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2859/2024

Beantwortung einer Einwohneranfrage zu einer Fläche am nördlichen Zugang zum Nippeser Tälchen

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 17.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

1891 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 2859/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
 
Beantwortung einer Einwohneranfrage zu einer Fläche am nördlichen Zugang zum 
Nippeser Tälchen 
Einwohneranfrage: 
 
Am nördlichen Zugang zum Nippeser Tälchen befindet sich eine ca. 250qm große, einge-
zäunte und mit Buchenhecken umsäumte Fläche. An der am Fuß- und Radweg gelegenen 
Ecke befindet sich ein abschließbares Flügeltor. 
 
 Ist diese Fläche der öffentlichen Nutzung entzogen und privatisiert worden? 
 Ist die Nutzung vertraglich – ggf. mit einer Pacht – geregelt? 
 Ist, sofern vertraglich geregelt, die Umsetzung des Grünzug Nippes berücksichtigt und die 
Nutzung befristet? 
 Wieso ist dort das Parken von PKW geduldet und womöglich vertraglich erlaubt, obwohl 
es sich dort um eine Grünfläche handelt und die Zufahrt nur über einen ausgewiesenen 
Fußweg führt? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die in der Anfrage beschriebene, mit Buchenhecken umzäunte Fläche, ist nur mit einem tem-
porären Pachtvertrag der öffentlichen Nutzung entzogen worden. Es handelt sich um eine zwi-
schen Liegenschaftsamt der Stadt Köln und dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. ge-
troffene Vereinbarung hinsichtlich eines Stellplatzes für Vereinsmitglieder mit körperlicher Be-
einträchtigung.  
Die Pachtfläche kann jederzeit durch die Stadt Köln ohne Entschädigungsansprüche gekün-
digt werden. Zum erwarteten Baubeginn für den GrünZug Nippes wird dies rechtzeitig gesche-
hen. Eine ersatzweise Nutzung aufgelassener Kleingartenparzellen als Parkplatz ist dabei mit 
dem Verein bereits erörtert worden. Die heutige Zufahrt von der Eckwartstraße kommend ist 
zugleich Feuerwehrzufahrt für das Vereinsgelände und kann für unabdingbare Zufahrten des 
Vereins genutzt werden.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nippeser Tälchen

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Details

Aktenzeichen
2859/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
17.09.2024
Erstellt
13.09.2024 15:03