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0727/2023

Stellungnahme zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion betr: "Keine SF6-Gase in der Kölner Energiewende!"

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 08.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.03.2023, TOP 2.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

6517 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
VIII/57 
Vorlagen-Nummer 08.03.2023 
 0727/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 
 
Stellungnahme zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion betr: "Keine SF6-Gase in der 
Kölner Energiewende!" 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Antrag wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt: 
 
• ab 2023 mit den Betreibern eine Strategie zu entwickeln, wie das Treibhauspotential 
durch SF6-Gase für Neuanlagen in  Mittel- und Hochspannungsanlagen sowie von mobilen 
und stationären Klimaanlagen in der Zuständigkeit der Stadt Köln und ihrer mehrheitlich kon-
trollierten Unternehmen unter technologischen (Alternativen) und wirtschaftlichen (mehrere 
Anbieter/Wettbewerb, Verfügbarkeit, …) Aspekten nachhaltig reduziert und der Ausstieg aus 
dem besonders langlebigen und klimawirksamen SF6 schnellstmöglich nachhaltig eingeleitet 
werden kann. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln baut entsprechend der aktuellen Energieleitlinie der 
Stadt Köln Klima- und Kälteanlagen nur in Sonderzonen und dort auch nur in Ausnahmen und 
auf ein Minimum begrenzt ein. Diese Anlagen enthalten zwar unter Umständen F-Gase jedoch 
kein SF6-Gas (Schwefelhexafluorid). 
 
Bei Schaltanlagen, in denen bisher oft SF-6 Gas zur Isolierung eingesetzt wurde, ist die Ver-
waltung bemüht, im Rahmen der Planung insbesondere durch externe Fachplaner*innen Al-
ternativ–Systeme einzusetzen. Dies empfiehlt auch der Arbeitskreis Maschinen und Elektro-
technik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) in der Empfehlung Nr. 159 aus 
2020 „Planung und Bau von elektrischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden“, welche bei allen 
externen Planungsaufgaben im Rahmen des Leistungsverzeichnisses beziehungsweise der 
Vorbemerkungen zu berücksichtigen ist: 
„Im Allgemeinen soll luftisolierten Anlagen mit Blick auf die Lebenszykluskosten und die kli-
maschädlichen Auswirkungen von SF6-Gas der Vorzug gegeben werden. In einem Wirtschaft-
lichkeitsvergleich sind neben den Beschaffungskosten auch die Kosten für Wartung, Rückbau 
und Entsorgung der Schaltanlage im angemessenen Umfang zu berücksichtigen. Sofern 
Schaltanlagen mit SF6 eingesetzt werden, sollen diese über ein hermetisch abgeschlossenes 
Drucksystem nach DIN EN 62271-200 mit einer Leckrate deutlich unter 0,1% pro Jahr (ent-
sprechend 0,16 to CO2-eq/Liter SF6) verfügen.“ 
 
Eine Abfrage der städtisch kontrollierten Unternehmen hat ergeben, dass z.B. die Rheinische 
Netzgesellschaft bereits die erste Schaltanlage im Hochspannungsbereich mit SF6 freien Iso-

2 
 
liergasen ausgeschrieben hat. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens für die Inbe-
triebnahme neuer Schaltanlagen ist auf einen SF6-Gas freien Betrieb ausgelegt.  
Die KVB hat in dieser Abfrage mitgeteilt, dass die betriebenen Mittelspannungsanlagen schon 
jetzt fast vollständig SF6-Gas frei sind. Nur noch in zwei Anlagen wird SF6 eingesetzt.. 
Es gibt daneben Planungen, um mobile Klimaanlagen auch F-Gas frei zu stellen: Im Rahmen 
der Umstellung auf Elektrobusse (bis 2030) und Neubeschaffung und Umrüstung von Stadt-
bahnfahrzeugen (2030-2035) sollen nur noch F-Gas-freie Anlagen bzw. Anlagen mit geringem 
THG-Potenzial eingesetzt werden. Ebenfalls sollen stationäre Klimaanlagen im Gebäude- und 
Anlagenbestand bei Neubeschaffung gemäß der F-Gase-Verordnung bis 2035 frei von F-
Gasen betreiben werden. 
 
• ab 2030 keine Windkraftanlagen zu genehmigen, die SF6 enthalten, sofern der Rat 
keine Ausnahme beschließt und bei den anstehenden Ausschreibungen vor 2030 das Treib-
hauspotential der in der Anlagen genutzten F-Gase in geeigneter Form zu berücksichtigen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Untere Immissionsschutzbehörde) ist für die 
Genehmigung von Windenergieanlagen auf dem Kölner Stadtgebiet zuständig. Bislang liegen 
keine Anträge von Unternehmen auf die Errichtung von Windenergieanlagen vor. Das Ge-
nehmigungsverfahren richtet sich nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes. 
Für diese Verfahren wurde ein Leitfaden von dem Umweltministerium NRW herausgegeben.  
 
• Baldmöglichst keine Wärmepumpen mehr zu fördern, die F-Gase enthalten, und 
gleichzeitig die Förderung von F-Gas-freien kleinen Anlagen insbesondere im privaten Bereich 
verstärkt zu fördern, weil dort die Kontrolle von Dichtigkeit und Recycling besonders schwierig 
sind. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Nutzung von F-Gasen in Wärmepumpen wird derzeit intensiv diskutiert 
(https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-waermepumpen-101.html) In der Über-
arbeitung der aktuellen Förderrichtlinie zur „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien –
klimafreundliches Wohnen“ wird vorgesehen, den Antragstellenden durch eine Bonuszahlung 
einen besonderen zu Anreiz zu schaffen, nur Wärmepumpen zu installieren, die mit natürli-
chen Kältemitteln betrieben werden. 
Die aktuelle Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG 
WG) weist darauf hin, dass ab 1. Januar 2028 in neu installierten Wärmepumpen ausschließ-
lich natürliche Kältemittel eingesetzt werden dürfen. Die bei der Antragstellung beteiligten 
Energieeffizienzexperten beraten bezüglich zukunftssicheren Kältemitteleinsatzes. 
 
• bei der anstehenden kommunalen Wärmeplanung sind die Herausforderungen zu be-
rücksichtigen, die sich aus der sich anstehenden verschärfenden Regulierung von klimarele-
vanten F-Gasen ab 2025 und der zu erwartenden EU-PFAS-Regulierung von F-Gasen erge-
ben. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Thema wird Berücksichtigung bei der kommunalen Wärmeplanung finden. Die Stadtver-
waltung wird sich an den anstehenden Konsultationen zu PFAS-Regulierung der EU mit ihren 
Erfahrungen beteiligen und dem Ausschuss darüber berichten. . 
 
• Neuanlagen, bei denen SF6 für die Energiewende in Köln heute noch unvermeidlich 
sind, sind den zuständigen Gremien mitzuteilen. Ebenso ist mitzuteilen, wie Dichtigkeit aller 
SF6-haltigen Anlagen und das Recycling der Inhalte in der Zuständigkeit der Stadt Köln und 
ihrer Unternehmen sichergestellt wird und wie (in GWP-Einheiten) das SF6-bedingte Treib-
hausgaspotenzial in Köln langfristig vermindert werden soll.

3 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Eine solche Berichterstattung ist machbar. 
 
Die Verwaltung empfiehlt – auch auf der Basis der aktuellen Diskussion – den Antrag anzu-
nehmen! 
 
 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0727/2023
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
08.03.2023
Erstellt
27.02.2023 12:17