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AN/0169/2024

TOP 4.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 30.01.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.01.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4380 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Jugendhilfeausschusses 
Herrn  
Dr. Ralf Heinen 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0169/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 
 
TOP 4.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung 
in die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.01.2024 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
(1) Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende strategischen Ziele in den strategischen 
Zielwerten zu schärfen bzw. konkret zu formulieren: 
 2.1 Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und sozioökonomisch schwä-
cheren Verhältnissen ist verbessert 
Die Ziele zur Kindergesundheit im Jahr 2030 sollen eine deutliche Verbesserung 
im Vergleich zur Lage von 2018 darstellen. In den ausgewiesenen Sozialraumge-
bieten sind Entwicklungen deutlich in Richtung der städtischen Durchschnitts-
werte anzustreben. 
 
 3.2 Sprache und dt. Sprachkenntnisse insbesondere bei Kindern mit internationa-
ler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert 
Teilziel: Jedes Kind verfügt bei Einschulung über gute Sprachkenntnisse.

- 2 - 
 
Der strategische Zielwert ist zu konkretisieren, wobei die Kinder mit eigener Zu-
wanderungsgeschichte hier nicht einbezogen werden sollen. 
 3.3 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit internationaler Familienge-
schichte zu (höheren) Bildungsabschlüssen führen 
Die strategischen Zielwerte der Teilziele sind konkret zu formulieren. 
 3.3 Teilziel: Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss (ohne 
Förderschulen) ist gesenkt 
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Teilziel für Schulabgänger*innen inklusive 
der Schüler*innen an Förderschulen, die zielgleich unterrichtet werden, zu formu-
lieren. 
 4.3 Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit internationaler Familienge-
schichte ist verbessert 
Der strategische Zielwert zum Anteil ausländischer Auszubildenden ist dem An-
teil der ausländischen jungen Erwachsenen an der Gesamtbevölkerung in der 
entsprechenden Alterskohorte anzunähern. 
(2) Die Verwaltung wird aufgefordert, im Jahr 2024 die (zusätzlichen) Maßnahmen dar-
zustellen, die innerhalb der Verwaltung zur Erreichung der strategischen Ziele vorge-
nommen werden und die neu initiiert werden.  
(3) Danach soll im Zweijahresrhythmus über die Entwicklung der Zielwerte berichtet wer-
den. 
 
 
Begründung: 
 
„Die Zukunftschancen der Stadt Köln beruhen auf den Chancen dieser Kinder und Jugendli-
chen.“ Dieser richtige Satz, der sich in der von der Verwaltung vorgelegten Strategischen So-
zialplanung auf die Bildungsabschlüsse von Kindern und Jugendlichen mit internationaler Fa-
miliengeschichte bezieht, kann für die gesamte Sozialpolitik gelten. Aus diesem Grund sind 
wir gefordert, in allen involvierten Bereichen: Dezernaten, Ämtern, Abteilungen, größte Sorg-
falt walten zu lassen und möglichst konkrete strategische Ziele zu formulieren. Diese Ziele 
sind als gesamtstädtische Aufgabe zu verstehen, die von vielen Seiten der Stadt – der Ver-
waltung und der Zivilgesellschaft – zu bearbeiten sind. Monokausale Zusammenhänge gibt 
es kaum.  
Die Ziele müssen die gewünschte Verbesserung der Lage beschreiben, ansonsten ist die 
Sozialplanung keine strategische Sozialplanung.  
Für alle Akteure in Dezernat IV und Dezernat V, im Amt für Integration und Vielfalt sowie für 
die freien Träger der Wohlfahrtspflege und andere Akteure der Zivilgesellschaft ist die Ent-
wicklung der aufgeführten Themen und damit die Entwicklung in Richtung der strategischen 
Ziele von höchstem Interesse.  
In Abhängigkeit davon, wie sich die Indikatoren entwickeln, bedarf es der Intensivierung oder 
Veränderung von Strategien und Maßnahmen – sowohl in der Verwaltung als auch in der

- 3 - 
 
freien Wohlfahrtspflege oder an anderen Stellen, durch andere Akteure. Aus diesem Grund 
soll regelmäßig Bericht erstattet werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.01.2024 Jugendhilfeausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0169/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
30.01.2024
Erstellt
29.01.2024 17:28