1612/2021
Fußgängerbrücke Porz Mitte - Hauptstraße
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Anlage 3 BV Porz 2021-04-29 Niederschrift TOP 6.3
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 17.05.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 29.04.2021 öffentlich 6.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte; Beschlussempfehlung des Beirates in der Sitzung am 27.10.2020, TOP 7.3 0083/2021 Antrag der SPD-Fraktion "Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte" AN/0317/2021 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0317/2021 Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, zur Erneuerung der Fußgän- gerbrücke Porz-Mitte unmittelbar folgende Schritte einzuleiten: Beauftragung eines externen Büros mit einer Variantenuntersuchung zur Er- möglichung einer Brückenverbreiterung oder alternativ einem kompletten, schlanke- ren Neubau bis zu konkreten Vorentwürfen. Zur Reduzierung möglicher Verkehrsbeeinträchtigungen soll ein besonderes Au- genmerk auf eine verkürzte Bauzeit, beispielsweise durch die Nutzung von Fer- tigteilen oder eine Verbundbauweise, gelegt werden. Vorstellung der Lösungen in einer Sitzung des Beirates Porz-Mitte im Herbst 2021 inkl. einer Erläuterung der technischen Möglichkeiten, der jeweiligen Kosten und möglicher Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit. Vorstellung des Ergebnisses der Diskussion im Beirat Porz-Mitte im unmittelbaren Anschluss zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz. Durchführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung der Leistungen im Laufe des Jahres 2022 zur Baudurchführung im Jahr 2023. Bereitstellung der für die Planung und den Bau erforderlichen Finanzmittel. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Porz erneut mitzuteilen, dass das Projekt nicht priorisiert sei und dass kein Personal zur Verfügung steht. Für die- sen Fall hatte die Bezirksvertretung bereits die Fremdvergabe beschlossen. Ebenso akzeptiert es die Bezirksvertretung Porz-Mitte nicht mehr, dass das zuständige Fachamt die Vor-stellung in der Bezirksvertretung nicht durchführt, obwohl diese be- schlossen ist. Ergänzend wird verwiesen auf die vom Bündnis Porz-Mitte durchgeführte Online- Befragung, in deren Ergebnis von den Porzerinnen und Porzern eine Verbreiterung und möglichst eine Tieferlegung gewünscht wird. Daher wurde im Beirat Porz-Mitte am 27.10.2020 die Empfehlung zur Planungsvergabe an ein externes Büro empfoh- len. Da der Neubau von Haus 1 zum Ende des Jahres 2021 bezugsfertig sein wird, ge- folgt von den Häusern 2 und 3 zu Ende 2022, muss es das Ziel sein, das Brücken- bauwerk gemeinsam mit der Freiraumgestaltung der Porzer Mitte zu erneuern und nicht nach der Fertigstellung der restlichen Flächen damit zu beginnen. Porz-Mitte hat das An-recht auf eine Planung und Umsetzung in einem Guss! Das folgende Bild illustriert sehr treffend, wie dringend der Weg an Haus 1 vorbei hin zur Rheinpromenade geöffnet werden muss, und zwar direkt, nicht erst 2045. Die Brüstungen der vorhandenen Brücke sperren den Zugang regelrecht ab. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei und bei Enthaltung von Herrn Krasson (AfD) abgelehnt. II. Abstimmung über die Beschlussvorlage 0083/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, eine geometrische und techni- sche Prüfung einer Brückenerweiterung durchzuführen und die Ergebnisse der Politik vorzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 1612/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Beirat Porz Mitte 18.05.2021 Fußgängerbrücke Porz Mitte - Hauptstraße Der Beirat Porz Mitte erhält die Vorlage 0083/2021 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte; Beschlussempfehlung des Beirates in der Sitzung am 27.10.2020, TOP 7.3“ sowie den Antrag AN/0317/2021 der SPD-Fraktion "Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte" zur Kenntnis. Das Ergebnis der Beratung bzw. der Beschluss der Bezirksvertretung 7 am 29.04.2021 wird als Anla- ge nachträglich beigefügt und versandt. Anlage Anlage 1: Vorlage 0083/2021 Anlage 2: Antrag AN/0317/2021
Anlage 1 0083_2021_Beschlussvorlage_Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152 Vorlagen-Nummer 0083/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte; Beschlussempfehlung des Beirates in der Sitzung am 27.10.2020, TOP 7.3 Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Der Beirat Porz Mitte bittet die Bezirksvertretung Porz folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, eine geometrische und technische Prüfung einer Brückenerweiterung durchzuführen und die Ergebnisse der Politik vorzustellen. Alternative: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zeitnah ein externes Architekturbüro mit der Konzeption eines ergänzenden Brückenbauwerks als Erweiterung der bestehenden Brücke über die Hauptstraße zu beauftragen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte und den Prozess der Reaktivierung von Porz Mitte und kann Empfehlungen an die Bezirksvertretung ausspre- chen. Er hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 unter TOP 7.3 den folgenden Antrag des Bündnisses Porz-Mitte als Empfehlung an die BV 7 beschlossen. Beschlussvorschlag des Beirates „Die BV möge die Verwaltung der Stadt Köln beauftragen, zeitnah ein externes Architekturbüro mit der Konzeption eines ergänzenden Brückenbauwerks als Erweiterung der bestehenden Brücke über die Hauptstraße zu beauftragen.“ Beschlussergebnis Der Antrag wurde mehrheitlich bei zwei Enthaltungen angenommen. Stellungnahme und Begründung der Verwaltung zum Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor in Abweichung vom Beschlussvorschlag des Beirates (alternativer Be- schlussvorschlag) zu beschließen, die Verwaltung mit einer geometrischen und technischen Prüfung einer Brückenerweiterung zu beauftragen und die Ergebnisse der Politik vorzustellen. Die Brücke über die Porzer Hauptstraße wurde im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Porzer Innenstadt in den 1970zigern errichtet. Die Hauptstraße wurde hierfür in Tieflage gelegt. Unmittelbar zur Brücke befindet sich eine angrenzende Bebauung. Eine Verbreiterung der Brücke oder auch ein Ersatzneubau an einer versetzten Stelle über die Hauptstraße bedarf einer Überprüfung der Rah- menbedingungen, wie der Klärung der verfügbaren Flächen, der möglichen Wegeführung und der einzuhaltenden Lichtraumprofile unterhalb des Brückenkörpers. Nach Klärung dieser Grundlagen durch die Verwaltung besteht erst die Möglichkeit über die Maßnahme zu entscheiden. In der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Beirates Porz Mitte wurde unter Tagesord- nungspunkt 5.5 Brückenerweiterung als Ausführung der Fachverwaltung festgehalten: „Die Brücke ist ein Stahlbetonbauwerk, das als Platte mit Trägerrost ausgebildet ist. Die Gründung erfolgt über die 4 Stahlbetonstützen in der Hauptstraße sowie über die angrenzenden Bauwerke. Auf- grund ihrer Bauweise kann sie nicht durch einen sich direkt anschließenden Anbau verbreitert wer- den. Eine Verbreiterung ohne Abbruch und Neubau des Bauwerks kann nur durch eine eigenständige Brü- ckenkonstruktion neben dem Hauptbauwerk erfolgen, wobei die (optische) Anschlussfähigkeit auf der Brücke durch geeigneten Bodenbelag grundsätzlich möglich ist. Bei einem Abbruch des Bauwerks und anschließendem Neubau ist mit mindestens 15 Monaten Bau- zeit zu rechnen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation. Die Aufbauten auf der Brücke können grundsätzlich vollständig zurückgebaut werden (Pavillons, Be- tonkübel). Sie haben keine tragende Funktion. 3 Die Brücke ist als Projekt derzeit nicht in der Arbeitsplanung des Fachamtes priorisiert. Im Beirat Porz Mitte wurde der Antrag beschlossen, Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anre- gungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwal- tung zur Verfügung zu stellen“. Zur Einordnung in das Programm und ISEK Die vom Beirat Porz gewünschte Verbreiterung des Brückenbauwerks zur Freiflächenentwicklung als Verbindung zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Rheinboulevard Porz ist bisher - ebenso wie die bau- lichen Maßnahmen auf dem Friedrich-Ebert Platz, hier: Baukörper und Platzgestaltung - keine Maß- nahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Porz Mitte. Als Kosten einer Ersatzbebauung werden kalkulatorisch rund 3,2 Mio. Euro netto (3,8 Mio. Euro brut- to) zugrunde gelegt. Erst auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie kann der Finanzmittelbedarf für die bauliche Maßnahme konkreter qualifiziert werden. Im Falle der Umsetzung der Baumaßnahme sind die notwendigen Finanzmittel in den Folgejahren konkret zu veranschlagen. Es wird beabsichtigt, die Machbarkeitsstudie in Eigenleistung durch das Fachamt innerhalb des lau- fenden Jahres durchzuführen. Die notwendigen fachlichen und personellen Ressourcen sind nach derzeitigem Stand im Fachamt vorhanden und einplanbar. Die Kosten reduzieren sich bei einer Durchführung in Eigenleistung erheblich, da diese bei einer Erbringung in Eigenleitung lediglich die eigenen Personalkosten beinhalten. Schätzungsweise würden sich die Kosten bei einer Fremdverga- be an ein Ingenieurbüro auf rund 48.000 Euro netto bzw. 57.065 brutto belaufen. Auch der Durchfüh- rungszeitraum der Machbarkeitsstudie würde sich bei einer Fremdvergabe nicht erheblich verkürzen. Über die Umsetzung der gewünschten Maßnahme und/oder Aufnahme in das ISEK Porz Mitte ist im weiteren Verfahren zu entscheiden. Die Frage der grundsätzlichen Förderfähigkeit ist in diesem Zu- sammenhang zu prüfen.
Anlage 2 AN_0317_2021_Antrag_SPD_Fussgaengerbruecke_Porz_Mitte
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Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln -Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 06.02.2021 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.03.2021 hier: Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, zur Erneuerung der Fußgän- gerbrücke Porz-Mitte unmittelbar folgende Schritte einzuleiten: Beauftragung eines externen Büros mit einer Variantenuntersuchung zur Er- möglichung einer Brückenverbreiterung oder alternativ einem kompletten, schlankeren Neubau bis zu konkreten Vorentwürfen. Zur Reduzierung möglicher Verkehrsbeeinträchtigungen soll ein besonderes Au- genmerk auf eine verkürzte Bauzeit, beispielsweise durch die Nutzung von Fer- tigteilen oder eine Verbundbauweise, gelegt werden. Vorstellung der Lösungen in einer Sitzung des Beirates Porz-Mitte im Herbst 2021 inkl. einer Erläuterung der technischen Möglichkeiten, der jeweiligen Kos- ten und möglicher Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit. Vorstellung des Ergebnisses der Diskussion im Beirat Porz-Mitte im unmittelba- ren Anschluss zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz. Durchführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung der Leistungen im Laufe des Jahres 2022 zur Baudurchführung im Jahr 2023. Bereitstellung der für die Planung und den Bau erforderlichen Finanzmittel. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Porz erneut mitzuteilen, dass das Projekt nicht priorisiert sei und dass kein Personal zur Verfügung steht. Für diesen Fall hatte die Bezirksvertretung bereits die Fremdvergabe beschlossen. Ebenso akzeptiert es die Bezirksvertretung Porz-Mitte nicht mehr, dass das zuständige Fachamt die Vor- stellung in der Bezirksvertretung nicht durchführt, obwohl diese beschlossen ist. Ergänzend wird verwiesen auf die vom Bündnis Porz-Mitte durchgeführte Online- Befragung, in deren Ergebnis von den Porzerinnen und Porzern eine Verbreiterung und möglichst eine Tieferlegung gewünscht wird. Daher wurde im Beirat Porz-Mitte am 27.10.2020 die Empfehlung zur Planungsvergabe an ein externes Büro empfohlen. Da der Neubau von Haus 1 zum Ende des Jahres 2021 bezugsfertig sein wird, gefolgt von den Häusern 2 und 3 zu Ende 2022, muss es das Ziel sein, das Brückenbauwerk gemeinsam mit der Freiraumgestaltung der Porzer Mitte zu erneuern und nicht nach der Fertigstellung der restlichen Flächen damit zu beginnen. Porz-Mitte hat das An- recht auf eine Planung und Umsetzung in einem Guss! Das folgende Bild illustriert sehr treffend, wie dringend der Weg an Haus 1 vorbei hin zur Rheinpromenade geöffnet werden muss, und zwar direkt, nicht erst 2045. Die Brüstungen der vorhandenen Brücke sperren den Zugang regelrecht ab. Begründung: In der Bezirksvertretung Porz wurde am 11.02.2021 mitgeteilt, dass der in der Sit- zung am 07.05.2020 gefasste einstimmige Beschluss von der Verwaltung nicht umge- setzt würde. Die Neugestaltung der Brücke sei aktuell nicht priorisiert, im Übrigen sei dies technisch schwierig umzusetzen. Ein Beirat Porz-Mitte sei beschlossen worden, Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anregungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Zur Erinnerung hier der Beschluss vom 07.05.2020, TOP 8.3: „Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, das Brückenbauwerk umgehend zu überplanen, damit eine Neugestaltung im zeitlichen Zusammenhang mit der Neugestaltung der Porzer Mitte realisiert werden kann. Sollte die Verwaltung per- sonell dazu nicht in der Lage sein, sind die Leistungen unmittelbar fremd zu vergeben. Als Zielvorstellung wird definiert, das vorhandene Bauwerk abzubrechen und durch eine schlankere Konstruktion zu ersetzen. Diese soll etwas südlicher und möglichst auch tiefer angeordnet werden, um sowohl die Wege- als auch die Sichtbeziehung zum Rhein zu verbessern. Aus statischen und gestalterischen Gründen soll auf Auf- bauten verzichtet werden, die lichte Durchfahrtshöhe ist auf das Mindestmaß zu be- schränken. Zusätzlich soll das gesamte Bauwerk so gestaltet werden, dass statt der heutigen, massiven Blumenkästen in Kombination mit den benachbarten Flächen an- dere Möglichkeiten mit einer lockeren Grünlandschaft geschaffen werden. Falls ein Neubau an dieser Stelle aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht möglich sein sollte, ist der Bezirksvertretung Porz aufzuzeigen, worin die Hindernisse bestehen. Gleichzeitig ist darzustellen, welche alternativen Möglichkeiten existieren, um das vorhandene Bauwerk nach Süden zu verbreitern und es zusätzlich offener zu gestalten. Auch hier ist zu prüfen, ob die Aufbauten entfernt werden können und ob beispielsweise die Blumenkübel durch flachere Konstruktionen ersetzt werden können. Zu beachten ist auch in diesem Fall eine möglichst offene Gestaltung, ggfls. ergänzt durch neue Beleuchtungskonzepte, die zum Queren zwischen dem Rheinboulevard und dem Porzer Zentrum einlädt. Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind der Bezirksvertretung Porz in der nächsten Sit- zung sowie dem Beirat Porz-Mitte im Juni 2020 zu erläutern.“ Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1612/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.04.2021
- Erstellt
- 28.04.2021 10:30