AN/1658/2018
Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen
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Bunt Anfrage nach § 4
2311 Zeichen
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Andreas Wolter An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 20.11.2018 AN/1658/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 11.12.2018 Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses aufzunehmen: Fahrverbote für bestimmte Kfz treffen entgegen allgemeiner Wahrnehmung nicht nur Diesel - Fahrzeuge. So sind auch viele Kölnerinnen und Kölner betroffen, die Autos mit den Benzin -Motoren Euro1 und Euro2 fahren. Auch diese werden, wenn sich die Rechtsprechung du rchsetzt, ab April 2019 nicht mehr in der Umweltzone fahren. Laut BILD betrifft das 38.715 Pkws. Insgesamt wären damit ab April 2019 rund 127 000 Fahrzeuge von einem Fahrverbot betroffen. Euro1- und Euro2 -Benziner sind fast ausnahmslos Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator der späten 80er- und 90er-Jahre. Die von den Ausnahmen nicht betroffenen Jahrgänge ab Euro3 sind Fahrzeuge von ca. 2000. E1 - und E2-Automobile sind nach wie vor bei vielen Kölnerinnen und Kö l- nern beliebt, da sie sie kostengünstig er worben und betrieben werden können. Für Geringverdiener sind sie in vielen Fällen auch die einzige Möglichkeit, sich ein Kraftfahrzeug zu leisten. Im Unte r- schied zu Pendler*innen, die die Möglichkeit hätten, auf den ÖPNV auszuweichen, bliebe Ha l- ter*innen und Anwohner*innen der geplanten Zonen nur die Möglichkeit, ihre Kfz abzumelden – so- fern sie sich nicht ein neueres Modell leisten können. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wird es Ausnahmen für Anwohner*innen der Umweltzonen geben? 2. Wie sollen die Überwachung und die Kontrollen der geplanten Zonen aussehen? - 2 - 3. Sind Ausnahmen für Autos mit Benzin-Motoren geplant? Gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1658/2018
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 20.11.2018 13:17