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2769/2021

Bennennung eines Mitglieds des Integrationsrates als außerordentliches Mitglied im "Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung"

Beschlussvorlage Ausschuss 10.08.2021

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Geschäftsordnung_Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung_04.012.2020

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Geschäftsordnung_Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung_04.012.2020

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1 
Geschäftsordnung des „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ 
Präambel 
Eine Vielzahl verschiedener internationaler und europarechtlicher Abkommen bzw. 
Konventionen regeln eingehend den Schutz einzelner Menschenrechte – so etwa die 
Allgemeine Erkl ärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention 
bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Genfer 
Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Konvention zur Beseitigung jeder 
Form von Diskrimini erung der Frau, die Internationale Konvention zur Beseitigung aller 
Formen von Rassendiskriminierung, die Behindertenkonvention etc.  
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten 
ist, hat die Bundesregie rung vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in 
innerstaatliches Recht umgesetzt. Hierdurch verfügen von Diskriminierung Betroffene 
erstmalig über einen einklagbaren Gleichbehandlungsschutz. 
Im Oktober 2008 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionspl an zur Bekämpfung 
von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz 
verabschiedet. In den Ausführungen des Aktionsplans erkennt die Bundesregierung an, dass 
sich rassistisch, fremdenfeindlich und/oder antisemitisch motivier te Ressentiments und 
Stereotype auch jenseits des rechtsextremistischen (politischen) Lagers finden und dass sich 
die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus nicht in der 
Bekämpfung des Rechtsextremismus erschöpft, sondern auf die  Gesellschaft insgesamt 
beziehen muss. 
Die Antidiskriminierungsarbeit ist ein elementarer Aspekt der nordrhein -westfälischen 
Integrationspolitik. Seit Mitte der 1990er Jahre fördert die Landesregierung gezielt 
Einrichtungen, die der Diskriminierung von Men schen entgegenwirken. In den vergangenen 
Jahren wurde die Antidiskriminierungsarbeit sukzessive zur vierten Säule der vom Land 
geförderten Integrationsagenturen ausgebaut. 
Die Kölner Politik bekennt sich mit großer Mehrheit entschieden gegen jegliche Form von 
Rassismus, Rechtsextremismus, Intoleranz und Diskriminierung. Beispiele dafür sind: 
• der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 14.12.2000 „Aktionsprogramm für ein 
friedliches Miteinander und gegen Intoleranz und Rechtsradikalismus“, 
• die Beschlüsse des Rates vom 15.12.2005 und vom 10.02.2009 über den Beitritt der 
Stadt Köln zur „Europäischen Städte -Koalition gegen Rassismus“ und die Umsetzung 
des Konzeptes zum „Zehn-Punkte-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus auf 
kommunaler Ebene in Europa“, 
• Maßnahmen wie Einrichtung von städtischen Stellen für Antidiskriminierungsarbeit und 
finanzielle Förderung von nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros, Einrichtung der 
städtischen Info- und Bildungsstelle gegen Rassismus  sowie finanzielle Förderung von 
Projekten zum Antirassismus-Training. 
Das Kölner Forum  gegen Rassismus  und Diskriminierung will dazu beitragen, die 
städtischen Maßnahmen sowohl im Hinblick auf die Information und Aufklärung der 
Bevölkerung über Rassismu s und Diskriminierung als auch im Hinblick auf die Beseitigung 
und Verhinderung von Benachteiligungen von Kölnerinnen und Kölner mit 
Migrationshintergrund zu begleiten und hierzu eigene Vorschläge, Initiativen und Projekte zu 
entwickeln. Der Förderung der Antidiskriminierungsarbeit auf kommunaler E bene kommt 
hierbei eine besondere Bedeutung zu.

2 
Strukturelemente des „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“: 
1. Der Arbeitskreis „Antidiskriminierungsarbeit in Köln“ wird aufgelöst. Durch die 
Auflösung endet auch die Mitgliedschaft der bisherigen Mitgliedsorganisationen des 
Arbeitskreises. 
2. Anstelle des Arbeitskreises „Antidiskriminierungsarbeit in Köln“ wird das „Kölner 
Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ eingerichtet. 
3. Aufgaben des „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung sind 
vornehmlich: 
▪ Identifizierung und Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen und Ausmaß 
von Rassismus und Diskriminierung in den Bereichen: Ämter und Behörden, 
Schule/Bildung/Weiterbildung, Ausbildung/Arbeit, Wohnen, Polizei, 
Justiz/Rechtsprechung, Gesundheit, Güter und Dienstleistungen, soziale 
Dienstleistungen, konfessionelle und andere Einrichtungen und Träger, öffentliche 
Verkehrsmittel, Medien, öffentlicher Raum, persönlicher Nahbereich 
▪ Kooperation mit Politik, Behörden, kommunalen und zivilgesellschaftlichen 
Trägern, Wohlfahrtsverbänden, wirtschaftlichen Unternehmen zur Aufklärung, 
Einflussnahme und Multiplikation mit dem Ziel, Rassismus und Diskriminierung zu 
verhindern 
▪ Auseinandersetzung mit rechtlichen und (kommunal-)politischen Grundlagen der 
Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung 
▪ Initiierung, Vorstellung und Unterstützung von Konzepten und Maßnahmen gegen 
Rassismus und Diskriminierung insbesondere auf kommunaler und Landesebene 
▪ Entwicklung und Fortschreibung gemeinsamer Definitionen, Leitlinien und 
Zielsetzungen der Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung 
▪ Erarbeitung von Handlungsstrategien und gemeinsamen Projekten und 
präventiven Maßnahmen im Hinblick auf die Arbeit gegen Rassismus und 
Diskriminierung 
▪ Konstruktive und kritische Begleitung sowie Unterstützung der Tätigkeiten der/des 
Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Köln und der nichtstädtischen 
Antidiskriminierungsbüros 
▪ Förderung der interkulturellen Öffnung, Vielfalt und Kompetenz im Hinblick auf die 
öffentliche Verwaltung, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Beruf, Zugang zu 
Dienstleistungen und zum Wohnungsmarkt 
▪ Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit 
▪ Ansprechpartner für Stadtrat, Ausschüsse und Verwaltung 
▪ Veranlassung und Herausgabe wissenschaftlicher Untersuchungen und Studien 
▪ Anfertigung von (fachlichen) Stellungnahmen, Gutachten und Berichten 
▪ Vernetzung auf Landesebene 
▪ Fach- und Erfahrungsaustausch 
▪ Durchführung von Fortbildungen und Veranstaltungen

3 
4. Organisationsform: 
▪ Das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung ist ein parteipolitisch 
und konfessionell unabhängiger Zusammenschluss. 
▪ Ordentliche Mitglieder und ständige Gäste des Forums werden in einer 
konstituierenden Versammlung festgelegt. 
▪ Auf Beschluss der ordentlichen Mitglieder können weitere organisatorische 
Arbeitsgruppen mit besonderen Aufgaben geschaffen werden. 
▪ Das Kölner Forum kann sich nationalen und europäischen Organisationen, deren 
Ziele dem des Forums dienen, anschließen. 
5. Mitgliedschaft: 
▪ Ordentliche Mitglieder des Forums können Verbände, Organisationen, Initiativen 
und Betriebe werden, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung engagieren 
und die Zieldefinitionen des Forums anerkennen. Städtische Dienststellen und 
Behörden können einen ständigen Gaststatus erhalten (außerordentliche 
Mitglieder). Über die Aufnahme neuer Mitglieder und ständiger Gäste entscheiden 
die ordentlichen Mitgliedsorganisationen. 
▪ Die ordentlichen Mitglieder des Forums nehmen an den Arbeitssitzungen teil und 
sind antrags- und stimmberechtigt. Jede ordentliche Mitgliedsorganisation hat 
eine Stimme. 
▪ Die außerordentlichen Mitglieder (ständigen Gäste) nehmen mit beratender 
Stimme an den Sitzungen teil; ihre Vertretung ist ausgeschlossen. 
Ordentliche Mitglieder des Forums sind derzeit: 
▪ agisra e.V. 
▪ AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln / Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. 
▪ anway e.V. 
▪ Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Mittelrhein e.V. 
▪ Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. Köln 
▪ Bündnis14 Afrika 
▪ Bürgerzentrum Vingst – Vingster Treff 
▪ Caritasverband für die Stadt Köln e.V. / Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit 
und Fachdienst für Integration und Migration (FIM) 
▪ Coach e.V. 
▪ Deutsch-Türkischer Verein e.V. 
▪ Integrationsagentur im rubicon e.V. 
▪ IN VIA e.V. 
▪ Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
▪ Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V. 
▪ Pamoja Afrika e.V. 
▪ Polizeiseelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland 
▪ RomBuK: Bildung und Kultur / Rom e.V. Köln

4 
▪ Sozialdienst katholischer Männer SkM 
▪ TH Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften 
▪ Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. 
Außerordentliche Mitglieder (ständige Gäste) des Forums sind derzeit: 
▪ Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Vielfalt, Büro für Diversity Management  
▪ Amt für Integration und Vielfalt, Kommunales Integrationszentrum Köln 
▪ Integrationsrat der Stadt 
▪ NS-Dokumentationszentrum / Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus 
(ibs), Stadt Köln 
6. Für die Mitarbeit im Kölner Forum benennen die ordentlichen Mitgliedsorganisationen 
schriftlich eine/n Vertreter/in als verlässliche/n Ansprechpartner/in. Falls diesen die 
Teilnahme an einer Sitzung nicht möglich ist, können Stellvertreter/innen entsendet 
werden. Eine verbindliche und kontinuierliche Teilnahme an den Sitzungen ist zu 
gewährleisten. 
7. Jede ordentliche Mitgliedsorganisation soll einen jährlichen Beitrag von mindestens 
50,00 € leisten. 
8. Das Kölner Forum wählt aus seinen Reihen zwei Sprecher/innen. 
9. Sprecher/innen des Forums müssen Vertreter/innen ordentlicher 
Mitgliedsorganisationen sein. Sie werden von den ordentlichen 
Mitgliedsorganisationen und ständigen Gästen vorgeschlagen und auf die Dauer von 
2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jede Sprecherin/jeder Sprecher wird 
gesondert gewählt. 
10. Die Sprecher/innen übernehmen die Geschäftsführung des Forums. Sie laden zu den 
Sitzungen ein und schlagen eine Tagesordnung vor. Die Sprecher/innen moderieren 
die Sitzungen und vertreten das Forum nach außen. 
11. Die Sitzungen des Forums sollen im quartalsmäßigen Turnus mindestens viermal 
jährlich stattfinden. Es wird ein Sitzungsprotokoll erstellt. Die Protokollführung soll 
unter den ordentlichen Mitgliedsorganisationen wechseln. Die Einladung mit 
Vorschlag zur Tagesordnung und Protokoll der letzten Sitzung ist spätestens zwei 
Wochen vor der nächsten Sitzung zu versenden. Die endgültige Tagesordnung wird 
zu Beginn der Sitzung verabschiedet.  
12. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann beschlossen werden. Die 
Mitglieder und Gäste des Forums sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen 
Bestimmungen einzuhalten. Ferner sind sie verpflichtet, die vereinbarte 
Vertraulichkeit einzuhalten. 
 
 
Köln, den 04.12.2020

Beschlussvorlage Ausschuss

1474 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2769/2021 
Freigabedatum 10.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bennennung eines Mitglieds des Integrationsrates als außerordentliches Mitglied im "Kölner 
Forum gegen Rassismus und Diskriminierung" 
Beschlussorgan 
Integrationsrat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat benennt als außerordentliches Mitglied im „Kölner Forum gegen Rassismus und 
Diskriminierung“ 
 
 
………………………………………. 
 
und als Vertretung 
 
………………………………………. 
 
 
Integrationsrat 24.08.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ http://www.forumgegenrassismus.koeln/ 
ist ein Bündnis von Organisationen, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung und für Chancen-
gleichheit aller Kölner*innen engagieren. Es entwickelt Vorschläge, Initiativen und Projekte zur Infor-
mation und Aufklärung der Bevölkerung über Rassismus und Diskriminierung und zur Beseitigung 
und Verhinderung von Benachteiligungen. 
Gemäß Geschäftsordnung des Forums hat der Integrationsrat die Möglichkeit, ein Mitglied als ‚Au-
ßerordentliches Mitglied‘ in das Forum zu entsenden. 
 
Anlage: 
Geschäftsordnung des „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ vom 4.12.2020

Beratungsverlauf (1)

24.08.2021 Integrationsrat
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2769/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.08.2021
Erstellt
04.08.2021 12:25