3718/2017
Beantwortung der Anfrage der Fraktion AfD zu Kosten für die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ( UMA ) in Köln ( AN/1615/2017 )
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
2355 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 07.12.2017 3718/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 19.12.2017 Beantwortung der Anfrage der Fraktion AfD zu Kosten für die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ( UMA ) in Köln ( AN/1615/2017 ) Die Ratsfraktion AfD stellte der Jugendverwaltung im August 2017 insgesamt 12 Fragen zur Herkunft, Hintergrund und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ( UMA ) in Köln. Durch die Jugendverwaltung wurden die Fragen der AfD beantwortet. Die AfD wiederholt mit der Anfrage AN/1615/2017 drei aus ihrer Sicht nicht beantwortete Fragen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Frage 10: Welche Kosten trägt die Stadt je UMA insgesamt, aufgeteilt nach Kos- tenstellen und Kostenträgern? Für jeden UMA werden Jugendhilfeleistungen für die Unterbringung, Be- treuung, Verpflegung und Krankenhilfe aufgewendet. Die Stadt Köln be- zahlt den Anbietern die damit verbundenen Aufwendungen und hat ihrer- seits die Möglichkeit, für diese einzelbezogenen Aufwendungen im Nachhinein eine Kostenerstattung über die Wirtschaftliche Jugendhilfe beim überörtlichen Kostenträger zu beantragen. Der Tagespflegesatz für die Erstunterbringung eines UMA beträgt derzeit im Durchschnitt 280,- €. Der Tagespflegesatz für eine nachfolgende Unterbringung z. B. in einem Jugendwohnheim beträgt im Durchschnitt 65,- €. Frage 11: Welche zusätzlichen Kosten werden von weiteren Kostenträgern ( Bund, Land, Agentur für Arbeit u.a. ) übernommen? Neben der vorgenannten Möglichkeit der Kostenerstattung einzelfallbe- zogener Aufwendungen hat die Jugendverwaltung noch die zusätzliche Möglichkeit eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3.100,- € pro UMA für Personal-und Sachkosten der Verwaltung zu be- antragen. Die Jugendverwaltung hat zum Stichtag 30.06.2017 für 736 Fälle diese Pauschale beantragt. Frage 12: Wie hoch sind die für UMA eingeplanten Kosten entsprechend 10.+11. im laufenden Haushaltsjahr 2017 und im kommenden Haushaltsjahr 2018? Für das Haushaltsjahr 2017 wird mit Ausgaben in Höhe von ca. 60 Mio.€ im Deckungsring WJH gerechnet. Auf der Basis der gegenwärtigen Fall- zahlen wird für 2018 ein Finanzbedarf von ca. 56 Mio.€ prognostiziert.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3718/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 28.11.2017 13:31