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Änderungsantrag zu Top 3.1.9 – „Straßenkunst willkommen!“
Gem. Änderungsantrag (SPD) AN/0229/2025 vom 13.02.2025
Stand: Am 13.02.2025 im Rat endgültig abgelehnt.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.02.2025 AN/0229/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 13.02.2025 Änderungsantrag zu Top 3.1.9 – „Straßenkunst willkommen!“ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 13.02.2025 zu setzen. Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie professionellen Künstler*innen in Köln ermöglicht werden kann, ihre Kunst (z.B. Schauspiel, Musik, Artistik...) frei im öffentlichen Raum zu präsentieren, ohne von den Regelungen der Sonderzone Dom/Altstadt oder dem stadtweiten Verbot elektronischer Verstärkung eingeschränkt zu werden. Dabei soll einer- seits eine rechtliche Prüfung zur Einführung einer Straßenkunst-Lizenz für professionelle Künstler*innen in Köln im Sinne des Ursprungsantrags erfolgen, aber zum anderen auch die von der Stadtverwaltung bereits ins Spiel gebrachte Möglichkeit eines Castings-Modells wie in München geprüft werden. Dem Rat soll das Prüfergebnis zur weiteren Beratung vorgelegt werden und die Prüfung soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen: 1. Für das Domumfeld gilt weiterhin, dass Straßenmalerei innerhalb der Schutzzone nicht ausgeführt werden darf. 2. Die rechtlichen Hürden für die Einführung einer Straßenkunst-Lizenz in Nordrhein- Westfalen sind zu prüfen. Zudem muss dargestellt werden, welche Anpassungen be- stehender städtischer Verordnungen notwendig sind, um das Modell rechtssicher und praktikabel zu gestalten. 3. Es soll dargestellt werden, wie die Vergabe der Lizenz organisatorisch durch das Ordnungsamt oder andere städtische Einrichtungen (z. B. Kundenzentren) umgesetzt werden kann. Dabei soll eine Bewertung der personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen, die für eine unkomplizierte und bürger*innenfreundliche Lizenzvergabe er- forderlich sind. 4. Es soll eine vergleichende Analyse und Prüfung alternativer Modelle erfolgen, z.B.: Casting-Modell wie in München: Prüfung der Übertragbarkeit des Casting-Ver- fahrens auf Köln. Evaluation, inwieweit Busking (Straßenmusik)-Modelle etwa in London und Barcelona auch in Köln anwendbar sind. - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Thomas Breustedt Ulrich Breite SPD-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer
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