2769/2021
Bennennung eines Mitglieds des Integrationsrates als außerordentliches Mitglied im "Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung"
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Geschäftsordnung_Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung_04.012.2020
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1 Geschäftsordnung des „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ Präambel Eine Vielzahl verschiedener internationaler und europarechtlicher Abkommen bzw. Konventionen regeln eingehend den Schutz einzelner Menschenrechte – so etwa die Allgemeine Erkl ärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskrimini erung der Frau, die Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung, die Behindertenkonvention etc. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregie rung vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in innerstaatliches Recht umgesetzt. Hierdurch verfügen von Diskriminierung Betroffene erstmalig über einen einklagbaren Gleichbehandlungsschutz. Im Oktober 2008 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionspl an zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz verabschiedet. In den Ausführungen des Aktionsplans erkennt die Bundesregierung an, dass sich rassistisch, fremdenfeindlich und/oder antisemitisch motivier te Ressentiments und Stereotype auch jenseits des rechtsextremistischen (politischen) Lagers finden und dass sich die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus nicht in der Bekämpfung des Rechtsextremismus erschöpft, sondern auf die Gesellschaft insgesamt beziehen muss. Die Antidiskriminierungsarbeit ist ein elementarer Aspekt der nordrhein -westfälischen Integrationspolitik. Seit Mitte der 1990er Jahre fördert die Landesregierung gezielt Einrichtungen, die der Diskriminierung von Men schen entgegenwirken. In den vergangenen Jahren wurde die Antidiskriminierungsarbeit sukzessive zur vierten Säule der vom Land geförderten Integrationsagenturen ausgebaut. Die Kölner Politik bekennt sich mit großer Mehrheit entschieden gegen jegliche Form von Rassismus, Rechtsextremismus, Intoleranz und Diskriminierung. Beispiele dafür sind: • der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 14.12.2000 „Aktionsprogramm für ein friedliches Miteinander und gegen Intoleranz und Rechtsradikalismus“, • die Beschlüsse des Rates vom 15.12.2005 und vom 10.02.2009 über den Beitritt der Stadt Köln zur „Europäischen Städte -Koalition gegen Rassismus“ und die Umsetzung des Konzeptes zum „Zehn-Punkte-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus auf kommunaler Ebene in Europa“, • Maßnahmen wie Einrichtung von städtischen Stellen für Antidiskriminierungsarbeit und finanzielle Förderung von nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros, Einrichtung der städtischen Info- und Bildungsstelle gegen Rassismus sowie finanzielle Förderung von Projekten zum Antirassismus-Training. Das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung will dazu beitragen, die städtischen Maßnahmen sowohl im Hinblick auf die Information und Aufklärung der Bevölkerung über Rassismu s und Diskriminierung als auch im Hinblick auf die Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen von Kölnerinnen und Kölner mit Migrationshintergrund zu begleiten und hierzu eigene Vorschläge, Initiativen und Projekte zu entwickeln. Der Förderung der Antidiskriminierungsarbeit auf kommunaler E bene kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. 2 Strukturelemente des „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“: 1. Der Arbeitskreis „Antidiskriminierungsarbeit in Köln“ wird aufgelöst. Durch die Auflösung endet auch die Mitgliedschaft der bisherigen Mitgliedsorganisationen des Arbeitskreises. 2. Anstelle des Arbeitskreises „Antidiskriminierungsarbeit in Köln“ wird das „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ eingerichtet. 3. Aufgaben des „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung sind vornehmlich: ▪ Identifizierung und Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen und Ausmaß von Rassismus und Diskriminierung in den Bereichen: Ämter und Behörden, Schule/Bildung/Weiterbildung, Ausbildung/Arbeit, Wohnen, Polizei, Justiz/Rechtsprechung, Gesundheit, Güter und Dienstleistungen, soziale Dienstleistungen, konfessionelle und andere Einrichtungen und Träger, öffentliche Verkehrsmittel, Medien, öffentlicher Raum, persönlicher Nahbereich ▪ Kooperation mit Politik, Behörden, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Trägern, Wohlfahrtsverbänden, wirtschaftlichen Unternehmen zur Aufklärung, Einflussnahme und Multiplikation mit dem Ziel, Rassismus und Diskriminierung zu verhindern ▪ Auseinandersetzung mit rechtlichen und (kommunal-)politischen Grundlagen der Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung ▪ Initiierung, Vorstellung und Unterstützung von Konzepten und Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung insbesondere auf kommunaler und Landesebene ▪ Entwicklung und Fortschreibung gemeinsamer Definitionen, Leitlinien und Zielsetzungen der Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung ▪ Erarbeitung von Handlungsstrategien und gemeinsamen Projekten und präventiven Maßnahmen im Hinblick auf die Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung ▪ Konstruktive und kritische Begleitung sowie Unterstützung der Tätigkeiten der/des Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Köln und der nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros ▪ Förderung der interkulturellen Öffnung, Vielfalt und Kompetenz im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Beruf, Zugang zu Dienstleistungen und zum Wohnungsmarkt ▪ Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit ▪ Ansprechpartner für Stadtrat, Ausschüsse und Verwaltung ▪ Veranlassung und Herausgabe wissenschaftlicher Untersuchungen und Studien ▪ Anfertigung von (fachlichen) Stellungnahmen, Gutachten und Berichten ▪ Vernetzung auf Landesebene ▪ Fach- und Erfahrungsaustausch ▪ Durchführung von Fortbildungen und Veranstaltungen 3 4. Organisationsform: ▪ Das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung ist ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Zusammenschluss. ▪ Ordentliche Mitglieder und ständige Gäste des Forums werden in einer konstituierenden Versammlung festgelegt. ▪ Auf Beschluss der ordentlichen Mitglieder können weitere organisatorische Arbeitsgruppen mit besonderen Aufgaben geschaffen werden. ▪ Das Kölner Forum kann sich nationalen und europäischen Organisationen, deren Ziele dem des Forums dienen, anschließen. 5. Mitgliedschaft: ▪ Ordentliche Mitglieder des Forums können Verbände, Organisationen, Initiativen und Betriebe werden, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung engagieren und die Zieldefinitionen des Forums anerkennen. Städtische Dienststellen und Behörden können einen ständigen Gaststatus erhalten (außerordentliche Mitglieder). Über die Aufnahme neuer Mitglieder und ständiger Gäste entscheiden die ordentlichen Mitgliedsorganisationen. ▪ Die ordentlichen Mitglieder des Forums nehmen an den Arbeitssitzungen teil und sind antrags- und stimmberechtigt. Jede ordentliche Mitgliedsorganisation hat eine Stimme. ▪ Die außerordentlichen Mitglieder (ständigen Gäste) nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil; ihre Vertretung ist ausgeschlossen. Ordentliche Mitglieder des Forums sind derzeit: ▪ agisra e.V. ▪ AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln / Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. ▪ anway e.V. ▪ Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Mittelrhein e.V. ▪ Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. Köln ▪ Bündnis14 Afrika ▪ Bürgerzentrum Vingst – Vingster Treff ▪ Caritasverband für die Stadt Köln e.V. / Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit und Fachdienst für Integration und Migration (FIM) ▪ Coach e.V. ▪ Deutsch-Türkischer Verein e.V. ▪ Integrationsagentur im rubicon e.V. ▪ IN VIA e.V. ▪ Kölner Flüchtlingsrat e.V. ▪ Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V. ▪ Pamoja Afrika e.V. ▪ Polizeiseelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland ▪ RomBuK: Bildung und Kultur / Rom e.V. Köln 4 ▪ Sozialdienst katholischer Männer SkM ▪ TH Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften ▪ Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Außerordentliche Mitglieder (ständige Gäste) des Forums sind derzeit: ▪ Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Vielfalt, Büro für Diversity Management ▪ Amt für Integration und Vielfalt, Kommunales Integrationszentrum Köln ▪ Integrationsrat der Stadt ▪ NS-Dokumentationszentrum / Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (ibs), Stadt Köln 6. Für die Mitarbeit im Kölner Forum benennen die ordentlichen Mitgliedsorganisationen schriftlich eine/n Vertreter/in als verlässliche/n Ansprechpartner/in. Falls diesen die Teilnahme an einer Sitzung nicht möglich ist, können Stellvertreter/innen entsendet werden. Eine verbindliche und kontinuierliche Teilnahme an den Sitzungen ist zu gewährleisten. 7. Jede ordentliche Mitgliedsorganisation soll einen jährlichen Beitrag von mindestens 50,00 € leisten. 8. Das Kölner Forum wählt aus seinen Reihen zwei Sprecher/innen. 9. Sprecher/innen des Forums müssen Vertreter/innen ordentlicher Mitgliedsorganisationen sein. Sie werden von den ordentlichen Mitgliedsorganisationen und ständigen Gästen vorgeschlagen und auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jede Sprecherin/jeder Sprecher wird gesondert gewählt. 10. Die Sprecher/innen übernehmen die Geschäftsführung des Forums. Sie laden zu den Sitzungen ein und schlagen eine Tagesordnung vor. Die Sprecher/innen moderieren die Sitzungen und vertreten das Forum nach außen. 11. Die Sitzungen des Forums sollen im quartalsmäßigen Turnus mindestens viermal jährlich stattfinden. Es wird ein Sitzungsprotokoll erstellt. Die Protokollführung soll unter den ordentlichen Mitgliedsorganisationen wechseln. Die Einladung mit Vorschlag zur Tagesordnung und Protokoll der letzten Sitzung ist spätestens zwei Wochen vor der nächsten Sitzung zu versenden. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet. 12. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann beschlossen werden. Die Mitglieder und Gäste des Forums sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Ferner sind sie verpflichtet, die vereinbarte Vertraulichkeit einzuhalten. Köln, den 04.12.2020
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 2769/2021 Freigabedatum 10.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bennennung eines Mitglieds des Integrationsrates als außerordentliches Mitglied im "Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung" Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat benennt als außerordentliches Mitglied im „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ ………………………………………. und als Vertretung ………………………………………. Integrationsrat 24.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ http://www.forumgegenrassismus.koeln/ ist ein Bündnis von Organisationen, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung und für Chancen- gleichheit aller Kölner*innen engagieren. Es entwickelt Vorschläge, Initiativen und Projekte zur Infor- mation und Aufklärung der Bevölkerung über Rassismus und Diskriminierung und zur Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen. Gemäß Geschäftsordnung des Forums hat der Integrationsrat die Möglichkeit, ein Mitglied als ‚Au- ßerordentliches Mitglied‘ in das Forum zu entsenden. Anlage: Geschäftsordnung des „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ vom 4.12.2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2769/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.08.2021
- Erstellt
- 04.08.2021 12:25