Mandari Insight

AN/1178/2019

Nutzungsrechte Ballonfahrer Gleueler Wiese

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2019, TOP 8.1.8

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller/Die Linke

· application/pdf

Ansehen

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller/Die Linke

1985 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Lothar Müller / Die Linke  
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
An die Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
  
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Köln 30.08. 2019  
Nutzungsrechte für Ballonfahrer auf der Gleueler Wiese   
 
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin 
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin  
 
Wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, den Freiballonfahrern die 
Nutzungsrechte für einen Startplatz auf der Gleueler Wiese wieder zu erteilen.  
 
Begründung:  
Der Widerruf der Nutzungsrechte der F reiballonfahrer zum 01.01. 2019 die Gleueler 
Wiesen als einen Startplatz zu nutzen ist völlig unverständlich. Es handelt sich um 1 
von 5 durch die Landesluftfahrtbehörde in Düsseldorf genehmigten Startplätze in 
Köln. Die Aufgabe des 1 Platzes bedeutet eine Reduzierung um 20% 
 
Die Vorhaben des 1. FC Kölns zur Erweiterung des RheinEnergieSportParks ist  
noch nicht in einer zeitnahen Umsetzung. Und es gibt noch keinen gültigen 
Bebauungsplan und keine Baugenehmigung. Zur Zeit findet eine Offenlage statt.  
 
Warum schon zum 01.01. 2019 die Nutzungsrechte widerrufen wurden, ist daher 
völlig unverständlich. Die Nutzungsrechte können nach einem rechtsgültigen 
Bebauungsplan zeitnah widerrufen werden, ohne das Vorhaben zu verzögern.  
Die Nutzungsrechte müssen nicht zwingend fortgeschrieben werden, aber es besteht 
keinen zwingenden Grund diese jetzt schon zu widerrufen.  
 
Dieser Startplatz hatte besondere Vorteile, da Ballonfahren abhängig von den 
Windrichtungen ist. Hier waren die Windbedingungen deutlich besser als an den 
anderen Startplätzen.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez Claudia Pinl                
Fraktion B 90/Die Grünen      
  
Lothar Müller / Die Linke

Beratungsverlauf (1)

23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1178/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.09.2019
Erstellt
09.09.2019 09:30