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AN/0593/2023

Außengastronomie –Wetterschutzelemente langfristig sichern

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 21.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2023, TOP 8.7

Vorabauszug aus der Sitzung des Hauptausschusses 17.04.2023, TOP 4.2

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Vorabauszug aus der Sitzung des Hauptausschusses 17.04.2023, TOP 4.2

1535 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Escher 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.escher@stadt-koeln.de 
Datum: 21.04.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 17.04.2023  
öffentlich 
4.2 Antrag der Fraktionen SPD und FDP betreffend "Außengastronomie –
Wetterschutzelemente langfristig sichern" 
AN/0593/2023 
Herr Joisten begründet den Antrag. 
 
Herr Sterck betont, die Kommunikation mit den Gastronom*innen müsse verbessert 
werden und die Stadt möge mehr als Dienstleisterin auftreten. Für einen Dialog biete 
sich der Prozess zur Entwicklung des Gestaltungshandbuches an. 
 
Herr Richter schlägt vor, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschusses für All-
gemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales zu verweisen.  
 
Herr Kienitz merkt an, dass die Abgrenzung zu den Verkehrsflächen diskutiert werden 
sollte. 
 
Auf Nachfragen von Herrn Hock teilt Frau Stadtdirektorin Blome mit, dass für die Wet-
terschutzelemente eine Duldung bis zum 21.05.2023 ausgesprochen worden sei. 
Die Verwaltung arbeite weiter an dem Thema. Der Konsultationskreis werde kurzfristig 
zu einer Sitzung in der ersten Maiwoche einberufen, um über die Wind - und Wetter-
schutzelemente zu beraten. 
 
Abstimmung über den Verweisungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Beschluss:  
Der Antrag wird in den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ 
Vergabe/Internationales verwiesen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

5304 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.04.2023 
 
AN/0593/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 17.04.2023 
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales 08.05.2023 
 
Außengastronomie –Wetterschutzelemente langfristig sichern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des 
kommenden Hauptausschusses zu setzen. 
 
 
Beschluss:  
 
1. Der Hauptausschuss fordert die Stadtverwaltung auf, alle auf Kölner Stadtgebiet bisher 
tolerierten Einrichtungen (Mobiliar, Sonnenschirme, Aufsteller etc.) sowie Aufbauten (ein-
schließlich der temporären Wind- und Wetterschutzelemente) im Bereich der genehmig-
ten Sondernutzungsflächen der Gastronomie zu dulden, bis zum endgültigen Beschluss 
über die vom Konsultationskreis geforderten tragfähigen Regelungen zu den Inhalten und 
Maßgaben des Gestaltungshandbuches. 
Etwaig bereits eingeleitete Ordnungsverfahren, die sich auf solche Einrichtungen bezie-
hen, sind einzustellen.  
 
2. Die Stadtverwaltung verbessert ihre Kommunikation mit Veranstalter*innen und Gastro-
nom*innen. Sie kündigt Maßnahmen, die die Gastronomie oder Kulturveranstaltungen 
betreffen, frühzeitig an, damit sich Gastronom*innen rechtzeitig vorbereiten oder ggfs. 
Beschwerde einlegen können.  
  
 
Begründung:  
 
Am 27.03.2023 kündigte die Stadt mit einer Pressemitteilung an, dass Gastronom*innen die 
während der Corona-Pandemie angeschafften und errichteten „Wetterschutzelemente“ zum 
01.04.2023 abbauen müssten. Sollte nach diesem Datum festgestellt werden, dass der 
Rückbau noch nicht erfolgt sei, würden im äußersten Fall Verwarn- bzw. Bußgelder drohen. 
Viele Gastronom*innen beschwerten sich in der Folge über diese Anordnung des Amtes für 
öffentliche Ordnung, denn die Wetterschutzelemente seien in der Corona-Pandemie mit ho-

- 2 - 
 
hen Kosten angeschafft worden, viele Gäste schätzten sie und sie hätten sich auch als Wit-
terungsschutz in der Winterzeit bewährt. Zudem sei die Anordnung viel zu kurzfristig erfolgt. 
 
Auch die Politik kritisierte das Vorgehen der Verwaltung. In ihrer Sitzung am 30.03.2023 hat 
die BV Innenstadt (BV 1) deshalb einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag einstimmig be-
schlossen, der den Gastronom*innen in der Innenstadt (denn nur für diese kann die BV 1 
politisch initiativ werden) die Sondernutzung von Flächen zur Außengastronomie bis zur 
Verabschiedung endgültiger Regelungen durch den Konsultationskreis in der bisher geübten 
Weise ermöglichen soll. Außerdem wurde der Beschluss der BV 1 aus August 2022 für ein 
Moratorium bekräftigt, dass die bisher genehmigte Außengastronomie gestalterisch unver-
ändert weiterbestehen darf, bis der Konsultationskreis endgültige Ergebnisse vorweist. 
  
Auch der Rat hatte am 03.02.2022 eine Strategie für die Außengastronomie beschlossen. 
Teil des Beschlusses war, dass „winterfeste Bauten“ auch über den 31.03.2022 hinaus be-
stehen bleiben dürfen. Später im Jahr in der Ratssitzung am 30.06.2022 wurde (Anlass war 
der Antrag der SPD-Fraktion Planungs- und Gestaltungssicherheit für die Kölner Außengast-
ronomien) entschieden, dass Regelungen des Abschnitts H7 – Außengastronomie des Ge-
staltungshandbuchs – (mit Ausnahme der die Barrierefreiheit betreffende Regelungen unter 
Punkt H7.1) bis zum Beginn der Außengastronomiesaison 2023 außer Kraft gesetzt werden 
– mit der weiteren Bedingung, dass bis dahin der im Handbuch im Abschnitt H7 erwähnte 
Konsultationskreis die dort geforderten tragfähigen Regelungen rechtzeitig erarbeitet und 
diese beschlossen werden. Beides ist bis heute nicht erfolgt. 
  
In einer Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion „Bilanz der ‚Zentralen Anlaufstelle Gastro-
nomie‘ der Stadt Köln“ schrieb die Verwaltung: „Zwischenzeitlich wurden durch den Rat der 
Stadt Köln nicht nur alle Verlängerungen der bis dato geltenden ‚Corona-Erleichterungen‘ bis 
Ende 2023 beschlossen, sondern am 03.02.2022 auch, dass bis dahin die Verwaltung ge-
meinsam mit Vertretern der Gastronomie ein Umsetzungskonzept zur dauerhaften Nutzung 
von zusätzlichen Außenflächen erarbeiten soll.“ 
Nach der massiven Kritik in der letzten Woche „ruderte“ die Stadtverwaltung zurück und 
kündigte am 31.03.2023 an, dass die „Aufstellelemente“ auf Außengastronomieflächen vor-
erst bis zum 21. Mai 2023 geduldet werden. 
  
Eine Kritik, die nicht zum ersten Mal geäußert wird, ist zudem die mangelhafte Kommunikati-
on der Verwaltung mit den Gastronom*innen in unserer Stadt. Seit einigen Jahren machen 
Interessenvertretungen der Gastronomie immer wieder auf große Probleme mit der Stadt-
verwaltung und der zuständigen Dezernentin aufmerksam. Unverständlich ist z. B., dass die 
Stadt am 27.03.2023 eine Anordnung verfügt, die bereits fünf Tage später von den Gastro-
nom*innen umgesetzt werden soll. Die Kommunikation muss dringend verbessert werden, 
um wieder ein solides Arbeitsverhältnis mit der Gastronomie usw. herzustellen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten     gez. Ulrich Breite 
SPD-Fraktionsvorsitzender    FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

17.04.2023 Hauptausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0593/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
21.04.2023
Erstellt
03.04.2023 13:56