V/0694/2006
Gewässergebühr - notwendige Änderung des Bemessungsmaßstabes
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Berichtsvorlage
4322 Zeichen
V/0694/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Gewässergebühr - notwendige Änderung des Bemessungsmaßstabes Beratungsfolge 19.09.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 20.09.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht Bericht: Gegen die Erhebung der Gewässergebühren ist es zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren ge- kommen. Im Rahmen dieser gerichtlichen Verf ahren zeigte sich, dass der Gebührenmaßstab „versiegelte Flächen“ = 100 % Gebühr Interpretationsspielräume eröffnete. Das Verwaltungsge- richt Münster hat nunmehr in einem Streitverfahren einen gerichtlichen Hinweis gegeben, wonach der Eigentümerbegriff innerhalb der bestehenden Satzung nicht hinreichend klar bestimmt und auch der Gebührenmaßstab unklar in der Gewässergebührensatzung (GGS) formuliert sein könnte. Nach Auffassung des Gerichtes könne eine noch genauere Ermittlung der versiegelten Flächen erforderlich sein. Die Stadt Münster hat daraufhin die Bescheide gegen die anhängigen rd. 35 Klagen formlos zu- rückgenommen, damit die bisherige Satzung gewahrt wird und die bestandskräftigen Bescheide erhalten bleiben. Nach diesem richterlichen Hinweis und aufgrund eigener Überprüfung beabsichtigt die Verwal- tung nunmehr, die GGS zu überarbeiten, damit die Gewässergebühr für 2007 ff. auf rechtssiche- rer Basis erhoben werden kann. Dazu sollen die Regelungen aus der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen, die das Verwal- tungsgericht Münster bereits ohne rechtliche Bedenken überprüft hatte, in die münsteraner Sat- zung übernommen werden. Die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen unterscheidet für alle Grundstücke einen versiegelten und einen nicht versiegelten Flächenanteil (Feststellung über Selbsterklärung) sowie bewaldete Flächen und setzt für diese einen Gebührenmaßstab von 100%, 10% und 2,86% fest. Um nur zwingend erforderliche Änderungen in der Satzung zu be- rücksichtigen, sollte jedoch der bisherige Gebührenmaßstab von 100 % für versiegelte Flächen, 10 % für unversiegelte Flächen sowie 5 % für bewaldete Flächen unverändert bleiben. Für die Ermittlung der Flächenanteile sind Selbsterklärungen für alle (ca. 63.000) Grundstücke erforderlich. Die für die Abrechnung der Regenwassergebühr bereits vorliegenden Daten betref- fen nicht die volle versiegelte Fläche eines Grundstückes, sondern nur den Anteil der versiegel- Vorlagen-Nr.: V/0694/2006 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 04.09.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0694/2006 ten Fläche, der tatsächlich an das Regenwassernetz angeschlossen ist. Daher sind diese Werte nicht zu übernehmen. Als Kriterien für eine Abfrage kommen dabei in Betracht a) versiegelte (bebaute oder befestigte Fläche), b) übrige (nicht versiegelte) Fläche (jede Fläche, die nicht unter a) oder c) fällt) sowie c) Wald. Die Datenerhebung erfolgt auf freiwilliger Basis – soweit keine Rückantworten erfolgen, werden die Flächenanteile aus einer Überprüfung der Luftbilder oder einer örtlichen Überprüfung festge- setzt. Ein Muster der Selbsterklärung/Erhebungsbogen ist in der Anlage 1 beigefügt. Die Kosten für die Neuerhebung setzen sich wie folgt zusammen: Anschreiben für 63.000 Grundstücke (Flächenerhebung) 90.000,00 € HSt. 6900.500.0000.2 „Sachstandsausgaben ZA 10“ (üpl.) Erfassungskosten für die schlüssigen Erhebungsbögen 15.000,00 € HSt. 6900.570.0000. „Erfassung der Flächen anteile nach GGS“ (apl.) 1 Stelle (Einführung) 45.000,00 € bereits im Personaletat veranschlagt Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 105.000,00 € werden üpl./apl. durch die Kämme- rin nach § 82 Abs. 1 GO NW zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreser- ve. Folgende Aufgaben fallen bis zur Veranlagung für 2007 an: - Versand der Erhebungsbögen (16.10.2006) - Rücklauf bis Mitte November 2006 - Erfassung der schlüssigen Erhebungsbögen durch eine Fremdfirma - Anpassen der Satzung für 2007 (Entscheidung im Nov./ Dez. 2006) - Versand der neuen Abgabenbescheide Ende Jan. 2007 Die Verwaltung überarbeitet derzeit die Satzung und legt die Neufassung dem Rat im November oder Dezember zur Beschlussfassung vor. I. V. Joksch Anlagen: 2 Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0694/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37