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AN/1511/2018

Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben.

Dringlichkeitsantrag BV2 (FWK) 31.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 8.1.14

Dringlichkeitsantrag (FWK BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Anlage Studenten in Fluechtlingsunterk

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Ansehen

Dringlichkeitsantrag (FWK BV2)

3146 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1511/2018 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
Viele Studenten finden in Köln keinen preiswerten Wohnraum mehr. Gleichzeitig sind die 
Flüchtlingszahlen rückläufig oder stagnieren, Plätze in Einrichtungen bleiben leer. 
 
Als Bezirksvertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie deshalb, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 12.11.2018 zu setzen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Ge-
flüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könn-
te. 
 
Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: 
 
* Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befristung oder Sonderkündigungsrecht 
bei plötzlich ansteigender Zahl von Geflüchteten in Köln); 
 
* rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Vermietung an Studierende; 
 
* ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit einbezogen werden kann; 
 
* wie viele Studierende pro Standort untergebracht werden können, ohne dass die 
dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark belastet u. d. Räume für alle zu eng 
werden.

- 2 - 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Anfang Oktober hat das Wintersemester begonnen. Nur etwa 30% der Bewerberinnen und 
Bewerber bekamen ein preiswertes  Zimmer durch das Kölner Studierendenwerk vermittelt, 
beschreibt das Werk den Ernst der Lage in einer aktuellen Pressemitteilung. Es gibt Berichte, 
demnach Studenten bereits in Wohnwagen hausen müssen. Auf dem freien Wohnungsmarkt 
ist die Lage ebenfalls sehr angespannt, sodass die illegale Nutzung von Ferienwohnungen 
auch in Köln zu massiver Wohnraumzweckentfremdung führt. Schnelles Handeln ist deshalb 
unabdingbar, zumal die Prüfung des Antrags ebenfalls einen gewissen Vorlauf benötigt und 
spätestens zu Beginn des nächsten Semesters abgeschlossen sein sollte. 
 
 
Begründung des Antrags: 
 
Für Studierende gibt es in Köln kaum noch günstigen Wohnraum. Einzelne Flüchtlingsheime  
insbesondere in temporärer Systembauweise (Container) sind hingegen nicht ausgelastet. 
Daher wäre es sinnvoll Studenten die Möglichkeit einzuräumen, übergangsweise für die 
Dauer von ein bis zwei Semestern zusammen mit Geflüchteten dort zu wohnen. Das könnte 
die akute Wohnungsnot der Studierenden etwas lindern und fördert zudem den integrativen 
Gedanken. Außerdem könnte die Stadt Köln durch diese Mieteinnahmen einen Teil der Kos-
ten kompensieren. In anderen Kommunen wird dieses Modell bereits umgesetzt (s. Anlage). 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Sachstandsbericht BV

11206 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1511/2018 
 Stand: 01.07.2022 
Sachstandsbericht  
Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben. 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.14 Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben,  
Dringlichkeitsantrag des Herrn Ilg 
AN/1511/2018 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
 
Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in Räumlichkeiten für 
Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt werden, wie aus den jetzigen 
Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache Bürger, insbesondere Familien und 
Senioren, entstehen können. 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Geflüchteten, 
in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könnte. 
Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: 
- Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befristung oder  
 Sonderkündigungsrecht bei plötzlich ansteigender Zahl von Geflüchteten in Köln); 
- rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Vermietung an Studierende; 
- ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit einbezogen werden kann; 
- wie viele Studierende, bzw. Bedürftige pro Standort untergebracht werden  können, ohne 
dass die dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark  
 belastet u. d. Räume für alle zu eng werden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Zur Sitzung am 28.01.2019 liegt die Mitteilung 0072/2019 vor. 
In der Sitzung vom 12.11.2018 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) gemäß des Dringlichkeits-
antrags AN/1511/2018 folgenden Beschluss gefasst: 
 
Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in Räumlichkeiten für 
Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt werden, wie aus den jetzigen 
Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache Bürger, insbesondere Familien und 
Senioren, entstehen können. 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Geflüchteten, 
in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könnte.

2 
 
 
Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: 
- Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befristung oder Sonderkündigungsrecht bei plötzlich an-
steigender Zahl von Geflüchteten in Köln); 
- rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Vermietung an Studierende; 
- ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit einbezogen werden kann; 
- wie viele Studierende, bzw. Bedürftige pro Standort untergebracht werden 
können, ohne dass die dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark belastet u. d. Räume für alle 
zu eng werden. 
 
Die Verwaltung nimmt den Beschluss der BV 2 zum Anlass, umfassend über die rechtlichen und tat-
sächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Menschen in Köln zu infor-
mieren.  
 
 
Aktuelle Unterbringungssituation in Köln 
 
Aktuell sind 10.769 Personen in städtischen Unterkünften (Stand 09.01.2019) untergebracht. Nach-
dem in 2018 zunächst ein Rückgang zu verzeichnen war, stiegen die Zahlen zum Winter hin wieder 
deutlich an. Mehr als 2700 unerlaubt eingereiste Personen mussten seit Oktober 2018 aufgrund 
rechtlicher Verpflichtungen und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in städtischen Unterkünften un-
tergebracht werden.  
 
Die Stadt Köln hat im Rahmen ihres Ressourcenmanagements eine Unterbringungsreserve mit ca. 
1.500 Plätzen aufgebaut. Dazu gehören die leergezogenen Standorte Butzweilerhofallee und Hardt-
genbuscher Kirchweg, die nun wieder in Betrieb genommen wurden. Aufgrund der aktuellen Zu-
gangszahlen ist die Reserve weitgehend ausgeschöpft. In mehreren Notunterkünften mussten zwi-
schenzeitlich sogar Sozial-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume bzw. –hallen belegt werden, um durch 
das Aufstellen von Feldbetten weitere Plätze zu schaffen. Der schnelle Ausbau der Notunterbrin-
gungskapazitäten in Köln in den letzten drei Monaten hat jegliche Personalreserven der Träger auf-
gebraucht, neues Personal ist in dieser Kurzfristigkeit nur mit Mühe zu akquirieren. Die Stadt Köln ist 
gemäß § 14 OBG zur Unterbringung verpflichtet. Die Verwaltung hat Kontakt zur Bezirksregierung 
aufgenommen, um an einer gemeinsamen Lösung für eine schnelle Verteilung der unerlaubt einge-
reisten Personen zu arbeiten. 
 
Aktuell werden damit wieder über 4.000 Geflüchtete in Notunterkünften mit Gemeinschaftsverpfle-
gung und sehr eingeschränkter Privatsphäre sowie in kostenintensiven Beherbergungsbetrieben un-
tergebracht.  
 
Die Notwendigkeit des Baus weiterer Unterbringungskapazitäten mit abgeschlossenen Wohneinhei-
ten sowie die Vorhaltung von Reserveressourcen wird daher weiterhin forciert betrieben. Für 2019 
sind nach aktuellem Stand ca. 2.000 Plätze in abgeschlossenen Wohneinheiten für geflüchtete Men-
schen in der Planung. Dies stellt sicher, dass die Stadt Köln ihrer gesetzlichen Pflicht zur Unterbrin-
gung den Qualitätsstandards entsprechend nachkommen kann.  
 
 
Rechtliche Aspekte 
 
Leichtbauhallen: 
 
Die Errichtung der Leichtbauhallen zur Unterbringung von Geflüchteten erfolgte nach Maßgabe ein-
schlägiger Erlasse des Landes, da eine dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten in Zeltunterkünf-
ten und Traglufthallen baurechtlich weder genehmigungsfähig ist, noch längerfristig geduldet werden 
kann. Insofern wurde hier kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, die Unterbringung erfolgte 
vielmehr auf ordnungsrechtlicher Grundlage. Die Unterbringung oder gar Wohnnutzung anderer Ziel-
gruppen wie z.B. obdachlose Menschen oder Studierende scheidet ebenso ausdrücklich aus wie eine 
Nutzung zur Kindertagesbetreuung oder für schulische / sportliche Belange.

3 
 
Systembauten und mobile Wohneinheiten: 
 
Maßnahmen bzw. Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten, die auf der Grundlage des hierfür 
eigens vom Bundesgesetzgeber angepassten § 246 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt wurden 
(i.d.R. alle temporären Unterkünfte in Systembauweise oder mobile Wohneinheiten) bzw. Grundstü-
cke, die auf dieser Grundlage zu beurteilen sind, können nicht zum Wohnen – damit auch nicht zum 
studentischen Wohnen – in baurechtlicher Sicht dienen. Für eine Wohnnutzung muss es sich pla-
nungsrechtlich entweder um den unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB handeln oder es 
muss im beplanten Innenbereich (nach Maßgabe des § 30 BauGB) eine Festsetzung zur Art der Nut-
zung vorliegen, die eine Wohnnutzung gestattet. Insofern ist einzelfallbezogen die jeweilige planungs-
rechtliche Situation bzw. die Genehmigungsgrundlage zu beachten. 
 
Öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtungen für geflüchtete Menschen:  
 
Es ist nicht möglich, in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen privatrechtliche Mietverträge 
über einzelne Wohneinheiten abzuschließen. Eine öffentlich-rechtliche Einweisung von Studierenden 
ist aufgrund der rechtlichen Definition von Obdachlosigkeit ebenfalls nicht möglich.  
 
 
Objektbezogene Aspekte zu den Unterkünften für geflüchtete Menschen im Stadtbezirk 2 
 
Im Bezirk Rodenkirchen betreibt das Amt für Wohnungswesen derzeit 17 Standorte, die mittelfristig 
bis langfristig für die Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung stehen.  
 
Die Objekte  
- Eygelshovener Straße, 
- Kalscheurer Weg, 
- Koblenzer Straße, 
- Merlinweg und  
- Weißdornweg 
wurden gemäß § 246 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt und errichtet. Sie dienen nicht dem Zweck 
„Wohnen“ und stehen einer privatrechtlichen Vermietung an z.B. Studierende nicht zur Verfügung. 
 
Die Objekte in der  
- Eckdorfer Straße,  
- Lahnstraße,  
- Pingsdorfer Straße und 
- Swisttalstraße  
wurden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben bzw. angemietet mit der 
vertraglich verankerten Maßgabe, dort Geflüchtete unterzubringen. Aufgrund der aktuellen vertragli-
chen Verpflichtung aus Miete bzw. Kauf und den damit zusammenhängenden finanziellen Konditio-
nen ist eine anderweitige Nutzung dieser Objekte ausgeschlossen.  
 
Die Objekte  
- Buchfinkenstraße, 
- Josef-Kalscheuer-Straße, 
- Kuckucksweg, 
- Marktstraße, 
- Raderberger Straße, 
- Sinziger Straße und 
- Ringstraße  
befinden sich im Eigentum der Stadt Köln oder wurden langfristig angemietet. Sie sind als öffentlich-
rechtliche Einrichtungen geführt. 
 
Das Objekt Bonner Straße 478-482 befindet sich auch im Eigentum der Stadt und wird aufgrund des 
Antrags AN/1758/2018 einer eigenen Betrachtung unterzogen:  
Das Objekt ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Eine Nutzung für studentisches

4 
 
Wohnen ist an dieser Stelle grundsätzlich möglich, da im Flächennutzungsplan ein Mischgebiet fest-
gesetzt ist. Nach Maßgabe des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Mischgebiete der Un-
terbringung von Wohn- und Gewerbeanlagen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Aktuell sieht 
die baurechtliche Genehmigung eine soziale Nutzung vor. Für eine Umnutzung wäre eine bauord-
nungsrechtliche Genehmigung zu Wohnzwecken explizit einzuholen.  
Insbesondere der Standort Bonner Straße stellt eine wichtige Ressource der Stadt Köln dar, um Per-
sonen entsprechend den Leitlinien zur Unterbringung Geflüchteter bedarfsgerecht unterzubringen. 
Aktuell sind 120 Personen in der als Notunterkunft geführten Einrichtung untergebracht. Die Verpfle-
gung erfolgt derzeit zentral, da keine Kochgelegenheiten zur Verfügung stehen.  
Die Unterkunft wird daher im laufenden Betrieb zu einem Wohnheim umgebaut. Es werden Etagen-
küchen eingebaut, sodass sich die dort untergebrachten Personen nach Abschluss der Arbeiten 
selbst mit Essen versorgen können.  
In der Bonner Straße stehen momentan etwa 16 Einzelzimmer zur Verfügung, die besonders für 
Menschen mit psychischen oder physischen Erkrankungen geeignet sind, da sie hier mehr Ruhe fin-
den können als in Mehrbettzimmern.  
Aufgrund der Fluchterfahrungen und den vorangegangenen Fluchtgründen ist der Bedarf an Wohn-
heimplätzen weiterhin hoch, sodass der Standort Bonner Straße aktuell zwingend zur Unterbringung 
von geflüchteten Menschen genutzt werden muss.  
 
Als öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtung ist aktuell studentisches Wohnen im Objekt Bonner 
Straße ausgeschlossen, da in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen keine privatrechtlichen 
Mietverträge abgeschlossen werden können. 
 
Resümee 
 
Aufgrund der beschriebenen Bedarfe und der rechtlichen Vorgaben ist studentisches Wohnen weder 
in den aktuellen Reserveressourcen noch in temporären Unterkünften oder öffentlich-rechtlich ge-
widmeten Einrichtungen möglich. Auch der Standort Bonner Straße 478-482 kommt aufgrund der 
aktuellen Bedarfe nicht für eine privatrechtliche Vermietung in Betracht. 
 
Die Verwaltung forciert zur Schaffung neuen Wohnraums für sozial benachteiligte Personengruppen 
auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Bauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau. 
Hieran können auch z.B. Studierende partizipieren, sofern sie die Voraussetzungen für einen Wohn-
berechtigungsschein erfüllen. 
 
Der Beschluss ist erledigt. 
Status    erledigt

Anlage Studenten in Fluechtlingsunterk

2762 Zeichen

27.	Oktober	2016,	10:23	Uhr
Lüneburg
Studenten	ziehen	in	Flüchtlingsunterkün5e
Was	tun	mit	leer	stehenden	Flüchtlingsheimen?	Die	Stadt	Lüneburg	vermietet	dieContainer	an	Studenten.	Das	sei	nicht	nur	güns?g,	es	fördere	auch	die	Integra?on.
Es	kommen	längst	nicht	mehr	so	viele	Flüchtlinge	zu	uns	wie	noch	vor	einem	Jahr .	Dasentlastet	die	Kommunen,	aber	es	stellt	sie	auch	vor	ein	Problem.	Vielerorts	stehen	nunUnterkünJe	leer,	die	blitzschnell	für	Flüchtlinge	geschaffen	wurden.
So	ist	es	auch	in	Lüneburg,	Niedersachsen.	Dort	hat	man	beschlossen,	Studenten	infreigewordenen	Flüchtlingsheimen	unterzubringen,	wie	der	"Weser-Kurier"	berichtet	-	undtut	damit	auch	gleich	noch	etwas	gegen	die	Wohnungsnot	in	Studentenstädten.
"Wir	wollten	dem	Bedürfnis	nach	günsTgem	Wohnraum	bei	den	Studierendenentgegenkommen",	sagte	ein	Sprecher	der	Stadt	gegenüber	der	Zeitung.	Ein	Zimmer	ineinem	Containerdorf	koste	150	Euro	-	die	HälJe	der	üblichen	WG-Zimmermiete	in	Lüneburg.Ein	Zimmer	in	einem	Haus,	das	zuvor	als	FlüchtlingsunterkunJ	fungiert	habe,	sei	für	256	Eurozu	haben.
In	den	Containern	im	Stad\eil	Re\mer	wohnen	Studenten	Tür	an	Tür	mit	den	verbliebenenFlüchtlingen.	Das	fördere	die	IntegraTon,	sagt	Pia	Steinrücke,	Lüneburger	StadträTn	fürBildung.	"Wir	freuen	uns,	dass	es	hier	gelungen	ist,	zwei	Gruppen	zusammenzubringen,	diejeweils	in	neuer	Umgebung	in	einen	neuen	Lebensabschni\	starten",	sagte	sie	dem	"Weser-Kurier".
Auch	der	AnT-Rassismus-Referent	des	Asta,	Benjamin	Christodoulou,	ist	dem	Bericht	zufolgebegeistert	von	der	gemeinsamen	Unterbringung.	"Viele	Studenten	haben	Lust,	etwas	mit	denGeflüchteten	zu	organisieren,	obwohl	sie	vertraglich	nicht	dazu	verpflichtet	sind",	sagt	er .	Esseien	zum	Beispiel	Fußballrunden	oder	Nachhilfe	für	die	Kinder	im	Gespräch.
In	anderen	Städten	gibt	es	ähnliche	Pläne	und	Projekte,	zum	Beispiel	in	Kiel.
lov
URL:
h\p://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/weniger-fluechtlinge-studenten-ziehen-in-container-a-1118472.html
Verwandte	Ar?kel:
Junge	Flüchtlinge:	Auf	der	Suche	nach	Halt	(22.07.2016)h\p://www.spiegel.de/poliTk/deutschland/wuerzburg-bei-der-betreuung-junger-
fluechtlinge-gibt-es-oJ-probleme-a-1103940.html
Unbegleitete	minderjährige	Flüchtlinge:	Jung.	Allein.	Gefährdet?	(19.07.2016)h\p://www.spiegel.de/poliTk/deutschland/wuerzburg-sind-unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge-empfaenglich-fuer-radikalisierung-a-1103684.html
VormundschaJ 	für	Flüchtlinge:	Frau	Schier	und	ihre	75	Jungs	(21.05.2016)h\p://www.spiegel.de/karriere/vormund-fuer-fluechtlinge-frau-schier-und-ihre-75-muendel-a-1090684.html
Erste	UnterkunJ	für	schwule	Flüchtlinge:	"Homosexualität	darf	in	meinem	Land	nicht	sein"(01.02.2016)h\p://www.spiegel.de/panorama/gesellschaJ/nuernberg-erste-unterkunJ-fuer-homosexuelle-fluechtlinge-a-1075019.html

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1511/2018
Typ
Dringlichkeitsantrag BV2 (FWK)
Datum
31.10.2018
Erstellt
30.10.2018 23:34