V/0250/2019
Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung "Nienberge-Häger", Plantstaken 55
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Beschlussvorlage
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V/0250/2019 V/0250/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung "Nienberge-Häger", Plantstaken 55 Beratungsfolge 21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolgerin / Nachfolger von Frau Ingeborg Hißmann wird Frau / Herr …………………… als Trägervertreterin / Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung „Nienberge-Häger“ be- rufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil- den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami- lien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarbei- tern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen über- nommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Die Bezirksvertretung Münster-West hat Frau Ingeborg Hißmann am 22.04.2010 auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Trägervertreterin für die städtische Kindertageseinrichtung „Nienberge-Häger“ beru- fen. Frau Hißmann ist von diesem Amt zurückgetreten. Es ist ein/e Nachfolger/in zu bestellen. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Amt für Bürger- und Ratsservice 11.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0250/2019 Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0250/2019 Kurzüberblick Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. Frau Hißmann hat ihr Mandat als Trägervertreterin in der Kita „Nienberge-Häger“ niedergelegt. Es ist von der Bezirksvertretung eine Nachfolge zu regeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun- gen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre- ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel- len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nach- folgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Kita „Nienberge-Häger“ besteht aus vier Gruppen. Durch die Bezirksvertretung Münster-West werden drei Trägervertreter/innen bestellt. Alle drei Personen sind zurzeit weiblich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Plantstaken 55v
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Details
- Aktenzeichen
- V/0250/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37