V/0752/2012
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Institut für Schulsozialpädagogik - ISSP Münster e.V.
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V_0752_2012_Anlage_6_Freistellungsbescheinigung
7092 Zeichen
' , Finanzamt Münster-Innenstadt " 48143 Münster ‚08.07.2009 Yv
Veranlagungsbezirk 004 . Münzstr. 10
Steuernummer 337/5974/1270 . . nennen
(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/416-145974 Einganc i
” Telefax 0800 10092675837 ''' a |
. . ;
Finanzamt Münster-Innenstadt |
Postfach 6103, 48136 Münster „ E
Freistellungsbe ud
für 2006 bis 2008
Steuerberatersozietät
Köching und Vox zur Körperschaftsteuer
Krögerweg 13 a ö
48155 Münster und Gewerbesteuer
als Empfangsbevoi Imächt igter für
Institut für Schulsozialpädagogik e.V.
Prinzipalmarkt 38 :/39, 48143 Münster
Feststellungen
"Die Körperschaft ist nach 5 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG \ von der körperschaftsteuer und "nach $3Nr. 6
GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
gemeinnützigen Zwecken im Sinne der $5 51 ff. AO dient.
Für den (einheitlichen) steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb ergibt sich unter Berücksichtigung der
Besteuerungsgrenze nach $ 64 AD bzw. des Freibetrags nach $ 24 KStG keine Körperschaftsteuer und
des Freibetrags nach $ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG keine Gewerbesteuer.
Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die vorstehende(n) Feststellung(en).
Hinweis zum Kapitalertragsteuerabzug "
Bei Kapitalerträgen, .die bis zum 31.12.2013 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapital-
ertragsteuerabzug nach $ 44 a Abs. 4 und 7 EStG die Vorlage dieses Bescheids oder die Überlassung
einer amtlich beglaubigten Kopie dieses Bescheids aus. Für die Erstattung von Kapitalertragsteuer
aufgrund yon Sammelanträgen durch das Bundeszentralamt für Steuern ist eine NV-Bescheinigung
erförderlich. j
Hinweise
Mit den nachstehenden Hinweisen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen und gegebenenfalls zur
Behandlung der Mitgliedsbeiträge wird einer Entscheidung Über die Steuerbefreiung der Körperschaft
für yanıs, die dem im Freistellungsbescheid bezeichneten Verantagungszeitraum folgen, nicht vor-
gegriffen.
Die Hinweise. sollen Sie über die Rechtsauffassung des Finanzamts unterrichten. Sie sind nicht Be-
standteil des Freistellungsbescheides und auch kein sonstiger Verwaltungsakt i. S. d. $ 118 AO, so
dass gegen sie ein Rechtsbehelf nicht gegeben ist. Über die Abziehbarkeit der Zuwendungen
‚ entscheidet das für den Zuwendenden zuständige Finanzamt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens (vgl
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. September 1956, BStBI 1956 III S. 309).
Die Vorschriften der Samm]ungsgesetze der Länder bleiben von der Anerkennung als steuerbegünstigte
Körperschaft unberührt.
Anmerkungen
Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen auch von der tatsächlichen
Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt - gof. im Rahmen einer Außen-
prüfung - unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittel-
bare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und die Bestimmungen der Satzung
beachten.
Auch für die Zukunft muss dies durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (Aufstellung der Einnahmen und
Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicktiung
der Rücklagen) nachgewiesen werden (& 63 AD).
Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestät igungen
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
-. Förderung der Jugendhilfe
- Förderung des Wohlfahrtswesens
Die Satzungszwecke entsprechen $ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr: 09 und 04 AO.
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( $ 50 Abs. 1 EStDV )
auszustellen. \
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Behandlung der Mitgiiedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge-
schriebenem, Vordruck {$ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Hinweise: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt
oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung ange-
gebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem
Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung : beim Zuwendenden entgeht. Dabei
wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30%, die entgangene
Gewerbesteuer pauschal mit 15% der Spende angesetzt (8 10b Abs. 4 EStG, $ 9 Abs. 3 KStG,
& 9 Nr. 5 GewStG). -
In der Zuwendungsbestätigung ist auch das Datum des letzten Körperschaftsteuerbescheids
oder Freistellungsbescheids anzugeben.
Unrichtigkeit der
Das Finanzamt des Zuwendenden geht von der
Zuwendungsbestätigung aus, wenn das angegebene Datum des Bescheids
länger als 5 Jahre seit dem Tag der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung zurücktiegt.
Erläuterungen
Es ist regelmäßig zu überprüfen,
rechtlichen Bestimmungen entspricht.
2009 bis 2011 Übersandt werden.
Soweit von der Körperschaft ein
betrieb unterhalten wird, ergibt
Abs. 3 AO bzw. der Freibeträge nach $ 24
ob die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeits-
Zu diesem Zweck wird Ihnen in 2012 ein Erklärungsvordruck für
(einheitlicher) steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäfts-
sich unter Berücksichtigung der Besteuerungsgrenzen nach $ 64
KStG und $ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG keine
- Körperschaftsteuer und keine. Gewerbesteuer. Etwa geleistete Vorauszahlungen werden gesondert abge-
rechnet.
Rechtsbehelfsbelehrung .
Gegen diesen Freistellungsbescheid ist der Ein-
“ spruch gegeben.
Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit
‚ dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder
(nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde
anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Ver-
waltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfah-
rens. Dies gilt auch, soweit sich ein angefoch-
tener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahres-
steuerfestsetzung erledigt. .
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Fi-
nanzamt schriftlich einzureichen oder zur Nie-
weitere Informat ionen
Öffnungszeiten:
Allgemein:
tgl. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
und Mo. 13.30 Uhr — 15.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Nahverkehrsanbindung:
Ab Münster Hbf mit dem Linienbus der Linien 5 und 6 zur Haltestelle
"Kuhviertel", von dort 2 Min zu Fuß über die Kreuzstraße zum Finanzamt.
derschrift zu erklären.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs be- _
trägt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt ge-
geben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen
Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch
Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten
Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei
denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeit-
punkt zugegangen ist. °
Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder durch
Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangs-
bekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der
Zustellung.
Bürgerbüro
tgl. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr
und Mo. 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
>>> WinGF <<< *
V_0752_2012_Anlage_5_Vereinsregister
865 Zeichen
Vereinsregister des Amtsgerichts Münster Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Abruf vom 19.07.2012 12:57 Anzahl der bisherigen Eintragungen: 3 a) Name: Institut für Schulsozialpädagogik e. V. b) Sitz: Münster a) Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: Vorstand: Dr. Fiedler, Michael, Münster, *21.11.1961 Vorstand: Prof. Dr. Hollenstein, Erich, Münster, *10.04.1945 Vorstand: Just, Annette, Münster, *18.08.1956 Vorstand: Lenssen, Thomas, Telgte, *14.11.1952 Vorstand: Prof. Dr. Schönweiss, Friedrich, Münster, *11.11.1950 a) Satzung: eingetragener Verein Satzung vom 05.09.2002 Zuletzt geändert durch Beschluss vom 01.12.2009 b) Sonstige Rechtsverhältnisse: a) Tag der letzten Eintragung: 26.01.2011 Nummer des Vereins: VR 4379
V_0752_2012_Anlage_3_Mitglieder
1009 Zeichen
ISSP Institut für SchulSozialPädagogik \ Anlage Übersicht der Vorstandsmitglieder 10. 01. 2012 Annette Just (geb. 18.08.56) Diplom- und Sozialpädagogin Prins-Claus-Straße 41 48159 Münster Prof. Dr. Friedrich Schönweiss (geb. 11.11.50) Erziehungswissenschaftler Hasewinkel 63 a 48157 Münster Dr. Michael Fiedler (geb. 21.11.61) Wirtschaftswissenschaftler, Berater, Coach Dauvemühle 180 48159 Münster Thomas Lenssen Geschäftsmann EDV (geb. 14.11.52) Silberbrink 25 48167 Münster Prof. Dr. Erich Hollenstein (geb. 10.4.45) Fachhochschul-Dozent Sozialpädagogik i.R. Mehringweg 12 48159 Münster (....ist nicht mehr im Vorstand. An seine Stelle wurde Frau Dr. Maria Steingröver, Diplompädagogin, Wittninkheide 20, 48157 Münster in der Mitgliederversammlung in den “ Vorstand gewählt. Die Anmeldung ins Vereinsregister ist beantragt.) Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de
Beschlussvorlage
5565 Zeichen
V/0752/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Institut für
Schulsozialpädagogik - ISSP Münster e.V.
Beratungsfolge
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Institut für Schulsozialpädagogik – ISSP Münster e.V. wird gem. § 75 SGB VIII – Kinder-
und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG –KJHG als Träger der freien Jugendhilfe ane r-
kannt.
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Folgekosten.
Begründung:
Das Institut für Schulsozialpädagogik – ISSP Münster e.V. beantragte mit Schreiben vom
20.07.2012 (Eingang 13.08.2012) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt we r-
den, wenn sie
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
Vorlagen-Nr.:
V/0752/2012
Auskunft erteilt:
Herr Wildemann
Ruf:
492 51 13
E-Mail:
WildemannA@stadt-muenster.de
Datum:
26.09.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0752/2012
3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstan-
de sind, und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzu n-
gen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.
Das Institut für Schulsozialpädagogik ist ein eingetragener Verein, der seit seiner Gründung im
Jahr 2002 gemeinnützig im Bereich der Stadt Münster tätig ist.
Der Verein kooperiert seit Jahren im Rahmen beratender, unterstützender und begleitender Ang e-
bote mit verschiedenen Schulen in Münster wie folgt:
Schulsozialpädagogische Beratungsstellen, die durch
das ISSP an Schulen in Münster eingerichtet wurden:
Zeitraum Schule Finanzierung Übernahme in un-
befristete Stellen
durch öffentliche
Schulträger
2001/02 bis 2008/09 Ratsgymnasium
Münster
ISSP Schuljahr 2009/10
2004/05 bis 2011/12 Immanuel-Kant-
Gymnasium Münster
ISSP / Stiftung /
Schule
Schuljahr 2012/13
2007/08 bis 2011/12 Realschule im Kreu z-
viertel
ISSP / Stiftung
/Landesmittel (Geld
oder Stelle)
BuT – 10 Stunden
ISSP – 12 Stunden
2008/09 bis 2011/12 Geschwister-Scholl-
Realschule
½ ISSP / Stiftung
½ Städt. Stelle
Schuljahr 2012/13
2008/09 bis 2009/10 Annette-von-Droste-
Hülshoff-Gymnasium
ISSP / Stiftung /
Schule -
Aktuell hält der Träger ein entsprechendes Angebot in der Realschule im Kreuzviertel vor.
Schwerpunkte der schulsozialpädagogischen Arbeit bil den insbesondere intervenierende und pr ä-
ventive Ansätze vor dem Hintergrund schwieriger familiärer und schulischer Lebenssituationen der
Schülerinnen und Schüler als integrierter Bestandteil der Schule.
Entsprechend der Satzung verfolgt der Verein die Zwecke
- junge Menschen aufgrund individueller Benachteiligungen, sozialer Beeinträchtigungen o-
der emotionaler Problemlagen zu unterstützen
- vermittelnd tätig zu sein zwischen den Forschungs -, Lehr - und Leistungsangeboten der
Fachhochschule / Universität und den praxisbezogenen Angeboten der Jugendhilfe an wei-
terführenden Schulen
- Schulsozialpädagogik insbesondere an Realschulen und Gymnasien einzurichten, zu fö r-
dern und zu etablieren
- Fort- und Weiterbildung zu fördern sowie Forschung zu betreiben.
- 3 -
V/0752/2012
Mit dem Antr ag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt:
- Bericht des ISSP über seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe, Darstellung der
Vereinsvita
- Übersicht der Vorstandsmitglieder mit Namen / Alter / Beruf / Anschrift
- Satzung des Vereins
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig. Die Gemeinnützi g-
keit ist an erkannt und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen ist zu erwa rten,
dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugen dhilfe zu leisten
im Stande ist. Der Verein bietet die Gewähr für eine den Zielen des Grundg esetzes förderliche
Arbeit.
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke n-
nen, wenn er die o.g. Bedingungen erfüllt.
Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zustän-
digkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien der Stadt Münster.
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffent-
liche Förderung abgeleitet werden.
I. V.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung
Anlage 2: Bericht des ISSP über seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe, Darstellung
der Vereinsvita
Anlage 3: Übersicht der Vorstandsmitglieder mit Namen / Alter / Beruf / Anschrift
Anlage 4: Satzung des Vereins
Anlage 5: Auszug aus dem Vereinsregister
Anlage 6: Gemeinnützigkeitsbescheinigung
V_0752_2012_Anlage_1_Antrag_ISSP
2724 Zeichen
r ® Eu, ISSP Institut für SchulSozialPädagogik Münster, 20. Juli 2012 Stadt Münster - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Hafenstraße 30 Eingegangen amı 03 0% lo#& 48153 Münster ‘ Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhiffe gemäß $ 75 SGB VII ” Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir für das Institut für Schulsozialpädagogik Münster e.V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß $ 75 SGB VII. Begründung: Unser Institut ist ein eingetragener Verein, der seit seiner Gründung im Jahr 2002 gemeinnützig im Bereich der Stadt Münster tätig ist. Dabei haben wir bereits langjährig unsere fachliche Kompetenz und auch unsere Leistungsfähigkeit in vielfältigen Kooperationen mit Ämtern, Dienststellen und Schulen der Stadt Münster sowie der Bezirksregierung Münster unter Beweis gestellt. Mit unserem professionellen Angebot sind wir beratend, unterstützend und begleitend für Schüler, Eltern und Lehrer in den Schulen als auch an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule tätig. Im Jahr 2011 erfolgte die Zertifizierung des ISSP Münster und aller seiner Arbeitsbereiche gemäß DIN 9001 und AZWV. Eine differenziertere Darstellung der Vereinstätigkeiten ergibt sich aus der beigefügten Skizzierung. Das ISSP Münster e.V. ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein, der.... Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de Fr ISSP Institut für SchulSozialPädagogik - aufdem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des $ 1 SGB VIII tätig ist, - ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgt, - aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzung sowie gemäß Zertifizierung einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe geleistet hat und weiterhin zu leisten in der Lage ist, - die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Vor dem Hintergrund dieser abschließenden Zusammenfassung sowie unter Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen beantragen wir die Anerkennung des ISSP Münster e.V. als freien Träger der Jugendhilfe. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Für den Vorstand des ISSP Münster e.V. f . — Mare [hr fi OL erie-Tus Dr. Maria Steingröver Anlagen . Bericht des ISSP über seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe ° Übersicht der Vorstandsmitglieder mit Namen/Alter/Beruf/Anschrift . Satzung des Vereines . Auszug aus dem Vereinsregister ___ un . Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de
V_0752_2012_Anlage_4_Satzung
10903 Zeichen
/ISsPp Institut für SchulSozialPädagogik e.V. Satzung Satzung 81 Name, Sitz und Rechtsform . Der Verein führt den Namen „Institut für Schulsozialpädagogik e.V." nach erfolgter Ein- tragung, die alsbald erwirkt werden soll. . Sitz des Vereins ist Münster (Nordrhein-Westfalen). . Der Verein ist rechtsfähig durch die Eintragung in das Vereinsregister. 82 Zweck des Vereins . Der Verein befindet sich an der Schnittstelle Jugendhilfe und Schule (Schulsozialpädago- gik). Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und Wahrnehmung ih- res Erziehungsauftrages sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, indem er junge Menschen aufgrund individueller Benachteiligungen, sozialer Beeinträchtigungen oder emotionaler Problemlagen lebens- und umfeldbegleitend unterstützt und entsprechen- de Angebote der Jugendhilfe (sozialpädagogisch/psychologische Beratung, Betreuung, Begleitung, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit, Prävention und Intervention) bereit hält, die darauf ausgerichtet sind, Lebenssituationen wahrzunehmen und persönliche Anlagen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich zu fördern und zu stärken. . Der Verein verfolgt den Zweck, Vermittler zu sein zwischen dem Forschungs-, Lehr- und Leistungsangeboten der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Fachbereich Erziehungswissenschaften, und den Anforderungen, Umsetzungen und praxisbezogenen Angeboten der Jugendhilfe an weiterführenden Schulen und damit eine ständige Kommunikation auf der Ebene Ju- gendhilfe und Schule zu beleben und zu fördern. . Der Verein beabsichtigt, die Einrichtung, Förderung und Etablierung von Schulsozialpä- dagogik insbesondere an Realschulen und Gymnasien zu bereits bestehenden kommuna- len sozialpädagogischen Angeboten der Stadt Münster an Hauptschulen und Schulen für Erziehungshilfe ergänzend und kooperativ einzurichten. . Der Verein will darüber hinaus jugendhilfebezogene Fort- und Weiterbildung im Bereich Jugendhilfe und Schule fördern und Forschung betreiben. Der Vereinszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a) Einrichtung von Mödellprojekten für Schulsozialpädagogik an Gymnäsien oder Real- schulen in eigener Trägerschaft, b) Entwicklung und Umsetzung von Arbeitszielen der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität und der Jugendhilfe im konkreten Arbeitsfeld Schule, c) Einrichtung von Arbeitskreisen und Erfahrungsgruppen zu bestimmten Problemthe- men, d) Einrichtung von Forschungsgruppen oder Inbetriebnahme wissenschaftlicher For schungsinstitute zu bestimmten Untersuchungsfeldern im Bereich Jugendhilfe und Schule, e) Gemeinsame Fort- und Weiterbildung im Bereich Bildung und Erziehung für Absolven- ten der Fachhochschule und Universität, für Schul-, Sozial- und Diplompädagogen in Seminaren, Kursen, Work-Shops, Vorträgen, um praxisnahe Begleitung so zu entwik- keln, dass das Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe unterstützt wird, f) Supervisionsveranstaltungen für Beteiligte im Bereich Jugendhilfe und Schule zur Un- terstützung pädagogischer und erzieherischer Aufgaben in Schulen. 83 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel dürfen nur für gemeinnützige Zwecke verwandt werden. 2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Rücklagen dürfen nur im Rahmen der Vorschriften über die Steuerbegünstigung nach den 88 51ff AO gebildet werden, um die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins erfüllen zu können. 54 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 85 Mitgliedschaft 1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfä- hige Personenvereinigungen werden, die bereit sind, den Verein zu unterstützen. 2. Auf schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand über die Aufnahme von Mitgliedern. Die Aufnahme-kann.ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. - - 86 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch: a) schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres; sie muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes zugegangen sein, b) Ableben des Mitgliedes, c) bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen durch de- ren Auflösung, d) Ausschluss bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Interessen des Vereins oder bei Nichtzahlung fälliger Beiträge trotz zweimaliger Aufforderung. 2. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des Betroffenen durch den Vorstand des Vereins. Der Ausschluss ist dem Betroffenen mit Begründung zuzustellen. Der Ausgeschlossene kann binnen zwei Wochen nach erfolgter Mitteilung und Begründung des Ausschlusses beim Vorstand des Vereins Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mit- gliederversammlung. Ansprüche des Vereins gegen Ausscheidende werden vom Ausscheiden nicht berührt. 4. Ein Mitglied kann nach Beendigung der Mitgliedschaft keine Ansprüche finanzieller Art gegen den Verein oder das Vereinsvermögen geltend machen. w 87 Mittel des Vereins 1. Die Mittel zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Verein durch: a) Mitgliedsbeiträge b) Geldspenden c) Sachspenden d) sonstige Zuwendungen 2. Die Höhe der jährlich zu entrichtenden Mindestmitgliedsbeiträge wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen. 3. Die Mittel des Vereins werden nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet. Die Mit- glieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Mitgliedsbeiträge können nicht zweckgebunden gegeben werden. 58 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 89 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) drei Beisitzern 2. Alle Vorstandsmitglieder werden für drei Jahre von der Mitgliederversammiung gewählt. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis der neue Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ei- nes Vorstandsmitgliedes ist möglich. Der Gründungsvorstand wird von der Gründerversammiung gewählt. 4. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Die laufenden Geschäfte des Vereins können von einem Geschäftsführer wahrgenom- men werden. w 810 Aufgaben des Vorstandes 1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Insbesondere entscheidet er über die Verwendung der Fördermittel, Geld- und Sachspenden sowie sonstiger Zuwen- dungen entsprechend dem Zweck des Vereins. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass der Einsatz der Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke erfolgt. 2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mehrheitlich. 3. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 811 Mitgliederversammiung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt. 2. Eine außerordentliche Mitgliederversammiung kann vom Vorstand nach Bedarf einberu- fen werden. Sie ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Zahl der Mitglieder ei- ne Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. 3. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich zwei Wochen vor der Sitzung unter Mitteilung von Ort, Zeit und Tagesordnung. Der Vorstand stellt die Tagesordnung auf und hat alle bis zur Einladung vorliegenden Anträge zu berücksichtigen. 4. Ein Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch ein anderes Mitglied bei der Stimmabgabe durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Jedes Mitglied kann jedoch nur ein weiteres Mitglied vertreten. Personenvereinigungen und juristische Personen können sich durch ein Mitglied ihrer Geschäftsleitung im Übrigen durch einen schriftli- chen Bevollmächtigen vertreten lassen. Der Vertreter braucht nicht selbst Mitglied des u 2. _ Vereins. zu-sein.. ———_—_—. —— — nn u 5. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Für Wahlen und Beschlussfassungen kann ein Wahlleiter bestimmt werden. Eine Abstimmung ist schrift- lich durchzuführen, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dieses beantragt. 6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 7. Jede ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 812 Aufgaben der Mitgliederversammiung Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: Wahl des Vorstandes und eines etwaigen Beirates, Wahl der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Beschlussfassung über alle vom Vorstand oder von einem Drittel der Mitglieder vorge- legten Anträge, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet wird. 8. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die den Haushalt und die Jahres- rechnung überprüfen. Die Kassenprüfer sind nicht Vorstandsmitglieder. Die Jahresrech- nung ist dem Beschluss der Entlastung des Vorstandes zugrunde zu legen. vpunn 9 813 Mitgliedsbeitrage Von den Mitgliedern werden Beitrage erhoben. Die Höhe des Beitrages, die über den Mindest- mitgliedsbeitrag hinausgeht, wird von jedem Mitglied selbst festgelegt. 814 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins 1. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens 2/3 der in der Mitglieder- versammlung vertretenen Stimmen. Dies gilt auch für Änderungen des Vereinszwecks. 2. Zur Fassung eines Beschlusses über die Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von mindestens 3/4 der in der Mitgliederversammlung vertretenen Stimmen erforder- lich. Im Falle der Auflösung des Vereins werden die noch unerledigten Angelegenheiten durch den Vorstand abgewickelt. 3. Bei Auflösung des Vereins sowie bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereins- vermögen an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Nordrhein- -.—.--Westfalen,-der es-entsprechend_dem.Vorschlag des Vorstandes.des-instituts für Schulso-__.-._ zialpädagogik e.V. unmittelbar und ausschließlich für Zwecke zu verwenden hat die den satzungsgemäßen Zwecken des Vereins entsprechen. 815 Inkrafttreten 1. Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Etwaige redaktionelle Veränderungen aufgrund von Verfügungen des Gerichts oder einer anderen Behörde kann der Vorstand von sich aus vornehmen. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05. September 2002 außer Kraft. Münster, den 01. Dezember 2009
V_0752_2012_Anlage_2_Darstellung
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BAM ISSP Institut für SchulSozialPädagogk Anlage Institut für Schulsozialpädagogik Münster e.V. Darstellung der Vereinsvita Stand: Juli 2012 - Kurzform - Einleitung Das Institut für Schulsozialpädagogik e. V. hat seinen Sitz in Münster. Die Institutsräume befinden sich im Zentrum der Stadt am Alten Steinweg 46, gegenüber der Stadtbibliothek im ersten Stock. Die Etage ist als Bürogemeinschaft konzipiert, die aus mehreren Dienstleistungseinrichtungen (Repetitorien und Beratungspraxen) besteht. Ein Seminarraum für größere Veranstaltungen (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Mitarbeiterbesprechungen usw.) steht zur Verfügung. Von hier aus werden die verwaltungstechnischen Operationen geleitet und gesteuert. Die zentrale Anlaufstelle des ISSP ist eingerichtet als Büro und als Beratungsraum. Die außerschulischen Beratungsgespräche im Beratungsraum Alter Steinweg 46 entstehen aus dem schulischen Kontext und werden hierher verlagert, wenn Familienberatungen oder schulsozialpädagogische Beratungen für ältere Schüler stattfinden, die gern einen anderen als den Schulort für ein Gespräch wünschen. Das Büro dient als Koordinationsstelle für alle Schulen und auch als Kommunikations- und Informationsraum für alle Mitarbeiter. Aus Artikel 2, Abs. 2 GG leitet sich der Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf eine ihren geistigen, seelischen und körperlichen Anlagen angemessene Entwicklung ab, verbunden mit einer Erziehung und Bildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. „Um diese Ziele abzusichern, muss eine umfassende Beratung von Schülerinnen und Schülern und ihrer Erziehungsberechtigten in allen wichtigen Problem- und Entscheidungssituationen während der schulischen Laufbahn gewährleistet sein. Diese Beratungsmöglichkeit muss auch für die Lehrkräfte bestehen, die die Schülerinnen und Schüler unterrichten, da nur dann die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag verwirklichen kann.“ (Bundesministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur, Rundschreiben 17/2005) Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de ISSP Institut für SchulSozialPädagogik Inzwischen haben sich auch auf der politischen Ebene im Rahmen föderalistischer Bildungsreformen unterschiedliche Meinungsbilder entwickelt, die es ermöglichen sollten, in den nächsten Jahren an allen Schulen, auch an Gymnasien, schulsozialpädagogische Beratungsstellen einzurichten. Das ist seit 10 Jahren das Anliegen des ISSP. Unterstützungsformen in der Jugendhilfe finden sich sowohl in der Tagesbetreuung von Schulkindern ($ 22 SGB VIil) als auch den Tagesgruppen (8 32 SGB VIII), den sozialpädagogischen Lernhilfen ($ 27 SGB VIll) sowie den sozialpädagogischen Formen der Jugendarbeit ($ 29 SGB VIII), in der Jugendsozialarbeit ($ 13 SGB VI) Hilfe zur Erziehung ($ 27 SGB VIII, erster Abschnitt) der den Anspruch der Hilfe zur Erziehung zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen als auch die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen umfasst, so dass Impulse durch das KJHG für die Kooperation Jugendhilfe und Schule gesetzt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule wird durch $ 81 SGB VII unterstützt und empfohlen, so dass die schulsozialpädagogische Arbeit des ISSP im Sinne der Beratung vor Ort als auch im Sinne des professionellen Verweisungswissens in der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe stattfindet und vor Ort auch so durchgeführt wird. Gemäß satzungsrelevanter Zielsetzungen arbeitet das ISSP in unterschiedlichen Anwendungsfeldern der Schulsozialarbeit im Sinne intervenierender und präventiver Hilfen in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe. Schwierige familiäre und schulische Lebens-, Belastungs-, Problem- und Entscheidungs- als auch sinkende Leistungssituationen betroffener Schüler stellen oftmals auch für Lehrer oder Eltern und andere Betroffene einen gravierenden Lebenseinschnitt dar oder bringen unvorhergesehene Lebensumstände mit sich. Um die Ratsuchenden in ihrem jeweils soziokulturellen Umfeld, in ihrem sozialen Eingebunden Sein, ihrer familiären Konstellation als auch im schulischen Kontext professionell zu sehen, ist es wichtig, ihre Lebenswelt in einem Gesamtgefüge der unterschiedlichen Systeme möglichst präventiv und förderlich so zu gestalten und ein Angebot bereitzuhalten, dass bereits die Anfangsphase im Sinne von Vertrauen und Präsenz bis hin zum Beratungsprozess für die Ratsuchenden und ihres Umfeldes positiv verläuft. Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de ee ISSP Institut für SchulSozialPädagogik In der professionellen Beziehung ist der erste Kontakt von entscheidender Bedeutung für den Schüler oder die Schülerin. Deshalb sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass nur eine regelmäßige und tägliche schulsozialpädagogische Beratung hervorruft, wenn sie als integrierter Bestandteil der Schule gesehen wird. Die niedrigschwellige Kontaktaufnahme erlaubt es Schülern, Lehrern und Eltern, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen und Vertrauen aufzubauen. Wichtige Prozessbestandteile sind: « wertschätzende Kommunikation «e Transparenz des Leistungsangebotes « Klärung von Erwartungen und Leistungsangebot « vertragliche Sicherstellung der Leistungserbringung « gut verständliche Information über Abläufe und Verfahren « Information über Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Das folgende Organigramm gibt die Aufbauorganisation des Institutes für Schulsozialpädagogik e. V. wider. Ergänzend hierzu existieren für alle Mitarbeiter incl. der QM-Beauftragten Stellenbeschreibungen. Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de BRNURNEFNETE U WUR TER KRENEE NEREEEVET ER NOEN IS SP Institut für SchulSozialPädagogik Kooperation JH + Schule Mitarbeiter Lehrer- ISSP kollegien Ziel und Zweck Die Inanspruchhahme des schulsozialpädagogischen Beratungs- und Begleitungsangebotes setzt in der Regel eine Situation voraus, deren Zustand nicht mehr aufrechterhalten werden kann, weil beispielsweise das soziale Umfeld ins Wanken geraten ist, individuelle Belastungen nicht mehr tragbar sind, psychosomatische Symptome, Erkrankungen sich eingestellt haben oder Stressreaktionen eine angemessene Leistungserbringung oder entstandene Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Schulverweigerung) nicht mehr zulassen. Vorgehensweise Die Vorgehensweise wird nachfolgend in einem Ziel- und Leistungsangebot dargestellt: Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de ISSP Institut für SchulSozialPädagogik . Kurzbeschreibung der Ziele »> positive Stärkung oder Begleitung der Betroffenen zur eigenen Lösungsfindung, um intra- und interpersonale Problemsituationen erfolgreich selbst zu bewältigen und dadurch die Wiederherstellung von Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu erlangen . Erhöhung. .der. Handiungskompetenz . in Konflikt- oder Stresssituationen.. und Reduzierung von Verhaltensauffälligkeiten Reduktion des sozialen Anpassungsdrucks durch Auflösung von Blockaden auf ein erträglicheres oder angemessenes Maß 'Erwerb.von sozialer Kompetenz und Schlüsselqualifikationen, die oft in den Herkunftsfamilien nicht ausreichend vermittelt : werden Entlastung von Lehrern, deren Handlungskompetenz über Konfliktlösungsstrategien nicht übermäßig strapaziert werden muss individuelle und problematischen Situationen von Schülern im Zusammenhang: mit -ihrem.:soziokulturellem . Umfeld . und familiären Systemen in professionelle Beratung zu geben Ressourcen freisetzen für die Steigerung von Effizienz und Verbesserung von Qualität schulischer Arbeit und des Schulprofils Kurzbeschreibung der konkreten Beratungsangebote Einzelfallberatung : Familienberatung für Schülerinnen und Schüler, selbstständig und freiwillig ein individuelles Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen, wenn wesentliche Bezugs- oder Versorgungsnetze aus dem Gleichgewicht geraten sind. für : Eltern und: Kinder/Schüler, "gemeinsam ' über schulische und/oder außerschulische Schwierigkeiten zu Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de Elternberatung Soziales Training Gruppenberatung ‚ Suchtprävention Lernserver Streitschlichterausbildung Achtsamkeits- und Wertschätzungstraining | Anti-Mobbing-Training: Anti-Aggressionstraining ISSP Institut für SchulSozialPädagogik „sprechen, um. im: Familiensystem: andere Sichtweisen und neue Lösungsansätze zu erkennen oder.alte.Muster :' zu verändern. für Eltern bzw. Mütter oder Väter i in Erziehungsfragen und Unterstützung in Situationen, in denen sie sich um ihre Kinder Sorgen machen. ‚für Klassen ‚oder in deren Sozialgefüge bestehende : Gruppen, wenn. es zu.diffizilen oder ‚außergewöhnlichen Situationen . wie :.. Ausgrenzung, ... Mobbing. . : :oder anderweitigen auffälligen Verhaltensweisen kommt und externe. Unterstützung. hilfreich für. Lehrer und. Schüler sein:kann. j für einzelne Gruppen, die aus zwei oder mehren Schülern bestehen, um offene Fragen oder Schwierigkeiten im Umgang miteinander zu thematisieren. ‘für Schüler und Austauschforen für Lehrer und Eltern mit Informationen: zu .Gefahren, "Wirkungsweisen und Risiken, Wahrnehmung ‚Selbsteinschätzung, Verantwortung. und: Sensibilisierung im. Umgang mit unterschiedlichen Substanzen. als Angebot für Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche zur Verbesserung der Hauptfehlerhäufigkeit und Fehlerwahrnehmung mit einer zusätzliche Vernetzung in der schulsozialpädagogischen Beratung. in:den. Oberstufen als: Element: zur: Streitschlichtung:in den: Unterstufen im Sinne einer konstruktiven Streitkultur als Zusatzqualifikation zum mediativen Moderator und Multiplikator zum Thema Achtsamkeit und Wertschätzung in den Unterstufen ..als: konstruktives. Training "mit. .präventiven ‚als auch ;:intervenierendem Ansatz. als Selbsterfahrung, mit dem eigenen Aggressionspotential so umzugehen, dass es andere nicht verletzt und beleidigt. Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de IS SP Institut für SchulSozialPädagogik ‚Testdiagnostik ;Intelligenztest CFT 20: erweitertes Modul, Allgemeiner ‚Deutscher Sprachtest: ..-: (ADST); Lernserver :Testdiagnostik, Persönlichkeitstest: Freiburger : : Persönlichkeitsinventar : (FPI-R), - Angstfragebogen : für ; Schüler (AFS), :Aufmerksamkeits-Belastungs-Text (d2) — „alle. auf Anfrage - Reflexion und Nachbereitung Reflexionsgespräch Vereinbarter Zeitraum — Beratungs- und Prozessverlauf „Abschlussgespräch Kommentar. des . Beraters —: Beendigung durch den \ ' Ratsuchenden i Erfolg Dokumentation - Evaluation | Lösungsmöglichkeiten ‚Beratüngsprozess - Veränderung - Auswertung Qualitäts-Management Dem Qualitätsmanagement in der schulsozialpädagogischen Beratung kommt ein besonderer Stellenwert zu. in der professionellen Beratung und schulsozialpädagogischen Begleitung finden Kontakte zu vielen Menschen statt. Die ratsuchenden Schüler, Lehrer und Eltern haben ein großes Interesse an professioneller, qualitativ hochwertiger Beratung und einer kompetenten schulsozialpädagogischen Begleitung in konstruktiven Kooperationen und Netzwerken direkt in der Schule. Das Vertrauen der Schüler, Lehrer und Eltern hängt entscheidend von einer kompetenten Beratung und Begleitung ab. Die Qualitätspolitik des ISSP Münster orientiert sich in der Umsetzung des QMS dabei eng an Leitsätzen, Leitlinien und Kooperationsempfehlungen „Jugendhilfe und Schule“ der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulen (SGB VIll $ 81 und Schulgesetz $ 5 b), die allen Mitarbeitern bekannt sind und denen alle Mitarbeiter verpflichtet sind. Insbesondere wollen wir « ratsuchenden Schülern, Lehrern und Eltern bedarfsgerechte, qualifizierte Hilfe bieten, wobei wir individuelle Belastungen, persönliche Beeinträchtigungen, Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de ISSP Institut für SchulSozialPädagogik Schwierigkeiten und Problemlagen in familiären als auch schulischen Systemen als integralen Bestandteil des Lebens verstehen, deren Ausgangslage als unterstützende Basis zur Lösungsfindung angesehen wird, ratsuchenden Schülern, Lehrern und Eitern einen neutralen Vertrauensort in der Schule (an)bieten, der die oben genannten Leitlinien und pädagogischer Diskurse berücksichtigt und einbindet, die Individualität unserer ratsuchenden Schüler, Lehrer und Eltern berücksichtigen, das heißt, jeder Ratsuchende ist in seiner individuellen Persönlichkeit wahrzunehmen, seine individuellen Herkunftsmuster sind zu berücksichtigen und schwierige Situationen sind im Sinne von Veränderungsmöglichkeiten durch entsprechende lebensbegleitende Lösungsansätze zu unterstützen, unsere Leistungen aufgrund eines professionellen Konzeptes und wertschätzendem Einfühlungsvermögen erbringen, welches die Selbständigkeit berücksichtigt und fördert, Schülern einen wertschätzenden kommunikativ achtsamen gegenseitig wertschätzenden Umgang untereinander als auch mit ihren Lehrenden vermitteln, der sie befähigt, Konflikt- oder Stresssituationen konstruktiv und unter Berücksichtigung der eigenen Grenzen und Wahrnehmungen auszutragen, dazu beitragen, durch regelmäßige oder bedarfseingerichtete Klassengespräche, soziale Trainings in präventiver Form oder intervenierend einzurichten, die ratsuchenden Schüler, Lehrer und Eltern qualifiziert und professionell beraten, begleiten und informieren, wobei die Einbeziehung des soziokulturellen Umfeldes und familiärer Bezugspersonen ein besonderes systemisches Anliegen ist, Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de ISSP Institut für SchulSozialPädagogik Qualitätsmanagement-Handbuch ausführlich dargestellt ist und folgt den Grundsätzen und Zielen der Jugendhilfe wie folgt: "» ‚Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, » Eitern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, " Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, " dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (8 1 SGB Ill). Institut für Schulsozialpädagogik Telefon: 0251-4829748 Alter Steinweg 46, 48143 Münster Mobil: 0170-4661327 e-mail: info@issp-muenster.de www.issp-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Münzstraße 10
- Kreuzstraße
- Hafenstraße 30
- Alter Steinweg 46
- Mehringweg 12
- Prins-Claus-Straße 41
- Prinzipalmarkt 38
- Silberbrink 25
- Wittninkheide 20
- Krögerweg 13a
- Dauvemühle 180
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0752/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37