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AN/1698/2021

Antrag der SPD-Fraktion "Nutzungskonzept Zündorfer Groov"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.19

Sachstandsbericht BV

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Antrag SPD - Nutzungskonzept Groov

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Sachstandsbericht BV

3124 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1698/2021 
 Stand: 20.10.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion "Nutzungskonzept Zündorfer Groov" 
Beschluss:  
In der Sitzung am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung mehrheitlich den Antrag eines Schausteller-
betriebes abgelehnt, auf dem Kirmesplatz in der Zündorfer Groov für einen Monat einen Pop-Up-Bier-
garten einzurichten. Die Bezirksvertretung ist dabei den Ausführungen der Verwaltung gefolgt, die ar-
gumentiert hatte, dass es sich nicht um eine der zugelassenen traditionellen Veranstaltungen im 
Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in der Groov aus dem Jahr 2001 
handeln würde. Dieses Nutzungskonzept wurde bewusst erstellt, um sowohl die Anwohner der Groov 
als auch das anschließende Landschaftsschutzgebiet vor zu vielen Veranstaltungen zu schützen. Mit 
E-Mail vom 25. Juni 2021 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung dann überraschend mitgeteilt, 
dass der Schaustellerbetrieb gerichtlich gegen das Nutzungsverbot vorgegangen war und dieses Ver-
fahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gewonnen habe. Auf den weiteren Klageweg habe die Ver-
waltung verzichtet und eine Genehmigung für den Zeitraum ab dem 19. August 2021 erteilt. Die Be-
zirksvertretung Porz fühlt sich von der Verwaltung schlecht beraten und bittet daher um einen Sach-
standsbericht zu diesem Thema in der Sitzung am 04.11.2021. Darin möge die Verwaltung auf fol-
gende Punkte eingehen: 1. Warum ist das Nutzungskonzept nicht rechtssicher und was unternimmt 
die Verwaltung, um ein Konzept zu erstellen, das auch vor Gericht Bestand hat? 2. Bis wann wird die-
ses offenbar nötige Nutzungskonzept der Bezirksvertretung zur Zustimmung vorgelegt? 3. Gab es 
überhaupt ein Urteil des Gerichts bzw. wurde das Verfahren überhaupt abgeschlossen? Oder gab es 
vielmehr nur einen „Hinweis“ des Gerichtes, dem die Verwaltung direkt gefolgt ist („… vorläufige 
rechtliche Einschätzung der Kammer …“)? 4. Aus welchen Gründen bezieht sich das Gericht in sei-
nem Urteil oder seinem Hinweis auf rein „straßenrechtliche Gesichtspunkte“? Gegenstand der Ableh-
nung war doch das Nutzungskonzept, das völlig andere Dinge bewertet. 5. Warum hat die Verwaltung 
darauf verzichtet, die Bezirksvertretung einzubeziehen? Sie hat sich damit, unabhängig von der recht-
lichen Situation, über einen bestehenden Beschluss hinweggesetzt. 6. Warum wurde die Erlaubnis 
nunmehr für sogar sechs Wochen erteilt, obwohl doch ursprünglich nur ein Monat beantragt war? Ab-
stimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Anfrage ist irrtümlicherweise als Antrag eingestellt worden. Die Anfrage wurde mit der Beantwor-
tung der Verwaltung (3630/2021) erledigt. Das neue Nutzungskonzept ist derzeit in der finalen Ab-
stimmung in der Verwaltung und soll der BV in der Sitzung am 03.11.2022 zur Entscheidung vorge-
legt werden. 
Nächste Schritte:

2 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Antrag SPD - Nutzungskonzept Groov

3123 Zeichen

Gleichlautend:
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln-Porz
fon 0221. 221 97303
fax 0221. 221 97304
mail
SPD-BV7@stadt-koeln.de
web www.porzspd.de
Köln-Porz, 11.08.2021
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021
hier: Nutzungskonzept Zündorfer Groov
In der Sitzung am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung mehrheitlich den Antrag eines
Schaustellerbetriebes abgelehnt, auf dem Kirmesplatz in der Zündorfer Groov für
einen Monat einen Pop-Up-Biergarten einzurichten.
Die Bezirksvertretung ist dabei den Ausführungen der Verwaltung gefolgt, die
argumentiert hatte, dass es sich nicht um eine der zugelassenen traditionellen
Veranstaltungen im Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen
in der Groov aus dem Jahr 2001 handeln würde. Dieses Nutzungskonzept wurde
bewusst erstellt, um sowohl die Anwohner der Groov als auch das anschließende
Landschaftsschutzgebiet vor zu vielen Veranstaltungen zu schützen.
Mit E-Mail vom 25. Juni 2021 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung dann
überraschend mitgeteilt, dass der Schaustellerbetrieb gerichtlich gegen das
Nutzungsverbot vorgegangen war und dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Köln gewonnen habe. Auf den weiteren Klageweg habe die Verwaltung verzichtet und
eine Genehmigung für den Zeitraum ab dem 19. August 2021 erteilt.
Die Bezirksvertretung Porz fühlt sich von der Verwaltung schlecht beraten und bittet
daher um einen Sachstandsbericht zu diesem Thema in der Sitzung am 04.11.2021.
Darin möge die Verwaltung auf folgende Punkte eingehen:
1. Warum ist das Nutzungskonzept nicht rechtssicher und was unternimmt die
Verwaltung, um ein Konzept zu erstellen, das auch vor Gericht Bestand hat?

2. Bis wann wird dieses offenbar nötige Nutzungskonzept der Bezirksvertretung
zur Zustimmung vorgelegt?
3. Gab es überhaupt ein Urteil des Gerichts bzw. wurde das Verfahren überhaupt
abgeschlossen? Oder gab es vielmehr nur einen „Hinweis“ des Gerichtes, dem
die Verwaltung direkt gefolgt ist („… vorläufige rechtliche Einschätzung der
Kammer …“)?
4. Aus welchen Gründen bezieht sich das Gericht in seinem Urteil oder seinem
Hinweis auf rein „straßenrechtliche Gesichtspunkte“? Gegenstand der
Ablehnung war doch das Nutzungskonzept, das völlig andere Dinge bewertet.
5. Warum hat die Verwaltung darauf verzichtet, die Bezirksvertretung
einzubeziehen? Sie hat sich damit, unabhängig von der rechtlichen Situation,
über einen bestehenden Beschluss hinweggesetzt.
6. Warum wurde die Erlaubnis nunmehr für sogar sechs Wochen erteilt, obwohl
doch ursprünglich nur ein Monat beantragt war?
Begründung:
Es ist nicht akzeptabel, dass die Verwaltung das Gegenteil eines Beschlusses der
Bezirksvertretung Porz umsetzt. Zumindest hätte die Bezirksvertretung über den
neuen Sachstand neu befinden müssen.
Darüber hinaus bedarf es offenbar neuer Regelungen, und diese dringend.
Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.19 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1698/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.08.2021
Erstellt
19.08.2021 16:13