1756/2017
Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 1756/2017 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017 Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund eines im Vorfeld nicht absehbaren, erhöhten und dezernatsübergreifenden Abstimmungser- fordernisses hat sich die Mitzeichnung der Beschlussvorlage dergestalt verzögert, dass die ursprüng- liche Beratungsfolge, nach der alle einzubeziehenden Bezirksvertretungen in ihren regulären Sitzun- gen vor der Verkehrsausschusssitzung am 27.06.2017 gehört worden wären, nicht mehr eingehalten werden konnte. Zugleich ist ein Beschluss des Verkehrsausschusses vor der Sommerpause zwin- gend erforderlich, sollen die in der Vorlage beschriebenen Änderungen in der ÖPNV-Bedienung, wie geplant, zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umgesetzt werden. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Ver- kehrsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB AG die ÖPNV- Bedienung von Mülheim Süd sowie Vingst gemäß dem Konzept der Verwaltung zum Fahrplanwech- sel im Dezember 2017 zu optimieren. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus diesem optimierten Buskonzept ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Para- meter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Alternative: Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Beibehaltung des heutigen Angebotes auf den Linien 150 und 190 aus. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begündung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Beschlusslage Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.05.2017 unter TOP 4.4: Ergänzende Maßnah- men zum "Interkommunalen Programm zwischen Köln und Bergisch Gladbach (33-Punkte- Programm)" zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Stadtbezirk Mülheim unter anderem fol- genden Beschluss gefasst: „… Modifizierung der Linie 150. Ziel ist die Einrichtung einer Verbindungslinie Mülheimer Bahnhof – Schanzenviertel – Mülheim Süd - Deutzer Bahnhof. Die bisherige Ringlinie 190 soll in dieser Linie aufgehen. …“ Stadtentwicklung Mülheim Süd Die Flächen rund um den Mülheimer Hafen sind heute ein nahezu brachliegendes Gewerbeareal. Das Gelände soll zu einem gemischten, urbanen Viertel zum Wohnen und Arbeiten umgeformt wer- den. Aufgrund seiner zentralen Lage ist es für Kölns Stadtentwicklung von großer Bedeutung. Die Regionalbuslinien 250 und 260 sowie die Nachtbuslinie N26 bilden in diesem Gebiet eine ÖPNV- Grundbedienung, die aufgrund geringer Taktdichte und eingeschränkter Bedienzeiten lediglich be- grenzte Wirkung entfaltet. Mit der geplanten Entwicklung des Gebietes werden die Ansprüche an die ÖPNV-Erschließung deutlich wachsen. In Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit haben zwei interdisziplinäre Planungsteams ein umfassendes Entwicklungskonzept und einen städtebauli- chen Rahmen für den Mülheimer Süden entworfen. Integraler Bestandteil der Stadtentwicklung im südlichen Mülheim ist eine optimierte ÖPNV- 3 Erschließung in dem neu zu entwickelnden Gebiet. Mit einem angemessenen ÖPNV-Angebot soll von Anfang an Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl im Gebiet genommen werden, um die im Strategiepa- pier „Köln mobil 2025“ formulierten Leitziele mit einem zwei Drittel-Anteil des Umweltverbundes am Verkehrsaufkommen zu erreichen. Perspektivisch ist für das Gebiet eine Stadtbahnanbindung über die Deutz-Mülheimer Straße vorge- sehen, die zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet wurde und derzeit bewertet wird. Da deren Umsetzung noch nicht absehbar ist, soll zum Fahrplanwechsel 2017 die Busbedienung im Entwicklungsgebiet deutlich aufgewertet werden. Konzept der kurzfristigen ÖPNV-Erschließung Mülheim Süd Die optimierte Busanbindung des Entwicklungsgebietes Mülheim Süd wird durch die Verknüpfung der Buslinien 150 und 190 erreicht. Die damit neu konzipierte Buslinie startet an der Haltestelle Corin- tostraße in Kalk und befährt zunächst den bestehenden Linienweg der Linie 150 bis zur Haltestelle Thermalbad. Von dort fährt sie weiter über den Auenweg und die Deutz-Mülheimer Straße bis zum Wiener Platz. Über den Clevischen Ring und die Keupstraße wird eine Verknüpfung mit der heutigen Linie 190 erreicht, die das Gewerbegebiet Schanzenstraße erschließt. Diese bisher im Einrichtungs- verkehr ausschließlich entgegen des Uhrzeigersinns bediente Ringlinie erfährt durch die künftige Zweirichtungsbedienung sowie den verdichteten Takt eine deutliche Aufwertung. Die neu konzipierte Buslinie verkehrt somit zukünftig zwischen dem Bf. Mülheim und der Haltestelle Corintostraße in Kalk und bedient dabei das Gewerbegebiet Schanzenstraße, das Stadtteilzentrum Mülheim, das neue Entwicklungsgebiet Mülheim Süd sowie Deutz und das westliche Kalk (siehe Ab- bildung 1). Die Bedienung erfolgt wochentags zwischen 6 und 23 Uhr, bis ca. 20 Uhr im 20-Minuten-Takt und im Anschluss bis ca. 23 Uhr sowie am Wochenende im Halbstundentakt. Zwischen den Haltestellen Corintostraße in Kalk und im Rheinpark in Deutz verkehrt die neu konzi- pierte Buslinie auf dem bestehenden Linienweg der Linie 150 an bereits eingerichteten Haltestellen. Ab der Haltestelle Thermalbad bis einschließlich der Haltestelle Wiener Platz fährt die Linie künftig auf dem Linienweg der weiterhin verkehrenden Regionalbuslinien 250 und 260 und bedient deren Haltestellen. Im Bereich der Einmündung des Auenweges in die Deutz-Mülheimer Straße wird eine zusätzliche Haltestelle zur besseren Erschließung des Gebietes eingerichtet. 4 Abbildung 1: Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst Perspektivisch soll darüber hinaus nach der Realisierung der geplanten Querspange zwischen Auen- weg und Deutz-Mülheimer Straße der Linienweg in diesem Bereich modifiziert und eine weitere zent- rale Haltestelle im Entwicklungsgebiet eingerichtet werden. Vom Wiener Platz fährt die Linie auf dem Clevischen Ring bis zur Haltestelle Keupstraße. Ab der Hal- testelle Keupstraße folgt der Linienverlauf dem der heutigen Linie 190. Da diese aber heute aus- schließlich entgegen dem Uhrzeigersinn im Einrichtungsverkehr verkehrt, sind auf dem Linienweg jeweils im Bereich der bestehenden Haltestellen zusätzliche Haltestellen in Gegenrichtung anzuord- nen. Dies betrifft die Haltestellen Schanzenstraße/Schauspielhaus, Schanzenstraße Nord, Carls- werkstraße sowie Ackerstraße. Die Linie endet am bereits ausgebauten Buskap am Bahnhofsvorplatz in Mülheim. Die Wendefahrt erfolgt über eine Blockumfahrt über die Rüdesheimer Straße, Wiesbadener Straße zurück zur Frank- furter Straße. Um die Wendefahrt konfliktfrei durchführen zu können, muss im Einmündungsbereich der Rüdesheimer Straße/Montanusstraße ein Haltverbot eingerichtet werden, so dass ca. vier Stell- plätze entfallen. Ähnlich verhält es sich bei der Ausfahrt von der Rüdesheimer Straße auf die Wies- badener Straße, wo zwei Stellplätze entfallen. Infrastrukturkosten Die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum Ausbau der Haltestellen belaufen sich auf ca. 210.000 €. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden die neuen Haltestellen zunächst für ca. 17.500 € ledig- lich provisorisch ausgebaut und aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW finanziert. Konzept der optimierten ÖPNV-Erschließung in Vingst Der östliche Abschnitt der heutigen Linie 150 – ab der Haltestelle Corintostraße – wird aufgrund der 5 hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Nachfrage auf diesem Linienabschnitt als eigene neue Linie und mit einem reduzierteren Takt weiterhin bedient. Diese Linie übernimmt wie bisher die Er- schließung des Gewerbegebietes entlang der Dillenburger Straße. Darüber hinaus soll das Angebot aufgrund der bisherigen Verzögerungen bei der Aufzugnachrüstung an der Stadtbahnhaltestelle Vingst übergangsweise bis zur Fertigstellung des Aufzuges an der Stadtbahnhaltestelle Vingst eine barrierefreie Verbindung zwischen Vingst und dem Stadtbezirkszentrum von Kalk herstellen (vgl. Session 1130/2017). Nach Fertigstellung des Aufzuges (voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019) wird die Bedienung dieses Linienabschnittes wieder eingestellt. Die neue Linie startet an der Haltestelle Corintostraße und fährt bis zur Haltestelle Heinrich-Bützler- Straße den heutigen Linienweg der Linie 150. Über die Kapellenstraße und Ostheimer Straße gelangt die neue Linie direkt bis zur Haltestelle Vingst auf der Kuthstraße und verbindet so die Haltestelle Vingst mit der Haltestelle Kalk Post auf der Kalker Hauptstraße. Die Bedienung ist wochentags zwischen 7 und 18 Uhr in einem Stundentakt geplant. Der geringe Takt dieser neuen Linie beruht auf Fahrgastzählungen, die für diesen Linienabschnitt nur eine geringe Nachfrage aufweisen. Infrastrukturkosten Gesamtkonzept Die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum Ausbau der Haltestellen belaufen sich auf ca. 210.000 €. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden die neuen Haltestellen zunächst für ca. 17.500 € ledig- lich provisorisch ausgebaut und aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW finanziert. Betriebskosten Gesamtkonzept Die jährlichen Mehrkosten für dieses Gesamtkonzept liegen nach einer groben Kalkulation bei ca. 390.000 €/ Jahr. Die Aufnahme in die bestehende Betrauungsregelung erfolgt unter der für die KVB AG verbindlichen Maßgabe, dass die Ausweitung des Leistungsangebotes nicht zu einer Erhöhung des im Rahmen der Wirtschaftsplanung genehmigten Unternehmensverlustes der KVB bzw. zu einer Verringerung des mit der Stadt Köln vereinbarten Ausschüttungsvolumens der SWK GmbH führen darf.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1756/2017
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27