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0025/2026/1

Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs

Mitteilung Ausschuss 09.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.04.2026, TOP 8.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6040 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 09.03.2026 
 0025/2026/1 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.03.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 
 
Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium 
Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 den folgenden Beschluss gefasst: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene dauerhafte Tei-
lung des Gymnasiums Neustadt-Nord (zurzeit Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd) auf zwei 
Standorte und die geplante Schließung der Katholischen Hauptschule am Rhein, Niederichstr. 
1-3, 50668 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 141021) zum jetzigen Zeitpunkt ab. 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 
50678 Köln-Altstadt/Süd abweichend von der grundlegend festgelegten Vierzügigkeit in der 
Sekundarstufe I zu den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 jeweils maximal drei oder -falls eine 
Zustimmung der Bezirksregierung Köln erreicht werden kann- jeweils zwei Eingangsklassen 
aufnimmt. 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 
50678 Köln-Altstadt/Süd, so lange wie möglich am derzeitigen Interimsstandort verbleibt. Hier-
für beauftragt er die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung möglicher baulicher Verände-
rungen bzw. Erweiterungen. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Schulbau GmbH zu prüfen, ob und falls ja, wie 
und unter welchen Rahmenbedingungen ein dauerhafter Verbleib des gesamten Gymnasiums 
Neustadt-Nord am derzeit zu sanierenden Schulgrundstück Gereonsmühlengasse 4, 50670 
Köln-Altstadt/Nord oder in unmittelbarer Nähe darstellbar ist. Hierbei sind ebenfalls denkbare 
Interimslösungen darzustellen. Die Ergebnisse der gesamten Prüfung sind dem Rat der Stadt 
Köln möglichst bis zur Sommerpause darzustellen. 
5. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob eine Doppelnutzung des Standortes Gereons-
mühlengasse 4 durch die Rückkehr des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und des Bil-
dungsganges Abendrealschule, die beide aktuell an den Standort Judenkirchhofsweg 6 aus-
gelagert sind, aber ebenfalls zur BAN gehören, unter den Aspekten von Synergie und Nach-
haltigkeit, möglich ist.    
6. Sollte auf Basis der Prüfung der Schulbau GmbH eine (quasi) Ein-Standort-Lösung an 
der Gereonsmühlengasse 4 für das Gymnasiums Neustadt-Nord möglich sein, aber  keine

2 
 
Rückkehr des Weiterbildungskollegs und des Bildungsgangs Abendrealschule an diesem 
Standort, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Schulverwaltung eine entsprechende Vorlage 
(Beauftragung der Schulbau GmbH mit der Umsetzung der Maßnahme / Auflösung des Teil-
standortes Dagobertstraße 79, 50668 Köln- Altstadt/Nord des Weiterbildungskollegs (in 
Abendform) und den Umzug des Bildungsganges Abendrealschule an den Standort Ju-
denkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz / dauerhafter Verbleib des an den Standort Judenkirch-
hofsweg 6, 50679 Köln-Deutz ausgelagerten Weiterbildungskollegs (mit den Bildungsgängen 
Abendrealschule und Abendgymnasium und dauerhafte gemeinsame Nutzung des Standorts 
mit dem Weiterbildungskolleg Köln-Kolleg) vorzubereiten und dem Rat der Stadt Köln zur Ent-
scheidung vorzulegen. Dabei sind auch die (Bau-) Maßnahmen dazulegen, die für eine zu-
kunftsfähige Koexistenz aller drei Schulformen am Judenkirchhofs notwendig sind.   
7. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung erneut weitere alternative Ein-Stand-
ort-Lösungen für das Gymnasiums Neustadt-Nord intensiv zu prüfen. Hierbei sollen städtische 
und nicht-städtische Liegenschaften in Betracht gezogen werden. Die Ergebnisse der Prüfung 
sind dem Rat der Stadt Köln möglichst bis zur Sommerpause vorzulegen. 
9. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung die Kommunikation mit und die Einbin-
dung der beteiligten Akteure noch weiter zu verbessern und frühzeitig sicherzustellen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 4. und 5.) 
Die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums am Standort Gereonsmühlengasse (Bil-
dungslandschaft Altstadt-Nord, Baufeld C) wird derzeit durch die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Beschluss 0025/2026 hinsichtlich einer 
möglichen Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH für die Generalinstandsetzung des 
Abendgymnasiums nicht umgesetzt. Eine Übertragung der laufenden Maßnahme auf die 
Schulbau GmbH wäre weder wirtschaftlich noch sachgerecht, da sich das Projekt bereits in 
einem fortgeschrittenen Umsetzungsstadium befindet und wesentliche Planungs-, Vergabe- 
und Bauleistungen gebunden sind. Ein Wechsel des Projektträgers würde erhebliche Verzö-
gerungen sowie zusätzliche Kosten verursachen.  
 
Aktueller Bearbeitungsstand der Baumaßnahme 
 Rund zwei Drittel des Vergabevolumens der VOB-Vergaben sind bereits beauftragt. 
 Die vorbereitenden Maßnahmen sind abgeschlossen. 
 Baustelleneinrichtung und Gerüstbau sind erfolgt. 
 Die Schadstoffsanierung und Rückbauarbeiten werden voraussichtlich vor Ende 
März 2026 abgeschlossen. 
 Rohbau- und Betoninstandhaltungsarbeiten laufen. 
 Die Fensterelemente sind produziert und werden derzeit montiert. 
 Die Werk- und Montageplanung mit dem Fassadenbauer befindet sich in Abstim-
mung. 
 
Bei einem Projektstopp zum jetzigen Zeitpunkt wäre nach grober Schätzung mit einer Scha-
denersatzforderung in Höhe von rund 6 Mio. Euro zu rechnen. 
 
Die Suche nach geeigneten Immobilien ist originäre Aufgabe der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Eine gemeinsame Schnittstelle mit der Schulbau GmbH ist hierbei nicht vorgesehen.  
 
 
Der Beschluss wird daher zunächst in Gänze durch die Verwaltung bearbeitet. 
 
Zu 6.) 
Sofern nach Prüfung eine Umsetzung der Ziffer 6 des Ratsbeschlusses in Frage kommt, 
spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen eine entsprechende Beauftragung der r Kölner 
Schulbau GmbH. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (3)

10.03.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0025/2026/1
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.03.2026
Erstellt
24.02.2026 08:46