0493/2023
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Förderung Projekte Kreativwirtschaft"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0493/2023 Freigabedatum 01.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Förderung Projekte Kreativwirtschaft" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ in Höhe von jeweils 135.000 Euro in 2023/2024 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen für folgende Projekte der Kreativwirtschaft bzw. Literatur: Klubkomm 60.000 Euro für 2023 und 2024 Filmbüro 25.000 Euro für 2023 und 2024 Edimotion 25.000 Euro für 2023 und 2024 Crime Cologne 25.000 Euro für 2024 Aufstockung Projektmittel Literatur 25.000 Euro für 2023 Mit der Freigabe verbunden ist die anderweitige Verwendung von bislang nicht freigegebenen Mitteln in Höhe von 25.000 Euro zugunsten der Aufstockung von Projektmitteln der Sparte Literatur im Jahr 2023, welche im Rahmen des o. g. Finanzausschussbeschlusses ursprüng- lich für „Crime Cologne“ vorgesehen waren. Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 135.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 135.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Kulturförder- abgabe (AN/1728/2022) für unterschiedliche Kulturbetriebe für 2023 und 2024 zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlos- senen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Für die „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ stehen demnach Mittel in Höhe von jeweils 300.000 Euro für 2023 und 2024 zur Verfügung, davon 210.000 Euro im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kultur- förderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen. Hiermit werden Projekte und Initiativen gefördert, die bisher seitens der KölnBusiness Wirt- schaftsförderungs-GmbH (KBW) unterstützt worden sind. Die zweckgebundenen Mittel für c/o pop Convention (50.000 Euro) und SoundTrack_Cologne (25.000 €) sollen als Aufstockungen bestehender institutioneller Förderungen realisiert werden (siehe Beschlussvorlage 0487/2023 in gleicher Sitzung). Die zweckgebundenen Mittel für Tincon (30.000 Euro) und Cologne Film Festival (25.000 Eu- ro) sowie Mittel in Höhe von 35.000 Euro sollen nicht durch das Kulturamt, sondern durch die Stabsstelle Events, Film und Fernsehen im Amt der Oberbürgermeisterin bzw. durch Dez. IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales bewirtschaftet werden. Dafür werden separate Beschlussvorlagen vorgelegt. 3 Das Kulturamt wird die Förderung und inhaltliche Betreuung der nachfolgend aufgeführten Projekte und Initiativen wahrnehmen, weil diese zum Teil bereits durch das Kulturamt geför- dert werden und/oder weil deren Ausrichtungen und Tätigkeiten mit den Förderzielen des Kul- turamtes vereinbar sind. Da sich eine Kulturförderung (Kulturamt) von einem Sponsoring bzw. einer Unterstützung wirtschaftlicher Art (KBW) unterscheidet, wurden mit allen genannten Pro- jektträger*innen Abstimmungsgespräche geführt, um die größtmögliche Wirkung einer Förde- rung seitens des Kulturamts zu erreichen. Im Folgenden finden sich Informationen zu den zweckgebundenen Mitteln und ihres geplanten Einsatzes im Zuge von Projektförderungen durch das Kulturamt: Klubkomm 60.000 € Mit dem Vorstand des Klubkomm e.V., des Verbands der unabhängigen Spielstätten und Ver- anstalter*innen der Popkultur in Köln, wurde vereinbart, die zusätzliche Förderung in den Schwerpunkten Technikförderung Clubs und Spielstätten und Beratungsangebote einzuset- zen. Angestrebt ist eine bedarfsgerechte Aufteilung der zugesetzten Summe in der Größen- ordnung von 40.000 € p.a. für Technikförderung Clubs und Spielstätten und 20.000 € p.a. für Beratungsangebote. Wobei sich der Klubkomm e.V. je nach Rückmeldungen aus der Szene einen möglichst flexiblen Umgang mit diesen Betragsgrenzen wünscht, der Verschiebungen zulässt. Im Jahr 2023 rechnet der Klubkomm e.V. mit einem erhöhten Beratungsbedarf innerhalb der Popkultur Szene, weil durch die Folgen der Pandemie einige Themen besonders in den Fokus gerückt sind. Dies betrifft den Bereich von Themen der Achtsamkeit/Awareness zum Ende der pandemiebedingten Isolationszeit und der Beratung rund um das Auslaufen von (bundeswei- ten) Förderprogrammen und der Wiederaufnahme des Normalbetriebs in den Clubs. Seit der Einführung des Förderinstruments „4.1.6. Förderung von Clubs und Spielstätten“ im Popkulturförderkonzept 2016 zeigt sich, dass im Bereich der Technikförderung für Clubs ein dauerhafter Bedarf besteht (für Kleinsttechnik, Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben usw.). Dieser Bedarf wurde in der jüngeren Vergangenheit erst durch Förderungen seitens der Stabsstelle für Medien und Internetwirtschaft und danach durch Unterstützungen seitens der KBW gedeckt. Eine Rückführung des Themas ins Kulturamt ist sinnvoll, da es bestens ins Förderportfolio passt (siehe Förderkonzept). Die Umsetzung erfolgt analog zum Verfahren der vorherigen Unterstützer*innen in Form einer Ausschreibung der Technikförderung für Clubs seitens des Klubkomm e.V., einer anschließenden gemeinsamen Votierung durch Klubkomm- Vorstand und Kulturamt und einer abschließenden Bewilligung der Förderungen durch das Kulturamt. Idealerweise sollten die Technikförderungen für Clubs zur Mitte des jeweiligen Jah- res ausgeschrieben werden. Filmbüro 25.000 € Der Filmbüro NW e.V. ist ein Verein zur Vernetzung, Beratung und filmpolitischen Vertretung seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft umfasst über 200 Personen aus vielen Bereichen der Filmkultur und den Gewerken der Filmkunst. Das Filmbüro wird regelmäßig in der Durchfüh- rung von Veranstaltungsformaten („NRW Independents“, verschiedene Symposien) durch das Kulturamt gefördert. Seit Anfang 2022 hat der Filmbüro NW e.V. seinen Sitz im Filmhaus Köln und ist so Teil dieses Begegnungsortes für die Filmkultur geworden. Der Verein kann somit sein Beratungsangebot nun noch besser in einer vernetzten Struktur umsetzen. Um diese positive Synergie weiter zu ermöglichen, sollen die zugesetzten Mittel als anteiliger Mietkos- tenzuschuss und als Projektförderung für die Durchführung von Beratungen, Kooperations- und Netzwerkveranstaltungen und zur Deckung sonstiger Organisationskosten gewährt wer- den. Edimotion 25.000 € Das Edimotion Festival ist ein renommiertes Festival zu Montage und Filmschnitt, das von der tricollage gUG durchgeführt wird. Die Trägerin erhält bereits für die ganzjährige Veranstal- tungsreihe „ifs Begegnung Edimotion“ eine regelmäßige Förderung durch das Kulturamt. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, die bisher flexibel als Finanzierungsbaustein eingesetzte Un- terstützung der KBW nun als Projektkostenförderung zur Durchführung des Edimotion Festi- vals zu gewähren, zum Beispiel zur anteiligen Deckung der Kosten für Personal-Honorare und Organisationskosten. 4 Crime Cologne 25.000 € (nur 2024) Der Crime Cologne e.V. führt seit 2012 das internationale Kölner Krimi- und Literaturfestival »Crime Cologne« durch. Die Festivalausgabe 2023 wurde aus Personalgründen am 06.02.2023 durch den Crime Cologne e.V. kurzfristig abgesagt, die Planungen für 2024 wer- den allerdings beibehalten. Das Crime-Cologne-Festival umfasst eine Festivalwoche im Herbst, in der ein Großteil der Veranstaltungen stattfindet, sowie in den darauf folgenden Mo- naten noch einzelne Lesungen und Veranstaltungen sowie zur Veröffentlichung des Pro- gramms eine "Warm-Up-Lesung". Insgesamt sind dies etwa 30 bis 35 Veranstaltungen, zu denen deutschsprachige und internationale Autor*innen, Moderator*innen und Sprecher*innen eingeladen werden und ein Preis feierlich verliehen wird. Aufstockung der Zuschussmittel unterjährige Projektförderung (2023) Die Verwaltung schlägt als alternative Verausgabung der 25.000 Euro für CrimeCologne in 2023 eine einmalige Aufstockung der Zuschussmittel Projektförderung Literatur vor. Finanzierung: Die Teilaufwandsermächtigungen in Höhe von 210.000 Euro in 2023 und 2024 im Rahmen der Zusetzung „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ stehen im Teilergebnisplan des Kultur- amtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwen- dungen zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von jeweils 135.000 Euro für 2023/2024 sind ein Teil dessen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 09.01.2024)
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Dezernat, Dienststelle
VII/41
Vorlagen-Nummer
0493/2023
Stand: 09.01.2024
Sachstandsbericht
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Förderung
Projekte Kreativwirtschaft"
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im
Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mit-
tel „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ in Höhe von jeweils 135.000 Euro in 2023/2024 im
Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen für folgende Projekte der Kreativwirtschaft bzw. Literatur:
Klubkomm 60.000 Euro für 2023 und 2024
Filmbüro 25.000 Euro für 2023 und 2024
Edimotion 25.000 Euro für 2023 und 2024
Crime Cologne 25.000 Euro für 2024
Aufstockung
Projektmittel Literatur 25.000 Euro für 2023
Mit der Freigabe verbunden ist die anderweitige Verwendung von bislang nicht freigegebenen
Mitteln in Höhe von 25.000 Euro zugunsten der Aufstockung von Projektmitteln der Sparte Li-
teratur im Jahr 2023, welche im Rahmen des o. g. Finanzausschussbeschlusses ursprünglich
für „Crime Cologne“ vorgesehen waren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend verausgabt.
Nächste Schritte:
Die Förderung für Crime Cologne soll nach Beantragung geprüft und für 2024 bewilligt bzw.
ausgezahlt werden. Die Förderungen zu Klubkomm, Filmbüro und Edimotion werden wie
schon in 2023 auch in 2024 umgesetzt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
03.12.2024
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1480 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41
Vorlagen-Nummer
0493/2023
Stand: 25.06.2025
Sachstandsbericht
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Förderung
Projekte Kreativwirtschaft"
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im
Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mit-
tel „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ in Höhe von jeweils 135.000 Euro in 2023/2024 im
Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen für folgende Projekte der Kreativwirtschaft bzw. Literatur:
Klubkomm 60.000 Euro für 2023 und 2024
Filmbüro 25.000 Euro für 2023 und 2024
Edimotion 25.000 Euro für 2023 und 2024
Crime Cologne 25.000 Euro für 2024
Aufstockung
Projektmittel Literatur 25.000 Euro für 2023
Mit der Freigabe verbunden ist die anderweitige Verwendung von bislang nicht freigegebenen
Mitteln in Höhe von 25.000 Euro zugunsten der Aufstockung von Projektmitteln der Sparte Li-
teratur im Jahr 2023, welche im Rahmen des o. g. Finanzausschussbeschlusses ursprünglich
für „Crime Cologne“ vorgesehen waren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 und 2024 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend bewil-
ligt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0493/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.03.2023
- Erstellt
- 06.02.2023 13:13