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0683/2026

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 16.03.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2026, TOP 6.1

Anlage 2 - Aufwand 2025

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 - Aufwand 2026

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Anlage 2 - Aufwand 2025

756 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 225.000,00 € 0416 15 
Transferaufwend
ungen 
Im Zuge des politischen VNs zum Haushalt 2025/2026 wurden Mittel 
erstmal im Haushaltsplan zugesetzt und müssen nun gemäß 
Ratsbeschluss 1871/2025 umgeschichtet werden. 
225.000,00 € 1501 15 
Transferaufwend
ungen 
Dez. VII 
Amt 41 u. 
Dez. IX/3
über- und außerplanmäßiger Aufwand
Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

2920 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 16.03.2026 
 0683/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 16.03.2026 
Rat 19.03.2026 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
 der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
 als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
 aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind,  
 für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar-
beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro-
duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht.

2 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Burmester

Anlage 1 - Aufwand 2026

1802 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 225.000,00 € 0416 15 
Transferaufwend
ungen 
Im Zuge des politischen VNs zum Haushalt 2025/2026 wurden Mittel 
erstmal im Haushaltsplan zugesetzt und müssen nun gemäß 
Ratsbeschluss 1871/2025 umgeschichtet werden. 
225.000,00 € 1501 15 
Transferaufwend
ungen 
Dez. VII 
Amt 41 u. 
Dez. IX/3
2 Üpl. 30.000,00 € 0201 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Im polit. VN zum Hpl. 2025/2026 wurden für die Bekämpfung invasiver 
Arten 30.000 € p.a. bereitgestellt, die in Produktgruppe 1401 
Umweltordnung, -vorsorge bei Amt 57 verortet wurden. Die Mittel 
werden für das "Gänsemanagement" der Unteren Jagd- u- 
Fischereibehörde Amt 67 eingesetzt. Die Mittel sind sachgerecht in die 
Produktgruppe 0201 umzuschichten.
30.000,00 € 1401 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VIII / 
57
3 Üpl. 40.000,00 € 0416 15 
Transferaufwend
ungen 
Mit Beschluss des Rates vom 16.12.2025 (AN/1489/2025) erhält die 
Initiative "Keupstraße ist überall" zur Anmietung der Räume zur 
Ausstellung "Von der Nagelbombe bis zum Mahnmal - 21 jahre 
DANACH" einen Zuschuss über 40.000 Euro. Die Mittel liegen derzeit 
in der Produktgruppe 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Mehrerträge 
Aufwandssteuern, hier: Kulturförderabgabe. Diese sind 
bedarfsgerecht umzuschichten.
40.000,00 € 1601 01 Steuern und 
ähnliche Abgaben
Dez. VII 
Amt 41
über- und außerplanmäßiger Aufwand
Deckung 
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Beratungsverlauf (2)

19.03.2026 Rat
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0683/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
16.03.2026
Erstellt
06.03.2026 09:29