0025/2026/1
Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 09.03.2026 0025/2026/1 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 den folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Rat der Stadt Köln lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene dauerhafte Tei- lung des Gymnasiums Neustadt-Nord (zurzeit Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd) auf zwei Standorte und die geplante Schließung der Katholischen Hauptschule am Rhein, Niederichstr. 1-3, 50668 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 141021) zum jetzigen Zeitpunkt ab. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd abweichend von der grundlegend festgelegten Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I zu den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 jeweils maximal drei oder -falls eine Zustimmung der Bezirksregierung Köln erreicht werden kann- jeweils zwei Eingangsklassen aufnimmt. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd, so lange wie möglich am derzeitigen Interimsstandort verbleibt. Hier- für beauftragt er die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung möglicher baulicher Verände- rungen bzw. Erweiterungen. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Schulbau GmbH zu prüfen, ob und falls ja, wie und unter welchen Rahmenbedingungen ein dauerhafter Verbleib des gesamten Gymnasiums Neustadt-Nord am derzeit zu sanierenden Schulgrundstück Gereonsmühlengasse 4, 50670 Köln-Altstadt/Nord oder in unmittelbarer Nähe darstellbar ist. Hierbei sind ebenfalls denkbare Interimslösungen darzustellen. Die Ergebnisse der gesamten Prüfung sind dem Rat der Stadt Köln möglichst bis zur Sommerpause darzustellen. 5. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob eine Doppelnutzung des Standortes Gereons- mühlengasse 4 durch die Rückkehr des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und des Bil- dungsganges Abendrealschule, die beide aktuell an den Standort Judenkirchhofsweg 6 aus- gelagert sind, aber ebenfalls zur BAN gehören, unter den Aspekten von Synergie und Nach- haltigkeit, möglich ist. 6. Sollte auf Basis der Prüfung der Schulbau GmbH eine (quasi) Ein-Standort-Lösung an der Gereonsmühlengasse 4 für das Gymnasiums Neustadt-Nord möglich sein, aber keine 2 Rückkehr des Weiterbildungskollegs und des Bildungsgangs Abendrealschule an diesem Standort, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Schulverwaltung eine entsprechende Vorlage (Beauftragung der Schulbau GmbH mit der Umsetzung der Maßnahme / Auflösung des Teil- standortes Dagobertstraße 79, 50668 Köln- Altstadt/Nord des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und den Umzug des Bildungsganges Abendrealschule an den Standort Ju- denkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz / dauerhafter Verbleib des an den Standort Judenkirch- hofsweg 6, 50679 Köln-Deutz ausgelagerten Weiterbildungskollegs (mit den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymnasium und dauerhafte gemeinsame Nutzung des Standorts mit dem Weiterbildungskolleg Köln-Kolleg) vorzubereiten und dem Rat der Stadt Köln zur Ent- scheidung vorzulegen. Dabei sind auch die (Bau-) Maßnahmen dazulegen, die für eine zu- kunftsfähige Koexistenz aller drei Schulformen am Judenkirchhofs notwendig sind. 7. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung erneut weitere alternative Ein-Stand- ort-Lösungen für das Gymnasiums Neustadt-Nord intensiv zu prüfen. Hierbei sollen städtische und nicht-städtische Liegenschaften in Betracht gezogen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Rat der Stadt Köln möglichst bis zur Sommerpause vorzulegen. 9. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung die Kommunikation mit und die Einbin- dung der beteiligten Akteure noch weiter zu verbessern und frühzeitig sicherzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 4. und 5.) Die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums am Standort Gereonsmühlengasse (Bil- dungslandschaft Altstadt-Nord, Baufeld C) wird derzeit durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Beschluss 0025/2026 hinsichtlich einer möglichen Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH für die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums nicht umgesetzt. Eine Übertragung der laufenden Maßnahme auf die Schulbau GmbH wäre weder wirtschaftlich noch sachgerecht, da sich das Projekt bereits in einem fortgeschrittenen Umsetzungsstadium befindet und wesentliche Planungs-, Vergabe- und Bauleistungen gebunden sind. Ein Wechsel des Projektträgers würde erhebliche Verzö- gerungen sowie zusätzliche Kosten verursachen. Aktueller Bearbeitungsstand der Baumaßnahme Rund zwei Drittel des Vergabevolumens der VOB-Vergaben sind bereits beauftragt. Die vorbereitenden Maßnahmen sind abgeschlossen. Baustelleneinrichtung und Gerüstbau sind erfolgt. Die Schadstoffsanierung und Rückbauarbeiten werden voraussichtlich vor Ende März 2026 abgeschlossen. Rohbau- und Betoninstandhaltungsarbeiten laufen. Die Fensterelemente sind produziert und werden derzeit montiert. Die Werk- und Montageplanung mit dem Fassadenbauer befindet sich in Abstim- mung. Bei einem Projektstopp zum jetzigen Zeitpunkt wäre nach grober Schätzung mit einer Scha- denersatzforderung in Höhe von rund 6 Mio. Euro zu rechnen. Die Suche nach geeigneten Immobilien ist originäre Aufgabe der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Eine gemeinsame Schnittstelle mit der Schulbau GmbH ist hierbei nicht vorgesehen. Der Beschluss wird daher zunächst in Gänze durch die Verwaltung bearbeitet. Zu 6.) Sofern nach Prüfung eine Umsetzung der Ziffer 6 des Ratsbeschlusses in Frage kommt, spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen eine entsprechende Beauftragung der r Kölner Schulbau GmbH. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0025/2026/1
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 24.02.2026 08:46