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AN/1193/2022

Ergänzungsantrag zu 9.2.1

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 08.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 08.06.2022, TOP 9.2.1.1

Ergänzungsantrag von Bündnis90/Grüne, CDU und SPD

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Anlage 1_

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Ergänzungsantrag von Bündnis90/Grüne, CDU und SPD

2795 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
 
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Köln, 6. Juni 2022 
 
Regionalplan 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
Wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag zu 9.2.1 Regionalplan auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu 
setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt die Variante 2 der Beschlussvorlage um 
folgende Punkte: 
Fläche 3-306-001 Salzburger Weg in Köln Junkersdorf als ASB mit der internen 
Zweckbindung für die Verwaltung: Schulstandort mit Sporthallen und Stadion-
Parkhaus mit Freiraum 
Alle anderen Flächen für ASB lehnt die Bezirksvertretung Lindenthal ab 
Fläche GIB-041-01 Junkersdorf Marsdorf (in Anlage 2 Umweltbericht Seite 10) Diese 
Fläche wird zweigeteilt: GIB-041-01 nördlich Toyotta-Allee wird GIB und Fläche GIB-
041-01 südliche Toyotta-Allee wird Freiraum mit Sportflächen 
Freiraumfläche Der Freiraum vom Landschaftspark Belvedere ab Autobahn A4 
zwischen Lövenich und Widdersdorf wird bis zur Stadtgrenze Köln/Rhein-Erft-Kreis 
als Freiraum für einen Landschaftspark festgesetzt.  
Begründung:

In Jahre 2020 hat die Bezirksvertretung Lindenthal Stellung genommen zum 
Regionalplan.  Einige vorgeschlagene Flächen für ASB sind nicht mehr möglich, da 
der Rat der Stadt Köln eine Trassenführung nach Widdersdorf mit der Linie 4 
beschlossen hat. Weitere Flächen sind wegen der Auswirkungen auf das Klima 
abzulehnen. 
Die heute als Stadion-Autoparkplatz dienende Fläche am Salzburger Weg wird zu 
ASB umgewidmet. Für die Bezirksvertretung ist damit eine Zweckbindung als 
Schulstandort mit Sporteinrichtungen und einem Parkhaus für das Stadion wichtig 
und bindet die Verwaltung mit dem Beschluss an diesen Zweck. 
Die Bezirksvertretung Lindenthal teilt die GIB Fläche in Köln Junkersdorf Marsdorf in 
Übereinstimmung mit ihren Beschluss zu einem Landschaftspark in Marsdorf. Die 
Umweltauswirkungen sind bei einer Umwandlung in GIB oder ASB erheblich. 
Der nördliche der Toyotta-Allee gelegene Raum kann als GIB ausgewiesen werden, 
da hier die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima geringer sind. 
In der Freiraumplanung fehlt der schon bei RegioGrün und der Regionale 2010 
geplante Grünzug „Zwischen den Feldern“ vom Landschaftspark Belvedere bis zur 
Glessener Höhe. Zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis sollte dieser Freiraum im 
Regionalplan gesichert werden. 
gez. Ute Ackermann                         gez. Svenja Führer           gez. Friedhelm Hilgers 
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      CDU-Fraktion         SPD-Fraktion

Anlage 1_

4685 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage AN/1193/2022 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu  
Ergänzungsantrag nach § 3 GeschO des Rates der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU 
und SPD zu TOP 9.2.1 der Sitzung der BV Lindenthal am 08.06.2022 nach § 3 GeschO des 
Rates 
Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt die Variante 2 der Beschlussvorlage um folgende Punkte: 
1. Fläche 3-306-001 Salzburger Weg in Köln Junkersdorf als ASB mit der internen Zweckbindung für 
die Verwaltung: Schulstandort mit Sporthallen und Stadion, Parkhaus mit Freiraum 
Begründung: 
Die heute als Stadion-Autoparkplatz dienende Fläche am Salzburger Weg wird zu ASB 
umgewidmet. Für die Bezirksvertretung ist damit eine Zweckbindung als Schulstandort mit 
Sporteinrichtungen und einem Parkhaus für das Stadion wichtig und bindet die Verwaltung mit 
dem Beschluss an diesen Zweck.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei der hier angesprochenen Fläche handelt es sich um die Teilfläche 3-306-001A.   
Die Festlegung der beabsichtigten standortspezifischen Zweckbindung des Allgemeinen 
Siedlungsbereichs (ASB) „Schulstandort mit Sporthallen und Stadion, Parkhaus mit Freiraum“ 
kann auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgenommen werden.  
 
2. Alle anderen Flächen für ASB lehnt die Bezirksvertretung Lindenthal ab. 
Begründung: 
Im Jahre 2020 hat die Bezirksvertretung Lindenthal Stellung genommen zum Regionalplan. Einige 
vorgeschlagene Flächen für ASB sind nicht mehr möglich, da der Rat der Stadt Köln eine 
Trassenführung nach Widdersdorf mit der Linie 4 beschlossen hat.  
Weitere Flächen sind wegen der Auswirkungen auf das Klima abzulehnen. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es besteht die Bitte um Klarstellung, welche ASB-Festlegungen hier konkret gemeint sind.   
 
3. Fläche GIB-041-01 Junkersdorf Marsdorf (in Anlage 2 Umweltbericht Seite 10). Diese Fläche wird 
zweigeteilt: GIB-041-01 nördlich Toyotta-Allee wird GIB und Fläche GIB041-01 südliche Toyotta-
Allee wird Freiraum mit Sportflächen Freiraumfläche. 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal teilt die GIB Fläche in Köln Junkersdorf Marsdorf in 
Übereinstimmung mit ihren Beschluss zu einem Landschaftspark in Marsdorf. Die 
Umweltauswirkungen sind bei einer Umwandlung in GIB oder ASB erheblich. Der nördliche der 
Toyotta-Allee gelegene Raum kann als GIB ausgewiesen werden, da hier die Auswirkungen auf 
die Umwelt und das Klima geringer sind.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die für die Teilflächen südlich der Toyota-Allee beabsichtigte Zweckbindung eines Allgemeinen 
Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) „Sportflächen/Freiraumflächen“ kann auf Ebene der 
Regionalplanung nicht vorgenommen werden.  
Gem. Ratsbeschluss vom 14.12.2021 zur Vorlage 3277/2021 betr. 191. Änderung des 
Flächennutzungsplans Arbeitstitel Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf ist die Teilfläche 
als potenzieller Standort für eine (Teil-)Verlagerung des Leistungszentrums des 1. FC Köln zu 
prüfen und gutachterlich zu bewerten. Bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung 
eines solchen Leistungszentrums ist eine entsprechende Bauleitplanung, die aus der 
Regionalplanung zu entwickeln ist. Vor dem Hintergrund der mit einem Leistungszentrum

2 
voraussichtlich verbundenen baulichen Anlagen ist davon auszugehen, dass das 
Entwicklungsgebot für ein solches Vorhaben bei einer AFAB-Festlegung im Regionalplan als nicht 
erfüllt bewertet werden wird. Entsprechend ist auch für die Teilflächen südlich der Toyota-Allee 
die Festlegung eines Siedlungsbereichs (ASB oder GIB) anzustreben.  
 
4. Der Freiraum vom Landschaftspark Belvedere ab Autobahn A4 zwischen Lövenich und 
Widdersdorf wird bis zur Stadtgrenze Köln/Rhein-Erft-Kreis als Freiraum für einen 
Landschaftspark festgesetzt.  
Begründung: 
In der Freiraumplanung fehlt der schon bei RegioGrün und der Regionale 2010 geplante Grünzug 
„Zwischen den Feldern“ vom Landschaftspark Belvedere bis zur Glessener Höhe. Zusammen mit 
dem Rhein-Erft-Kreis sollte dieser Freiraum im Regionalplan gesichert werden. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Freiraum vom Landschaftspark Belvedere ab Autobahn A4 zwischen Lövenich und 
Widdersdorf bis zur Stadtgrenze Köln/Rhein-Erft-Kreis ist im vorliegenden Regionalplanentwurf 
als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) mit überlagernder Festlegung als Regionaler 
Grünzug sowie als Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten 
Erholung festgelegt. Mit diesen Festlegungen wird der bedeutsame Freiraum in besonderer Weise 
gesichert und geschützt.  
Die für den Raum beabsichtigte Zweckbindung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs 
(AFAB) „Landschaftspark“ kann auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgenommen werden.

Beratungsverlauf (1)

08.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1193/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
08.06.2022
Erstellt
07.06.2022 12:30