AN/1698/2021
Antrag der SPD-Fraktion "Nutzungskonzept Zündorfer Groov"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht BV
3124 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/32
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/1698/2021
Stand: 20.10.2022
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion "Nutzungskonzept Zündorfer Groov"
Beschluss:
In der Sitzung am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung mehrheitlich den Antrag eines Schausteller-
betriebes abgelehnt, auf dem Kirmesplatz in der Zündorfer Groov für einen Monat einen Pop-Up-Bier-
garten einzurichten. Die Bezirksvertretung ist dabei den Ausführungen der Verwaltung gefolgt, die ar-
gumentiert hatte, dass es sich nicht um eine der zugelassenen traditionellen Veranstaltungen im
Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in der Groov aus dem Jahr 2001
handeln würde. Dieses Nutzungskonzept wurde bewusst erstellt, um sowohl die Anwohner der Groov
als auch das anschließende Landschaftsschutzgebiet vor zu vielen Veranstaltungen zu schützen. Mit
E-Mail vom 25. Juni 2021 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung dann überraschend mitgeteilt,
dass der Schaustellerbetrieb gerichtlich gegen das Nutzungsverbot vorgegangen war und dieses Ver-
fahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gewonnen habe. Auf den weiteren Klageweg habe die Ver-
waltung verzichtet und eine Genehmigung für den Zeitraum ab dem 19. August 2021 erteilt. Die Be-
zirksvertretung Porz fühlt sich von der Verwaltung schlecht beraten und bittet daher um einen Sach-
standsbericht zu diesem Thema in der Sitzung am 04.11.2021. Darin möge die Verwaltung auf fol-
gende Punkte eingehen: 1. Warum ist das Nutzungskonzept nicht rechtssicher und was unternimmt
die Verwaltung, um ein Konzept zu erstellen, das auch vor Gericht Bestand hat? 2. Bis wann wird die-
ses offenbar nötige Nutzungskonzept der Bezirksvertretung zur Zustimmung vorgelegt? 3. Gab es
überhaupt ein Urteil des Gerichts bzw. wurde das Verfahren überhaupt abgeschlossen? Oder gab es
vielmehr nur einen „Hinweis“ des Gerichtes, dem die Verwaltung direkt gefolgt ist („… vorläufige
rechtliche Einschätzung der Kammer …“)? 4. Aus welchen Gründen bezieht sich das Gericht in sei-
nem Urteil oder seinem Hinweis auf rein „straßenrechtliche Gesichtspunkte“? Gegenstand der Ableh-
nung war doch das Nutzungskonzept, das völlig andere Dinge bewertet. 5. Warum hat die Verwaltung
darauf verzichtet, die Bezirksvertretung einzubeziehen? Sie hat sich damit, unabhängig von der recht-
lichen Situation, über einen bestehenden Beschluss hinweggesetzt. 6. Warum wurde die Erlaubnis
nunmehr für sogar sechs Wochen erteilt, obwohl doch ursprünglich nur ein Monat beantragt war? Ab-
stimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Anfrage ist irrtümlicherweise als Antrag eingestellt worden. Die Anfrage wurde mit der Beantwor-
tung der Verwaltung (3630/2021) erledigt. Das neue Nutzungskonzept ist derzeit in der finalen Ab-
stimmung in der Verwaltung und soll der BV in der Sitzung am 03.11.2022 zur Entscheidung vorge-
legt werden.
Nächste Schritte:
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Antrag SPD - Nutzungskonzept Groov
3123 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 11.08.2021 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021 hier: Nutzungskonzept Zündorfer Groov In der Sitzung am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung mehrheitlich den Antrag eines Schaustellerbetriebes abgelehnt, auf dem Kirmesplatz in der Zündorfer Groov für einen Monat einen Pop-Up-Biergarten einzurichten. Die Bezirksvertretung ist dabei den Ausführungen der Verwaltung gefolgt, die argumentiert hatte, dass es sich nicht um eine der zugelassenen traditionellen Veranstaltungen im Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in der Groov aus dem Jahr 2001 handeln würde. Dieses Nutzungskonzept wurde bewusst erstellt, um sowohl die Anwohner der Groov als auch das anschließende Landschaftsschutzgebiet vor zu vielen Veranstaltungen zu schützen. Mit E-Mail vom 25. Juni 2021 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung dann überraschend mitgeteilt, dass der Schaustellerbetrieb gerichtlich gegen das Nutzungsverbot vorgegangen war und dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gewonnen habe. Auf den weiteren Klageweg habe die Verwaltung verzichtet und eine Genehmigung für den Zeitraum ab dem 19. August 2021 erteilt. Die Bezirksvertretung Porz fühlt sich von der Verwaltung schlecht beraten und bittet daher um einen Sachstandsbericht zu diesem Thema in der Sitzung am 04.11.2021. Darin möge die Verwaltung auf folgende Punkte eingehen: 1. Warum ist das Nutzungskonzept nicht rechtssicher und was unternimmt die Verwaltung, um ein Konzept zu erstellen, das auch vor Gericht Bestand hat? 2. Bis wann wird dieses offenbar nötige Nutzungskonzept der Bezirksvertretung zur Zustimmung vorgelegt? 3. Gab es überhaupt ein Urteil des Gerichts bzw. wurde das Verfahren überhaupt abgeschlossen? Oder gab es vielmehr nur einen „Hinweis“ des Gerichtes, dem die Verwaltung direkt gefolgt ist („… vorläufige rechtliche Einschätzung der Kammer …“)? 4. Aus welchen Gründen bezieht sich das Gericht in seinem Urteil oder seinem Hinweis auf rein „straßenrechtliche Gesichtspunkte“? Gegenstand der Ablehnung war doch das Nutzungskonzept, das völlig andere Dinge bewertet. 5. Warum hat die Verwaltung darauf verzichtet, die Bezirksvertretung einzubeziehen? Sie hat sich damit, unabhängig von der rechtlichen Situation, über einen bestehenden Beschluss hinweggesetzt. 6. Warum wurde die Erlaubnis nunmehr für sogar sechs Wochen erteilt, obwohl doch ursprünglich nur ein Monat beantragt war? Begründung: Es ist nicht akzeptabel, dass die Verwaltung das Gegenteil eines Beschlusses der Bezirksvertretung Porz umsetzt. Zumindest hätte die Bezirksvertretung über den neuen Sachstand neu befinden müssen. Darüber hinaus bedarf es offenbar neuer Regelungen, und diese dringend. Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1698/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 19.08.2021 16:13