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0085/2025

Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf den Fluren M und S des Friedhofs Wahn

Beschlussvorlage Ausschuss 31.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.04.2025, TOP 7.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1183 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0085/2025
Stand: 22.01.2026 
Sachstandsbericht  
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" 
auf den Fluren M und S des Friedhofs Wahn 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner 
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des bestehenden Ko-
operationsgrabfeldes auf Flur M und S des Friedhofs Wahn.  
 
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der 
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für 
Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages 
(Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.  
 
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Porz 
dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wird im ersten Quartal 2026 abgeschlossen sein.

Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept

8712 Zeichen

Anlage 2

Anlage 3

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Wahn“  LP / 06.01.2025 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 1/2 
 
Gestaltungskonzept Friedhof Köln-Wahn, Flur M/S 
- Übersicht der Grabarten - 
 
Grabbezeichnung Ruhehain Pfade der Erinnerung Spuren des Lebens Auengarten 
Grabstellen 39 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab; 
11 Stellen (Sarg); 
max. 2 Beisetz./Grab 
(2 Särge, 2 Urnen,  
Sarg + Urne) 
32 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
10 / 45 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
(2 Särge, 2 Urnen,  
Sarg + Urne) 
Grabmal Liegestein (Kopfstein) Liegestein (Kopfstein) ohne Grabmal; 
Bronzeschriftzug auf 
Kalksandsteinmauer 
Findlinge od. stehende 
Naturstein-Stelen; nach 
Absprache mit Steinmetz 
Neuanlage/ 
Grundbepflanzung 
Bodendecker je nach 
Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Euonymus, 
Waldsteinia); zusätzlich 
Farne, Gräser, Sträucher 
Bodendecker je nach 
Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Waldsteinia);  
Hochbeete in 
Kalksandsteinmauern 
mit Bepflanzung z.B. aus 
Lavendel, Salbei, 
Thymian, Rosmarin und 
Begleitstauden 
erprobte und aufeinander 
abgestimmte Blatt- und 
Blütenstaudenmischungen 
Blumenschmuck/ 
Wechselbepflanzung 
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
keine Blumenbeete 
vorgesehen; 
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
Wegeanlagen Wassergebundene 
Wegedecke oder 
Schotterwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster 
auf Betonbettung 
Wassergebundene 
Wegedecke oder 
Schotterwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster 
auf Betonbettung 
Wassergebundene 
Wegedecke oder 
Schotterwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
Wassergebundene 
Wegedecke oder 
Schotterwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung  
 
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) 
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der 
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) 
Anlage 4
Seite 1

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Wahn“  LP / 06.01.2025 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 2/2 
 
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege - 
(gültig für die Bestattungsgärten Köln) 
 
 
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. 
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der  
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. 
Gärtnerische Neuanlage 
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers 
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes 
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive 
Jahreszeitliche Grabpflege 
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen 
   (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) 
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) 
  (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) 
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen 
  (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) 
Notwendige Instandhaltung 
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen in der Liegezeit) 
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen (i.d.R. nach 5 und 15 Jahren) 
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischem Erfordernis) 
 
Anlage 4 
Seite 2

Preisblatt‐Muster 06.01.2025
Kooperationsgemeinschaft
Stand: 06.01.2025
Friedhof: Flur:
Friedhof Wahn M/S (Erweiterung)
Gebühr für den Erwerb des 
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
    1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des 
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
    1.905,00 € 
Gebühr für eine Sargbestattung in 
Normalla
ge
       775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung        349,00 € 
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle 
und 
pro Jahr
         77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle 
und pro Jahr
         76,20 € 
Gebühr für eine Sargbestattung in 
Tiefla
ge
       995,00 € 
Genehmigungsgebühr für einen 
lie
genden Grabstein
         97,00 € Genehmigungsgebühr für einen 
liegenden Grabstein
         97,00 € 
Genehmigungsgebühr für einen 
stehenden Grabstein
       346,00 € Genehmigungsgebühr für einen 
stehenden Grabstein
       346,00 € 
Grabpflegevertrag 
A (Pfade der 
Erinnerung), Bepflanzung und Pflege 
für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung 
siehe Beiblatt.
    6.455,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Bepflanzung und Pflege 
für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung 
siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pfle
gevertrages.
    1.662,35 € Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pfle
gevertrages.
Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattun
g 
       106,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag 
B (Ruhehain), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    5.150,41 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
       917,03 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattun
g 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattun
g 
         87,00 € 
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte
gültig ab 01.04.2023;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 1 von 2
Anlage 5
Seite 1

Preisblatt‐Muster 06.01.2025
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 
25 Jahre, Leistungsbeschreibung 
siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 
25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe 
Beiblatt.
    5.892,14 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pfle
gevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pfle
gevertrages.
       973,08 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattun
g 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattun
g 
       106,00 € 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    8.038,64 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    6.119,91 € 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
    1.773,25 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
       909,88 € 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattun
g 
       143,00 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattun
g 
       118,00 € 
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
 - Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt
Tel.: 0221 / 5691048-12 Tel.: 0221 / 221-21014
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 2 von 2
Anlage 5
Seite 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1544 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner 
erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom 
Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 
beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 
2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte 
Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene 
Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

4061 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0085/2025 
Freigabedatum 
31.01.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" 
auf den Fluren M und S des Friedhofs Wahn  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner 
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des bestehenden Ko-
operationsgrabfeldes auf Flur M und S des Friedhofs Wahn.  
 
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der 
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für 
Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages 
(Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.  
 
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Porz 
dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe 
und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat-
zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder 
durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert 
werden.  
 
Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro-
bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung 
zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die 
Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um-
welt und Grün am 15.09.2015 sowie des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem 
Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge-
führt.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs-
satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 
27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. 
 
In seiner Sitzung am 28.04.2016 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün der Anlegung 
eines Kooperationsfeldes auf Flur M des Friedhofs Wahn durch die Genossenschaft der Köl-
ner Friedhofsgärtner beschlossen (Beschlussvorlage 0785/2016). Die Bezirksvertretung Porz 
hat dem Beschlussvorschlag in der Sitzung am 19.04.2016 zugestimmt.  
 
Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 06.01.2025 den 
Antrag auf Genehmigung der Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur M und einem 
kleinen Teilbereich auf dem angrenzenden Flurstück S des Friedhofs Wahn gestellt. Eine 
Teilerweiterung auf Flur M wurde bereits mit Beschluss vom 18.09.2018 (Beschlussvorlage 
2685/2018) bestätigt und durchgeführt. 
 
Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der 
Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der 
Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt.  
Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in 
der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach-
weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 
Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor.  
 
Eine denkmalpflegerische Erlaubnis ist nicht erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

20.03.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0085/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.01.2025
Erstellt
09.01.2025 08:56