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1612/2021

Fußgängerbrücke Porz Mitte - Hauptstraße

Mitteilung BV 28.04.2021

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Nächste Beratung: Beirat Porz Mitte, Sitzung am 18.05.2021, TOP 8.1.3

Anlage 3 BV Porz 2021-04-29 Niederschrift TOP 6.3

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Mitteilung BV

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Anlage 1 0083_2021_Beschlussvorlage_Bezirksvertretung

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Anlage 2 AN_0317_2021_Antrag_SPD_Fussgaengerbruecke_Porz_Mitte

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Anlage 3 BV Porz 2021-04-29 Niederschrift TOP 6.3

3605 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 17.05.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 
29.04.2021 
öffentlich 
6.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte;  
Beschlussempfehlung des Beirates in der Sitzung am 27.10.2020, TOP 
7.3 
0083/2021 
Antrag der SPD-Fraktion "Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte" 
AN/0317/2021 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/0317/2021 
 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, zur Erneuerung der Fußgän-
gerbrücke Porz-Mitte unmittelbar folgende Schritte einzuleiten:  
 Beauftragung eines externen Büros mit einer Variantenuntersuchung zur Er-
möglichung einer Brückenverbreiterung oder alternativ einem kompletten, schlanke-
ren Neubau bis zu konkreten Vorentwürfen.  
 Zur Reduzierung möglicher Verkehrsbeeinträchtigungen soll ein besonderes Au-
genmerk auf eine verkürzte Bauzeit, beispielsweise durch die Nutzung von Fer-
tigteilen oder eine Verbundbauweise, gelegt werden.  
 Vorstellung der Lösungen in einer Sitzung des Beirates Porz-Mitte im Herbst 2021 
inkl. einer Erläuterung der technischen Möglichkeiten, der jeweiligen Kosten und 
möglicher Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit.  
 Vorstellung des Ergebnisses der Diskussion im Beirat Porz-Mitte im unmittelbaren 
Anschluss zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz.  
 Durchführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung der 
Leistungen im Laufe des Jahres 2022 zur Baudurchführung im Jahr 2023.  
 Bereitstellung der für die Planung und den Bau erforderlichen Finanzmittel.  
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Porz erneut mitzuteilen, dass 
das Projekt nicht priorisiert sei und dass kein Personal zur Verfügung steht. Für die-
sen Fall hatte die Bezirksvertretung bereits die Fremdvergabe beschlossen. Ebenso

akzeptiert es die Bezirksvertretung Porz-Mitte nicht mehr, dass das zuständige 
Fachamt die Vor-stellung in der Bezirksvertretung nicht durchführt, obwohl diese be-
schlossen ist.  
Ergänzend wird verwiesen auf die vom Bündnis Porz-Mitte durchgeführte Online- 
Befragung, in deren Ergebnis von den Porzerinnen und Porzern eine Verbreiterung 
und möglichst eine Tieferlegung gewünscht wird. Daher wurde im Beirat Porz-Mitte 
am 27.10.2020 die Empfehlung zur Planungsvergabe an ein externes Büro empfoh-
len. 
Da der Neubau von Haus 1 zum Ende des Jahres 2021 bezugsfertig sein wird, ge-
folgt von den Häusern 2 und 3 zu Ende 2022, muss es das Ziel sein, das Brücken-
bauwerk gemeinsam mit der Freiraumgestaltung der Porzer Mitte zu erneuern und 
nicht nach der Fertigstellung der restlichen Flächen damit zu beginnen. Porz-Mitte 
hat das An-recht auf eine Planung und Umsetzung in einem Guss!  
Das folgende Bild illustriert sehr treffend, wie dringend der Weg an Haus 1 vorbei hin 
zur Rheinpromenade geöffnet werden muss, und zwar direkt, nicht erst 2045. Die 
Brüstungen der vorhandenen Brücke sperren den Zugang regelrecht ab. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme der Fraktion DIE 
LINKE/Die Partei und bei Enthaltung von Herrn Krasson (AfD) abgelehnt. 
 
II. Abstimmung über die Beschlussvorlage 0083/2021 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, eine geometrische und techni-
sche Prüfung einer Brückenerweiterung durchzuführen und die Ergebnisse der Politik 
vorzustellen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.

Mitteilung BV

709 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 1612/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Beirat Porz Mitte 18.05.2021 
 
Fußgängerbrücke Porz Mitte - Hauptstraße 
Der Beirat Porz Mitte erhält die Vorlage 0083/2021 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte; 
Beschlussempfehlung des Beirates in der Sitzung am 27.10.2020, TOP 7.3“ sowie den Antrag 
AN/0317/2021 der SPD-Fraktion "Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte" zur Kenntnis. 
 
Das Ergebnis der Beratung bzw. der Beschluss der Bezirksvertretung 7 am 29.04.2021 wird als Anla-
ge nachträglich beigefügt und versandt. 
 
 
Anlage 
Anlage 1: Vorlage 0083/2021 
Anlage 2: Antrag AN/0317/2021

Anlage 1 0083_2021_Beschlussvorlage_Bezirksvertretung

5903 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152 
Vorlagen-Nummer 
 0083/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte;  
Beschlussempfehlung des Beirates in der Sitzung am  27.10.2020, TOP 7.3 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Der Beirat Porz Mitte bittet die Bezirksvertretung Porz folgenden Beschluss zu fassen:  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, eine geometrische und technische Prüfung 
einer Brückenerweiterung durchzuführen und die Ergebnisse der Politik vorzustellen. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zeitnah ein externes Architekturbüro mit der 
Konzeption eines ergänzenden Brückenbauwerks als Erweiterung der bestehenden Brücke über die 
Hauptstraße zu beauftragen. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte und den 
Prozess der Reaktivierung von Porz Mitte und kann Empfehlungen an die Bezirksvertretung ausspre-
chen.  Er hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 unter TOP 7.3 den folgenden Antrag des Bündnisses 
Porz-Mitte als Empfehlung an die BV 7 beschlossen. 
Beschlussvorschlag des Beirates 
„Die BV möge die Verwaltung der Stadt Köln beauftragen, zeitnah ein externes Architekturbüro mit 
der Konzeption eines ergänzenden Brückenbauwerks als Erweiterung der bestehenden Brücke über 
die Hauptstraße zu beauftragen.“ 
Beschlussergebnis 
Der Antrag wurde mehrheitlich bei zwei Enthaltungen angenommen. 
 
Stellungnahme und Begründung der Verwaltung zum Beschlussvorschlag 
 
Die Verwaltung schlägt vor in Abweichung vom Beschlussvorschlag des Beirates (alternativer Be-
schlussvorschlag) zu beschließen, die Verwaltung mit einer geometrischen und technischen Prüfung 
einer Brückenerweiterung zu beauftragen und die Ergebnisse der Politik vorzustellen. 
 
Die Brücke über die Porzer Hauptstraße wurde im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Porzer 
Innenstadt in den 1970zigern errichtet. Die Hauptstraße wurde hierfür in Tieflage gelegt. Unmittelbar 
zur Brücke befindet sich eine angrenzende Bebauung. Eine Verbreiterung der Brücke oder auch ein 
Ersatzneubau an einer versetzten Stelle über die Hauptstraße bedarf einer Überprüfung der Rah-
menbedingungen, wie der Klärung der verfügbaren Flächen, der möglichen Wegeführung und der 
einzuhaltenden Lichtraumprofile unterhalb des Brückenkörpers. Nach Klärung dieser Grundlagen 
durch die Verwaltung besteht erst die Möglichkeit über die Maßnahme zu entscheiden.  
 
In der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Beirates Porz Mitte wurde unter Tagesord-
nungspunkt 5.5 Brückenerweiterung als Ausführung der Fachverwaltung festgehalten:  
„Die Brücke ist ein Stahlbetonbauwerk, das als Platte mit Trägerrost ausgebildet ist. Die Gründung 
erfolgt über die 4 Stahlbetonstützen in der Hauptstraße sowie über die angrenzenden Bauwerke. Auf-
grund ihrer Bauweise kann sie nicht durch einen sich direkt anschließenden Anbau verbreitert wer-
den.  
Eine Verbreiterung ohne Abbruch und Neubau des Bauwerks kann nur durch eine eigenständige Brü-
ckenkonstruktion neben dem Hauptbauwerk erfolgen, wobei die (optische) Anschlussfähigkeit auf der 
Brücke durch geeigneten Bodenbelag grundsätzlich möglich ist.  
 
Bei einem Abbruch des Bauwerks und anschließendem Neubau ist mit mindestens 15 Monaten Bau-
zeit zu rechnen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation.  
Die Aufbauten auf der Brücke können grundsätzlich vollständig zurückgebaut werden (Pavillons, Be-
tonkübel). Sie haben keine tragende Funktion.

3 
 
Die Brücke ist als Projekt derzeit nicht in der Arbeitsplanung des Fachamtes priorisiert. 
 
Im Beirat Porz Mitte wurde der Antrag beschlossen, Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anre-
gungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwal-
tung zur Verfügung zu stellen“. 
 
Zur Einordnung in das Programm und ISEK 
 
Die vom Beirat Porz gewünschte Verbreiterung des Brückenbauwerks zur Freiflächenentwicklung als 
Verbindung zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Rheinboulevard Porz ist bisher  - ebenso wie die bau-
lichen Maßnahmen auf dem Friedrich-Ebert Platz, hier: Baukörper und Platzgestaltung - keine Maß-
nahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Porz Mitte.  
 
Als Kosten einer Ersatzbebauung werden kalkulatorisch rund 3,2 Mio. Euro netto (3,8 Mio. Euro brut-
to) zugrunde gelegt. Erst auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie kann der Finanzmittelbedarf für die 
bauliche Maßnahme konkreter qualifiziert werden. Im Falle der Umsetzung der Baumaßnahme sind 
die notwendigen Finanzmittel in den Folgejahren konkret zu veranschlagen. 
 
Es wird beabsichtigt, die Machbarkeitsstudie in Eigenleistung durch das Fachamt innerhalb des lau-
fenden Jahres durchzuführen. Die notwendigen fachlichen und personellen Ressourcen sind nach 
derzeitigem Stand im Fachamt vorhanden und einplanbar. Die Kosten reduzieren sich bei einer 
Durchführung in Eigenleistung erheblich, da diese bei einer Erbringung in Eigenleitung lediglich die 
eigenen Personalkosten beinhalten. Schätzungsweise würden sich die Kosten bei einer Fremdverga-
be an ein Ingenieurbüro auf rund 48.000 Euro netto bzw. 57.065 brutto belaufen. Auch der Durchfüh-
rungszeitraum der Machbarkeitsstudie würde sich bei einer Fremdvergabe nicht erheblich verkürzen.  
 
Über die  Umsetzung der gewünschten Maßnahme und/oder Aufnahme in das ISEK Porz Mitte ist im 
weiteren Verfahren zu entscheiden. Die Frage der grundsätzlichen Förderfähigkeit ist in diesem Zu-
sammenhang zu prüfen.

Anlage 2 AN_0317_2021_Antrag_SPD_Fussgaengerbruecke_Porz_Mitte

5543 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln -Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304  
mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 06.02.2021 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.03.2021 
hier: Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte  
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, zur Erneuerung der Fußgän-
gerbrücke Porz-Mitte unmittelbar folgende Schritte einzuleiten: 
 Beauftragung eines externen Büros mit einer Variantenuntersuchung zur Er-
möglichung einer Brückenverbreiterung oder alternativ einem kompletten, 
schlankeren Neubau bis zu konkreten Vorentwürfen. 
 Zur Reduzierung möglicher Verkehrsbeeinträchtigungen soll ein besonderes Au-
genmerk auf eine verkürzte Bauzeit, beispielsweise durch die Nutzung von Fer-
tigteilen oder eine Verbundbauweise, gelegt werden. 
 Vorstellung der Lösungen in einer Sitzung des Beirates Porz-Mitte im Herbst 
2021 inkl. einer Erläuterung der technischen Möglichkeiten, der jeweiligen Kos-
ten und möglicher Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit. 
 Vorstellung des Ergebnisses der Diskussion im Beirat Porz-Mitte im unmittelba-
ren Anschluss zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz. 
 Durchführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung der 
Leistungen im Laufe des Jahres 2022 zur Baudurchführung im Jahr 2023. 
 Bereitstellung der für die Planung und den Bau erforderlichen Finanzmittel. 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Porz erneut mitzuteilen, dass das 
Projekt nicht priorisiert sei und dass kein Personal zur Verfügung steht. Für diesen Fall 
hatte die Bezirksvertretung bereits die Fremdvergabe beschlossen. Ebenso akzeptiert 
es die Bezirksvertretung Porz-Mitte nicht mehr, dass das zuständige Fachamt die Vor-
stellung in der Bezirksvertretung nicht durchführt, obwohl diese beschlossen ist. 
Ergänzend wird verwiesen auf die vom Bündnis Porz-Mitte durchgeführte Online-
Befragung, in deren Ergebnis von den Porzerinnen und Porzern eine Verbreiterung und 
möglichst eine Tieferlegung gewünscht wird. Daher wurde im Beirat Porz-Mitte am 
27.10.2020 die Empfehlung zur Planungsvergabe an ein externes Büro empfohlen.

Da der Neubau von Haus 1 zum Ende des Jahres 2021 bezugsfertig sein wird, gefolgt 
von den Häusern 2 und 3 zu Ende 2022, muss es das Ziel sein, das Brückenbauwerk 
gemeinsam mit der Freiraumgestaltung der Porzer Mitte zu erneuern und nicht nach 
der Fertigstellung der restlichen Flächen damit zu beginnen. Porz-Mitte hat das An-
recht auf eine Planung und Umsetzung in einem Guss! 
Das folgende Bild illustriert sehr treffend, wie dringend der Weg an Haus 1 vorbei hin 
zur Rheinpromenade geöffnet werden muss, und zwar direkt, nicht erst 2045. Die 
Brüstungen der vorhandenen Brücke sperren den Zugang regelrecht ab.

Begründung: 
In der Bezirksvertretung Porz wurde am 11.02.2021 mitgeteilt, dass der in der Sit-
zung am 07.05.2020 gefasste einstimmige Beschluss von der Verwaltung nicht umge-
setzt würde. Die Neugestaltung der Brücke sei aktuell nicht priorisiert, im Übrigen sei 
dies technisch schwierig umzusetzen. Ein Beirat Porz-Mitte sei beschlossen worden, 
Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anregungen durch engagierte Akteure mit 
Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwaltung zur Verfügung zu 
stellen. 
Zur Erinnerung hier der Beschluss vom 07.05.2020, TOP 8.3: 
„Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, das Brückenbauwerk 
umgehend zu überplanen, damit eine Neugestaltung im zeitlichen Zusammenhang mit 
der Neugestaltung der Porzer Mitte realisiert werden kann. Sollte die Verwaltung per-
sonell dazu nicht in der Lage sein, sind die Leistungen unmittelbar fremd zu vergeben.  
Als Zielvorstellung wird definiert, das vorhandene Bauwerk abzubrechen und durch 
eine schlankere Konstruktion zu ersetzen. Diese soll etwas südlicher und möglichst 
auch tiefer angeordnet werden, um sowohl die Wege- als auch die Sichtbeziehung 
zum Rhein zu verbessern. Aus statischen und gestalterischen Gründen soll auf Auf-
bauten verzichtet werden, die lichte Durchfahrtshöhe ist auf das Mindestmaß zu be-
schränken. Zusätzlich soll das gesamte Bauwerk so gestaltet werden, dass statt der 
heutigen, massiven Blumenkästen in Kombination mit den benachbarten Flächen an-
dere Möglichkeiten mit einer lockeren Grünlandschaft geschaffen werden.  
Falls ein Neubau an dieser Stelle aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht 
möglich sein sollte, ist der Bezirksvertretung Porz aufzuzeigen, worin die Hindernisse 
bestehen. Gleichzeitig ist darzustellen, welche alternativen Möglichkeiten existieren, 
um das vorhandene Bauwerk nach Süden zu verbreitern und es zusätzlich offener zu 
gestalten. Auch hier ist zu prüfen, ob die Aufbauten entfernt werden können und ob 
beispielsweise die Blumenkübel durch flachere Konstruktionen ersetzt werden können. 
Zu beachten ist auch in diesem Fall eine möglichst offene Gestaltung, ggfls. ergänzt 
durch neue Beleuchtungskonzepte, die zum Queren zwischen dem Rheinboulevard 
und dem Porzer Zentrum einlädt.  
Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind der Bezirksvertretung Porz in der nächsten Sit-
zung sowie dem Beirat Porz-Mitte im Juni 2020 zu erläutern.“  
 
Dr. Simon Bujanowski   Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzender    stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

18.05.2021 Beirat Porz Mitte
TOP 8.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1612/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.04.2021
Erstellt
28.04.2021 10:30