Beantwortung einer Einwohneranfrage zu einer Fläche am nördlichen Zugang zum Nippeser Tälchen
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 2859/2024 vom 17.09.2024
Stand: Am 19.09.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 2859/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage zu einer Fläche am nördlichen Zugang zum Nippeser Tälchen Einwohneranfrage: Am nördlichen Zugang zum Nippeser Tälchen befindet sich eine ca. 250qm große, einge- zäunte und mit Buchenhecken umsäumte Fläche. An der am Fuß- und Radweg gelegenen Ecke befindet sich ein abschließbares Flügeltor. Ist diese Fläche der öffentlichen Nutzung entzogen und privatisiert worden? Ist die Nutzung vertraglich – ggf. mit einer Pacht – geregelt? Ist, sofern vertraglich geregelt, die Umsetzung des Grünzug Nippes berücksichtigt und die Nutzung befristet? Wieso ist dort das Parken von PKW geduldet und womöglich vertraglich erlaubt, obwohl es sich dort um eine Grünfläche handelt und die Zufahrt nur über einen ausgewiesenen Fußweg führt? Antwort der Verwaltung: Die in der Anfrage beschriebene, mit Buchenhecken umzäunte Fläche, ist nur mit einem tem- porären Pachtvertrag der öffentlichen Nutzung entzogen worden. Es handelt sich um eine zwi- schen Liegenschaftsamt der Stadt Köln und dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. ge- troffene Vereinbarung hinsichtlich eines Stellplatzes für Vereinsmitglieder mit körperlicher Be- einträchtigung. Die Pachtfläche kann jederzeit durch die Stadt Köln ohne Entschädigungsansprüche gekün- digt werden. Zum erwarteten Baubeginn für den GrünZug Nippes wird dies rechtzeitig gesche- hen. Eine ersatzweise Nutzung aufgelassener Kleingartenparzellen als Parkplatz ist dabei mit dem Verein bereits erörtert worden. Die heutige Zufahrt von der Eckwartstraße kommend ist zugleich Feuerwehrzufahrt für das Vereinsgelände und kann für unabdingbare Zufahrten des Vereins genutzt werden.
Beratungsverlauf
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