V/0181/2014
Einführung der 48-Stunden-Woche im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Münster
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Berichtsvorlage
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V/0181/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Einführung der 48-Stunden-Woche im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Münster Beratungsfolge 25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 25.03.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht Die EU-Richtlinie 2003/88/EG legt mit der 48 Std./Woche eine Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit fest. Dies betrifft in Münster v. a. die Mitarbeiter im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr, für die bis dahin eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 54 Std./Woche galt. Nachvollziehbar hätte eine direkte Umsetzung dieser Vorschrift einen akuten Personalmehrbedarf zur Folge. Ein solcher Personalbedarf, der für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Münster ad hoc minde s- tens 26,0 Stellen ausmacht, wäre sowohl wirtschaftlich als auch tatsächlich nur unter erheblichen Anstrengungen zu decken, da Münster bei der Personalgewinnung in direkter Konkurrenz zu anderen Kommunen steht. Es ist daher gemeinsam mit Vertretern der Feuerwehr und des Personalrates (PR) der Feue r- wehr eine Lösung entwickelt worden, die diesen Aspekten Rechnung trägt. Danach erfolgt die Umsetzung der 48 Std./Woche sukzessive bis zum 31.07.2016. Die zusätzlichen Personalbedarfe werden bis dahin zum größtmöglichen Teil durch Ei nstellung und Ausbildung eigener Nachwuchskräfte gedeckt. Dies kann aufgrund der Ausbildungskapazitä- ten nur gruppenweise in mehreren Schritten erfolgen. Daher werden erforderliche Personalre s- sourcen ebenso im zulässigen Maß durch individuell zu vereinbarende Mehrarbeit (opt -out) ge- gen Zahlung einer Zulage mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen sichergestellt. 1. Rechtliche Rahmenbedingungen Mit der EU-Richtlinie 2003/88/EG wurde die Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit von 54 auf 48 Std./Woche reduziert. Für den feuerwehrtechnischen Dienst im Land NRW wurde diese Regelung zum 01.01.2007 in die Arbeitszeitverordnung -Feuerwehr (AZVOFeu) grundsätzlich übernommen. Gleichzeitig räumt § 5 Abs. 1 AZVOFeu zur Kompensation des damit einherg e- henden Personalmehrbedarfs die Möglichkeit ein, von der Höchstgrenze der ind ividuellen Ar- beitszeit abzuweichen, sofern „hierzu der Feuerwehrbeamte seine Berei tschaft erklärt“ (Opt-out- Regelung). Vorlagen-Nr.: V/0181/2014 Auskunft erteilt: Frau Havermeier Ruf: 492 10 20 E-Mail: HavermeierS@stadt-muenster.de Datum: 28.02.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0181/2014 Das „Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeit s- zeit im feuerwehrtechnischen Dienst in NRW “ (in Kraft getreten am 30.06.2007, befristet bis 31.12.2013) erlaubte korrespondierend, die Bereitschaft zur Erhöhung der individuellen wöchen t- lichen Arbeitszeit auch finanziell mit einer pauschalen Zulage in Höhe von max. 20,00 € je Schicht zu entgelten. Die Stadt Münster hat entsprechend mit den feuerwehrtechnischen Beamten im Einsatzdienst der Feuerwehr Münster auf freiwilliger Basis sog. Opt -out-Regelungen b efristet bis zum 31.12.2013 abgeschlossen. Danach erhielten die Beamten des mittleren feuerwe hrtechnischen Dienstes für jede geleistete Dienstschicht eine besondere Zulage in Höhe von 20,00 €. Mit Au s- laufen der Befristung erloschen diese Vereinbarungen automatisch. Mit Beschluss vom 19.12.2013 hat der Landtag NRW das „Gesetz über die Gewährung ei ner Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechn ischen Dienst in NRW“ um 3 weitere Jahre bis zum 31.12.2016 verlängert. Damit besteht – auch für die Stadt Münster - ein erweiterter Zeitkorridor, die mit der neuen Wochen arbeitszeit verbundenen Dienst- planumstellungen zu realisieren. Es ist zudem - nach dem bisherigen Beratungsverlauf (Zustim- mung im Kommunalausschuss des Landes am 17.01.2014) - davon auszugehen, dass der z u- ständige Innenausschuss NRW am 13.03.2014 die Zula ge je Dienstschicht auf 30,00 € erhöhen wird. Erfreulicherweise haben mehr als 95 % der Schichtdienst leistenden Beamten der Beruf s- feuerwehr ihre Z ustimmung erklärt, auf Basis der vorgenannten Bedingungen weiterhin 54 Std. pro Woche Dienst zu leisten. 2. Personalmehrbedarf Ausgehend von einer tatsächlich geleisteten durchschnittlichen Arbeitszeit (netto) von 52,80 Std./Woche im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Stadt Münster entfallen bei U m- stellung auf eine 48 Stundenwoche durchschnittlich 4,8 Std./Woche. Dies entspricht insgesamt einem Personalmehrbedarf von 11 %. Unter Berücksichtigung des aktuellen Stellenplans bei der Feuerwehr wären dazu im Einsat z- dienst insgesamt 26,0 Stellen mit jährliche Mehrkosten von rund 1,2 Mio. € einzukalkulieren. Zusätzlich ist aktuell auch der Personalmehrbedarf aus der Umsetzung des Rettungs dienstbe- darfsplanes mit 11,0 Stellen zu decken, so dass insgesamt kurzfristig 37 ,0 neue Mitarbe i- ter/innen rekrutiert werden müssten. Unabhängig von dem wirtschaftlichen Aspekt ist das Problem der Personalgewinnung nicht zu unterschätzen. Angesichts des umfangreichen und über Münster hinaus best ehenden Bedarfs ist davon auszugehen, dass die Akquirierung geeigneter Mitarbeiter/innen in diesem Umfang nur schwer zu erreichen ist. 3. Deckung des Personalmehrbedarfs In Verhandlungen mit der Feuerwehr und dem PR der Feuerwehr wurde demgegenüber eine Lösung entwickelt, die für die Stadt Münste r organisatorisch und personaltechnisch gut zu real i- sieren und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar ist. Das Modell basiert v. a. auf der Ausbildung eigener Nachwuchskräfte. Es sieht vor, dass alle zu- sätzlichen Personalbedarfe, die aus der Umstellung au f eine 48 Std. /Woche r esultieren, so wie absehbare Personalbedarfe, z. B. Ersatz für planmäßige Zurruhesetzungen, über die Ausbi l- dung/Einstellung eigener Brandmeisteranwä rter/innen gedeckt werden. Dazu sollen zunächst die Brandmeisteranwärter/innen, die am 31.07.2014 ihre Ausbildung erfolgreich beenden, in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Parallel dazu sollen in den Jahren 2014 bis 2016 j e- weils weitere 16 Brandmeisteranwärter/innen zur Ausbildung eingestellt werden und sukzessive übernommen werden. 3 V/0181/2014 Die bis dahin erforderlichen Personalbedarfe werden wiederum über den Abschluss individueller opt-out-Regelungen aufgefangen. Diese gelten maximal bis 31.07.2016. Die Vergütung erfolgt in Höhe des gesetzlichen Höchstbetrages, d. h. 30,00 € pro geleisteter Schicht. Sollten darüber hinaus außerplanmäßige Personalbedarfe entstehen, kö nnen im Einzelfall wie bisher externe Einstellungen vorgenommen werden. Dies hat außerde m einen positiven Nebeneffekt für diejenigen Beamten, die bislang durch die Vereinbarung des opt -out die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr konstant s ichergestellt haben: sie haben noch auf absehbare Zeit die Gelegenheit ihr reguläres Einkommen durch Übernah me zusätzlicher Schichten aufzubessern und können mit Zeitablauf bis spätestens 31.07.2016 den Wegfall einkalkulieren. Durch die gruppenweise Ausbildung und Einstellung von Nachwuchskräften kurzfristig entst e- hende Personalüberhänge werden wirtschaftlich genutzt, um vergütete Mehrarbeit zu reduzieren und gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen durchzuführen. Die Verbindlichkeit dieser Vereinbarung wird über den Abschluss einer Dienstvereinbarung s i- chergestellt. 4. Haushaltstechnische Umsetzung - Kosten Mit dem Stellenplan zum Haushalt 2014 wurden die personal - und haushaltsrechtlichen Grund- lagen für die Umsetzung dieses Modells geschaffen, indem die erforderlichen Stellen eingeric h- tet sowie die Aufwendungen für die Anwärterbezüge und opt -out-Zahlungen veranschlagt wur- den. Auch wenn genaue Beträge aktuell noch nicht zu beziffern sind, kann doch festgestellt wer- den, dass die Aufwendungen in den Jahren 2014 bis 2016 auf jeden Fall die Kosten für eine L ö- sung, die ausschließlich auf direkter Einführung der 48 S td./Woche und entsprechenden Ne u- einstellungen basiert, unterschreiten werden. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0181/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37