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V/0752/2012

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Institut für Schulsozialpädagogik - ISSP Münster e.V.

Vorlagen 28.09.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 24.10.2012, TOP 14

V_0752_2012_Anlage_6_Freistellungsbescheinigung

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Ansehen

V_0752_2012_Anlage_5_Vereinsregister

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Ansehen

V_0752_2012_Anlage_3_Mitglieder

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0752_2012_Anlage_1_Antrag_ISSP

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Ansehen

V_0752_2012_Anlage_4_Satzung

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Ansehen

V_0752_2012_Anlage_2_Darstellung

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Ansehen

V_0752_2012_Anlage_6_Freistellungsbescheinigung

7092 Zeichen

' , Finanzamt Münster-Innenstadt " 48143 Münster ‚08.07.2009 Yv

Veranlagungsbezirk 004 . Münzstr. 10
Steuernummer 337/5974/1270 . . nennen
(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/416-145974 Einganc i
” Telefax 0800 10092675837 ''' a |
. . ;
Finanzamt Münster-Innenstadt |
Postfach 6103, 48136 Münster „ E
Freistellungsbe ud

für 2006 bis 2008
Steuerberatersozietät

Köching und Vox zur Körperschaftsteuer
Krögerweg 13 a ö
48155 Münster und Gewerbesteuer

als Empfangsbevoi Imächt igter für

Institut für Schulsozialpädagogik e.V.
Prinzipalmarkt 38 :/39, 48143 Münster

Feststellungen

"Die Körperschaft ist nach 5 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG \ von der körperschaftsteuer und "nach $3Nr. 6
GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
gemeinnützigen Zwecken im Sinne der $5 51 ff. AO dient.

Für den (einheitlichen) steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb ergibt sich unter Berücksichtigung der
Besteuerungsgrenze nach $ 64 AD bzw. des Freibetrags nach $ 24 KStG keine Körperschaftsteuer und
des Freibetrags nach $ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG keine Gewerbesteuer.

Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die vorstehende(n) Feststellung(en).

Hinweis zum Kapitalertragsteuerabzug "

Bei Kapitalerträgen, .die bis zum 31.12.2013 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapital-
ertragsteuerabzug nach $ 44 a Abs. 4 und 7 EStG die Vorlage dieses Bescheids oder die Überlassung
einer amtlich beglaubigten Kopie dieses Bescheids aus. Für die Erstattung von Kapitalertragsteuer
aufgrund yon Sammelanträgen durch das Bundeszentralamt für Steuern ist eine NV-Bescheinigung
erförderlich. j

Hinweise

Mit den nachstehenden Hinweisen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen und gegebenenfalls zur
Behandlung der Mitgliedsbeiträge wird einer Entscheidung Über die Steuerbefreiung der Körperschaft
für yanıs, die dem im Freistellungsbescheid bezeichneten Verantagungszeitraum folgen, nicht vor-
gegriffen.

Die Hinweise. sollen Sie über die Rechtsauffassung des Finanzamts unterrichten. Sie sind nicht Be-
standteil des Freistellungsbescheides und auch kein sonstiger Verwaltungsakt i. S. d. $ 118 AO, so
dass gegen sie ein Rechtsbehelf nicht gegeben ist. Über die Abziehbarkeit der Zuwendungen

‚ entscheidet das für den Zuwendenden zuständige Finanzamt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens (vgl

Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. September 1956, BStBI 1956 III S. 309).

Die Vorschriften der Samm]ungsgesetze der Länder bleiben von der Anerkennung als steuerbegünstigte
Körperschaft unberührt.

Anmerkungen

Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen auch von der tatsächlichen
Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt - gof. im Rahmen einer Außen-
prüfung - unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittel-
bare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und die Bestimmungen der Satzung
beachten.

Auch für die Zukunft muss dies durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (Aufstellung der Einnahmen und
Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicktiung
der Rücklagen) nachgewiesen werden (& 63 AD).

Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestät igungen
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
-. Förderung der Jugendhilfe
- Förderung des Wohlfahrtswesens
Die Satzungszwecke entsprechen $ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr: 09 und 04 AO.
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet

werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( $ 50 Abs. 1 EStDV )
auszustellen. \

»22*= Fortsetzung siehe Seite 2 ****%
>>> WinGF <<< *6.476* '

Steus ac
De]

EITF2 TOYEPrTe seite 2

Behandlung der Mitgiiedsbeiträge

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge-
schriebenem, Vordruck {$ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Hinweise: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt
oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung ange-
gebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem
Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung : beim Zuwendenden entgeht. Dabei
wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30%, die entgangene
Gewerbesteuer pauschal mit 15% der Spende angesetzt (8 10b Abs. 4 EStG, $ 9 Abs. 3 KStG,
& 9 Nr. 5 GewStG). -

In der Zuwendungsbestätigung ist auch das Datum des letzten Körperschaftsteuerbescheids

oder Freistellungsbescheids anzugeben.

Unrichtigkeit der

Das Finanzamt des Zuwendenden geht von der

Zuwendungsbestätigung aus, wenn das angegebene Datum des Bescheids

länger als 5 Jahre seit dem Tag der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung zurücktiegt.

Erläuterungen

Es ist regelmäßig zu überprüfen,
rechtlichen Bestimmungen entspricht.
2009 bis 2011 Übersandt werden.
Soweit von der Körperschaft ein
betrieb unterhalten wird, ergibt

Abs. 3 AO bzw. der Freibeträge nach $ 24

ob die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeits-
Zu diesem Zweck wird Ihnen in 2012 ein Erklärungsvordruck für

(einheitlicher) steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäfts-
sich unter Berücksichtigung der Besteuerungsgrenzen nach $ 64

KStG und $ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG keine

- Körperschaftsteuer und keine. Gewerbesteuer. Etwa geleistete Vorauszahlungen werden gesondert abge-

rechnet.

Rechtsbehelfsbelehrung .
Gegen diesen Freistellungsbescheid ist der Ein-
“ spruch gegeben.
Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit
‚ dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder
(nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde
anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Ver-
waltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfah-
rens. Dies gilt auch, soweit sich ein angefoch-
tener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahres-
steuerfestsetzung erledigt. .
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Fi-
nanzamt schriftlich einzureichen oder zur Nie-

weitere Informat ionen

Öffnungszeiten:

Allgemein:

tgl. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
und Mo. 13.30 Uhr — 15.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Nahverkehrsanbindung:
Ab Münster Hbf mit dem Linienbus der Linien 5 und 6 zur Haltestelle
"Kuhviertel", von dort 2 Min zu Fuß über die Kreuzstraße zum Finanzamt.

derschrift zu erklären.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs be- _
trägt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt ge-
geben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen
Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch
Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten
Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei
denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeit-
punkt zugegangen ist. °

Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder durch
Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangs-
bekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der
Zustellung.

Bürgerbüro
tgl. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr
und Mo. 13.30 Uhr - 17.00 Uhr

>>> WinGF <<< *

V_0752_2012_Anlage_5_Vereinsregister

865 Zeichen

Vereinsregister des
Amtsgerichts Münster

Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts
Abruf vom 19.07.2012 12:57

Anzahl der bisherigen Eintragungen:

3

a) Name:
Institut für Schulsozialpädagogik e. V.
b) Sitz:

Münster

a) Allgemeine Vertretungsregelung:

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Vorstand: Dr. Fiedler, Michael, Münster, *21.11.1961

Vorstand: Prof. Dr. Hollenstein, Erich, Münster, *10.04.1945
Vorstand: Just, Annette, Münster, *18.08.1956

Vorstand: Lenssen, Thomas, Telgte, *14.11.1952
Vorstand: Prof. Dr. Schönweiss, Friedrich, Münster, *11.11.1950

a) Satzung:
eingetragener Verein

Satzung vom 05.09.2002
Zuletzt geändert durch Beschluss vom 01.12.2009

b) Sonstige Rechtsverhältnisse:

a) Tag der letzten Eintragung:

26.01.2011

Nummer des Vereins:
VR 4379

V_0752_2012_Anlage_3_Mitglieder

1009 Zeichen

ISSP

Institut für SchulSozialPädagogik

\ Anlage
Übersicht der Vorstandsmitglieder 10. 01. 2012

Annette Just

(geb. 18.08.56)

Diplom- und Sozialpädagogin
Prins-Claus-Straße 41

48159 Münster

Prof. Dr. Friedrich Schönweiss
(geb. 11.11.50)
Erziehungswissenschaftler
Hasewinkel 63 a

48157 Münster

Dr. Michael Fiedler

(geb. 21.11.61)
Wirtschaftswissenschaftler, Berater, Coach
Dauvemühle 180

48159 Münster

Thomas Lenssen
Geschäftsmann EDV
(geb. 14.11.52)
Silberbrink 25
48167 Münster

Prof. Dr. Erich Hollenstein

(geb. 10.4.45)

Fachhochschul-Dozent Sozialpädagogik i.R.

Mehringweg 12

48159 Münster

(....ist nicht mehr im Vorstand. An seine Stelle wurde Frau Dr. Maria Steingröver,
Diplompädagogin, Wittninkheide 20, 48157 Münster in der Mitgliederversammlung in den

“ Vorstand gewählt. Die Anmeldung ins Vereinsregister ist beantragt.)

Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748
Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327

e-mail: info@issp-muenster.de

www.issp-muenster.de

Beschlussvorlage

5565 Zeichen

V/0752/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Institut für 
Schulsozialpädagogik - ISSP Münster e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Institut für Schulsozialpädagogik – ISSP Münster e.V. wird gem. § 75 SGB VIII – Kinder- 
und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG –KJHG als Träger der freien Jugendhilfe ane r-
kannt. 
 
2.  Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Das Institut für Schulsozialpädagogik – ISSP Münster e.V. beantragte mit Schreiben vom 
20.07.2012 (Eingang 13.08.2012) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt we r-
den, wenn sie 
 
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,  
2. gemeinnützige Ziele verfolgen,  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0752/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Wildemann 
Ruf: 
492 51 13 
E-Mail: 
WildemannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0752/2012 
3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen 
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstan-
de sind, und  
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.  
 
Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzu n-
gen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. 
 
Das Institut für Schulsozialpädagogik ist ein eingetragener Verein, der seit seiner Gründung im 
Jahr 2002 gemeinnützig im Bereich der Stadt Münster tätig ist. 
 
Der Verein kooperiert seit Jahren im Rahmen beratender, unterstützender und begleitender Ang e-
bote mit verschiedenen Schulen in Münster wie folgt: 
 
 
Schulsozialpädagogische Beratungsstellen, die durch 
das ISSP an Schulen in Münster eingerichtet wurden: 
Zeitraum Schule Finanzierung Übernahme in un-
befristete Stellen 
durch öffentliche 
Schulträger 
2001/02 bis 2008/09 Ratsgymnasium 
Münster 
ISSP  Schuljahr 2009/10 
2004/05 bis 2011/12 Immanuel-Kant-
Gymnasium Münster 
ISSP / Stiftung / 
Schule 
Schuljahr 2012/13 
2007/08 bis 2011/12 Realschule im Kreu z-
viertel 
ISSP / Stiftung 
/Landesmittel (Geld 
oder Stelle) 
BuT – 10 Stunden 
ISSP – 12 Stunden 
2008/09 bis 2011/12 Geschwister-Scholl-
Realschule 
½ ISSP / Stiftung  
½ Städt. Stelle 
Schuljahr 2012/13 
2008/09 bis 2009/10 Annette-von-Droste- 
Hülshoff-Gymnasium 
ISSP / Stiftung / 
Schule - 
 
 
Aktuell hält der Träger ein entsprechendes Angebot in der Realschule im Kreuzviertel vor. 
 
Schwerpunkte der schulsozialpädagogischen Arbeit bil den insbesondere intervenierende und pr ä-
ventive Ansätze vor dem Hintergrund schwieriger familiärer und schulischer Lebenssituationen der 
Schülerinnen und Schüler als integrierter Bestandteil der Schule. 
 
 
Entsprechend der Satzung verfolgt der Verein die Zwecke 
- junge Menschen aufgrund individueller Benachteiligungen, sozialer Beeinträchtigungen o-
der emotionaler Problemlagen zu unterstützen 
- vermittelnd tätig zu sein zwischen den Forschungs -, Lehr - und Leistungsangeboten der 
Fachhochschule / Universität und den praxisbezogenen Angeboten der Jugendhilfe an wei-
terführenden Schulen 
- Schulsozialpädagogik insbesondere an Realschulen und Gymnasien einzurichten, zu fö r-
dern und zu etablieren 
- Fort- und Weiterbildung zu fördern sowie Forschung zu betreiben.

- 3 - 
V/0752/2012 
Mit dem Antr ag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: 
 
- Bericht des ISSP über seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe, Darstellung der 
Vereinsvita 
- Übersicht der Vorstandsmitglieder mit Namen / Alter / Beruf / Anschrift 
- Satzung des Vereins 
- Auszug aus dem Vereinsregister 
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes 
 
 
Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig. Die Gemeinnützi g-
keit ist an erkannt und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen ist zu erwa rten, 
dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugen dhilfe zu leisten 
im Stande ist. Der Verein bietet die Gewähr für eine den Zielen des Grundg esetzes förderliche 
Arbeit. 
 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke n-
nen, wenn er die o.g. Bedingungen erfüllt.  
Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zustän-
digkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffent-
liche Förderung abgeleitet werden. 
 
 
I. V.  
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung 
Anlage 2: Bericht des ISSP über seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe, Darstellung  
                der Vereinsvita 
Anlage 3: Übersicht der Vorstandsmitglieder mit Namen / Alter / Beruf / Anschrift 
Anlage 4: Satzung des Vereins 
Anlage 5: Auszug aus dem Vereinsregister 
Anlage 6: Gemeinnützigkeitsbescheinigung

V_0752_2012_Anlage_1_Antrag_ISSP

2724 Zeichen

r
® Eu,

ISSP

Institut für SchulSozialPädagogik

Münster, 20. Juli 2012
Stadt Münster
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien -
Hafenstraße 30
Eingegangen amı 03 0% lo#&

48153 Münster
‘

Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhiffe
gemäß $ 75 SGB VII ”

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir für das Institut für Schulsozialpädagogik Münster e.V. die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß $ 75 SGB VII.

Begründung: Unser Institut ist ein eingetragener Verein, der seit seiner Gründung im Jahr
2002 gemeinnützig im Bereich der Stadt Münster tätig ist. Dabei haben wir bereits langjährig
unsere fachliche Kompetenz und auch unsere Leistungsfähigkeit in vielfältigen
Kooperationen mit Ämtern, Dienststellen und Schulen der Stadt Münster sowie der
Bezirksregierung Münster unter Beweis gestellt. Mit unserem professionellen Angebot sind
wir beratend, unterstützend und begleitend für Schüler, Eltern und Lehrer in den Schulen als
auch an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule tätig.

Im Jahr 2011 erfolgte die Zertifizierung des ISSP Münster und aller seiner Arbeitsbereiche
gemäß DIN 9001 und AZWV. Eine differenziertere Darstellung der Vereinstätigkeiten ergibt
sich aus der beigefügten Skizzierung.

Das ISSP Münster e.V. ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein, der....

Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748

Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327
e-mail: info@issp-muenster.de
www.issp-muenster.de

Fr

ISSP

Institut für SchulSozialPädagogik

- aufdem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des $ 1 SGB VIII tätig ist,

- ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgt,

- aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzung sowie gemäß Zertifizierung
einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe geleistet hat
und weiterhin zu leisten in der Lage ist,

- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Vor dem Hintergrund dieser abschließenden Zusammenfassung sowie unter Berücksichtigung
der beigefügten Unterlagen beantragen wir die Anerkennung des ISSP Münster e.V. als freien
Träger der Jugendhilfe.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Für den Vorstand des ISSP Münster e.V.
f . —
Mare [hr fi OL

erie-Tus Dr. Maria Steingröver

Anlagen

. Bericht des ISSP über seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe

° Übersicht der Vorstandsmitglieder mit Namen/Alter/Beruf/Anschrift

. Satzung des Vereines

. Auszug aus dem Vereinsregister ___ un

. Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748
Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327

e-mail: info@issp-muenster.de
www.issp-muenster.de

V_0752_2012_Anlage_4_Satzung

10903 Zeichen

/ISsPp

Institut für SchulSozialPädagogik e.V.

Satzung

Satzung

81
Name, Sitz und Rechtsform

. Der Verein führt den Namen „Institut für Schulsozialpädagogik e.V." nach erfolgter Ein-
tragung, die alsbald erwirkt werden soll.

. Sitz des Vereins ist Münster (Nordrhein-Westfalen).

. Der Verein ist rechtsfähig durch die Eintragung in das Vereinsregister.

82

Zweck des Vereins

. Der Verein befindet sich an der Schnittstelle Jugendhilfe und Schule (Schulsozialpädago-

gik). Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und Wahrnehmung ih-

res Erziehungsauftrages sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, indem er junge

Menschen aufgrund individueller Benachteiligungen, sozialer Beeinträchtigungen oder

emotionaler Problemlagen lebens- und umfeldbegleitend unterstützt und entsprechen-

de Angebote der Jugendhilfe (sozialpädagogisch/psychologische Beratung, Betreuung,

Begleitung, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit, Prävention und Intervention) bereit hält, die

darauf ausgerichtet sind, Lebenssituationen wahrzunehmen und persönliche Anlagen,

Fähigkeiten und Fertigkeiten im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich zu fördern und

zu stärken.

. Der Verein verfolgt den Zweck, Vermittler zu sein zwischen dem Forschungs-, Lehr- und

Leistungsangeboten der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, und der

Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Fachbereich Erziehungswissenschaften,

und den Anforderungen, Umsetzungen und praxisbezogenen Angeboten der Jugendhilfe

an weiterführenden Schulen und damit eine ständige Kommunikation auf der Ebene Ju-
gendhilfe und Schule zu beleben und zu fördern.

. Der Verein beabsichtigt, die Einrichtung, Förderung und Etablierung von Schulsozialpä-

dagogik insbesondere an Realschulen und Gymnasien zu bereits bestehenden kommuna-

len sozialpädagogischen Angeboten der Stadt Münster an Hauptschulen und Schulen für

Erziehungshilfe ergänzend und kooperativ einzurichten.

. Der Verein will darüber hinaus jugendhilfebezogene Fort- und Weiterbildung im Bereich

Jugendhilfe und Schule fördern und Forschung betreiben.

Der Vereinszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

a) Einrichtung von Mödellprojekten für Schulsozialpädagogik an Gymnäsien oder Real-
schulen in eigener Trägerschaft,

b) Entwicklung und Umsetzung von Arbeitszielen der Fachhochschule Münster und der
Westfälischen Wilhelms-Universität und der Jugendhilfe im konkreten Arbeitsfeld
Schule,

c) Einrichtung von Arbeitskreisen und Erfahrungsgruppen zu bestimmten Problemthe-
men,

d) Einrichtung von Forschungsgruppen oder Inbetriebnahme wissenschaftlicher For
schungsinstitute zu bestimmten Untersuchungsfeldern im Bereich Jugendhilfe und
Schule,

e) Gemeinsame Fort- und Weiterbildung im Bereich Bildung und Erziehung für Absolven-
ten der Fachhochschule und Universität, für Schul-, Sozial- und Diplompädagogen in
Seminaren, Kursen, Work-Shops, Vorträgen, um praxisnahe Begleitung so zu entwik-
keln, dass das Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe unterstützt wird,

f) Supervisionsveranstaltungen für Beteiligte im Bereich Jugendhilfe und Schule zur Un-
terstützung pädagogischer und erzieherischer Aufgaben in Schulen.

83

Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel dürfen nur
für gemeinnützige Zwecke verwandt werden.

2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Rücklagen dürfen nur im Rahmen der Vorschriften über die Steuerbegünstigung nach
den 88 51ff AO gebildet werden, um die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins erfüllen
zu können.

54
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
85
Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfä-
hige Personenvereinigungen werden, die bereit sind, den Verein zu unterstützen.

2. Auf schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand über die Aufnahme von Mitgliedern.
Die Aufnahme-kann.ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. - -

86
Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch:

a) schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres; sie muss spätestens drei
Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes
zugegangen sein,
b) Ableben des Mitgliedes,
c) bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen durch de-
ren Auflösung,
d) Ausschluss bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Interessen des Vereins oder bei
Nichtzahlung fälliger Beiträge trotz zweimaliger Aufforderung.
2. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des Betroffenen durch den Vorstand des Vereins.
Der Ausschluss ist dem Betroffenen mit Begründung zuzustellen. Der Ausgeschlossene
kann binnen zwei Wochen nach erfolgter Mitteilung und Begründung des Ausschlusses
beim Vorstand des Vereins Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mit-
gliederversammlung.
Ansprüche des Vereins gegen Ausscheidende werden vom Ausscheiden nicht berührt.
4. Ein Mitglied kann nach Beendigung der Mitgliedschaft keine Ansprüche finanzieller Art
gegen den Verein oder das Vereinsvermögen geltend machen.

w

87
Mittel des Vereins

1. Die Mittel zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Geldspenden
c) Sachspenden
d) sonstige Zuwendungen

2. Die Höhe der jährlich zu entrichtenden Mindestmitgliedsbeiträge wird auf Vorschlag des
Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen.

3. Die Mittel des Vereins werden nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet. Die Mit-
glieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Mitgliedsbeiträge
können nicht zweckgebunden gegeben werden.

58

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

89
Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) drei Beisitzern
2. Alle Vorstandsmitglieder werden für drei Jahre von der Mitgliederversammiung gewählt.
Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis der neue Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ei-
nes Vorstandsmitgliedes ist möglich.
Der Gründungsvorstand wird von der Gründerversammiung gewählt.
4. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt.
Die laufenden Geschäfte des Vereins können von einem Geschäftsführer wahrgenom-
men werden.

w

810
Aufgaben des Vorstandes

1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch
die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Insbesondere entscheidet er
über die Verwendung der Fördermittel, Geld- und Sachspenden sowie sonstiger Zuwen-
dungen entsprechend dem Zweck des Vereins. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass
der Einsatz der Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke erfolgt.

2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mehrheitlich.

3. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

811
Mitgliederversammiung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammiung kann vom Vorstand nach Bedarf einberu-
fen werden. Sie ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Zahl der Mitglieder ei-
ne Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.

3. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich zwei Wochen vor der Sitzung
unter Mitteilung von Ort, Zeit und Tagesordnung. Der Vorstand stellt die Tagesordnung
auf und hat alle bis zur Einladung vorliegenden Anträge zu berücksichtigen.

4. Ein Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch ein anderes Mitglied bei der
Stimmabgabe durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Jedes Mitglied kann jedoch
nur ein weiteres Mitglied vertreten. Personenvereinigungen und juristische Personen
können sich durch ein Mitglied ihrer Geschäftsleitung im Übrigen durch einen schriftli-
chen Bevollmächtigen vertreten lassen. Der Vertreter braucht nicht selbst Mitglied des

u 2. _ Vereins. zu-sein.. ———_—_—. —— — nn u

5. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Für Wahlen und
Beschlussfassungen kann ein Wahlleiter bestimmt werden. Eine Abstimmung ist schrift-
lich durchzuführen, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dieses beantragt.

6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen.

7. Jede ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

812
Aufgaben der Mitgliederversammiung

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

Wahl des Vorstandes und eines etwaigen Beirates,

Wahl der Kassenprüfer,

Entlastung des Vorstandes,

Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,

Beschlussfassung über alle vom Vorstand oder von einem Drittel der Mitglieder vorge-
legten Anträge,

Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von
zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet wird.

8. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die den Haushalt und die Jahres-
rechnung überprüfen. Die Kassenprüfer sind nicht Vorstandsmitglieder. Die Jahresrech-
nung ist dem Beschluss der Entlastung des Vorstandes zugrunde zu legen.

vpunn

9

813
Mitgliedsbeitrage

Von den Mitgliedern werden Beitrage erhoben. Die Höhe des Beitrages, die über den Mindest-
mitgliedsbeitrag hinausgeht, wird von jedem Mitglied selbst festgelegt.

814
Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

1. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens 2/3 der in der Mitglieder-
versammlung vertretenen Stimmen. Dies gilt auch für Änderungen des Vereinszwecks.

2. Zur Fassung eines Beschlusses über die Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit
von mindestens 3/4 der in der Mitgliederversammlung vertretenen Stimmen erforder-
lich. Im Falle der Auflösung des Vereins werden die noch unerledigten Angelegenheiten
durch den Vorstand abgewickelt.

3. Bei Auflösung des Vereins sowie bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereins-
vermögen an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Nordrhein-

-.—.--Westfalen,-der es-entsprechend_dem.Vorschlag des Vorstandes.des-instituts für Schulso-__.-._
zialpädagogik e.V. unmittelbar und ausschließlich für Zwecke zu verwenden hat die den
satzungsgemäßen Zwecken des Vereins entsprechen.

815
Inkrafttreten

1. Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Etwaige redaktionelle
Veränderungen aufgrund von Verfügungen des Gerichts oder einer anderen Behörde

kann der Vorstand von sich aus vornehmen.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05. September 2002 außer Kraft.

Münster, den 01. Dezember 2009

V_0752_2012_Anlage_2_Darstellung

15091 Zeichen

BAM
ISSP

Institut für SchulSozialPädagogk

Anlage

Institut für Schulsozialpädagogik Münster e.V.
Darstellung der Vereinsvita
Stand: Juli 2012
- Kurzform -

Einleitung

Das Institut für Schulsozialpädagogik e. V. hat seinen Sitz in Münster. Die
Institutsräume befinden sich im Zentrum der Stadt am Alten Steinweg 46, gegenüber
der Stadtbibliothek im ersten Stock. Die Etage ist als Bürogemeinschaft konzipiert,
die aus mehreren Dienstleistungseinrichtungen (Repetitorien und Beratungspraxen)
besteht. Ein Seminarraum für größere Veranstaltungen (Vorstandssitzungen,
Mitgliederversammlungen, Mitarbeiterbesprechungen usw.) steht zur Verfügung. Von
hier aus werden die verwaltungstechnischen Operationen geleitet und gesteuert. Die
zentrale Anlaufstelle des ISSP ist eingerichtet als Büro und als Beratungsraum. Die
außerschulischen Beratungsgespräche im Beratungsraum Alter Steinweg 46
entstehen aus dem schulischen Kontext und werden hierher verlagert, wenn
Familienberatungen oder schulsozialpädagogische Beratungen für ältere Schüler
stattfinden, die gern einen anderen als den Schulort für ein Gespräch wünschen. Das
Büro dient als Koordinationsstelle für alle Schulen und auch als Kommunikations-
und Informationsraum für alle Mitarbeiter.

Aus Artikel 2, Abs. 2 GG leitet sich der Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf
eine ihren geistigen, seelischen und körperlichen Anlagen angemessene Entwicklung
ab, verbunden mit einer Erziehung und Bildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen
entspricht. „Um diese Ziele abzusichern, muss eine umfassende Beratung von
Schülerinnen und Schülern und ihrer Erziehungsberechtigten in allen wichtigen
Problem- und Entscheidungssituationen während der schulischen Laufbahn
gewährleistet sein. Diese Beratungsmöglichkeit muss auch für die Lehrkräfte
bestehen, die die Schülerinnen und Schüler unterrichten, da nur dann die Schule
ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag verwirklichen kann.“ (Bundesministerium für
Wissenschaft, Bildung und Kultur, Rundschreiben 17/2005)

Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748

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Institut für SchulSozialPädagogik

Inzwischen haben sich auch auf der politischen Ebene im Rahmen föderalistischer
Bildungsreformen unterschiedliche Meinungsbilder entwickelt, die es ermöglichen
sollten, in den nächsten Jahren an allen Schulen, auch an Gymnasien,
schulsozialpädagogische Beratungsstellen einzurichten. Das ist seit 10 Jahren das
Anliegen des ISSP.

Unterstützungsformen in der Jugendhilfe finden sich sowohl in der Tagesbetreuung
von Schulkindern ($ 22 SGB VIil) als auch den Tagesgruppen (8 32 SGB VIII), den
sozialpädagogischen Lernhilfen ($ 27 SGB VIll) sowie den sozialpädagogischen
Formen der Jugendarbeit ($ 29 SGB VIII), in der Jugendsozialarbeit ($ 13 SGB VI)
Hilfe zur Erziehung ($ 27 SGB VIII, erster Abschnitt) der den Anspruch der Hilfe zur
Erziehung zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen als auch die Gewährung
pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen umfasst, so dass
Impulse durch das KJHG für die Kooperation Jugendhilfe und Schule gesetzt
werden. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule wird durch $ 81 SGB
VII unterstützt und empfohlen, so dass die schulsozialpädagogische Arbeit des ISSP
im Sinne der Beratung vor Ort als auch im Sinne des professionellen
Verweisungswissens in der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe stattfindet und vor
Ort auch so durchgeführt wird.

Gemäß satzungsrelevanter Zielsetzungen arbeitet das ISSP in unterschiedlichen
Anwendungsfeldern der Schulsozialarbeit im Sinne intervenierender und präventiver
Hilfen in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe.

Schwierige familiäre und schulische Lebens-, Belastungs-, Problem- und
Entscheidungs- als auch sinkende Leistungssituationen betroffener Schüler stellen
oftmals auch für Lehrer oder Eltern und andere Betroffene einen gravierenden
Lebenseinschnitt dar oder bringen unvorhergesehene Lebensumstände mit sich. Um
die Ratsuchenden in ihrem jeweils soziokulturellen Umfeld, in ihrem sozialen
Eingebunden Sein, ihrer familiären Konstellation als auch im schulischen Kontext
professionell zu sehen, ist es wichtig, ihre Lebenswelt in einem Gesamtgefüge der
unterschiedlichen Systeme möglichst präventiv und förderlich so zu gestalten und ein
Angebot bereitzuhalten, dass bereits die Anfangsphase im Sinne von Vertrauen und
Präsenz bis hin zum Beratungsprozess für die Ratsuchenden und ihres Umfeldes
positiv verläuft.

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In der professionellen Beziehung ist der erste Kontakt von entscheidender
Bedeutung für den Schüler oder die Schülerin. Deshalb sollte an dieser Stelle nicht
unerwähnt bleiben, dass nur eine regelmäßige und tägliche schulsozialpädagogische
Beratung hervorruft, wenn sie als integrierter Bestandteil der Schule gesehen wird.
Die niedrigschwellige Kontaktaufnahme erlaubt es Schülern, Lehrern und Eltern, sich
rechtzeitig Unterstützung zu holen und Vertrauen aufzubauen.

Wichtige Prozessbestandteile sind:

« wertschätzende Kommunikation

«e Transparenz des Leistungsangebotes

« Klärung von Erwartungen und Leistungsangebot

« vertragliche Sicherstellung der Leistungserbringung

« gut verständliche Information über Abläufe und Verfahren

« Information über Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten

Das folgende Organigramm gibt die Aufbauorganisation des Institutes für
Schulsozialpädagogik e. V. wider. Ergänzend hierzu existieren für alle Mitarbeiter
incl. der QM-Beauftragten Stellenbeschreibungen.

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Kooperation
JH + Schule

Mitarbeiter Lehrer-
ISSP kollegien

Ziel und Zweck

Die Inanspruchhahme des schulsozialpädagogischen Beratungs- und
Begleitungsangebotes setzt in der Regel eine Situation voraus, deren Zustand nicht
mehr aufrechterhalten werden kann, weil beispielsweise das soziale Umfeld ins
Wanken geraten ist, individuelle Belastungen nicht mehr tragbar sind,
psychosomatische Symptome, Erkrankungen sich eingestellt haben oder
Stressreaktionen eine angemessene Leistungserbringung oder entstandene
Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Schulverweigerung) nicht mehr zulassen.

Vorgehensweise

Die Vorgehensweise wird nachfolgend in einem Ziel- und Leistungsangebot
dargestellt:

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. Kurzbeschreibung der Ziele

»>

positive Stärkung oder Begleitung der Betroffenen zur
eigenen Lösungsfindung, um intra- und interpersonale
Problemsituationen erfolgreich selbst zu bewältigen und
dadurch die Wiederherstellung von Leistungsfähigkeit und
Leistungsbereitschaft zu erlangen

. Erhöhung. .der. Handiungskompetenz . in  Konflikt- oder

Stresssituationen.. und Reduzierung von
Verhaltensauffälligkeiten

Reduktion des sozialen Anpassungsdrucks durch Auflösung
von Blockaden auf ein erträglicheres oder angemessenes
Maß

'Erwerb.von sozialer Kompetenz und Schlüsselqualifikationen,

die oft in den Herkunftsfamilien nicht ausreichend vermittelt :

werden

Entlastung von Lehrern, deren Handlungskompetenz über
Konfliktlösungsstrategien nicht übermäßig strapaziert werden
muss

individuelle und problematischen Situationen von Schülern im
Zusammenhang: mit -ihrem.:soziokulturellem . Umfeld . und
familiären Systemen in professionelle Beratung zu geben
Ressourcen freisetzen für die Steigerung von Effizienz und
Verbesserung von Qualität schulischer Arbeit und des
Schulprofils

Kurzbeschreibung der konkreten Beratungsangebote

Einzelfallberatung

: Familienberatung

für Schülerinnen und Schüler, selbstständig und freiwillig
ein individuelles Beratungsangebot in Anspruch zu
nehmen, wenn wesentliche Bezugs- oder
Versorgungsnetze aus dem Gleichgewicht geraten sind.

für : Eltern und: Kinder/Schüler, "gemeinsam ' über
schulische und/oder außerschulische Schwierigkeiten zu

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Elternberatung

Soziales Training

Gruppenberatung

‚ Suchtprävention

Lernserver

Streitschlichterausbildung

Achtsamkeits- und
Wertschätzungstraining

| Anti-Mobbing-Training:

Anti-Aggressionstraining

ISSP

Institut für SchulSozialPädagogik

„sprechen, um. im: Familiensystem: andere Sichtweisen
und neue Lösungsansätze zu erkennen oder.alte.Muster
:' zu verändern.

für Eltern bzw. Mütter oder Väter i in Erziehungsfragen
und Unterstützung in Situationen, in denen sie sich um
ihre Kinder Sorgen machen.

‚für Klassen ‚oder in deren Sozialgefüge bestehende :
Gruppen, wenn. es zu.diffizilen oder ‚außergewöhnlichen

Situationen . wie :.. Ausgrenzung, ... Mobbing. . : :oder
anderweitigen auffälligen Verhaltensweisen kommt und
externe. Unterstützung. hilfreich für. Lehrer und. Schüler
sein:kann. j

für einzelne Gruppen, die aus zwei oder mehren
Schülern bestehen, um offene Fragen oder
Schwierigkeiten im Umgang miteinander zu
thematisieren.

‘für Schüler und Austauschforen für Lehrer und Eltern mit

Informationen: zu .Gefahren,  "Wirkungsweisen und
Risiken, Wahrnehmung ‚Selbsteinschätzung,
Verantwortung. und: Sensibilisierung im. Umgang mit
unterschiedlichen Substanzen.

als Angebot für Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche
zur Verbesserung der Hauptfehlerhäufigkeit und
Fehlerwahrnehmung mit einer zusätzliche Vernetzung in
der schulsozialpädagogischen Beratung.

in:den. Oberstufen als: Element: zur: Streitschlichtung:in
den: Unterstufen im Sinne einer konstruktiven Streitkultur
als Zusatzqualifikation zum mediativen Moderator und
Multiplikator zum Thema Achtsamkeit und
Wertschätzung in den Unterstufen

..als: konstruktives. Training "mit. .präventiven ‚als auch
;:intervenierendem Ansatz.

als Selbsterfahrung, mit dem eigenen
Aggressionspotential so umzugehen, dass es andere
nicht verletzt und beleidigt.

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‚Testdiagnostik ;Intelligenztest CFT 20: erweitertes Modul, Allgemeiner
‚Deutscher Sprachtest: ..-: (ADST); Lernserver
:Testdiagnostik, Persönlichkeitstest: Freiburger :

: Persönlichkeitsinventar : (FPI-R), - Angstfragebogen : für
; Schüler (AFS), :Aufmerksamkeits-Belastungs-Text (d2) —
„alle. auf Anfrage -

Reflexion und Nachbereitung

Reflexionsgespräch Vereinbarter Zeitraum — Beratungs- und Prozessverlauf
„Abschlussgespräch Kommentar. des . Beraters —: Beendigung durch den
\ ' Ratsuchenden i

Erfolg Dokumentation - Evaluation

| Lösungsmöglichkeiten  ‚Beratüngsprozess - Veränderung - Auswertung

Qualitäts-Management

Dem Qualitätsmanagement in der schulsozialpädagogischen Beratung kommt ein
besonderer Stellenwert zu. in der professionellen Beratung und
schulsozialpädagogischen Begleitung finden Kontakte zu vielen Menschen statt. Die
ratsuchenden Schüler, Lehrer und Eltern haben ein großes Interesse an
professioneller, qualitativ hochwertiger Beratung und einer kompetenten
schulsozialpädagogischen Begleitung in konstruktiven Kooperationen und
Netzwerken direkt in der Schule. Das Vertrauen der Schüler, Lehrer und Eltern hängt
entscheidend von einer kompetenten Beratung und Begleitung ab.

Die Qualitätspolitik des ISSP Münster orientiert sich in der Umsetzung des QMS
dabei eng an Leitsätzen, Leitlinien und Kooperationsempfehlungen „Jugendhilfe und
Schule“ der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulen (SGB VIll $ 81 und
Schulgesetz $ 5 b), die allen Mitarbeitern bekannt sind und denen alle Mitarbeiter
verpflichtet sind.

Insbesondere wollen wir
« ratsuchenden Schülern, Lehrern und Eltern bedarfsgerechte, qualifizierte Hilfe
bieten, wobei wir individuelle Belastungen, persönliche Beeinträchtigungen,

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Schwierigkeiten und Problemlagen in familiären als auch schulischen
Systemen als integralen Bestandteil des Lebens verstehen, deren
Ausgangslage als unterstützende Basis zur Lösungsfindung angesehen wird,

ratsuchenden Schülern, Lehrern und Eitern einen neutralen Vertrauensort in
der Schule (an)bieten, der die oben genannten Leitlinien und pädagogischer
Diskurse berücksichtigt und einbindet,

die Individualität unserer ratsuchenden Schüler, Lehrer und Eltern
berücksichtigen, das heißt, jeder Ratsuchende ist in seiner individuellen
Persönlichkeit wahrzunehmen, seine individuellen Herkunftsmuster sind zu
berücksichtigen und schwierige Situationen sind im Sinne von
Veränderungsmöglichkeiten durch entsprechende lebensbegleitende
Lösungsansätze zu unterstützen,

unsere Leistungen aufgrund eines professionellen Konzeptes und
wertschätzendem Einfühlungsvermögen erbringen, welches die
Selbständigkeit berücksichtigt und fördert,

Schülern einen wertschätzenden kommunikativ achtsamen gegenseitig
wertschätzenden Umgang untereinander als auch mit ihren Lehrenden
vermitteln, der sie befähigt, Konflikt- oder Stresssituationen konstruktiv und
unter Berücksichtigung der eigenen Grenzen und Wahrnehmungen
auszutragen,

dazu beitragen, durch regelmäßige oder bedarfseingerichtete
Klassengespräche, soziale Trainings in präventiver Form oder intervenierend
einzurichten, die ratsuchenden Schüler, Lehrer und Eltern qualifiziert und
professionell beraten, begleiten und informieren, wobei die Einbeziehung des
soziokulturellen Umfeldes und familiärer Bezugspersonen ein besonderes
systemisches Anliegen ist,

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Qualitätsmanagement-Handbuch ausführlich dargestellt ist und folgt den
Grundsätzen und Zielen der Jugendhilfe wie folgt:

"» ‚Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und
dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

» Eitern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen,

" Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

" dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder
zu schaffen (8 1 SGB Ill).

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Beratungsverlauf (1)

24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Münzstraße 10
  • Kreuzstraße
  • Hafenstraße 30
  • Alter Steinweg 46
  • Mehringweg 12
  • Prins-Claus-Straße 41
  • Prinzipalmarkt 38
  • Silberbrink 25
  • Wittninkheide 20
  • Krögerweg 13a
  • Dauvemühle 180

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0752/2012
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37