1688/2022
Nationales Bewerbungsverfahren des DFB zur Ausrichtung der FIFA Frauenweltmeisterschaft 2027
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 23.05.2022 1688/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 02.06.2022 Nationales Bewerbungsverfahren des DFB zur Ausrichtung der FIFA Frauenweltmeisterschaft 2027 Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 der Dringlichkeitsentscheidung zum Nationalen Bewer- bungsverfahren des Deutschen Fußballbundes e.V. zur Ausrichtung der FIFA Frauenweltmeister- schaft 2027 einstimmig zugestimmt. Ein entsprechender Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift ist zur Information des Sportaus- schusses als Anlage beigefügt. Gez. Voigtsberger
Anlage
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AnıHge Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax $ (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange @stadt-koeln.de Datum: 06.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 05.05.2022 öffentlich 18 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß $ 60 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 18.2 Nationales Bewerbungsverfahren des Deutschen Fußballbundes e. V. zur Ausrichtung der FIFA Frauenweltmeisterschaft 2027 hier: Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung durch die Stadt Köln und die Kölner Sportstätten GmbH 1330/2022 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln befürwortet die Bewerbung Kölns und stimmt der Unterzeich- nung der Teilnahmeerklärung — gemeinsam mit dem Betreiber des RheinEnergie STADIONS, der Kölner Sportstätten GmbH — am Nationalen Bewerbungsverfahren für die Bewerbung des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) als Mit-Ausrichter der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 zu. Derzeit gibt es zu den detaillierten Anforde- rungen und Kosten keine verbindliche Auskunft seitens des DFB. Daher kann auch im Hinblick auf die lange Vorlaufzeit derzeit keine verlässliche Finanzierungsaussage getroffen werden. Aus den Erfahrungen von ähnlichen Großveranstaltungen kann jedoch abgeleitet werden, dass der städtische Aufwand bis zu 2 Mio. Euro betragen kann. Dabei sind die Finanzmittel im Rahmen des künftigen Haushaltsaufstellungs- verfahren im Haushalt abzubilden. Sobald sich im internationalen Verfahren die Kos- tenfrage konkretisiert, wird es eine erneute Befassung der politischen Gremien ge- ben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1688/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.05.2022
- Erstellt
- 17.05.2022 17:32