
ser Landstraße, die durch das Plangebiet erfasst werden. Außerhalb des Plangebietes
erreichen sie größere zusammenhängende Ausdehnung jenseits des Kreuzungsberei-
ches mit der Neusser Landstraße. Planungsrechtlich ist das Biotop im rechtswirksamen
Plan teilweise als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) Fahr- und Feldwege, versiegelt) festge-
setzt.
- GH4421 (BD52) Baumhecken und Waldmäntel an Waldrändern mit mittlerem Baumholz
mit überwiegend standorttypischen Gehölzen. Der Biotoptyp wurde am nördlichen Rand
der Geestemünder Straße (mittlerer Bereich des Plangebietes) kartiert. Der Biotoptyp ist
im rechtswirksamen B-Plan teils als "Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträu-
chern", teils als "Industriegebiet" festgesetzt.
- BR32 (HP7) sonstige Ruderalfluren, fortgeschrittene Sukzessionsstadien. Die Fläche
liegt in der Schleife des Zubringers zur Industriestraße.
- PA122 (HM51) Scherrasen ohne Baumbestand. Die Flächen befinden sich nahe der
Franz-Greiß-Straße sowie an der Neusser Landstraße. Der Biotoptyp ist teilweise im
rechtswirksamen B-Plan als "Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" fest-
gesetzt.
- PA15 (HM52) Ziergesträuch geringer Ausdehnung. Kleine Flächen mit Ziergesträuch
befinden sich an der Neusser Landstraße auf Verkehrsinseln. Planungsrechtlich sind die
Flächen im rechtswirksamen B-Plan als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) Fahr- und Feld-
wege, versiegelt) festgesetzt.
- PA42 (HM52) innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem Baumholz. Es
handelt sich hier um mehrere Flächen begrünter Verkehrsinseln. Planungsrechtlich sind
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/ 15
die Flächen im rechtswirksamen B-Plan als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) Fahr- und
Feldwege, versiegelt) festgesetzt.
- PA43 (HM52) innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit altem Baumholz. Die Fläche
befindet sich an der Neusser Landstraße. Planungsrechtlich sind die Flächen im rechts-
wirksamen B-Plan als Verkehrsfläche (VF211 (HY1) Fahr- und Feldwege, versiegelt)
festgesetzt.
- VF211 (HY1) Fahr- und Feldwege, versiegelt. Die Biotopstruktur des Plangebietes ist
hauptsächlich durch die vorhandene Verkehrsfläche geprägt, sie nimmt mit Abstand den
größten Teil im Plangebiet ein.
- VF2212 (HY1) Parkplätze, versiegelt, ohne Bäume. Ein kleiner Teil des westlich gelege-
nen Parkplatzes liegt im Plangebiet.
Prognose Nullvariante:
Auf der Grundlage des rechtswirksamen B-Planes und den darin getroffenen Festsetzungen
kann, wie unter Bestand beschrieben, in den bestehenden Biotopbestand eingegriffen werden.
Prognose Planung:
Das Plangebiet liegt überwiegend im Geltungsbereich des rechtswirksamen B-Planes, der be-
reits bisher nicht realisierte Verkehrsflächen festsetzt, so dass im Wesentlichen ein Ausgleich
für die Eingriffe nach § 1 Absatz 3 Satz 6 BauGB nicht erforderlich ist, da die Eingriffe bereits
vor der vorliegenden planerischen Entscheidung zulässig waren. An manchen Stellen tangiert
der geplante Ausbau die Grünfestsetzungen des rechtswirksamen B-Planes, wodurch aus-
gleichspflichtige Eingriffe ausgelöst werden.
Weiterhin gibt es Bereiche –Kreisverkehr- ohne Planungsrecht, die dem baulichen Außenbe-
reich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen und ebenfalls ausgleichspflichtig sind.
Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Oktober
2018, wurde eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung durchgeführt.
Biotopwertermittlung Bestand unter Berücksichtigung der Festsetzungen im rechtswirksamen
Bebauungsplan
Biotoptyp
Köln-Code /
Sporbeck Biotopwert Fläche m²
Biotopwert-
punkte
innerstädtisches Straßenbe-
gleitgrün BR111 (HM52) 9 35 315
Laubforste, mittleres Baum-
holz, einheimisch und stand-
ortgerecht
GH3121 (AX12) 19 28 532
Scherrasen ohne Baumbe-
stand PA122 (HM51) 6 600 3.600
Vegetation an Dämmen, Bö-
schungen, Straßenrändern,
gehölzarm
BR132 (HH7)1 12 1.131 13.572
Baumhecken und Waldmäntel
an Waldrändern mit mittlerem
Baumholz mit überwiegend
standorttypischen Gehölzen
GH4421 (BD52)1
(Zielbiotop)*
19
(19-12=7)2 62 434
sonstige Ruderalfluren, fortge-
schrittene Sukzessionsstadien
BR32 (HP7)
(Bestandsbiotop)* 12 62
- 62 744
Summe Biotopwert Ist-Zustand 1.856 19.197
* Die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme wird sowohl mit ihrem Bestand als auch mit ihrem
Zielbiotop in die Bewertung eingestellt ("doppelter Ausgleich"). Die Größe der Fläche kann
- 15 -
/ 16
entsprechend der Größe des ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs nur einmal gerechnet
werden.
1 Biotopwert gemäß Festsetzung rechtswirksamer Bebauungsplan
2 In die Berechnung fließt nur die Aufwertung zwischen Bestandsbiotopwert und Zielbiotopwert
ein.
Bilanzierung der Biotopbewertung Planung im ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich
Biotoptyp
Köln-Code /
Sporbeck Biotopwert Fläche m²
Biotopwert-
punkte BWP
Fahrwege und Feldwege-
versiegelt VF211 (HY1) 0 1.856 0
Summe 1.856 0
Biotopaufwertung Planung im Plangebiet außerhalb des ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs
Biotoptyp Köln-Code / Sporbeck Biotopwert Fläche m² Biotopwert-
punkte BWP
Baumgruppen, Einzelbäu-
me, Baumreihen, mit mittle-
rem Baumholz, standortty-
pisch (19 Stück auf insge-
samt 605 m²
GH731 (BF32) (M1)1 13 114 1.482
innerstädtisches Straßen-
begleitgrün BR11 (HM52) (M1)1 9 491 4.419
Baumhecken und Wald-
mäntel an Waldrändern mit
mittlerem Baumholz mit
überwiegend standorttypi-
schen Gehölzen
GH441 (BD5)2 173
(17-1=16) 1.199 19.184
Summe 1.804 25.085
1 Biotopbestandswert VF211 (HY1) = 0 BWP
2 Biotopbestandswert SB22 (HN4) = 1 BWP
3 In die Berechnung fließt nur die Aufwertung zwischen Bestandsbiotopwert und Zielbiotopwert
ein.
Durch die Bepflanzung des Mittelstreifens und die Umwandlung einer GI-Fläche in eine Fläche
für den Erhalt der Vegetation können innerhalb des Plangebietes 25.085 BWP erzielt werden.
Damit wird der Eingriffswert von 19.197 BWP um 5.888 BWP überschritten. Der Eingriff wird zu
deutlich mehr als 100 % ausgeglichen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
- Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen durch die Rücknahme eines Teils der GI-
Festsetzung auf einer Fläche von circa 1.199 m² und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung und für die Erhaltung von Bäu-
men, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen".
- Bepflanzung des geplanten Mittelstreifens im Westen mit Bäumen.
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Bewertung:
Die ausgleichpflichtigen Eingriffe umfassen eine Fläche von insgesamt circa 1.860 m². Den
größten Flächenanteil macht dabei der Biotoptyp "Vegetation an Dämmen, Böschungen, Stra-
ßenrändern, gehölzarm" aus, der eine mittlere Biotopwertigkeit ausweist. Hochwertige Biotope
(Gehölze) sind nur in sehr geringen Flächengrößen (< 65 m²) vorhanden. Mit den im Bebau-
ungsplan festgesetzten Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird der Ein-
griffswert von 19.197 BWP um 5.888 BWP überschritten. Der Eingriff wird zu deutlich mehr als
100 % ausgeglichen.
5.5.2 Boden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW
Bestand:
Im Altlasten-Verzeichnis der Stadt Köln wird der überwiegende Teil des Plangebietes als Altlas-
ten-Altstandort (für eine bestimmte Nutzung sanierte Fläche bzw. ohne Gefährdungspotenzial)
geführt. Es ist davon auszugehen, dass im Plangebiet keine bzw. fast keine natürlichen Boden-
verhältnisse mehr vorhanden sind. Lediglich im Bereich der westlich gelegenen Waldflächen ist
von weitgehend natürlichen Bodenverhältnissen auszugehen, wenngleich auch hier anthropo-
gen verursachte Überformungen vorliegen.
Entsprechend der Vorbelastung finden sich in der Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW
nahezu keine schutzwürdigen Böden. Lediglich im Bereich des geplanten Kreisverkehrs sowie
nördlich davon ist in der Bodenkarte eine Schutzwürdigkeit im Hinblick auf die Bodenfruchtbar-
keit ausgewiesen, die auf die anstehende Parabraunerde zurückzuführen ist.
Die gutachterliche Stellungnahme zur Baugrundsituation (Althoff & Lang GbR Köln, August
2014) weist auch für die unversiegelten -mit Ausnahme der oben genannten-, mit Vegetation
bestandenen Flächen im Plangebiet Auffüllungen nach, die z.B. aufgrund der Anlage der Lei-
tungstrassen bestehen. Auch in den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Ausgleichsflächen
festgesetzten Flächen östlich der Johann-Maria-Farina-Straße wurden Auffüllungen nachgewie-
sen.
Prognose Nullvariante:
Der rechtswirksame B-Plan setzt eine Verkehrsfläche fest, die in Teilabschnitten über den heu-
tigen Ausbau der Straße hinausgeht. Dies gilt für den Bereich zwischen Neusser Landstraße
und Franz-Greiß-Straße.
Im Abschnitt zwischen Neusser Landstraße und Franz-Greis-Straße greift dieser bereits zuläs-
sige Bodeneingriff nicht in natürliche Bodenverhältnisse ein.
Gleiches gilt für den Bereich östlich der Franz-Greiß-Straße, betroffen sind ausschließlich anth-
ropogen überformte Bereiche mit Straßenbegleitgrün.
Prognose Planung:
Es erfolgt gegenüber der Nullvariante eine zusätzliche Flächenversiegelung von circa 1.860 m².
Diese zusätzlichen Flächenversiegelungen befinden sich im Schutzstreifen der Leitungstrasse
bzw. im Randbereich der Franz-Greiß-Straße zwischen der Fahrbahn und dem Zaun der Ab-
wasserbehandlungsanlage.
Es kann bei allen östlich der Neusser Landstraße in Anspruch genommenen Flächen davon
ausgegangen werden, dass aufgrund der baulichen Tätigkeiten –Leitungsverlegung- keine na-
türlichen Bodenverhältnisse vorhanden sind.
Natürliche Bodenverhältnisse werden durch die Planung nur im Bereich des geplanten Kreis-
verkehrs tangiert und das auf Flächen, die bereits heute einer Beeinträchtigung durch die Park-
platz- und Straßennutzung unterliegen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
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Durch die Entsiegelung der Verkehrsfläche im Mittelstreifen erhält der Boden seine Funktion als
Wasserspeicher und zur Entwicklung des Biotoppotenzials unter Berücksichtigung bereits ge-
störter Bodenverhältnisse zumindest teilweise wieder zurück. Durch die Rücknahme der GI-
Festsetzung wird weiterer Bodenversiegelung entgegengewirkt, der vorhandene - wenngleich
anthropogen überformte - Boden mit seinen Eigenschaften wird erhalten. Die Funktion als Was-
serspeicher bleibt vorhanden, ebenso wie die Funktion zur Entwicklung des Biotoppotenzials.
Bewertung:
Im Plangebiet sind keine bzw. fast keine natürlichen Bodenverhältnisse mehr vorhanden. Natür-
liche Bodenverhältnisse werden durch die Planung nur im Randbereich tangiert und das auf
Flächen, die bereits heute einer Beeinträchtigung durch die Parkplatz- und Straßennutzung un-
terliegen. Durch die Entsiegelung der Verkehrsfläche im Mittelstreifen und die Rücknahme der
GI-Festsetzung wird weiterer Bodenversiegelung entgegengewirkt.
5.5.3 Luft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
5.5.3.1 Luftschadstoffe – Emissionen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NW
Bestand:
Gemäß der Planungshinweiskarte ("Zukünftige Wärmebelastung" aus: Klimawandelgerechte
Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, 2013) befindet sich das Plange-
biet im Bereich der Klasse 2 (hoch belastete Siedlungsflächen). Nach Westen hin nimmt die
Belastung ab, es finden sich Bereiche der Klasse 3 (belastete Siedlungsflächen), die in den
Waldbestand des äußeren Grüngürtels überleiten zur Klasse 4 (Klimaaktive Flächen). Nach
Osten grenzen Flächen der Klasse 3 an.
Auf der Geestemünder Straße und damit im Plangebiet emittiert im Wesentlichen das Ver-
kehrsaufkommen aus den angrenzenden Gewerbe- und Industriegebieten westlich und östlich
der Industriestraße, ergänzt durch Verkehr, der über die Neusser Landstraße aus den angren-
zenden Wohngebieten in Richtung Industriestraße unterwegs sind.
Mit der Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe im Industriepark Köln-Nord wird auch der Anteil
des Schwerlastverkehrs zukünftig weiter ansteigen. –siehe hierzu Punkt 5.5.4.1-
Sofern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert blei-
ben würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen erhöhten Schwerlastverkehr zu ver-
mehrten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Luftschadstoffemissionen kommen
wird.
Prognose Nullvariante:
Auf der Grundlage des rechtswirksamen B-Planes ist ein Teilausbau der Geestemünder Straße
zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-Farina-Straße möglich. Dies würde zu einer
Verbesserung der Verkehrsabwicklung führen und sich positiv auf die Emissionssituation aus-
wirken.
Prognose Planung:
Durch den geplanten Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünftigen Verkehrsabläu-
fe leistungsfähig abgewickelt werden, was sich positiv auf die Emissionssituation auswirkt.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Leistungsfähige verkehrstechnische Abwicklung durch den Ausbau der Geestemünder Straße.
Bewertung:
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünftigen Verkehrsabläufe für den
Industriepark Köln-Nord leistungsfähig abgewickelt werden. Dies hat eine positive Auswirkung
auf die Emissionssituation, insbesondere durch den Schwerlastverkehr.
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5.5.3.2 Luftschadstoffe –Immissionen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, Zielwerte des LAI, TA Luft
Bestand:
Die zuvor beschriebenen Verkehrsemissionen wirken als Linienquelle auf die Umgebung ein. Im
Nahbereich der Straße befinden sich angrenzend an das Plangebiet ausschließlich Industrie-
nutzungen oder vergleichbar unempfindliche Nutzungen (Fläche für Abwasserbehandlung). Die
Querschnittsdimensionierung der Straße wird nicht von Gebäuden gesäumt oder eingeengt,
sondern gestaltet sich zu beiden Seiten offen und von Bewuchs gesäumt.
Die angrenzenden offenen flächenhaften Gehölzflächen garantieren eine gute Durchlüftung und
begünstigen die Schadstoffreduzierung der Verkehrsemissionen. Dort wo sich Industriebetriebe
befinden ist diesen ein Pflanzstreifen vorgelagert. Aus dem Aspekt der Immissionen ist die Be-
standssituation als unkritisch zu sehen.
Prognose Nullvariante:
Ausgehend von einer weiteren Aufsiedlung des Industrieparks Köln-Nord sowie eines Ausbaus
der Geestemünder Straße gemäß den Festsetzungen des rechtswirksamen B-Planes, ist mit
höheren Emissionen aus Verkehr und Industrie zu rechnen. Die Gefahr einer Einengung des
Straßenquerschnittes mit der Folge der Luftschadstoffanreicherung besteht nicht, da die nörd-
lich der Geestemünder Straße verlaufende Produktenleitung nicht überbaut werden kann, so-
dass nördlich der Geestemünder Straße ein 10 m breiter bewachsener Streifen bestehen bleibt.
Die Bestandseinschätzung bleibt somit bestehen, dass die Immissionssituation als unkritisch
anzusehen ist.
Prognose Planung:
Mit dem geplanten Ausbau der Geestemünder Straße verändert sich die Immissionssituation
gegenüber der Nullvariante nicht. Zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-Farina-
Straße wird der entfallende Streifen der Erhaltfestsetzung nach Norden in die GI Fläche ver-
schoben, sodass auch weiterhin ein offener Querschnitt garantiert ist.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen durch die Rücknahme eines Teils des festgesetzten
Industriegebietes auf einer Fläche von circa 1.199 m² und stattdessen Ausweitung der "Um-
grenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen".
Bewertung:
Die Immissionssituation ist aufgrund des offenen Querschnitts als unkritisch anzusehen.
5.5.4 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe c
BauGB)
5.5.4.1 Lärm
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, Freizeit-
lärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse)
Bei der Planung handelt es sich um den Ausbau der Geestemünder Straße und somit um einen
Anwendungsfall der 16. BImSchV.
Die 16. BImschV gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie
von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege).
Gemäß § 1 Absatz 2 16. BImSchV ist die Änderung wesentlich, wenn
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1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeug-
verkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erwei-
tert wird oder
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu än-
dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder
auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht er-
höht wird.
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in
der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbege-
bieten.
Der rechtswirksame B-Plan setzt für den Bereich nördlich der Geestemünder Straße ein Indust-
riegebiet, eine Fläche für Abwasserbehandlung sowie Maßnahmenflächen fest. Südlich der
Geestemünder Straße existiert kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt hier über-
wiegend ein Industriegebiet und entlang der Neusser Landstraße ein Gewerbegebiet dar. Diese
Darstellung entspricht der tatsächlich vorhandenen Nutzung.
Aufgrund der vorhandenen Gewerbe- bzw. Industrienutzung ergibt sich kein Erfordernis für eine
schalltechnische Untersuchung.
Bestand / Prognose Nullvariante:
Dem rechtswirksamen B-Plan liegt die Verkehrsuntersuchung der Stadt Köln Causemannstraße
/ Industriepark Köln-Nord aus April 2003 zugrunde. In dieser wurde die Verkehrsbelastung für
den Planfall 0 = Bestand und die Belastung für den Planfall 1 = Prognose Nullfall ermittelt bzw.
prognostiziert.
Auf der Neusser Landstraße bzw. der Industriestraße wurde für den Bestand eine Verkehrsbe-
lastung von 12.600 bis 14.900 Kfz / 24h bzw. von 22.700 bis 26.900 Kfz / 24h festgestellt.
Für den Prognose Nullfall wurde für die Neusser Landstraße bzw. die Industriestraße eine Ver-
kehrsbelastung von 14.700 bis 17.400 Kfz / 24h bzw. von 23.700 bis 27.500 Kfz / 24h ermittelt.
Westlich der Zufahrt zur Industriestraße wurde im Netzmodell für den Bestand eine Quer-
schnittsbelastung in der Geestemünder Straße von 5.200 Kfz / 24h ermittelt. In der Prognose
Nullvariante erhöht sich die Querschnittsbelastung durch die Aufsiedlung aller Gewerbeflächen
auf 6.100 Kfz / 24 h. Durch die Verkehrsmengenerhöhung von circa 900 KFZ / 24h gegenüber
dem Bestand, verändert sich die Immissionssituation nur unwesentlich.
Prognose Planung:
In dem auszubauenden Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-Farina-
Straße liegt in der Prognose eine Gesamtverkehrsbelastung von 7.000 Kfz / 24h und in dem
Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße-Straße und Neusser Landstraße eine Gesamtverkehrs-
belastung von 6.100 Kfz / 24h vor. Während im Abschnitt zwischen Neusser Landstraße und
Franz-Greiß-Straße sich das Verkehrsaufkommen nicht verändert, erhöht sich im Bereich zwi-
schen Franz-Greiß-Straße und Johann-Maria-Farina-Straße das Verkehrsaufkommen um
900 Kfz / 24h.
Auf der Neusser Straße ergibt sich durch den geplanten Ausbau keine maßgebliche Verkehrs-
erhöhung. Die Werte liegen unter 10 %, dies entspricht der gängigen Schwankungsbreite der
Verkehrsbelastung.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Leistungsfähige verkehrstechnische Abwicklung durch den Ausbau der Geestemünder Straße.
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Bewertung:
Sofern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert blei-
ben würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen erhöhten Schwerlastverkehr zu ver-
mehrten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Lärmimmissionen kommen wird.
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünftigen Verkehrsabläufe für den
Industriepark Köln-Nord leistungsfähig abgewickelt werden. Dies hat eine positive Auswirkung
auf die Emissionssituation, insbesondere durch den Schwerlastverkehr.
5.5.4.2 Altlasten
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen, TA
Siedlungsabfall, KrW- / -AbfG
Bestand / Prognose Nullvariante / Prognose Planung:
Der Planbereich tangiert drei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flä-
chen gemäß § 2 BBodSchG registriert sind.
Altstandort Nummer 504 20 "Geestemünder Str. ehem., Raffinerie Stadtlager / Schlammgruben"
Nach nutzungsbezogener, hydraulischer Sanierung, wird die Fläche nachrichtlich im Altlasten-
kataster geführt. Bei Nutzungsänderung / Bodeneingriffen ist die Fläche neu zu bewerten.
Der Altlastverdacht für den Altstandort 504 109 "Neusser Landstr. / Militärringstr. / Industriestr"
ist ausgeräumt, die Fläche wird nachrichtlich im Kataster geführt.
Der westliche Planbereich liegt im Nahbereich (Sicherheitszone) der Altablagerung Nummer
50607 "Neußer Landstr." / Deponie. da in der Deponie offenbar Hausmüll abgelagert wurde, ist
es in diesem Bereich möglich, bei Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen auf Deponiegas zu sto-
ßen. Der Vorgang ist bislang lediglich erfasst. Ein gefahrenpotential ist vorhanden, eine diffe-
renzierte Gefahrenermittlung steht noch aus.
Es wird empfohlen vor Beginn der Baumaßnahmen ein nutzungs- und planungsbezogenes
Gutachten gemäß BBodSchG / BBodSchV, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden,
Bodenluft und Grundwasser beinhaltet, vorzulegen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
In den Bebauungsplan ist ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.
Bewertung:
Aufgrund der bereits bestehenden Nutzung als Verkehrsflächen, der geringen zusätzlich in An-
spruch genommenen Flächen in den Randbereichen, des geringen Konfliktpotentials der ge-
planten Nutzung ist das Gefährdungspotential gering.
5.5.4.3 Gefahrenschutz
zum Beispiel Störfallrisiko, Starkregen, Hochwasser
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer 1 BauGB) und je nach Belang: BIm-
SchG, Ländererlasse, z. B. HochwasserschutzVO; Abstandserlass; Seveso-III-RL Gefahrgüter,
Explosionsgefahr: GefahrschutzVO
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5.5.4.3.1 Störfallrisiko
Bestand:
Die Geestemünder Straße liegt im Achtungsabstand verschiedener Störfallbetriebe, dies sind
u.a. Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße 26, Deutsche Infineum GmbH,
Neusser Landstraße 16 sowie die Ford-Werke GmbH östlich der Industriestraße.
Im Abschnitt zwischen Franz-Greiß-Straße und Industriestraße sind die Achtungsabstände aller
drei Betriebsbereiche relevant. Im Abschnitt zwischen Franz-Greiß Straße und Neusser Land-
straße beschränkt sich die Relevanz auf die beiden Betriebsbereiche von Carbosulf Chemische
Werke GmbH, Geestemünder Straße 26 und Deutsche Infineum GmbH, Neusser Landstra-
ße 16.
Bei Carbosulf Chemische Werke GmbH handelt es sich um einen Betriebsbereich mit erweiter-
ten Pflichten, der einen Achtungsabstand von 950 m auslöst. Den Abstand lösen akut toxische
Stoffe aus, die in der Rhodanit Anlage verwendet werden. Diese Anlage liegt circa 500 m süd-
lich der Geestemünder Straße.
Bei der Deutschen Infineum GmbH handelt es sich um einen Betriebsbereich mit erweiterten
Pflichten, der einen Achtungsabstand von 1.500 m auslöst. Den Abstand auslösender Stoff ist
Chlorwasserstoff.
Bei den Ford-Werken handelt es sich um einen Betriebsbereich mit Grundpflichten. Hier liegt
ein Achtungsabstand von 500 m um den Betriebsbereich vor, ausgelöst durch akut toxische
Stoffe fest und flüssig.
Angemessene Abstände sind nicht bekannt. Dies hat auch die Abfrage bei der Bezirksregierung
Köln bestätigt.
Prognose Nullvariante und Planung:
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße und der damit verbundenen prognostizierten Ver-
kehrserhöhung ändert sich die Situation des Gefahrenschutzes gegenüber dem Bestand nicht.
Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie nennt wichtige Verkehrswege als einen Bereich, zu dem von
unter die Richtlinie fallenden Betrieben ein angemessener Abstand gewahrt werden soll. Ge-
mäß der Orientierungshilfe zur Auslegung des Artikels 12 der Seveso-II-Richtlinie (heute Arti-
kel 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. § 50 BImSchG gemäß nationalem Recht) sollten Straßen
mit weniger als 10.000 PKW in 24 Stunden nicht als wichtige Verkehrswege betrachtet werden.
Im Planfall wird im westlichen Abschnitt der Geestemünder Straße ein Verkehrsaufkommen von
6.100 Kfz/24h und im östlichen Abschnitt von 7.000 Kfz/24h prognostiziert.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Leistungsfähige verkehrstechnische Abwicklung durch den Ausbau der Geestemünder Straße.
Bewertung:
Da im Planfall das Verkehrsaufkommen weniger als 10.000 PKW in 24 Stunden beträgt wird die
Geestemünder Straße nicht als wichtiger Verkehrsweg betrachtet, zu dem von unter die Richtli-
nie fallenden Betrieben ein angemessener Abstand gewahrt werden soll.
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße erhöht sich somit das Gefahrenpotential nicht.
5.5.4.3.2 Starkregen
Bestand:
Ausweislich der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln treten punktuell
im Bereich der heutigen Verkehrsfläche potentiell geringe bis mäßige Überflutungsflächen auf.
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Als "hoch bzw. sehr hoch" bewertete Einstauhöhen ergeben sich ausschließlich außerhalb der
heutigen Verkehrsanlage.
Prognose Nullvariante und Planung:
Im Zuge des Ausbaus können Flächen mit hohen bzw. sehr hohen Einstauhöhen tangiert wer-
den, bzw. ist zu erwarten, dass im Fall eines Starkregens Niederschlagswasser gezielt in diese
Flächen einströmt, da es sich um Senken handelt.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Im Zuge der Ausbauplanung ist der Belang Starkregenfall zu berücksichtigen und die entspre-
chenden baulichen Vorkehrungen zu treffen.
Bewertung:
Es ergibt sich kein Konflikt durch den Straßenausbau. Konfliktvermeidung kann durch gezielte
bauliche Maßnahmen erfolgen.
5.5.4.3.3 Hochwasserrisiko
Bestand:
Das Plangebiet liegt in circa 1000 m Entfernung zum Rhein im ehemaligen Flussbett und seinen
Rheinarmen und somit vollständig im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten
des Rheins. Es handelt sich um einen Bereich mit potentieller Überflutungsgefahr bei einem
extremen Hochwasserereignis.
Ausweislich der Hochwassergefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln ist bei einem
Kölner Pegel von 11,30 (100-jährliches Hochwasserereignis) im Plangebiet mit den ersten ge-
ringen Überflutungen bei einem potentiellen Versagen der Hochwasserschutzanlagen zu rech-
nen. Die Einstauhöhen sind sehr gering und punktuell und liegen bei 0,50 m bis 1,00 m. Bei
einem Kölner Pegel von 11,90 (200-jährliches Hochwasserereignis) sind im Bereich der Geest-
münder Straße Überflutungshöhen zwischen 0,50 m und 2,00 m zu erwarten. In den tiefer gele-
genen Randbereichen und im Bereich des geplanten Kreisverkehrs westlich der Neusser Land-
straße kann die Überflutungshöhe 4,00 m erreichen.
Prognose Nullvariante und Planung:
Durch den Straßenausbau verändert sich das Gefahrenpotential für Hochwasser nicht. Im Zuge
der Ausbauplanung ist der Belang Hochwasser zu berücksichtigen und die entsprechenden
baulichen Vorkehrungen zu treffen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Starkregen und Hochwasserschutz:
Im Zuge der Ausbauplanung ist der Belang Hochwasser zu berücksichtigen und die entspre-
chenden baulichen Vorkehrungen zu treffen. In den Bebauungsplan wurde das Risikogebiet
außerhalb von Überschwemmungsgebieten des Rheins nachrichtlich in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Bewertung:
Es ergibt sich kein Konflikt durch den Straßenausbau. Konfliktvermeidung kann durch gezielte
bauliche Maßnahmen erfolgen. Das Hochwasser Risikogebiet umfasst das gesamte Plangebiet
im Bebauungsplan ist ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.
5.5.5 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen
… zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d des
§ 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, bio-
logische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sachgüter) (BauGB § 1 Absatz 6 Nummer 7 i)
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Über die jeweils zu den einzelnen Umweltbelangen beschriebenen Wirkungsgefüge hinaus sind
keine Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge bekannt.
5.5.6 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternati-
ven)
Da es sich bei der Planung um eine bestehende Straße handelt, die entsprechend ihrer Ver-
kehrsbedeutung, ihrer Verkehrsfunktionen und ihrer Sicherheitsanforderungen ausgebaut wer-
den soll, ergeben sich keine Planungsalternativen.
5.6 Zusätzliche Angaben
5.6.1 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
(Monitoring)
Es ergeben sich durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Um-
weltbelange. Monitoringmaßnahmen sind dementsprechend nicht erforderlich.
5.6.2 Zusammenfassung
Ziel des Bebauungsplanes ist der Ausbau der Geestemünder Straße, um die zukünftig zu er-
wartenden Verkehre aus dem Industriepark Köln-Nord und dem KV-Terminal, und dabei insbe-
sondere den erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr aufnehmen und leistungsfähig und sicher
abwickeln zu können.
Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange
Natur und Landschaft: Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutz-
gebiete, Pflanzen, Biologische Vielfalt;
Landschaft / Ortsbild;
Wasser: Oberflächengewässer, Grundwasser, Abwasser;
Klima und Luft: Klima, Kaltluft / Ventilation, Erneuerbare Energien / Energieeffizienz, Erhal-
tung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Er-
füllung von bindenden Beschlüssen der europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissions-
grenzwerten nicht überschritten werden;
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Erschütterungen, Schienenverkehrslärm / Gewerbelärm /
Fluglärm / Sport- und Freizeitlärm;
Kultur- und sonstige Sachgüter:
Durch die Planung betroffene Umweltbelange
Natur und Landschaft
Landschaftsplan: Der weit überwiegende Teil des Plangebietes liegt außerhalb des Geltungsbe-
reiches des Landschaftsplanes. Lediglich der Parkplatz am westlichen Rand des Plangebietes
liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Bei der Planung wird dieser Bereich im Zuge
des Ausbaus des Kreisverkehrs mit circa 35 m² minimal betroffen.
Tiere: Die Bedeutung für die Fauna innerhalb des Plangebietes also im Randbereich der Straße
ist gering. Mit Ausnahme von besonders geschützten Vogelarten, die im Stadtgebiet häufig vor-
kommen, ist nicht mit einem Vorkommen planungsrelevanter Arten zu rechnen. Das Vorkom-
men von Fledermäusen in den straßenbegleitenden Gehölzen ist aufgrund des Fehlens star-
ken Baumholzes und von Höhlen unwahrscheinlich. Durch den Erhalt eines Gehölzstreifens
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/ 25
und seine planungsrechtliche Sicherung sowie die Bepflanzung des geplanten Mittelstreifens im
Westen mit Bäumen kann Lebensraum für die betroffenen Arten sichergestellt werden.
Durch den Ausschluss der Beseitigung der Vegetation in der Brutzeit kann eine Beeinträchti-
gung von Vögeln vermieden werden.
Pflanzen: Hochwertige oder geschützte Biotope oder Pflanzen sind im Planbereich nicht vor-
handen. Durch die Planung sind Eingriffe in Vegetationsflächen auf geringen Flächen mit dem
Charakter von Straßenbegleitgrün beschränkt.
Eingriff / Ausgleich: Die ausgleichpflichtigen Eingriffe umfassen eine Fläche von insgesamt circa
1.860 m². Den größten Flächenanteil macht dabei der Biotoptyp "Vegetation an Dämmen, Bö-
schungen, Straßenrändern, gehölzarm" aus, der eine mittlere Biotopwertigkeit ausweist. Hoch-
wertige Biotope (Gehölze) sind nur in sehr geringen Flächengrößen (< 65 m²) vorhanden. Mit
den im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
wird der Eingriffswert von 19.197 BWP um 5.888 BWP überschritten. Der Eingriff wird zu deut-
lich mehr als 100 % ausgeglichen.
Boden: Im Plangebiet sind keine bzw. fast keine natürlichen Bodenverhältnisse mehr vorhan-
den. Natürliche Bodenverhältnisse werden durch die Planung nur im Randbereich tangiert und
das auf Flächen, die bereits heute einer Beeinträchtigung durch die Parkplatz- und Straßennut-
zung unterliegen. Durch die Entsiegelung der Verkehrsfläche im Mittelstreifen und die Rück-
nahme der GI-Festsetzung wird weiterer Bodenversiegelung entgegengewirkt.
Klima und Luft
Luftschadstoffe –Emissionen: Durch den Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünf-
tigen Verkehrsabläufe für den Industriepark Köln-Nord leistungsfähig und sicher abgewickelt
werden. Dies hat eine positive Auswirkung auf die Emissionssituation, insbesondere durch den
Schwerlastverkehr.
Luftschadstoffe –Immissionen: Mit dem geplanten Ausbau der Geestemünder Straße verändert
sich die Immissionssituation gegenüber der Nullvariante nicht. Zwischen der Franz-Greiß-
Straße und Johann-Maria-Farina-Straße wird der entfallende Streifen der Erhaltfestsetzung
nach Norden in die GI Fläche verschoben, sodass auch weiterhin ein offener Querschnitt garan-
tiert ist.
Die Immissionssituation ist aufgrund des offenen Querschnitts als unkritisch anzusehen.
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
Lärm / 16. BImSchV: Bei der Planung handelt es sich um den Ausbau der Geestemünder Stra-
ße und somit um einen Anwendungsfall der 16. BImSchV. Aufgrund der vorhandenen Gewerbe-
und Industrienutzung ergibt sich kein Erfordernis für eine schalltechnische Untersuchung.
Sofern die heutige verkehrliche Situation entlang der Geestemünder Straße unverändert blei-
ben würde, ist abzusehen, dass es durch den zukünftigen erhöhten Schwerlastverkehr zu ver-
mehrten Rückstaus an den Knotenpunkten und zu erhöhten Lärmimmissionen kommen wird.
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße können die zukünftigen Verkehrsabläufe für den
Industriepark Köln-Nord leistungsfähig abgewickelt werden. Dies hat eine positive Auswirkung
auf die Emissionssituation, insbesondere durch den Schwerlastverkehr.
Altlasten: Der Planbereich tangiert drei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastver-
dächtigen Flächen gemäß § 2 BBodSchG registriert sind. Aufgrund der bereits bestehenden
Nutzung als Verkehrsflächen, der geringen zusätzlich in Anspruch genommenen Flächen in den
Randbereichen, des geringen Konfliktpotentials der geplanten Nutzung ist das Gefährdungspo-
tential gering.
Gefahrenschutz
Störfallrisiko: Die Geestemünder Straße liegt im Achtungsabstand verschiedener Störfallbetrie-
be, dies sind u.a. Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße 26, Deutsche
Infineum GmbH, Neusser Landstraße 16 sowie die Ford-Werke GmbH östlich der Industriestra-
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/
ße. Da im Planfall das Verkehrsaufkommen weniger als 10.000 PKW in 24 Stunden beträgt,
wird die Geestemünder Straße nicht als wichtiger Verkehrsweg im Sinne des Artikel 13 der Se-
veso-III-Richtlinie betrachtet, zu dem von unter die Richtlinie fallenden Betrieben ein angemes-
sener Abstand gewahrt werden soll.
Durch den Ausbau der Geestemünder Straße erhöht sich somit das Gefahrenpotential nicht.
Starkregen: Ausweislich der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln
treten punktuell im Bereich der heutigen Verkehrsfläche potentiell geringe bis mäßige Überflu-
tungsflächen auf. Im Zuge des Ausbaus können Flächen mit hohen bzw. sehr hohen Einstau-
höhen tangiert werden, bzw. ist zu erwarten, dass im Fall eines Starkregens Niederschlagswas-
ser gezielt in diese Flächen einströmt, da es sich um Senken handelt.
Es ergibt sich kein Konflikt durch den Straßenausbau. Konfliktvermeidung kann durch gezielte
bauliche Maßnahmen erfolgen.
Hochwasserrisiko: Das Plangebiet liegt in circa 1000 m Entfernung zum Rhein im ehemaligen
Flussbett und seinen Rheinarmen und somit vollständig im Risikogebiet außerhalb von Über-
schwemmungsgebieten des Rheins. Es handelt sich um einen Bereich mit potentieller Überflu-
tungsgefahr bei einem extremen Hochwasserereignis.
Es ergibt sich kein Konflikt durch den Straßenausbau. Konfliktvermeidung kann durch gezielte
bauliche Maßnahmen erfolgen. Das Risikogebiet umfasst das gesamte Plangebiet und wurde
im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
5.6.3 Referenzliste der Quellen
Neben den allgemein bei der Stadtverwaltung vorliegenden Umweltinformationen und umwelt-
bezogenen Stellungnahmen wurden in der Umweltprüfung folgende Gutachten ausgewertet:
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 65520 / 02 "Geestemün-
der Straße" in Köln-Nippes, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Oktober 2018
- Häfen und Güterverkehr Köln AG – Verkehrstechnische Untersuchung KLV-Terminal
Nord in Köln-Niehl, PTV Planung Transport Verkehr AG, Düsseldorf, 25. Februar 2005
- Verkehrsuntersuchung Causmannstraße / Industriepark Köln-Nord, Stadtplanungsamt
der Stadt Köln, Verkehrsplanung, April 2003
- Ergänzende Stellungnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung vom
07.06.2018 zu den Verkehrsuntersuchungen "Causemannstraße / Industriepark Köln-
Nord", Stadtplanungsamt, April 2003 und "KLV-Terminal Nord in Köln-Niehl", PTV AG,
Düsseldorf, 25.Februar 2005
6. Planverwirklichung
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes soll zügig mit dem Ausbau begonnen werden.
7. Städtebauliche Kennwerte
Verkehrsflächen 27.026 m²
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträucher und sonstigen Bepflan-
zungen
1.245 m²
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
2.635 m²
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft…
4.870 m²
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (10)
- Geestemünder Straße 26
- Industriestraße
- Franz-Greiß-Straße
- Neusser Landstraße 16
- Causemannstraße
- Emdener Straße
- Militärringstraße
- Am Nordpark
- Neusser Straße
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 2227/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.08.2019
- Erstellt
- 19.06.2019 09:22