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AN/1658/2018

Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen

Parteilos Anfrage nach § 4 20.11.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.12.2018, TOP 5.2.2

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2311 Zeichen

An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses  
Herrn Andreas Wolter  
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 20.11.2018  
 
AN/1658/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 11.12.2018 
 
Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die  Antragsteller  bitten  sie,  folgende  Anfrage  in  die  Tagesordnung  der  nächsten  Sitzung  des  
Verkehrsausschusses aufzunehmen: 
 
Fahrverbote für bestimmte Kfz treffen entgegen allgemeiner Wahrnehmung nicht nur Diesel -
Fahrzeuge. So sind auch viele Kölnerinnen und Kölner betroffen, die Autos mit den Benzin -Motoren 
Euro1 und Euro2 fahren. Auch diese werden, wenn sich die Rechtsprechung du rchsetzt, ab April 
2019 nicht mehr in der Umweltzone fahren. Laut BILD betrifft das 38.715 Pkws. Insgesamt wären 
damit ab April 2019 rund 127 000 Fahrzeuge von einem Fahrverbot betroffen.  
 
Euro1- und Euro2 -Benziner sind fast ausnahmslos Kraftfahrzeuge mit  geregeltem Katalysator der 
späten 80er- und 90er-Jahre. Die von den Ausnahmen nicht betroffenen Jahrgänge ab Euro3 sind 
Fahrzeuge von ca. 2000. E1 - und E2-Automobile sind nach wie vor bei vielen Kölnerinnen und Kö l-
nern beliebt, da sie sie kostengünstig er worben und betrieben werden können. Für Geringverdiener 
sind sie in vielen Fällen auch die einzige Möglichkeit, sich ein Kraftfahrzeug zu leisten. Im Unte r-
schied zu Pendler*innen, die die Möglichkeit hätten, auf den ÖPNV auszuweichen, bliebe Ha l-
ter*innen und Anwohner*innen der geplanten Zonen nur die Möglichkeit, ihre Kfz abzumelden – so-
fern sie sich nicht ein neueres Modell leisten können. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1. Wird es Ausnahmen für Anwohner*innen der Umweltzonen geben? 
 
2. Wie sollen die Überwachung und die Kontrollen der geplanten Zonen aussehen?

- 2 - 
 
 
3. Sind Ausnahmen für Autos mit Benzin-Motoren geplant? 
 
 
Gez. Thomas Hegenbarth     gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

11.12.2018 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1658/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
20.11.2018
Erstellt
20.11.2018 13:17