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V/0694/2006

Gewässergebühr - notwendige Änderung des Bemessungsmaßstabes

Vorlage 04.09.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 20.09.2006, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4322 Zeichen

V/0694/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewässergebühr - notwendige Änderung des Bemessungsmaßstabes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
20.09.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Gegen die Erhebung der Gewässergebühren ist es zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren ge-
kommen. Im Rahmen dieser gerichtlichen Verf ahren zeigte sich, dass der Gebührenmaßstab 
„versiegelte Flächen“ = 100 % Gebühr Interpretationsspielräume eröffnete. Das Verwaltungsge-
richt Münster hat nunmehr in einem Streitverfahren einen gerichtlichen Hinweis gegeben, wonach 
der Eigentümerbegriff innerhalb der bestehenden Satzung nicht hinreichend klar bestimmt und 
auch der Gebührenmaßstab unklar in der Gewässergebührensatzung (GGS) formuliert sein 
könnte. Nach Auffassung des Gerichtes könne eine noch genauere Ermittlung der versiegelten 
Flächen erforderlich sein. 
 
Die Stadt Münster hat daraufhin die Bescheide gegen die anhängigen rd. 35 Klagen formlos zu-
rückgenommen, damit die bisherige Satzung gewahrt wird und die bestandskräftigen Bescheide 
erhalten bleiben.  
 
Nach diesem richterlichen Hinweis und aufgrund eigener Überprüfung beabsichtigt die Verwal-
tung nunmehr, die GGS zu überarbeiten, damit die Gewässergebühr für 2007 ff. auf rechtssiche-
rer Basis erhoben werden kann. 
 
Dazu sollen die Regelungen aus der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen, die das Verwal-
tungsgericht Münster bereits ohne rechtliche Bedenken überprüft hatte, in die münsteraner Sat-
zung übernommen werden. Die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen unterscheidet für alle 
Grundstücke einen versiegelten und einen nicht versiegelten Flächenanteil (Feststellung über 
Selbsterklärung) sowie bewaldete Flächen und setzt für diese einen Gebührenmaßstab von 
100%, 10% und 2,86% fest. Um nur zwingend erforderliche Änderungen in der Satzung zu be-
rücksichtigen, sollte jedoch der bisherige Gebührenmaßstab von 100 % für versiegelte Flächen, 
10 % für unversiegelte Flächen sowie 5 % für bewaldete Flächen unverändert bleiben. 
 
Für die Ermittlung der Flächenanteile sind Selbsterklärungen für alle (ca. 63.000) Grundstücke 
erforderlich. Die für die Abrechnung der Regenwassergebühr bereits vorliegenden Daten betref-
fen nicht die volle versiegelte Fläche eines Grundstückes, sondern nur den Anteil der versiegel-
Vorlagen-Nr.: 
V/0694/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.09.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0694/2006 
 
ten Fläche, der tatsächlich an das Regenwassernetz angeschlossen ist. Daher sind diese Werte 
nicht zu übernehmen. 
 
Als Kriterien für eine Abfrage kommen dabei in Betracht 
a) versiegelte (bebaute oder befestigte Fläche), 
b) übrige (nicht versiegelte) Fläche (jede Fläche, die nicht unter a) oder c) fällt) sowie 
c) Wald. 
 
Die Datenerhebung erfolgt auf freiwilliger Basis – soweit keine Rückantworten erfolgen, werden 
die Flächenanteile aus einer Überprüfung der Luftbilder oder einer örtlichen Überprüfung festge-
setzt. 
 
Ein Muster der Selbsterklärung/Erhebungsbogen ist in der Anlage 1 beigefügt. 
 
Die Kosten für die Neuerhebung setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Anschreiben für 63.000 Grundstücke 
(Flächenerhebung) 
90.000,00 € HSt. 6900.500.0000.2
„Sachstandsausgaben ZA 10“ (üpl.)
Erfassungskosten für die schlüssigen 
Erhebungsbögen 
15.000,00 € HSt. 6900.570.0000. 
„Erfassung der Flächen anteile nach 
GGS“ (apl.)
1 Stelle (Einführung) 45.000,00 € bereits im Personaletat veranschlagt
 
 
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 105.000,00 € werden üpl./apl. durch die Kämme-
rin nach § 82 Abs. 1 GO NW zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreser-
ve. 
 
Folgende Aufgaben fallen bis zur Veranlagung für 2007 an: 
 
- Versand der Erhebungsbögen  (16.10.2006) 
- Rücklauf bis Mitte November 2006 
- Erfassung der schlüssigen Erhebungsbögen durch eine Fremdfirma 
- Anpassen der Satzung für 2007 (Entscheidung im Nov./ Dez. 2006) 
- Versand der neuen Abgabenbescheide Ende Jan. 2007 
 
Die Verwaltung überarbeitet derzeit die Satzung und legt die Neufassung dem Rat im November 
oder Dezember zur Beschlussfassung vor. 
 
I. V. 
 
 
 
Joksch 
 
 
Anlagen: 
 
2 Anlagen

Beratungsverlauf (2)

19.09.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.10 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0694/2006
Typ
Vorlage
Datum
04.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37