Mandari Insight

3718/2017

Beantwortung der Anfrage der Fraktion AfD zu Kosten für die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ( UMA ) in Köln ( AN/1615/2017 )

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 07.12.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

2355 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 07.12.2017 
 3718/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 19.12.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion AfD zu Kosten für die Aufnahme von unbegleiteten 
minderjährigen Ausländern ( UMA ) in Köln ( AN/1615/2017 ) 
Die Ratsfraktion AfD stellte der Jugendverwaltung im August 2017 insgesamt 12 Fragen zur 
Herkunft, Hintergrund und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ( 
UMA ) in Köln. Durch die Jugendverwaltung wurden die Fragen der AfD  beantwortet. Die 
AfD wiederholt mit der Anfrage AN/1615/2017 drei aus ihrer Sicht nicht beantwortete Fragen. 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Frage 10: Welche Kosten trägt die Stadt je UMA insgesamt, aufgeteilt nach Kos-
tenstellen und Kostenträgern? 
Für jeden UMA werden Jugendhilfeleistungen für die Unterbringung, Be-
treuung, Verpflegung und Krankenhilfe aufgewendet. Die Stadt Köln be-
zahlt den Anbietern die damit verbundenen Aufwendungen und hat ihrer-
seits die Möglichkeit, für diese einzelbezogenen Aufwendungen im 
Nachhinein eine Kostenerstattung über die Wirtschaftliche Jugendhilfe 
beim überörtlichen Kostenträger zu beantragen. Der Tagespflegesatz für 
die Erstunterbringung eines UMA beträgt derzeit im Durchschnitt 280,- €. 
Der Tagespflegesatz für eine nachfolgende Unterbringung z. B. in einem 
Jugendwohnheim beträgt im Durchschnitt 65,- €. 
 
Frage 11: Welche zusätzlichen Kosten werden von weiteren Kostenträgern ( Bund, 
Land, Agentur für Arbeit u.a. ) übernommen? 
Neben der vorgenannten Möglichkeit der Kostenerstattung einzelfallbe-
zogener Aufwendungen hat die Jugendverwaltung noch die zusätzliche 
Möglichkeit eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 
3.100,- € pro UMA für Personal-und Sachkosten der Verwaltung zu be-
antragen. Die Jugendverwaltung hat zum Stichtag 30.06.2017 für 736 
Fälle diese Pauschale beantragt. 
 
Frage 12: Wie hoch sind die für UMA eingeplanten Kosten entsprechend 10.+11. 
im laufenden  Haushaltsjahr 2017 und im kommenden Haushaltsjahr 
2018? 
Für das Haushaltsjahr 2017 wird mit Ausgaben in Höhe von ca. 60 Mio.€ 
im Deckungsring WJH gerechnet. Auf der Basis der gegenwärtigen Fall-
zahlen wird für 2018 ein Finanzbedarf von ca. 56 Mio.€ prognostiziert.

Beratungsverlauf (1)

19.12.2017 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3718/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.2017 13:31