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1776/2021

Interkulturelle Zentren - Mitteilung über die Verwendung des übergreifenden Budgets im Jahr 2020 und Sachstand Qualitätsentwicklung

Mitteilung Ausschuss 25.05.2021

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Erklärung_Selbstverpflichtung_QBeratung_2020

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Mitteilung Ausschuss

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Erklärung_Selbstverpflichtung_QBeratung_2020

2436 Zeichen

Interkulturelles Zentrum 
Name und Adresse (bitte einfügen) 
      
 
Erklärung zur Einhaltung von Beratungsstandards 2021 
 
zur Sicherung der von der Stadt Köln erwarteten Qualitätskriterien in der Beratung 
für kommunal anerkannte und geförderte Interkulturelle Zentren  
wird hiermit bestätigt, dass wir in der (Erst-)Beratung und Formularhilfe für die 
Besucher*innen unseres Zentrums folgende Aspekte und Kriterien berücksichtigen: 
 
 
1. Wir machen durch Aushang am Zentrum und / oder auf unserer Homepage bekannt, 
welche Be ratungsthemen wir in welchen Sprachen anbieten bzw. mit welcher 
Organisation wir bzgl. Beratung kooperieren. 
 
 
2. Soweit wir eine (Erst -)Beratung oder Formularhilfe zu bestimmten Themen selbst 
anbieten: 
 sind unsere haupt- und/oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden spezifisch für die Beratung 
und Unterstützung geschult, 
 achten wir darauf, dass  unsere Mitarbeitenden  sich dem Leitbild der Zentren 
verpflichtet fühlen, 
 halten wir hierfür geeignete Räume zu ggf. näher bestimmten Zeiten bereit, 
 achten wir sehr auf Vertraulichkeit und Datenschutz, 
 achten wir darauf, dass wir unsere fachlichen Kompetenzen nicht überschreiten. 
 
3. Um eine andauernde Qualität unserer Beratung sicher zu stellen: 
 bieten wir Supervision und / oder einen Erfahrungsaustausch für unsere Berater*innen, 
ggf. in Kooperation mit weiteren Einrichtungen, an, 
 ermuntern wir unsere Beratungsmitarbeitende zur Teilnahme an fachspezifischen 
Fortbildungen, 
 nehmen wir das Feedback unserer Besucher*innen und Kund*innen ernst und laden 
sie ausdrücklich dazu ein, uns eine Rückmeldung zu geben. 
 
4. Bitte nur eins ankreuzen: 
☐Wir verfügen bereits über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement/Audit, dass auch  
die Beratung umfasst, in unserem Zentrum.  
☐Wir kooperieren bei der sozialen Beratung mit:Klicken Sie hier, um Text 
einzugeben.                           (Trägername) 
☐Wir haben ein schriftliches Beratungskonzept.  
 
Wir sind im Rahmen der Zusammenarbeit mit Stadt und weiteren Zentren damit 
einverstanden, dass Mitglieder der „AG Qualität“ der Zentren unsere Einrichtung regelmäßig, 
um Fragen und Anregungen zur Beratung zu klären, besuchen. 
 
Köln, den ……………………… 
 
__________________________________________________ 
Vorname und Name vertretungsberechtigte Ansprechperson 
 
 
__________________________________________________ 
Unterschrift vertretungsberechtigte Ansprechperson

Mitteilung Ausschuss

6128 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer  25.05.2021 
 1776/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 
Integrationsrat 01.06.2021 
 
Interkulturelle Zentren - Mitteilung über die Verwendung des übergreifenden Budgets im Jahr 
2020 und Sachstand Qualitätsentwicklung 
Auf der Grundlage der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zen-
tren in Köln (Ratsbeschluss vom 26.09.2019) wurden im Jah r 2020 insgesamt 39 anerkannte 
Zentren unterschiedlicher Größe gefördert.  
Das Gesamtbudget für die Förderung der Interkulturellen Zentren betrug für das vergangene 
Haushaltsjahr 682.000,-€. Daraus standen den Zentren als übergreifendes Budget erstmalig 
10.000,-€ für gemeinsame Zwecke zur Verfügung.  
 
Verwendung des übergreifenden Budgets 
Am Jahresanfang 2020 beschlossen die Zentren eine grobe Einteilung der Mittelverwendung 
für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit (4.500, -€) und Fortbildung (5.500, -€). Im la ufenden 
Haushaltsjahr 2020 erfolgte dann die konkrete, bedarfsgerechte Mittelverausgabung wie 
folgt: 
 
Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) Anzahl  Ausgaben in € 
Was 
  Roll Up Aufsteller  24  1986,00 
Ein Mobilée zu den Zen-
tren zur Gestaltung von 
gemeinsamen Messestän-
den  1 330,00 
Material für ein Zentren- 
Pressearchiv  1 50,00 
Schutzmasken mit Logo 
der Zentren 200  1.984,00 
ÖA gesamt 
 
4.350,00 
Fortbildung (FB)  
 
  
Fallsupervisionen für Bera-
tende mit 10 Teilnehmen-
den 12  1.200,00 
Sitzungen mit 10 Zentren 
zur Entwicklung Bera-
tungskonzept 10  3.600,00 
Datenschutzschulungen 2  850,00

2 
 
FB gesamt   5.650,00 
ÖA und FB Gesamt   10.000,00 
 
Die Fortbildungsveranstaltungen unterstützten den Prozess der Qualitätsentwicklung im Be-
reich Soziale Beratung. 
 
Sachstand Qualitätsentwicklung 
In der o.g. Förderrichtlinie wurde zur Qualitätsentwicklung Folgendes festgelegt: 
„Aus dem AK Interkulturelle Zentren werden je ein Qualitätszirkel für Soziale Beratung und 
Sprachförderung Deutsch eingerichtet, die dem AK Interkulturelle Zentren Empfehlungen und 
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung vorlegen. Spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach 
Inkrafttreten der Richtlinie sind verbindliche Standards zur Erfüllung der Pflichtaufgaben fest-
gelegt worden. Diese werden in Abstimmung des Arbeit skreises mit dem Amt für Integration 
und Vielfalt, Kommunales Integrationszentrum, getroffen und sind für die Anerkennung und 
Förderung der Interkulturellen Zentren verbindlich.“ 
Seit 2007 gehört die Soziale Beratung mit unterschiedlichen inhaltlichen Schw erpunkten wie 
z.B. Erwerbslosenberatung, Erziehungsberatung, Migrationsberatung, Bildungsberatung zu 
den Standardangeboten aller Interkulturellen Zentren, unabhängig von ihrer Kategorie (klein, 
mittel, groß). 
Ziel der Qualitätsentwicklung ist, dass alle Ra tsuchenden der Interkulturellen Zentren unab-
hängig vom Träger eine Beratungsleistung erhalten, die fachlichen Mindeststandards unter-
liegen. Dabei gibt es folgende Herausforderungen:  
- Für alle Interkulturellen Zentren, mit den sehr unterschiedlichen Ressour cen und Bera-
tungstraditionen, müssen die Standards so festgelegt werden, dass sie diese umsetzen 
können. 
- Eine quantitative + qualitative Überprüfbarkeit muss möglich sein. 
 
Im vergangenen Jahr hat die AG Qualität (Unterarbeitsgruppe des AK Interkulturelle Zentren) 
Vorschläge zu den Standards in der Sozialen Beratung für die Zentren zu folgenden Punkten 
erarbeitet: 
 
- Transparenz des Angebotes 
- Ausstattung und Rahmenbedingungen 
- Qualifikation der Beratungskräfte/Kooperationspartner 
- Beratungsprozess und Verlauf 
- Befragung der Teilnehmenden zur Zufriedenheit 
- Beschwerdemöglichkeiten 
 
Im Arbeitskreis der Zentren wurde der jeweilige Bearbeitungsstand der Standards aus der 
AG Qualität vorgestellt und diskutiert. Am Ende des Jahres 2020 beschloss der Arbeitskreis 
der Interkulturellen Zentren, dass alle Zentren eine Erklärung (siehe Anlage 1) zur Einhaltung 
von Beratungsstandards (drei Wahlmöglichkeiten) unterschreiben. 11 Zentren besitzen dem-
nach ein Zertifikat im Qualitätsmanagement, 10 Zentren gehen eine Kooperation mit  einem 
anderen Zentrum ein und 18 Zentren haben ein schriftliches Beratungskonzept vorgelegt.  
Alle Träger haben diese Selbstverpflichtung mit ihrem Förderantrag 2021 eingereicht.  
 
Das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln konn-
te den Prozess durch die Koordination externer Dienstleistungen (Supervision, Moderation 
zur Erarbeitung des Beratungskonzeptes, Fortbildung Datenschutz), der Bereitstellung von

3 
 
Musterkonzeptionen, Musterdokumenten und der Vermittlung geeign eter Kooperations-
partner*innen wirkungsvoll unterstützen. Die mitwirkenden Zentren der AG Qualität haben 
wesentlich zur Prozessentwicklung beigetragen.  
 
Fazit und Ausblick: 
Durch Bereitstellung des übergreifenden Budgets in Höhe von 10.000 Euro konnten zu m ei-
nen wichtige Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden, was den Be-
kanntheitsgrad der Zentren weiter erhöhen wird. Zum anderen konnten bedarfsgerechte 
Fortbildungen initiiert werden, die auch den Prozess der Qualitätsentwicklung unterstützten. 
Alle Interkulturellen Zentren, also auch die mit rein ehrenamtlichen Strukturen, ha ben von 
dem Prozess zur Qualitätsentwicklung im Verbund profitiert. Träger, die über ein bereits be-
stehendes Qualitätsmanagementsystem verfügen, stellten  ihr Know How zur Verfügung.  
Das Ziel, dass die Qualitätsentwicklung zu einer insgesamt verbesserten Beratungsleistung 
beiträgt, wurde erreicht. Davon  werden die Besucher*innen der Zentren profitieren. Trotz der 
Pandemie, wegen der viele der regulären Angebote der Zentren nicht konstant in Präsenz 
durchgeführt werden konnten, wurden die mehrsprachigen Be ratungsangebote bei erhöhter 
Nachfrage aufrechterhalten. 
 
In 2021 wird die AG Qualität die Sprachförderung Deutsch weiterentwickeln. Auch für diesen 
Prozess werden die Synergien der Zentren positiv auf die Qualitätsentwicklung wirken. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
TOP 5.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1776/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.05.2021
Erstellt
11.05.2021 13:56