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RR 32/2022

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP ,,Bedeutsame Transformationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier“

Sitzungsvorlage RR 26.08.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 26.08.2022, TOP 7.1

Sitzungsvorlage RR (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP ,,Bedeutsame Transformationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier“)

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Sitzungsvorlage RR (Antrag vom 24.08.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP ,,Bedeutsame Transformationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier“)

521 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 32/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 24.08.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 26.08.2022 7.1 beschließend 
 
TOP: 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP ,,Bedeutsame Transfor-
mationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier“ 
 
 
 
 
      
 
Anlage(n): 
1. Antrag vom 24.08.2022

Sitzungsvorlage RR (Antrag vom 24.08.2022)

5528 Zeichen

im Regionalrat 
 
An den Vorsitzenden  
des Regionalrates Köln, 
Herrn Rainer Deppe                  Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz, CDU  
 
Tel.: 0221/ 1395446   
Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Thorsten Konzelmann, SPD 
 
Tel.: 0221/ 1301507   
Telefax: 02273/ 914794 
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Rolf Beu, DIE GRÜNEN  
 
Tel.: 0221/ 9912266  
Telefax: 0221/ 9912267 
E-Mail: gruene.regionalrat-
koeln@netcologne.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold Müller, FDP 
 
Tel.:0221 / 253726 
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de 
 
 
                        Köln, 24. August 2022 
Sehr geehrter Herr Deppe,  
 
wir bitten Sie, den beigefügten Antrag “Bedeutsame Transformationsstandorte für den 
Strukturwandel im Rheinischen Revier“ zum Tagesordnungspunkt 7 „Zwischenbericht aus der 
Task Force“  in die Tagesordnung der 8. Sitzung des Regionalrates am 26. August 2022 
aufzunehmen. Das Gremium fasst folgenden Beschluss:  
 
Der Regionalrat Köln beschließt, die folgenden sieben von der Lenkungsgruppe (Task Force) 
qualifizierten Transformationsstandorte bei der Neuaufstellung des Regionalplans Köln 
besonders zu berücksichtigen. 
 
1. Standort Kerpen (Stadt Kerpen / Rhein-Erft Kreis) (Im weiteren Verfahren ist an diesem 
Standort zu überprüfen , w elche Gewerbe bzw. Industrieansiedlungen aufgrund der 
Ortsrandlage verträglich sind.) 
2. Standort Elsdorf (Stadt Elsdorf / Rhein-Erft Kreis) 
3. Standort Aldenhoven (Gemeinde Aldenhoven / Kreis Düren) 
4. Standort Jülich (Stadt Jülich / Kreis Düren) 
5. Tagesanlagen Hambach (Gemeinde Niederzier / Kreis Düren) 
6. Standorterweiterung Knapsack (Städte Hürth und Erftstadt / Rhein-Erft Kreis) 
7. Standort Jackerather Kreuz (Gemeinde Titz / Kreis D N, Stadt Jüchen / Rhein -Kreis 
Neuss) 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln

2 
Weiterhin wird die Regionalplanungsbehörde aufgefordert, eine Begründung für die 
Umsetzung der unten genannten Flächen im Rahmen des Paragraphen 38a LPlG zu erarbeiten 
und in der Lenkungsgruppe abzustimmen. Bezüglich de r Standorte 5, 6 & 7 ist vorab eine 
Klärung über derzeit entgegenstehende landesplanerische Zielsetzungen herbeizuführen. Der 
Standort 7 bedarf zudem einer regierungsbezirksübergreifenden Abstimmung unter 
Berücksichtigung der bergrechtlichen Situation. 
 
Begründung: 
 
Der Strukturwandel betrifft alle Regionen von Nordrhein -Westfalen auf unterschiedliche Weise. Ziel 
der Landesregierung ist daher, Chancen zu ergreifen und Brüche zu vermeiden, um  gleichwertige 
Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Teilräum en unseres Landes zu schaffen und zu erhalten. 
Unter der Prämisse „klimaneutrales Industrieland Nordrhein -Westfalen“ mit einer nachhaltigen 
Raumentwicklung sollen flächensparend und flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-
, Industrie- und Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden. 
Zur Umsetzung der Transformations - und Umbauaufgaben sowie deren Beschleunigung will die 
Landesregierung eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer Ermöglichungsplanung 
erreichen, um den Kommunen einen größeren Spielraum in ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der 
räumlichen Umsetzung zu gewähren, soweit landesplanerische Vorgaben, insbesondere die als 
Leitschnur apostrophierten Flächensparziele mit Nutzbarhaltung vorhandener Industrie - und 
Gewerbeflächen und Flächen recycling, das Leitbild der dezentralen Konzentration und der 
klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden. 
Für Industrie, Unternehmen und für die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die 
Zurverfügungstellung von Flächen ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige Standortentwicklung. 
Dabei muss aber sichergestellt werden, dass neue Gewerbe- und Industriegebiete zukunftsfähig und 
unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten entwickelt werden. Um die Transformation 
erfolgreich bewältigen zu können, ist ei ne effizientere Nutzung von Flächen unumgänglich. Dabei 
haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und freiwerdender Flächen höchste Priorität.  
Insbesondere das vom Strukturwandel betroffenen Rheinische Revier benötigt aber 
Transformationsflächen über die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für 
landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben hinaus. Insofern ist die Ausweisung weiterer 
derartiger oder ähnlicher Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe 
folgerichtig, wobei auch ein interkommunaler Ansatz in jedem Einzelfall zu prüfen ist. 
 
Die aufgeführten Standorte haben eine hohe Bedeutung für den Strukturwandel im Rheinischen 
Revier. Durch sie können in den Regionalplänen Köln und Düsseldorf zusätzliche großflächige GIB-
Standorte festgelegt werden. Die Bezirksregierung Köln hat die einzelnen Transformationsstandorte 
der Lenkungsgruppe in einem Bericht an den Regionalrat Köln vorgestellt (vorab per Mail). 
Der Standort unter Ziffer 7 unterliegt bergrechtlichen Restriktionen, die im Rahmen einer 
regionalplanerischen Festlegung beachtet werden müssen. Zudem sind auch Zuständigkeitsbereiche 
des Regionalrats Düsseldorf betroffen. Dieser Standort soll daher im Rahmen der Lenkungsgruppe 
und unter Einbeziehung des Regionalrats Düsseldorf  und der Landesplanungsbehörde weiter 
erarbeitet werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
  
 
Stefan Götz             Thorsten Konzelmann    Rolf Beu                Reinhold Müller              
   
(Fraktionsvorsitzender)    (Fraktionsvorsitzender)            (Fraktionsvorsitzender)    (Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

26.08.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 7.1
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Details

Aktenzeichen
RR 32/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
26.08.2022
Erstellt
25.08.2022 09:04