RAT/416/2025
Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes -Wahl von Mitgliedern-
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Beschlussvorlage
1906 Zeichen
RAT/416/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes -Wahl von Mitgliedern- Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt wählt gemäß § 5 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes vom 2.5.2018 (MBl. NRW S. 428/SMBl. NRW 764) für die Dauer seiner Amtszeit aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Düsseldorf als ordentliches Mitglied ………………………………………….. sowie als Vertretung …………………………………………… als Ersatzvertretung …………………………………………… in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Sachdarstellung: Gemäß § 5 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung wählt der Rat die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Seite 2 Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Wird die/der Vorsitzende des Verwaltungsrates gewählt, wird diese/r nach § 5 Abs. 3 der Satzung von ihren/seinen Stellvertretungen im Amt vertreten. In diesem Fall erübrigt sich die Wahl einer Vertretung und Ersatzvertretung (s. Beschlussdarstellung). Wird ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung gewählt, sind für dieses Mitglied gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung eine Vertretung und eine Ersatzvertretung zu wählen, die ebenfalls ordentliche Mitglieder im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf sind. Der Oberbürgermeister ist aufgrund des § 5 Abs. 2 Buchstabe b) der Satzung automatisch Mitglied der Verbandsversammlung. Er wird von seinen Vertretungen im Amt vertreten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/416/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 23.11.2025 16:56