1470/2020
Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte
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Beschlussvorlage Ausschuss
7577 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/4518
Vorlagen-Nummer
1470/2020
Freigabedatum 30.06.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des Entlastungsbauwerks für das
Baudenkmal Ulrepforte
Beschlussorgan
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel zur Verwendung der Kulturför-
derabgabe 2019 in Höhe von 250.000 € zur Förderung der Maßnahme Entlastungsbauwerks für
das Baudenkmal Ulrepforte an Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.
Die Mittel sind veranschlagt im Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020.
Die Mittel wurde von 2019 nach 2020 übertragen.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 250.000 € zur Förderung der
Maßnahme - Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte an Kölsche Funke rut-wieß vun
1823 e.V.
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020
Finanzausschuss 07.09.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2019 wurde beschlossen, aus Mitteln der Kulturförder-
abgabe 2019 einmalig 250.000 € als Zuschuss für das Entlastungsbauwerk des Baudenkmals Ul-
repforte (Empfänger: Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.) bereitzustellen.
Aufwendige vergabe-, baurechtliche und zuwendungsrelevante Abstimmungsbedarfe zwischen Archi-
tekten, Bezirksregierung und der Stadt Köln haben zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen geführt.
Ein Mittelabruf war daher in 2019 nicht möglich.
Seit 1955 erhalten, nutzen und pflegen die Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 das städtische Bau-
denkmal Ulrepforte, „da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für
Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung
und Nutzung vorliegen.“ Quelle: Auszug aus d. Denkmalliste
Durch bauordnungsrechtliche Weisung sind umfangreiche Maßnahmen zwingend erforderlich, um die
Nutzung und damit die Erhaltung und Pflege des Baudenkmals durch die Roten Funken weiter auf-
recht zu erhalten.
2008 wurde im Rahmen einer Brandschau festgestellt, dass die Fluchtwege und weitere Bedingungen
für die Nutzung zwingend angepasst werden müssen. Ende 2012 wurde die Untersagung der bisheri-
gen Nutzung durch die Bauaufsicht der Stadt Köln schriftlich angedroht.
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Auf Anregung des Amtes für Denkmalpflege LVR wurde ein Gesamtkonzept entwickelt. Die unter-
schiedlichen Zeit- und Nutzungsschichten wurden deutlich herausgearbeitet und in der Folge ein Ent-
lastungsbau entwickelt, der den Rückbau störender jüngster nutzungsbedingter Einbauten ermöglicht.
Unter Federführung der Denkmalpflege wurden mit dem Ministerium, dem Amt für Denkmalpflege des
Landschaftsverbandes Rheinland und den beteiligten Fachämtern der Stadt Köln umfangreiche Ge-
spräche geführt. Ergebnis ist die am 29.08.2017 erteilte Baugenehmigung und die in Aussicht gestell-
te denkmalrechtliche Erlaubnis nach Vorlage der Ausführungs- und Detailplanung.
Der Entlastungsbau nimmt alle Funktionen auf, die das Baudenkmal nach heutigen Anforderungen
nicht aufnehmen kann. Dadurch kann das Baudenkmal weiter durch Nutzung erhalten werden. Durch
den Rückbau können jüngste störende Einbauten wie Vorwandinstallationen, Leitungseinbauten, Lüf-
tungskanäle, Trennwände, Fenster- und Türvermauerungen in den Sanitär-, Lager- und Küchenräu-
men entfernt werden und das Baudenkmal mit all seinen Zeitschichten wieder erlebbar gemacht wer-
den. Hierdurch werden auch die Öffnung des Denkmals und die Qualität der in steigender Zahl statt-
findenden Führungen erheblich verbessert.
Die Pforte, die Caponniere, der Mühlenturm und alle jüngeren Baustufen bis in die Zeit der Nutzungs-
aufnahme der Roten Funken werden so durch Freilegungen und Rückbauten deutlich erkennbar und
nach ihrer Restaurierung zu einem schlüssig erlebbaren und nutzbaren Abbild der Zeitschichten.
Die notwendige Förderung der Baumaßnahme durch öffentliche Förderungen erforderte die frühzeiti-
ge Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages um weitere 99 Jahre über den 31.08.2034
hinaus, bis zum 31.08.2133. Der Rat hat der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags mit
Beschluss vom 27.09.2018 (Vorlagen Nr. 2662/2018) zugestimmt.
In einer intensiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und Zukunft des Baudenkmals Ul-
repforte haben die Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. innerhalb ihrer Mitgliederschaft und bei ih-
rem Förderverein umfangreiches Wissen und Verständnis für die Erhaltung der Ulrepforte und die
dazu notwendigen baulichen Veränderungen erzeugt.
In diesem Prozess wurde in diesem Zeitraum ein Eigenkapital von aktuell 1,1 Mio. € durch unter-
schiedliche Aktionen und Vortragsveranstaltungen eingeworben. Um das Baudenkmal Ulrepforte ge-
mäß den abgestimmten Vorgaben durch Nutzung zu erhalten, sind weiter Mittel erforderlich. Deshalb
stellten die Roten Funken in 2019 den Antrag auf Fördermittel aus der Kulturförderabgabe 2019. Aus
dem Finanzierungsplan wird erkenntlich, bei welchen Förderern gleichzeitig Anträge gestellt werden,
um das Projekt realisieren zu können.
Finanzierungsplan
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit)
2018 2019 2020 Gesamt
Gesamtausgaben 300.000 € 1.000.000€ 1.300.000 € 2.600.000 €
Beantragte / bewil-
ligte öffentl. Förde-
rung durch...
610.000 €
890.000 € 1.500.000 €
Aktion Mensch 110.000 €
Stadt Köln 250.000 €
NWR-Stiftung 250.000 €
Heimatzeugnis
Land NRW
890.000 €
Eigenanteil
Projektträger
300.000 € 300.000 € 500.000 € 1.100.000 €
Die Mittel der Kulturförderabgabe in Höhe von 250.000 € wurden zum Haushalt 2019 eingestellt und
in das Jahr 2020 übertragen. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum,
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, zur Verfügung.
Begründung für die Unabweisbarkeit
Es besteht hohe Dringlichkeit, die Maßnahme umzusetzen, da die bisherige Nutzung der Ulrepforte
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aus brandschutztechnischen und denkmalpflegerischen Gründen in dieser Form nicht mehr erlaubt
ist. Durch den Entlastungsbau und damit verbundenen Rückbau wird die Ulrepforte wieder als Bau-
denkmal sicht- und nutzbar.
Der Einsatz der Kulturförderabgabe ist zudem unabweisbar, da diese neben dem Eigenanteil des
Projektträgers unabdingbare Voraussetzung ist für den Erhalt nicht städtischer Drittmittel. So stehen
einem Einsatz der Kulturförderabgabe in Höhe von 250.000 € eingeworbene Drittmittel in Höhe von
1,25 Mio. € gegenüber.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1470/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.06.2020
- Erstellt
- 18.05.2020 09:16