AnO/0017/2023
Schleichverkehr auf dem Pleistermühlenweg eindämmen
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Stellungnahme zur Anregung AnO/0017/2023
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32.12.0014 29.01.2024 Frau Grüber 3283 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Rı Bezirksverwaltung Ost 06. Feb, 20 An die Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 hienweg eindämmer Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie der Schleichverkehr auf dem Pleistermühlenweg eingedämmt werden kann. Im Einzelnen wurde Folgendes angeregt: 1.) Die Geschwindigkeit auf dem Pleistermühlenweg von der Warendorfer Straße bis hin zu der Eisenbahnbrücke auf 30 km/h zu begrenzen. 2.) Verstärkte Polizeikontrollen des Anliegerverkehrs durchzuführen. 3.) Das Verkehrszeichen Tempo 50, Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) begradigen. Zu 1) Zurzeit gilt auf dem Pleistermühlenweg. von der Warendorfer Straße bis zu der Eisenbahnbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Temporeduzierungen auf 30 km/h erfolgen, wenn eine soziale Einrichtung, wie eine Schule, eine Kita oder ein Altenheim, einen direkten Zugang zu dieser Straße hat. Auf der von Ihnen angesprochenen Straße ist eine solche Einrichtung nicht vorhanden. - Geschwindigkeitsreduzierungen können auch dann angeordnet werden, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Insbesondere muss eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter Dritter erheblich übersteigt. Die Unfalllage ist in diesem Bereich unauffällig. Gefährliche Situationen sind zudem polizeilich nicht registriert. Eine besondere Gefahrenlage ist daher nicht vorhanden. Aus diesen Gründen ist die Anordnung von Tempo 30 derzeit nicht möglich. /, / l Zu 2) Aus der Stellungnahme der’ Polizei’ geht hervor, dass der Begriff des Anliegers nach der Rechtsprechung sehr weit gefasst ist. Anlieger ist vereinfacht gesagt jeder, dessen Fahrtziel ein Grundstück mit Zugang in der gesperrten Straße oder in dem gesperrten Gebiet ist bzw. dessen Fahrt in Verbindung mit einer. dort lebenden Person steht. Selbstverständlich sind auch die Anwohner Anlieger.. Maßgebend ist die gewolite Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Durchfahrverbot für Nichtanlieger sehr schlecht überwacht werden kann, da diese erforderliche Beziehung sehr leicht hergestellt oder auch konstruiert werden kann. Die Beweisführung bei einem Verstoß gegen die Regelung ist schwierig und kaum gerichtsverwertbar möglich. Die Polizei Münster überwacht gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag den Straßenverkehr flächendenkend im gesamten Stadtgebiet. Hierbei werden alle festgestellten Verkehrsverstöße konsequent verfolgt? und geahndet. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen muss eine Schwerpunktsetzung erfolgen. Diese richtet sich vorrangig an einer stetigen Unfallauswertung und priorisiert durch diese Auswertung bereits bekannte Unfallhäufungsstellen. Zudem erfolgt eine Schwerpunktsetzung auf Unfälle, die durch Hauptunfallursachen (z. B. Geschwindigkeit / Alkohol und andere berauschende Mittel / Ablenkung) ausgelöst werden. Eine verstärkte Kontrolltätigkeit ist für den Pleistermühlenweg daher zurzeit nicht gerechtfertigt. Zu 3) Ich habe Ihr Anliegen zu der Beschilderung an den Bauhof weitergeleitet. Die Beschilderung wird zeitnah wieder gerade ausgerichtet. Im Ergebnis sind daher keine zusätzlichen verkehrssichernden Maßnahmen gerechtfertigt. N Acc /‚Amtsleiter
Originalanregung
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AnO/0017/2023 SPD-Fraktion SPD-Fraktlon BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster in der Bezirksvertretung Münster-Ost Am Lohausbach 37 An den 48155 Münster Bezirksbürgermeister Telefon: 0251 624180 des Stadtbezirks Münster-Ost Mobil: 0174 6740536 Herrn Benedikt Spangenberg Ansprechpartner: Vennemannstraße 5 Prof. Dr. Peter Wagner 48157 Münster www.spd-muenster.de 24. August 2023 Anregung der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost Schleichverkehr auf dem Pleistermühlenweg eindämmen! Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost regt an: e Seit der Beseitigung des Linksabbiegers von der Worendorfer Straße in die Mondstraße kommt es vermehrt zu erheblichem Schleichverkehr auf dem Pleistermühlenweg. Die SPD-Fraktion bittet daher um Prüfung und ggf. auch Umsetzung folgender und ggf. weiterer Lösungsvorschläge: o Einführung von Tempo 30 auf dem gesamten Pleistermühlenweg, o regelmäßige polizeiliche Kontrollen des Anliegerverkehrs, o Wiederherrichtung der Beschilderung (Tempolimit, Anliegerverkehr). Begründung: Seit dem Wegfall des Linksabbiegers von der Warendorfer Straße in die Mondstraße ist ein erheblicher Schleichverkehr über den Pleistermühlenweg zu verzeichnen. Insbesondere im Berufsverkehr nutzen viele PKW-Fahrer diese Verbindung als Abkürzung, um von der Warendorfer Straße zur Mondstraße zu gelangen und vice versa. Damit wird in Richtung Mondstraße die recht umständliche und zeitraubende „Schleife“ an der Wa- rendorfer Straße vermieden. Bei dem Pleistermühlenweg handelt es sich indes um eine Anliegerstraße, die solchen Verkehr eigentlich ver- bietet. Die beigefügten Fotos verdeutlichen die Situation im Straßenraum. Insbesondere die Beschilderung an der Einmündung des Pleistermühlenwegs in die Warendorfer Straße erweckt keinen zeitgemäßen Eindruck mehr (schlechte Ausrichtung, schiefer Stand, Nähe zu anderer Beschilderung). Wir bitten daher um Prüfung der oben genannten Lösungsmöglichkeiten und ggf. weiterer Ansätze, die von den Fachleuten in der Stadtverwaltung gesehen werden. \ Besten Dank und freundliche Grüße Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Vennemannstraße 5
- Mondstraße
- Warendorfer Straße
- Pleistermühlenweg
- Am Lohausbach 37
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Details
- Aktenzeichen
- AnO/0017/2023
- Typ
- Anregung in der BV Ost
- Datum
- 25.08.2023
- Erstellt
- 25.08.2023 14:55