V/0749/2009
Liboristraße, Bennostraße, Ottostraße
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Beschlussvorlage
5689 Zeichen
V/0749/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Liboristraße, Bennostraße, Ottostraße, Alkuinstraße und Lambertistraße
- Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) -
Beratungsfolge
01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
01.12.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster
aufgestelltem Entwurf (Lageplan Nr. 74 Blatt 4 vom April 2009) und der Kanalsanierung zu.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.600.000 €
entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans nachstehender Produktgruppe wie
folgt veranschlagt.
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Teilfinanzplan (Zeile) … …
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen und
Hausanschlüssen
2010
2011
2012
400.000
800.000
400.000
Weitere Maß-
nahmen
Insgesamt: 1.600.000
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung 2011 – 2014 stehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0749/2009
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
17.11.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0749/2009
Begründung:
1. Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Mischwasserkanalisation muss aus baulichen und hydraulischen Gründen erneuert
werden. Der bauliche Zustand wurde für die einzelnen Straßenabschnitte wie folgt festge-
legt:
Abschnitte Baujahr Zustandsklasse
Liboristraße
(gesamte Länge)
1912 2
Bennostraße
(gesamte Länge)
1912 1 und 2
Alkuinstraße
(gesamte Länge)
1927 1 und 2
Lambertistraße
(Bennostraße – Haus 47)
1927 2
Ottostraße
(Ewaldistr. – Querstr., Hubertistr. – Bennostr.)
1912 1 und 2
Die untersuchten Hausanschlüsse weisen das gleiche Schadensbild auf wie der Hauptka-
nal.
Die hydraulische Nachrechnung durch das Ingenieurbüro Hilpert und Hans / Senden hat
ergeben, dass die Kanäle nicht ausreichend dimensioniert sind. Durch die Kanalerneue-
rung in der Wolbecker Straße, zwischen Kaiser-Wilhelm-Ring und Andreas-Hofer-Straße,
wurde die Voraussetzung geschaffen, die Kanalisation in diesen Straßen mit ei-
nem verbesserten Gefälle zu erneuern.
Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Mischsys-
tem wird beibehalten. Eine Umstellung auf das Trennsystem ist aufgrund der beengten
Verhältnisse und der ungenügenden Vorfluterleistung des Regenwasserkanals in der Schil-
lerstraße nicht möglich.
2. Ausschreibung und Bau:
Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt werden
ca. 310 Meter DN 500, ca. 135 Meter DN 400 und ca. 295 Meter DN 300 verlegt. Hinzu
kommen ca. 740 m Hausanschlussleitungen DN 150. Die alten Kanäle werden ausgebaut.
Aufgrund des schlechten Aufbaus der Verkehrsflächen wird nach dem Kanalbau die Straße
von Bordstein bis Bordstein grundhaft erneuert.
Es ist geplant die Maßnahme in zwei Abschnitte zu unterteilen:
1. Bauabschnitt: Liboristraße, Bennostraße und Alkuinstraße
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V/0749/2009
2. Bauabschnitt: Lambertistraße, Ottostraße und die Erneuerung der Hausanschlüsse in
der Ottostraße, zwischen Ewaldistraße und Hubertistraße und der Lambertistraße, zwi-
schen Ottostraße und Wolbecker Straße.
Die Ausschreibung für den ersten Abschnitt erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss.
Der Baubeginn ist für Mitte 2010 geplant. Der zweite Abschnitt erfolgt im unmittelbaren An-
schluss an den ersten Abschnitt Mitte 2011. Die Bauzeit für beide Bauabschnitte wird vor-
aussichtlich zwei Jahre dauern.
In Abstimmung mit der Kanalbaumaßnahme werden durch die Stadtwerke Versorgungslei-
tungen (Gas, Wasser, Strom) erneuert.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt
durchgeführt.
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Die geplanten Verbesserungen an der Fahrbahn sind beitragsauslösend im Sinne des
Straßenbeitragsrechts.
Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 Kommunalabgabengesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom
15.12.1978 i. d. zurzeit geltenden Fassung werden die in Betracht kommenden Straßen als
Anliegerstraßen eingestuft.
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserung der Verkehrsflächen belaufen sich nach
einer vorläufigen Beitragsrechnung auf ca. 410.000 €. Die Grundstückseigentümer, bzw.
die Erbbauberechtigten, beteiligen sich mit 80% an den Kosten dieser Teileinrichtung.
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt zwischen 5,00 € und 7,10 €.
Musterberechnung voraussichtlicher Straßenbaubeiträge:
Wohngrundstück 300 m² dreigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,5) * 7,10 €/m² = 3.195 €.
Wohngrundstück 500 m² zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3) * 5,00 €/m² = 3.250 €.
Zuschüsse werden nicht erwartet.
4. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden.
5. Liegenschaftliche Regelungen :
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
Die Anlieger werden im Rahmen des Servicev ersprechens des Tiefbauamtes durch Infor-
mationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme und die voraussicht-
lich zu zahlenden Beiträge informiert.
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Liboristraße
- Bennostraße
- Ottostraße
- Alkuinstraße 3v
- Ewaldistraße
- Querstraße
- Hubertistraße
- Wolbecker Straße
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Andreas-Hofer-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0749/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37