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Ersatzbeschaffung von 5 Gräberbaggern für den Bereich Friedhöfe

Beschlussvorlage Ausschuss 0038/2017 vom 26.01.2017

Stand: Am 13.02.2017 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 0 (Dringlichkeitsbegründung)

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Sollte der avisierte Sitzungstermin des Fachausschusses am 02.02. nicht erreicht werden können, würde sich der Sitzungstermin des Mittelfreigabe beschließenden Finanzausschusses um 6 Wochen verzögern. In Anbetracht der in der Vorlage beschriebenen wirtschaftlichen Unvertretbarkeit von Instandsetzungen von inzwischen völlig maroden Geräten ist mit Blick auf die akut drohenden verschleißbedingten Baggerausfälle und zur Vermeidung betriebsbedingter Beeinträchtigungen des Bestattungsbetriebes eine Verzögerung des Beschaffungsverfahren nicht vertretbar. § 75 (1) der Gemeindeverfassung gebietet eine sparsame, wirtschaftliche und effiziente Haushaltsführung!
  • Bedarfsbegründung_5_Gräberbagger

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    67 22.12.16 672122 Herr Staat R 25128 - 14 - Anhang zur Bedarfsprüfung vom 22.12.2016 zur Beschaffung: Beschaffung von 5 Gräberbagger mit Schnellwechselvorrichtung und Zwei- j schalengreifer inkl. 2 zusätzlicher Zweischalengreifer sowie 1 Erdbohrer für die Bestattungen auf verschiedenen Kölner Friedhöfen. Begründung zur Beschaffung: Ende 2009 wurden für die Kölner Friedhöfe 11.neue Bagger beschafft. Hier sind die festgelegten Nutzungsdauern abgelaufen. In einigen Bereichen sind aufgrund hoher Bestattungszahlen und vermehrter Straßenfahrten einige Bagger so abgenutzt, das in absehbarer Zeit: mit größeren Reparaturen zu rechnen ist, die nicht mehr wirt- .schaftlich vertretbar sind. Aktuell ist dies bei dem Zugeordneten Bagger für den Friedhof Melaten der Fall, wo die Kostenermittlung einer notwendigen’Reparatur bei derzeit mind. 20.000,- € liegt. Aufgrund dieser Situation und der Verpflichtung inner- halb der gesetzlichen Fristen die Bestattungen durchzuführen, ist es dringend erfor- (derlich, 5 neue Bagger schnellstens zu beschaffen. Die ausgemusterten Bagger las- sen sich erfahrungsgemäß als Ersatzteilträger für die noch im Einsatz befindlichen Bagger nutzen. In dem zukünftigen Fahrzeug und Maschinenkonzept des Amtes 67 wird die Stück- zahl von bisher 17 auf 15 Gräberbagger reduziert. Um weiterhin die Bestattungen sicherstellen zu können, muss die Verfügbarkeit der Bagger, trotz notwendiger Repa- ratur und Wartungsarbeiten, sehr hoch sein, um diese Ausfälle kompensieren zu können. Hierzu muss zum einen in der Beschaffung verstärkt auf einen bestehenden Vor - Ort - Service der Hersteller, sowie zum anderen auf einen erweiterten Vor - Ort - Repa- ratur - Service der Vertraglich angegliederten Werkstatt der AWB geachtet und ein- gefordert werden. Zukünftig sollen die Bagger weiterhin in der Urnenbestattung eingesetzt werden. Hier sollen sie mit einem Erdbohrer die Urnengrabstätten öffnen. Zurzeit wird dies häufig noch per Handarbeit oder mit einem handgeführten Erdbohrer durchgeführt, wobei dies einen enormen Kraftaufwand für die Mitarbeiter bedeutet. Bei der hohen Zahl leistungsgeminderter Mitarbeiter ist eine solche technische Unterstützung weiterhin von Bedeutung. Der Einsatz der Erdbohrer erfolgt Bereichsübergreifend. Zudem sollen zukünftig die Bagger in beerdigungsärmeren Zeiten noch stärker in der Grünunterhaltung eingesetzt werden, um auch hier für Entlastung der Mitarbeiter zu sorgen. Durch den Schnellwechselmechanismus zum Wechseln der Arbeitsgeräte kann schnell von dem Greifer auf einen Planierlöffel, Grabenlöffel etc. gewechselt werden. Diese damit durchzuführenden Arbeiten ersetzen aufwendige Handarbeit. Bestehen- de noch intakte Grabenlöffel etc. können somit weiter genutzt und eingesetzt werden. Ce en
  • RPA_Votum_5_Gräberbagger

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    a 14 Ds .01.2017 141M 67 Ersatzbeschaffung von 5 Gräberbaggern mit Schnellwechselvorrichtung, 2 zusätzli- chen Zweischalengeifern und 1 Erdbohrer für den Bereich der Bestattungen auf den Kölner Friedhöfen (141/17/02/17) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 595.000 € brutto/ 500.000 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, : mit Schreiben vom 22.12.2016 ergänzt mit E-Mail vom 03.01.2017 übersandten Sie das Er- gebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Ersatzbeschaffung von 5 Gräberbaggern, 2 zusätzlichen Zweischalengeifern und 1 Erdbohrer für den Bereich der Bestattungen auf den Kölner Fried- höfen. i N Sie haben dargelegt, dass einige der Ende 2009 beschafften 11 Bagger aufgrund der ver- mehrten Straßenfahrten so abgenutzt sind, dass in absehbarer Zeit mit größeren Reparatu- ren zu rechnen ist, die nicht mehr wirtschaftlich vertretbar sind. Zudem sollen die neu zu beschaffenden Bagger zukünftig auch mithilfe des Erdbohrers in der immer häufiger nachgefragten Urnenbestattung eingesetzt werden. Die Öffnung der Ur- nengräber erfolgt derzeit noch häufig mit einem enormen Kraftaufwand in Handarbeit. Weiterhin sollen die Bagger in beerdigungsärmeren Zeiten noch stärker in der Grünunterhal- tung eingesetzt werden, um auch hier für eine Entlastung der Mitarbeiter zu sorgen. In dem zukünftigen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept sind die oben genannten Er- satzbeschaffungen enthalten. Das Konzept befindet sich derzeit in der letzten Fertigstel- lungsphase und soll im Frühjahr diesen Jahres den zuständigen Gremien vorgelegt werden. Aufgrund Ihrer Ausführungen stimme ich dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zu. Mit freundlichen Grüßen
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0038/2017 Freigabedatum 26.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von 5 Gräberbaggern mit Zubehör (2 zusätzliche Zweischalengreifer und 1 Erdbohrer) für den Bereich Friedhöfe hier: Bedarfsfeststellung und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplanten Beschaffungsmaßnahmen fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven A uszahlungsermächtigung in Höhe von 606.010 EUR im Teilfinanzplan 1303 / Friedhöfe, Zeile 9 / Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000 -1303-0-0002 / Beschaffungen KFZ , Hpl. 2016/2017, Hj. 2017. Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 606.010 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 86.572 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Ende 2009 wurden für die Kölner Friedhöfe 11 neue Bagger beschafft, deren betriebswirtschaftlich zugrunde gelegte Nutzungsdauern zwischenzeitlich erfüllt sind. Auch nach Ablauf der betriebswir t- schaftlich vorgesehenen Nutzu ngsdauer erfolgt eine Ersatzbeschaffung erst, wenn die Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. Aufgrund von hohen Bestattungszahlen und vermehrten Straßenfahrten sind 5 der Bagger mittlerweile so abgenutzt, dass in absehbarer Zeit mit größer en Reparaturen zu rechnen ist, die nicht mehr wirtschaftlich vertretbar sind. Zur Vermeidung von Ausfällen und hohen Reparaturkosten, um den Bestattungsbereich in seinem Ablauf nicht zu gefährden und aufgrund der Verpflichtung, innerhalb der gesetzlichen Fristen die Be- stattungen durchzuführen, ist es dringend erforderlich, 5 neue Gräberbagger mit Zubehör (Schnel l- wechselvorrichtung und Zweischalengreifer, 2 zusätzliche Zweischalengreifer, 1 Erdbohrer) möglichst zeitnah zu beschaffen. Die Ersatzbeschaffung ist Bestandteil der Fortschreibung des Fahrzeug - und Maschinenkonzeptes. Das Konzept „Fahrzeug - und Arbeitsmaschinenkonzept Stadtgrün – Forst – Friedhof, 2. Fortschre i- bung“ befindet sich derzeit im Entwurfsstadium. In dem Konzept ist aufgrund der stetig an steigenden Zahl der Urnenbestattungen bei gleichzeitigem Rückgang von Sargbestattungen vorgesehen, die Stückzahl von bisher 17 Gräberbaggern auf 15 zu reduzieren. Die Bagger, deren Einsatzfeld weiterhin der Bereich der Urnenbestattung ist, sollen zukünfti g mit e i- nem Erdbohrer die Urnengrabstätten öffnen, statt wie bisher von Hand. Diese Art der technischen Unterstützung ist auch vor dem Hintergrund der hohen Zahl leistungsgeminderter Mitarbeiter von B e- deutung. Die Erdbohrer sollen bereichsübergreifend eingesetzt werden. Durch den Schnellwechselmechanismus zum Wechseln der Arbeitsgeräte kann mit geringem Zei t- aufwand und ohne aufwendige Handarbeit das jeweilige Zubehör (Greifer, Planier - oder Grabenlöffel etc.) getauscht werden. In beerdigungsschwächeren Zeit en sollen zur Entlastung der Mitarbeiter die Bagger verstärkt im B e- 3 reich der Grünunterhaltung der Friedhöfe eingesetzt werden. Die Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben scheidet aus, da solche KFZ im Bereich der Arbeitsmaschinen nicht auf dem Markt verfügbar sind. Die Kostenberechnung für die Beschaffung der 5 Gräberbagger und des Zubehörs beläuft sich auf 595.000 EUR. Hinzu kommen noch 11.010 EUR für Beschaffungskosten durch die AWB. Das Rec h- nungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung (Anlage 1) mit Schreiben vom 05.01.2017 – RPA-Nr. 141/17/02/17 zugestimmt (Anlage 2). Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 606.010 € stehen im Teilfinanzplan 1303/ Friedhöfe, Zeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 0000 - 1303-0-0002/ Beschaffungen KFZ, Hpl. 2016 / 2017, Hj. 2017, zur Verfügung. Die durch die Beschaffung der Gräberbagger sowie des Zubehörs entstehenden Abschreibungen wurden im Teilergebnisplan 1 303 Friedhöfe, Hpl. 2016 / 2017 incl. Mittelfristplanung berücksichtigt und werden über Friedhofsgebühren refinanziert. Anlage: Begründung der Dringlichkeit (Anlage 0) Begründung zur Bedarfsprüfung (Anlage 1) Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2)

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2017

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 13.02.2017 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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