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3323/2024

Beantwortung der Anfrage: "Schluss mit Femiziden! Wann kommt das Mahnmal gegen Frauenmorde?"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 18.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5250 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 04.11.2024 
 3323/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.11.2024 
 
Beantwortung der Anfrage: "Schluss mit Femiziden! Wann kommt das Mahnmal gegen 
Frauenmorde?" 
Auf die Anfrage AN/1286/2024 der SPD-Fraktion antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Frage 1: Woran scheiterte der Versuch, 1991 nach dem Mord an Angelika Bayer 
ein Mahnmal gegen Frauenmorde zu errichten? 
 
Am 07. Oktober 1991 wurde die Leiche der 37 -Jährigen Angelika Bayer in der Kölner 
Innenstadt aufgefunden. Das Opfer hatte in der Nacht vom 05. auf den 06.  Oktober 
1991 in der Innenstadtkneipe „Schmittchen“ gefeiert und besagtes Lokal gegen ein Uhr 
verlassen. Auf dem Heimweg wurde sie vergewaltigt und erwürgt. Die feministische 
Zeitschrift „EMMA“ plante daraufhin am Fundort von Angelika Bayers Leiche die Errich-
tung eines Mahnmals für alle ermordeten Frauen. Die Kölner Künstlerin Christine Kaul 
wurde mit dem Entwurf des Mahnmals beauftragt. Dieser wurde am 05.  Oktober 1992 
öffentlich vorgestellt und zeigte die Umrisse eines am Boden liegenden Frauenkörper. 
Der EMMA-Verlag schaltete in seiner Ausgabe vom 11/92 einen Spendenaufruf für die 
Errichtung des Mahnmals. Jedoch kamen nicht genügend finanzielle Mittel zusammen, 
so dass es nie zu einer Errichtung kam. Der Entwurf des Mahnmals wird heute im Köl-
nischen Stadtmuseum ausgestellt. 
 
Frage 2: Wird die Stadtverwaltung Köln angesichts der Zunahme von Fem iziden 
und der Enthüllung eines Femizid-Mahnmals in Osnabrück eine erneute Initiative 
zur Errichtung eines Mahnmals in Köln unterstützen? 
 
Ein Mahnmal soll als eine spezielle Form des Denkmals ein negatives Ereignis oder 
eine bestimmte Thematik im Gedächtnis halten. Dabei soll bei seinen Betrachter*innen 
zum einen eine Betroffenheit zu der Thematik hervorrufen werden und zum anderen 
eine Erinnerungskultur geschaffen werden. Letzteres soll nicht zuletzt eine aktive Aus-
einandersetzung mit der Thematik bewirken.  
 
Das Erwecken einer solchen Betroffenheit bzw. einer solchen Gefühlsregung ist jedoch 
von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein solcher Faktor stellt die Generationenzuge-
hörigkeit und die Frage nach dem eigenen Erleben dar. Dabei stellen Vorwissen und 
eigene Erfahrungen der Betrachter*innen eine Rolle.

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Damit ein Mahnmal das Potential hat eine entsprechende Betroffenheit zu erreichen, ist 
eine entsprechende museumspädagogische Begleitung unerlässlich. Die Errichtung ei-
nes Mahnmals ersetzt keine umfassende Informations - und Bildungskultur. Eine ent-
sprechende Aufarbeitung, sowie weitere inhaltliche Begleitung sind somit unerlässlich.  
 
Die Errichtung und auch die Aufrechterhaltung eines Mahnmals sind zudem mit einma-
ligen, aber auch mit laufenden Kosten wie Instandhaltung und Pflege verbunden. Auf 
Nachfrage beim Amt für Gleichstellung der Stadt Osnabrück konnte in Erfahrung ge-
bracht werden, dass die Errichtung des Denkmals in Osnabrück aufgrund einem ein-
maligen Überschuss aus Geldern für die Istanbul Konvention, sowie einer gesonderten 
Förderung des Landes Niedersachsen ermöglicht werden konnte. 
 
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Köln ist die Errichtung eines 
solchen Mahnmals und die damit verbundene, benötigte Begleitung derzeit nicht um-
setzbar.  
 
Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln derzeit, um die Öffentlichkeit 
über die steigende Zahl von Femiziden und über geschlechtsspezifische Gewalt 
aufzuklären? 
 
Die Stadt Köln ergreift verschiedene Maßnahmen um die Öffentlichkeit über die stei-
gende Zahl an Femiziden und geschlechtsspezi fische Gewalt aufzuklären. An dieser 
Stelle ist das Aktionsbündnis „Orange Days“ zu benennen, in dem sich das Amt für 
Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem AK 
„Gegen Gewalt an Frauen“ und den Kölner Frauenserviceclubs im Zeitraum vom 25.11. 
bis 10.12 engagiert. Eine dezidiertere Aufschlüsselung zum diesjährigen Programm der 
Orange Days findet sich in der gleichnamigen Mitteilung.  
 
Neben den Orange Days finden ganzjährig zahlreiche Aktionen in Zusammenarbeit mit 
dem Arbeitskreis „“Gegen Gewalt an Frauen“, indem mehr als 20 Kölner Einrichtungen 
der Frauenhilfe vertreten sind und federführend durch das Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern geführt wird, statt. Ziel des Arbeitskreises ist neben der Enttabui-
sierung des Gewaltthemas auch die Sensibilisierung für die alltägliche, strukturelle und 
reale Gewalt in unserer Gesellschaft.  
 
Frage 4: Welche Ergebnisse wurden bei den in der Antwort 1701/2024 angekün-
digten Abstimmungen erzielt? 
 
Das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit hat in Abstimmung mit dem Amt 
für Gleichstellung von Frauen und Männern das Thema in die Reihe der Präventions-
gespräche mit aufgenommen und bietet in Zusammenarbeit mit der VHS am 04. Feb-
ruar 2025 im VHS-Studienhaus am Neumarkt ein Präventionsgespräch zum Thema 
Häusliche Gewalt an. 
 
Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürger*innen und ist kostenfrei. Eine 
Teilnahme ist auch online im Livestream möglich.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

18.11.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3323/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.11.2024
Erstellt
24.10.2024 11:05