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1470/2020

Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte

Beschlussvorlage Ausschuss 30.06.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 10.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7577 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/4518 
 
Vorlagen-Nummer 
 1470/2020 
Freigabedatum  30.06.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des Entlastungsbauwerks für das 
Baudenkmal Ulrepforte 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel zur Verwendung der Kulturför-
derabgabe 2019 in Höhe von 250.000 € zur Förderung der Maßnahme Entlastungsbauwerks für 
das Baudenkmal Ulrepforte an Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. 
 
Die Mittel sind veranschlagt im Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020. 
Die Mittel wurde von 2019 nach 2020 übertragen. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 250.000 € zur Förderung der 
Maßnahme - Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte an Kölsche Funke rut-wieß vun 
1823 e.V. 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2019 wurde beschlossen, aus Mitteln der Kulturförder-
abgabe 2019 einmalig 250.000 € als Zuschuss für das Entlastungsbauwerk des Baudenkmals Ul-
repforte (Empfänger: Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.) bereitzustellen. 
Aufwendige vergabe-, baurechtliche und zuwendungsrelevante Abstimmungsbedarfe zwischen Archi-
tekten, Bezirksregierung und der Stadt Köln haben zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen geführt. 
Ein Mittelabruf war daher in 2019 nicht möglich. 
Seit 1955 erhalten, nutzen und pflegen die Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 das städtische Bau-
denkmal Ulrepforte, „da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für 
Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung 
und Nutzung vorliegen.“ Quelle: Auszug aus d. Denkmalliste 
Durch bauordnungsrechtliche Weisung sind umfangreiche Maßnahmen zwingend erforderlich, um die 
Nutzung und damit die Erhaltung und Pflege des Baudenkmals durch die Roten Funken weiter auf-
recht zu erhalten. 
2008 wurde im Rahmen einer Brandschau festgestellt, dass die Fluchtwege und weitere Bedingungen 
für die Nutzung zwingend angepasst werden müssen. Ende 2012 wurde die Untersagung der bisheri-
gen Nutzung durch die Bauaufsicht der Stadt Köln schriftlich angedroht.

3 
Auf Anregung des Amtes für Denkmalpflege LVR wurde ein Gesamtkonzept entwickelt. Die unter-
schiedlichen Zeit- und Nutzungsschichten wurden deutlich herausgearbeitet und in der Folge ein Ent-
lastungsbau entwickelt, der den Rückbau störender jüngster nutzungsbedingter Einbauten ermöglicht. 
Unter Federführung der Denkmalpflege wurden mit dem Ministerium, dem Amt für Denkmalpflege des 
Landschaftsverbandes Rheinland und den beteiligten Fachämtern der Stadt Köln umfangreiche Ge-
spräche geführt. Ergebnis ist die am 29.08.2017 erteilte Baugenehmigung und die in Aussicht gestell-
te denkmalrechtliche Erlaubnis nach Vorlage der Ausführungs- und Detailplanung. 
Der Entlastungsbau nimmt alle Funktionen auf, die das Baudenkmal nach heutigen Anforderungen 
nicht aufnehmen kann. Dadurch kann das Baudenkmal weiter durch Nutzung erhalten werden. Durch 
den Rückbau können jüngste störende Einbauten wie Vorwandinstallationen, Leitungseinbauten, Lüf-
tungskanäle, Trennwände, Fenster- und Türvermauerungen in den Sanitär-, Lager- und Küchenräu-
men entfernt werden und das Baudenkmal mit all seinen Zeitschichten wieder erlebbar gemacht wer-
den. Hierdurch werden auch die Öffnung des Denkmals und die Qualität der in steigender Zahl statt-
findenden Führungen erheblich verbessert. 
Die Pforte, die Caponniere, der Mühlenturm und alle jüngeren Baustufen bis in die Zeit der Nutzungs-
aufnahme der Roten Funken werden so durch Freilegungen und Rückbauten deutlich erkennbar und 
nach ihrer Restaurierung zu einem schlüssig erlebbaren und nutzbaren Abbild der Zeitschichten. 
Die notwendige Förderung der Baumaßnahme durch öffentliche Förderungen erforderte die frühzeiti-
ge Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages um weitere 99 Jahre über den 31.08.2034 
hinaus, bis zum 31.08.2133. Der Rat hat der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags mit 
Beschluss vom 27.09.2018 (Vorlagen Nr. 2662/2018) zugestimmt. 
In einer intensiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und Zukunft des Baudenkmals Ul-
repforte haben die Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. innerhalb ihrer Mitgliederschaft und bei ih-
rem Förderverein umfangreiches Wissen und Verständnis für die Erhaltung der Ulrepforte und die 
dazu notwendigen baulichen Veränderungen erzeugt. 
In diesem Prozess wurde in diesem Zeitraum ein Eigenkapital von aktuell 1,1 Mio. € durch unter-
schiedliche Aktionen und Vortragsveranstaltungen eingeworben. Um das Baudenkmal Ulrepforte ge-
mäß den abgestimmten Vorgaben durch Nutzung zu erhalten, sind weiter Mittel erforderlich. Deshalb 
stellten die Roten Funken in 2019 den Antrag auf Fördermittel aus der Kulturförderabgabe 2019. Aus 
dem Finanzierungsplan wird erkenntlich, bei welchen Förderern gleichzeitig Anträge gestellt werden, 
um das Projekt realisieren zu können. 
Finanzierungsplan 
 Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit) 
 2018 2019 2020 Gesamt 
Gesamtausgaben 300.000 € 1.000.000€ 1.300.000 € 2.600.000 € 
Beantragte / bewil-
ligte öffentl. Förde-
rung durch... 
   610.000 € 
 
   890.000 €  1.500.000 € 
Aktion Mensch    110.000 €   
Stadt Köln    250.000 €   
NWR-Stiftung    250.000 €   
Heimatzeugnis 
Land NRW 
     890.000 €  
Eigenanteil 
Projektträger 
300.000 €   300.000 €    500.000 € 1.100.000 € 
 
Die Mittel der Kulturförderabgabe in Höhe von 250.000 € wurden zum Haushalt 2019 eingestellt und 
in das Jahr 2020 übertragen. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, zur Verfügung. 
 
Begründung für die Unabweisbarkeit 
 
Es besteht hohe Dringlichkeit, die Maßnahme umzusetzen, da die bisherige Nutzung der Ulrepforte

4 
aus brandschutztechnischen und denkmalpflegerischen Gründen in dieser Form nicht mehr erlaubt 
ist. Durch den Entlastungsbau und damit verbundenen Rückbau wird die Ulrepforte wieder als Bau-
denkmal sicht- und nutzbar. 
Der Einsatz der Kulturförderabgabe ist zudem unabweisbar, da diese neben dem Eigenanteil des 
Projektträgers unabdingbare Voraussetzung ist für den Erhalt nicht städtischer Drittmittel. So stehen 
einem Einsatz der Kulturförderabgabe in Höhe von 250.000 € eingeworbene Drittmittel in Höhe von 
1,25 Mio. € gegenüber.

Beratungsverlauf (2)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1470/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.06.2020
Erstellt
18.05.2020 09:16