AN/1511/2018
Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben.
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Dringlichkeitsantrag (FWK BV2)
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1511/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Viele Studenten finden in Köln keinen preiswerten Wohnraum mehr. Gleichzeitig sind die Flüchtlingszahlen rückläufig oder stagnieren, Plätze in Einrichtungen bleiben leer. Als Bezirksvertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie deshalb, folgenden Antrag auf die Ta- gesordnung der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 12.11.2018 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Ge- flüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könn- te. Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: * Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befristung oder Sonderkündigungsrecht bei plötzlich ansteigender Zahl von Geflüchteten in Köln); * rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Vermietung an Studierende; * ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit einbezogen werden kann; * wie viele Studierende pro Standort untergebracht werden können, ohne dass die dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark belastet u. d. Räume für alle zu eng werden. - 2 - Begründung der Dringlichkeit: Anfang Oktober hat das Wintersemester begonnen. Nur etwa 30% der Bewerberinnen und Bewerber bekamen ein preiswertes Zimmer durch das Kölner Studierendenwerk vermittelt, beschreibt das Werk den Ernst der Lage in einer aktuellen Pressemitteilung. Es gibt Berichte, demnach Studenten bereits in Wohnwagen hausen müssen. Auf dem freien Wohnungsmarkt ist die Lage ebenfalls sehr angespannt, sodass die illegale Nutzung von Ferienwohnungen auch in Köln zu massiver Wohnraumzweckentfremdung führt. Schnelles Handeln ist deshalb unabdingbar, zumal die Prüfung des Antrags ebenfalls einen gewissen Vorlauf benötigt und spätestens zu Beginn des nächsten Semesters abgeschlossen sein sollte. Begründung des Antrags: Für Studierende gibt es in Köln kaum noch günstigen Wohnraum. Einzelne Flüchtlingsheime insbesondere in temporärer Systembauweise (Container) sind hingegen nicht ausgelastet. Daher wäre es sinnvoll Studenten die Möglichkeit einzuräumen, übergangsweise für die Dauer von ein bis zwei Semestern zusammen mit Geflüchteten dort zu wohnen. Das könnte die akute Wohnungsnot der Studierenden etwas lindern und fördert zudem den integrativen Gedanken. Außerdem könnte die Stadt Köln durch diese Mieteinnahmen einen Teil der Kos- ten kompensieren. In anderen Kommunen wird dieses Modell bereits umgesetzt (s. Anlage). Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1511/2018 Stand: 01.07.2022 Sachstandsbericht Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.14 Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben, Dringlichkeitsantrag des Herrn Ilg AN/1511/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in Räumlichkeiten für Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt werden, wie aus den jetzigen Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache Bürger, insbesondere Familien und Senioren, entstehen können. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Geflüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könnte. Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: - Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befristung oder Sonderkündigungsrecht bei plötzlich ansteigender Zahl von Geflüchteten in Köln); - rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Vermietung an Studierende; - ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit einbezogen werden kann; - wie viele Studierende, bzw. Bedürftige pro Standort untergebracht werden können, ohne dass die dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark belastet u. d. Räume für alle zu eng werden. Sachstand Dezember 2018 Zur Sitzung am 28.01.2019 liegt die Mitteilung 0072/2019 vor. In der Sitzung vom 12.11.2018 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) gemäß des Dringlichkeits- antrags AN/1511/2018 folgenden Beschluss gefasst: Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in Räumlichkeiten für Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt werden, wie aus den jetzigen Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache Bürger, insbesondere Familien und Senioren, entstehen können. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Geflüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könnte. 2 Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: - Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befristung oder Sonderkündigungsrecht bei plötzlich an- steigender Zahl von Geflüchteten in Köln); - rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Vermietung an Studierende; - ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit einbezogen werden kann; - wie viele Studierende, bzw. Bedürftige pro Standort untergebracht werden können, ohne dass die dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark belastet u. d. Räume für alle zu eng werden. Die Verwaltung nimmt den Beschluss der BV 2 zum Anlass, umfassend über die rechtlichen und tat- sächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Menschen in Köln zu infor- mieren. Aktuelle Unterbringungssituation in Köln Aktuell sind 10.769 Personen in städtischen Unterkünften (Stand 09.01.2019) untergebracht. Nach- dem in 2018 zunächst ein Rückgang zu verzeichnen war, stiegen die Zahlen zum Winter hin wieder deutlich an. Mehr als 2700 unerlaubt eingereiste Personen mussten seit Oktober 2018 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in städtischen Unterkünften un- tergebracht werden. Die Stadt Köln hat im Rahmen ihres Ressourcenmanagements eine Unterbringungsreserve mit ca. 1.500 Plätzen aufgebaut. Dazu gehören die leergezogenen Standorte Butzweilerhofallee und Hardt- genbuscher Kirchweg, die nun wieder in Betrieb genommen wurden. Aufgrund der aktuellen Zu- gangszahlen ist die Reserve weitgehend ausgeschöpft. In mehreren Notunterkünften mussten zwi- schenzeitlich sogar Sozial-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume bzw. –hallen belegt werden, um durch das Aufstellen von Feldbetten weitere Plätze zu schaffen. Der schnelle Ausbau der Notunterbrin- gungskapazitäten in Köln in den letzten drei Monaten hat jegliche Personalreserven der Träger auf- gebraucht, neues Personal ist in dieser Kurzfristigkeit nur mit Mühe zu akquirieren. Die Stadt Köln ist gemäß § 14 OBG zur Unterbringung verpflichtet. Die Verwaltung hat Kontakt zur Bezirksregierung aufgenommen, um an einer gemeinsamen Lösung für eine schnelle Verteilung der unerlaubt einge- reisten Personen zu arbeiten. Aktuell werden damit wieder über 4.000 Geflüchtete in Notunterkünften mit Gemeinschaftsverpfle- gung und sehr eingeschränkter Privatsphäre sowie in kostenintensiven Beherbergungsbetrieben un- tergebracht. Die Notwendigkeit des Baus weiterer Unterbringungskapazitäten mit abgeschlossenen Wohneinhei- ten sowie die Vorhaltung von Reserveressourcen wird daher weiterhin forciert betrieben. Für 2019 sind nach aktuellem Stand ca. 2.000 Plätze in abgeschlossenen Wohneinheiten für geflüchtete Men- schen in der Planung. Dies stellt sicher, dass die Stadt Köln ihrer gesetzlichen Pflicht zur Unterbrin- gung den Qualitätsstandards entsprechend nachkommen kann. Rechtliche Aspekte Leichtbauhallen: Die Errichtung der Leichtbauhallen zur Unterbringung von Geflüchteten erfolgte nach Maßgabe ein- schlägiger Erlasse des Landes, da eine dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten in Zeltunterkünf- ten und Traglufthallen baurechtlich weder genehmigungsfähig ist, noch längerfristig geduldet werden kann. Insofern wurde hier kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, die Unterbringung erfolgte vielmehr auf ordnungsrechtlicher Grundlage. Die Unterbringung oder gar Wohnnutzung anderer Ziel- gruppen wie z.B. obdachlose Menschen oder Studierende scheidet ebenso ausdrücklich aus wie eine Nutzung zur Kindertagesbetreuung oder für schulische / sportliche Belange. 3 Systembauten und mobile Wohneinheiten: Maßnahmen bzw. Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten, die auf der Grundlage des hierfür eigens vom Bundesgesetzgeber angepassten § 246 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt wurden (i.d.R. alle temporären Unterkünfte in Systembauweise oder mobile Wohneinheiten) bzw. Grundstü- cke, die auf dieser Grundlage zu beurteilen sind, können nicht zum Wohnen – damit auch nicht zum studentischen Wohnen – in baurechtlicher Sicht dienen. Für eine Wohnnutzung muss es sich pla- nungsrechtlich entweder um den unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB handeln oder es muss im beplanten Innenbereich (nach Maßgabe des § 30 BauGB) eine Festsetzung zur Art der Nut- zung vorliegen, die eine Wohnnutzung gestattet. Insofern ist einzelfallbezogen die jeweilige planungs- rechtliche Situation bzw. die Genehmigungsgrundlage zu beachten. Öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtungen für geflüchtete Menschen: Es ist nicht möglich, in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen privatrechtliche Mietverträge über einzelne Wohneinheiten abzuschließen. Eine öffentlich-rechtliche Einweisung von Studierenden ist aufgrund der rechtlichen Definition von Obdachlosigkeit ebenfalls nicht möglich. Objektbezogene Aspekte zu den Unterkünften für geflüchtete Menschen im Stadtbezirk 2 Im Bezirk Rodenkirchen betreibt das Amt für Wohnungswesen derzeit 17 Standorte, die mittelfristig bis langfristig für die Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung stehen. Die Objekte - Eygelshovener Straße, - Kalscheurer Weg, - Koblenzer Straße, - Merlinweg und - Weißdornweg wurden gemäß § 246 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt und errichtet. Sie dienen nicht dem Zweck „Wohnen“ und stehen einer privatrechtlichen Vermietung an z.B. Studierende nicht zur Verfügung. Die Objekte in der - Eckdorfer Straße, - Lahnstraße, - Pingsdorfer Straße und - Swisttalstraße wurden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben bzw. angemietet mit der vertraglich verankerten Maßgabe, dort Geflüchtete unterzubringen. Aufgrund der aktuellen vertragli- chen Verpflichtung aus Miete bzw. Kauf und den damit zusammenhängenden finanziellen Konditio- nen ist eine anderweitige Nutzung dieser Objekte ausgeschlossen. Die Objekte - Buchfinkenstraße, - Josef-Kalscheuer-Straße, - Kuckucksweg, - Marktstraße, - Raderberger Straße, - Sinziger Straße und - Ringstraße befinden sich im Eigentum der Stadt Köln oder wurden langfristig angemietet. Sie sind als öffentlich- rechtliche Einrichtungen geführt. Das Objekt Bonner Straße 478-482 befindet sich auch im Eigentum der Stadt und wird aufgrund des Antrags AN/1758/2018 einer eigenen Betrachtung unterzogen: Das Objekt ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Eine Nutzung für studentisches 4 Wohnen ist an dieser Stelle grundsätzlich möglich, da im Flächennutzungsplan ein Mischgebiet fest- gesetzt ist. Nach Maßgabe des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Mischgebiete der Un- terbringung von Wohn- und Gewerbeanlagen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Aktuell sieht die baurechtliche Genehmigung eine soziale Nutzung vor. Für eine Umnutzung wäre eine bauord- nungsrechtliche Genehmigung zu Wohnzwecken explizit einzuholen. Insbesondere der Standort Bonner Straße stellt eine wichtige Ressource der Stadt Köln dar, um Per- sonen entsprechend den Leitlinien zur Unterbringung Geflüchteter bedarfsgerecht unterzubringen. Aktuell sind 120 Personen in der als Notunterkunft geführten Einrichtung untergebracht. Die Verpfle- gung erfolgt derzeit zentral, da keine Kochgelegenheiten zur Verfügung stehen. Die Unterkunft wird daher im laufenden Betrieb zu einem Wohnheim umgebaut. Es werden Etagen- küchen eingebaut, sodass sich die dort untergebrachten Personen nach Abschluss der Arbeiten selbst mit Essen versorgen können. In der Bonner Straße stehen momentan etwa 16 Einzelzimmer zur Verfügung, die besonders für Menschen mit psychischen oder physischen Erkrankungen geeignet sind, da sie hier mehr Ruhe fin- den können als in Mehrbettzimmern. Aufgrund der Fluchterfahrungen und den vorangegangenen Fluchtgründen ist der Bedarf an Wohn- heimplätzen weiterhin hoch, sodass der Standort Bonner Straße aktuell zwingend zur Unterbringung von geflüchteten Menschen genutzt werden muss. Als öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtung ist aktuell studentisches Wohnen im Objekt Bonner Straße ausgeschlossen, da in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen keine privatrechtlichen Mietverträge abgeschlossen werden können. Resümee Aufgrund der beschriebenen Bedarfe und der rechtlichen Vorgaben ist studentisches Wohnen weder in den aktuellen Reserveressourcen noch in temporären Unterkünften oder öffentlich-rechtlich ge- widmeten Einrichtungen möglich. Auch der Standort Bonner Straße 478-482 kommt aufgrund der aktuellen Bedarfe nicht für eine privatrechtliche Vermietung in Betracht. Die Verwaltung forciert zur Schaffung neuen Wohnraums für sozial benachteiligte Personengruppen auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Bauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Hieran können auch z.B. Studierende partizipieren, sofern sie die Voraussetzungen für einen Wohn- berechtigungsschein erfüllen. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Anlage Studenten in Fluechtlingsunterk
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27. Oktober 2016, 10:23 Uhr Lüneburg Studenten ziehen in Flüchtlingsunterkün5e Was tun mit leer stehenden Flüchtlingsheimen? Die Stadt Lüneburg vermietet dieContainer an Studenten. Das sei nicht nur güns?g, es fördere auch die Integra?on. Es kommen längst nicht mehr so viele Flüchtlinge zu uns wie noch vor einem Jahr . Dasentlastet die Kommunen, aber es stellt sie auch vor ein Problem. Vielerorts stehen nunUnterkünJe leer, die blitzschnell für Flüchtlinge geschaffen wurden. So ist es auch in Lüneburg, Niedersachsen. Dort hat man beschlossen, Studenten infreigewordenen Flüchtlingsheimen unterzubringen, wie der "Weser-Kurier" berichtet - undtut damit auch gleich noch etwas gegen die Wohnungsnot in Studentenstädten. "Wir wollten dem Bedürfnis nach günsTgem Wohnraum bei den Studierendenentgegenkommen", sagte ein Sprecher der Stadt gegenüber der Zeitung. Ein Zimmer ineinem Containerdorf koste 150 Euro - die HälJe der üblichen WG-Zimmermiete in Lüneburg.Ein Zimmer in einem Haus, das zuvor als FlüchtlingsunterkunJ fungiert habe, sei für 256 Eurozu haben. In den Containern im Stad\eil Re\mer wohnen Studenten Tür an Tür mit den verbliebenenFlüchtlingen. Das fördere die IntegraTon, sagt Pia Steinrücke, Lüneburger StadträTn fürBildung. "Wir freuen uns, dass es hier gelungen ist, zwei Gruppen zusammenzubringen, diejeweils in neuer Umgebung in einen neuen Lebensabschni\ starten", sagte sie dem "Weser-Kurier". Auch der AnT-Rassismus-Referent des Asta, Benjamin Christodoulou, ist dem Bericht zufolgebegeistert von der gemeinsamen Unterbringung. "Viele Studenten haben Lust, etwas mit denGeflüchteten zu organisieren, obwohl sie vertraglich nicht dazu verpflichtet sind", sagt er . Esseien zum Beispiel Fußballrunden oder Nachhilfe für die Kinder im Gespräch. In anderen Städten gibt es ähnliche Pläne und Projekte, zum Beispiel in Kiel. lov URL: h\p://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/weniger-fluechtlinge-studenten-ziehen-in-container-a-1118472.html Verwandte Ar?kel: Junge Flüchtlinge: Auf der Suche nach Halt (22.07.2016)h\p://www.spiegel.de/poliTk/deutschland/wuerzburg-bei-der-betreuung-junger- fluechtlinge-gibt-es-oJ-probleme-a-1103940.html Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Jung. Allein. Gefährdet? (19.07.2016)h\p://www.spiegel.de/poliTk/deutschland/wuerzburg-sind-unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge-empfaenglich-fuer-radikalisierung-a-1103684.html VormundschaJ für Flüchtlinge: Frau Schier und ihre 75 Jungs (21.05.2016)h\p://www.spiegel.de/karriere/vormund-fuer-fluechtlinge-frau-schier-und-ihre-75-muendel-a-1090684.html Erste UnterkunJ für schwule Flüchtlinge: "Homosexualität darf in meinem Land nicht sein"(01.02.2016)h\p://www.spiegel.de/panorama/gesellschaJ/nuernberg-erste-unterkunJ-fuer-homosexuelle-fluechtlinge-a-1075019.html
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1511/2018
- Typ
- Dringlichkeitsantrag BV2 (FWK)
- Datum
- 31.10.2018
- Erstellt
- 30.10.2018 23:34