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0493/2023

Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Förderung Projekte Kreativwirtschaft"

Beschlussvorlage Ausschuss 01.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 14.03.2023, TOP 4.9

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 09.01.2024)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

9694 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0493/2023 
Freigabedatum 01.03.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Förderung 
Projekte Kreativwirtschaft"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten 
Mittel „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ in Höhe von jeweils 135.000 Euro in 2023/2024 
im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen für folgende Projekte der Kreativwirtschaft bzw. Literatur:  
 
 Klubkomm   60.000 Euro für 2023 und 2024 
 Filmbüro    25.000 Euro  für 2023 und 2024 
 Edimotion   25.000 Euro  für 2023 und 2024 
 Crime Cologne   25.000 Euro  für          2024 
 Aufstockung 
Projektmittel Literatur  25.000 Euro  für 2023 
Mit der Freigabe verbunden ist die anderweitige Verwendung von bislang nicht freigegebenen 
Mitteln in Höhe von 25.000 Euro zugunsten der Aufstockung von Projektmitteln der Sparte 
Literatur im Jahr 2023, welche im Rahmen des o. g. Finanzausschussbeschlusses ursprüng-
lich für „Crime Cologne“ vorgesehen waren. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  135.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    135.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Kulturförder-
abgabe (AN/1728/2022) für unterschiedliche Kulturbetriebe für 2023 und 2024 zusätzliche 
Fördermittel bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlos-
senen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Für die „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ 
stehen demnach Mittel in Höhe von jeweils 300.000 Euro für 2023 und 2024 zur Verfügung, 
davon 210.000 Euro im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kultur-
förderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen.  
Hiermit werden Projekte und Initiativen gefördert, die bisher seitens der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH (KBW) unterstützt worden sind. 
Die zweckgebundenen Mittel für c/o pop Convention (50.000 Euro) und SoundTrack_Cologne 
(25.000 €) sollen als Aufstockungen bestehender institutioneller Förderungen realisiert werden 
(siehe Beschlussvorlage 0487/2023 in gleicher Sitzung). 
Die zweckgebundenen Mittel für Tincon (30.000 Euro) und Cologne Film Festival (25.000 Eu-
ro) sowie Mittel in Höhe von 35.000 Euro sollen nicht durch das Kulturamt, sondern durch die 
Stabsstelle Events, Film und Fernsehen im Amt der Oberbürgermeisterin bzw. durch Dez. IX – 
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales bewirtschaftet werden. Dafür 
werden separate Beschlussvorlagen vorgelegt.

3 
Das Kulturamt wird die Förderung und inhaltliche Betreuung der nachfolgend aufgeführten 
Projekte und Initiativen wahrnehmen, weil diese zum Teil bereits durch das Kulturamt geför-
dert werden und/oder weil deren Ausrichtungen und Tätigkeiten mit den Förderzielen des Kul-
turamtes vereinbar sind. Da sich eine Kulturförderung (Kulturamt) von einem Sponsoring bzw. 
einer Unterstützung wirtschaftlicher Art (KBW) unterscheidet, wurden mit allen genannten Pro-
jektträger*innen Abstimmungsgespräche geführt, um die größtmögliche Wirkung einer Förde-
rung seitens des Kulturamts zu erreichen. Im Folgenden finden sich Informationen zu den 
zweckgebundenen Mitteln und ihres geplanten Einsatzes im Zuge von Projektförderungen 
durch das Kulturamt: 
 
Klubkomm 60.000 € 
Mit dem Vorstand des Klubkomm e.V., des Verbands der unabhängigen Spielstätten und Ver-
anstalter*innen der Popkultur in Köln, wurde vereinbart, die zusätzliche Förderung in den 
Schwerpunkten Technikförderung Clubs und Spielstätten und Beratungsangebote einzuset-
zen. Angestrebt ist eine bedarfsgerechte Aufteilung der zugesetzten Summe in der Größen-
ordnung von 40.000 € p.a. für Technikförderung Clubs und Spielstätten und 20.000 € p.a. für 
Beratungsangebote. Wobei sich der Klubkomm e.V. je nach Rückmeldungen aus der Szene 
einen möglichst flexiblen Umgang mit diesen Betragsgrenzen wünscht, der Verschiebungen 
zulässt. 
 
Im Jahr 2023 rechnet der Klubkomm e.V. mit einem erhöhten Beratungsbedarf innerhalb der 
Popkultur Szene, weil durch die Folgen der Pandemie einige Themen besonders in den Fokus 
gerückt sind. Dies betrifft den Bereich von Themen der Achtsamkeit/Awareness zum Ende der 
pandemiebedingten Isolationszeit und der Beratung rund um das Auslaufen von (bundeswei-
ten) Förderprogrammen und der Wiederaufnahme des Normalbetriebs in den Clubs. 
 
Seit der Einführung des Förderinstruments „4.1.6. Förderung von Clubs und Spielstätten“ im 
Popkulturförderkonzept 2016 zeigt sich, dass im Bereich der Technikförderung für Clubs ein 
dauerhafter Bedarf besteht (für Kleinsttechnik, Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben usw.). 
Dieser Bedarf wurde in der jüngeren Vergangenheit erst durch Förderungen seitens der 
Stabsstelle für Medien und Internetwirtschaft und danach durch Unterstützungen seitens der 
KBW gedeckt. Eine Rückführung des Themas ins Kulturamt ist sinnvoll, da es bestens ins 
Förderportfolio passt (siehe Förderkonzept). Die Umsetzung erfolgt analog zum Verfahren der 
vorherigen Unterstützer*innen in Form einer Ausschreibung der Technikförderung für Clubs 
seitens des Klubkomm e.V., einer anschließenden gemeinsamen Votierung durch Klubkomm-
Vorstand und Kulturamt und einer abschließenden Bewilligung der Förderungen durch das 
Kulturamt. Idealerweise sollten die Technikförderungen für Clubs zur Mitte des jeweiligen Jah-
res ausgeschrieben werden. 
 
Filmbüro 25.000 € 
Der Filmbüro NW e.V. ist ein Verein zur Vernetzung, Beratung und filmpolitischen Vertretung 
seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft umfasst über 200 Personen aus vielen Bereichen der 
Filmkultur und den Gewerken der Filmkunst. Das Filmbüro wird regelmäßig in der Durchfüh-
rung von Veranstaltungsformaten („NRW Independents“, verschiedene Symposien) durch das 
Kulturamt gefördert. Seit Anfang 2022 hat der Filmbüro NW e.V. seinen Sitz im Filmhaus Köln 
und ist so Teil dieses Begegnungsortes für die Filmkultur geworden. Der Verein kann somit 
sein Beratungsangebot nun noch besser in einer vernetzten Struktur umsetzen. Um diese 
positive Synergie weiter zu ermöglichen, sollen die zugesetzten Mittel als anteiliger Mietkos-
tenzuschuss und als Projektförderung für die Durchführung von Beratungen, Kooperations- 
und Netzwerkveranstaltungen und zur Deckung sonstiger Organisationskosten gewährt wer-
den. 
 
Edimotion 25.000 € 
Das Edimotion Festival ist ein renommiertes Festival zu Montage und Filmschnitt, das von der 
tricollage gUG durchgeführt wird. Die Trägerin erhält bereits für die ganzjährige Veranstal-
tungsreihe „ifs Begegnung Edimotion“ eine regelmäßige Förderung durch das Kulturamt. Aus 
fachlicher Sicht ist es sinnvoll, die bisher flexibel als Finanzierungsbaustein eingesetzte Un-
terstützung der KBW nun als Projektkostenförderung zur Durchführung des Edimotion Festi-
vals zu gewähren, zum Beispiel zur anteiligen Deckung der Kosten für Personal-Honorare und 
Organisationskosten.

4 
 
Crime Cologne 25.000 € (nur 2024) 
Der Crime Cologne e.V. führt seit 2012 das internationale Kölner Krimi- und Literaturfestival 
»Crime Cologne« durch. Die Festivalausgabe 2023 wurde aus Personalgründen am 
06.02.2023 durch den Crime Cologne e.V. kurzfristig abgesagt, die Planungen für 2024 wer-
den allerdings beibehalten. Das Crime-Cologne-Festival umfasst eine Festivalwoche im 
Herbst, in der ein Großteil der Veranstaltungen stattfindet, sowie in den darauf folgenden Mo-
naten noch einzelne Lesungen und Veranstaltungen sowie zur Veröffentlichung des Pro-
gramms eine "Warm-Up-Lesung". Insgesamt sind dies etwa 30 bis 35 Veranstaltungen, zu 
denen deutschsprachige und internationale Autor*innen, Moderator*innen und Sprecher*innen 
eingeladen werden und ein Preis feierlich verliehen wird. 
 
Aufstockung der Zuschussmittel unterjährige Projektförderung (2023) 
Die Verwaltung schlägt als alternative Verausgabung der 25.000 Euro für CrimeCologne in 
2023 eine einmalige Aufstockung der Zuschussmittel Projektförderung Literatur vor. 
 
 
Finanzierung: 
Die Teilaufwandsermächtigungen in Höhe von 210.000 Euro in 2023 und 2024 im Rahmen 
der Zusetzung „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ stehen im Teilergebnisplan des Kultur-
amtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwen-
dungen zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die 
nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von jeweils 135.000 Euro für 
2023/2024 sind ein Teil dessen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner 
Sitzung am 10.11.2022 beschlossen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 09.01.2024)

1694 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0493/2023
Stand: 09.01.2024 
Sachstandsbericht  
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Förderung 
Projekte Kreativwirtschaft" 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mit-
tel „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ in Höhe von jeweils 135.000 Euro in 2023/2024 im 
Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 
15 – Transferaufwendungen für folgende Projekte der Kreativwirtschaft bzw. Literatur:  
 
 Klubkomm   60.000 Euro für 2023 und 2024 
 Filmbüro    25.000 Euro  für 2023 und 2024 
 Edimotion   25.000 Euro  für 2023 und 2024 
 Crime Cologne   25.000 Euro  für          2024 
 Aufstockung 
Projektmittel Literatur  25.000 Euro  für 2023 
Mit der Freigabe verbunden ist die anderweitige Verwendung von bislang nicht freigegebenen 
Mitteln in Höhe von 25.000 Euro zugunsten der Aufstockung von Projektmitteln der Sparte Li-
teratur im Jahr 2023, welche im Rahmen des o. g. Finanzausschussbeschlusses ursprünglich 
für „Crime Cologne“ vorgesehen waren. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde in 2023 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend verausgabt.  
Nächste Schritte: 
Die Förderung für Crime Cologne soll nach Beantragung geprüft und für 2024 bewilligt bzw. 
ausgezahlt werden. Die Förderungen zu Klubkomm, Filmbüro und Edimotion werden wie 
schon in 2023 auch in 2024 umgesetzt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
03.12.2024

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1480 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0493/2023
Stand: 25.06.2025 
Sachstandsbericht  
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Förderung 
Projekte Kreativwirtschaft" 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mit-
tel „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ in Höhe von jeweils 135.000 Euro in 2023/2024 im 
Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 
15 – Transferaufwendungen für folgende Projekte der Kreativwirtschaft bzw. Literatur:  
 
 Klubkomm   60.000 Euro für 2023 und 2024 
 Filmbüro    25.000 Euro  für 2023 und 2024 
 Edimotion   25.000 Euro  für 2023 und 2024 
 Crime Cologne   25.000 Euro  für          2024 
 Aufstockung 
Projektmittel Literatur  25.000 Euro  für 2023 
Mit der Freigabe verbunden ist die anderweitige Verwendung von bislang nicht freigegebenen 
Mitteln in Höhe von 25.000 Euro zugunsten der Aufstockung von Projektmitteln der Sparte Li-
teratur im Jahr 2023, welche im Rahmen des o. g. Finanzausschussbeschlusses ursprünglich 
für „Crime Cologne“ vorgesehen waren. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde in 2023 und 2024 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend bewil-
ligt.  
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

14.03.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0493/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.03.2023
Erstellt
06.02.2023 13:13