V/0517/2007
Bau des vereinseigenen Multifunktionsgebäudes für den TuS Hiltrup
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Beschlussvorlage
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V/0517/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Bau des vereinseigenen Multifunktionsgebäudes für den TuS Hiltrup hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 09.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.08.2007 Sportausschuss Entscheidung 1. Die Stadt Münster genehmigt dem Sportverein TuS Hiltrup 1930 e. V. nach der Sportför- derrichtlinie der Stadt Münster den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für den Bau eines Multifunktionsgebäudes mit Geschäftsstelle, Gymnastik- und Funktions- räumen auf städtischen Pachtflächen in Münster-Hiltrup. 2. Die städtische Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn steht unter den Vorbehalten, dass - sie die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster über den Baukostenzuschuss unbeeinflusst lässt, den TuS Hiltrup 1930 e. V. bei der Stadt Münster beantragte, - der Vereinsvorstand des TuS Hiltrup 1930 e. V. mit schriftlicher Bestätigung zur Kenntnis nimmt, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der Entscheidung der Stadt Münster über einen Baukostenzuschuss gibt, sich TuS Hiltrup 1930 e. V. selbständig, umfassend und eigenverantwortlich um die mögliche Förderung anderer Institutionen bemühen wird und deren Förderkriterien gewissenhaft einhalten, - TuS Hiltrup von 1930 e. V. bei der sach- und fachgerechten Baudurchführung und Finanzierung des Multifunktionsgebäudes die einschlägigen Standards bzw. Vor- schriften einhalten wird bzw. sich vor Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen. 3. Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend aufgegriffen. Vorlagen-Nr.: V/0517/2007 Auskunft erteilt: Frau Klein Herr Willnath Ruf: 492 52 11/492 52 10 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Michael.Willnath@stadt-muenster.de Datum: 24.07.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0517/2007 Begründung: 1. Der Sportbetrieb des TuS Hiltrup 1930 e. V. TuS Hiltrup 1930 e. V. ist mit ca. 4.700 Mitgliedern der größte Sportverein Münsters. Die Turn- und Breitensportabteilung des Vereins kann das breiten-, gesundheits- und familienorientierte Sportan- gebot aufgrund fehlender Hallenkapazitäten nur noch eingeschränkt und häufig nur in nicht idealen oder angemieteten Räumen durchführen. Z. Zt. bietet die ca. 4.000 Mitglieder umfassende Abtei- lung ihre 50 unterschiedlichen Sportangebote in 13 – im Stadtteil Hiltrup verteilt liegenden – Räu- me an. Durch die hohe Anzahl der im Stadtteil verstreuten Übungsstätten und der daraus resultie- renden Sportangebotseinschränkung sieht der Sportverein die weitere Entwicklung dieser Sparte gefährdet. Aus diesem Grunde beantragte TuS Hiltrup 1930 e. V. gegenüber der Stadt Münster bereits im August 1999 den Bau eines vereinseigenen Multifunktionsgebäudes mit Geschäftsstelle, Gymnastik- und Funktionsräumen mit einem Zuschuss zu unterstützen. 2. Die städtische Sportförderung Zu dem Aufwand für den Bau des Multifunktionsgebäudes kann TuS Hiltrup 1930 e. V. nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster evtl. einen Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln er- halten. Erst wenn die Stadt Münster bezüglich des beantragten Baukostenzuschusses eine Ent- scheidung getroffen hat, darf TuS Hiltrup 1930 e. V. mit der Baumaßnahme beginnen. Das Zu- schussverfahren dauert einige Zeit, da es verbindlichen Vorgaben folgen muss. Für das Jahr 2007 ist die Entscheidung über die beantragten städtisc hen Baukostenzuschüsse incl. des Zuschussan- trages von TuS Hiltrup 1930 e. V. für die Sitzung des Sportausschusses am 28.08.2007 vorgese- hen. Grundsätzlich kann die Stadt Münster eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussent- scheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den sogenannten förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn genehmigt. Mit dieser Genehmigung darf eine Vereinsbaumaßnahme vor der Zu- schussentscheidung der Stadt Münster begonnen werden. 3. Das Vereinsanliegen Trotz des großen Bedarfs an Hallenraum für den Sportbetrieb konnte TuS Hiltrup 1930 e. V. (we- gen der Schwierigkeiten bezüglich einer öffentlichen Förderung) sein Projekt bislang nicht umset- zen. 2006 hat er die Planung auf das unabdingbar notwendige Bau- und Finanzvolumen reduziert. Die vorliegende Planung deckt den aktuellen und perspektivischen Raumbedarf. Für die in einem auch als Wohnhaus genutzten Gebäude gemieteten Räume kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten zwischen dem Verein und den Hausbewohnern. Inzwischen erhielt TuS Hiltrup 1930 e. V. trotz seiner Anstrengungen, die Beeinträchtigungen der Mieter durch den Sportbetrieb so gering als möglich zu halten, eine Abmahnung vom Hauseigentümer. Nach der bisherigen Entwicklung geht der Verein davon aus, dass das Mietverhältnis kurzfristig gekündigt werden wird. Für TuS Hiltrup 1930 e. V. entsteht akuter Handlungsbedarf für den möglichst zügi- gen Bau des Multifunktionsgebäudes und die Verlagerung seines Vereinsbetriebs in eigene Räu- me. Darüber hinaus teilt der Sportverein mit, dass die bei Fachfirmen eingeholten Angebote nur noch dann gehalten werden können, wenn mit der Baumaßnahme in der 1. Augustwoche 2007 begon- nen wird. Ein späterer Baubeginn würde das Projekt aufgrund anstehender Lohn- und Preiserhö- hung um ca. 25.000,00 bis 40.000,00 € gegenüber der bisherigen Finanzplanung verteuern. TuS Hiltrup 1930 e. V. beantragte am 23.06.2007 bei der Stadt Münster für die Baumaßnahme den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. - 3 - V/0517/2007 4. Der Baubeginn und die städtische Sportförderung Mit der Entscheidung der Stadt Münster bei dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn kommt sie TuS Hiltrup 1930 e. V. allein bezogen auf den vorgezogenen Baubeginn entgegen. Die Stadt Münster signalisiert damit keineswegs einen Zusammenhang zur möglichen Förderung der Baumaßnahme aus dem Sportetat. Über den beantragten Baukostenzuschuss wird die Stadt Münster unabhängig von ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen Baubeginn entschei- den. Sie wird TuS Hiltrup 1930 e. V. über diese Regelungen informieren und sich schriftlich vom zeichnungsberechtigten Vereinsvorstand bestätigen lassen, dass er sie zur Kenntnis genommen hat. Mit Blick auf die Dringlichkeit der Maßnahme, den bislang mit dem Verein besprochenen Termin- plan, und seine vor dem Hintergrund eines ungestörten Vereinsbetriebs berechtigten Zeitvorstel- lungen unterstützt die Sportverwaltung den Vereinsantrag auf Genehmigung des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung. I. V. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Dringlichkeitsentscheidung vom 03.07.2007
Anlage Dringlichkeitsentscheidung
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1 Stadt Münster 03.07.2007 Sportamt Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW Bau des vereineigenen Multifunktionsgebäudes mit Ge schäftsstelle, Gymnastik- und Funktionsräumen für den TuS Hiltrup 1930 e. V. hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn nach der Sportförderrichtlinie Gemäß § 60 Abs. 2 GO NW ergeht folgende Dringlichkeitsentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt dem Sportverein TuS Hiltrup 1930 e. V. nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster den förderu ngsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn für den Bau eines Multifunktionsgebäu des mit Geschäftsstelle, Gymnastik- und Funktionsräumen auf städtischen Pach tflächen in Münster- Hiltrup. 2. Die städtische Genehmigung zum förderungsunschäd lichen vorzeitigen Bau- beginn steht unter den Vorbehalten, dass - sie die parlamentarische Beratung bzw. Beschluss fassung der Stadt Müns- ter über den Baukostenzuschuss unbeeinflusst lässt, den TuS Hiltrup 1930 e. V. bei der Stadt Münster beantragte, - der Vereinsvorstand des TuS Hiltrup 1930 e. V. m it schriftlicher Bestäti- gung zur Kenntnis nimmt, dass es keinen Zusammenhan g zwischen der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der Entscheidung der Stadt Münster über einen Baukostenzuschuss gibt, - sich TuS Hiltrup 1930 e. V. selbständig, umfasse nd und eigenverantwort- lich um die mögliche Förderung anderer Institutione n bemühen wird und deren Förderkriterien gewissenhaft einhalten, TuS Hiltrup von 1930 e. V. bei der sach- und fachg erechten Baudurchfüh- rung und Finanzierung des Multifunktionsgebäudes di e einschlägigen Standards bzw. Vorschriften einhalten wird bzw. sic h vor Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen. Begründung: 1. Der Sportbetrieb des TuS Hiltrup 1930 e. V. TuS Hiltrup 1930 e. V. ist mit ca. 4.700 Mitglieder n der größte Sportverein Münsters. Die Turn- und Breitensportabteilung des Vereins kann da s breiten-, gesundheits- und familien- orientierte Sportangebot aufgrund fehlender Hallenk apazitäten nur noch eingeschränkt und häufig nur in nicht idealen oder angemieteten Räume n durchführen. Z. Zt. bietet die ca. 4.000 Mitglieder umfassende Abteilung ihre 50 unter schiedlichen Sportangebote in 13 – im Stadtteil Hiltrup verteilt liegenden – Räume an. Du rch die hohe Anzahl der im Stadtteil ver- 2 streuten Übungsstätten und der daraus resultierende n Sportangebotseinschränkung sieht der Sportverein die weitere Entwicklung dieser Spar te gefährdet. Aus diesem Grunde bean- tragte TuS Hiltrup 1930 e. V. gegenüber der Stadt M ünster bereits im August 1999 den Bau eines vereineigenen Multifunktionsgebäudes mit Gesc häftsstelle, Gymnastik- und Funktions- räumen mit einem Zuschuss zu unterstützen. 2. Die städtische Sportförderung Zu dem Aufwand für den Bau des Multifunktionsgebäud es kann TuS Hiltrup 1930 e. V. nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster evtl. e inen Baukostenzuschuss aus Sportförder- mitteln erhalten. Erst wenn die Stadt Münster bezüg lich des beantragten Baukostenzuschus- ses eine Entscheidung getroffen hat, darf TuS Hiltr up 1930 e. V. mit der Baumaßnahme be- ginnen. Das Zuschussverfahren dauert einige Zeit, d a es verbindlichen Vorgaben folgen muss. Für das Jahr 2007 ist die Entscheidung über d ie beantragten städtischen Baukosten- zuschüsse incl. des Zuschussantrages von TuS Hiltru p 1930 e. V. für die Sitzung des Sport- ausschusses am 28.08.2007 vorgesehen. Grundsätzlich kann die Stadt Münster eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zu- schussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem s ie den sogenannten förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Mit di eser Genehmigung darf eine Vereins- baumaßnahme vor der Zuschussentscheidung der Stadt Münster begonnen werden. 3. Das Vereinsanliegen Trotz des großen Bedarfs an Hallenraum für den Spor tbetrieb konnte TuS Hiltrup 1930 e. V. (wegen der Schwierigkeiten bezüglich einer öffentli chen Förderung) sein Projekt bislang nicht umsetzen. 2006 hat er die Planung auf das una bdingbar notwendige Bau- und Finanz- volumen reduziert. Die vorliegende Planung deckt de n aktuellen und perspektivischen Raumbedarf. Für die in einem auch als Wohnhaus genutzten Gebäud e gemieteten Räume kommt es im- mer wieder zu Interessenkonflikten zwischen dem Ver ein und den Hausbewohnern. Inzwi- schen erhielt TuS Hiltrup 1930 e. V. trotz seiner A nstrengungen, die Beeinträchtigungen der Mieter durch den Sportbetrieb so gering als möglich zu halten, eine Abmahnung vom Haus- eigentümer. Nach der bisherigen Entwicklung geht de r Verein davon aus, dass das Mietver- hältnis kurzfristig gekündigt werden wird. Für TuS Hiltrup 1930 e. V. entsteht akuter Hand- lungsbedarf für den möglichst zügigen Bau des Multi funktionsgebäudes und die Verlagerung seines Vereinsbetriebs in eigene Räume. Darüber hinaus teilt der Sportverein mit, dass die bei Fachfirmen eingeholten Angebote nur noch dann gehalten werden können, wenn mit der Baum aßnahme in der 1. Augustwoche 2007 begonnen wird. Ein späterer Baubeginn würde da s Projekt aufgrund anstehender Lohn- und Preiserhöhung um ca. 25.000,00 bis 40.000 ,00 € gegenüber der bisherigen Fi- nanzplanung verteuern. TuS Hiltrup 1930 e. V. beantragte am 23.06.2007 bei der Stadt Münster für die Baumaß- nahme den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 4. Der Baubeginn und die städtische Sportförderung Mit der Entscheidung der Stadt Münster bei dem förd erungsunschädlichen vorzeitigen Bau- beginn kommt sie TuS Hiltrup 1930 e. V. allein bezo gen auf den vorgezogenen Baubeginn entgegen. Die Stadt Münster signalisiert damit kein eswegs einen Zusammenhang zur mögli- chen Förderung der Baumaßnahme aus dem Sportetat. Ü ber den beantragten Baukostenzu- 3 schuss wird die Stadt Münster unabhängig von ihrer Genehmigung zum förderungsunschäd- lichen Baubeginn entscheiden. Sie wird TuS Hiltrup 1930 e. V. über diese Regelungen in- formieren und sich schriftlich vom zeichnungsberech tigten Vereinsvorstand bestätigen las- sen, dass er sie zur Kenntnis genommen hat. Die nächste Sitzung, in der der Sportausschuss über den Antrag entscheiden könnte, ist der 28.08.2007. Die Entscheidung über den Vereinsantrag kann daher nur über eine Dringlich- keitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW herbeigeführt werden. Mit Blick auf die Dringlichkeit der Maßnahme, den b islang mit dem Verein besprochenen Terminplan, und seine vor dem Hintergrund eines ung estörten Vereinsbetriebs berechtigten Zeitvorstellungen unterstützt die Sportverwaltung d en Vereinsantrag auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns im R ahmen einer Dringlichkeitsentschei- dung. gez. Hartwig Schultheiß gez. RH Wolfgang Heuer Stadtdirektor Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfr aktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0517/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37