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2232/2024

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,

Beschlussvorlage Ausschuss 29.07.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2024, TOP 9.3

Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen TOEB-Beteiligung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 12 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.3 StEA 19.09.2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 Niederschrift Abendveranstaltung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 3 Städtebauliches Konzept

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Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 8 Dokumentation Gutachterverfahren

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Anlage 9 Flächenvergleich

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Anlage 4 Erläuterungstext

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Ansehen

Anlage 10 RPB_Beschluss_Thyssen-Gelände_2232-2024 vom 03.09.2024

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Ansehen

Anlage 11 Beschluss BV 4 vom 09.09.2024 zu 2232_2024

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Ansehen

Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen TOEB-Beteiligung

35288 Zeichen

BP-Abwägung B41 
 
/ 2 
 
 
 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in 
Köln-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher 
Belange 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurden vom 
20.12.2022 bis zum 20.01.2023 durchgeführt. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 15 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
  
Anlage 7

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Polizeipräsidium Köln – Kriminalkommissariat 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme  
2 
2.1 
Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 
Die Belange des Dezernats 52 sind nicht betroffen. 
Kenntnisnahme  
2.2 Beteiligung der für Altdeponien und Bodenschutz zu-
ständigen Ämter im Verfahren 
Die Zuständigkeit der Behörden sind in den §§ 13 und 14 
des LBodSchG festgelegt und in der Zuständigkeitsver-
ordnung "Umweltschutz" (ZustVU) näher erläutert. 
Kenntnisnahme Das Umweltamt der Stadt Köln wird beteiligt. 
3 
 
Eisenbahn-Bundesamt 
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfest-
stellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die 
Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Ei-
senbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher 
Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planun-
gen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes 
über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes be-
rühren. 
Kenntnisnahme  
3.1 Von Bahnbetriebszwecken freigestellt 
Es ist sicherzustellen, dass die Flurstücke von Bahnbe-
triebszwecken freigestellt sind. Andernfalls unterfällt das 
Flurstück dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbe-
halt nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz 
(AEG) sowie dem Fachplanungsvorrang nach § 38 Bau-
gesetzbuch (BauGB). Auskunft über die Zweckbestim-
mung der o.g. Fläche erteilt die DB Services Immobilien 
GmbH in Köln. 
ja Die Flurstücke im Plangebiet sind von Bahnbetriebszwecken frei-
gestellt. 
 
3.2 Abstandsflächen 
Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die Vorschriften 
des § 6 BauO NRW zu beachten. 
ja Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen werden abschlie-
ßend im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
3.3 Beteiligung DB Netz AG 
Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden sein sollte, 
wird die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberin DB Netz 
AG als Trägerin öffentlicher Belange empfohlen. Denn 
das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Vereinbarkeit 
Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbe-
triebsanlagen.  
ja Die DB Netz AG wird im weiteren Verfahren beteiligt. 
3.4 Keine raumbedeutsamen Planungen der Eisenbahnen 
des Bundes 
Aktuelle zulassungsrechtliche und raumbedeutsame Pla-
nungen der Eisenbahnen des Bundes im betroffenen Be-
reich, die über bereits festgestellte Planungen hinausge-
hen und mit Ihrer Planung unmittelbar kollidieren könnten, 
sind hier nicht bekannt. Hierzu sollte sich ggf. ebenfalls 
auch die DB Netz AG äußern. 
Kenntnisnahme Die DB Netz AG wird im weiteren Verfahren beteiligt. 
3.4 Hinweise 
_Ansprüche gegen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, 
die sich durch Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb 
auf planfestgestellten und baulich nicht geänderten Ver-
kehrsanlagen begründen, sind ausgeschlossen. Für einen 
ausreichenden Schutz vor Lärm und Erschütterungen aus 
dem Eisenbahnbetrieb hat der Planungsträger, der ein 
Bauvorhaben in der Nachbarschaft von Eisenbahnbe-
triebsanlagen durchzuführen beabsichtigt, selbst zu sor-
gen. 
_Bei Planungs- und Bauvorhaben in räumlicher Nähe zu 
Bahnbetriebsanlagen ist zum Schutz der Baumaßnahme 
und zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs das Einhalten 
von Sicherheitsabständen zwingend vorgeschrieben. Ein 
gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den Gefah-
renbereich und den Sicherheitsraum der Bahnanlagen ist 
gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und 
Kenntnisnahme

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft aus-
zuschließen.  
_Die infrastrukturellen Belange sowie die spezifisch vorlie-
genden Sicherheitsabstände für Bauten nahe der Bahn, 
Lagerung von Baumaterialien, den notwendigen Arbeits-
raum für Instandsetzungsarbeiten der Bahnanlagen, Ab-
stand und Art von Neuanpflanzungen im Nachbarbereich, 
Beleuchtung, Entwässerung, etc., sind von der Infrastruk-
turbetreiberin, bzw. von der DB Immobilien anzugeben. 
4 PLEDOC 
Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Ei-
gentümer bzw. Betreiber werden von der geplanten Maß-
nahme nicht betroffen: 
• OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen 
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen 
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord-
bayern, Schwaig bei Nürnberg 
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH 
(MEGAL), Essen 
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (METG), Essen 
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH 
& Co. KG (NETG), Dortmund 
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 
 
Kenntnisnahme  
5 Polizeipräsidium | Direktion Verkehr 
Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen aus 
polizeilichen Gründen keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme  
6 Stadtentwässerungsbetriebe 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept bestehen aus 
entwässerungstechnischer Sicht keine grundsätzlichen 
Bedenken.  
Kenntnisnahme

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.1 Schmutzwasser 
Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über die öf-
fentliche Kanäle in Oskar-Jäger-Straße(STZ 300), Licht-
straße(MA1000/1500) und Vogelsanger Straße 
(MA700/1200) erfolgen. 
Kenntnisnahme  
6.2 Niederschlagswasser 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§ 44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Dieser Anspruch gilt auch für Grundstücke, 
die vor dem 01.01.1996 bebaut wurden. Die Versickerung 
des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzu-
setzen. Auch für die aktuell bereits versiegelte Fläche 
müssen alternative Entwässerungslösungen für das anfal-
lende Niederschlagswasser gefunden werden. Sollte eine 
Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit versto-
ßen oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, 
müssen andere Maßnahmen zur Regenwasserbeseiti-
gung geprüft werden. Bedarf es dennoch der Entwässe-
rung von Niederschlagwasser in den öffentlichen Kanal, 
muss geprüft werden, inwiefern der Anschluss zusätzli-
cher, befestigter abflusswirksamer Fläche möglich ist. Es 
ist nicht auszuschließen, dass die Festlegung einer Einlei-
tungsbeschränkung (Drosselwassermenge) notwendig ist. 
ja Die Möglichkeiten einer Niederschlagswasserversickerung wer-
den im weiteren Verfahren geprüft. Die Anforderungen werden 
bei der Auslobung des Qualifizierungsverfahrens berücksichtigt. 
 
6.3 Bilanzierung des Wasserhaushaltes 
Weiterhin ist eine Bilanzierung des Wasserhaushaltes ge-
mäß dem DWA-Merkblatt 102-43 für jede Erschließungs-
maßnahme durchzuführen. Die Bilanzierung sollte bereits 
mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen oder entwäs-
serungstechnischen Entwurfes erfolgen. Es ist anzustre-
ben, die Ergebnisse der Wasserhaushaltsbilanzierung in 
den Regelungen des Bebauungsplans festzuschreiben. 
ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine Bilanzierung des 
Wasserhaushalts gemäß dem DWA-Merkblatt 102-43 erstellt 
wird.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Ziel ist es, den zukünftigen Wasserhaushalt im Planungs-
gebiet mit Hilfe von Maßnahmen der dezentralen Regen-
wasserbewirtschaftung an die Wasserbilanz eines unbe-
bauten natürlichen Zustandes (Referenzzustand) anzunä-
hern. Zu diesem Zweck ist durch die Auswahl geeigneter 
Maßnahmen das zukünftige Verhältnis zwischen Ablei-
tung, Versickerung und Verdunstung von Niederschlags-
wasser optimal an den Referenzzustand anzupassen. 
6.4 Überflutungsvorsorge Starkregen 
Das Plangebiet weist einen markanten Tiefpunkt auf der 
Lichtstraße auf, dieser Bereich sowie die angrenzende Be-
bauung kann bei einem Starkregenereignis einer erhöhten 
Überflutungsgefährdung unterliegen. Durch die Bebauung 
wird es zu einem anderen Abflussverhalten im Plangebiet 
kommen. Bei der Planung ist ein wassersensibler und 
starkregenangepasster Umgang mit Niederschlagswasser 
zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass ge-
eignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits frühzeitig 
berücksichtigt und ggfs. festgesetzt werden müssen. Da 
Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Was-
sermengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend e 
Konzepte dazu, das Wa sser bei außergewöhnlichen Nie-
derschlagsereignissen möglichst schadlos zwischenzu-
speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. 
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: 
 Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten 
nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen di-
rekten Wasserzufluss zulassen 
 Wahl der Straßenführung 
 gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregen-
ereignissen über Grünflächen 
 Rückhaltung von Niederschlagswasser 
 Notüberläufe 
Ja Notwendige M aßnahmen zur Überflutungsvorsorge werden im 
weiteren Verfahren geprüft. Die Anforderungen werden bei der 
Auslobung des Qualifizierungsverfahrens berücksichtigt. Im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens wird ein Überflutungsnach-
weis erstellt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Was-
ser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten 
 Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü-
cke/Gebäude 
Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für 
eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in 
Köln“, in der Broschüre „Wassersensibel planen und 
bauen in Köln“ sowie in der Arbeitshilfe „MURIEL – Multi-
funktionale Retentionsflächen“. Zur Planung sollte die 
Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen 
werden. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf 
www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. 
 
Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln 
ein Überflutungsnachweis angefordert. Für Grundstücke 
über 800 Quadratmeter abflusswirksame Fläche ist ein 
Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. 
Der Überflutungsnachweis dient dem Nachweis der schad-
losen Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkre-
gens. Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nach-
weislich auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, 
ohne dass es zu Überflutunge n von Gebäuden oder be-
nachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen 
ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen, die 
dafür notwendigen Flächen vorzuhalten und Konzepte bzw. 
Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu 
entwickeln.  
6.5 Beteiligung 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP – 1) abzu-
stimmen. 
Kenntnisnahme Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu erstellenden 
Planungen bzw. Entwässerungskonzepte werden mit den Stadt-
entwässerungsbetrieben abgestimmt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
7 Bezirksregierung Köln | Dezernat 53   
7.1 Berücksichtigung von Betriebsbereichen nach § 3 
Abs. 5a BimSchG („Störfallbetriebe“) 
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von ange-
messenen Sicherheitsabständen nach § 3 Abs. 5c Bim-
SchG bzw. Achtungsabständen ohne Detailkenntnisse 
nach Leitfaden KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche 
nach § 3 Abs. 5a BimSchG („Störfallbetriebe“). 
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass 
seitens der Firma RheinEnergie AG am Standort Widders-
dorfer Str. 194 in 50825 Köln keine Lagerung von Erdgas 
mehr erfolgt. Der entsprechende Behälter ist gasfrei und 
stillgelegt. Die Firma RheinEnergie AG hat gegenüber der 
Bezirksregierung Köln den Verzicht für die Nutzung der 
Genehmigungen für den Lagerbehälter erklärt. Beim v. g. 
Standort handelt es sich somit nicht mehr um einen Be-
triebsbereich nach § 3 Abs. 5a BimSchG. Der entspre-
chende Eintrag im Informationssystem KABAS ist über-
holt. Das Dezernat 53 ist für den v. g. Standort nicht mehr 
immissionsschutzrechtlich zuständig. 
Kenntnisnahme  
7.2 Lärm 
In Nr. 6.1 des Erläuterungsberichtes wird Bezug auf eine 
schalltechnische Untersuchung der Firma Peutz Consult 
genommen. Es wird davon ausgegangen, dass diese 
schalltechnische Untersuchung im Rahmen des weiteren 
Bauleitplanverfahrens vorgelegt wird. 
Ja Im weiteren Verfahren werden auf das Vorhaben (Ergebnis des 
Qualifizierungsverfahrens) abgestimmte Gutachten erstellt und 
den Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. 
7.3 Beteiligung Dezernat 52 
Für die im Umfeld des Plangebietes befindliche Firma Max 
Becker GmbH & Co. KG, Widdersdorfer Straße 194, 
50825 Köln, ist das Dezernat 52 der Bezirksregierung 
Köln zuständige immissionsschutzrechtliche Genehmi-
Ja Dezernat 52 wurde beteiligt, siehe lfd. Nr. 2 
 
Die Belange des Dezernats 52 sind nicht betroffen.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
gungs- und Überwachungsbehörde. Eine interne Beteili-
gung des Dezernates 52 oder eine Koordination von Stel-
lungnahmen erfolgt von Dezernat 53 nicht. 
8 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 
Gegen das Verfahren bestehen aus Sicht der AWB keine 
Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Stand-
plätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der 
Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze ent-
sprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 
(RASt 06) berücksichtigt werden. Der erforderliche Bewe-
gungsraum für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge ist zu 
beachten. 
ja Die Anforderungen der Abfallsatzung der Stadt Köln werden im 
weiteren Verfahren berücksichtigt. 
9 Stadtwerke Köln GmbH 
 
  
9.1 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: 
Seitens der KVB bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme  
9.2 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft 
mbH: 
Gegen o.g. Verfahren bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme  
9.3 Energie- und Wasserversorgung 
Die bauliche Umstrukturierung und Umnutzung wird auch 
Veränderungen in der Energie- und Wasserversorgung für 
die geplanten Gebäude mit sich bringen. Daher ist frü-
hestmöglich eine Versorgungsanfrage an nachfolgende 
Stelle zu richten, um die Wasser- und Energieversorgung 
abzustimmen. Hierüber können auch aktuelle Kartenun-
terlagen zu den bestehenden Versorgungsanlagen ange-
fordert werden: 
RheinEnergie AG, Zentrale Leitungsauskunft, 50606 Köln, 
Telefon: 0221/178-3332, Telefax: 0221/178-2339, Mail: 
leitungsauskunft@rheinenergie.com. 
Kenntnisnahme Der Hinweis betrifft keine Regelungsinhalte des Bebauungsplans.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
9.4 Fernwärmeversorgung 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Fernwärme-
versorgung. Die zukünftige Versorgung mit der umwelt-
freundlichen und klimaschonenden Energie Fernwärme 
wäre daher gegebenenfalls möglich. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird im Rahmen des Energiekonzeptes geprüft. 
10 Deutsche Telekom Technik GmbH 
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom 
genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte 
i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom 
Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte 
und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie 
alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen.  
Kenntnisnahme  
10.1 Gegen die o. a. Planung bestehen keine Einwände. Kenntnisnahme  
10.2 Hinweise 
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien 
der Telekom. Die Belange der Telekom – z. B. das Eigen-
tum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes 
sowie Ihre Vermögensinteressen – sind betroffen. 
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien 
müssen weiterhin gewährleistet bleiben. 
Es wird gebeten, folgende fachliche Festsetzung in den 
Bebauungsplan aufzunehmen: 
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aus-
reichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite 
von ca. 0,50 m für die Unterbringung der Telekommunika-
tionslinien der Telekom vorzusehen. 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt 
über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsor-
gungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- 
und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere 
Abschnitt 3, zu beachten. Es wird gebeten sicherzustellen, 
Kenntnisnahme Die Hinweise zu Leitungszonen und Baumpflanzungen beziehen 
sich auf keine Regelungsinhalte des Bebauungsplans.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhal-
tung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der 
Telekom nicht behindert werden. 
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikati-
onsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekom-
munikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen 
hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen 
werden. 
 
10.3 Telekommunikationsinfrastruktur 
Eine Versorgung des Baugebietes mit Telekommunikati-
onsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise sei aus wirt-
schaftlichen Gründen nur bei Ausnutzung aller Vorteile ei-
ner koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden 
Planungssicherheit möglich. 
Kenntnisnahme  
11 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Im Zuge des hiesigen Planungskonzeptes soll ein urbanes 
Quartier entwickelt werden. Dabei ist eine Nutzungsmi-
schung vorgesehen, die zu einem überwiegenden Teil 
durch eine Büronutzung (ca. 95% der BGF) geprägt ist 
und unter anderem ergänzt wird durch Gastronomie, Kul-
tur und einen Beherbergungsbetrieb für gewerbliches 
Wohnen. 
  
11.1 „Ehrenfelder Clubkultur“ 
Die IHK Köln begrüßt ausdrücklich, dass in der hiesigen 
Planung ausschließlich lärmverträgliche Nutzungen vorge-
sehen sind, um die vorhandene „Ehrenfelder Clubkultur“ 
(insbesondere die angrenzende Live Music Hall und den 
Sonic Ball Room) zu berücksichtigen und vor heranrü-
ckender Wohnbebauung zu schützen. Es ist weiterhin 
grundsätzlich positiv zu bewerten, dass die bereits in der 
Vergangenheit vorherrschende gewerbliche Prägung des 
Plangebietes in der hiesigen Planung fortgeführt wird. 
Kenntnisnahme Das Plangebiet ist aktuell Teil des Aufstellungsbeschlusses zum 
Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Sicherung der Clubkultur im 
Bereich Lichtstraße / Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“. Ziel ist die 
Festsetzung eines urbanen Gebietes sowie Sondergebiete zur 
Sicherung von Vergnügungsstätten, die Musik und Tanzveran-
staltungen anbieten. 
 
Das Planungsziel „Sicherung der Clubkultur im Bereich Licht-
straße / Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ soll in den vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan übernommen werden.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
11.2 FNP-Darstellung 
Im aktuell geltenden Flächennutzungsplan (FNP) wird der 
östlich der Oskar-Jäger-Straße gelegene Teil des Plange-
bietes als Industriefläche (GI) ausgewiesen. Westlich der 
Oskar-Jäger-Straße wird das Plangebiet derzeit als Ge-
werbefläche (GE) ausgewiesen. Ausweislich der Planun-
terlagen kann das hiesige Planungsvorhaben nur teilweise 
aus dem geltenden FNP entwickelt werden, sodass es im 
Übrigen einer Berichtigung des FNP bedarf. Aus den 
Planunterlagen geht indes nicht eindeutig hervor, welcher 
Gebietstyp im Sinne der Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) künftig für das hiesige Plangebiet ausgewiesen 
werden soll. Die IHK Köln bittet diesbezüglich um weiter-
führende Informationen. 
ja Es ist vorgesehen, das Plangebiet im vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan als Gewerbegebiet festzusetzen.  
 
Um die geplanten Nutzungen aus dem Flächennutzungsplan ent-
wickeln zu können, ist die Darstellung eines Gewerbegebietes 
östlich und westlich der Oskar-Jäger-Straße erforderlich.  
11.3 Ersatzfläche Industriegebiet (GI) 
Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Planunterlagen ist 
davon auszugehen, dass für die östlich der Oskar-Jäger-
Straße gelegene Teilfläche des Plangebietes künftig keine 
Ausweisung als GI geplant ist. Diesen Verlust an wertvol-
ler GI-Fläche steht die IHK kritisch gegenüber. Taugliche 
GI-Flächen sind im Kölner Stadtgebiet ein knappes Gut. In 
GI werden regelmäßig emissionsintensive bzw. störende 
gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen angesiedelt, die 
in anderen Gebietstypen nicht zulässig sind. Vor diesem 
Hintergrund ist die Ausweisung einer Ausgleichs- bzw. Er-
satzfläche für das hier verlorengehende GI von erhebli-
cher Wichtigkeit. 
nein Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderun-
gen in Ehrenfeld und den angrenzenden Stadtteilen. Für die so-
genannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild 
erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der 
Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den 
Transformationsprozess der Weststadt definiert. Die Fläche an 
der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den be-
reits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direk-
ten Nachbarschaft und näheren Umgebung. Eine Ausweisung ei-
ner GI-Fläche an anderer Stelle ist nicht vorgesehen.  
 
 
11.4 Lärmintensivere, gewerbliche Nutzungen 
Die nähere Umgebung des Plangebietes ist stark durch 
gewerbliche Nutzungen geprägt, dies ermöglicht die An-
siedlung von Gewerbebetrieben, welche an anderen 
Standorten auf Grund von strengeren Lärmgrenzwerten 
nicht angesiedelt werden können. Die IHK Köln regt daher 
teilweise Siehe Stellungnahme zu 11.3 
 
Das Zielbild Kölner Weststadt empfiehlt die Ansiedlung von Klein-
gewerbe, Dienstleistung, Forschung und Handel (siehe Stellung-
nahme lfd. Nr. 12.1)

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
an, im weiteren Verfahren zu prüfen, ob der Nutzungsan-
teil von Büros im Plangebiet nicht zugunsten einiger lärm-
intensiverer gewerblicher Nutzungen angepasst werden 
kann. 
Die Vorhabenträgerin plant eine Neuordnung der beiden Teilflä-
chen. Als Zielgröße soll rund 50.000 m² Bruttogeschossfläche 
(BGF) erreicht werden. Dies umfasst Flächen für Büros und er-
gänzende Nutzungen wie Gastronomie, kleinerer Musikclub mit 
der Möglichkeit für kleine Events wie auch Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, klein-
teilige Läden, Beherbergungsbetriebe etc.. Durch eine ausgewo-
gene Nutzungsdurchmischung im Bereich des Erdgeschosses 
soll die Neubebauung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers 
und der gesamten Nachbarschaft schaffen. 
 
Ergänzenden Nutzungen sollen hinsichtlich ihres Emissionsver-
haltens in der Gebietskulisse eines Gewerbegebietes verträglich 
sein. Mögliche Nutzungen könnten urbane Produktion, Hand-
werksbetriebe, Gründerzentrum u. ä. m. sein. Die Ansiedlungsop-
tionen sind stark von der tatsächlichen Nachfrage abhängig. Das 
Nutzungskonzept wird im weiteren Verfahren konkretisiert. 
 
Der ehemalige Gewerbestandort Thyssen-Gelände soll auch au-
ßerhalb der Bürozeiten ein belebter Stadtbaustein werden. In die-
sem Sinne wird der im Erläuterungstext des Einleitungsbeschlus-
ses (Anlage 2, 5.1) dargelegte und geplante Flächenanteil von 
ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für ergän-
zende Nutzungen als nicht zielführend erachtet. Im Rahmen des 
Wettbewerbsverfahrens soll dieses Nutzungsverhältnis im Hin-
blick auf die obige Zielsetzung überprüft und entsprechend nach-
justiert werden. (Beschluss StEA vom 31.08.2023) 
11.5 Schallschutzmaßnahmen 
Die IHK Köln regt zudem an, im weiteren Verfahren im 
Rahmen einer vertiefenden schalltechnischen Untersu-
chung die Auswirkungen einer solchen Verschiebung der 
Nutzungsmischung zu untersuchen. Ebenfalls sollte im 
Rahmen eines solchen Gutachten untersucht werden, 
ja Im weiteren Verfahren werden auf das Vorhaben (Ergebnis des 
Qualifizierungsverfahrens) abgestimmte Gutachten erstellt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
welche konkreten Schallschutzmaßnahmen ergriffen wer-
den müssen, um wirksam insbesondere den nachts auf-
tretenden Überschreitungen der Grenzwerte durch die 
Live Music Hall zu begegnen. 
12 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
KölnBusiness begrüßt insgesamt die angedachte gewerb-
liche Folgenutzung des Areals durch die aktuellen Planun-
gen von SORAVIA. 
Kenntnisnahme  
12.1 Zielbild Kölner Weststadt – „Ehrenfelder Mischung“ 
Im Zielbild für die Kölner Weststadt ist das Gebiet zur Si-
cherung und Entwicklung von Gewerbestandorten für 
Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel 
vorgesehen. Aktuell dominiert die klassische Büronutzung 
die Planungen deutlich, wir empfehlen daher auch Ange-
bote für Kleingewerbe in die Projektkonzeption aufzuneh-
men. Hierdurch kann die historisch gewachsene „Ehren-
felder Mischung“ auch in Zukunft im Quartier erhalten blei-
ben. 
ja Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 11.3 und 11.4 
 
Das Plangebiet liegt im sogenannten „Gaswerkquartier“ (westli-
che Teilfläche) und im „Lichtquartier“ (östliche Teilfläche). Die 
hier identifizierten Zielbilder beziehen sich immer auf die gesam-
ten Quartiere. 
12.2 Kulturelle und gastronomische Nutzungen 
Die in den Nutzungskonzepten vorgesehenen ergänzen-
den kulturellen und gastronomischen Nutzungen sind als 
standortentsprechend und sinnvoll zu bewerten.  
Kenntnisnahme  
12.3 Erreichbarkeit und Sichtbarkeit von Handels- und 
Gastronomieangeboten 
Insbesondere in Variante 1 befinden sich die Handels- 
und Gastronomieangebote ausschließlich in Hinterhofla-
gen, was in Bezug auf Erreichbarkeit, Sichtbarkeit und da-
mit einhergehende Frequenz überdacht werden sollte. 
Diese Konzepte sind insbesondere in rein gewerblich ge-
nutzten Quartieren auf Laufkundschaft und gute Sichtbar-
keit angewiesen. Ebenfalls sind in beiden Planungsvarian-
ten Kurzzeitparkplätze in der unmittelbaren Umgebung 
empfehlenswert. 
ja Die Erreichbarkeit und Sichtbarkeit von Handels- und Gastrono-
mieangeboten wird als Anforderung in das Qualifizierungsverfah-
ren bzw. die weitere Projektplanung einfließen.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
12.4 Einzelhandel 
Gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes befin-
det sich der Standort außerhalb des Bezirkszentrums Eh-
renfeld, sodass grundsätzlich zentrenrelevanter Einzel-
handel ausgeschlossen ist. Im Zielbild Weststadt hinge-
gen werden Handelsnutzungen für den Standort explizit 
benannt (Gebiet zur Sicherung und Entwicklung von Ge-
werbestandorten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, For-
schung und Handel). 
Kenntnisnahme  
13 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
von dem o.g. städtebaulichen Konzept sind die Belange 
der Denkmalpflege betroffen, da sich innerhalb des Plan-
gebiets das Verwaltungsgebäude der Thyssen-AG in der 
Oskar-Jäger-Str. 192 befindet, bei welchem es sich um 
Baudenkmal DSchG NRW handelt.  
Kenntnisnahme  
13.1 Denkmal Verwaltungsgebäude 
Der Bau des Verwaltungsgebäudes in der Oskar-Jäger-
Str. im Jahr 1922 ist Zeuge der späten Phase der Besied-
lung Ehrenfelds durch Firmenniederlassungen. Schlicht 
und doch dezidiert repräsentativ gestaltet ist der in der 
Tradition der Industrie-Backsteinbauten des späten 19. 
und frühen 20. Jahrhunderts stehende Bau mit seiner 
Fassade besonders auf die Oskar-Jäger-Str. ausgerichtet. 
Seine städtebauliche Relevanz als „markanter Blickpunkt 
an der Kreuzung Oskar-Jäger- und Vogelsanger Str.“ wird 
auch im Eintragungstext betont. Das wohl in den 50er 
Jahren aufgesetzte Attikageschoss mit Flachdach zeugt 
von einer bei Bauten dieses Typs häufig anzutreffenden 
Modernisierungsphase, betont jedoch aufbauend auf die 
bauzeitliche Architektur die auf allseitige Ansichtigkeit 
ausgelegte monumentale Erscheinung des kubischen 
Baukörpers. 
ja Für das Qualifizierungsverfahren wird als Vorgabe formuliert, 
dass das beschriebene Denkmal in seiner Substanz, seinem Er-
scheinungsbild und in seinem Wirkungsraum so wenig wie mög-
lich beeinträchtigt werden darf. Eine Erhaltung des Verwaltungs-
gebäudes im Bestand und als Solitärbau ist denkmalfachlich ge-
boten. Es werden Bereiche definiert, die im unmittelbaren Umfeld 
hinter der baulichen Höhe des Denkmals zurückbleiben müssen 
und andere Bereiche, in denen Hochpunkte möglich sind. 
Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens werden Visualisierun-
gen von Bestand und Neubebauung aus unterschiedlichen Per-
spektiven erstellt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
13.2 Erscheinungsbild und Wirkraum des Denkmals 
Bei einer Umgestaltung im Rahmen des o.g. vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans gilt es, das beschriebene Denk-
mal in seiner Substanz, seinem Erscheinungsbild und in 
seinem Wirkraum so wenig wie möglich zu beeinträchti-
gen. Die in der Städtebaulichen Studie vorgestellten Vari-
anten behalten den allseitig freigestellten Charakter des 
Gebäudes bei – dies ist denkmalfachlich sehr zu begrü-
ßen. Jedoch würden sowohl die in den beiden Varianten 
vorgeschlagene Erhöhung des Bestandsbaus als auch 
dessen Bedrängung durch teilweise erheblich höhere Ge-
bäude auf der anderen Straßenseite und entlang der 
Oskar-Jäger-Str. bzw. zur Ecke Oskar-Jäger-Str./Vogel-
sanger Str. erheblich den Denkmalwert des Verwaltungs-
gebäudes beeinträchtigen. 
Architektonische und städtebauliche Charakteristika des 
Denkmals würden bei einer Durchführung dergestalter 
Planungen stark verfälscht bzw. gingen gänzlich verloren. 
ja Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 13.1 
 
Eine Aufstockung des Denkmals ist nicht geplant. 
13.3 Eine Erhaltung des Verwaltungsgebäudes im Bestand und 
als Solitärbau ist denkmalfachlich ebenso geboten wie 
eine Nachbarbebauung, die in der Höhe das Denkmal 
nicht überragt. Um weitere mögliche Beeinträchtigungen 
im Folgenden auszuschließen, sollten früh in der Planung 
Visualisierungen von Bestand und Neubebauung aus un-
terschiedlichen Perspektiven erstellt werden.  
ja Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 13.1 
 
14 Thyssengas GmbH 
Durch die Maßnahme werden keine von Thyssengas 
GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverle-
gungen in diesem Bereich sind zurzeit nicht vorgesehen. 
Kenntnisnahme  
15 Handwerkskammer   
15.1 Fremdkörperfestsetzung nein Eine Fremdkörperfestsetzung kann nur innerhalb des Plangebie-
tes erfolgen.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Zum Schutz in unmittelbarer Umgebung befindlichen Be-
triebe wird gefordert, § 1 Abs. 10 BauNVO bei den Pla-
nungen zu berücksichtigen. 
15.2 Emittierendes Gewerbe 
Eine Überplanung mit emittierendem Gewerbe - aufgrund 
der Emissionen der Umgebung – sei aus Sicht der Hand-
werkskammer näher liegend. 
nein siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 11.3 und 11.4 
Stand 12.09.2023

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3458 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2232/2024
Stand: 05.09.2025 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Thyssen-
Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld; 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
2232/2024 
Beschlussfassung vom 19.09.2024: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des städtebauli-
chen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetz-
buch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 
BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
 
II Mündlicher Antrag vom RM Abé (Bündnis 90/ Die Grünen) (Ergänzung fett): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.09.2024 wie folgt an: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufor-
dern, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebau-
ungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteili-
gung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Ver-
waltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private Vorbereich an der Vogelsan-
ger Straße als öffentliche / öffentlich zugängliche Gehweg-fläche genutzt werden kann.  
In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße soll eine mögliche zukünftige 
Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der Gebäudeform vorweggenom-
men geprüft werden.“  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

2 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung: (Ergänzungen fett) 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufor-
dern, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebau-
ungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteili-
gung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Ver-
waltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private Vorbereich an der Vogelsan-
ger Straße als öffentliche / öffentlich zugängliche Gehweg-fläche genutzt werden kann.  
 
In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße soll eine mögliche zukünftige 
Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der Gebäudeform vorweggenom-
men geprüft werden.“  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Ein Bebauungsplanentwurf wird durch den Vorhabenträger ausgearbeitet und mit der Verwal-
tung abgestimmt.  
Nächste Schritte: 
Sobald die notwendigen Unterlagen fertiggestellt sind, ist die Beteiligung der Behörden und 
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch geplant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
3. Quartal 2026

Anlage 12 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.3 StEA 19.09.2024

3199 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2024 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2024 
öffentlich 
9.3 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld;  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) 
2232/2024 
I Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung 
nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
 
 
II Mündlicher Antrag vom RM Abé (Bündnis 90/ Die Grünen) (Ergänzung fett): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 wie folgt an: 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin auf-
zufordern, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 
einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung 
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. 
Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei ge-
mäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.

Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private Vorbereich an der Vo-
gelsanger Straße als öffentliche / öffentlich zugängliche Gehweg-fläche genutzt 
werden kann.  
 
In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße soll eine mögliche zu-
künftige Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der Gebäudeform 
vorweggenommen geprüft werden.“  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung: (Ergänzungen fett) 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin auf-
zufordern, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 
einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung 
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. 
Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei ge-
mäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private Vorbereich an der Vo-
gelsanger Straße als öffentliche / öffentlich zugängliche Gehweg-fläche genutzt 
werden kann.  
 
In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße soll eine mögliche zu-
künftige Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der Gebäudeform 
vorweggenommen geprüft werden.“  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1050 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Es hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
stattgefunden. Im weiteren Verfahren wird noch die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 
erfolgen.  
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Niederschrift Abendveranstaltung

15451 Zeichen

/ 2 
D
atum 22.03.2024 
Frau Rheinschmidt 
Telefon 0221 221 26205 
Telefax 0221 22450 
Die Oberbürgermeisterin 
Stadtplanungsamt 
61
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 
50679 Köln 
NIEDERSCHRIFT
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Th
yssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld“ 
Ver
anstaltungsort: Pattenhalle in Köln-Ehrenfeld 
Ter
min: 23.02.2024 
Beg
inn: 18:30 Uhr 
Ende
: 19:50 Uhr 
Bes
ucher*innen: circa 50 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer*innen: Podium: 
Her r Spelthann, Bezirksbürgermeister Ehrenfeld 
Frau Herr, Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt 
Herr Faltin, FSW DÜSSELDORF GMBH 
Ni ederschrift: 
Fr au Korus, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
Ver
treter der Soravia 
(Vorhabenträgerin): Herr Tragatschnig 
Herr Nadolny 
Herr Kurzacz-Dörflinger 
Anlage 5

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße" in Köln-Ehrenfeld 
- 2 - 
 
 
/ 3 
Herr Faltin eröffnet die Veranstaltung um 18:30 Uhr und stellt das Podium vor. Als Vertreter der 
Vorhabenträgerin Soravia begrüßt Herr Faltin Herrn Tragatschnig, Herrn Nadolny und Herrn 
Kurzacz-Dörflinger. 
 
Herr Spelthann, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, und Frau Herr, Leiterin 
des Stadtplanungsamtes der Stadt Köln, begrüßen die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. 
 
Herr Spelthann beschreibt das Plangebiet und die Planungsaufgabe als Teil der Weststadt. Er 
fordert die Anwesenden auf, als Experten für den Stadtteil Ehrenfeld Anregungen einzubringen. 
 
Frau Herr berichtet, dass im Laufe des Tages die 2. Jurysitzung im Gutachterverfahren stattge-
funden hat, aber kein Siegerentwurf gekürt wurde. Die komplexe Aufgabe, einen attraktiven Ge-
werbestandort unter Berücksichtigung markanter Bestandsgebäude mit öffentlichen Freiräumen 
und Vernetzungen in den Stadtteil zu entwerfen, wurde in einem zweistufigen Verfahren von 10 
europäischen Teams aus Architekten und Landschaftsplanern bearbeitet. 
 
Von den nach der 1. Runde des Qualifizierungsverfahrens verbleibenden 7 Arbeiten werden 3 
Büros gebeten, die Entwürfe mit den Vorgaben der Jury weiterzubearbeiten. Es sind die Bei-
träge der Büros: 
• ASTOC architects and planners GmbH, Köln mit urbane gestalt PartGmbH 
• Neutelings Riedijk architecten, Rotterdam mit Kollektif Landscape, Ghent (BE) 
• Wulf Architekten GmbH, Stuttgart mit Planstatt Senner, Berlin 
 
Frau Rheinschmidt präsentiert das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und den 
aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens "Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße" in Köln-
Ehrenfeld. Sie erläutert auch den Ablauf des Qualifizierungsverfahrens. Anschließend erläutert 
sie den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmeldezettel. Sie weist darauf hin, 
dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeichnet wird. Das Vorgehen zur Abgabe 
der Stellungnahmen während und nach der Veranstaltung wird erläutert. 
 
Anschließend stellt Herr Faltin die mit einer Weiterbearbeitung beauftragten Entwurfsbeiträge 
vor. Grundsätzlich sei die Vernetzung ins Umfeld sowie die Integration der großen Halle eine 
„knifflige Aufgabe“. Das denkmalgeschützte Gebäude an der Oskar -Jäger-Straße ist zwingend 
unverändert zu erhalten. Insbesondere die Erdgeschoss-Zone soll ein Teil Ehrenfelds werden. 
 
Herr Faltin eröffnet um 19:06 Uhr die Diskussion. 
 
1. N.N. bezweifelt, dass es weiteren Bedarf an Büro- und Gastronomieflächen gibt (Stichwort: 
homeoffice). Angesichts eines großen Mangels an (bezahlbarem) Wohnraum sollte ein ge-
mischtes Quartier entwickelt werden. Durch viele Einzelprojekte entstünde ein Flickentep-
pich. Die Einbeziehung der GAG wird empfohlen (Beispiel Grüner Weg). 
 
2. N.N. stellt eine Verfahrensfrage: jemand habe die Fläche gekauft. Jetzt gebe es ein Pla-
nungsverfahren und es werden Nutzungskonzeptionen vorgeschlagen. Er stellt sich die 
Frage, ob alle auf dem gleichen Stand oder auf dem Stand von vor vier Jahren seien. Es 
seien jetzt andere Zeiten. Der Investor werde sich fragen: wie soll ich das bezahlen? Warum 
habe die Stadt Köln das Grundstück nicht gekauft. 
 
Herr Spelthann erläutert, dass der Stadtentwicklungsausschuss im August 2023 den Einlei-
tungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel gefasst hat, im Plangebiet ge-
werbliche Nutzungen im Kontext der Weststadt zu entwickeln. In der Weststadt sind in un-
mittelbarer Nachbarschaft neue Flächen für Wohnen und Arbeiten, Erholung, Bildung und 
öffentliche (Frei-)Räume geplant, die sich in der Summe zu einem lebendigen, urbanen 
Quartier ergänzen. Diese Nutzungen sind jedoch nicht zwingend in jedem Plangebiet zu 
gleichen Teilen sinnvoll.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße" in Köln-Ehrenfeld 
- 3 - 
 
 
/ 4 
 
Frau Herr ergänzt, dass es einen politischen Auftrag zur Sicherung der Clubkultur gebe, so 
dass im Plangebiet "Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße" Wohnnutzung ausgeschlossen 
ist. Zusätzlich handelt es sich durch die Nähe zur Bahntrasse in Hochlage und zu stark be-
lasteten Straßen um einen stark verlärmten Bereich. Aus städtebaulichen Gründen können 
hier keine großen Lärmschutzwände gebaut werden. Wohnungsbau bleibe eine große 
Agenda: An der Alsdorfer Straße werden 230 Wohneinheiten planungsrechtlich vorbereitet, 
auf dem Max Becker-Areal 1.700 Wohneinheiten. 
 
3. N.N. berichtet, dass der Bürgerverein Müngersdorf sehr genau die Entwicklung des Wohn-
standortes Max Becker-Areal sowie dessen Vernetzung beobachtet. Das Plangebiet sei ein 
wichtiges Gelenkgrundstück zwischen dem Zentrum Ehrenfelds und dem geplanten Max 
Becker-Areal, das auch außerhalb von Bürozeiten eine Belebung erfahren solle. Hierfür 
seien attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen notwendig, Kreuzungen seien zu optimie-
ren (bspw. kleine oder mittlere Kreisverkehre auf beiden Seiten des Bahndamms). Die Ent-
wicklungen könnten nur Auto-arm funktionieren. Die Entwicklung der sog. Bahntrasse über 
das Plangebiet sei ein wichtiger Baustein. 
 
4. N. N.: In der Präsentation seien die Modellbildern von ASTOC / Wulf Architekten vertauscht. 
 
Herr Faltin erläutert mit Bezug auf die vorangegangene Wortmeldung anhand der Lage-
pläne die unterschiedlichen Vernetzungen in die angrenzenden Bereiche. 
 
5. N. N. fragt in Bezug auf Eventmöglichkeiten, ob die Kultur- und Clubszene in irgendeiner 
Weise schon beteiligt gewesen sei oder werde. Die Eventbetreiber wüssten, wie die Bedarfe 
sind. Es seien viele Themen, wie Lärm zur Nachtzeit, Zugang, Parkplätze, Fahrräder, zu be-
rücksichtigen. Der Preisdruck sei hoch, der Grundstückspreis sei vermutlich hoch gewesen. 
Es müsse sichergestellt werden, dass am Ende nicht nur „Hochglanzkultur“ aufgrund des 
Preisdrucks möglich ist, sondern dass es eine Quartiershalle wird, wo Events als Mehrwert 
für das Quartier stattfinden. 
 
Herr Faltin weist darauf hin, dass Micki Pick im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens als 
Berater hinzugezogen wurde. Es wurde gesehen, dass der Austausch mit den Akteuren vor 
Ort wichtig sei. 
 
Herr Spelthann erläutert erneut den politischen Willen, zusätzliche Möglichkeiten für Club-
kultur zu schaffen und die bestehenden Angebote zu sichern. 
 
6. N. N. bewertet die vorgestellten Entwürfe als sehr gut und auch funktional richtig. Gleichzei-
tig wird konstatiert, dass es für mittelständigen Wohnungsbau zu wenig Angebote gebe. Auf 
der Venloer Straße gebe es nur Kebap-Stände. Es wird bezweifelt, dass sich eine Markt-
halle im Plangebiet rentiere. Man benötige offene Räume. Ehrenfeld sei der Stadtteil mit 
dem wenigsten Grün. Ein Fahrradweg entlang der Bahntrasse wird begrüßt; aktuell sei das 
ein Angstraum. Als Fahrradfahrer kämpfe man entweder auf der Venloer Straße oder habe 
Angst vor Autos auf der Vogelsanger Straße. Der Schulweg entlang der Vogelsanger Straße 
sei weiter zu sichern. 
 
Herr Faltin erläutert, dass die Erdgeschosszonen in Teilen flexibel nutzbar sein sollen. Die 
Nutzung „Markthalle“ sei atmosphärisch zu verstehen. 
 
Herr Spelthann ergänzt, dass planungsrechtlich nur Rahmenbedingungen gesetzt werden 
können. Die Vermietung bzw. die Verantwortung für die Umsetzung liege beim Investor. 
 
7. N. N. wiederholt nochmals den vorangegangenen Einwurf, dass nicht nur „Hochglanzkultur“ 
entstehen darf. Das sei eine Frage, die den Investor beschäftige, da es um Rendite gehe. Er

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße" in Köln-Ehrenfeld 
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richtet seine Fragen an die Stadtentwicklung: was kostet ein vielfältiges Nutzungskonzept 
für Ehrenfeld die Stadt? Das Geld komme schlussendlich von allen Kölnerinnen und Köl-
nern. Gibt es einen Austausch zwischen Akteuren vor Ort und dem Investor? Die Räume 
müssten bespielt werden. Bezüglich der geplanten Hochpunkte wird darauf hingewiesen, 
dass aktuell ein Höhenkonzept entwickelt werde. Welche Höhenentwicklung ist auf Grund-
lage der Planung möglich? 
 
Frau Herr verweist auf den Auslobungstext des Qualifizierungsverfahrens, der zwischen 
Stadt und Investor abgestimmt worden sei. Die Festlegung der realisierbaren Geschossflä-
che, Nutzungen etc. sei ein Verhandlungsprozess zwischen städtischen Interessen und Ge-
winnabsichten des Investors. Vorgabe der Stadt sei, das Plangebiet für die Öffentlichkeit zu 
öffnen und zu begrünen. Die Umsetzung werde komplett privat finanziert, die Stadt beteilige 
sich nicht. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wird ein Konzept gesucht, das die un-
terschiedlichen Anforderungen am besten bedienen kann. Im Moment bestünde noch keine 
Einigkeit, deshalb sollen die drei vorgestellten Entwürfe erneut überarbeitet werden. 
 
8. N. N. begrüßt, dass die Clubkultur politische Aufmerksamkeit bekommt. Allerdings wird nur 
beim Entwurf von Wulf Architekten gesehen, dass Flächen für Clubkultur im Zick-Zack-Ge-
bäude gleichwertig eingeplant sind. Am Grünen Weg und im Bereich des Güterbahnhofs 
Ehrenfeld sind Flächen für Clubkultur weggefallen, die durch „Hochglanzkultur“ nicht ersetzt 
werden können. Es sollte eine Zwischennutzung während des Entwicklungszeitraums ange-
dacht werden. 
 
Herr Tragatschnig signalisiert Gesprächsbereitschaft, weist aber auch darauf hin, dass die 
Organisation einer Zwischennutzung nicht das Tagesgeschäft der Soravia sei. Ideen, die 
(brandschutz-)technisch möglich sind, können gerne besprochen werden. 
 
9. N. N. fragt nach, ob das Plangebiet an das Fernwärmenetz angeschlossen werden könne. 
Das wäre für Anwohner auf der Helmholtzstraße interessant. Es fehlen attraktive Cafés. 
 
Frau Rheinschmidt sichert die Prüfung zum Fernwärmenetz im weiteren Verfahren zu. 
 
10. N. N. begrüßt den Erhalt des Zick-Zack-Gebäudes. Auf der Westspitze des Güterbahnhof-
Geländes sitze – notgedrungen - jack in the box. Auf der Ostspitze sei die alte Güterhalle 
wegrasiert und provisorische Lärmschutzwände errichtet worden, weil auf absehbare Zeit 
hier nichts passiere. Die Aurelis hätte keinen Druck, den ersten Stein zu drehen. Der Ein-
wender hat Sorge, dass eine weitere Brache entstehe. 
 
Herr Faltin weist darauf hin, dass die Bestandsgebäude, ggf. in Teilen, auch für Zwischen-
nutzungen zur Verfügung stehen könnten. Ein Abriss aller Bestandsgebäude sei nicht zu er-
warten. 
 
11. N. N. möchte auf drei Themen hinweisen: erstens stünden im Beitrag des Büros Astoc 
Hochhäuser quer zur Windrichtung. Zweitens sollte die Verkehrssicherheit im Bereich des 
abknickenden Verlaufs der Vogelsanger Straße (außerhalb des Plangebietes) verbessert 
werden. Eine vernünftige Kurve (Spitze entschärfen) könnte durch den Verzicht auf eine Be-
bauung in der östlichsten Ecke ggf. über einen vereinfachten Bebauungsplan erreicht wer-
den. Drittens werde der Erhalt identitätsstiftender Gebäude begrüßt. Neben der Halle sei 
auch das Stockwerkslager ein Teil des „alten Ehrenfeld“. Die Transformation anderer Berei-
che hätte die Reminiszenzen an Gewerbe (Schornsteine) verschwinden lassen. 
 
Herr Faltin erläutert, dass im Plangebiet produktive, gewerbliche Nutzungen möglich blei-
ben sollen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße" in Köln-Ehrenfeld 
- 5 - 
 
 
/ 6 
12. N. N. bezweifelt den Bedarf an weiterer Hotelnutzung. Es gebe bereits ein B&B-Hotel an der 
Oskar-Jäger-Straße. 
 
Herr Tragatschnig erläutert, dass es bereits Anfragen von Hotelbetreibern gebe. 
 
13. N. N. weist darauf hin, dass die Vogelsanger Straße zugeparkt sei. Ist ein Parkhaus ge-
plant? 
 
Herr Faltin versichert, dass notwendige Stellplätze im Plangebiet nachgewiesen werden 
müssen, entwurfsabhängig unter- teilweise auch oberirdisch. 
 
Herr Spelthann ergänzt, dass mit Rücksicht auf den Schulweg von über 1.200 Schülerin-
nen und Schülern zur und von der Helios-Schule die Vogelsanger Straße möglichst frei von 
Tiefgaragenzu- bzw. ausfahrten bleiben muss. 
 
14. N. N. fragt nach, ob es Altlasten im Plangebiet gebe. Die Vogelsanger Straße sei sehr eng, 
die Erschließung müsse über die Oskar-Jäger-Straße erfolgen. Wie wird die Infrastruktur 
bezahlt? Die wirtschaftliche Rentabilität werde bezweifelt („Ei auf die Schiene genagelt“). 
 
Herr Tragatschnig versichert, dass die Soravia das Projekt gut durchdacht hat und bezüg-
lich der Realisierung sehr optimistisch sei. 
 
Herr Faltin ergänzt, dass Altlasten voruntersucht seien und nach heutigem Kenntnisstand 
einer Realisierung nicht entgegenstünden. 
 
15. N. N. weist darauf hin, dass die Entwürfe der Büros Astoc bzw. Wulf Architekten sehr ähn-
lich seien. Die städtebauliche Lösung mit einem offenen Platz sei sehr gut (ASTOC). Es 
wird gefragt, welche Verbesserungsvorschläge den Teams mitgegeben werden. 
 
Herr Faltin erläutert, dass das Briefing den Teams individuell mitgeteilt wird. Der architekto-
nische bzw. funktionale Umgang mit der Bestandshalle und Erschließungsfragen seien der 
Kern aller Überarbeitungshinweise. Im Rahmen des Preisgerichts wurde beim Entwurf des 
Büros Neutelings diskutiert, die Baumassen anders zu verteilen. Der Vorschlag des Büros 
ASTOC, einen öffentlichen Freiraum mit einer teilweisen Integration des Traggerüsts der 
Bestandshalle zu schaffen, müsse um rentable Nutzungen ergänzt werden. Beim Entwurf 
des Büros Wulf Architekten sei die Setzung der Hochpunkte begrüßt worden.  
 
16. N. N. fragt nach, ob Einzelhandel im Plangebiet ausgeschlossen werde. 
 
Frau Herr weist auf das Einzelhandelskonzept der Stadt Köln hin. Das Quartierszentrum 
liegt an der Venloer Straße. Insoweit ist großflächiger Einzelhandel im Plangebiet ausge-
schlossen. 
 
17. N. N. möchte wissen, welche Zeiträume bis zur Realisierung zu erwarten sind. 
 
Herr Faltin verweist darauf, dass das Planverfahren noch am Anfang stehe. 
 
Herr Spelthann bedankt sich für den sachlichen und konstruktiven Austausch und erinnert an 
alle Möglichkeiten der Beteiligung. 
 
Herr Faltin stellt um 19:45 Uhr fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und schließt 
die formale Veranstaltung.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße" in Köln-Ehrenfeld 
- 6 -
gez
. am 19.04.2024 
Herr Spelthann Frau Korus 
(
Bezirksbürgermeister) (Schriftführerin) 
gez. 02.05.2024

Beschlussvorlage Ausschuss

11211 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2232/2024 
Freigabedatum 
29.07.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Thyssen-
Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld; 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des städtebauli-
chen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetz-
buch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 
BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An-
wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz werden ge-
prüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Bewertung der Umweltbelange 
statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungs-
planunterlagen zu entnehmen sind. 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 31.08.2023 die Einleitung des vorhabenbezo-
genen Bauungsplanes in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB –
Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld beschlossen (Session-
Nr. 1327/2023).  
Die Vorhabenträgerin Oskar-Jäger-Straße Alpha Projektentwicklungs GmbH und Oskar­Jä-
ger-Straße Beta Projektentwicklungs GmbH, beabsichtigt auf den Grundstücken des ehemali-
gen Thyssen-Geländes eine gewerbliche Entwicklung zu realisieren.  
Das Areal soll als urbanes Quartier entwickelt werden, das sich durch eine Nutzungsmischung 
aus Büros, Beherbergungsbetriebe und Dienstleistungen, ergänzt um Gastronomie mit der 
Möglichkeit für kleinere Events, z.B. Musik-Club, Kultur, Läden und auszeichnet. Die histori-
schen Spuren der bisherigen Nutzung sollen vor allem durch den Erhalt des denkmalge-
schützten Verwaltungsgebäudes und den Teilerhalt der ehemaligen Produktionshalle, die in 
das städtebauliche Konzept integriert werden, ablesbar bleiben. 
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 64, 193, 2378/53, Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld, 
einen Teil des Flurstücks 194, Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld (öffentliche Verkehrsfläche 
Oskar-Jäger-Straße) und das westlich der Oskar-Jäger-Straße gelegene Flurstück 95, Flur 74, 
Gemarkung Müngersdorf (teilweise). Es hat eine Größe von rd. 2,2 ha. Der Vorhaben- und Er-
schließungsplan (ohne die Fläche der Oskar-Jäger-Straße) umfasst eine Fläche ca. 21.000 m² 
 
Qualifizierungsverfahren 
Im Zeitraum von September 2023 bis April 2024 wurde ein mehrphasiges städtebaulich-archi-
tektonisches und freiraumplanerisches Gutachterverfahren mit 10 teilnehmenden Büros 
durchgeführt. 
Im Anschluss an die erste Jurysitzung am 24.11.2023 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, 
sich über alle Wettbewerbsbeiträge zu informieren. Die Jury forderte 7 der teilnehmenden 10 
Büros auf, ihre Entwürfe unter Berücksichtigung von Überarbeitungsaufträgen der Jury und 
Anregungen aus der Öffentlichkeit weiterzubearbeiten. 
In der zweiten Jurysitzung am 23.02.2024 wählte die Jury die drei Entwürfe der Teams 
ASTOC architects and planners, Köln mit urbane gestalt, Köln, Wulf Architekten, Berlin / Stutt-
gart mit Planstatt Senner, Berlin und neutelings riedijk architekten, Rotterdam mit kollektif

3 
landscape, Ghent, für die engere Wahl aus und forderte diese auf, weitere Überarbeitungshin-
weise in ihre Entwürfe einzuarbeiten.  
Das Qualifizierungsverfahren wurde mit einer 3. Jurysitzung am 29.04.2024 abgeschlossen. 
Der Entwurf des Büros neutelings riedijk architekten, Rotterdam mit kollektif landscape, Ghent 
wurde von der Jury ausgewählt und bildet die Grundlage des weiteren Bebauungsplanverfah-
rens. Das Qualifizierungsverfahren ist in Anlage 8 dokumentiert.  
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand als 
Abendveranstaltung am Freitag, den 23.02.2024 in der Pattenhalle, Christianstraße 82, 50825 
Köln (Bekanntmachung Amtsblatt am 14.02.2024) im Anschluss an die Jurysitzung zur 2. 
Phase des Qualifizierungsverfahrens statt. Da zu diesem Zeitpunkt noch kein Siegerentwurf 
feststand wurde die Beiträge der drei verbliebenen Teams ASTOC architects and planners mit 
urbane gestalt, Wulf Architekten mit Planstatt Senner und neutelings riedijk architekten mit 
kollektif landscape im Rahmen der Abendveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Die Ent-
würfe der drei Teams konnten im Zeitraum vom 27.02.2024 bis 12.03.2024 auf der Internet-
seite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abgerufen werden. 
 
Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 5 beigefügt. Es sind sechs schriftliche 
Stellungnahmen eingegangen. In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangenen Stel-
lungnahmen wurde im Wesentlichen Folgendes diskutiert:  
- Art der baulichen Nutzung: Bürostandort mit ergänzenden Nutzungen, wie Clubkultur, Ho-
tel, nicht-großflächiger Einzelhandel 
- Maß der baulichen Nutzung: Höhenentwicklung 
- Erschließung: Leistungsfähigkeit der Knoten, öffentliche Zugänglichkeit, Mobilitätskonzept 
(Stärkung des Umweltverbunds) 
- Stadtklima: möglichst hoher Anteil begrünter Flächen 
- Energieversorgung (Fernwärme, PV-Anlagen) 
- Erhalt von Bestandsgebäuden 
- Aufwertung Vogelsanger Straße als Fuß- und Radwegeverbindung in Verlängerung des 
geplanten Bahnwegs 
Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung 
im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 6 dargestellt. 
 
Weiterführung des Verfahrens/Änderungen der Planung 
Die Jury formulierte folgende inhaltliche Anregungen zum ausgewählten Entwurf von neu-
telings riedijk architekten für das weitere Verfahren bzw. die Projektrealisierung: 
- Die Größe der Halle nach Süden (Gasse) muss im Weiteren präzisiert werden, eventuell 
würde der Verzicht auf ein Hallensegment etwas mehr Luft verschaffen, für gestalterische 
und funktionale Notwendigkeiten gleichermaßen. Ein Segmentverzicht sollte zu besseren, 
weiter zu präzisierenden Grundrissgeometrie ohne Verlust nutzbarer Flächen führen. 
- Das Freiraumkonzept mit sehr dichten Bepflanzungen rund um das Denkmalgebäude 
sollte in Bezug zur Ökologie (Entsiegelung / Wassermanagement / sinnvollen und ge-
wünschten Großbaumpflanzungen etc.), zur Funktionalität inkl. möglicher und auszuarbei-
tender sozialer Kontrollen (Abgrenzungen zum öffentlichen Raum) / Ehrenfelder Beson-
derheiten, sowie zur Gestaltung z.B. in Richtung Norden zum zukünftigen Radweg überar-
beitet werden. 
- Die Nutzung der Halle inklusive aller Interimsbelegungen verlangt ein besonderes Ma-
nagement und die Ehrenfelder Unterstützung. Die intensive Kommunikation sollte hier un-
bedingt Bestandteil der Projektentwicklung und der weiteren Planungsphasen werden. 
- Die Erreichbarkeit des Projektareals kann von dem neuen Weg für Fußgänger und Rad-
fahrer am Bahndamm partizipieren. Hierbei sollte der Flächenanspruch für Räder im öf-
fentlichen Raum und auch in den Gebäuden nicht unterschätzt werden. Die Konzeption 
muss hier realisierungsfähig werden und auch im Freiraumkonzept darauf reagieren. 
Die Vorhabenträgerin hat in Abstimmung mit der Verwaltung die Anregungen geprüft. Dabei 
wurde deutlich, dass der Verzicht auf ein Hallensegment im Süden keine Vorteile für das Pro-
jekt bietet und die Halle in dem Umfang, wie im Gutachterverfahren vorgesehen, erhalten blei-
ben soll.

4 
Allerdings ergeben sich Änderungen an der Geschossigkeit. Die drei im Wettbewerb achtge-
schossigen Gebäude (West, Süd, Nord 1) werden jeweils um ein Vollgeschoss auf sieben Ge-
schosse reduziert, um unter der Hochhausgrenze nach BauO NRW zu bleiben. Als Ausgleich 
wird der Hochpunkt (Nord 2) von 15 auf 17 Vollgeschosse erhöht, sodass der Turm noch 
schlanker wirkt. Das Sockelgeschoss des Südturms wird um ein Vollgeschoss auf drei Vollge-
schosse erhöht, bleibt damit aber immer noch hinter der Höhe der Brandwand zum südlichen 
Nachbarn zurück. Es ergibt sich im Vergleich zum Wettbewerbsergebnis eine geringfügige 
Reduzierung der Bruttogeschossfläche (BGF) auf nunmehr ca. 51.165 m² (Wettbewerbser-
gebnis: 51.340 m² BGF, siehe auch Anlage 9). Aus Sicht der Verwaltung ist die Änderung der 
Geschossigkeiten städtebaulich verträglich.  
 
Das Freiraumkonzept wird unter Berücksichtigung des Niederschlagskonzeptes im weiteren 
Verfahren konkretisiert, einschließlich der Integration von oberirdischen Fahrradabstellmög-
lichkeiten. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen wird im weiteren Verfahren auf Grundlage der 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermittelt. Der Anregung, eine Abgrenzung zu öffentlichen 
Straßenverkehrsflächen zu gestalten, soll gefolgt werden. Möglich sind beispielsweise Sitz-
mauern oder eine Modellierung des Geländes („Dünenlandschaft“). Sowohl in begrünten Au-
ßenräumen als auch auf befestigten Flächen sollen große Baumgruppen integriert werden. 
 
Verwaltungsvorschlag  
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An-
lage 3) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu be-
rücksichtigen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 4 Erläuterungstext 
Anlage 5 Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
nach § 3 Absatz 1 BauGB)  
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB  
Anlage 7  Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB 
Anlage 8  Dokumentation Gutachterverfahren 
Anlage 9 Flächenvergleich Wettbewerb Stand April 2024 und Überarbeitung Juli 2024

Anlage 2 Geltungsbereich

396 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße
in Köln - Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter

Anlage 3 Städtebauliches Konzept

1147 Zeichen

FEUERWEHR
AUFSTELLPLATZ
FEUERWEHRAUFSTELLPLATZ
FEUERWEHRAUFSTELLPLATZ
FEUERWEHR
AUFSTELLPLATZ
Asphalt
  Stellplätze
Fahrradweg
Asphalt  Stellplätze
I
EIN/AUSFAHRT
TIEFGARAGE
IV
I
II Vll
II
Oskar-Jäger-Straße
Vogelsanger
 Str. 
VII
VlI
lll
III
lll
XVII
lll
EIN/AUSFAHRT
TIEFGARAGE
EIN/AUSFAHRT
TIEFGARAGE
l
l
I
NUTZUNGSANGEBOT KULTUR 
( Z.B.GASTRONOMIE, VERANSTALTUNG ETC.),
BÜRO, GGF. BEHERBERGUNG USW.
 NORD 2
NORD 1
 SÜD 
WEST
 NORD 3
 HALLE
 DENKMAL
AN-
LIEFERUNG
ANLIEFERUNG
ANLIEFERUNG
Aussenanlagen, Begrünung, 
Retentionsflächen
Dachrand,
Dachbegrünung,
Dachterrassen, Technik
Zahl der Vollgeschosse   III 
Unterbauung, 
Tiefgarage 
Begrezung Plangebiet
Versiegelte Flächen, 
Wasserelement 
Bepflanzung,
niedrige Büsche, 
Bäume 
III
Befahrbare, 
teilversiegelte Fläche
Begrenzung Anlieferung
0 15 30 45 60 75  m
ZEICHNUNGERKLÄRUNG:
SCHNITT
DACHPLAN
ZEICHNUNGSNR:
2285-100-001
DATUM: 04/07/2024 M: 1:1500 @ A4
ZEICHNUNG:
DACHPLAN / SCHNITT
PROJEKT:
ehem. Thyssen Gelände OJS 
AUFTRAGGEBER:
Oskar-Jäger-Strasse Alpha ProjectentwicklungsGmbH
Vorsetzen 50 20459 Hamburg, Deutschland
Anlage 3

HÖHEN UND ABSTAND 
Überarbeitung Geschosse 7-7-7-17

Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

65984 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
 
 
 
 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan – Arbeitstitel: „ehemaliges Thyssen-Gelände, Oskar-Jä-
ger-Straße“ in Köln-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
23.02.2024 in der Pattenhalle in Ehrenfeld (Bekanntmachung Amtsblatt am 14.02.2024) und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. 
 
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse-
hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Im Rahmen der Präsenzveranstaltung wurden 18 
Anregungen vorgetragen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
  
Anlage 6

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Stellungnahme 1 
Art der baulichen Nutzung 
 
Gehe davon aus es bleibt Gewerbegebiet! 
ja Die beiden Teilbereiche sollen als Bürostandorte entwickelt wer-
den. Ein kleinerer Flächenanteil soll anderen gewerblichen und 
auch kulturellen Nutzungen zur Verfügung stehen.  
1.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Die Bauten aller 3 Vorschläge zeigen sehr große Bauten 
von 8 bis 10 Stockwerke. Wenn dem so ist, bestehen 
Zweifel, ob das ins Gesamtbild passt. 
teilweise Die städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierung erfolgt im 
Rahmen des Gutachterverfahrens. Dabei wurde den teilnehmen-
den Planungsbüros auch die Möglichkeit eröffnet, über Hoch-
punkte nachzudenken. Vorgaben zur maximalen Höhe gab es 
nur für das direkte Umfeld des denkmalgeschützten Verwaltungs-
gebäudes. Die Überprüfung von Höhen und Bebauungsoptionen 
war Aufgabe des Gutachterverfahrens. Die städtebauliche Konfi-
guration sollte dabei im Kontext der Höhenentwicklungen der 
Weststadt erarbeitet werden. 
Der Wettbewerbsbeitrag von neutelings riedijk architecten, 
Rotterdam schlägt drei VIII-geschossige Hochpunkte – nördlich 
und südlich der Bestandshalle bzw. im Baufeld West - und ein 
XV-geschossiges Hochhaus im nordwestlichen Plangebiet vor. 
1.3 Erschließung 
 
Heute schon sind der Verkehr und das Parken problema-
tisch. Die Tiefgaragen müssen schon eine sehr große Ka-
pazität haben. Die Verkehrswege können das so nicht tra-
gen. 
teilweise Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut-
achten erstellt, das die Leistungsfähigkeit des angrenzenden Ver-
kehrsnetzes betrachtet. Zusätzlich wird ein Mobilitätskonzept er-
arbeitet, um den Kfz-Stellplatzbedarf zu reduzieren und den Um-
weltverbund zu stärken. 
Der Wettbewerbsbeitrag von neutelings riedijk architecten schlägt 
drei unabhängige Tiefgaragen vor, wovon zwei über die Oskar-
Jäger-Straße und eine über die Vogelsanger Straße erschlossen 
werden. 
1.4 Clubkultur 
 
Halte es für gut weiter gewerblich zu nutzen, auch um die 
Musikszene Live Musik Hall etc. zu erhalten. 
ja Durch die geplanten Nutzungen wird die angrenzend bestehende 
Clubkultur (Live Music Hall, Sonic Ballroom) nicht beeinträchtigt 
bzw. die Nutzung nicht gefährdet. Damit wird dem Aufstellungs-
beschluss des Bebauungsplans „Sicherung der Clubkultur im Be-
reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ Rechnung ge-
tragen.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2 
2.1 
Stellungnahme 2 
Wettbewerbsverfahren 
 
Die Entwürfe 1 von Astoc architects und von Wulf Archi-
tekten gefallen vordergründig. Es sollte insgesamt darauf 
geachtet werden, viel Natur zu gestalten, also Boden zu 
entsiegeln und die Belange des Fahrradwegs entlang der 
Bahntrasse zu berücksichtigen.  
ja Das Plangebiet ist heute fast vollständig durch bauliche Anlagen 
versiegelt. Ziel der Entwicklung ist ein deutlich höherer Grünan-
teil. Insbesondere Platzflächen und auch die Übergänge zu öf-
fentlichen Flächen sollen begrünt werden. Weitere Maßnahmen 
zur Verbesserung des Stadtklimas werden im weiteren Verfahren 
geprüft. 
 
Die Vogelsanger Straße soll umgestaltet werden und breitere 
Gehwege sowie Radverkehrsanlagen erhalten. Der im Geltungs-
bereich Max Becker-Areal vorgesehene Fuß- und Radweg süd-
lich des Bahndamms (im Zielbild auch „Bahnweg“ genannt) wird 
über die Oskar-Jäger-Straße in östlicher Richtung entlang der 
Vogelsanger Straße mit beidseitigen Fahrradschutzstreifen bzw. 
Gehwegen fortgeführt. Der „Bahnweg“ stellt eine neue lineare 
Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr dar. 
2.2 Nutzungen 
 
Die Einbeziehung neuer Räume für kulturelle Veranstalter 
ist sehr wünschenswert.  
Die Notwendigkeit eines Hotelbaus nahe der Bahntrasse 
wird bezweifelt, da es doch weiter südlich in der Oskar-Jä-
ger-Straße bereits ein B&B-Hotel gibt. Ist denn ein Bedarf 
für ein weiteres Hotel vorhanden? 
teilweise Das Vorhaben umfasst Flächen für Büros / Dienstleistungen und 
Beherbergungsbetriebe etc. (ca. 95 % der BGF) und ergänzende 
Nutzungen wie Gastronomie mit der Möglichkeit für kleine Events 
wie auch Literatur- und Musikveranstaltungen, Theateraufführun-
gen oder Ausstellungen und kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% der 
BGF). 
 
Der Vorhabenträgerin liegen Anfragen von Hotelbetreibern vor. 
Insoweit ist von einem Bedarf auszugehen. Die mögliche Größe 
der geplanten Hotelnutzung wird im weiteren Verfahren konkreti-
siert. 
3 
3.1 
Stellungnahme 3 
Nutzungskonzept 
 
1. Unabhängig von den Entwürfen besteht die Herausfor-
derung zu verhindern, dass ein solcher Business- und Bü-
rokomplex abends und am Wochenende zu totem Stadt-
raum wird. Abschreckendes Beispiel ist der Rheinauhafen. 
Ein Club und ein paar Gastro-Angebote sind nicht ausrei-
chend. Es würde helfen, Flächen an soziale Träger und 
teilweise Siehe Stellungnahme zu 2.2 (Nutzungen) 
 
Die Aufgabe, das Plangebiet mit dem angrenzenden Stadtraum 
zu vernetzen und räumlich-funktional in die Stadtstruktur zu integ-
rieren, war Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens. Es entste-
hen neue Aufenthaltsqualitäten, die insbesondere durch erdge-
schossige Nutzungen, wie Flächen für Gastronomie, belebt wer-
den sollen. Flächen für Vereine oder soziale Träger, soweit sie

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
V ereine zu vermieten. An den drei Planungskonzepten 
kann man das nicht erkennen. Bei Wulf Architekten gibt es 
ein Haus der Beratung, das ggfs. eine solche Rolle ein-
nehmen könnte. Das Bauleitplanverfahren kann hier ver-
mutlich nicht wirken. Aber vielleicht haben politische V er-
treter in der weiteren Projektentwicklung die Möglichkeit, 
auf den Investor einzuwirken. 
 
2. Es ist nicht nachvollziehbar, woher der Bedarf für die 
Büroflächen kommen soll. Man sollte den Investor darauf 
hinweisen, wie hoch der Büro-Leerstand in Köln ist. 
durch das Nutzungskonzept abgedeckt sind, könnten auch zu ei-
ner Belebung beitragen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat im August 2023 den Einlei-
tungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel ge-
fasst, im Plangebiet gewerbliche Nutzungen im Kontext der West-
stadt zu entwickeln. In der Weststadt sind in unmittelbarer Nach-
barschaft neue Flächen für Wohnen und Arbeiten, Erholung, Bil-
dung und öffentliche (Frei-)Räume geplant, die sich in der 
Summe zu einem lebendigen, urbanen Quartier ergänzen. 
Am Standort ist Wohnnutzung zur Sicherung der Clubkultur aus-
geschlossen. 
 
Im Rahmen der planungsrechtlich zulässigen Nutzungen, die im 
VBP/VEP konkret festgesetzt bzw. verortet und ggf. im Durchfüh-
rungsvertrag weiter definiert werden, liegt die Vermarktung bzw. 
Vermietung des Projektes in der Verantwortung der Vorhabenträ-
gerin. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens können die künftigen 
Nutzungen festgelegt werden, aber nicht die konkreten Nutzer. 
 
Gemäß einer durch das unabhängige Analyse- und Beratungsun-
ternehmen bulwiengesa erstellten und von der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung beauftragten Büroflächenbedarfsanalyse 
(Stand: August 2021) wird die Zahl der Bürobeschäftigten bis 
zum Jahr 2030 deutlich steigen, was zu einer hohen Nachfrage 
nach zusätzlichen Büroflächen in Köln führen wird 
(https://koeln.business/pressebeitrag/koeln-bleibt-begehrter-buer-
ostandort, zuletzt abgerufen am 18.04.2024). 
3.2 Energieversorgung 
 
3. In der Straße liegt Fernwärme. Es wird davon abgera-
ten, einen Anschlusszwang zu erwirken. Man braucht die 
Fernwärme für die Altbauten mit dichter Bebauung. Bei 
teilweise Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 
vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung verpflichten Vor-
habenträger in Bebauungsplanverfahren, die darin festgelegten 
Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Es wird ein Energiekon-
zept erstellt und im Rahmen der Testtattabelle dokumentiert.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Neubau, insbesondere Gewerbe ist es viel einfacher, 
nachhaltige Wärmeversorgung auf dem Grundstück um-
zusetzen als im Bestand: Luft-Wasser-Wärmepumpen auf 
Flachdächern, PVT-Wärmepumpen, Erdwärme-Wärme-
pumpen, Wärmepumpen, die Abwasserkanäle oder Re-
genwasser-Speichertanks als Wärmequelle nutzen, etc. - 
So gesehen sollte man es großen Neubauprojekten eher 
sogar verbieten, den einfachen Weg über die Fernwärme 
zu gehen. 
 
Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abzu-
stimmenden Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag ver-
bindlich geregelt und gesichert. 
3.3 Nachhaltiges Bauen / Bestandserhaltung 
 
4. Ein Einwurf an die Jury zur Bewertung der Entwürfe: 
Bei der ökologischen Betrachtung der Entwürfe sollte der 
Fokus auf der Bauweise liegen: Stahl, Beton und Glas re-
duzieren, Arbeit mit den Bestandsbauten und Holzbau-
weise maximieren. 
Hinsichtlich Bestandserhaltung wird für Wulf Architekten 
und Astoc votiert, die das Haus an der V ogelsanger 
Straße mit der Zacken-Fassade augenscheinlich erhalten 
wollen. Genaueres lässt sich den Grafiken auf der Webs-
ite nicht entnehmen. 
teilweise Im Rahmen des qualitätssichernden Verfahrens liegt der Fokus 
auf der städtebaulich-freiraumplanerischen Qualifizierung. Die 
Bauweise der Gebäude wird unter Berücksichtigung des Energie-
konzeptes (siehe Stellungnahme zu 3.2), denkmalpflegerischer 
Belange u. a. Belangen im weiteren Verfahren konkretisiert. 
 
Der Erhalt der Bestandsbauten an der Vogelsanger Straße wird 
im Wettbewerbsbeitrag von neutelings riedijk architecten, Rotter-
dam zugunsten einer möglichen räumlichen Aufweitung der Vo-
gelsanger Straße aufgegeben. Die geplanten Gebäude springen 
oberirdisch um mindestens 2 Meter von der Straßenbegren-
zungslinie zur Vogelsanger Straße zurück, um den Straßenraum 
optisch aufzuweiten. Zusätzlich sind hier großzügige, begrünte 
Vorzonen geplant. 
3.4 Zwischennutzungen 
 
Gibt es einen Ansprechpartner bei Investor hinsichtlich 
Zwischennutzung? 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft keine Regelungsinhalte des Bebau-
ungsplanverfahrens. 
4 
4.1 
Stellungnahme 4 
Historischer Industriestandort 
 
Das denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude wird im äu-
ßeren Erscheinungsbild erhalten. 
Die beiden Produktionshallen bilden den zugehörigen Hin-
tergrund, sind charakteristisch für diesen vormaligen In-
dustriestandort und sollten das Gelände weiterhin prägen. 
ja Die historischen Spuren der bisherigen Nutzung sollen vor allem 
durch den Erhalt des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes 
und die Umnutzung des Mittelteils der ehemaligen Produktions-
halle ablesbar bleiben (Wettbewerbsbeitrag von neutelings riedijk 
architecten, Rotterdam).

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bei den Entwürfen Astoc und Wulf hat kleinere westliche 
Halle Bestand und bleibt erkennbar. Die große östliche 
Halle wird jedoch massiv überbaut und kaum mehr wahr-
nehmbar sein. 
Im Entwurf Neutelings Riedijk wird der mittlere Bereich 
beider Hallen erhalten und dokumentiert den industriellen 
Charakter dieser Fläche. 
4.2 Gebäudemassen 
 
Insgesamt wird das Grundstück zu massiv beplant. 
Die Gebäude von Astoc liegen schwer auf einem hallen-
hohen Sockel. 
Die Gebäude von Wulf kragen massiv vor einem hallenho-
hen Sockel. 
Die Gebäude von Neutelings Riedijk haben hallenhohe 
Sockelgeschosse, welche die Proportionen der Bestands-
bauten aufnehmen, während die aufragenden Baukörper 
einzelne Hochpunkte bilden. 
teilweise Die Vorhabenträgerin plant eine Neuordnung der beiden Teilflä-
chen. Als Zielgröße soll rund 50.000 m² Bruttogeschossfläche 
(BGF) erreicht werden. 
 
Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurde entschieden, 
dass der Wettbewerbsbeitrag von neutelings riedijk architecten, 
Rotterdam die Anforderungen an das Plangebiet am besten um-
setzt. Im Qualifizierungsverfahren wurde auch überprüft, ob die 
angestrebte Dichte für das Grundstück verträglich ist.  
4.3 Einbindung in die Umgebung 
 
Bisher öffnet sich das Grundstück nur zur Oskar-Jäger-
Straße. Im Zuge der Umnutzung des Geländes. Die Vo-
gelsanger Straße liegt im Schatten der Bestandsbebau-
ung und ist sehr fußgängerfeindlich. Eine Öffnung der Be-
bauung an der Nordseite stärkt die Verbindung zu und die 
Zugänglichkeit von Ehrenfeld. 
Die Entwürfe von Astoc und Wulf öffnen sich an der Ecke 
und bieten einen Zugang zur westlichen Halle. 
Im Entwurf Neutelings Riedijk sind wohltuende Rück-
sprünge der Gebäude vorhanden, die Zugänge und Platz- 
und Grünflächen zulassen. 
ja Die Vogelsanger Straße soll umgestaltet werden und breitere 
Gehwege sowie Radverkehrsanlagen erhalten (siehe Stellung-
nahme zu 2.1). 
 
Das Vorhaben wird äußerlich über die Oskar-Jäger-Straße und 
die Vogelsanger Straße erschlossen. Das Plangebiet selbst 
kann– bis auf Anlieferverkehr, Notfahrzeuge - frei von motorisier-
tem Individualverkehr bleiben.  
Eine fußläufige Durchwegung des Quartiers soll möglich sein, vor 
allem in Nord-Süd-Richtung.  
 
4.4 Höhenentwicklung 
 
Die dargestellte Höhenentwicklung soll und muss lt. Leit-
planken unter Beachtung der Denkmalschutzbelange 
ja Siehe Stellungnahme zu 1.2 (Maß der baulichen Nutzung)

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
überprüft werden. 
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Höhenentwick-
lungen im Umfeld ist sie äußerst kritisch einzustufen. Eine 
stadtplanerische Gesamtbetrachtung aller Neubauprojekte 
ist unerlässlich. 
Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderun-
gen in Ehrenfeld und den angrenzenden Stadtteilen. Für die so-
genannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild 
erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der 
Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den 
Transformationsprozess der Weststadt definiert. Das Zielbild geht 
allerdings nur auf Nutzungen ein, nicht auf konkrete Höhen und 
Dichten. Das Plangebiet liegt gem. Hochhausentwicklungskon-
zept (HEK 2023, Entwurf) außerhalb von Schutzbereichen, aber 
innerhalb des Entwicklungsbereichs der Weststadt. Bereits lau-
fende Verfahren und bestehende Planungen für neue Hochpunkt-
entwicklungen werden vom HEK nicht mehr gesondert behandelt 
und als Setzung erachtet, jedoch sind noch undefinierte Bereiche 
großräumiger Entwicklungen, wie etwa im Fall der Weststadt, mit 
dem HEK abzustimmen. Mit dem Beschluss von Grundsätzen für 
einen Räumlichen Plan des Höhenentwicklungskonzepts 
(3276/2023) wurde demnach für die genannten Bereiche eine 
grundsätzliche Möglichkeit von Entwicklungen über die Höhe von 
40m hinaus dargelegt, die im laufenden Erarbeitungsprozess prä-
zisiert wird. 
4.5 Nutzungsmischung 
 
Leider lassen die Pläne und Schaubilder keine Rück-
schlüsse auf die Nutzungsmischung zu. 
Es ist nicht einzuschätzen, ob neben der Nutzung Büros 
und Dienstleistung auch Raum für Kreativwirtschaft, Gast-
ronomie, Musik-Club, Kultur, kleinteilige Läden und Beher-
bergungsbetrieb geplant ist, da lt. Beschlussvorlage die 
Durchmischung des Areals mit kulturellen, gastronomi-
schen Nutzungen das Angebot rund um die Lichtstraße 
ergänzen soll. 
ja Ziel des Qualifizierungsverfahrens ist ein städtebaulich-freiraum-
planerisches Gesamtkonzept zu entwerfen, das den angestreb-
ten Nutzungsmix zulässt (siehe Stellungnahme zu 2.2, Nutzun-
gen). 
Mit Blick auf die nachfolgende Vermarktung/Vermietung von Flä-
chen muss für die Verortung der Nutzungen eine gewisse Flexibi-
lität möglich bleiben. Notwendige Konkretisierungen werden im 
weiteren Verfahren zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abge-
stimmt. 
 
Der prämierte Entwurf von neutelings architects sieht insbeson-
dere in der Umnutzung des zentralen Teils der Bestandshalle er-
gänzende Nutzungen für Gastronomie, Kultur, kleinere Gewerbe-
einheiten, ggf. Hotel vor.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4.6 Wettbewerbsphase 2 
 
Da die Planungsteams aufgefordert wurden, ihre Entwürfe 
erneut zu überarbeiten sind meine Anregungen folgende: 
Keine überbauten Hallen, da die Baumassen die Hallen 
erdrücken und sie so zu Pseudozeugnissen der Industrie-
geschichte degradieren. 
Öffnung des Geländes zur Vogelsanger Straße, die sich 
vom Angstraum zu einem schönen Raum mit guten Er-
schließungs- und Anbindungswert wandeln kann. 
Kritische Prüfung der Baukörperhöhen mit dem Ziele der 
Minderung. 
Gute Nutzungsmischung mit Bezug zum umgebenden re-
lativ gut gemischten Ehrenfeld mit seinem gerade noch 
vorhandenem kulturellen Bestand, der in allen aktuellen 
Umnutzungsplanungen einen wichtigen Platz einnehmen 
sollte. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme zu 2.1 (Öffnung zur Vogelsanger Straße), 
2. 2 (Nutzungen), 1.2 (Maß der baulichen Nutzung) und zu 4.2 
(Gebäudemasse) 
 
Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen 
Stellungnahmen wurden an die drei Planungsteams weitergege-
ben. 
 
Der Wettbewerbsbeitrag von neutelings riedijk architecten, 
Rotterdam sieht keine Überbauung der Bestandshalle, sondern 
einen Teilerhalt vor. 
5 Stellungnahme 5 
Folgende Aspekte der Planung sind den Einwendern be-
sonders wichtig: 
  
5.1 größtmögliche Vermeidung von motorisiertem Indivi-
dualverkehr der künftigen gewerblichen Nutzer 
 
Das Bebauungsplangebiet liegt am Rande der sog. West-
stadt, dem im Umbruch befindlichen Gewerbe- und In-
dustriegebiet Braunfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Dessen 
nahezu gesamtes Areal wird von Autofahrern aus Westen 
und Südwesten - aber auch aus Nordwesten - i.d.R. nur 
erreicht, wenn zuvor Wohnstraßen in Müngersdorf und 
Braunsfeld durchfahren wurden. Hierbei sind im Stadtteil 
Müngersdorf zu nennen: Alter Militärring, Wendelinstraße, 
Eupener Straße, aber auch durch Schleichverkehre belas-
tet werden Vitalisstraße und Belvederestraße; weiter öst-
lich in Braunsfeld ist der Maarweg zu nennen. (Durch die 
angedachte Sperrung der Kitschburger Straße verlagern 
teilweise Siehe Stellungnahme zu 1.3 (Erschließung) 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die planbe-
dingten Auswirkungen untersucht. 
 
Ein Großteil der angesprochenen verkehrlichen Aspekte (bei-
spielsweise Verbesserung des ÖPNV-Angebots) bezieht sich 
nicht auf das Verfahren „Thyssen Gelände Oskar-Jäger-Straße, 
sondern auf übergreifende verkehrliche Themen in der soge-
nannten Weststadt. Es wird hier auf die Entwicklungsplanung 
Weststadt verwiesen, welche derzeit vom Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik in Zusammenarbeit mit dem Amt für nachhal-
tige Mobilitätsentwicklung erarbeitet wird. Im Rahmen der Ent-
wicklungsplanung Weststadt werden u.a. die verkehrlichen As-
pekte in der gesamten Weststadt betrachtet.

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sich diese Verkehre noch stärker in Richtung Müngers-
dorf). Außerdem werden Bürger in den Abschnitten von 
Einfallsstraßen, die mit Wohnbebauung bestanden sind, 
durch Mehrverkehre belastet (hier: Aachener Straße, Wid-
dersdorfer Straße, Stolberger Straße). Mit der Errichtung 
des Technologieparks Köln in den 1980er-Jahren durch 
die Firma Lammerting hatte bereits ein Verdichtungspro-
zess im Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehren-
feld mit Fokus auf tertiären Nutzungen begonnen, der mit 
den aktuellen Planungen rund um das Max-Becker-Areal 
und entlang der Oskar-Jäger-Straße eine bislang unge-
kannte Dynamik aufnimmt. Der Einwender wünscht, dass 
möglichst viele Arbeitskräfte auf dem hier zu beplanenden 
ThyssenKrupp-Schulte-Gelände wie auch dem benach-
barten Max-Becker-Areal und den Flächen der Alfons & 
alfreda (Projekt „The Wid“ und „The Wid 2“) ihre Arbeits-
plätze mit dem ÖPNV erreichen werden. Dies gilt im Hin-
blick auf das hier besprochene B-Plan-Verfahren und in 
Bezug auf den Stadtteil für die Erreichbarkeit mit ÖPNV 
aus Richtung Pulheim und weiter westlich, da der Bahnhof 
Köln-Ehrenfeld für diese Zielverkehre den ersten Halt im 
Bereich der sog. Weststadt darstellt und der S-Bahn-Hal-
tepunkt Köln-Müngersdorf von Bahnen aus Nordwesten 
nicht angefahren werden kann. 
Das ThyssenKrupp-Schulte-Gelände nimmt eine entschei-
dende Verbindungfunktion zwischen dem gewachsenen 
Alt-Ehrenfeld und den neu geplanten (Büro-)Nutzungen in 
der Weststadt ein, insbesondere für Zufußgehende auf 
der „letzten Meile“ nach Verlassen des Bahnhofs Köln-Eh-
renfeld hin zu ihren künftigen Arbeitsplätzen westlich des 
ThyssenKrupp-Schulte-Areals. An der Neugestaltung die-
ser Fläche hängt somit auch das Funktionieren des ange-
strebten Modal-Splits mit niedrigem MIV-Anteil für die an-
deren, oben erwähnten Planungen, vornehmlich Max-Be-
cker-Areal und The Wid / The Wid 2. Wenn sich auf der 
„letzten Meile“ Fußgänger (und Radfahrer) im öffentlichen 
 
Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln in Verbindung mit einem zu 
erstellenden Mobilitätskonzept ist Grundlage für die Ermittlung 
des notwendigen Stellplatzbedarfs (Kfz/Fahrräder). Kfz-Stell-
plätze sollen zugunsten eines höheren Begrünungsanteils im 
Plangebiet ausschließlich in Tiefgaragen hergestellt werden.

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Raum nicht wohl und sicher fühlen, werden sie vermutlich 
die Nutzung des eigenen Pkws statt des ÖPNVs in Be-
tracht ziehen. Der Einwender befürchtet in den kommen-
den Jahren sich massiv verschlechternde, verkehrliche Si-
tuationen westlich der Oskar-Jäger-Straße. Der Klarheit 
halber sei gesagt, dass große Parkgaragen unter den ge-
planten Gebäuden entschieden ablehnt werden, sondern 
ein zeitgemäßer Modal Split befürwortet wird. Dabei muss 
aber die tatsächliche Leistungsfähigkeit sowohl des Stra-
ßennetzes als auch des ÖPNV und der Fahrradinfrastruk-
tur betrachtet werden. Es wurde die Erfahrung gemacht, 
dass die Umsetzung von Verkehrsplanungen oftmals 
Jahrzehnte dauert. Unsere Heimatstadt Köln scheint hier 
ein echtes Umsetzungsproblem der beschlossenen Pla-
nungen zu haben. Im Umkehrschluss müsste dies auch 
bedeuten, nur so dicht zu bauen, wie es die bestehende 
Infrastruktur verträgt. Auch sprechen wir uns gegen eine 
technokratische Aufweitung von Kreuzungen bis zum 
technisch Machbaren aus. Stattdessen muss sich - aller-
spätestens seit dem städtebaulichen Paradigmenwechsel 
von GI (industrielle Nutzung) zu MU (Urbanes Mischge-
biet) auf dem Max-Becker-Areal - auch die Gestaltung bis-
heriger Gewerbestraßen an Fußgängerbedürfnissen und 
der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum orientieren. 
Auch die Einrichtung neuer Omnibuslinien oder deren 
Taktverdichtung erscheinen uns im gesamten Bereich der 
sog. Weststadt geboten. Der Wunsch nach Taktverdich-
tung (nicht nur nach einer Kapazitätssteigerung) besteht 
auch für die Stadtbahnlinie 1 auf der Ost-West-Achse. 
In der Vergangenheit wurden die Pkw - „Einfallsmöglich-
keiten“ über die Radialen aus dem westlichen Umland 
Kölns in den Bereich der Weststadt und weiter in die In-
nenstadt stark eingeschränkt, so dass sich die angestie-
genen Pkw-Verkehre mittlerweile auf Aachener Straße 
und Widdersdorfer Straße konzentrieren: a) Die Bundes-
straßen B264 (Dürener Straße) und B59 (Venloer Straße)

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wurden in den jeweiligen Stadtteilzentren schon vor langer 
Zeit zu Tempo-30-Zonen. b) Das Verwaltungskonzept für 
das Grundnetz MIV sieht aktuell eine weitere Rückstufung 
der Venloer Straße zwischen Militärring und Äußerer Ka-
nalstraße als nicht mehr grundnetzrelevant vor. Perspekti-
visch wird damit eine Neuaufteilung des Straßenraums 
zwischen den konkurrierenden Verkehrsmitteln denkbar. 
Doch gerade über Venloer Straße und Helmholtzstraße 
wird das B-Plan-Gebiet an der Oskar-Jäger-Straße aus 
Nordwesten für den MIV erreicht. Veränderungen auf der 
Venloer Straße zwischen Bickendorf und Bocklemünd 
werden mit einiger Wahrscheinlichkeit zur Umlagerung 
von Verkehrsströmen auf die Widdersdorfer Straße füh-
ren. 
c) Beim Bau des Neuen Militärrings (L34) wurde die Vo-
gelsanger Straße im Stadtteil Vogelsang vom Militärring 
abgebunden. d) Das Verkehrsprojekt „Neue Vogelsanger 
Straße“ (u.a. Im Bereich COTY-Gelände) dümpelt seit den 
1980er-Jahren in einem nicht mehr zeitgemäßen Pla-
nungsstand vor sich hin und bedarf entweder einer Über-
arbeitung oder seiner Einstellung. e) Bei der massiven Ar-
rondierung der Wohnbebauung in Widdersdorf (Sied-
lungsbauprojekt Widdersdorf Süd-Ost) wurde auf einen 
Stadtbahn-Anschluss verzichtet. f) Bei der Errichtung des 
P&R-Parkplatzes Weiden-West wurde zudem nicht die 
mögliche, maximale Kapazität realisiert. Diese Aufzählung 
verdeutlicht die Bedeutung der Entwicklungen in der sog. 
Weststadt für die bereits heute schwierige verkehrliche Si-
tuation in den westlicher gelegenen Stadtteilen sowie auf 
Lise-Meitner-Ring, Gregor-Mendel-Ring, L34 und Wid-
dersdorfer Straße. 
5.2 funktionierende Durchmischung der Nutzungen zur 
Belebung der Sockelgeschosszone und damit soziale 
Kontrolle 
 
teilweise siehe Stellungnahme zu 2.2 (Nutzungen) und 3.1 (Nutzungskon-
zept)

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Durch den Bebauungsplan zur Sicherung der Clubkultur in 
Ehrenfeld, der das ThyssenKrupp-Schulte-Areal umfasst, 
wird Nutzungsmischung mit einem Anteil Wohnen auf 
dem Plangebiet ausgeschlossen. Bei einer rein gewerbli-
chen Nutzung stehen aber nach Büroschluss menschen-
leere, verwaiste Straßen zu befürchten. In diesen Berei-
chen muss dennoch soziale Kontrolle stattfinden, damit 
die vorhin erwähnten Modal-Split-Quoten der anderen, 
weiter westlich gelegenen Projektareale (Max-Becker-
Areal, The Wid / The Wid 2) erreicht werden können. Er-
schwert wird dies durch die Zielvorgabe des Wettbewerbs, 
auf dem Thyssen-Gelände neben Büronutzungen und ei-
nem Hotel nur fünf Prozent an anderen Nutzungen (bspw. 
Gastronomie, Kultur, Fitness) vorzusehen. Diese Nutzun-
gen sind unserer Meinung nach so anzuordnen und aus-
zuwählen (und idealerweise baurechtlich abzusichern), 
dass die Sockelgeschosszone tagsüber wie auch abends 
nach Büroschluss noch möglichst lange belebt wird. 
Von den drei vorgestellten Entwürfen verspricht das Kon-
zept der niederländischen Planungsteams die beste Bele-
bung und erlaubt auch größere Freiflächen an den Stra-
ßenkanten und auf dem Gelände. 
Es wird befürchtet, dass sich möglicherweise die geplan-
ten Kulturnutzungen auf dem nahegelegenen Heliosge-
lände (sog. Kulturbaustein) aufgrund herangerückter 
Wohnbebauung nicht mehr vollumfänglich realisieren las-
sen. Daher wird angeregt, dafür als Ersatz über die dauer-
hafte Anmietung von Flächen auf dem ThyssenKrupp-
Schulte-Areal oder im sonstigen Geltungsbereich der Si-
cherung der Clubkultur nachzudenken. Die Stadt Köln 
könnte so beispielsweise zusätzliche Probenräume oder 
Künstlerateliers zu bezahlbaren Konditionen für die Kultur-
schaffenden bereitstellen. Kultur wäre dann kein Zwi-
schennutzer mehr. 
Das Nutzungskonzept im Plangebiet beeinflusst nicht die Modal-
Split-Quoten westlich gelegener Projektareale.

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5.3 Attraktivierung der Vogelsanger Straße als Fußwege-
Verbindung und Fahrrad-Route mit stadtteilübergrei-
fender Bedeutung 
 
Die Bedeutung der Wege entlang des und über das 
Thyssen-Gelände für die weiter westlich geplanten, neuen 
Büro- und Wohnprojekte wurde bereits erläutert. Nun ist 
es aber so, dass die Vogelsanger Straße zwischen Oskar-
Jäger-Straße und Melaten- bzw. Ehrenfeldgürtel neu ge-
staltet werden wird (u.a. Schulweg Helios-Schule). Mit 
dem bereits abgeschlossenen Umbau der Vogelsanger 
Straße zwischen Gürtel und Innerer Kanalstraße stünde 
dann eine durchgängige Fahrradinfrastruktur zur Verfü-
gung. Daran wird sich auf dem Max-Becker-Areal der sog. 
Bahn-Weg anschließen, ein rund zwei Kilometer langer 
begrünter Fuß- und Radweg, den die Pandion plant. Im 
weiteren Verlauf entsteht hinter dem S-Bahnhof Köln-
Müngersdorf/Technologiepark die Umweltstraße Teichro-
hrsängerweg (u.a. Schulweg für Schulcluster Wasseram-
selweg / The Snake). Noch weiter westlich kann die L34 
über die privat gebaute, orangefarbene Belvedere-Brücke 
überquert werden. 
In einem überschaubaren Zeitrahmen entsteht eine in gro-
ßen Teilen autofreie Rad- und Fußwegeverbindung von 
Widdersdorf (sogar von Pulheim) über Müngersdorf (Sied-
lung Egelspfad) entlang der Bahntrasse Köln-Aachen in 
die Kölner Innenstadt. Bei der Ausprägung der Kreuzun-
gen Oskar-Jäger-Straße / Vogelsanger Straße bzw. Helm-
holz-Straße / Leyendecker Straße / Vogelsanger Straße 
muss dieser Aspekt besonders bedacht werden, weil mit 
starkem Radverkehr zu rechnen ist. Es wird angeregt, an 
den vorgenannten Kreuzungen die Einrichtung von zwei 
Kreisverkehren (in Form einer Hantel) zu prüfen. 
Einer guten Radwegeführung und einem angemessen 
breiten Bürgersteig steht angrenzend an den Bereich des 
Thyssen-Geländes derzeit der Knick der Vogelsanger 
teilweise Siehe Stellungnahme zu 2.1 (Wettbewerbsverfahren) 
 
Der Bahnweg soll für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende eine 
attraktive Verbindung innerhalb von Grünräumen werden. 
 
Für die Vogelsanger Straße östlich der Oskar-Jäger-Straße wird 
aktuell eine Neugestaltung zugunsten eines größeren Flächenan-
teils für zu Fuß Gehende und Radfahrende geplant (Planungsbe-
schluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021).  
 
Der Erhalt der Bestandsbauten an der Vogelsanger Straße wird 
im Wettbewerbsbeitrag von neutelings riedijk architecten, Rotter-
dam aufgegeben. Die notwendigen Tiefgaragen sind bis zur 
Grundstücksgrenze geplant. Die geplanten Gebäude springen 
oberirdisch um mindestens 2 Meter von der Straßenbegren-
zungslinie zur Vogelsanger Straße zurück, um den Straßenraum 
optisch aufzuweiten. Zusätzlich sind hier großzügige, begrünte 
Vorzonen geplant. 
 
Eine Umgestaltung der Oskar-Jäger-Straße bzw. der Vogelsan-
ger Straße ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 
Erforderliche Anschlüsse des Plangebietes an öffentliche Stra-
ßenverkehrsflächen (beispielsweise Tiefgaragenzu-/-ausfahrten) 
werden im weiteren Verfahren mit den Fachämtern der Stadt 
Köln abgestimmt. 
 
Der Ausbau des Fernwärmenetzes in der Oskar-Jäger-Straße 
bzw. Vogelsanger Straße erfolgt unabhängig vom Vorhaben. Im 
Rahmen der Entwicklung des Energiekonzeptes für das Vorha-
ben wird geprüft, ob Fernwärme genutzt werden soll/kann. Baum-
standorte innerhalb des Plangebietes müssen erforderliche Lei-
tungstrassen berücksichtigen.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Straße entgegen, der direkt westlich des B-Plan-Gebietes 
liegt. Es wird angeregt, einen vereinfachten Bebauungs-
plan aufzustellen, der perspektivisch eine Entschärfung 
der engen und unübersichtlichen Kurvensituation ermögli-
chen würde. Das angrenzende Grundstück ist derzeit au-
genscheinlich mindergenutzt, so dass ein Teilflächenan-
kauf durch die Stadt denkbar erscheint. Die geplante Be-
bauung auf dem ThyssenKrupp-Schulte-Gelände sollte in 
ihrem nordwestlichsten Bereich eine andere Kurvenfüh-
rung der Vogelsanger Straße vorwegnehmen und daher in 
Richtung Westen auf wenigen Metern von der heutigen 
Straßenfluchtlinie ein wenig zurückspringen. 
 
Derzeit betreibt die RheinEnergie Planungen für den Aus-
bau des Fernwärme-Netzes in der Weststadt bis zum Jahr 
2026. Da sowohl in der Vogelsanger Straße als auch in 
der Oskar-Jäger-Straße Fernwärme liegt bzw. geplant ist, 
ist auch mit einer Versorgung des Thyssen-Areals mit 
Fernwärme zu rechnen. Fernwärme-Leitungen benötigen 
einen deutlichen Störabstand zu anderen Leitungen. Es 
wird gefordert, die Planung von Straßenbaumstandorten 
im Bereich des Thyssen-Geländes priorisiert vorzuneh-
men, damit die Fernwärme-Planungen keine potentiellen 
Baumstandorte verunmöglichen. 
5.4 baurechtliche Festschreibung von Durchlässigkeiten 
für Fußgänger und ggf. Radfahrer auf dem Gelände 
 
Große, bisher industriell genutzte Baublöcke weisen 
große Kantenlängen auf. Diese sind nicht fußgängermaß-
stäblich. Um ein funktionierendes (Fuß-)Wegenetz in der 
Weststadt aufzubauen, sollten die sich bietenden Que-
rungsmöglichkeiten über das ThyssenKrupp-Schulte-Ge-
lände - als auch vom Gelände hin zur Lichtstraße, falls 
technisch realisierbar - baurechtlich für die Allgemeinheit 
abgesichert werden. Gleiches gilt auch für entstehende 
ja Siehe Stellungnahme zu 4.3 (Einbindung in die Umgebung) 
 
Die öffentliche Zugänglichkeit von Flächen werden im Bebau-
ungsplan durch ein Geh- und Fahrradfahrrecht für die Allgemein-
heit festgesetzt. Dieses wird durch entsprechende Grunddienst-
barkeiten und Baulasten abgesichert. Zusätzlich wird die öffentli-
che Zugänglichkeit auch im Durchführungsvertrag festgelegt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Platzsituationen. In diesem Kontext wird an die Schwierig-
keiten vor einigen Jahren im Gerling-Quartier erinnert. 
5.5 bisherige Unterversorgung des Gebietes mit Grün; 
Mikroklima, Stadtklima 
 
Dem gesamten Bereich der Weststadt bescheinigt das 
Stadtentwicklungsamt eine deutliche Unterversorgung mit 
öffentlichem und privatem Grün. Bei der Auswahl des Sie-
gerentwurfs wird gewünscht, dass auf die Schaffung von 
möglichst hohen Grünanteilen geachtet wird. Sie haben 
erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität des öffentli-
chen Raums und befördern das Mikroklima. Es wird auf 
die Bedeutung der Flächen der Weststadt für die Belüf-
tung von Alt-Ehrenfeld und Nippes hingewiesen, die nach-
gelagert in der Hauptwindrichtung des Planungsgebiets 
liegen. Die laminaren Oberflächenströmungen sollten da-
bei nicht verwirbelt und die Luftmassenbewegungen so 
nicht gebremst werden. 
ja Siehe Stellungnahme zu 2.1 (Wettbewerbsverfahren) 
 
Insbesondere rund um das Denkmal sollen begrünte Außenanla-
gen mit möglichst vielen Baumpflanzungen hergestellt werden. 
Im Vergleich zur Bestandssituation führt ein höherer Begrünungs-
anteil zu einer Verbesserung des Stadtklimas, gerade für das 
„dichte“ Ehrenfeld. 
 
Im Entwurf von neutelings wurde die Setzung von Hochpunkten 
so überarbeitet, dass drei achtgeschossige Baukörper das Denk-
mal städtebaulich rahmen. Mit der 15-geschossigen Überhöhung 
in Richtung Mitte Ehrenfeld und Bahntrasse wird eine gute Orien-
tierung des Projektareals im Stadtgrundriss sichergestellt. 
 
Mögliche Auswirkungen auf die Durchlüftungssituation im Plange-
biet bzw. im Umfeld werden im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Anregungen zur Änderung der Baukörperstellung hat die Jury 
den Büros nach der 2.Phase als Überarbeitungshinweis mitgege-
ben. 
5.6 Höhenentwicklung, Stellung der Baukörper 
 
Der Entwurf des Höhenkonzeptes für die Innere Stadt be-
nennt in Köln den Deutzer Hafen und die Weststadt als 
Flächen für potenzielle Hochhausstandorte. In Bezug auf 
die Weststadt wird auf laufende Investorenplanungen ver-
wiesen. In den Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Pro-
jekten finden sich dann allerdings Verweise auf das ent-
stehende Höhenkonzept. Hierbei handelt es sich um eine 
Art „Zirkelbezug“, ohne dass nachvollziehbare Aussagen 
getroffen werden. Eine Anordnung von Hochpunkten ent-
lang der Radialen (hier: die Bahntrasse Köln-Aachen) 
wäre sinnvoll. Bei den derzeitigen Planungen (auch auf 
teilweise Siehe Stellungnahme zu 1.2 (Maß der baulichen Nutzung), 4.2 
Gebäudemassen) und 4.4 (Höhenentwicklung) 
 
Die Stellungnahme bezieht sich in Teilen nicht auf Regelungsin-
halte des Bebauungsplans. 
Hinweise zur Baukörperstellung im Plangebiet Thyssen-Gelände 
hat die Jury den Büros teilweise nach der 2. Phase mitgegeben.   
 
Das Höhenentwicklungskonzept formuliert durch Beschluss von 
Grundsätzen (3276/2023), wie richtig dargestellt ist, das Einzugs-
gebiet der Weststadt als Möglichkeitsraum für Höhenentwicklung. 
Dies bedeutet grundsätzlich, dass ein Überschreiten der Höhe

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
den Flächen von Alfons & alfreda an der Widdersdorfer 
Straße) wird der Eindruck gewonnen, dass die Platzierung 
von hohen Baukörpern in erster Linie Investorenwünschen 
und architektonischen Überlegungen folgen. 
von 40m in diesem Bereich, unter Einhaltung erhöhter Anforde-
rungen an bauliche und prozessuale Qualität für das Vorhaben 
(s. Beschluss 0326/2023) möglich ist.  
 
In laufende Qualifizierungsverfahren, wie im Fall des ehem. 
Thyssen-Geländes greift das Höhenentwicklungskonzept darüber 
hinaus jedoch nicht zusätzlich ein (s. Stellungnahme zu 4.4). 
 
Für den übergeordneten Bereich der Weststadt werden im lau-
fenden Aufstellungsprozess des HEK die städtebaulichen Aussa-
gen zur Höhenentwicklung konkretisiert und räumlich differen-
ziert. 
5.7 Wiederöffnung des Verfahrens für weitere Stellung-
nahmen nach Auswahl und Vorstellung des überarbei-
teten Siegerentwurfs 
 
Es übersteigt sicherlich die Möglichkeiten ehrenamtlichen 
Engagements in der organisierten Bürgerschaft, alle 
Eventualitäten der sich noch verändernden Planungen mit 
den aktuellen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung vorwegzunehmen. Derzeit 
steht noch kein Siegerentwurf für das Thyssen-Gelände 
fest. Allen Planungsteams wurde die Überarbeitung der 
Entwürfe als Aufgabe mitgegeben. 
Nach Auswahl und Vorstellung des überarbeiteten Sieger-
entwurfs wird gebeten, erneut Stellungnahmen in diesem 
Verfahren zuzulassen. Denn erst dann sind die Eckpunkte 
der Planung bekannt. 
ja Von den nach der 1. Runde des Qualifizierungsverfahrens ver-
bleibenden 7 Arbeiten wurden 3 Büros gebeten, die Entwürfe mit 
den Vorgaben der Jury in einer 3. Phase weiterzubearbeiten. 
 
Im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat die Öf-
fentlichkeit erneut Gelegenheit, sich über das Vorhaben zu infor-
mieren und Stellungnahmen abzugeben. 
 
 
5.8 Rahmenplanung 
 
Es ist eine generelle Schwierigkeit des Beteiligungsver-
fahrens, nur isoliert auf das jeweilige B-Plan-Verfahren 
bzw. Projekt zu schauen. Es sollte im Kontext zu benach-
barten Planungen betrachtet werden. Dies gilt umso mehr, 
ja Um den Strukturwandel stadtverträglich zu bewältigen, wurde im 
Jahr 2004 für das gesamte Gebiet mit der Rahmenplanung 
Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld ein Planungskonzept mit 
Maßnahmenprogramm vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Auf-
grund vielfältiger, dynamischer Entwicklungen auf dem Gebiet 
der Rahmenplanung erhielt die Stadtverwaltung mit Ratsbe-

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
da die Stadt Köln noch nicht wieder die gebotene, pro-ak-
tive Hoheit in der mittleren Bauleitplanung erreicht hat, 
sondern bei den eigenen Planungen noch immer reaktiv 
den Investorenplanungen nachfolgt. Vielleicht sind die 
umfänglichen Betrachtungen und Stellungnahmen für ein 
besseres Verständnis der Bürgersorgen seitens der Ver-
waltung und für eine intensive Diskussion in den Entschei-
dungsgremien hilfreich, sofern die vorgetragenen Punkte 
nicht direkt das Planungsareal dieser Öffentlichkeitsbetei-
ligung betreffen. 
schluss vom Februar 2020 den politischen Auftrag diese fortzu-
schreiben. In einem vorgeschalteten Prozess hierzu wurde das 
sogenannte „Zielbild für die Kölner Weststadt“ erstellt. Das 
Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße liegt im östlichen Bereich 
des Zielbildes im Gaswerkquartier (westliche Fläche) und im 
Lichtquartier (östliche Fläche). 
 
Siehe auch Stellungnahme zu 3.1 (Nutzungskonzept) und Stel-
lungnahme zu 4 
6 Stellungnahme 6 
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung bietet deutlich mehr Vor-
teile für den Austausch von Gedanken zu einem besonde-
ren Planungsvorhaben. Zudem ist es nicht einfach, das 
optimale Konzept der am Wettbewerb beteiligten Büros 
herauszufiltern. Jedes Konzept hat Stärken und Schwä-
chen. 
Kenntnisnahme Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wird der Beitrag be-
stimmt, der die Anforderungen an das Plangebiet am besten um-
setzt. 
6.1 Wulf Architekten 
 
Der gesamte Entwurf strahlt eine Ruhe aus, die Proportio-
nen sind stimmig und das Hochhaus mit 53 m wird an der 
richtigen Stelle an der Vogelsanger Straße platziert. Ins-
gesamt ein maßstäbliches Bauen. Zudem haben die Neu-
bauten einen respektvollen Abstand zu den Denkmälern. 
Nach den Bildern sind die Neubauten durch die Fassa-
dengestaltung markant. Halle, Haupthaus und Zick-Zack-
Haus bleiben erhalten. Die Tiefgarageneinfahrt ist logisch 
nur an der Oskar-Jäger-Straße angeordnet (Beruhigung 
der Venloer Straße). 
Kenntnisnahme Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen 
Stellungnahmen wurden an die drei Planungsteams weitergege-
ben. 
6.2 Astoc 
 
Hier sind mehr Negativ-Punkte auffallend: 
Tiefgaragen-Einfahrt an der Vogelsanger Straße (Belas-
tung statt Entlastung dieser Straße). Die Dominante 
wurde hinter dem Denkmal angeordnet. Das Hochhaus 
Kenntnisnahme Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen 
Stellungnahmen wurden an die drei Planungsteams weitergege-
ben.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
mit 43,5 m ist optisch an der falschen Stelle angeordnet, 
damit zu markant. Die Halle ist freistehend, ebenso wird 
der Zick-Zack-Bau erhalten. 
6.3 Neutelings Riedijk 
 
Als niederländisches Büro wissen sie um die sinnvolle An-
ordnung von Fahrradabstellflächen. Ebenfalls gibt es 
keine Tiefgarageneinfahrt an der Vogelsanger Straße zur 
Beruhigung vom Autoverkehr. 
Das Hochhaus ist mit 57 m markant, wie alle Gebäude 
eine deutliche städtebauliche Markierung (und Massie-
rung) zeigen. 
Mit dieser Masse wird die Produktionshalle deutlich klei-
ner und wenig sichtbar. Auch dem Denkmal Verwaltungs-
gebäude wird der Raum genommen. Zudem entfällt das 
Zick-Zack-Gebäude. 
Für den Investor erscheint diese Dichte gewinnbringend, 
für das Quartier Ehrenfeld ist der Entwurf von Wulf städte-
baulich eingefügter. 
Kenntnisnahme Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen 
Stellungnahmen wurden an die drei Planungsteams weitergege-
ben. 
 
Im Vergleich zu Phase 2 wurden die Höhen der das Verwaltungs-
gebäude rahmenden Hochpunkte reduziert. 
 
Der Entfall der Bestandsgebäude an der Vogelsanger Straße be-
günstigt eine räumliche Aufweitung des Straßenraums. 
 
Siehe Stellungnahme zu 3.3 (Nachhaltiges Bauen / Bestandser-
haltung) 
6.4 Rad- und Fußbrücke über die Oskar-Jäger-Straße 
 
Um die Rad- und Fußverbindungen zwischen Westen / 
Max-Becker-Areal und Osten Thyssen / Ehrenfeld / Innen-
stadt qualitativ aufzuwerten, ist ein politischer Beschluss 
für eine Rad- und Fußbrücke angelehnt an die Eisenbahn-
brücke sinnvoll und notwendig. 
Die Rampe kann entlang der Stützmauer in die Vogelsan-
ger Straße geführt werden. Treppen ermöglichen einen 
früheren Abgang. Vom Max-Becker-Areal ist der Rad- und 
Fußweg in einer mittleren Höhe und kann zur Brücke und 
zur westlichen Straßenseite geführt werden. 
Die Oskar-Jäger-Straße ist eine hoch frequentierte Auto-
straße und kann nicht einfach überquert werden. Bei einer 
Ampelanlage wird der Rad- und Fußverkehr ausgebremst. 
teilweise Der Straßenraum der Vogelsanger Straße bietet nicht ausrei-
chend Platz für eine Rampe. 
 
Die Fortführung der Bahntrasse über die Oskar-Jäger-Straße 
wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Siehe Stellungnahme zu 2.1 (Wettbewerbsverfahren) und 5.3 (At-
traktivierung der Vogelsanger Straße als Fußwege-Verbindung 
und Fahrrad-Route mit stadtteilübergreifender Bedeutung) 
 
Stand 15.07.2024

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Anregungen im Rahmen der Präsenzveranstaltung  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Wortmeldezettel 1 
Die Durchwegung des Grundstücks – gleich, welche Vari-
ante zur Realisierung kommt – muss öffentlich-rechtlich 
gewidmet werden. 
teilweise Eine öffentlich-rechtliche Widmung soll nicht erfolgen. Die Flä-
chen sollen in Privatbesitz bleiben, die öffentliche Zugänglichkeit 
wird aber gesichert. 
 
Siehe oben, Stellungnahme zu 5.4 (baurechtliche Festschreibung 
von Durchlässigkeiten für Fußgänger und ggf. Radfahrer auf dem 
Gelände) 
2 
2.1 
Wortmeldezettel 2 
Was ist mit Solar-Energie? Photovoltaik auf den Dächern. 
Der Schatten der Photovoltaik-Anlagen schützt die Dach-
substanz durch Schatten. 
ja Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept erstellt, dass die 
Anforderungen der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln berück-
sichtigt. Die Nutzung solarer Wärmeenergie ist ein wesentlicher 
Baustein. 
3 Wortmeldung 1 
N.N. bezweifelt, dass es weiteren Bedarf an Büro- und 
Gastronomieflächen gibt (Stichwort: homeoffice). Ange-
sichts eines großen Mangels an (bezahlbarem) Wohn-
raum sollte ein gemischtes Quartier entwickelt werden. 
Durch viele Einzelprojekte entstünde ein Flickenteppich. 
Die Einbeziehung der GAG wird empfohlen (Beispiel Grü-
ner Weg). 
nein Gemäß einer durch das unabhängige Analyse- und Beratungsun-
ternehmen bulwiengesa erstellten und von der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung beauftragten Büroflächenbedarfsanalyse 
(Stand: August 2021) wird die Zahl der Bürobeschäftigten bis 
zum Jahr 2030 deutlich steigen, was zu einer hohen Nachfrage 
nach zusätzlichen Büroflächen in Köln führen wird 
(https://koeln.business/pressebeitrag/koeln-bleibt-begehrter-buer-
ostandort, zuletzt abgerufen am 18.04.2024). 
 
Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln 
ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschrei-
bung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für 
den Transformationsprozess der Weststadt definiert. 
 
Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens, dessen Vorgaben 
zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgestimmt worden sind, 
werden die Grundzüge der Planung (insbesondere Art und Maß 
der baulichen Nutzung) in Abstimmung zwischen städtischen In-
teressen und Interessen der Vorhabenträgerin festgelegt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es gibt einen politischen Auftrag zur Sicherung der Clubkultur, so 
dass im Plangebiet "Thyssen-Gelände, Oskar-Jäger-Straße" 
Wohnnutzung ausgeschlossen ist. 
4 Wortmeldung 2 
N.N. stellt eine Verfahrensfrage: jemand habe die Fläche 
gekauft. Jetzt gebe es ein Planungsverfahren und es wer-
den Nutzungskonzeptionen vorgeschlagen. Er stellt sich 
die Frage, ob alle auf dem gleichen Stand oder auf dem 
Stand von vor vier Jahren seien. Es seien jetzt andere 
Zeiten. Der Investor werde sich fragen: wie soll ich das 
bezahlen? Warum habe die Stadt Köln das Grundstück 
nicht gekauft. 
Kenntnisnahme Der Stadtentwicklungsausschuss hat im August 2023 auf Antrag 
der Vorhabenträgerin den Einleitungsbeschluss für ein Bebau-
ungsplanverfahren mit dem Ziel gefasst, im Plangebiet gewerbli-
che Nutzungen im Kontext der Weststadt zu entwickeln. In der 
Weststadt sind in unmittelbarer Nachbarschaft neue Flächen für 
Wohnen und Arbeiten, Erholung, Bildung und öffentliche (Frei-) 
Räume geplant, die sich in der Summe zu einem lebendigen, ur-
banen Quartier ergänzen. Die Vorgaben für das Qualifizierungs-
verfahren wurden zwischen Stadt Köln und Vorhabenträgerin ab-
gestimmt. 
 
Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten für Planung und Realisie-
rung. Gem. § 24 BauGB stand der Stadt Köln kein Vorkaufsrecht 
zu. 
5 Wortmeldung 3 
N.N. berichtet, dass der Bürgerverein Müngersdorf sehr 
genau die Entwicklung des Wohnstandortes Max Becker-
Areal sowie dessen Vernetzung beobachtet. Das Plange-
biet sei ein wichtiges Gelenkgrundstück zwischen dem 
Zentrum Ehrenfelds und dem geplanten Max Becker-
Areal, das auch außerhalb von Bürozeiten eine Belebung 
erfahren solle. Hierfür seien attraktive Fuß- und Radwege-
verbindungen notwendig, Kreuzungen seien zu optimieren 
(bspw. kleine oder mittlere Kreisverkehre auf beiden Sei-
ten des Bahndamms). Die Entwicklungen könnten nur 
Auto-arm funktionieren. Die Entwicklung der sog. 
Bahntrasse über das Plangebiet sei ein wichtiger Bau-
stein. 
teilweise Die Aufgabe, das Plangebiet mit dem angrenzenden Stadtraum 
zu vernetzen und räumlich-funktional in die Stadtstruktur zu integ-
rieren, ist Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens. 
 
Eine Umgestaltung angrenzender Straßenräume ist nicht Gegen-
stand des Bebauungsplanverfahrens. Erforderliche Anschlüsse 
des Plangebietes an öffentliche Straßenverkehrsflächen (bei-
spielsweise Tiefgaragenzu-/-ausfahrten) werden im weiteren Ver-
fahren mit den Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt. 
 
Siehe Stellungnahme zu 4.3 (Einbindung in die Umgebung) und 
und 5.3 (Attraktivierung der Vogelsanger Straße als Fußwege-
Verbindung und Fahrrad-Route mit stadtteilübergreifender Be-
deutung) 
6 Wortmeldung 4 
N. N. fragt in Bezug auf Eventmöglichkeiten, ob die Kultur- 
und Clubszene in irgendeiner Weise schon beteiligt gewe-
sen sei oder werde. Die Eventbetreiber wüssten, wie die 
teilweise Die Interessen der Clubkultur wurden durch einen Berater der 
Jury aus dem Quartier im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens 
vertreten.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bedarfe sind. Es seien viele Themen, wie Lärm zur Nacht-
zeit, Zugang, Parkplätze, Fahrräder, zu berücksichtigen. 
Der Preisdruck sei hoch, der Grundstückspreis sei vermut-
lich hoch gewesen. Es müsse sichergestellt werden, dass 
am Ende nicht nur „Hochglanzkultur“ aufgrund des Preis-
drucks möglich ist, sondern dass es eine Quartiershalle 
wird, wo Events als Mehrwert für das Quartier stattfinden. 
Ziel des Qualifizierungsverfahrens ist ein städtebaulich-freiraum-
planerisches Gesamtkonzept zu entwerfen, das den angestreb-
ten Nutzungsmix zulässt. 
 
Im Rahmen der planungsrechtlich zulässigen Nutzungen, die im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und ggf. im 
Durchführungsvertrag weiter definiert werden, liegt die Vermark-
tung bzw. Vermietung des Projektes in der Verantwortung der 
Vorhabenträgerin. 
7 Wortmeldung 5 
N. N. bewertet die vorgestellten Entwürfe als sehr gut und 
auch funktional richtig. Gleichzeitig wird konstatiert, dass 
es für mittelständigen Wohnungsbau zu wenig Angebote 
gebe. Auf der Venloer Straße gebe es nur Kebap-Stände. 
Es wird bezweifelt, dass sich eine Markthalle im Plange-
biet rentiere. Man benötige offene Räume. Ehrenfeld sei 
der Stadtteil mit dem wenigsten Grün. Ein Fahrradweg 
entlang der Bahntrasse wird begrüßt; aktuell sei das ein 
Angstraum. Als Fahrradfahrer kämpfe man entweder auf 
der Venloer Straße oder habe Angst vor Autos auf der Vo-
gelsanger Straße. Der Schulweg entlang der Vogelsanger 
Straße sei weiter zu sichern. 
teilweise Zur Sicherung der Clubkultur ist Wohnnutzung im Plangebiet aus-
geschlossen. 
 
Insbesondere zur Belebung der Erdgeschosszonen werden Nut-
zungen gesucht, die zu einer Belebung beitragen. Die Nutzung 
„Markthalle“ ist beispielhaft zu verstehen. 
Siehe Stellungnahmen oben, lfd. Nr. 2.2 (Nutzungen), 3.1 (Nut-
zungskonzept) und 4.5 (Nutzungsmischung) 
 
Im Vergleich zum Bestand wird im Plangebiet mit der Realisie-
rung des Vorhabens ein deutlich höherer Grünanteil erreicht. 
 
Attraktive Vernetzungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfah-
rer in den angrenzenden Stadtraum werden im weiteren Verfah-
ren abgestimmt. 
8 Wortmeldung 6 
N. N. wiederholt nochmals den vorangegangenen Einwurf, 
dass nicht nur „Hochglanzkultur“ entstehen darf. Das sei 
eine Frage, die den Investor beschäftige, da es um Ren-
dite gehe. Er richtet seine Fragen an die Stadtentwick-
lung: was kostet ein vielfältiges Nutzungskonzept für Eh-
renfeld die Stadt? Das Geld komme schlussendlich von 
allen Kölnerinnen und Kölnern. Gibt es einen Austausch 
zwischen Akteuren vor Ort und dem Investor? Die Räume 
müssten bespielt werden. Bezüglich der geplanten Hoch-
teilweise Siehe Wortmeldung 4 
 
Im Rahmen der planungsrechtlich zulässigen Nutzungen, die im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und ggf. im 
Durchführungsvertrag weiter definiert werden, liegt die Vermark-
tung bzw. Vermietung des Projektes in der Verantwortung der 
Vorhabenträgerin. 
 
Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens, dessen Vorgaben 
zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgestimmt worden sind, 
werden die Grundzüge der Planung (insbesondere Art und Maß

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
punkte wird darauf hingewiesen, dass aktuell ein Höhen-
konzept entwickelt werde. Welche Höhenentwicklung ist 
auf Grundlage der Planung möglich? 
der baulichen Nutzung) in Abstimmung zwischen städtischen In-
teressen und Interessen der Vorhabenträgerin festgelegt. 
 
Das Plangebiet liegt gem. Hochhausentwicklungskonzept (HEK 
2023, Entwurf) außerhalb von Schutzbereichen, aber innerhalb 
des Entwicklungsbereichs der Weststadt, wonach durch Be-
schluss von Grundsätzen (3276/2023) grundsätzlich eine Höhe 
über 40 m vorstellbar ist. In bereits laufende Qualifizierungsver-
fahren und bestehende Planungen für neue Hochpunktentwick-
lungen greift das HEK darüber hinaus nicht ein. Jedoch werden 
für den Bereich der Weststadt im laufenden Aufstellungsprozess 
des HEK die städtebaulichen Aussagen zur Höhenentwicklung 
konkretisiert und räumlich differenziert. 
9 Wortmeldung 7 
N. N. begrüßt, dass die Clubkultur politische Aufmerksam-
keit bekommt. Allerdings wird nur beim Entwurf von Wulf 
Architekten gesehen, dass Flächen für Clubkultur im Zick-
Zack-Gebäude gleichwertig eingeplant sind. Am Grünen 
Weg und im Bereich des Güterbahnhofs Ehrenfeld sind 
Flächen für Clubkultur weggefallen, die durch „Hochglanz-
kultur“ nicht ersetzt werden können. Es sollte eine Zwi-
schennutzung während des Entwicklungszeitraums ange-
dacht werden. 
teilweise Siehe Wortmeldung 4 
 
Die Verortung einzelner Nutzungsbausteine wird im weiteren Ver-
fahren konkretisiert. 
 
Zwischennutzungen für die Zeit bis zum Satzungsbeschluss sind 
nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 
10 Wortmeldung 8 
N. N. fragt nach, ob das Plangebiet an das Fernwärme-
netz angeschlossen werden könne. Das wäre für Anwoh-
ner auf der Helmholtzstraße interessant. Es fehlen attrak-
tive Cafés. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 2.2 (Nutzungen) und 3.2 (Energie-
versorgung) 
11 Wortmeldung 9 
N. N. begrüßt den Erhalt des Zick-Zack-Gebäudes. Auf 
der Westspitze des Güterbahnhof-Geländes sitze – notge-
drungen - jack in the box. Auf der Ostspitze sei die alte 
Güterhalle wegrasiert und provisorische Lärmschutz-
wände errichtet worden, weil auf absehbare Zeit hier 
nein Der Entwurf von neutelings riedijk architecten verzichtet auf Er-
halt des sog. Zick-Zack-Gebäudes. 
 
Die Umsetzung des Projekts wird durch den Durchführungsver-
trag gesichert. Hier wird eine Bauverpflichtung des Vorhabenträ-
gers festgelegt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nichts passiere. Die Aurelis hätte keinen Druck, den ers-
ten Stein zu drehen. Der Einwender hat Sorge, dass eine 
weitere Brache entstehe. 
Die Wortmeldung bezieht sich im Übrigen auf Bereiche außerhalb 
des Geltungsbereichs. 
12 Wortmeldung 10 
N. N. möchte auf drei Themen hinweisen: erstens stünden 
im Beitrag des Büros Astoc Hochhäuser quer zur Wind-
richtung. 
Zweitens sollte die Verkehrssicherheit im Bereich des ab-
knickenden Verlaufs der Vogelsanger Straße (außerhalb 
des Plangebietes) verbessert werden. Eine vernünftige 
Kurve (Spitze entschärfen) könnte durch den Verzicht auf 
eine Bebauung in der östlichsten Ecke ggf. über einen 
vereinfachten Bebauungsplan erreicht werden. 
Drittens werde der Erhalt identitätsstiftender Gebäude be-
grüßt. Neben der Halle sei auch das Stockwerkslager ein 
Teil des „alten Ehrenfeld“. Die Transformation anderer Be-
reiche hätte die Reminiszenzen an Gewerbe (Schorn-
steine) verschwinden lassen. 
 
teilweise Planbedingte Auswirkungen auf die Durchlüftungssituation wer-
den im weiteren Verfahren ermittelt und bewertet. 
 
Eine Umgestaltung der angrenzenden Straßenräume ist nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Erforderliche An-
schlüsse des Plangebietes an öffentliche Straßenverkehrsflächen 
(beispielsweise Tiefgaragenzu-/ausfahrten) werden im weiteren 
Verfahren mit den Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt. 
 
Siehe Stellungnahme zu 3.3 (Nachhaltiges Bauen / Bestandser-
haltung) 
13 Wortmeldung 11 
N. N. bezweifelt den Bedarf an weiterer Hotelnutzung. Es 
gebe bereits ein B&B-Hotel an der Oskar-Jäger-Straße. 
Kenntnisnahme Der Vorhabenträgerin liegen Anfragen von Hotelbetreibern vor. 
 
Siehe Stellungnahme zu 2.2 (Nutzungen) 
14 Wortmeldung 12 
N. N. weist darauf hin, dass die Vogelsanger Straße zuge-
parkt sei. Ist ein Parkhaus geplant? 
Kenntnisnahme Die durch die Planung erforderlich werdenden Kfz-Stellplätze 
müssen innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden. Es ist 
kein öffentliches Parkhaus geplant. 
15 Wortmeldung 13 
N. N. fragt nach, ob es Altlasten im Plangebiet gebe. Die 
Vogelsanger Straße sei sehr eng, die Erschließung müsse 
über die Oskar-Jäger-Straße erfolgen. Wie wird die Infra-
struktur bezahlt? Die wirtschaftliche Rentabilität werde be-
zweifelt („Ei auf die Schiene genagelt“). 
Kenntnisnahme Hinsichtlich Altlasten gibt es Voruntersuchungen, die im weiteren 
Verfahren berücksichtigt werden. Das interne Erschließungskon-
zept wird mit der Umgestaltung angrenzender Straßenräume ab-
gestimmt. Siehe Stellungnahme zu 1.3 (Erschließung) 
 
Das wirtschaftliche Risiko liegt bei der Vorhabenträgerin. 
16 Wortmeldung 14 Kenntnisnahme Der architektonische bzw. funktionale Umgang mit der Bestands-
halle und Erschließungsfragen sind der Kern aller Überarbei-

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
N. N. weist darauf hin, dass die Entwürfe der Büros Astoc 
bzw. Wulf Architekten sehr ähnlich seien. Die städtebauli-
che Lösung mit einem offenen Platz sei sehr gut 
(ASTOC). Es wird gefragt, welche Verbesserungsvor-
schläge den Teams mitgegeben werden. 
tungshinweise. Im Rahmen des Preisgerichts wurde beim Ent-
wurf des Büros Neutelings diskutiert, die Baumassen anders zu 
verteilen. Der Vorschlag des Büros ASTOC, einen öffentlichen 
Freiraum mit einer teilweisen Integration des Traggerüsts der Be-
standshalle zu schaffen, müsse um rentable Nutzungen ergänzt 
werden. Beim Entwurf des Büros Wulf Architekten ist die Setzung 
der Hochpunkte begrüßt worden. 
17 Wortmeldung 15 
N. N. fragt nach, ob Einzelhandel im Plangebiet ausge-
schlossen werde. 
Kenntnisnahme Gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Köln ist das Quartiers-
zentrum ein Bereich an der Venloer Straße. Großflächiger Einzel-
handel ist im Plangebiet ausgeschlossen. Kleinere Ladenlokale 
sind zur Belebung der Erdgeschosszonen möglich. 
18 Wortmeldung 16 
N. N. möchte wissen, welche Zeiträume bis zur Realisie-
rung zu erwarten sind. 
Kenntnisnahme Das Bebauungsplanverfahren steht noch am Anfang. Nach Ab-
schluss des Bebauungsplanverfahrens folgen Baugenehmi-
gungsverfahren. Mit Erteilung von Baugenehmigungen kann mit 
der Realisierung begonnen werden.  
Stand 15.07.2024

Anlage 8 Dokumentation Gutachterverfahren

62093 Zeichen

SORAVIA 
Bebauungsplanverfahren ehern. Thyssen-Gelände - Oskar-Jäger-Straße in Köln Ehrenfeld 
Dokumentation des Gutachterverfahren 
Gegenstand des Vorgaben beschluss ist die Überarbeitung des Siegerentwurf Neutelings Riedijk 
Architects (Rotterdam) mit kollektif landscape (Ghent). 
Inhalt 
Planungsbeiträge Phase 01
Protokoll Jurysitzung 1,  24.11.2023
Planungsbeiträge Phase 02
Protokoll Ju
rysitzung 2, 23.02.2024
Planungsbeiträge Phase 03
Protokoll Jurysitzung Phase 03, 29.04.2024
Anlage 8

SORAVIA 
Phase 01

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 1 
Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände - Oskar-Jäger-Straße“ 
in Köln Ehrenfeld 
24.11.2023 
Protokoll zur Jury der Phase 1 mit Einzelpräsentationen von 10 Teams 
sowie anschließender Öffentlichkeitsbeteiligung 
Jurysitzung: 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr 
Bürgerinformation: mit „Infoständen“ aller 10 Teams 18.30 bis 20.00 Uhr 
Ort: Pattenhalle – Köln Ehrenfeld 
1. Begrüßung und Anwesenheit
Die Jury tritt am 24. November 2023 um 9.00 Uhr zusammen. Der Initiator des Projektes, Herr
Mag. Erwin Soravia  verantwortlich für die Projektentwicklung und das Investment , begrüßt
alle Anwesenden mit einer Kurzerläuterung zu seiner Person und seinem international tätigen
Unternehmen SORAVIA. Köln und vor allem Ehrenfeld besitzen ein besonderes Profil . Das
Areal der ehemaligen Thyssen -Stahlproduktion mit seinen alten Hallenbeständen und dem
Denkmalgebäude erfordert ungewöhnliche Städtebaukonzeptionen und ein
außergewöhnliches Vorgehen, welches nur mit den Akteuren „vor Ort“ im belebten Ehrenfeld
überhaupt möglich ist.
Die SORAVIA hat sich daher im intensiven Austausch mit der Stadt Köln dazu entschlossen, 
das Gutachterverfahren im Dialog von Entwurfsteams und Jury sowie mit 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über die Ideen der ersten Phase kann jetzt 
vollständig in die Diskussion rund um die städtebauliche Perspektive eines besonderen 
Ehrenfeld-Projektes eingestiegen werden. 
Jörg Faltin vom Betreuungsbüro FALTIN+SATTLER stellt die Anwesenheit und 
Stimmberechtigung der Jury mit dem heutigen, empfehlenden Charakter fest und verweist 
auf die gleich im Anschluss an die Jurysitzung stattfindende Beteiligung der Öffentlichkeit (ab 
18.30 Uhr bis 20.00 Uhr). Unter Mithilfe aller 10 Bearbeitungsteams werden Diskussionen 
und die Abgabe von Anregungen an den Plänen und Modellen möglich gemacht. 
Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen: 
Stimmberechtigte 
1. Prof. Kunibert Wachten, Dortmund
2. Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart
3. Sarah Escher, Düsseldorf
4. Jürgen Minkus, Köln
5. Prof. Fabian Storch, Köln
6. Urs Kumberger, Berlin
7. Eva Herr, Amtsleiterin Stadtplanungsamt der Stadt Köln
8. Mag. Erwin Soravia, SORAVIA Wien
9. Adrian Menczyk, SORAVIA Deutschland
10. Christoph Chorherr, Wien
11. Volker Spelthann, Bezirksbürgermeister Köln-Ehrenfeld
12. Denise Abé, Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
13. Petra Bossinger, SPD-Fraktion
14. Niklas Kienitz, CDU-Fraktion
15. Marlis Pöttgen, FDP-Fraktion
16. Albert Töws, Fraktion die Linke
17. Philip Gotzen, Volt-Fraktion
18. Almut Skriver, Rahmenplanungsbeirat

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“  Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
 
 
FALTIN+SATTLER    Seite 2 
 
Stellvertretungen 
- Luise Themann, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
- Jürgen Brock-Mildenberger, SPD-Fraktion  
- Martin Berg, CDU-Fraktion 
- Julia Lottmann, Rahmenplanungsbeirat 
 
Beratung 
- Dr. Thomas Werner, Stadt Köln /Stadtkonservator 
- Micki Pick, (live music hall, Klubkomm) stakeholder Ehrenfeld 
- Dr. Christine Korus, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
- Lorenz Tragatschnig, Soravia Deutschland GmbH 
- Wolfgang Kurzacz-Dörflinger, Soravia Deutschland GmbH 
 
Vorprüfung 
- Silke Rheinschmidt, Stadtplanungsamt Stadt Köln 
- Jörg Fellecke, Amt für Straßen und Radwegebau 
- Thomas Nadolny, Projektleitung Soravia Deutschland GmbH 
- Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH 
- Antje Ehlert, FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH 
 
Zudem jeweils Vertreter*innen der 10 Planungsteams 
 
 
2. Vorsitz und Vorprüfbericht 
Auf Vorschlag von Mag. Erwin Soravia wird Prof. Kunibert Wachten einstimmig - bei 
eigener Stimmenthaltung - zum Vorsitzenden gewählt. Er bedankt sich für das ihm 
entgegengebrachte Vertrauen und nimmt die Wahl an. Im Anschluss an die 
Einzelpräsentationen der 10 Teams sollen heute allgemeine und individuelle Hinweise für die 
weitere Bearbeitungsphase gegeben werden.  
 
Ziel ist dabei ein positives „coaching“ jeder einzelnen Städtebau- und Freiraumkonzeption, 
um zur Jurysitzung 2 sehr unterschiedliche Konzepte mit eigenständigem Charakter 
beurteilen zu können. Ob dabei gemäß Ausschreibung die Anzahl der Teams für die Phase 2 
reduziert wird, sollte dem Tagesverlauf und den inhaltlichen Diskussionen an den Entwürfen 
überlassen bleiben.  
 
Die Entwicklung einer besonderen Identität für Ehrenfeld ist dabei ein erklärtes Ziel und 
zugleich die große Herausforderung des Projektes / des Verfahrens. Jörg Faltin und Antje 
Ehlert erinnern an die Diskussionen zum Kolloquium, skizzieren die Besonderheiten des 
Plangebietes im stadträumlichen Zusammenhang und verweisen auf den Vorprüfbericht als 
Tischvorlage. 
 
 
3. Präsentationen 10 Teams  
Die Bearbeitungsteams präsentieren über eine Beamer-Projektion innerhalb von 15 Minuten ihre 
Konzeptionen. Anschließend verbleiben 15 Minuten für den regen Austausch mit der Jury. 
Folgende Reihenfolge wird eingehalten: 
 
09:30-10:00  ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln 
mit Urbane Gestalt, Köln 
 
10:00-10:30  Lorber Paul Architekten GmbH, Köln 
mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 3 
10:30-11:00 KRESINGS Architektur Düsseldorf GmbH, Düsseldorf 
mit KRAFT.RAUM, Düsseldorf 
Pause 
11:15-11:45 urban agency, Kopenhagen (DK) / Düsseldorf  
mit landscape architecture ua, Kopenhagen (DK) 
11:45-12:15 wulf architekten gmbh, Berlin / Stuttgart 
mit Planstatt Senner, Berlin 
12:15-12:45 Architekten Venus GmbH, Hamburg 
mit GRIEGER HARZER DVORAK Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin 
Pause 
13:30-14:00 AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien (AT) / München 
mit DnD Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
14:00-14:30 Baumschlager Eberle, Wien (AT) 
mit USUS Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
14:30-15:00 neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) 
mit kollektif landscape, Ghent (BE) 
15:00-15:30 Anderhalten Architekten, Berlin / Köln 
mit lavaland GmbH, Berlin 
4. Wertungsrundgang
Auf Vorschlag vom Vorsitzenden Prof. Kunibert Wachten beginnt die Jury einen
umfangreichen Rundgang vor den Plänen der 10 Bearbeitungsteams. Die eingereichten
Einsatzmodelle werden u.a. zur Prüfung der Städtebaukonfiguration und der
Baumassenverteilung im Plangebiet aber auch zur Prüfung der Höhensilhouette innerhalb der
stadträumlichen Nachbarschaften jeweils in das vorbereitete Rahmenmodell eingesetzt.
Herr Prof. Wachten lässt die Vor - und Nachteile einer jeden Konzeption umfangreich 
diskutieren, um hieraus Rückschlüsse für die Gesamtbeurteilung aller 10 höchst 
unterschiedlichen Konzepte gewinnen zu können. Die vertiefende Beurteilung ermöglicht auch 
das Herausfiltern erster Überarbeitungshinweise individueller und allgemeiner Ausprägung.  
Einstimmig beschließt die Jury nach Abschluss des Wertungsrundganges folgende 3 
Bearbeitungsteams nicht für eine weitere Qualifizierung in der Phase 2 des 
Gutachterverfahrens zu nominieren und sich bei den Teams dennoch für den wichtigen 
Diskussionsbeitrag zu bedank en. Die folgenden Kurzbegründungen werden protokollarisch 
festgehalten:

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 4 
KRESINGS Architektur Düsseldorf GmbH, Düsseldorf 
mit KRAFT.RAUM, Düsseldorf 
Konsequent wird die „Halle“ als öffentlicher Park konzipiert. Dadurch wird eine Kompensation 
der Baumasse im Turm und im „landscraper“ notwendig. Bei allem Respekt für diesen 
außergewöhnlichen Beitrag bleiben Zweifel an der Angemessenheit eines solch großen, 
zudem quasi öffentlichen Parks für Ehrenfeld samt seiner sozialen Kontrolle und Bespielung 
24/7.  
Obwohl auch der „landscraper“ konsequent an die Industriegeschichte des Standortes 
erinnert, überwiegen ebenso wie beim Turm des westlichen Baufeldes die Sorgen rund um 
eine angemessene Maßstäblichkeit für Ehrenfeld. Die Wiederholung des Bahn-Bogenmotivs 
für die Sockelebene der Gebäude wird als unangemessen eingeschätzt.  
Insgesamt ist der Beitrag sehr konsequent und zeigt einen vollkommen anderen Umgang mit 
dem Projektareal auf, bei dem die Lage und der Charakter der Wiese als öffentlicher Park 
sowie die damit verbundene Baumassendisposition kritisiert werden. Aufgrund des 
Dilemmas dieser Konsequenz sieht die Jury keine erfolgversprechende Möglichkeit der 
Überarbeitung.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
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Architekten Venus GmbH, Hamburg 
mit GRIEGER HARZER DVORAK Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin 
„3 Schichten“ werden strukturell herausgearbeitet und gestalterisch-funktional jeweils 
eigenständig „codiert“. Zwischen den neuen Gebäudekörpern der westlichen „atelierhaus und 
manufacturing“ Schicht sorgen Segmente der alten Halle für die Industriekulturatmosphäre. 
Der Beitrag schafft es nicht, die Schichten überzeugend miteinander in Verbindung zu setzen 
und zu verweben.  
Die mittlere „Werkstraße“ startet im Norden am Hochhaus und verläuft im Süden auf einem 
kleinen Stadtplatz, sie wirkt eher Schicht trennend als verbindend. Auch das Hochhaus als 
„Kopf“ zur Vogelsanger Straße / zur Bahntrasse kann weder in Höhe noch in der abgetreppten 
Konfiguration ins Innere und zur Werkstraße überzeugen. Neben den skizzierten 
konzeptionellen Fragezeichen bleibt auch der Westübergang bzw. der Platz etwas 
undifferenziert.  
Insgesamt ist es ein zu würdigender Beitrag. Die fehlende städtebaulich-gestalterische und 
auch typologische Verknüpfung der „3 Schichten“ ist das Manko des Konzepts. Eine 
Überarbeitungsempfehlung zu Phase 2 bleibt deshalb aus.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 6 
Anderhalten Architekten, Berlin / Köln 
mit lavaland GmbH, Berlin 
Hochinteressant werden die alten Hallenstrukturen bis zur Vogelsanger Straße erlebbar in das 
Gesamtkonzept integriert. Der Ansatz, das Denkmalgebäude innerhalb eines „größeren“ 
Blockbereiches über das Plangebiet hinaus gehend freizustellen, entspricht nicht dem 
historischen Zusammenhang und schafft eine fast „erdrückende“ Situation für diesen 
viergeschossigen Baubestand.  
Auch die Ausstrahlung der Hallen wird durch das dominante Brückengebäude an der 
Vogelsanger Straße beeinträchtigt. Die Ausdifferenzierung öffentlicher / gemeinschaftlicher 
Räume bleibt deutlich hinter den Erwartungen an einen lebendigen Ort zurück. Die Bedeutung 
der mittleren Gasse, aber auch der äußeren grünen Gasse ist unklar.  
Insgesamt ist in dem Beitrag der Versuch, die Hallen zu erhalten, zu würdigen. Letztendlich 
bleiben aber starke Zweifel an der abschottenden „Einrahmung“ des Gesamtareals mit den 
höheren Gebäudeteilen. Eine Ausarbeitung zur Phase 2 wird deshalb nicht empfohlen.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
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5. Teams für Phase 2 mit individuellen Empfehlungen
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln 
mit Urbane Gestalt, Köln 
Die städtebauliche Gesamtstruktur, insbesondere der mittlere Stadtraum samt Integration 
des Denkmals durch die Wasserfläche bereichert, verspricht hohe Qualitäten.  
Die Jury bittet um Reflexion / Überarbeitung folgender Punkte: 
- Die Qualität der „verborgenen“ Ehrenfelder Gasse sollte überprüft werden, sie darf
nicht zu einem Ehrenfelder „Unraum“ avancieren, der sich der sozialen Kontrolle
entzieht.
- Die Adressen- und Eingangssituationen „zum kleinen Park“ sollten klar artikuliert sein.
- Die Belichtungssituationen der tiefen Höfe (Qualität von Arbeitsplätzen) können auch
Probleme bereiten, ein Nachweis wäre hilfreich.
- Der rudimentäre und „dekorierende“ Erhalt von Hallenbestandteilen bietet nicht die
erwünschte Identität und könnte kräftiger (im Sinne eines ehemaligen Walzwerkes)
ausfallen.
- Der Südabschluss mit dem Dreiecksgebäude (Gebäudekonfiguration) sollte
überarbeitet werden, zudem befindet sich südlich angrenzend ein im Sommer
beliebter Biergarten.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 8 
Lorber Paul Architekten GmbH, Köln 
mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf 
Das subtile „Verschränken“ des neuen Marktplatzes mit den weiteren öffentlichen und 
gemeinschaftlichen Flächen und schafft interessante Stadträume, ohne das Denkmalgebäude 
zu sehr zu „bedrängen“. Der mittlere „Hallenraum“ bietet die Chance, die „Kraft“ des 
ehemaligen Walzwerkes zu erhalten, neu zu interpretieren und mit angemessener Nutzung zu 
versehen. 
Die Jury bittet um Reflexion / Überarbeitung folgender Punkte: 
- Die Attraktionen (u.a. Ateliers / Werkstätten / modulare Büros) „in der Tiefe“ des
Plangebietes in Richtung östlicher Hallen-Mauer bzw. Lichtstraße können sehr
interessant sein und eine individuelle Interpretation Ehrenfelder
„Lebendigkeiten“ gerade im Erdgeschoss bieten. Zum besseren Verständnis sollten
diese Typologien weiter qualifiziert werden.
- Der „Entreeplatz“ als wichtiger Auftakt und auch Verbindung zum Max-Becker-Areal
sollte weiter herausgearbeitet und präzisiert werden inkl. optionaler Überleitung in
Richtung Lichtstraße. Auf den auch zukünftig nötigen starken MIV-Verkehr an dieser
Stelle wird verwiesen.
- Die Versiegelung scheint sehr hoch zu sein.
- Die Endpunkte der beiden „Hallentrakte“ (Funktion und Gestalt) sollten geprüft werden,
auch um die Bewegungsströme der Nutzenden noch besser lenken zu können.
- Die Höhe des Gebäudes auf dem Baufeld West ist zu prüfen, soweit eine
Kompensation der gewünschten Geschossfläche an anderer Stelle möglich ist.
- Das Freiraumkonzept vor allem „unter dem Hallendach“ darf nicht zu kleinteilig
konzipiert werden. Die Halle „als Ganzes“ bzw. der Raumcharakter der Halle sollte
vorrangig im Fokus stehen.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
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urban agency, Kopenhagen (DK) / Düsseldorf  
mit landscape architecture ua, Kopenhagen (DK) 
Differenziert konzipierte Baukörper auf dem Grund der Halle ergeben im Zusammenspiel mit 
dem denkmalgeschützten Gebäude eine interessante städtebauliche Gesamtstruktur, die 
Quartierscharakter hat. Die dazugehörigen stadträumlichen Angebote inklusive der 
„Durchsteck-Option“ in Richtung Lichtstraße verstärken dies. Gerade der zentrale Grünraum 
verspricht eine echte Mitte werden zu können. Das Westbaufeld wird gut „bespielt“. 
Die Jury bittet um Reflexion / Überarbeitung folgender Punkte: 
- Die Identität der Halle ist im Konzept nur über Fragmente erlebbar. Es sollte deshalb
geprüft werden, ob zumindest ein Teil der Halle als Raumgefüge erhalten bleiben
kann.
- Die Konfiguration der Baukörper beidseits des Pocketparks sollte so gestaltet sein,
dass keine Symmetrie oder „Torwirkung“ entsteht.
- Der Beitrag wird auch als „klassisches“ Büroquartier wahrgenommen. Es wird
deshalb darum gebeten, vor allem das denkbare und außergewöhnliche
Nutzungsangebot (trotz höchster Anteile von Büro / Dienstleistung) für Ehrenfeld
zugunsten einer besonderen Quartiersatmosphäre zu qualifizieren. Zudem sind die
Büro-Typologien weiter zu erörtern.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 10 
wulf architekten gmbh, Berlin / Stuttgart 
mit Planstatt Senner, Berlin 
Die städtebauliche Struktur zeugt von einer klaren Entwurfshaltung, die die dominanten 
Prägungen der Hallen auf ein zukunftsorientiertes Quartier abfärben lässt. Auch die 
Hallenatmosphäre „als Ganzes erlebbar aufrecht zu erhalten“, zeichnet der Entwurf aus, 
ebenso wie der Erhalt der nördlichen Einzelgebäude direkt an der Vogelsanger Straße.  
Die Jury bittet um Reflexion / Überarbeitung folgender Punkte: 
- Der Wiederaufbau der alten Halle bzw. der Hallen-Tragwerkstruktur kann bei heutigen
Genehmigungs- und Bauumsetzungsansprüchen enorme Problem bereiten, allein aus
diesem Grund gilt es, dies zu überdenken. Es sollte deshalb geprüft werden, ob die
Halle nicht in ihrer heutigen Lage erhalten bleiben kann.
- Das Baufeld West übernimmt in Zukunft und auch im Zusammenspiel mit der
Entwicklung des Max-Becker-Areals eine besondere Rolle als neuer Baustein im
Gefüge Ehrenfelds. Die Konzeption einer reinen Nutzung als Quartiersgarage /
Parkhaus sollte daher dringend überprüft werden.
- Der nördliche Entree-Platz am Hochhaus bedarf einer hohen Qualität, die noch zu
präzisieren ist.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 11 
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien (AT) / München 
mit DnD Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
Das städtebauliche Konzept nimmt die Lage der Hallen für bis zu 6-geschossige neue 
Baukörper und einzelne Elemente der Tragstruktur gestalterisch auf. Die Hallenstruktur als 
Ganzes wird im Verlauf der Magistrale erlebbar. Ein Naturpark bietet ein vollkommen neues 
Umfeld des freigestellten, denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes. Die unterbauten 
Flächen werden konsequent nur in den Streifen der Neubebauungen angelegt. Somit ist vor 
allem in der Magistrale Raum für „echte“ Baumpflanzungen vorgesehen.Das Konzept 
ermöglicht zudem eindeutige Baustufen.  
Die Jury bittet um Reflexion / Überarbeitung folgender Punkte: 
- Die Bürotypologien dürfen nicht zu monoton sein und zu einem
„normalen“ Büroquartier führen, Variationen und Potentiale der Arbeitswelten in Köln
und in Ehrenfeld würden das Konzept qualifizieren.
- Die Baustufen und das strategische Vorgehen in Bezug zum Hallenerhalt (inkl.
Zwischennutzungen) sollten klar artikuliert werden.
- Die kleinen Quergassen sind Teil einer besonderen EG-Zone, auch hier muss die
Gestaltqualität / Funktion zwischen den hohen Gebäudetypen klar sein.
- Der Raum zwischen Denkmal und neuen viergeschossigen Gebäuden scheint sehr
eng, vielleicht ist etwas mehr „Luft“ möglich, wenn man von der bisherigen Hallenlage
abweicht.
- Die Übernahme des Hallentragwerks sollte nicht den Charakter einer Applikation
erhalten.
- Die Funktion des ganz östlichen kleinen Gebäudes (alter, kleiner Hof) direkt an der
Vogelsanger Straße ist nicht ganz klar.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 12 
Baumschlager Eberle, Wien (AT) 
mit USUS Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
Etwas provokativ wird eine aufgeständerte Großform für Ehrenfeld oberhalb der 
Hallendächer vorgeschlagen. Diese Konzeption ist die Konsequenz des annähernd 
vollständigen Erhalts der Hallen und ihrer Nutzung mit einem Mix, der sehr gut in die 
Charakteristik von Ehrenfeld passt.  
Gut nachvollziehbar ist auch der Vorschlag, anstelle von Quartiersgarage oder Tiefgarage 
den östlichen Teil der Halle für eine reversibel organisierte Unterbringung der Stellplätze zu 
nutzen.  
Die Jury bittet um Reflexion / Überarbeitung folgender Punkte: 
- So überzeugend die Erhaltung der Hallen mit ihrem Nutzungsmix ist, so
problematisch ist die Maßstäblichkeit der Großform des über allem
„thronenden“ Gebäudes. Sie wird so unangemessen für das Umfeld eingeschätzt.
Eine Differenzierung der Baukörper, eine Reduzierung der Baumasse auf das
Erforderliche, auch im Sinne stufenweise realisierungsfähiger Gebäudeeinheiten
muss dringend erfolgen.
- Die Fassadenanmutung muss angesichts ihrer dominanten Wirkung höchsten
gestalterischen, ökologischen und technologischen Ansprüchen genügen.
- Das Programm der Hallennutzung sollte weiter qualifiziert werden, wenn es auch
schon jetzt gute Ansätze bietet.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 13 
neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) 
mit kollektif landscape, Ghent (BE) 
Sehr eindeutig zeigt der Entwurfsansatz auf, wie das „mittlere“ Hallensegment des ehemaligen 
Industrieareals erhalten und umgenutzt werden kann und so mit einer angemessenen und 
innovativen Nutzung zum Herzstück eines neuen Quartiers wird. Das Konzept impliziert auch 
eine gute Phasierungs- und Zwischennutzungsoption. Hallensegmente und auch das 
denkmalgeschützte Gebäude werden zu Inkubatoren für das neue Gebiet. 
Die Jury bittet um Reflexion / Überarbeitung folgender Punkte: 
- Die Baustufen bzw. Realteilungen könnten besser vorbereitet werden, hierzu ist zu
prüfen, ob zwischen dem mittlerem Hallensegment und neuen Bauvolumen im
Norden und Süden, bessere „Fugen“ eingerichtet werden könnten, wenn dies ohne
Nachteile möglich ist. Die Ausdifferenzierung und bessere „Trennung“ gilt auch für
das Baufeld nördlich samt Hochhaus direkt an der Vogelsanger Straße, welches noch
zu sehr ineinander geschachtelt ist.
- Eine größere gestalterische Eigenständigkeit und Differenziertheit der Baukörper ist
nicht nur aus Gründen der Realteilbarkeit und Immobilienökonomie sinnvoll, sondern
vor allem auch städtebaulich und baugestalterisch angezeigt.
- Das Baufeld West könnte eventuell und auch in Abwägung der
Nachbarschaftsentwicklungen hoher Häuser mehr „Kraft“ und Volumen vertragen und
dafür die Gebäude neben den Hallen in ihren Volumina entlasten, auch das gilt es zu
prüfen.
- Die Proportionen des nördlichen Hochhauses wirken noch sehr undifferenziert und
massig.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 14 
6. Allgemeine Empfehlungen
Denkmal 
Eine Aufstockung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes an der Oskar-Jäger-Straße 
ist nicht möglich. Ebenso werden „Brücken- oder Steglösungen“ über den Straßenkorridor der 
Oskar-Jäger-Straße hinweg und als Verbindungsoption vom Baufeld „West“ zum Denkmal 
ausgeschlossen. 
Straßennetz 
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Oskar-Jäger-Straße als auch die Vogelsanger 
Straße im Verkehrsnetz in Ehrenfeld zukünftig eine nach wie vor wichtige Rolle übernehmen 
und durch alle Verkehrsarten (Fuß- und Radverkehr, MIV) befahrbar sein müssen. 
Querprofil Vogelsanger Straße 
Es besteht die Option, je nach Städtebaukonzeption Gebäude mit der Fassade direkt an der 
nördlichen Plangebietsgrenze bzw. direkt am öffentlichen Straßenraum zu erhalten 
(ehemaliges Sozialgebäude und Stockwerk-Lager). Damit werden die bisherigen 
Überlegungen für das neue Straßenraum-Profil der Vogelsanger Straße mit einem denkbaren 
2 m Streifen innerhalb des Plangebietes überarbeitet werden müssen. Das hat zur Folge, dass 
alle rund 80 Parkstände im öffentlichen Straßenraum zwischen Licht- und Oskar-Jäger-Straße 
entfallen.  
Hallenerhalt und Realisierung 
Die Identität der Hallen wird überwiegend von deren räumlicher Wirkung bestimmt. Sie darf 
nicht nur über zusammenhanglose oder gar dekorative Fragmente erlebbar werden. 
Zumindest Teile der Halle sollten als Raumgefüge erhalten bleiben. Beim Erhalt und neuen 
Nutzung der Hallen oder Teile der Hallen ist darauf zu achten, dass das vorhandene 
statische System funktionstüchtig erhalten bleibt. Beim Rückbau und Wiederaufbau der 
Hallen oder Teile der Hallen ist darauf zu achten, dass das neue Tragwerk heutigen 
Anforderungen des statischen Nachweises genügen kann. Bei Entwurfsansätzen mit der 
Einfügung von Tiefgaragen in die vorhandene Hallenstruktur ist darauf zu achten, dass die 
vorhandenen Fundamente nicht verändert oder Abfangungen der vorhandenen Fundamente 
notwendig werden. 
Alle Veränderungen an den Tragwerken sind skizzenhaft zu plausibilisieren. 
Verbindung Lichtstraße 
An welcher Stelle eine Verbindung zur Lichtstraße in den nächsten Jahren umsetzungsfähig 
erscheint, ist einzig und allein von den benachbarten, privaten Grundstücksbesitzern abhängig. 
Derzeit hat die SORAVIA keinerlei Zugriff auf ein oder mehrere Grundstücke bzw. 
Verbindungsoptionen. Die Konzeptionen sollten sich deshalb im Rahmen der stadträumlichen 
Vernetzungsoptionen nicht zu sehr auf bestimmte Lösungen fixieren, sondern Flexibilitäten 
einbeziehen. Dabei müssen denkbare Anknüpfungspunkte für „Durchwegungen“ eine lange 
Zeit eine eigene Qualität im Gefüge der öffentlichen / gemeinschaftlichen Räume bieten.  
Nutzungen 
Teil des „lebendigen Nutzungsgefüges“, gerade in den Erdgeschosszonen können neben den 
bisher in der Auslobung kommunizierten Bausteinen auch neue Formen zeitgemäßer 
Produktionen zudem auch eine neue Form der „Ehrenfelder Szene der Gastronomie, Märkte, 
Club- und Tanzclub-Kultur sein“. 
Baumpflanzungen 
Trotz möglicher Untergeschoss-Neukonzeptionen wird darauf verwiesen, nicht versiegelte 
Bereiche vorzusehen, die eine Pflanzung mit Großbäumen ermöglichen.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 15 
Phasierung inkl. Realteilung und Zwischennutzung 
Die phasenweise Realisierung samt frühzeitiger Adressbildung für eine Umsetzung mit noch 
nicht feststehenden Partnerschaften muss klar artikuliert werden. Denkbare Realteilungen 
sollten vorausgedacht werden inkl. der zugeordneten Stellplatzkontingente (Hinweis: direkter 
Garagenzugang aus dem Hochbau). Störungsvermeidungen im Bauablauf sind ein weiteres 
wichtiges Ziel. In Korrespondenz zum gewählten Gesamtkonzept sind gerade für Ehrenfeld 
gute Zwischennutzungsoptionen für Teilsegmente denkbar. 
Stellplatzschlüssel 
Der Nachweis der Stellplatzunterbringung in baulichen Anlagen muss zur Phase 2 geführt 
werden. Dazu wird ein für alle Teams verbindliches, als realistisch angedachtes 
Mobilitätskonzept vorgegeben mit dem sich dann aus der jeweiligen Nutz-Geschossfläche 
ergebenden Stellplatzschlüssel für PKW’s und Fahrräder. 
Feuerwehr-Erreichbarkeiten 
Das einzigartige Plangebiet und seine Bausubstanz bedürfen einer besonderen Betrachtung  
und Würdigung der Feuerwehrbewegungen und Erreichbarkeiten, vor allem um gewünschte 
Grundkonfigurationen und Hallenerhalt nicht in Frage zu stellen. Es wird darum gebeten, hier 
die Rettungsansprüche von vorneherein mitzudenken. 
7. Abschluss
Um 18.00 Uhr beendet Prof. Kunibert Wachten gemeinsam mit Mag. Erwin Soravia durch 
einen herzlichen Dank an alle Beteiligten für einen anregenden und hochinteressanten Tag. 
Ein besonderer Dank gilt Antje Ehlert und Jörg Faltin für die sehr gute Vorbereitung der 
Jurysitzung und die organisatorische Navigation durch den Tag. Mag. Erwin Soravia 
wünscht insbesondere den 7 Teams der Phase 2 alles Gute und freut sich gemeinsam mit 
der gesamten Jury auf die Überarbeitungen. 
8. Öffentlichkeitsbeteiligung
Ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr wird die Pattenhalle für die interessierte Bürgerschaft geöffnet. 
Etwas 50-60 Bürgerinnen und Bürger nehmen das Angebot zeitlich individuell gestaffelt wahr 
und diskutieren intensiv mit den 10 beteiligten Teams. Die Gelegenheit, an den Modellen und 
Plänen ein weiteres Stück Ehrenfeld zu vervollständigen, führt zu folgenden Anregungen: 
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln 
mit Urbane Gestalt, Köln 
- „Ehrenfelder Gasse“: Ein Aufsuchen bedarf eines gewissen Vorwissens, sie liegt sehr
versteckt, die Belebung dieser „Rückseite“ ist sicherzustellen
- Der großzügige Freiraum mit dem Wassererlebnis ist toll
- Hochpunkte / Höhere Häuser: Sind gut gesetzt und spannend inszeniert
- Parken und Radweg: Die Lösung ist gut und plausibel
- Gebäude: Die Verschattung ist zu beachten, auch die von der großen Hallenwand
Lorber Paul Architekten GmbH, Köln 
mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf 
- Kleine Werkstätten würden zu Ehrenfeld passen
- Das viele Grün im Quartier ist positiv
- Der Erhalt der alten Gebäude / Fassaden an der Vogelsanger Straße ist positiv,
geschlossene Wand dennoch „aufbrechen“
- Den Durchstich zur Lichtstraße bitte sichern

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 16 
KRESINGS Architektur Düsseldorf GmbH, Düsseldorf 
mit KRAFT.RAUM, Düsseldorf 
- Gebäudeflucht: An der Vogelsanger Straße ist sie zu eng
- „landscraper“: Er steht zu nah am Denkmalgebäude
urban agency, Kopenhagen (DK) / Düsseldorf  
mit landscape architecture ua, Kopenhagen (DK) 
- Baumassen: eventuell mehr Volumen nach Norden als „Fenster“ zur Bahntrasse
- Grünraum in der Mitte: eine große Qualität
- Halle: kann nicht noch mehr von der Halle erhalten werden?
wulf architekten gmbh, Berlin / Stuttgart 
mit Planstatt Senner, Berlin 
- Die Halle wieder aufzubauen ist schwierig
- Das Stockwerklager und das „Treppengebäude“ sind gut integriert und Teil der
Geschichte
- 
Architekten Venus GmbH, Hamburg 
mit GRIEGER HARZER DVORAK Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin 
- Die Position des Hochhauses ist gut
- Besser ein hohes Haus als alles zuzubauen
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien (AT) / München 
mit DnD Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
- Gebäudemodule: Könnten besser ausdifferenziert sein, sehr monoton wie ein
Büropark
- Überarbeitung / Berücksichtigung Halle: Könnte eine tolle Atmosphäre sein, beheizt
werden kann sie sicher nicht
Baumschlager Eberle, Wien (AT) 
mit USUS Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
- Park am Denkmal: Eine schöne Idee mit Würdigung der Historie
- Stellplätze: Im rückwärtigen Bereich gut untergebracht
- Belichtung: Scheint zu funktionieren, kann aber in den Plänen nicht gut nachvollzogen
werden
- Gesamtkonzept: Ist der Entwurf eventuell zu radikal?
- Fassade: Begrünungen sind zeitgemäß, der aufgeständerte Baukörper wirkt
abschreckend (das rendering zeigt zu wenig Kleinteiligkeit)
- Bestand Halle(n): Kein Abbruch ist gut!
- Sozialgebäude (die „Treppenskulptur“) sollte gewürdigt werden
- EG Zone: Sehr belebt und durchwegt, das ist gut und Ehrenfeld! Ein Mehrwert
- Gesamtansatz: sehr kontrovers im Vergleich zu allen anderen
- Aufgeständertes Gebäude: Zu massiv
- Hallen: Erinnert an spanische Märkte

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 1 - 24.11.2023 
FALTIN+SATTLER  Seite 17 
neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) 
mit kollektif landscape, Ghent (BE) 
- Freiraum: Entlang der Vogelsanger Straße sehr positiv, keine reine Wand aus
Gebäuden, das wäre ein „Unraum“
- Alte Halle(n): eine gute Sicht von einigen Richtungen ist gegeben, dass ist sehr
positiv
Anderhalten Architekten, Berlin / Köln 
mit lavaland GmbH, Berlin 
- Der Hallenerhalt ist gut gelungen
9. Bürgerschaft-Empfehlungen über alle Teams hinweg
- Nutzungsmischung: Die Mischung Ehrenfelds muss im Plangebiet eine
Fortschreibung finden
- Radanbindungen: Die Zuwegungen und Durchwegungen müssen eindeutig sein.
Die „Schnell-Linie“ Vogelsanger Straße – Max-Becker-Areal zudem sehr
radfreundlich bzw. radbevorzugend
- Stockwerklager im Norden: Es ist Teil der Geschichte des Areals, es könnte auch
erhalten werden, obwohl es nicht unter Denkmalschutz steht.
- Vorhandene Parkplätze: Sollten bitte erhalten bleiben (Vogelsanger Straße etc.)
- Dichte und Baumasse: Die Ausnutzung des Areals erscheint sehr hoch
- Vogelsanger Straße: Eine breitere Straße ist gewollt, die Vorhandene ist zu eng,
schwierig bei Erhalt der alten Gebäude
- Quartiersgaragen: Es müssen ausreichend innere Rückstauflächen eingeplant
werden, um Staus in den öffentlichen Straßen zu vermeiden
- Mikroklima inkl. Kaltluft: Es muss ein Ausgleich für die hochverdichtete Stadt
entstehen, auch Kaltluft muss einfließen können
Für das Protokoll 
Jörg Faltin, Prof. Kunibert Wachten 
24. November 2023

SORAVIA 
Phase 02

..
UBERSICHT 
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GMBH, KÖLN 
MIT URBANE GESTALT PARTGMBB, KÖLN 
URBAN AGENCY, KOPENHAGEN MIT LANDSKABSAR· 
KITEKTERNE KRYDSFELT, KOPENHAGEN 
38 
LORBER PAUL ARCHITEKTEN GMBH, KÖLN MIT 
STUDIO GRÜNGRAU LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 
NEUTELINGS RIEDIJK ARCHITECTEN, ROTTERDAM (NL) 
MIT KOLLEKTIF LANDSCAPE, GHENT (BE)

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 2 - 23.02.2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 1 
Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände - Oskar-Jäger-Straße“ 
in Köln Ehrenfeld 
23.02.2024 
Protokoll zur Jury der Phase 2 mit Einzelpräsentationen von 7 Teams 
Jurysitzung: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr 
Bürgerinformation nach BauGB §3(1): mit Präsentation der besten 3 Teams 18.30 bis 
20.00 Uhr (gesondertes Protokoll) 
Ort: Pattenhalle – Köln Ehrenfeld 
1. Begrüßung und Anwesenheit
Die Jury tritt am 23. Februar um 9.00 Uhr zusammen, um die Überarbeitungen der 7 Teams
zur Phase 2 zu begutachten. Für den erkrankten Mag. Erwin Soravia begrüßt Adrian Menczyk
alle Anwesenden im Namen der SORAVIA mit einem Hinweis auf die Erwartungshaltung zur
bestmöglichen Überarbeitung in Reflexion der Empfehlungen der Phase 1 des
Gutachterverfahrens.
Jörg Faltin vom Betreuungsbüro FALTIN+SATTLER stellt die Anwesenheit und 
Stimmberechtigung der Jury fest und verweist auf die gleich im Anschluss an die Jurysitzung 
stattfindende Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (ab 18.30 Uhr bis 20.00 
Uhr).  
Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen: 
Stimmberechtigte 
1. Prof. Kunibert Wachten, Dortmund
2. Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart
3. Sarah Escher, Düsseldorf
4. Jürgen Minkus, Köln
5. Ole Saß, Berlin (für Prof. Fabian Storch, Köln)
6. Urs Kumberger, Berlin
7. Eva Herr, Amtsleiterin Stadtplanungsamt der Stadt Köln
8. Lorenz Tragatschnig: SORAVIA Wien (für Mag. Erwin Soravia, SORAVIA Wien)
9. Adrian Menczyk, SORAVIA Deutschland
10. Christoph Chorherr, Wien
11. Volker Spelthann, Bezirksbürgermeister Köln-Ehrenfeld
12. Denise Abé, Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
13. Petra Bossinger, SPD-Fraktion
14. Niklas Kienitz, CDU-Fraktion
15. Marlis Pöttgen, FDP-Fraktion
16. Albert Töws, Fraktion die Linke
17. Philip Gotzen, Volt-Fraktion
18. Almut Skriver, Rahmenplanungsbeirat
Stellvertretungen 
- Luise Themann, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
- Jürgen Brock-Mildenberger, SPD-Fraktion
- Martin Berg, CDU-Fraktion
- Julia Lottmann, Rahmenplanungsbeirat
Beratung 
- Dr. Thomas Werner, Stadt Köln /Stadtkonservator
- Micki Pick, (live music hall, Klubkomm) stakeholder Ehrenfeld
- Dr. Christine Korus, Stadtplanung Zimmermann GmbH

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 2 - 23.02.2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 2 
- Wolfgang Kurzacz-Dörflinger, Soravia Deutschland GmbH
Vorprüfung 
- Silke Rheinschmidt, Stadtplanungsamt Stadt Köln
- Jörg Fellecke, Amt für Straßen und Radwegebau
- Thomas Nadolny, Projektleitung Soravia Deutschland GmbH
- Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH
- Antje Ehlert, FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH
Zudem jeweils Vertreter*innen der 7 Planungsteams zu den Einzelpräsentationen 
2. Vorsitz und Vorprüfbericht
Herr Prof. Kunibert Wachten übernimmt bei einstimmigem Votum der Stimmberechtigten -
bei eigener Stimmenthaltung – erneut den Vorsitz wie bereits zur Jurysitzung der Phase 1.
Er bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und nimmt die Wahl an. Im
Anschluss an die Einzelpräsentationen der 7 Teams gilt es heute, das beste Team
auszuwählen und eine Rangfolge gemäß der Ausschreibung zu definieren.
Das Herausfiltern einer Konzeption mit einer besonderen Identität für Ehrenfeld ist dabei das 
Tagesziel und nach wie vor eine große Herausforderung des Verfahrens. Jörg Faltin und 
Antje Ehlert erinnern an die bisherigen Diskussionen und verweisen auf den Vorprüfbericht 
als Tischvorlage. Hier sind auch alle Beiträge der Phase 1 erneut abgebildet, um die 
jeweilige Weiterentwicklung besser einschätzen zu können. 
3. Präsentationen 7 Teams
Die Bearbeitungsteams präsentieren über eine Beamer-Projektion innerhalb von 15 Minuten ihre
Konzeptionen. Anschließend verbleiben 15 Minuten für den regen Austausch mit der Jury.
Folgende Reihenfolge wird eingehalten:
09:30-09.50 ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln 
mit Urbane Gestalt, Köln 
09:50-10:10 Lorber Paul Architekten GmbH, Köln 
mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf 
10:10-10:30 urban agency, Kopenhagen (DK) / Düsseldorf  
mit landscape architecture ua, Kopenhagen (DK) 
Mini-Pause 
10:45-11:05 neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) 
mit kollektif landscape, Ghent (BE) 
11:05-11:25 wulf architekten gmbh, Berlin / Stuttgart 
mit Planstatt Senner, Berlin 
11:25-11:45 AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien (AT) / München 
mit DnD Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
11:45-12:05 Baumschlager Eberle, Wien (AT) 
mit USUS Landschaftsarchitektur, Wien (AT)

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 2 - 23.02.2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 3 
4. Wertungsrundgang
Auf Vorschlag vom Vorsitzenden Prof. Kunibert Wachten beginnt die Jury einen
umfangreichen Rundgang vor den Plänen der 7 Bearbeitungsteams. Die eingereichten
Einsatzmodelle werden u.a. zur Prüfung der Städtebaukonfiguration und der
Baumassenverteilung im Plangebiet aber auch zur Prüfung der Höhensilhouette innerhalb der
stadträumlichen Nachbarschaften jeweils in das vorbereitete Rahmenmodell eingesetzt.
Herr Prof. Wachten lässt wie bereits zur Phase 1 die Vor- und Nachteile einer jeden Konzeption 
umfangreich diskutieren, um hieraus Rückschlüsse für die Gesamtbeurteilung aller 7 höchst 
unterschiedlichen Konzepte gewinnen zu können.  
Einstimmig beschließt die Jury nach Abschluss des Wertungsrundganges folgende 4 
Bearbeitungsteams nicht für eine Rangfolge zu nominieren und sich bei den Teams dennoch 
für die engagierte Ausarbeitung der Phase 2 zu bedanken. Die folgenden Kurzbegründungen 
werden protokollarisch festgehalten: 
Lorber Paul Architekten GmbH, Köln 
mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf 
Der Beitrag wurde nach der Phase 1 konsequent verbessert und kommuniziert gut mit dem 
in Ehrenfeld typischen Charakter und seiner typologischen Vielfalt bzw. den „Arbeitswelten“. 
Die Kleinteiligkeit und die Anwendung des „menschlichen Maßstabs“ gerade im Innern des 
Gesamtkonzeptes werden positiv gewürdigt. Es bleiben Zweifel an der Grundkonzeption, bei 
der die Gefahr besteht, dass die Hallensequenz zum Dekor wird und die gewünschte 
Belebung aufgrund der introvertierten Lage des lang gestreckten Freiraums nicht eintreten 
kann. Auch die Funktionsfähigkeit und Belichtungen der etwas monoton erscheinenden 
modularen Atelierbauten entlang der östlichen Hallenwand werden kontrovers diskutiert. 
urban agency, Kopenhagen (DK) / Düsseldorf  
mit landscape architecture ua, Kopenhagen (DK) 
Die Ausarbeitungsempfehlungen zur Phase 2 wurden umgesetzt und das Konzept gewinnt 
an Eindeutigkeit. Das „Grüne Herz“ als Mittelpunkt im neuen Quartier überzeugt auf den 
ersten Blick und bietet einen guten Beitrag für Ehrenfeld. In der Diskussion wird das 
Höhenkonzept kritisiert und eine noch klarere Haltung der miteinander in Verbindung 
stehenden höheren Häuser vermisst. Die Qualitäten der östlichen Gassen werden ebenso 
angezweifelt wie einige schwierig zu realisierende Dreiecksflächen innerhalb der Gebäude- 
und Grundrisskonfigurationen. 
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien (AT) / München 
mit DnD Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
Im Rahmen der Überarbeitung wird die zentrale Magistrale bzw. die Halle konsequent mit 
den Neubauten verschränkt. Klare Eingangsplätze und der Naturpark rund um das 
Denkmalgebäude prägen den öffentlichen Raum sehr positiv. Es bleiben letztendlich Zweifel 
an der mittleren „Kaltluft-Mall“ mit zahlreichen, untergeordneten Nebeneingängen und den 
zum „Mall-Konzept“ dazugehörigen Bespielungsnotwendigkeiten. Auch die gewählten 
Dachformen überzeugen nicht, alt und neu treffen zu dicht aufeinander, hier werden auch im 
Bauablauf Probleme prognostiziert. 
Baumschlager Eberle, Wien (AT) 
mit USUS Landschaftsarchitektur, Wien (AT) 
Der Beitrag bleibt der in der Phase 1 kommunizierten Haltung treu und wird entsprechend 
der Empfehlungen positiv optimiert und weiterhin mutig vorgetragen. Der Erhalt der Halle als 
Ganzes und das besondere Stellplatzkonzept in einem der Hallensegmente bleibt eine der 
diskutablen Besonderheiten. Die aufgesetzte „2te Welt“ – über allem schwebend wird

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 2 - 23.02.2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 4 
durchaus auch als markant und ablesbar für Ehrenfeld empfunden. Dennoch korrespondiert 
die untere „Vielfaltsebene“ nicht ausreichend mit der darüber liegenden „Arbeitsplatzwelt“. 
Obwohl die Etappierung des Büroriegels aufgezeigt ist, kann eine solche Megastruktur trotz 
aller guten Diskussionsbeiträge nicht das erklärte Ziel für den Projektstandort sein.  
5. Rangfolge
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der verbliebenen drei Konzepte mit jeweils individuellen
Stärken und unter Reflexion einer schwierigen Aufgabenstellung rund um den Erhalt der
wesentlichen Prägungen des Standortes in Form eines ökonomisch verantwortungsvollen
Umgangs mit dem Hallenbestand entschließt sich die Jury, folgende, gleichwertige Rangfolge
verbunden mit einer weiteren Überarbeitungsphase vorzunehmen:
astoc architects and planners GmbH, Köln 
mit Urbane Gestalt, Köln 
(13 Ja-Stimmen für den Rang / 5 Nein-Stimmen) 
neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) 
mit kollektif landscape, Ghent (BE) 
(16 Ja-Stimmen für den Rang / 2 Nein-Stimmen) 
wulf architekten gmbh, Berlin / Stuttgart 
mit Planstatt Senner, Berlin 
(einstimmig für den Rang) 
Die bisher vorgesehene Honorierung wird einstimmig zugunsten von jeweils 10.000 EUR (netto) 
für diese drei Planungsteams geändert. 
6. Empfehlungen (allgemein)
Alle drei Planungsteams werden für eine weitergehende Präzisierungsphase nominiert. Dabei
sollen die Teams als wichtiger Erkenntnisgewinn des Dialogs zwischen Jury und Entwerfenden
folgende Empfehlungen würdigen:
Programmierung 
Die bisher kommunizierten BGF-Zielzahlen der Programmierung bleiben bestehen. 
Realteilungen inkl. Halle / Hallenanteil 
Das Städtebaukonzept muss eine klare Realteilung bieten, hierzu zählt auch die Halle bez. 
die Hallenbestandteile, für die es gilt, trotz aller Flexibilitäten eine attraktive und ökonomische 
Nutzung als Alleinstellungsmerkmal vorauszudenken. Die Halle / die Hallensegmente sind 
die unverzichtbare DNA des Standortes. Auf dem Baufeld Ost können mindestens 2-3 
realteilbare Segmente entstehen zzgl. Hallenanteil.  
Klimaschutz 
Die Präzisierung der Konzepte rund um die Themen des Klimaschutzes (u.a. 
Freiraumqualitäten und Wassermanagement) etc. soll helfen, den Stellenwert des heute 
vollständig versiegelten Areals für Ehrenfeld weiter in den Mittelpunkt zu rücken. Hierzu 
zählen auch Aussagen zu den Flächen mit gewachsenem Boden für Großbaumpflanzungen 
aber auch Hinweise zu den Aufbauhöhen auf den Tiefgaragen mit den 
Bepflanzungshinweisen. 
Vielfalt 
Die Vielfalt denkbarer Nutzungsangebote vor allem auch in den Erdgeschosszonen steht im 
Fokus, weitergehende Gedanken sind zielführend und trotz aller Flexibilitätswünsche auch 
hilfreich für die Projektentwicklung.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 2 - 23.02.2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 5 
Vogelsanger Straße 
Weitere Projekte im Osten des Plangebietes (Schule etc.) belasten die Vogelsanger Straße 
trotz klarer Vorrangabsichten zugunsten einer zeitgemäßen Fußgänger- und 
Radfahrerverbindungsachse auch weiterhin mit MIV-Verkehren. Um Konflikte mit MIV und 
den Radfahrenden /zu Fuß Gehenden zu vermeiden wird angeregt, die Störungen über 
Tiefgaragen Ein- und Ausfahrten zu minimieren bzw. auch die Oskar-Jäger-Straße zu 
nutzen. 
6. Empfehlungen (individuell
astoc architects and planners GmbH, Köln 
mit Urbane Gestalt, Köln 
Das Team sollte bitte folgende Punkte prüfen: 
- Die Adressbildungen (z.B. zur Oskar-Jäger-Straße) sollten konzeptionell hinterlegt
werden.
- Der lange Büro-Riegel muss noch deutlicher strukturiert werden aus Gründen der
Realteilbarkeiten aber auch um den geplanten Eingängen / Lobbyeingängen eine
repräsentativere Anmutung zu verleihen. Es geht dabei um die Individualisierung der
Adressen anstelle eines großen Gebäudekomplexes. Dazu zählt auch die
Rücknahme der massiven Wirkung in der Gesamtabwicklung der mittleren Gasse.
- Die ökonomische Verwertbarkeit der Halle / von Hallenteilen darf nicht zugunsten
„öffentlicher“ Grünräume verloren gehen. Eventuell kann die Nutzung der Nord- und
Südköpfe der Halle verstärkt werden, ohne ein Freiraumthema „unter dem
Hallendach“ vollständig aufzugeben.
- Die Durchlässigkeit zu den Höfen und die Typologie der „Höfe“, die Bürotypologien
könnten auch noch effizienter organisiert werden
- Das Erdgeschoss wirkt insgesamt noch etwas „spröde“, hier müssen die
Nutzungsoptionen und deren Belebungschancen für das Quartier / für Ehrenfeld noch
besser artikuliert werden.
- Der Hochpunkt des Baufeldes West sollte sich nicht so nah und parallel zum
Denkmalgebäude erstrecken.
- Der angedachte, vorgelagerte „Wintergarten“ vor der ehemaligen
Hauptverwaltungsgebäude muss entfallen, da er die Wahrnehmbarkeit der
Hauptfassade mit ihrer Gestaltung zu sehr überformen würde.
neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) 
mit kollektif landscape, Ghent (BE) 
Die Baumassenverteilung „erdrückt“ derzeit das Denkmal-Gebäude und das mittlere 
Hallensegment gleichermaßen. Für eine maßstäblichere Optimierung und die weitere 
Qualifikation der ökonomisch gut verwertbaren Hallensegmente werden folgende 
Anregungen gegeben: 
- Das Hallensegment könnte eventuell so verkleinert werden, dass die umliegenden
Baumassen anders verteilt werden können.
- Die Hochpunkte sollten schlanker gestaltet und effizienter organisiert werden z.B.
durch den Verzicht auf die baukörperlichen Fugen bzw. die Sockelzonen und deren
Vor- und Rücksprünge. Hinweis des Denkmalschutzes in diesem Zusammenhang / je
nach Überarbeitung: Das südlich gelegen Hochhaus sollte mit seinen Geschossen,

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 2 - 23.02.2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 6 
die über dem Sockelbau aufsteigen, hinter der festgelegten „Denkmalschutz-
Linie“ liegen; so wie es bereits im 1. Entwurf berücksichtigt wurde 
- Das Potenzial der interessanten Zwischenebenen im Hallensegment sollte besser
ausgeschöpft werden, da sie mehr Nutz-BGF ermöglichen.
- Die Halle muss mehr als Hotelnutzungen bieten können, min. 3.000 qm für Hotel
sollte aber nach Möglichkeit bleiben.
wulf architekten gmbh, Berlin / Stuttgart 
mit Planstatt Senner, Berlin 
Generell wird eine weitergehende Qualifizierung des Freiraums angeraten. Zudem gilt es 
folgende Punkte zu bearbeiten: 
- Die konzeptionell bedingte einseitige / halbseitige Nutzung der Halle könnte im Sinne
einer besseren ökonomischen Verwertbarkeit dieses eigenständigen
Projektbestandteils verändert werden. Die Realteilbarkeit der Halle aus dem
Gesamtprojekt heraus und somit die ökonomische Verwertung muss klar werden.
- Die Qualität der Gasse zwischen Halle und den „auskragenden“ Gebäuden muss
deutlicher artikuliert werden.
- Die Nutz-BGF ist im Vergleich noch im unteren Bereich, eventuell könnten eine
Erhöhung des Baufelds West oder der Bürotrakte zu einem Angleichen an die
Zielgröße beitragen.
- Die Adressbildungen der Bürogebäude müssen noch besser ausgestaltet werden.
7. Abschluss
Um 16.00 Uhr beendet Prof. Kunibert Wachten durch einen herzlichen Dank an alle
Beteiligten für einen anregenden und hochinteressanten Tag die Sitzung. Alle Beteiligten
wünschen insbesondere den 3 Teams der Überarbeitungsphase alles Gute und freuen sich
auf ein erneutes Zusammentreffen der Jury.
8. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB § 3.1
Ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr wird die Pattenhalle für die interessierte Bürgerschaft geöffnet.
Etwa 70 Bürgerinnen und Bürger nehmen das Angebot war, sich von Jörg Faltin alle 3
Konzepte kurz erläutern zu lassen. Auch alle drei Planungsteams sind dabei in der
interessierten Zuhörerschaft. Anhand einer von Jörg Faltin moderierten, lebhaften Diskussion
gibt es allgemeine Zustimmung für alle 3 Beiträge und zahlreiche Anregungen und Hinweise,
die gesondert im Rahmen der BauGB Beteiligung protokolliert werden.
Für das Protokoll 
Jörg Faltin, Prof. Kunibert Wachten 
25. Februar 2024

SORAVIA 
Phase 03

3
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GMBH, KÖLN  
MIT URBANE GESTAL T, KÖLN 
– Adressbildungen (z.B. zur Oskar-Jäger-Straße) kon-
zeptionell hinterlegen
– langen Büro-Riegel deutlicher strukturieren (Realteil-
barkeit; Individualisierung der Adressen); Rücknahme
der massiven Wirkung in der Gesamtabwicklung der
mittleren Gasse
– ökonomische Verwertbarkeit der Halle / von Hallenteilen
darf nicht zugunsten „öffentlicher“ Grünräume verloren
gehen (evtl. Nutzung der Nord- und Südköpfe der
Halle verstärken)
– Bürotypologien effizienter organisieren
– Erdgeschoss: Nutzungsoptionen und deren Bele -
bungschancen noch besser artikulieren.
– Hochpunkt Baufeld West nicht so nah und parallel
zum Denkmalgebäude
– Entfall „Wintergarten“ vor der ehemaligen Hauptver-
waltungsgebäude
Lageplan Überarbeitung
Lageplan aus der Phase 2 Hinweise aus der Jury Phase 2

4
NEUTELINGS RIEDIJK ARCHITECTEN, ROTTERDAM (NL)  
MIT KOLLEKTIF LANDSCAPE, GHENT (BE) 
– Hallensegment evtl. verkleinern, dass die umliegen-
den Baumassen anders verteilt werden können
– Hochpunkte schlanker gestalten und effizienter orga-
nisieren z.B. durch Verzicht auf baukörperliche Fugen
bzw. Sockelzonen und deren Vor- und Rücksprünge.
Hinweis Denkmalschutz: je nach Überarbeitung: Das
südlich gelegen Hochhaus sollte mit seinen Ge-
schossen, die über dem Sockelbau aufsteigen, hinter
der festgelegten „Denkmalschutz-Linie“ liegen; so
wie es bereits im 1. Entwurf berücksichtigt wurde
- Potenzial der interessanten Zwischenebenen im Hal-
lensegment besser ausgeschöpfen, da sie mehr
Nutz-BGF ermöglichen
- Die Halle muss mehr als Hotelnutzungen bieten kön-
nen, min. 3.000 qm für Hotel sollte aber nach Mög-
lichkeit bleiben
Lageplan aus der Phase 2 Hinweise aus der Jury Phase 2
Lageplan Überarbeitung

5
WULF ARCHITEKTEN GMBH, BERLIN / S TUTTGART 
MIT PLANST A TT SENNER, BERLIN 
– Die konzeptionell bedingte einseitige / halbseitige
Nutzung der Halle im Sinne einer besseren ökono-
mischen Verwertbarkeit verändern.
– Die Realteilbarkeit der Halle aus dem Gesamtpro-
jekt heraus und somit die ökonomische Verwertung
muss klar werden
– Qualität der Gasse zwischen Halle und den „aus-
kragenden“ Gebäuden deutlicher artikulieren
– Nutz-BGF ist im Vergleich noch im unteren Bereich:
evtl. Erhöhung Baufeld West oder der Bürotrakte zu
einem Angleichen an die Zielgröße
– Adressbildungen der Bürogebäude besser ausge-
stalten
Lageplan aus der Phase 2 Hinweise aus der Jury Phase 2
Lageplan Überarbeitung

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 3 – 29.04..2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 1 
Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände - Oskar-Jäger-Straße“ 
in Köln Ehrenfeld 
29.04.2024 
Protokoll zur Jury der Phase 3 mit Einzelpräsentationen von 7 Teams 
Jurysitzung: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Ort: Ehemaliges Verwaltungsgebäude Oskar-Jäger-Straße – Köln Ehrenfeld 
1. Begrüßung und Anwesenheit
Die Jury tritt am 29. April 2024 um 9.00 Uhr zusammen, um die Überarbeitung der drei Teams
zu begutachten. Mag. Erwin Soravia begrüßt alle Anwesenden im Namen der SORAVIA mit
der Bitte, heute im Sinne des Projektes eine gute Entscheidung zu treffen.
Jörg Faltin vom Betreuungsbüro FALTIN+SATTLER stellt die Anwesenheit und 
Stimmberechtigung fest. Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen: 
Stimmberechtigte 
1. Mag. Erwin Soravia, SORAVIA Wien
2. Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart
3. Sarah Escher, Düsseldorf
4. Jürgen Minkus, Köln
5. Prof. Fabian Storch, Köln
6. Urs Kumberger, Berlin
7. Eva Herr, Amtsleiterin Stadtplanungsamt der Stadt Köln
8. Lorenz Tragatschnig: SORAVIA Wien (für Adrian Menczyk, SORAVIA D)
9. Christoph Chorherr, Wien
10. Volker Spelthann, Bezirksbürgermeister Köln-Ehrenfeld
11. Denise Abé, Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
12. Martin Berg, CDU-Fraktion
13. Ralph Sterck, FDP-Fraktion
14. Albert Töws, Fraktion die Linke
15. Philip Gotzen, Volt-Fraktion
16. Almut Skriver, Rahmenplanungsbeirat
Stellvertretungen 
- Luise Themann, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
- Julia Lottmann, Rahmenplanungsbeirat
Beratung 
- Dr. Thomas Werner, Stadt Köln /Stadtkonservator
- Micki Pick, (live music hall, Klubkomm) stakeholder Ehrenfeld
- Wolfgang Kurzacz-Dörflinger, Soravia Deutschland GmbH
Vorprüfung 
- Silke Rheinschmidt, Stadtplanungsamt Stadt Köln
- Thomas Nadolny, Projektleitung Soravia Deutschland GmbH
- Jessica Peters, Soravia Deutschland GmbH
- Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH
- Antje Ehlert, FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 3 – 29.04..2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 2 
2. Vorsitz und Vorprüfbericht
Herr Prof. Jörg Aldinger übernimmt bei einstimmigem Votum der Stimmberechtigten - bei
eigener Stimmenthaltung – den Vorsitz.
Er bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und nimmt die Wahl an. Im 
Anschluss an die Einzelpräsentationen der drei Teams gilt es heute, das beste Team 
auszuwählen und somit eine Empfehlung für die weiteren Planungsphasen auszusprechen. 
Das Herausfiltern einer Konzeption mit einer besonderen Identität für Ehrenfeld ist dabei das 
erneute Tagesziel und nach wie vor eine große Herausforderung des Verfahrens. 
Antje Ehlert erinnert an die bisherigen Diskussionen und verweist auf den Vorprüfbericht als 
Tischvorlage. Hier sind auch alle Beiträge der Phase 2 zusammen mit den Jury-
Überarbeitungsempfehlungen erneut abgebildet, um die jeweilige Weiterentwicklung besser 
einschätzen zu können. Alle Teams erfüllen die Vorgaben der Überarbeitungsphase inkl. der 
geforderten Kennzahlen. 
3. Präsentationen 3 Teams
Die Bearbeitungsteams präsentieren über eine Bildschirm-Projektion innerhalb von 20 Minuten ihre
Konzeptionen.
Anschließend verbleiben ca. 10 Minuten für den regen Austausch mit der Jury. Folgende 
Reihenfolge wird eingehalten: 
09:30-10.00  ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln 
mit Urbane Gestalt, Köln 
10:00-10.30 wulf architekten gmbh, Berlin / Stuttgart 
mit Planstatt Senner, Berlin 
10:30-11:00 neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) 
mit kollektif landscape, Ghent (BE) 
4. Rangfolge
Die Jury beginnt nach Verabschiedung des letzten Teams die wertenden und vergleichenden
Diskussionen vor den Städtebaumodellen. In die Diskussion fließen alle wesentlichen
Bewertungskriterien der Auslobung ein.
Mehrheitlich (15 Ja Stimmen / 1 Nein -Stimme) beschließt die Jury nach Abschluss der 
wertenden Diskussionen folgende Rangfolge mit den dazugehörigen Kurzbegründungen:

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 3 – 29.04..2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 3 
Rang 1 
neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) 
mit kollektif landscape, Ghent (BE) 
Alle Überarbeitungshinweise der Jury werden konsequent bearbeitet und der Beitrag 
hervorragend geschärft. Im Kontext der weiteren Beiträge bleibt die flexible Bespielung und 
Nutzung der „großen Halle“ eine beachtenswerte Einzigartigkeit. In der Diskussion wird 
eindeutig herausgestellt, dass dieses Hervorheben und die Transformation der 
Industriekultur für Ehrenfeld der richtige Ansatz ist. Dabei wird die Sichtbarkeit der Halle von 
Norden gut herausgearbeitet und führt zur Verminderung der „engen Schlucht“ der 
Vogelsanger Straße. Neue attraktive Freiräume ersetzen einen zurzeit unwirtlichen Ort. Der 
Event Square hier bietet ein adäquates Vorfeld vor der großen Halle und deren 
Bespielbarkeit.  
Die „Multifunktionshalle“ unterschiedlich und vielfältig nutzen zu können, stellt sich als sehr 
geschickt und weiterführend heraus. Hotel, Gastronomie aber auch Werkstätten / Ateliers 
zudem auch Loft-Büros für einen Nutzungsmix, der sich selbst trägt, sind die richtigen 
Antworten, um die Nutzung der Halle Stück für Stück auf die Zukunft vorzubereiten. 
Adäquate, heute zum Teil bereits gelebte „Impulsnutzungen“ wie z.B. das große „food 
festival“, in dem erlebnisbietenden Rohvolumen der Halle durchführen zu können, bleibt ein 
Vorteil des Grundansatzes.  
Städtebaulich können jetzt auch die höheren Häuser überzeugen. In einem Dreiklang bieten 
die in der Höhe angeglichenen drei achtgeschossigen Baukörper rund um das Denkmal eine 
harmonische und dennoch pointierte Städtebausilhouette. Mit der 15-geschossigen 
Überhöhung in Richtung Mitte Ehrenfeld und Bahntrasse wird ein gute Orientierung des 
Projektareals im Stadtgrundriss sichergestellt.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 3 – 29.04..2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 4 
Rund um das Denkmal einen kleinen „Park“ mit möglichst vielen Baumpflanzungen zu 
konzipieren folgt dem Ziel der Entsieglung und ist zeitgemäß, gerade auch für das „dichte“ 
Ehrenfeld. Optional kann zum Beispiel nördlich der Halle auch eine Durchwegung zur 
Lichtstraße geschaffen werden. 
Rang 2 
astoc architects and planners GmbH, Köln 
mit Urbane Gestalt, Köln 
Auch dieser Beitrag verbessert sich deutlich zur Phase 2 und setzt die Jury-Empfehlungen 
präzise um. Es entsteht ein guter Quartiersmaßstab. Vor allem die Kammstruktur nach Osten 
gewinnt über die skulptural anmutende Konfiguration an Kraft und verbesserte 
Gesamtpositionierung. Der höhere Baukörper sitzt an der richtigen Stelle, die Vielfalt und das 
Verwobene sind hier hervorragend ausgearbeitet. Sehr funktional ist auch die „Adresszone“ 
samt Erschließungsoptionen.  
Zu den wichtigsten und kontroversen Diskussionen führt die konsequente Haltung, für 
Ehrenfeld einen kleinen Park „unter dem Hallendach“ mit nutzbaren Köpfen vorzuschlagen. 
Es entsteht auch mit dem Freiraum rund um das Denkmalgebäude ein harmonisches 
Miteinander, zudem eine klimafreundliche Entsiegelung. Die soziale Kontrolle scheint 
bewältigbar und ist vom Team anskizziert.  
Offene Fragen bleiben zu Konzept der stufenweisen Realisierung. Sie ist möglich und vom 
Team dargelegt, dennoch bleibt der Eindruck, dass eine zusammenhängende Realisierung 
der Kammstruktur besser wäre.  
Insgesamt ein sehr guter Beitrag, der dennoch in Sachen „Nutzung und Erlebbarkeit der 
Halle als Ganzes“ nicht für Ehrenfeld vollständig überzeugen kann.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 3 – 29.04..2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 5 
Rang 3 
wulf architekten gmbh, Berlin / Stuttgart 
mit Planstatt Senner, Berlin 
Die Grundstruktur bleibt homogen und konsequent und wird in allen von der Jury angeregten 
Verbesserungsoptionen sehr gut überarbeitet. Die behutsame Transformation gelingt, die DNA 
Ehrenfelds wird erkannt und mit Innovationsaspekten bereichert. Hierbei ist vor allem die Körnung 
und der Maßstab der östlichen Kammstruktur „aus einem Guß“ und mit folgerichtiger Überhöhung 
durch das 16-geschossige Hochhaus nach Norden zur Bahntrasse positiv zu erwähnen.  
Die „Markhalle“ bietet einige Nutzungsoptionen, durch die Einbauten bleibt aber die 
beeindruckende Gesamtatmosphäre der Halle etwas hinter den Erwartungen zurück, obwohl die 
Botschaften für mehr Nutzfläche deutlich honoriert werden.  
Das Freiraumkonzept ist im Vergleich zu den vorangegangenen Phasen sehr differenziert 
ausgearbeitet und bietet für die zeitgemäßen Diskussionen rund um die Resilienz Ehrenfelds 
hervorragende Angebote. 
Insgesamt wird in der Jury das Spannungsfeld einer präzisen städtebaulichen Setzung und dem 
Wunsch nach mehr Differenzierung für den unverwechselbaren Ort Ehrenfeld kontrovers diskutiert.

Gutachterverfahren „Thyssen-Gelände Köln-Ehrenfeld“ Jurysitzung Phase 3 – 29.04..2024 
FALTIN+SATTLER  Seite 6 
5. Empfehlungen
Die Jury beschließt einstimmig, die Konzeption des Teams neutelings riedijk architecten, 
Rotterdam (NL) mit kollektif landscape, Ghent (BE) zur Grundlage der weiteren 
Planungs- und Realisierungsphasen zu machen und dabei ebenfalls einstimmig folgende 
inhaltliche Anregungen zu berücksichtigen: 
- Die Größe der Halle nach Süden (Gasse) muss im Weiteren präzisiert werden,
eventuell würde der Verzicht auf ein Hallensegment etwas mehr Luft verschaffen, für
gestalterische und funktionale Notwendigkeiten gleichermaßen. Ein Segmentverzicht
sollte zu besseren, weiter zu präzisierenden Grundrissgeometrie ohne Verlust
nutzbarer Flächen führen.
- Das Freiraumkonzept mit sehr dichten Bepflanzungen rund um das Denkmalgebäude
sollte in Bezug zur Ökologie (Entsiegelung / Wassermanagement / sinnvollen und
gewünschten Großbaumpflanzungen etc.), zur Funktionalität inkl. möglicher und
auszuarbeitender sozialer Kontrollen (Abgrenzungen zum öffentlichen Raum) /
Ehrenfelder Besonderheiten, sowie zur Gestaltung z.B. in Richtung Norden zum
zukünftigen Radweg überarbeitet werden.
- Die Nutzung der Halle inklusive aller Interimsbelegungen verlangt ein besonderes
Management und die Ehrenfelder Unterstützung. Die intensive Kommunikation sollte
hier unbedingt Bestandteil der Projektentwicklung und der weiteren Planungsphasen
werden.
- Die Erreichbarkeit des Projektareals kann von dem neuen Weg für Fußgänger- und
Radfahrer am Bahndamm partizipieren. Hierbei sollte der Flächenanspruch für Räder
im öffentlichen Raum und auch in den Gebäuden nicht unterschätzt werden. Die
Konzeption muss hier realisierungsfähig werden und auch im Freiraumkonzept darauf
reagieren.
6. Abschluss
Um 12.00 Uhr beendet Prof. Jörg Aldinger gemeinsam mit Mag. Erwin Soravia mit einem
herzlichen Dank an das Team Stadtplanung Köln und FALTIN+SATTLER für die
hervorragende Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens und an alle Beteiligten für die
beherzten und zielführenden Diskussionsbeiträge.
Alle Beteiligten bedanken sich insbesondere den 3 Teams der Überarbeitungsphase, da erst 
dieser Prozess wirklich Klarheit und Sicherheit für das beste Vorgehen erbracht hat. Dies 
gelingt immer nur über die vergleichende Betrachtung von hervorragenden Konzepten und 
dies konnte nur durch das durchgehende Engagement aller 3 Teams gelingen. 
Für das Protokoll 
Jörg Faltin, Prof. Jörg Aldinger 
29. April 2024

Anlage 9 Flächenvergleich

688 Zeichen

Bebauungsplanverfahren ehem. Thyssen-Gelände / Oskar-Jäger-Straße in Köln 
Ehrenfeld  
Flächenvergleich Wettbewerbsphase / Überarbeitung NRA-Kollektif 
Stand Wettbewerb, 
April 2024 
OST WEST GESAMT 
Bruttogeschossfläche 
(BGF)
(GFZ) 
43.294 m² 
(2,3) 
8.136 m² 
(3,8) 
51.430 m² 
Anteil unversiegelter 
Flächen (weder über- 
noch unterbaut) 3.567 m2 103 m2  3.670 m2  
Plangebiet 18.986 m² 2.125 m² 21.111 m² 
Überarbeitung 
Wettbewerb, Juli 2024 
OST WEST GESAMT 
Bruttogeschossfläche 
(BGF) 
(GFZ) 
43.979 m² 
(2,32) 
7.186 m² 
(3,28)  
51.165 m² 
Anteil unversiegelter 
Flächen (weder über- 
noch unterbaut)   
3.445 m² 0 m² 3.445 m² 
Plangebiet 18.986 m² 2.125 m² 21.111 m² 
Anlage 9

Anlage 4 Erläuterungstext

53381 Zeichen

/ 2 
 
 
A N L A G E  4 
 
Erläuterungen zum Vorgabenbeschluss 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: „Thyssen- Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld“ 
 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Die Nutzung des Plangebietes an der Oskar-Jäger-Straße / Ecke Vogelsanger Straße 
wurde im Jahr 2021 durch die Thyssen-Krupp-AG aufgegeben und das Areal veräu-
ßert. Die neuen Eigentümerinnen, Oskar-Jäger-Straße Alpha Projektentwicklungs 
GmbH und Oskar-Jäger-Straße Beta Projektentwicklungs GmbH (im Weiteren: Vorha-
benträgerin) im Unternehmensverbund SORAVIA, planen nun eine städtebauliche 
Neuordnung und Umnutzung des Areals. 
 
Das Areal an der Oskar-Jäger-Straße soll als urbanes Quartier entwickelt werden, das 
sich durch eine Nutzungsmischung aus Büros, Beherbergungsbetriebe und Dienstleis-
tungen, ergänzt um Gastronomie mit der Möglichkeit für kleinere Events, z.B. Musik-
Club, Kultur, Läden und auszeichnet. Die historischen Spuren der bisherigen Nutzung 
sollen vor allem durch den Erhalt des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes und 
den Teilerhalt der ehemaligen Produktionshalle, die in das städtebauliche Konzept inte-
griert werden, ablesbar bleiben. 
 
Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehrenfeld und 
den angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der 
Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der 
Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess 
der Weststadt definiert. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren 
Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direkten 
Nachbarschaft und näheren Umgebung.  
 
Die angestrebte Neuordnung der Vorhabenträgerin berücksichtigt zudem die vorhande-
nen Nutzungen der „Ehrenfelder Clubkultur“ und des Aufstellungsbeschlusses zum Be-
bauungsplan „Sicherung der Clubkultur“, indem keine lärmsensiblen bzw. schutzbe-
dürftige Nutzungen (insbesondere keine Wohnnutzungen) vorgesehen werden. Zudem 
soll die Durchmischung des Areals mit kulturellen, gastronomischen Nutzungen das 
Angebot rund um die Lichtstraße ergänzen und einen Beitrag zur Ehrenfelder Vielfältig-
keit leisten. 
  
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, um die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vor-
habens zu schaffen.  
 
2. Verfahren 
Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des 
§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Ver-
fahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt wer-
den.

/ 3 
 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird bei einer Flä-
chengröße der Baugebiete (ohne der öffentlichen Straßenverkehrsfläche Oskar-Jäger-
Straße) von circa 2,1 ha entsprechend unter dem maßgeblichen Schwellenwert des 
§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden 
keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammen-
hang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. 
 
Mit der Planung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur 
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Lan-
des Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Die geplante Hotelnutzung wird 
auf eine Bettenzahl von weniger als 100 oder auf eine Gästezimmerzahl von weniger 
als 80 beschränkt (siehe Kap. 5.1). 
 
Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB genannten 
Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogel-
schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Darüber 
hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Ver-
meidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 
BImSchG zu beachten sind.  
 
Es können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 
BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Er-
klärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist 
ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung 
eingestellt. 
 
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der Flächennut-
zungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes angepasst 
werden (siehe Kap. 4.2). 
 
2.1 Einleitungsbeschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 beschlossen, 
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet südlich der Vogelsanger Straße und der Bahntrasse Köln-
Aachen, westlich und nördlich von Bestandsbebauung an der Lichtstraße, östlich der 
Oskar-Jäger-Straße und nördlich und östlich der Bestandsbebauung Oskar-Jäger-
Straße 177 – Arbeitstitel: Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld – 
einzuleiten mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen festzusetzen. Der ehemalige Gewer-
bestandort Thyssen-Gelände soll auch außerhalb der Bürozeiten ein belebter Stadt-
baustein werden. In diesem Sinne hat der Stadtentwicklungsausschuss zusätzlich be-
schlossen, dem im Erläuterungstext des Einleitungsbeschlusses dargelegten Flächen-
anteil von ca. 95% der BGF für Büronutzung und ca. 5% der BGF für ergänzende Nut-
zungen im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu überprüfen und entsprechend 
nachzujustieren.  
 
Das aktuelle Nutzungskonzept ermöglicht einen Flächenanteil von mehr als 5 % der 
BGF für ergänzende Nutzungen, wie z.B. Kultur, Gastronomie und Handel. 
 
2.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung  
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 20.12.2022 bis zum 20.01.2023

/ 4 
 
durchgeführt. Grundlage der Beteiligung war eine Machbarkeitsstudie, erstellt durch 
das Büro StudioVlayStreeruwitz, Wien.  
 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 15 Stellungnahmen eingegangen. Es wurden insbe-
sondere Hinweise zu folgenden Themen vorgetragen: 
- Ehrenfelder Clubkultur 
- Umgestaltung der Vogelsanger Straße 
- Denkmalschutz 
- Entfall der Darstellung „Industriegebiet“ auf FNP-Ebene 
- Maßnahmen Klimaschutz (Umgang mit Niederschlagswasser / Starkregen, Begrü-
nung, …) 
- Belange der DB AG 
Die Hinweise wurden in der Auslobung zum Qualifizierungsverfahren berücksich-
tigt. 
 
2.3 Qualifizierungsverfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 die Leitplanken 
für das Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis genommen. Für das Wettbewerbsverfah-
ren wurden folgende Aspekte weiterhin als geboten erachtet: 
 
a. Im zweiphasigen Wettbewerbsverfahren soll die Chance genutzt werden, nach der 
ersten Phase Inhalte bzw. Vorgaben nachjustieren zu können. 
b. Bei der Jurybesetzung zum Wettbewerbsverfahren sollen auch Personen aus der 
BV Ehrenfeld, dem Rahmenplanungsbeirat und ein beratendes Mitglied der Klubkomm 
in die Jury berufen werden. 
c. Die Öffentlichkeit soll nicht nur im B-Plan-Verfahren, sondern bereits zwischen 
Phase 1 und 2 des Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden. 
d. Die Leitplanken für das Wettbewerbsverfahren (Anlage 3) sollen um einen gesonder-
ten Punkt „Klima und Grün“ erweitert werden. 
 
Der Beschluss wurde im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens umgesetzt: 
 
Im Zeitraum von September 2023 bis April 2024 wurde ein nicht offenes, mehrphasiges 
kooperatives Gutachterverfahren mit 10 Teilnehmenden - jeweils Architektinnen mit 
Landschaftsarchitektinnen – durchgeführt, um das Vorhaben städtebaulich-freiraumpla-
nerisch weiterzuentwickeln sowie Nutzungskonzepte und erste architektonische Aussa-
gen aufzuzeigen. 
 
Im Anschluss an die erste Jurysitzung am 24.11.2023 hatte die Öffentlichkeit Gelegen-
heit, sich über alle Wettbewerbsbeiträge zu informieren. Die Jury forderte 7 der teilneh-
menden 10 Büros auf, ihre Entwürfe unter Berücksichtigung von Überarbeitungsaufträ-
gen der Jury und Anregungen aus der Öffentlichkeit weiterzubearbeiten. 
 
Im Anschluss an die zweite Jurysitzung am 23.02.2024 fand eine Abendveranstaltung 
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung statt. Da im Rahmen der Jurysitzung erneut 
Überarbeitungsbedarf gesehen wurde, wurden drei der verbliebenen Büros aufgefor-
dert, weitere Überarbeitungshinweise in ihre Entwürfe einzuarbeiten. Die Ansätze der 
Teams ASTOC architects and planners, Köln mit urbane gestalt, Köln, Wulf Architek-
ten, Berlin / Stuttgart mit Planstatt Senner, Berlin und neutelings riedijk architekten, 
Rotterdam mit kollektif landscape, Ghent wurden im Rahmen der Abendveranstaltung 
vorgestellt und diskutiert.

/ 5 
 
Das Qualifizierungsverfahren wurde mit einer 3. Jurysitzung am 29.04.2024 abge-
schlossen. Der Entwurf des Büros neutelings riedijk architekten, Rotterdam mit kollektif 
landscape, Ghent bildet die Grundlage des weiteren Bebauungsplanungsprozesses. 
 
Die Jury formulierte folgende inhaltliche Anregungen für das weitere Verfahren bzw. 
die Projektrealisierung: 
- Die Größe der Halle nach Süden (Gasse) muss im Weiteren präzisiert werden, 
eventuell würde der Verzicht auf ein Hallensegment etwas mehr Luft verschaffen, 
für gestalterische und funktionale Notwendigkeiten gleichermaßen. Ein Segment-
verzicht sollte zu besseren, weiter zu präzisierenden Grundrissgeometrie ohne Ver-
lust nutzbarer Flächen führen. 
- Das Freiraumkonzept mit sehr dichten Bepflanzungen rund um das Denkmalge-
bäude sollte in Bezug zur Ökologie (Entsiegelung / Wassermanagement / sinnvol-
len und gewünschten Großbaumpflanzungen etc.), zur Funktionalität inkl. möglicher 
und auszuarbeitender sozialer Kontrollen (Abgrenzungen zum öffentlichen Raum) / 
Ehrenfelder Besonderheiten, sowie zur Gestaltung z.B. in Richtung Norden zum zu-
künftigen Radweg überarbeitet werden. 
- Die Nutzung der Halle inklusive aller Interimsbelegungen verlangt ein besonderes 
Management und die Ehrenfelder Unterstützung. Die intensive Kommunikation 
sollte hier unbedingt Bestandteil der Projektentwicklung und der weiteren Planungs-
phasen werden. 
- Die Erreichbarkeit des Projektareals kann von dem neuen Weg für Fußgänger und 
Radfahrer am Bahndamm partizipieren. Hierbei sollte der Flächenanspruch für Rä-
der im öffentlichen Raum und auch in den Gebäuden nicht unterschätzt werden. 
Die Konzeption muss hier realisierungsfähig werden und auch im Freiraumkonzept 
darauf reagieren. 
 
2.4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 die Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Mo-
dell 2 (Abendveranstaltung) beschlossen. Die Abendveranstaltung fand am Freitag, 
den 23.02.2024 in der Pattenhalle, Christianstraße 82, 50825 Köln (Bekanntmachung 
Amtsblatt am 14.02.2024) im Anschluss an die Jurysitzung zur 2. Phase des Qualifizie-
rungsverfahrens (siehe Kap. 2.3) statt. Die im Rahmen der Veranstaltung vorgetrage-
nen Anregungen wurden in einer Niederschrift festgehalten und wurden auch in die Ab-
wägungstabelle aufgenommen, die Gegenstand des Vorgabenbeschlusses wird (siehe 
Anlage 6). 
 
Die städtebaulichen Planungskonzepte der drei verbliebenen Teams konnte im Zeit-
raum vom 27.02.2024 bis 12.03.2024 auf der Internetseite www.beteiligung-bauleitpla-
nung.koeln abgerufen werden. 
 
Es sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum einge-
gangen, u. a. zu folgenden Themen: 
- Art der baulichen Nutzung: Bürostandort mit ergänzenden Nutzungen, wie Clubkul-
tur, Hotel, nicht-großflächiger Einzelhandel 
- Maß der baulichen Nutzung: Höhenentwicklung 
- Erschließung: Leistungsfähigkeit der Knoten, öffentliche Zugänglichkeit, Mobilitäts-
konzept (Stärkung des Umweltverbunds) 
- Stadtklima: möglichst hoher Anteil begrünter Flächen 
- Energieversorgung (Fernwärme, PV-Anlagen) 
- Erhalt von Bestandsgebäuden

/ 6 
 
- Aufwertung Vogelsanger Straße als Fuß- und Radwegeverbindung in Verlängerung 
des geplanten Bahnwegs 
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet  
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadtteil Ehrenfeld. Es wird 
im Norden durch die Trasse der DB (auf einem Bahndamm geführt) bzw. die Vogelsan-
ger Straße begrenzt. Im Osten grenzt die Bestandsbebauung der Lichtstraße an das 
Areal. 
 
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 64, 193, 2378/53, Flur 72 der Gemarkung Eh-
renfeld, einen Teil des Flurstücks 194, Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld (öffentliche 
Verkehrsfläche Oskar-Jäger-Straße) und das westlich der Oskar-Jäger-Straße gele-
gene Flurstück 95, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf (verkleinert um die Fläche eines 
geplanten, öffentlichen Fuß- und Radweges südlich des Bahndamms). Es umfasst eine 
Fläche von rd. 2,2 ha. Der Vorhaben- und Erschließungsplan (ohne die Fläche der 
Oskar-Jäger-Straße) umfasst eine Fläche ca. 21.000 m².  
 
3.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße liegt in der sogenannten „Weststadt“. Der 
Begriff der Weststadt leitet sich aus dem Zielbildprozess zur Fortschreibung der Rah-
menplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld aus dem Jahr 2021 ab. Der Bereich 
der gesamten Weststadt befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Große, vormals 
überwiegend gewerblich und industriell genutzte Bereiche werden neuen Nutzungen 
zugeführt und die gesamte Stadtsequenz des westlichen Kölns transformiert. Wichtige 
Entwicklungsflächen, wie zum Beispiel das westlich des Plangebietes gelegene „Max 
Becker-Areal“ oder das „Ehrenveedel“ auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs 
nördlich der Bahntrasse, befinden sich in direkter Nachbarschaft.  
 
Die Fläche, die einer neuen Nutzung zugeführt werden soll, ist durch die Oskar-Jäger-
Straße zweigeteilt. Bei der östlichen Teilfläche handelt es sich um den ehemaligen 
Standort der Thyssen-Krupp-AG. Die Nutzung wurde 2021 aufgegeben und das Ge-
lände liegt heute brach. Die vollständig versiegelte Fläche ist zum größten Teil durch 
die große ehemalige Produktionshalle überbaut. Zwei weitere Gebäude ergänzen die 
Bausubstanz: das unter Denkmalschutz stehende Verwaltungsgebäude direkt an der 
Oskar-Jäger-Straße und ein Sozialgebäude / Kantine an der Vogelsanger Straße. 
 
Der überwiegende Teil der Fläche westlich der Oskar-Jäger-Straße wurde ebenfalls 
gewerblich genutzt und liegt brach. 
 
Bestandteil des Geltungsbereiches ist auch ein Teil der Oskar-Jäger-Straße. Sie über-
nimmt die Erschließungsfunktionen innerhalb des Stadtteils und darüber hinaus. In ih-
rer Verlängerung nach Norden führt sie unter der Bahntrasse hindurch und verbindet 
damit auch die nördlichen und südlichen Bereiche des Stadtteils.  
 
Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine starke Heterogenität geprägt und durch 
Brüche und Gegensätze gekennzeichnet. Während das Plangebiet selbst und weite 
Teile der Umgebung überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, finden 
sich entlang der Lichtstraße auf der Nord- bzw. Westseite auch einige neuere und äl-
tere Wohngebäude, ergänzt mit gastronomischen, kulturellen und gewerblichen Nut-
zungen im Erdgeschoss (u.a. Sonic Ballroom an der Ecke Lichtstraße/Oskar-Jäger-
Straße).

/ 7 
 
 
Nahezu der gesamte Innenbereich des Baublocks zwischen Vogelsanger Straße im 
Norden, der Lichtstraße im Osten und Süden sowie der Oskar-Jäger-Straße im Westen 
ist über die Hallen- und Innenhofnutzungen besetzt und fast vollständig versiegelt. An 
der östlichen Lichtstraße, im Inneren eines solchen Hallenhofs und direkt an der Brand-
wand der großen Halle des Areals, befindet sich die Live-Music-Hall, in der Konzerte 
und Partys stattfinden.  
 
Die südlichen bzw. östlichen Straßenseiten der Lichtstraße sind überwiegend durch 
Büro- und Dienstleistungsnutzungen, zum Teil auch durch Neubauten, geprägt. Von 
hier gelangt man u.a. auf das Vulkan-Areal, welches in den letzten Jahren zu einem 
Kreativquartier entwickelt wurde.  
 
In der Vogelsanger Straße setzt sich die Mischung fort. Hier finden sich mehrgeschos-
sige Wohnungsbauten, gastronomische Nutzungen, Nahversorgung etc. Im Norden der 
Vogelsanger Straße verläuft die Trasse der DB auf einem Bahndamm. Es handelt sich 
hier um die Verbindung Köln-Aachen, die sowohl für den schienengebundenen Perso-
nennahverkehr der Regional- und S-Bahnverbindungen, als auch für den Güterverkehr 
eine große Rolle für die Region Köln spielt.  
 
Westlich der Oskar-Jäger-Straße befinden sich überwiegend großmaßstäbliche Gewer-
benutzungen in Form von Hallen und Gewerbebauten.  
 
Insgesamt ist der gesamte Bereich rund um das Plangebiet stark versiegelt und die Au-
ßenräume sind überwiegend von Stell- und Lagerplätzen geprägt. Lediglich im Bereich 
des westlichen Plangebiets entlang des Bahndamms finden sich Grünstrukturen in 
Form eines grünen Saums. 
 
3.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz der Stadt Köln ange-
schlossen. 
 
Die Erschließung erfolgt heute für den MIV von der Oskar-Jäger-Straße zu den vorhan-
denen Grundstückszufahrten. Die Verlängerung der Oskar-Jäger-Straße führt nördlich 
unter der Bahn hindurch (Verknüpfungs- bzw. Übergangssituation mit der Vogelsanger 
Straße, Leyendecker Straße und der Helmholtzstraße). Die Unterführung im Bereich 
Oskar-Jäger-Straße stellt eine der wenigen Nord-Süd-Verbindungen unter der 
Bahntrasse dar. 
 
Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist über die Buslinie 139 (Haltestelle Am alten Güter-
bahnhof, nördlich der DB-Trasse innerhalb von 300m) und den Bahnhof Ehrenfeld (DB-
Nahverkehr) bzw. die Stadtbahnhaltestelle im Bereich Venloer Straße / Gürtel (Linien 
3, 4 und 13, ca. 700 m entfernt) bzw. Leyendeckerstraße (Linien 3 und 4) und Weins-
bergstraße / Gürtel (Linie 13), in jeweils ca. 600 m Entfernung gegeben. 
 
Für den Fahrradverkehr ist nur im Bereich der Oskar-Jäger-Straße ein eigener Radweg 
vorhanden. Im Bereich Vogelsanger Straße gibt es keine ausgewiesenen Radwege o-
der Fahrradstreifen – die Radfahrenden fahren hier auf der Straße.  
 
Beidseits der Vogelsanger Straße gibt es öffentliche Kfz-Parkplätze in Längsaufstel-
lung. 
 
Fußgänger gelangen über die Oskar-Jäger-Straße und die Vogelsanger Straße zum 
Plangebiet.

/ 8 
 
Die Vogelsanger Straße wird ein wichtiger Teil des Schulwegs von und zu den im Bau 
befindlichen Gebäuden der Heliosschulen auf dem Heliosgelände werden (zweizügige 
Grundschule und vierzügigen Gesamtschule). 
 
3.4 Ver- und Entsorgung 
Das Plangebiet ist an das Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt Köln angeschlossen. 
 
Die bestehende Energieversorgung stellt sich wie folgt dar: Eine Gasleitung liegt in der 
Oskar-Jäger-Straße, eine Fernwärmeleitung in der Vogelsanger Straße. Die Versor-
gung mit Strom ist mit dem Anschluss an vorhandene Leitungen in der Oskar-Jäger-
Straße oder Vogelsanger Straße möglich. 
 
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verle-
gung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich.  
 
Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über die öffentlichen Kanäle in Oskar-
Jäger-Straße (STZ 300), Lichtstraße (MA1000/1500) und Vogelsanger Straße 
(MA700/1200) erfolgen. 
 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 44 Abs.1 Landeswasserge-
setz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Dieser Anspruch gilt auch für Grundstücke, die vor dem 01.01.1996 be-
baut wurden. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan fest-
zusetzen. Auch für die aktuell bereits versiegelte Fläche müssen alternative Entwässe-
rungslösungen für das anfallende Niederschlagswasser gefunden werden. Sollte eine 
Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen oder aus technischen 
Gründen nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen zur Regenwasserbeseitigung 
geprüft werden. Bedarf es dennoch der Entwässerung von Niederschlagwasser in den 
öffentlichen Kanal, muss geprüft werden, inwiefern der Anschluss zusätzlicher, befes-
tigter abflusswirksamer Fläche möglich ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die Fest-
legung einer Einleitungsbeschränkung (Drosselwassermenge) notwendig ist. In Ab-
stimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben wird im weiteren Verfahren geprüft, ob 
die Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanz erforderlich ist. 
 
Das Plangebiet weist einen markanten Tiefpunkt auf der Lichtstraße auf, dieser Be-
reich sowie die angrenzende Bebauung können bei einem Starkregenereignis einer er-
höhten Überflutungsgefährdung unterliegen. 
 
Im Rahmen der Planung wird von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln ein Überflu-
tungsnachweis gefordert. Für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksame 
Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflu-
tungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im 
Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweislich 
auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflutungen von 
Gebäuden oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der 
Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen sind vorzu-
halten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu 
entwickeln. 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan  
Im derzeit geltenden Regionalplan ist die Fläche des Plangebietes als Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) festgelegt.

/ 9 
 
Im Regionalplan-Entwurf (November 2021) ist die westliche Teilfläche als gewerblich-
industrieller Bereich (GIB) festgelegt, die östliche Teilfläche bleibt Allgemeiner Sied-
lungsbereich. Die Stadt Köln hat im Beteiligungsverfahren der geänderten Festlegung 
(GIB) widersprochen (siehe Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 20.06.2022). 
 
4.2 Flächennutzungsplan  
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plangebiet 
westlich der Oskar-Jäger-Straße als Gewerbegebiet (GE) und das Gebiet östlich der 
Oskar-Jäger-Straße als Industriegebiet (GI) dar.  
 
Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan 
entwickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der 
Flächennutzungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes 
angepasst werden. Die als Industriegebiet (GI) dargestellte Fläche östlich der Oskar-
Jäger-Straße soll künftig auch als Gewerbegebiet (GE) dargestellt werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt zwar außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der 
Stadt Köln (am 13. Mai 1991 als Satzung in Kraft getreten), es ist aber mit dem Ent-
wicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder 
zur Verbesserung des Klimas“ belegt.  
 
4.4 Bebauungsplan 
Für den östlichen Bereich des Plangebiets gibt es einen Aufstellungsbeschluss (vom 
07.10.2020) für den Bebauungsplan „Sicherung der Clubkultur im Bereich Licht-
straße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“. Ziel ist es, die vorhandene Clubkultur in Ehren-
feld gegen heranrückende Wohnbebauung abzusichern. Hierzu sollen Umgebungszo-
nen (Schutzzonen) von Clubs festgesetzt werden, in denen Wohnnutzungen unzuläs-
sig sind, solange nicht durch Baulast oder Dienstbarkeiten gesichert ist, dass durch die 
Wohnnutzung keine Immissionsorte bestehen oder herbeiführt werden, an denen die 
Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch vom Club ausgehenden Lärm überschritten 
werden. Bestandswohnnutzungen sind hiervon ausgenommen.  
 
Für den Bereich der Lichtstraße sind die Live Music-Hall und der Sonic Ballroom vor-
handen, die mit ihren Schutzzonen auf das Grundstück der Vorhabenträgerin reichen. 
Diese sind zu berücksichtigen und über geeignete Festsetzungen zu sichern. Durch die 
geplanten Nutzungen wird die bestehende Clubkultur nicht beeinträchtigt bzw. die Nut-
zung nicht gefährdet, da keine schutzbedürftige Nutzung geplant ist. Damit wird dem 
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Sicherung der Clubkultur im Bereich 
Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ Rechnung getragen. 
 
 
4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und Zielbild für die Kölner 
Weststadt 
Der wirtschaftliche Strukturwandel führte im Gebiet Braunsfeld | Müngersdorf | Ehren-
feld insbesondere seit 1980 verstärkt zu Verlagerungen und Schließungen von gewerb-
lich-industriellen Betrieben mit einem drastischen Rückgang der Beschäftigten. Um den 
Strukturwandel stadtverträglich zu bewältigen, wurde im Jahr 2004 für das gesamte 
Gebiet mit der Rahmenplanung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld ein Planungskon-
zept mit Maßnahmenprogramm vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Aufgrund vielfäl-
tiger, dynamischer Entwicklungen auf dem Gebiet der Rahmenplanung erhielt die 
Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss vom Februar 2020 den politischen Auftrag diese 
fortzuschreiben. In einem vorgeschalteten Prozess hierzu wurde das sogenannte „Ziel-
bild für die Kölner Weststadt“ erstellt. Das Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße liegt

/ 10 
 
im östlichen Bereich des Zielbildes im Gaswerkquartier (westliche Fläche) und im Licht-
quartier (östliche Fläche). Das Zielbild trifft für diese Bereiche folgende Zielaussagen: 
 Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere (ausgegliche-
nes Verhältnis von bezahlbarem Wohnraum und nicht störendem Gewerbe inkl. 
Nahversorgung).  
 Bedarfsgerechter Ausbau der Jugend- und Bildungsinfrastruktur i. V. m. neuen 
Wohnflächen (Schulen, Kitas sonstige Jugendangebote) 
 Schaffung von wohnungsnahem und klimawandelgerechtem Grün im Zuge der 
Gebietsentwicklung (Rückzugsorte z.B. Pocket Parks, Dachgärten, Spielplätze) 
 Einbindung identitätsstiftender Gebäude der lokale Industriegeschichte (östliche 
Teilfläche) 
 Schaffung von zentralen und (kleinen) dezentralen Mobilstationen (ÖPNV, 
Radabstellplätze, Sharing-Angebote, Fahrradservice, Quartiersgarage, etc.) 
(westliche Teilfläche) 
 Weiterentwicklung der Kreativwirtschaft im Quartier 
 Schaffung einer neuen, linearen Grünverbindung „Bahnweg“ für den Fuß- und 
Radverkehr entlang der Bahntrasse  
 
4.6 Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) 
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb zentraler Versor-
gungsbereiche, daher sind großflächige Einzelhandelsnutzungen (>800 m² Verkaufsflä-
che) auszuschließen. Kleinflächige Einzelhandelsbetriebe, die der Deckung des Mit-
tagsbedarfs der Büroangestellten dienen (Convenience Stores), wie die hier vorge-
schlagenen Läden, stehen den Zielsetzungen des EHZK nicht entgegen. Der Schwer-
punkt der kleinteiligen Angebote sollte hierbei den Fokus auf Frequenznahme und nicht 
der Frequenzerzeugung liegen. In diesem Bereich der „Weststadt“ sollten nur sehr 
kleinteiliger Einzelhandel und gegenüber sonstigen Nutzungen deutlich untergeordnete 
Handelsangebote möglich sein (bspw. Kiosk, Bäcker oder Verkaufsstätten, die im di-
rekten Zusammenhang mit der lokalen Produktion stehen). 
 
4.7 Denkmalschutz 
Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das auf Grundlage des DSchG NW 
(Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) unter Schutz stehende Baudenkmal „Ver-
waltungsgebäude an der Oskar-Jäger-Straße 192“. 
 
Der Bau des Verwaltungsgebäudes in der Oskar-Jäger-Str. im Jahr 1922 ist Zeuge der 
späten Phase der Besiedlung Ehrenfelds durch Firmenniederlassungen. Baugeschicht-
lich ist der freistehende Backstein-Großbau mit Werksteingliederungen und verputztem 
Erdgeschoss ein Beispiel für die wenigen, in Köln noch erhaltenen Backsteinarchitektu-
ren, die für die frühen Industriebauten typisch waren. Seine städtebauliche Relevanz 
als „markanter Blickpunkt an der Kreuzung Oskar-Jäger- und Vogelsanger Str.“ wird 
auch im Eintragungstext betont. 
 
4.8 Radverkehrshauptnetz 
Seit 1. September 2022 liegt für das gesamte Stadtgebiet ein von den Bezirksvertre-
tungen beschlossenes Radverkehrshauptnetz vor. 
 
Sowohl in der Oskar-Jäger-Straße als in der Vogelsanger Straße soll der Radverkehr 
separat geführt werden. Nördlich des Bahndamms ist eine zusätzliche Radwegeverbin-
dung zwischen Oskar-Jäger-Straße und Venloer Straße geplant.

/ 11 
 
5. Städtebauliches Konzept 
Die Vorhabenträgerin plant, das ehemals industriell-gewerblich genutzte Areal an der 
Oskar-Jäger-Straße im Rahmen eines umfangreichen Transformationsprozesses unter 
Würdigung der Besonderheiten des Ortes in ein zeitgemäßes, lebendig-urbanes Quar-
tier mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen zu überführen. Neben urbanen Ar-
beitswelten (Büros und Dienstleistung) ist auch die im Zielbild anvisierte Weiterentwick-
lung der Kreativwirtschaft durch Bereitstellung von entsprechend Flächen beabsichtigt. 
Daneben sind kleinere Kultur- und Gastronomieangebote vorgesehen, wodurch die 
spezifische „Ehrenfelder DNA“ zeitgemäß und zukunftsfähig vervollständigt werden 
kann. 
 
5.1 Baulich-räumliches und funktionales Konzept 
Wettbewerbsergebnis (Stand April 2024) 
Der Wettbewerbsbeitrag von neutelings riedijk architecten, Rotterdam (NL) mit kollektif 
landscape, Ghent (BE) schlägt einen Teilerhalt der bestehenden Produktionshalle in 
voller Tiefe „im Rücken“ des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes vor. Das 
Denkmal behält seinen Wirkraum zur Oskar-Jäger-Straße und bleibt allseitig freige-
stellt. 
 
Nördlich bzw. südlich der „großen Halle“ sowie im Baufeld West werden drei achtge-
schossige Hochpunkte vorgeschlagen. In einem Dreiklang bieten die in der Höhe ange-
glichenen Baukörper rund um das Denkmal eine harmonische und dennoch pointierte 
Städtebausilhouette. Mit einem weiteren, 15-geschossigen Hochpunkt in Richtung 
Mitte Ehrenfeld und Bahntrasse wird eine gute Orientierung des Projektareals im Stadt-
grundriss sichergestellt. 
 
Durch die auf die „große Halle“ bezogene Ausrichtung der geplanten Solitäre an der 
Vogelsanger Straße, ergibt sich eine räumliche Erweiterung des Straßenraums in be-
grünte Vorzonen bzw. Platzflächen. Die Bestandsgebäude an der Vogelsanger Straße 
werden nicht erhalten. 
 
Auch im Baufeld West ergibt sich durch die (orthogonale) Ausrichtung der nördlichen 
Bauflucht auf die Oskar-Jäger-Straße eine räumliche Aufweitung zum geplanten Fuß- 
und Radweg südlich des Bahndamms, der von der Oskar-Jäger-Straße Richtung Wes-
ten bis zur Vitalisstraße weitergeführt werden soll. 
 
Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes  
 
Das Preisgericht empfahl am 29. April 2024, Folgendes zu berücksichtigen: 
 Die Größe der Halle nach Süden (Gasse) muss im Weiteren präzisiert werden, 
eventuell würde der Verzicht auf ein Hallensegment etwas mehr Luft verschaffen, 
für gestalterische und funktionale Notwendigkeiten gleichermaßen. Ein Segment-
verzicht sollte zu einer besseren, weiter zu präzisierenden Grundrissgeometrie 
ohne Verlust nutzbarer Flächen führen. 
 Das Freiraumkonzept mit sehr dichten Bepflanzungen rund um das Denkmalge-
bäude sollte in Bezug zur Ökologie (Entsiegelung / Wassermanagement / sinnvol-
len und gewünschten Großbaumpflanzungen etc.), zur Funktionalität inkl. möglicher 
und auszuarbeitender sozialer Kontrollen (Abgrenzungen zum öffentlichen Raum) / 
Ehrenfelder Besonderheiten, sowie zur Gestaltung z. B. in Richtung Norden zum 
zukünftigen Radweg überarbeitet werden. 
 Die Nutzung der Halle inklusive aller Interimsbelegungen verlangt ein besonderes 
Management und die Ehrenfelder Unterstützung. Die intensive Kommunikation 
sollte hier unbedingt Bestandteil der Projektentwicklung und der weiteren Planungs-
phasen werden.

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 Die Erreichbarkeit des Projektareals kann von dem neuen Weg für Fußgänger und 
Radfahrer am Bahndamm partizipieren. Hierbei sollte der Flächenanspruch für Rä-
der im öffentlichen Raum und auch in den Gebäuden nicht unterschätzt werden. 
Die Konzeption muss hier realisierungsfähig werden und auch im Freiraumkonzept 
darauf reagieren. 
 
Nach nochmaliger Prüfung seitens der Vorhabenträgerin wurde deutlich, dass der Ver-
zicht auf ein Hallensegment im Süden keine Vorteile für das Projekt bietet. Dreiseitig 
umlaufend sind bereits im Wettbewerbsbeitrag überdachte Vorzonen geplant gewesen, 
die insbesondere den Raum zwischen Halle und dem Baufeld Süd bzw. dem denkmal-
geschützten Verwaltungsgebäude aus der Fußgängerperspektive optisch aufweiten 
und beispielsweise für überdachte Aufenthaltsbereiche, Fahrradabstellflächen nutzbar 
sind. 
 
Die drei, im Wettbewerb achtgeschossigen Gebäude (West, Süd, Nord 1) werden je-
weils um ein Vollgeschoss auf sieben Geschosse reduziert, um unter der Hochhaus-
grenze zu bleiben. Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m nach § 2 Absatz 3 Satz 
2 BauO NRW (Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in 
dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel) sind Hoch-
häuser, die besonderen bautechnischen Regelungen unterliegen. Das Sockelgeschoss 
des Südturms wird um ein Vollgeschoss auf drei Vollgeschosse erhöht, bleibt damit 
aber immer noch hinter der Höhe der Brandwand zum südlichen Nachbarn zurück. Der 
Hochpunkt (Nord 2) wird von 15 auf 17 Vollgeschosse erhöht, so dass der Turm noch 
schlanker wirkt. 
 
Das Baufeld West wurde an die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans ange-
passt und um den geplanten Fuß- und Radweg südlich des Bahndamms reduziert. Der 
geplante Fuß- und Radweg südlich der Bahntrasse wird im Bebauungsplan „Max Be-
cker-Areal“ gesichert.  
 
Die weitere Ausdifferenzierung der Fassaden erfolgt unter Berücksichtigung des noch 
zu erarbeitenden Energiekonzeptes einschließlich vorzusehender Klimaschutzmaßnah-
men. Es ist geplant, Außenräume für Nutzungen in den Obergeschossen in Form von 
Balkonen, Loggien und Dachterrassen vorzusehen. Alle Dachflächen der geplanten 
Gebäude sollen extensiv begrünt werden, soweit sie nicht als Dachterrassen oder für 
Dachaufbauten (Aufzugsüberfahrten, Technik) genutzt werden. PV-Anlagen über ex-
tensiver Dachbegrünung sind möglich. 
 
Das Freiraumkonzept wird unter Berücksichtigung des Niederschlagsbeseitigungskon-
zeptes im weiteren Verfahren konkretisiert, einschließlich der Integration von oberirdi-
schen Fahrradabstellmöglichkeiten. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen wird im weite-
ren Verfahren auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermittelt (siehe Kap. 
5.3). Der Anregung, eine Abgrenzung zu öffentlichen Straßenverkehrsflächen zu ge-
stalten, soll gefolgt werden. Möglich sind beispielsweise Sitzmauern oder eine Model-
lierung des Geländes („Dünenlandschaft“). Sowohl in begrünten Außenräumen als 
auch auf befestigten Flächen sollen große Baumgruppen integriert werden. 
 
Funktionales Konzept 
Insgesamt sind ca. 51.165 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies umfasst Flä-
chen für Büros und Beherbergungsbetriebe (ca. 95 % der BGF) und ergänzende Nut-
zungen wie Gastronomie, Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musikver-
anstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% 
der BGF). Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschoss-
zonen soll die Neubebauung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesam-
ten Nachbarschaft schaffen.

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Das aktuelle Nutzungskonzept ermöglicht einen Flächenanteil von mehr als 5 % der 
BGF für ergänzende Nutzungen, wie z.B. Kultur, Gastronomie und Handel. 
 
Das Konzept von NRA lässt in allen Erdgeschosszonen der geplanten Gebäude durch 
größere Geschosshöhen den gesamten Nutzungsmix zu. Die Verortung bestimmter 
Nutzungen ist erst im weiteren Verfahren möglich. Die bisherigen Festlegungen kön-
nen nur vorläufig sein bzw. haben Vorschlagscharakter. 
 
Die prominente Lage der „großen Halle“ innerhalb des Plangebietes bildet eine gute 
Adresse und gleichzeitig Vorzonen mit hoher Aufenthaltsqualität, die für gastronomi-
sche, aber auch kulturelle Nutzungen gute Standortvorteile bieten. Es gibt auch Überle-
gungen, hier ein kleineres Hotel (Boutique-Hotel) oder eine Markthalle zu integrieren. 
Der Nutzungsmix soll durch Loft-Büros, Ateliers und Dienstleistungen aus dem Sport- 
oder Gesundheitsbereich ergänzt werden. 
 
Im denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude werden Büros und bei Bedarf Dienstleis-
tungs- und Bildungsangebote verortet.  
 
Im Baufeld West ist Büronutzung kombiniert mit einem Beherbergungsbetrieb (weniger 
als 100 Betten oder 80 Zimmer) vorgesehen.  
 
5.2 Berücksichtigung des eingetragenen Denkmals bzw. identitätsstiftenden Gebäu-
debestandes 
Das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Verwaltungsgebäude der Firma 
Thyssen-Krupp-AG mit der Adresse Oskar-Jäger-Straße 192 wird erhalten. Eine Erhö-
hung bzw. Aufstockung ist nicht vorgesehen. Der bestehende, eingeschossige Seiten-
flügel auf der Südseite bleibt ebenfalls erhalten, in der aktuellen Planung reduziert um 
ein nachträglich angebautes Trafogebäude. 
 
Durch den Erhalt des Mittelteils der bestehenden Produktionshalle, die geplante Hö-
henentwicklung und die allseitige Freistellung wird das Denkmal in seiner Substanz, 
seinem Erscheinungsbild und in seinem Wirkungsraum nicht beeinträchtigt. 
 
5.3 Erschließung 
Das Vorhaben wird über die Oskar-Jäger-Straße und die Vogelsanger Straße erschlos-
sen, so dass die Außenräume – bis auf Anlieferverkehr, Notfahrzeuge, Vorfahrten - frei 
von motorisiertem Individualverkehr bleiben können. Bereiche, die öffentlich zugänglich 
sein werden, werden im weiteren Verfahren definiert und planungsrechtlich gesichert. 
 
Für die Vogelsanger Straße östlich der Oskar-Jäger-Straße wird aktuell eine Neuge-
staltung zugunsten eines größeren Flächenanteils für zu Fuß Gehende und Radfah-
rende geplant (Planungsbeschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021). 
 
Die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende steht bei der Umgestal-
tung im Vordergrund. Die Vogelsanger Straße ist ein wichtiges Teilstück des Schul-
wegs zur neuen Heliosschule. Überfahrungen des projektseitigen Fahrradschutzstrei-
fens bzw. Gehwegs für Zu-/Ausfahrten (TGa, Lieferverkehr etc.) sollen möglichst redu-
ziert ausgestaltet werden. Die Lage notwendiger Anlieferzonen, Feuerwehrzufahrten/-
aufstellflächen etc. werden im weiteren Verfahren festgelegt. 
 
Zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen und Reduzierung des motorisierten Indivi-
dualverkehrs wird ein Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung 
der Stadt Köln erarbeitet (Büro Argus Studio, Hamburg) und der notwendige Stellplatz-
bedarf für Kfz und Fahrräder, auch für Fahrräder mit einem größeren Platzbedarf wie

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Lastenfahrräder, ermittelt. Es soll ein attraktives Angebot an (oberirdischen und in Ge-
bäuden integrierten) Fahrradabstellplätzen im Plangebiet vorgesehen werden, das den 
ermittelten Bedarfen entspricht. Es wird geprüft, ob durch ein Parkraummanagement 
Tiefgaragenstellplätze mehrfach genutzt werden können, beispielsweise tags Büronut-
zung, nachts Veranstaltungen. Es sollen jedoch keine öffentlichen Parkgaragen entste-
hen. 
 
Die Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage im Bereich der Gebäude „Nord 1“ / „Nord 2“ / „Nord 3“ 
mündet auf die Vogelsanger-Straße. Die Tiefgaragenein-/ausfahrt für das Gebäude 
„Süd“ sowie das Baufeld „West“ liegen an der Oskar-Jäger-Straße. Durch die Lage der 
geplanten Tiefgaragen mit ausreichenden Abständen zu Knotenpunkten können Kon-
flikte zwischen zu Fuß-Gehenden und Radfahrenden vermieden bzw. reduziert wer-
den. Nach Stand Wettbewerbsergebnis sind rechnerisch ca. 487 Stellplätze erforder-
lich. Die genaue Zahl der Stellplätze hängt zum einen vom Mobilitätskonzept sowie den 
konkreten Nutzungen ab. Das Mobilitätskonzept wird derzeit erstellt.  
 
Nördlich an das Baufeld „West“ angrenzend ist eine neue Fuß- und Radwegeverbin-
dung (Zweirichtungsverkehr) in Richtung Max Becker-Areal (im Zielbild auch „Bahn-
weg“ genannt) geplant. Um eine übersichtliche Kreuzungssituation mit der Oskar-Jä-
ger-Straße organisieren zu können, ist nördlich des Baufelds „West“ eine dreieckige 
Vorzone vorgesehen. Der „Bahnweg“ soll über die Oskar-Jäger-Straße in östlicher 
Richtung entlang der Vogelsanger Straße mit beidseitigen Fahrradschutzstreifen bzw. 
Gehwegen weitergeführt werden (siehe oben).  
 
Neben dem Mobilitätsgutachten wird ein Verkehrsgutachten erstellt (bernard Gruppe, 
Köln). Als Grundlage für die verkehrlichen Untersuchungen wurde eine Verkehrszäh-
lung durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit der umliegenden Lichtsignalanlagen in den 
Kreuzungsbereichen wird im Prognose Null-Fall und Prognose Plan-Fall untersucht. 
 
Entsprechend einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird geprüft, ob die 
Verkehre im Prognose Planfall am Knotenpunkt Leyendeckerstraße / Helmholtzstraße / 
Vogelsanger Straße/ Oskar-Jäger-Str. (nördlich des Bahndamms) auch mit einem 
Kreisverkehr verträglich abgewickelt werden können. 
 
6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange  
6.1 Schalluntersuchung Verkehrslärm und Gewerbelärm 
Für das Plangebiet wurden im Rahmen einer vorlaufenden Machbarkeitsstudie die Ver-
kehrs- und Gewerbelärmimmissionen untersucht. Dabei wurden Berechnungen mit Be-
rechnungshöhen von 2 m (EG.), 8 m (2. OG.) und 20 m (6. OG.) über Geländehöhe 
durchgeführt –  zunächst bei freier Schallausbreitung, wobei das denkmalgeschützte 
Gebäude an der Oskar-Jäger-Straße mitberücksichtigt wurde.  
 
Die Berechnungen zeigen, dass das Plangebiet vorbelastet ist, durch:  
 Verkehrslärmimmissionen, insbesondere durch Schienenverkehr, aber auch 
durch Straßenverkehr.  
 Gewerbelärm der vorhandenen Gewerbebetriebe, vor allem westlich und süd-
westlich des Plangebietes.  
 Gewerbelärm der Clubnutzungen südlich und östlich des Plangrundstücks.  
 
Zur Verdeutlichung der Lärmsituation bei einer Bebauung wurden zudem Berechnun-
gen auf Grundlage von Bebauungs-Simulationen aus der städtebaulichen Studie (Büro 
StudioVlayStreeruwitz, Wien) durchgeführt.

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Beim Verkehrslärm betragen die Orientierungswerte der DIN 18005 im Tageszeitraum 
65 dB(A) und 55 dB(A) im Nachtzeitraum. Sie werden tags im Norden und Nordwesten 
sowie nachts weiterhin nahezu auf dem gesamten Gebiet überschritten.  
 
Die höchsten Gewerbelärmimmissionen im Tageszeitraum sind aus Richtung der Ge-
werbelärmquellen westlich und südwestlich des Plangebiets zu erwarten. Der Immissi-
onsrichtwert der TA Lärm von 65 dB(A) in Gewerbegebieten wird jedoch auf dem ge-
samten Plangrundstück eingehalten. 
 
Im Nachtzeitraum sind neben den gewerblichen Nutzungen westlich und südwestlich 
des Plangebietes auch die angrenzenden (Musik-)Club-Nutzungen südlich und östlich 
maßgebend. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbegebiete im Nachtzeit-
raum beträgt 50 dB(A). Dieser wird in Teilen im südwestlichen und östlichen Bereich 
des Plangrundstücks überschritten (bis 58 dB(A)). 
 
Auf Grundlage der maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 für Straßen-, 
Schienenlärm und gemäß der Immissionsrichtwerte TA Lärm für Gewerbegebiete bei 
freier Schallausbreitung werden im weiteren Verfahren die Anforderungen an das 
Schalldämmmaß der Außenbauteile ermittelt.  
 
6.2 Boden / Baugrund 
Innerhalb des Plangebietes liegen die Altstandorte Nr. 40119 (Oskar-Jäger-Straße 175 
Ofen- und Rußfabrik) und Nr. 401537 (Oskar-Jäger-Straße 192). Angrenzend an das 
Plangebiet liegen die Altstandorte Nr. 40128, Nr. 40133, Nr. 401371, Nr. 401375 und 
Nr. 40119_001. 
 
Im Vorfeld wurden Baugrunderkundungen für beide Teile des Plangebiets durchgeführt 
(ALBO-tec Technologiezentrum für Analytik und Bodentechnik GmbH, Stand 
16.01.2022).  
 
Teilfläche Ost 
 
In allen Baugrunderkundungen wurden zunächst Auffüllungen angetroffen. Die Mäch-
tigkeit des anthropogenen Bodens variiert zwischen 0,4 m und 3,7 m, ist aber zu einem 
überwiegenden Teil über 2 m stark. Die Fremdbestandteile wechseln in Zusammenset-
zung und Massenanteilen und setzen sich aus den typischen industriellen Recycling-
Baustoffen, die für eine Verbesserung der Tragfähigkeit und Verdichtbarkeit des Bau-
grundes in der Vergangenheit eingesetzt wurden und nicht bindigen Böden (Sand/Kies) 
zusammen. Am häufigsten wurden Schlacke sowie Beton- und Ziegelbruch in den Auf-
füllungen angetroffen.  
 
Unterhalb der Auffüllungen wurden überwiegend die für die Niederrheinische Bucht ty-
pischen Sande und Kiese erkundet, die zur Tiefe hin bis zur maximalen Endteufe von 
8,0 m unter Geländeoberkante (GOK) von einen schwach kiesigen Feinsand in einen 
sandigen Kies übergehen. In einigen Bohrungen befindet sich eine bindige Boden-
schicht im Liegenden der Auffüllungen, die ca. 0,5 m bis maximal 1,0 m mächtig ist und 
als feinsandiger Schluff (fluviatile Sedimente) angesprochen wurde. 
 
 
Teilfläche West 
 
In allen Baugrunderkundungen wurden fast über die gesamte Erkundungstiefe von 
8,0 m unter GOK Auffüllungen unter einer 8,0 - 13,0 cm dicken Asphaltdecke angetrof-
fen. Bei den anthropogenen Böden handelt es sich ausschließlich um Sande, die unter-
schiedlich stark mit Fremdbeimengungen durchsetzt sind. In den Kleinrammbohrungen 
wurde Ziegelbruch, Schlacke sowie Betonbruch angetroffen.

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In einer Kleinrammbohrung wurde bei ca. 7,5 m u. GOK der gewachsene Boden ange-
troffen. Hierbei handelt es sich um einen für die Niederrheinische Bucht typischen kie-
sigen Sand. 
 
Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Stoffstromkontrolle der Abbruch- und Aushubab-
fälle ist im Rahmen des Abbruchs bzw. des Aushubs ein Entsorgungskonzept zu er-
stellen und der Unteren Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde 
(IWA) zur Prüfung vorzulegen. Die Rückbau- und Aushubmaßnahmen sind gutachter-
lich zu begleiten. 
 
Im weiteren Verfahren ist ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß 
Bundesbodenschutzgesetz/ Bundesbodenschutzverordnung vorzulegen, das eine Risi-
koabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet. 
 
6.3 Natur und Landschaft | Maßnahmen zur Klimaanpassung 
Der gesamte Bereich der Weststadt ist durch einen geringen Grünanteil und starke 
Versiegelungen geprägt. An heißen Sommertagen kommt es daher zu einer erhöhten 
Belastung durch Hitze. Die durch das Kölner Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 
erstellte Hinweiskarte zum Flächennutzungsplan weist beinahe das gesamte bebaute 
Gebiet in der Weststadt als hitzebelasteten Bereich aus. Auch mangelt es in der West-
stadt an ausreichender Straßenbegrünung. Vorhandene Straßenbäume sind zudem 
angesichts der starken Versiegelung und der gewerblichen Nutzung extremen Bedin-
gungen (z.B. Luftverschmutzung, Schadstoffeinträge, Parken, Bodenverdichtung, 
Hitze- und Trockenstress) ausgesetzt.  
 
Das Plangebiet selbst ist heute fast vollständig durch bauliche Anlagen versiegelt. Bei 
allen anderen Freiräumen handelt es sich um versiegelte Flächen, die als Stellplätze, 
Erschließungsflächen oder Lagerplätze genutzt werden. 
 
Zu dem Verfahren ist ein Grünordnungsplan (GOP) zu erstellen, einschließlich Be-
standsaufnahme sowie Baumkartierung und –bewertung.  
 
In Hinblick auf das Entwicklungsziel des Landschaftsplans und auf die Vorgaben und 
Empfehlungen für Nichtwohngebäude aus den Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln sind 
verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Kleinklimas einzuplanen. 
 
6.4 Energieeffizienz und Nachhaltigkeit 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossenen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die 
darin festgelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der mit der 
Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Durchfüh-
rungsvertrag verbindlich geregelt und gesichert. 
 
Verbindliche Anforderungen an Nichtwohngebäude sind: 
 
 Einhaltung des Standards kfW-Effizienzgebäude 40 EE oder besser 
 Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: 
 KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmean-
schluss. Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. 
 Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fern-
wärmenetz nicht gegeben ist.

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 KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U-
Werten: 
opake Bauteile    < 0,15 W/(m²K) 
transparente Bauteile  < 0,18 W/(m²K) und 
 Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle 
Klimaschutz), 
 
 Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenen-
falls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar). 
 
Die Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien wird im weiteren Verfahren mittels Te-
stattabelle nachgewiesen. Seitens der Vorhabenträgerin wird eine DGNB Zertifizierung 
„Gold“ angestrebt. 
 
6.5 Artenschutz 
Es liegt eine gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Arten-
schutzes gem. § 44 BNatSchG (Artenschutzprüfung Stufe 1 – Vorprüfung), erstellt 
durch das umweltbüro essen (Stand April 2024) vor. 
 
Vor dem Hintergrund fehlender Habitatbestandteile bzw. unzureichender Habitatquali-
tät auf der Vorhabenfläche ist eine erhebliche Beeinträchtigung der im FIS bzw. Roten 
Liste verzeichneten Vogelarten auszuschließen. Hinsichtlich Brutgeschehen bei nicht 
planungsrelevanten Vogelarten sind Verbotstatbestände auszuschließen, sofern bei 
einem Abriss im Sommerhalbjahr an einer Stelle am Gebäude eine Untersuchung auf 
Brutgeschehen vorgenommen wird. Zudem sind die gesetzlich vorgeschriebenen Ro-
dungszeiten (einschließlich Rankpflanzen) in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28./29. 
Februar einzuhalten. Die Existenz von Fledermausquartieren ist nicht zweifelsfrei aus-
zuschließen. Es bedarf daher bei der Durchführung des Abbruchvorhabens mit weni-
gen zeitlichen Ausnahmen spezieller Schutzmaßnahmen. Die Umsetzung des Vorha-
bens zwischen Mitte April und Mitte August eines Jahres (Wochenstubenzeit) sollte 
vermieden werden. Ist dies nicht möglich, sind weitergehende Untersuchungen (mit 
Ultraschalldetektor) und gegebenenfalls Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen durchzu-
führen. Bezüglich dem ggf. erforderlichen Ausgleich für entfallende Ruhe- und Fort-
pflanzungsstätten ist das Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abzu-
klären. Gegebenenfalls sind dem Abbruch vorlaufend weitere Untersuchungen erfor-
derlich. 
 
Die artenschutzrechtlichen Belange sind demnach nicht in einer Weise betroffen, die 
der Realisierung der bauleitplanerischen Ziele prinzipiell entgegenstehen. Das Eintre-
ten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG ist in Verbin-
dung mit den Regelungen des § 44 (5) BNatSchG für das Abrissvorhaben auszuschlie-
ßen, auch wenn hinsichtlich gebäudebewohnender Fledermausarten bei einem Abriss 
während der Wochenstubenzeit eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange erfor-
derlich wird und gegebenenfalls Schutz- sowie Ausgleichsmaßnahmen erforderlich 
werden. 
 
6.6 Entwässerung  
Für Teile des Plangebietes besteht gemäß den Starkregengefahrenkarten der StEB bei 
Starkregenereignissen aller Jährlichkeiten ein mäßiges Überflutungsrisiko. Es ist ein 
Entwässerungskonzept (§44 LWG), Überflutungsnachweis/ -prüfung nach DIN 1986-
100 (jeweils Abstimmung mit StEB) sowie ein Versickerungskonzept mit entsprechen-
den Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Ableitung von Niederschlägen ge-
mäß des Schwammstadt-Konzepts zu erstellen.

7. Planverwirklichung 
Die Flächen innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans befinden sich im Eigen-
tum der Vorhabenträgerin. Der Teilbereich der Oskar-Jäger-Straße befindet sich im Ei-
gentum der Stadt Köln. 
 
Die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans wird im Durchführungsver-
trag zwischen Stadt und Vorhabenträgerin geregelt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet 
sich zur Durchführung des Vorhabens und der internen Erschließungsmaßnahmen ein-
schließlich der Begrünungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist nach den Re-
gelungen des Vertrages. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurz-
fristige Umsetzung der Planung vorgesehen. 
 
Die Kosten aller Maßnahmen trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen 
keine Kosten. 
 
 
FACHGUTACHTEN 
 
Artenschutzprüfung (Stufe 1), umweltbüro essen, Essen, Stand 19.06.2023 
 
Verkehrsuntersuchung, BERNARD Gruppe ZT GmbH, Köln – in Bearbeitung 
 
Mobilitätskonzept, ARGUS Stadt und Verkehr, Hamburg – in Bearbeitung 
 
Entwässerungskonzept – Erstellung im weiteren Verfahren 
 
Freianlagenplanung (GOP) – Erstellung im weiteren Verfahren 
 
Schalltechnische Untersuchung (Verkehrs-/Gewerbelärm), Peutz Consult, Düsseldorf – 
Erstellung im weiteren Verfahren 
 
Baugrunderkundungen zur Untersuchung und Bewertung möglicher Belastungen des 
Bodens – westliches Grundstück, ALBO-tec Technologiezentrum für Analytik und Bo-
dentechnik GmbH, Mülheim an der Ruhr, Stand 16.01.2022 
 
Baugrunderkundungen zur Untersuchung und Bewertung möglicher Belastungen des 
Bodens – östliches Grundstück, ALBO-tec Technologiezentrum für Analytik und Bo-
dentechnik GmbH, Mülheim an der Ruhr, Stand 16.01.2022 
 
Energiekonzept (in Abstimmung mit Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln) – Erstellung 
im weiteren Verfahren 
 
Klimatologische Stellungnahme (Windkomfort, Durchlüftung, Besonnung) – Erstellung 
im weiteren Verfahren

Anlage 10 RPB_Beschluss_Thyssen-Gelände_2232-2024 vom 03.09.2024

1691 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 06.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
03.09.2024 
öffentlich 
6.1 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld;  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) 
2232/2024 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden ge-
änderten und ergänzten Beschluss zu fassen: 
 „Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung 
nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
 
Ergänzung: 
1. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private Vorbereich an 
der Vogelsanger Straße als öffentliche / öffentlich zugängliche Gehweg-
fläche genutzt werden kann. 
2. In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße soll eine mögliche 
zukünftige Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der Gebäu-
deform vorweggenommen werden.“ 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

Anlage 11 Beschluss BV 4 vom 09.09.2024 zu 2232_2024

1693 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 11.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.09.2024  
öffentlich 
10.4 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld;  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) 
2232/2024 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin auf-
zufordern, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 
einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in A nwendung 
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. 
Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei ge-
mäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private Vorbereich an der Vo-
gelsanger Straße als öffentliche / öffentlich zugängliche Gehweg-fläche genutzt 
werden kann.  
 
In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße soll eine mögliche zu-
künftige Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der Gebäudeform 
vorweggenommen geprüft werden.“  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

03.09.2024 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2232/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.07.2024
Erstellt
17.07.2024 14:14