RR 32/2022
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP ,,Bedeutsame Transformationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier“
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Sitzungsvorlage RR (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP ,,Bedeutsame Transformationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier“)
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Sitzungsvorlage RR
- öffentlich -
RR 32/2022
Dezernat
Regionalplanung,
Braunkohlenplanung,
Geschäftsstelle
Ansprechperson
Telefon
BEZIRKSREGIERUNG
Köln
Datum 24.08.2022
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 26.08.2022 7.1 beschließend
TOP:
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP ,,Bedeutsame Transfor-
mationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier“
Anlage(n):
1. Antrag vom 24.08.2022
Sitzungsvorlage RR (Antrag vom 24.08.2022)
5528 Zeichen
im Regionalrat
An den Vorsitzenden
des Regionalrates Köln,
Herrn Rainer Deppe Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz, CDU
Tel.: 0221/ 1395446
Telefax: 0221/ 1395451
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Thorsten Konzelmann, SPD
Tel.: 0221/ 1301507
Telefax: 02273/ 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Rolf Beu, DIE GRÜNEN
Tel.: 0221/ 9912266
Telefax: 0221/ 9912267
E-Mail: gruene.regionalrat-
koeln@netcologne.de
Fraktionsvorsitzender
Reinhold Müller, FDP
Tel.:0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Köln, 24. August 2022
Sehr geehrter Herr Deppe,
wir bitten Sie, den beigefügten Antrag “Bedeutsame Transformationsstandorte für den
Strukturwandel im Rheinischen Revier“ zum Tagesordnungspunkt 7 „Zwischenbericht aus der
Task Force“ in die Tagesordnung der 8. Sitzung des Regionalrates am 26. August 2022
aufzunehmen. Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Regionalrat Köln beschließt, die folgenden sieben von der Lenkungsgruppe (Task Force)
qualifizierten Transformationsstandorte bei der Neuaufstellung des Regionalplans Köln
besonders zu berücksichtigen.
1. Standort Kerpen (Stadt Kerpen / Rhein-Erft Kreis) (Im weiteren Verfahren ist an diesem
Standort zu überprüfen , w elche Gewerbe bzw. Industrieansiedlungen aufgrund der
Ortsrandlage verträglich sind.)
2. Standort Elsdorf (Stadt Elsdorf / Rhein-Erft Kreis)
3. Standort Aldenhoven (Gemeinde Aldenhoven / Kreis Düren)
4. Standort Jülich (Stadt Jülich / Kreis Düren)
5. Tagesanlagen Hambach (Gemeinde Niederzier / Kreis Düren)
6. Standorterweiterung Knapsack (Städte Hürth und Erftstadt / Rhein-Erft Kreis)
7. Standort Jackerather Kreuz (Gemeinde Titz / Kreis D N, Stadt Jüchen / Rhein -Kreis
Neuss)
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
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Weiterhin wird die Regionalplanungsbehörde aufgefordert, eine Begründung für die
Umsetzung der unten genannten Flächen im Rahmen des Paragraphen 38a LPlG zu erarbeiten
und in der Lenkungsgruppe abzustimmen. Bezüglich de r Standorte 5, 6 & 7 ist vorab eine
Klärung über derzeit entgegenstehende landesplanerische Zielsetzungen herbeizuführen. Der
Standort 7 bedarf zudem einer regierungsbezirksübergreifenden Abstimmung unter
Berücksichtigung der bergrechtlichen Situation.
Begründung:
Der Strukturwandel betrifft alle Regionen von Nordrhein -Westfalen auf unterschiedliche Weise. Ziel
der Landesregierung ist daher, Chancen zu ergreifen und Brüche zu vermeiden, um gleichwertige
Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Teilräum en unseres Landes zu schaffen und zu erhalten.
Unter der Prämisse „klimaneutrales Industrieland Nordrhein -Westfalen“ mit einer nachhaltigen
Raumentwicklung sollen flächensparend und flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-
, Industrie- und Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden.
Zur Umsetzung der Transformations - und Umbauaufgaben sowie deren Beschleunigung will die
Landesregierung eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer Ermöglichungsplanung
erreichen, um den Kommunen einen größeren Spielraum in ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der
räumlichen Umsetzung zu gewähren, soweit landesplanerische Vorgaben, insbesondere die als
Leitschnur apostrophierten Flächensparziele mit Nutzbarhaltung vorhandener Industrie - und
Gewerbeflächen und Flächen recycling, das Leitbild der dezentralen Konzentration und der
klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.
Für Industrie, Unternehmen und für die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die
Zurverfügungstellung von Flächen ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige Standortentwicklung.
Dabei muss aber sichergestellt werden, dass neue Gewerbe- und Industriegebiete zukunftsfähig und
unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten entwickelt werden. Um die Transformation
erfolgreich bewältigen zu können, ist ei ne effizientere Nutzung von Flächen unumgänglich. Dabei
haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und freiwerdender Flächen höchste Priorität.
Insbesondere das vom Strukturwandel betroffenen Rheinische Revier benötigt aber
Transformationsflächen über die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für
landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben hinaus. Insofern ist die Ausweisung weiterer
derartiger oder ähnlicher Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe
folgerichtig, wobei auch ein interkommunaler Ansatz in jedem Einzelfall zu prüfen ist.
Die aufgeführten Standorte haben eine hohe Bedeutung für den Strukturwandel im Rheinischen
Revier. Durch sie können in den Regionalplänen Köln und Düsseldorf zusätzliche großflächige GIB-
Standorte festgelegt werden. Die Bezirksregierung Köln hat die einzelnen Transformationsstandorte
der Lenkungsgruppe in einem Bericht an den Regionalrat Köln vorgestellt (vorab per Mail).
Der Standort unter Ziffer 7 unterliegt bergrechtlichen Restriktionen, die im Rahmen einer
regionalplanerischen Festlegung beachtet werden müssen. Zudem sind auch Zuständigkeitsbereiche
des Regionalrats Düsseldorf betroffen. Dieser Standort soll daher im Rahmen der Lenkungsgruppe
und unter Einbeziehung des Regionalrats Düsseldorf und der Landesplanungsbehörde weiter
erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Thorsten Konzelmann Rolf Beu Reinhold Müller
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 32/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 26.08.2022
- Erstellt
- 25.08.2022 09:04