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Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte

Beschlussvorlage Ausschuss 1470/2020 vom 30.06.2020

Stand: Am 07.09.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 1470/2020 Freigabedatum 30.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel zur Verwendung der Kulturför- derabgabe 2019 in Höhe von 250.000 € zur Förderung der Maßnahme Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte an Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. Die Mittel sind veranschlagt im Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020. Die Mittel wurde von 2019 nach 2020 übertragen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 250.000 € zur Förderung der Maßnahme - Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte an Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2019 wurde beschlossen, aus Mitteln der Kulturförder- abgabe 2019 einmalig 250.000 € als Zuschuss für das Entlastungsbauwerk des Baudenkmals Ul- repforte (Empfänger: Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.) bereitzustellen. Aufwendige vergabe-, baurechtliche und zuwendungsrelevante Abstimmungsbedarfe zwischen Archi- tekten, Bezirksregierung und der Stadt Köln haben zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen geführt. Ein Mittelabruf war daher in 2019 nicht möglich. Seit 1955 erhalten, nutzen und pflegen die Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 das städtische Bau- denkmal Ulrepforte, „da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen.“ Quelle: Auszug aus d. Denkmalliste Durch bauordnungsrechtliche Weisung sind umfangreiche Maßnahmen zwingend erforderlich, um die Nutzung und damit die Erhaltung und Pflege des Baudenkmals durch die Roten Funken weiter auf- recht zu erhalten. 2008 wurde im Rahmen einer Brandschau festgestellt, dass die Fluchtwege und weitere Bedingungen für die Nutzung zwingend angepasst werden müssen. Ende 2012 wurde die Untersagung der bisheri- gen Nutzung durch die Bauaufsicht der Stadt Köln schriftlich angedroht. 3 Auf Anregung des Amtes für Denkmalpflege LVR wurde ein Gesamtkonzept entwickelt. Die unter- schiedlichen Zeit- und Nutzungsschichten wurden deutlich herausgearbeitet und in der Folge ein Ent- lastungsbau entwickelt, der den Rückbau störender jüngster nutzungsbedingter Einbauten ermöglicht. Unter Federführung der Denkmalpflege wurden mit dem Ministerium, dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland und den beteiligten Fachämtern der Stadt Köln umfangreiche Ge- spräche geführt. Ergebnis ist die am 29.08.2017 erteilte Baugenehmigung und die in Aussicht gestell- te denkmalrechtliche Erlaubnis nach Vorlage der Ausführungs- und Detailplanung. Der Entlastungsbau nimmt alle Funktionen auf, die das Baudenkmal nach heutigen Anforderungen nicht aufnehmen kann. Dadurch kann das Baudenkmal weiter durch Nutzung erhalten werden. Durch den Rückbau können jüngste störende Einbauten wie Vorwandinstallationen, Leitungseinbauten, Lüf- tungskanäle, Trennwände, Fenster- und Türvermauerungen in den Sanitär-, Lager- und Küchenräu- men entfernt werden und das Baudenkmal mit all seinen Zeitschichten wieder erlebbar gemacht wer- den. Hierdurch werden auch die Öffnung des Denkmals und die Qualität der in steigender Zahl statt- findenden Führungen erheblich verbessert. Die Pforte, die Caponniere, der Mühlenturm und alle jüngeren Baustufen bis in die Zeit der Nutzungs- aufnahme der Roten Funken werden so durch Freilegungen und Rückbauten deutlich erkennbar und nach ihrer Restaurierung zu einem schlüssig erlebbaren und nutzbaren Abbild der Zeitschichten. Die notwendige Förderung der Baumaßnahme durch öffentliche Förderungen erforderte die frühzeiti- ge Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages um weitere 99 Jahre über den 31.08.2034 hinaus, bis zum 31.08.2133. Der Rat hat der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags mit Beschluss vom 27.09.2018 (Vorlagen Nr. 2662/2018) zugestimmt. In einer intensiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und Zukunft des Baudenkmals Ul- repforte haben die Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. innerhalb ihrer Mitgliederschaft und bei ih- rem Förderverein umfangreiches Wissen und Verständnis für die Erhaltung der Ulrepforte und die dazu notwendigen baulichen Veränderungen erzeugt. In diesem Prozess wurde in diesem Zeitraum ein Eigenkapital von aktuell 1,1 Mio. € durch unter- schiedliche Aktionen und Vortragsveranstaltungen eingeworben. Um das Baudenkmal Ulrepforte ge- mäß den abgestimmten Vorgaben durch Nutzung zu erhalten, sind weiter Mittel erforderlich. Deshalb stellten die Roten Funken in 2019 den Antrag auf Fördermittel aus der Kulturförderabgabe 2019. Aus dem Finanzierungsplan wird erkenntlich, bei welchen Förderern gleichzeitig Anträge gestellt werden, um das Projekt realisieren zu können. Finanzierungsplan Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit) 2018 2019 2020 Gesamt Gesamtausgaben 300.000 € 1.000.000€ 1.300.000 € 2.600.000 € Beantragte / bewil- ligte öffentl. Förde- rung durch... 610.000 € 890.000 € 1.500.000 € Aktion Mensch 110.000 € Stadt Köln 250.000 € NWR-Stiftung 250.000 € Heimatzeugnis Land NRW 890.000 € Eigenanteil Projektträger 300.000 € 300.000 € 500.000 € 1.100.000 € Die Mittel der Kulturförderabgabe in Höhe von 250.000 € wurden zum Haushalt 2019 eingestellt und in das Jahr 2020 übertragen. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, zur Verfügung. Begründung für die Unabweisbarkeit Es besteht hohe Dringlichkeit, die Maßnahme umzusetzen, da die bisherige Nutzung der Ulrepforte 4 aus brandschutztechnischen und denkmalpflegerischen Gründen in dieser Form nicht mehr erlaubt ist. Durch den Entlastungsbau und damit verbundenen Rückbau wird die Ulrepforte wieder als Bau- denkmal sicht- und nutzbar. Der Einsatz der Kulturförderabgabe ist zudem unabweisbar, da diese neben dem Eigenanteil des Projektträgers unabdingbare Voraussetzung ist für den Erhalt nicht städtischer Drittmittel. So stehen einem Einsatz der Kulturförderabgabe in Höhe von 250.000 € eingeworbene Drittmittel in Höhe von 1,25 Mio. € gegenüber.

Beratungsverlauf

  1. 25.08.2020

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 07.09.2020 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 10.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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