0683/2026
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 2 - Aufwand 2025
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 225.000,00 € 0416 15 Transferaufwend ungen Im Zuge des politischen VNs zum Haushalt 2025/2026 wurden Mittel erstmal im Haushaltsplan zugesetzt und müssen nun gemäß Ratsbeschluss 1871/2025 umgeschichtet werden. 225.000,00 € 1501 15 Transferaufwend ungen Dez. VII Amt 41 u. Dez. IX/3 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 16.03.2026 0683/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 16.03.2026 Rat 19.03.2026 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind, für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar- beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro- duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 2 Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Burmester
Anlage 1 - Aufwand 2026
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 225.000,00 € 0416 15 Transferaufwend ungen Im Zuge des politischen VNs zum Haushalt 2025/2026 wurden Mittel erstmal im Haushaltsplan zugesetzt und müssen nun gemäß Ratsbeschluss 1871/2025 umgeschichtet werden. 225.000,00 € 1501 15 Transferaufwend ungen Dez. VII Amt 41 u. Dez. IX/3 2 Üpl. 30.000,00 € 0201 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im polit. VN zum Hpl. 2025/2026 wurden für die Bekämpfung invasiver Arten 30.000 € p.a. bereitgestellt, die in Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge bei Amt 57 verortet wurden. Die Mittel werden für das "Gänsemanagement" der Unteren Jagd- u- Fischereibehörde Amt 67 eingesetzt. Die Mittel sind sachgerecht in die Produktgruppe 0201 umzuschichten. 30.000,00 € 1401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VIII / 57 3 Üpl. 40.000,00 € 0416 15 Transferaufwend ungen Mit Beschluss des Rates vom 16.12.2025 (AN/1489/2025) erhält die Initiative "Keupstraße ist überall" zur Anmietung der Räume zur Ausstellung "Von der Nagelbombe bis zum Mahnmal - 21 jahre DANACH" einen Zuschuss über 40.000 Euro. Die Mittel liegen derzeit in der Produktgruppe 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Mehrerträge Aufwandssteuern, hier: Kulturförderabgabe. Diese sind bedarfsgerecht umzuschichten. 40.000,00 € 1601 01 Steuern und ähnliche Abgaben Dez. VII Amt 41 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0683/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 16.03.2026
- Erstellt
- 06.03.2026 09:29