1776/2021
Interkulturelle Zentren - Mitteilung über die Verwendung des übergreifenden Budgets im Jahr 2020 und Sachstand Qualitätsentwicklung
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Erklärung_Selbstverpflichtung_QBeratung_2020
2436 Zeichen
Interkulturelles Zentrum
Name und Adresse (bitte einfügen)
Erklärung zur Einhaltung von Beratungsstandards 2021
zur Sicherung der von der Stadt Köln erwarteten Qualitätskriterien in der Beratung
für kommunal anerkannte und geförderte Interkulturelle Zentren
wird hiermit bestätigt, dass wir in der (Erst-)Beratung und Formularhilfe für die
Besucher*innen unseres Zentrums folgende Aspekte und Kriterien berücksichtigen:
1. Wir machen durch Aushang am Zentrum und / oder auf unserer Homepage bekannt,
welche Be ratungsthemen wir in welchen Sprachen anbieten bzw. mit welcher
Organisation wir bzgl. Beratung kooperieren.
2. Soweit wir eine (Erst -)Beratung oder Formularhilfe zu bestimmten Themen selbst
anbieten:
sind unsere haupt- und/oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden spezifisch für die Beratung
und Unterstützung geschult,
achten wir darauf, dass unsere Mitarbeitenden sich dem Leitbild der Zentren
verpflichtet fühlen,
halten wir hierfür geeignete Räume zu ggf. näher bestimmten Zeiten bereit,
achten wir sehr auf Vertraulichkeit und Datenschutz,
achten wir darauf, dass wir unsere fachlichen Kompetenzen nicht überschreiten.
3. Um eine andauernde Qualität unserer Beratung sicher zu stellen:
bieten wir Supervision und / oder einen Erfahrungsaustausch für unsere Berater*innen,
ggf. in Kooperation mit weiteren Einrichtungen, an,
ermuntern wir unsere Beratungsmitarbeitende zur Teilnahme an fachspezifischen
Fortbildungen,
nehmen wir das Feedback unserer Besucher*innen und Kund*innen ernst und laden
sie ausdrücklich dazu ein, uns eine Rückmeldung zu geben.
4. Bitte nur eins ankreuzen:
☐Wir verfügen bereits über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement/Audit, dass auch
die Beratung umfasst, in unserem Zentrum.
☐Wir kooperieren bei der sozialen Beratung mit:Klicken Sie hier, um Text
einzugeben. (Trägername)
☐Wir haben ein schriftliches Beratungskonzept.
Wir sind im Rahmen der Zusammenarbeit mit Stadt und weiteren Zentren damit
einverstanden, dass Mitglieder der „AG Qualität“ der Zentren unsere Einrichtung regelmäßig,
um Fragen und Anregungen zur Beratung zu klären, besuchen.
Köln, den ………………………
__________________________________________________
Vorname und Name vertretungsberechtigte Ansprechperson
__________________________________________________
Unterschrift vertretungsberechtigte Ansprechperson
Mitteilung Ausschuss
6128 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 25.05.2021 1776/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 Integrationsrat 01.06.2021 Interkulturelle Zentren - Mitteilung über die Verwendung des übergreifenden Budgets im Jahr 2020 und Sachstand Qualitätsentwicklung Auf der Grundlage der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zen- tren in Köln (Ratsbeschluss vom 26.09.2019) wurden im Jah r 2020 insgesamt 39 anerkannte Zentren unterschiedlicher Größe gefördert. Das Gesamtbudget für die Förderung der Interkulturellen Zentren betrug für das vergangene Haushaltsjahr 682.000,-€. Daraus standen den Zentren als übergreifendes Budget erstmalig 10.000,-€ für gemeinsame Zwecke zur Verfügung. Verwendung des übergreifenden Budgets Am Jahresanfang 2020 beschlossen die Zentren eine grobe Einteilung der Mittelverwendung für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit (4.500, -€) und Fortbildung (5.500, -€). Im la ufenden Haushaltsjahr 2020 erfolgte dann die konkrete, bedarfsgerechte Mittelverausgabung wie folgt: Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) Anzahl Ausgaben in € Was Roll Up Aufsteller 24 1986,00 Ein Mobilée zu den Zen- tren zur Gestaltung von gemeinsamen Messestän- den 1 330,00 Material für ein Zentren- Pressearchiv 1 50,00 Schutzmasken mit Logo der Zentren 200 1.984,00 ÖA gesamt 4.350,00 Fortbildung (FB) Fallsupervisionen für Bera- tende mit 10 Teilnehmen- den 12 1.200,00 Sitzungen mit 10 Zentren zur Entwicklung Bera- tungskonzept 10 3.600,00 Datenschutzschulungen 2 850,00 2 FB gesamt 5.650,00 ÖA und FB Gesamt 10.000,00 Die Fortbildungsveranstaltungen unterstützten den Prozess der Qualitätsentwicklung im Be- reich Soziale Beratung. Sachstand Qualitätsentwicklung In der o.g. Förderrichtlinie wurde zur Qualitätsentwicklung Folgendes festgelegt: „Aus dem AK Interkulturelle Zentren werden je ein Qualitätszirkel für Soziale Beratung und Sprachförderung Deutsch eingerichtet, die dem AK Interkulturelle Zentren Empfehlungen und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung vorlegen. Spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie sind verbindliche Standards zur Erfüllung der Pflichtaufgaben fest- gelegt worden. Diese werden in Abstimmung des Arbeit skreises mit dem Amt für Integration und Vielfalt, Kommunales Integrationszentrum, getroffen und sind für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren verbindlich.“ Seit 2007 gehört die Soziale Beratung mit unterschiedlichen inhaltlichen Schw erpunkten wie z.B. Erwerbslosenberatung, Erziehungsberatung, Migrationsberatung, Bildungsberatung zu den Standardangeboten aller Interkulturellen Zentren, unabhängig von ihrer Kategorie (klein, mittel, groß). Ziel der Qualitätsentwicklung ist, dass alle Ra tsuchenden der Interkulturellen Zentren unab- hängig vom Träger eine Beratungsleistung erhalten, die fachlichen Mindeststandards unter- liegen. Dabei gibt es folgende Herausforderungen: - Für alle Interkulturellen Zentren, mit den sehr unterschiedlichen Ressour cen und Bera- tungstraditionen, müssen die Standards so festgelegt werden, dass sie diese umsetzen können. - Eine quantitative + qualitative Überprüfbarkeit muss möglich sein. Im vergangenen Jahr hat die AG Qualität (Unterarbeitsgruppe des AK Interkulturelle Zentren) Vorschläge zu den Standards in der Sozialen Beratung für die Zentren zu folgenden Punkten erarbeitet: - Transparenz des Angebotes - Ausstattung und Rahmenbedingungen - Qualifikation der Beratungskräfte/Kooperationspartner - Beratungsprozess und Verlauf - Befragung der Teilnehmenden zur Zufriedenheit - Beschwerdemöglichkeiten Im Arbeitskreis der Zentren wurde der jeweilige Bearbeitungsstand der Standards aus der AG Qualität vorgestellt und diskutiert. Am Ende des Jahres 2020 beschloss der Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren, dass alle Zentren eine Erklärung (siehe Anlage 1) zur Einhaltung von Beratungsstandards (drei Wahlmöglichkeiten) unterschreiben. 11 Zentren besitzen dem- nach ein Zertifikat im Qualitätsmanagement, 10 Zentren gehen eine Kooperation mit einem anderen Zentrum ein und 18 Zentren haben ein schriftliches Beratungskonzept vorgelegt. Alle Träger haben diese Selbstverpflichtung mit ihrem Förderantrag 2021 eingereicht. Das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln konn- te den Prozess durch die Koordination externer Dienstleistungen (Supervision, Moderation zur Erarbeitung des Beratungskonzeptes, Fortbildung Datenschutz), der Bereitstellung von 3 Musterkonzeptionen, Musterdokumenten und der Vermittlung geeign eter Kooperations- partner*innen wirkungsvoll unterstützen. Die mitwirkenden Zentren der AG Qualität haben wesentlich zur Prozessentwicklung beigetragen. Fazit und Ausblick: Durch Bereitstellung des übergreifenden Budgets in Höhe von 10.000 Euro konnten zu m ei- nen wichtige Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden, was den Be- kanntheitsgrad der Zentren weiter erhöhen wird. Zum anderen konnten bedarfsgerechte Fortbildungen initiiert werden, die auch den Prozess der Qualitätsentwicklung unterstützten. Alle Interkulturellen Zentren, also auch die mit rein ehrenamtlichen Strukturen, ha ben von dem Prozess zur Qualitätsentwicklung im Verbund profitiert. Träger, die über ein bereits be- stehendes Qualitätsmanagementsystem verfügen, stellten ihr Know How zur Verfügung. Das Ziel, dass die Qualitätsentwicklung zu einer insgesamt verbesserten Beratungsleistung beiträgt, wurde erreicht. Davon werden die Besucher*innen der Zentren profitieren. Trotz der Pandemie, wegen der viele der regulären Angebote der Zentren nicht konstant in Präsenz durchgeführt werden konnten, wurden die mehrsprachigen Be ratungsangebote bei erhöhter Nachfrage aufrechterhalten. In 2021 wird die AG Qualität die Sprachförderung Deutsch weiterentwickeln. Auch für diesen Prozess werden die Synergien der Zentren positiv auf die Qualitätsentwicklung wirken. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1776/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 13:56