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Ergänzungsantrag zu 9.2.1

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1193/2022 vom 08.06.2022

Stand: Am 08.06.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

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    Anlage 1 zur Vorlage AN/1193/2022 Stellungnahme der Verwaltung zu Ergänzungsantrag nach § 3 GeschO des Rates der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und SPD zu TOP 9.2.1 der Sitzung der BV Lindenthal am 08.06.2022 nach § 3 GeschO des Rates Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt die Variante 2 der Beschlussvorlage um folgende Punkte: 1. Fläche 3-306-001 Salzburger Weg in Köln Junkersdorf als ASB mit der internen Zweckbindung für die Verwaltung: Schulstandort mit Sporthallen und Stadion, Parkhaus mit Freiraum Begründung: Die heute als Stadion-Autoparkplatz dienende Fläche am Salzburger Weg wird zu ASB umgewidmet. Für die Bezirksvertretung ist damit eine Zweckbindung als Schulstandort mit Sporteinrichtungen und einem Parkhaus für das Stadion wichtig und bindet die Verwaltung mit dem Beschluss an diesen Zweck. Stellungnahme der Verwaltung: Bei der hier angesprochenen Fläche handelt es sich um die Teilfläche 3-306-001A. Die Festlegung der beabsichtigten standortspezifischen Zweckbindung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) „Schulstandort mit Sporthallen und Stadion, Parkhaus mit Freiraum“ kann auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgenommen werden. 2. Alle anderen Flächen für ASB lehnt die Bezirksvertretung Lindenthal ab. Begründung: Im Jahre 2020 hat die Bezirksvertretung Lindenthal Stellung genommen zum Regionalplan. Einige vorgeschlagene Flächen für ASB sind nicht mehr möglich, da der Rat der Stadt Köln eine Trassenführung nach Widdersdorf mit der Linie 4 beschlossen hat. Weitere Flächen sind wegen der Auswirkungen auf das Klima abzulehnen. Stellungnahme der Verwaltung: Es besteht die Bitte um Klarstellung, welche ASB-Festlegungen hier konkret gemeint sind. 3. Fläche GIB-041-01 Junkersdorf Marsdorf (in Anlage 2 Umweltbericht Seite 10). Diese Fläche wird zweigeteilt: GIB-041-01 nördlich Toyotta-Allee wird GIB und Fläche GIB041-01 südliche Toyotta- Allee wird Freiraum mit Sportflächen Freiraumfläche. Begründung: Die Bezirksvertretung Lindenthal teilt die GIB Fläche in Köln Junkersdorf Marsdorf in Übereinstimmung mit ihren Beschluss zu einem Landschaftspark in Marsdorf. Die Umweltauswirkungen sind bei einer Umwandlung in GIB oder ASB erheblich. Der nördliche der Toyotta-Allee gelegene Raum kann als GIB ausgewiesen werden, da hier die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima geringer sind. Stellungnahme der Verwaltung: Die für die Teilflächen südlich der Toyota-Allee beabsichtigte Zweckbindung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) „Sportflächen/Freiraumflächen“ kann auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgenommen werden. Gem. Ratsbeschluss vom 14.12.2021 zur Vorlage 3277/2021 betr. 191. Änderung des Flächennutzungsplans Arbeitstitel Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf ist die Teilfläche als potenzieller Standort für eine (Teil-)Verlagerung des Leistungszentrums des 1. FC Köln zu prüfen und gutachterlich zu bewerten. Bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung eines solchen Leistungszentrums ist eine entsprechende Bauleitplanung, die aus der Regionalplanung zu entwickeln ist. Vor dem Hintergrund der mit einem Leistungszentrum 2 voraussichtlich verbundenen baulichen Anlagen ist davon auszugehen, dass das Entwicklungsgebot für ein solches Vorhaben bei einer AFAB-Festlegung im Regionalplan als nicht erfüllt bewertet werden wird. Entsprechend ist auch für die Teilflächen südlich der Toyota-Allee die Festlegung eines Siedlungsbereichs (ASB oder GIB) anzustreben. 4. Der Freiraum vom Landschaftspark Belvedere ab Autobahn A4 zwischen Lövenich und Widdersdorf wird bis zur Stadtgrenze Köln/Rhein-Erft-Kreis als Freiraum für einen Landschaftspark festgesetzt. Begründung: In der Freiraumplanung fehlt der schon bei RegioGrün und der Regionale 2010 geplante Grünzug „Zwischen den Feldern“ vom Landschaftspark Belvedere bis zur Glessener Höhe. Zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis sollte dieser Freiraum im Regionalplan gesichert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Freiraum vom Landschaftspark Belvedere ab Autobahn A4 zwischen Lövenich und Widdersdorf bis zur Stadtgrenze Köln/Rhein-Erft-Kreis ist im vorliegenden Regionalplanentwurf als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) mit überlagernder Festlegung als Regionaler Grünzug sowie als Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung festgelegt. Mit diesen Festlegungen wird der bedeutsame Freiraum in besonderer Weise gesichert und geschützt. Die für den Raum beabsichtigte Zweckbindung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) „Landschaftspark“ kann auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgenommen werden.
  • Ergänzungsantrag von Bündnis90/Grüne, CDU und SPD

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 6. Juni 2022 Regionalplan Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag zu 9.2.1 Regionalplan auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt die Variante 2 der Beschlussvorlage um folgende Punkte: Fläche 3-306-001 Salzburger Weg in Köln Junkersdorf als ASB mit der internen Zweckbindung für die Verwaltung: Schulstandort mit Sporthallen und Stadion- Parkhaus mit Freiraum Alle anderen Flächen für ASB lehnt die Bezirksvertretung Lindenthal ab Fläche GIB-041-01 Junkersdorf Marsdorf (in Anlage 2 Umweltbericht Seite 10) Diese Fläche wird zweigeteilt: GIB-041-01 nördlich Toyotta-Allee wird GIB und Fläche GIB- 041-01 südliche Toyotta-Allee wird Freiraum mit Sportflächen Freiraumfläche Der Freiraum vom Landschaftspark Belvedere ab Autobahn A4 zwischen Lövenich und Widdersdorf wird bis zur Stadtgrenze Köln/Rhein-Erft-Kreis als Freiraum für einen Landschaftspark festgesetzt. Begründung: In Jahre 2020 hat die Bezirksvertretung Lindenthal Stellung genommen zum Regionalplan. Einige vorgeschlagene Flächen für ASB sind nicht mehr möglich, da der Rat der Stadt Köln eine Trassenführung nach Widdersdorf mit der Linie 4 beschlossen hat. Weitere Flächen sind wegen der Auswirkungen auf das Klima abzulehnen. Die heute als Stadion-Autoparkplatz dienende Fläche am Salzburger Weg wird zu ASB umgewidmet. Für die Bezirksvertretung ist damit eine Zweckbindung als Schulstandort mit Sporteinrichtungen und einem Parkhaus für das Stadion wichtig und bindet die Verwaltung mit dem Beschluss an diesen Zweck. Die Bezirksvertretung Lindenthal teilt die GIB Fläche in Köln Junkersdorf Marsdorf in Übereinstimmung mit ihren Beschluss zu einem Landschaftspark in Marsdorf. Die Umweltauswirkungen sind bei einer Umwandlung in GIB oder ASB erheblich. Der nördliche der Toyotta-Allee gelegene Raum kann als GIB ausgewiesen werden, da hier die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima geringer sind. In der Freiraumplanung fehlt der schon bei RegioGrün und der Regionale 2010 geplante Grünzug „Zwischen den Feldern“ vom Landschaftspark Belvedere bis zur Glessener Höhe. Zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis sollte dieser Freiraum im Regionalplan gesichert werden. gez. Ute Ackermann gez. Svenja Führer gez. Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion

Beratungsverlauf

  1. 08.06.2022

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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