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AN/0229/2025

Änderungsantrag zu Top 3.1.9 – „Straßenkunst willkommen!“

Gem. Änderungsantrag (SPD) 13.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

2596 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.02.2025 
 
AN/0229/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 13.02.2025 
 
Änderungsantrag zu Top 3.1.9 – „Straßenkunst willkommen!“ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 
13.02.2025 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie professionellen Künstler*innen in Köln 
ermöglicht werden kann, ihre Kunst (z.B. Schauspiel, Musik, Artistik...) frei im öffentlichen 
Raum zu präsentieren, ohne von den Regelungen der Sonderzone Dom/Altstadt oder dem 
stadtweiten Verbot elektronischer Verstärkung eingeschränkt zu werden. Dabei soll einer-
seits eine rechtliche Prüfung zur Einführung einer Straßenkunst-Lizenz für professionelle 
Künstler*innen in Köln im Sinne des Ursprungsantrags erfolgen, aber zum anderen auch die 
von der Stadtverwaltung bereits ins Spiel gebrachte Möglichkeit eines Castings-Modells wie 
in München geprüft werden. Dem Rat soll das Prüfergebnis zur weiteren Beratung vorgelegt 
werden und die Prüfung soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen: 
 
1. Für das Domumfeld gilt weiterhin, dass Straßenmalerei innerhalb der Schutzzone 
nicht ausgeführt werden darf.  
2. Die rechtlichen Hürden für die Einführung einer Straßenkunst-Lizenz in Nordrhein-
Westfalen sind zu prüfen. Zudem muss dargestellt werden, welche Anpassungen be-
stehender städtischer Verordnungen notwendig sind, um das Modell rechtssicher und 
praktikabel zu gestalten. 
3. Es soll dargestellt werden, wie die Vergabe der Lizenz organisatorisch durch das 
Ordnungsamt oder andere städtische Einrichtungen (z. B. Kundenzentren) umgesetzt 
werden kann. Dabei soll eine Bewertung der personellen und finanziellen Ressourcen 
erfolgen, die für eine unkomplizierte und bürger*innenfreundliche Lizenzvergabe er-
forderlich sind. 
4. Es soll eine vergleichende Analyse und Prüfung alternativer Modelle erfolgen, z.B.:  
 Casting-Modell wie in München: Prüfung der Übertragbarkeit des Casting-Ver-
fahrens auf Köln. 
 Evaluation, inwieweit Busking (Straßenmusik)-Modelle etwa in London und 
Barcelona auch in Köln anwendbar sind.

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Thomas Breustedt     Ulrich Breite 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.02.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0229/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
13.02.2025
Erstellt
13.02.2025 11:10