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V/0250/2019

Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung "Nienberge-Häger", Plantstaken 55

Vorlagen 07.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 21.03.2019, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2281 Zeichen

V/0250/2019 
V/0250/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische 
Kindertageseinrichtung "Nienberge-Häger", Plantstaken 55 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Nachfolgerin / Nachfolger von Frau Ingeborg Hißmann wird Frau / Herr …………………… als 
Trägervertreterin / Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung „Nienberge-Häger“ be-
rufen. 
 
 
Begründung: 
 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil-
den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat 
der Tageseinrichtung.  
 
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer 
vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des 
Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarbei-
tern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen über-
nommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Frau Ingeborg Hißmann am 22.04.2010 auf Vorschlag der 
CDU-Fraktion als Trägervertreterin für die städtische Kindertageseinrichtung „Nienberge-Häger“ beru-
fen. Frau Hißmann ist von diesem Amt zurückgetreten. Es ist ein/e Nachfolger/in zu bestellen.  
 
Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
11.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0250/2019 
 
Anmerkung: 
Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. 
Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen 
Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble-
matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

2186 Zeichen

Anlage A zur V/0250/2019 
Kurzüberblick 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) 
bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den 
Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. 
Frau Hißmann hat ihr Mandat als Trägervertreterin in der Kita „Nienberge-Häger“ niedergelegt. Es 
ist von der Bezirksvertretung eine Nachfolge zu regeln. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu 
zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun-
gen.  
Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre-
ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel-
len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der 
vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nach-
folgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Kita „Nienberge-Häger“ besteht aus vier Gruppen. Durch die Bezirksvertretung Münster-West 
werden drei Trägervertreter/innen bestellt. Alle drei Personen sind zurzeit weiblich.

Beratungsverlauf (1)

21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Plantstaken 55v

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Details

Aktenzeichen
V/0250/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37