0085/2025
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf den Fluren M und S des Friedhofs Wahn
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1183 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672/1
Vorlagen-Nummer
0085/2025
Stand: 22.01.2026
Sachstandsbericht
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten"
auf den Fluren M und S des Friedhofs Wahn
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des bestehenden Ko-
operationsgrabfeldes auf Flur M und S des Friedhofs Wahn.
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für
Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages
(Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Porz
dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahme wird im ersten Quartal 2026 abgeschlossen sein.
Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept
8712 Zeichen
Anlage 2
Anlage 3
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Wahn“ LP / 06.01.2025
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 1/2
Gestaltungskonzept Friedhof Köln-Wahn, Flur M/S
- Übersicht der Grabarten -
Grabbezeichnung Ruhehain Pfade der Erinnerung Spuren des Lebens Auengarten
Grabstellen 39 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetz./Grab;
11 Stellen (Sarg);
max. 2 Beisetz./Grab
(2 Särge, 2 Urnen,
Sarg + Urne)
32 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetz./Grab
10 / 45 Stellen (Sarg/Urne);
max. 2 Beisetz./Grab
(2 Särge, 2 Urnen,
Sarg + Urne)
Grabmal Liegestein (Kopfstein) Liegestein (Kopfstein) ohne Grabmal;
Bronzeschriftzug auf
Kalksandsteinmauer
Findlinge od. stehende
Naturstein-Stelen; nach
Absprache mit Steinmetz
Neuanlage/
Grundbepflanzung
Bodendecker je nach
Licht- und
Bodenverhältnissen
(z.B. Euonymus,
Waldsteinia); zusätzlich
Farne, Gräser, Sträucher
Bodendecker je nach
Licht- und
Bodenverhältnissen
(z.B. Waldsteinia);
Hochbeete in
Kalksandsteinmauern
mit Bepflanzung z.B. aus
Lavendel, Salbei,
Thymian, Rosmarin und
Begleitstauden
erprobte und aufeinander
abgestimmte Blatt- und
Blütenstaudenmischungen
Blumenschmuck/
Wechselbepflanzung
keine Blumenbeete
vorgesehen;
keine Blumenbeete
vorgesehen;
keine Blumenbeete
vorgesehen;
keine Blumenbeete
vorgesehen;
Wegeanlagen Wassergebundene
Wegedecke oder
Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster
auf Betonbettung
Wassergebundene
Wegedecke oder
Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster
auf Betonbettung
Wassergebundene
Wegedecke oder
Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene
Wegedecke oder
Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf)
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung)
Anlage 4
Seite 1
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Wahn“ LP / 06.01.2025
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 2/2
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege -
(gültig für die Bestattungsgärten Köln)
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt.
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.
Gärtnerische Neuanlage
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive
Jahreszeitliche Grabpflege
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen
(Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut)
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen)
(Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich)
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen
(Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen)
Notwendige Instandhaltung
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen in der Liegezeit)
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen (i.d.R. nach 5 und 15 Jahren)
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischem Erfordernis)
Anlage 4
Seite 2
Preisblatt‐Muster 06.01.2025
Kooperationsgemeinschaft
Stand: 06.01.2025
Friedhof: Flur:
Friedhof Wahn M/S (Erweiterung)
Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
1.905,00 €
Gebühr für eine Sargbestattung in
Normalla
ge
775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 €
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle
und
pro Jahr
77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle
und pro Jahr
76,20 €
Gebühr für eine Sargbestattung in
Tiefla
ge
995,00 €
Genehmigungsgebühr für einen
lie
genden Grabstein
97,00 € Genehmigungsgebühr für einen
liegenden Grabstein
97,00 €
Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein
346,00 € Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein
346,00 €
Grabpflegevertrag
A (Pfade der
Erinnerung), Bepflanzung und Pflege
für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung
siehe Beiblatt.
6.455,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Bepflanzung und Pflege
für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung
siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
1.662,35 € Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
106,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag
B (Ruhehain),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
5.150,41 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
917,03 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
87,00 €
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte
gültig ab 01.04.2023;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 1 von 2
Anlage 5
Seite 1
Preisblatt‐Muster 06.01.2025
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
25 Jahre, Leistungsbeschreibung
siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
5.892,14 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
973,08 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
106,00 €
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
8.038,64 € Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
6.119,91 €
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
1.773,25 € Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
909,88 €
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
143,00 € Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
118,00 €
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt
Tel.: 0221 / 5691048-12 Tel.: 0221 / 221-21014
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
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Anlage 5
Seite 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1544 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
4061 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 0085/2025 Freigabedatum 31.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf den Fluren M und S des Friedhofs Wahn Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des bestehenden Ko- operationsgrabfeldes auf Flur M und S des Friedhofs Wahn. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Porz dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um- welt und Grün am 15.09.2015 sowie des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge- führt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs- satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. In seiner Sitzung am 28.04.2016 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün der Anlegung eines Kooperationsfeldes auf Flur M des Friedhofs Wahn durch die Genossenschaft der Köl- ner Friedhofsgärtner beschlossen (Beschlussvorlage 0785/2016). Die Bezirksvertretung Porz hat dem Beschlussvorschlag in der Sitzung am 19.04.2016 zugestimmt. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 06.01.2025 den Antrag auf Genehmigung der Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur M und einem kleinen Teilbereich auf dem angrenzenden Flurstück S des Friedhofs Wahn gestellt. Eine Teilerweiterung auf Flur M wurde bereits mit Beschluss vom 18.09.2018 (Beschlussvorlage 2685/2018) bestätigt und durchgeführt. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Eine denkmalpflegerische Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0085/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.01.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 08:56