AN/1178/2019
Nutzungsrechte Ballonfahrer Gleueler Wiese
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller/Die Linke
1985 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf An die Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln 30.08. 2019 Nutzungsrechte für Ballonfahrer auf der Gleueler Wiese Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, den Freiballonfahrern die Nutzungsrechte für einen Startplatz auf der Gleueler Wiese wieder zu erteilen. Begründung: Der Widerruf der Nutzungsrechte der F reiballonfahrer zum 01.01. 2019 die Gleueler Wiesen als einen Startplatz zu nutzen ist völlig unverständlich. Es handelt sich um 1 von 5 durch die Landesluftfahrtbehörde in Düsseldorf genehmigten Startplätze in Köln. Die Aufgabe des 1 Platzes bedeutet eine Reduzierung um 20% Die Vorhaben des 1. FC Kölns zur Erweiterung des RheinEnergieSportParks ist noch nicht in einer zeitnahen Umsetzung. Und es gibt noch keinen gültigen Bebauungsplan und keine Baugenehmigung. Zur Zeit findet eine Offenlage statt. Warum schon zum 01.01. 2019 die Nutzungsrechte widerrufen wurden, ist daher völlig unverständlich. Die Nutzungsrechte können nach einem rechtsgültigen Bebauungsplan zeitnah widerrufen werden, ohne das Vorhaben zu verzögern. Die Nutzungsrechte müssen nicht zwingend fortgeschrieben werden, aber es besteht keinen zwingenden Grund diese jetzt schon zu widerrufen. Dieser Startplatz hatte besondere Vorteile, da Ballonfahren abhängig von den Windrichtungen ist. Hier waren die Windbedingungen deutlich besser als an den anderen Startplätzen. Mit freundlichen Grüßen gez Claudia Pinl Fraktion B 90/Die Grünen Lothar Müller / Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1178/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 09.09.2019
- Erstellt
- 09.09.2019 09:30