Mandari Insight

AnO/0017/2023

Schleichverkehr auf dem Pleistermühlenweg eindämmen

Anregung in der BV Ost 25.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 21.03.2024, TOP 9.4

Stellungnahme zur Anregung AnO/0017/2023

· application/pdf

Ansehen

Originalanregung

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zur Anregung AnO/0017/2023

3426 Zeichen

32.12.0014 29.01.2024
Frau Grüber 3283

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Rı
Bezirksverwaltung Ost

06. Feb, 20

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.22

hienweg eindämmer

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie der Schleichverkehr auf dem
Pleistermühlenweg eingedämmt werden kann. Im Einzelnen wurde Folgendes angeregt:

1.) Die Geschwindigkeit auf dem Pleistermühlenweg von der Warendorfer Straße bis hin
zu der Eisenbahnbrücke auf 30 km/h zu begrenzen.

2.) Verstärkte Polizeikontrollen des Anliegerverkehrs durchzuführen.

3.) Das Verkehrszeichen Tempo 50, Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit
dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) begradigen.

Zu 1)

Zurzeit gilt auf dem Pleistermühlenweg. von der Warendorfer Straße bis zu der
Eisenbahnbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO) können Temporeduzierungen auf 30 km/h erfolgen, wenn
eine soziale Einrichtung, wie eine Schule, eine Kita oder ein Altenheim, einen direkten Zugang
zu dieser Straße hat. Auf der von Ihnen angesprochenen Straße ist eine solche Einrichtung
nicht vorhanden. -

Geschwindigkeitsreduzierungen können auch dann angeordnet werden, wenn die
Verkehrssicherheit gefährdet ist. Insbesondere muss eine Gefahrenlage bestehen, die das
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter Dritter erheblich übersteigt. Die
Unfalllage ist in diesem Bereich unauffällig. Gefährliche Situationen sind zudem polizeilich
nicht registriert. Eine besondere Gefahrenlage ist daher nicht vorhanden. Aus diesen Gründen
ist die Anordnung von Tempo 30 derzeit nicht möglich.

/,
/

l

Zu 2)

Aus der Stellungnahme der’ Polizei’ geht hervor, dass der Begriff des Anliegers nach der
Rechtsprechung sehr weit gefasst ist. Anlieger ist vereinfacht gesagt jeder, dessen Fahrtziel
ein Grundstück mit Zugang in der gesperrten Straße oder in dem gesperrten Gebiet ist bzw.
dessen Fahrt in Verbindung mit einer. dort lebenden Person steht. Selbstverständlich sind auch
die Anwohner Anlieger.. Maßgebend ist die gewolite Beziehung zu einem Anlieger oder
Anliegergrundstück. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Durchfahrverbot für Nichtanlieger
sehr schlecht überwacht werden kann, da diese erforderliche Beziehung sehr leicht hergestellt
oder auch konstruiert werden kann. Die Beweisführung bei einem Verstoß gegen die Regelung
ist schwierig und kaum gerichtsverwertbar möglich.

Die Polizei Münster überwacht gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag den Straßenverkehr
flächendenkend im gesamten Stadtgebiet. Hierbei werden alle festgestellten
Verkehrsverstöße konsequent verfolgt? und geahndet. Im Rahmen der zur Verfügung
stehenden personellen Ressourcen muss eine Schwerpunktsetzung erfolgen. Diese richtet
sich vorrangig an einer stetigen Unfallauswertung und priorisiert durch diese Auswertung
bereits bekannte Unfallhäufungsstellen. Zudem erfolgt eine Schwerpunktsetzung auf Unfälle,
die durch Hauptunfallursachen (z. B. Geschwindigkeit / Alkohol und andere berauschende
Mittel / Ablenkung) ausgelöst werden. Eine verstärkte Kontrolltätigkeit ist für den
Pleistermühlenweg daher zurzeit nicht gerechtfertigt.

Zu 3)

Ich habe Ihr Anliegen zu der Beschilderung an den Bauhof weitergeleitet. Die Beschilderung
wird zeitnah wieder gerade ausgerichtet.

Im Ergebnis sind daher keine zusätzlichen verkehrssichernden Maßnahmen gerechtfertigt.

N Acc
/‚Amtsleiter

Originalanregung

2219 Zeichen

AnO/0017/2023

SPD-Fraktion

SPD-Fraktlon BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster in der Bezirksvertretung Münster-Ost
Am Lohausbach 37

An den 48155 Münster

Bezirksbürgermeister Telefon: 0251 624180

des Stadtbezirks Münster-Ost Mobil: 0174 6740536

Herrn Benedikt Spangenberg Ansprechpartner:

Vennemannstraße 5 Prof. Dr. Peter Wagner

48157 Münster

www.spd-muenster.de

24. August 2023

Anregung der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost

Schleichverkehr auf dem Pleistermühlenweg eindämmen!
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost regt an:

e Seit der Beseitigung des Linksabbiegers von der Worendorfer Straße in die Mondstraße kommt es vermehrt
zu erheblichem Schleichverkehr auf dem Pleistermühlenweg. Die SPD-Fraktion bittet daher um Prüfung und
ggf. auch Umsetzung folgender und ggf. weiterer Lösungsvorschläge:

o Einführung von Tempo 30 auf dem gesamten Pleistermühlenweg,
o regelmäßige polizeiliche Kontrollen des Anliegerverkehrs,

o  Wiederherrichtung der Beschilderung (Tempolimit, Anliegerverkehr).

Begründung:

Seit dem Wegfall des Linksabbiegers von der Warendorfer Straße in die Mondstraße ist ein erheblicher
Schleichverkehr über den Pleistermühlenweg zu verzeichnen. Insbesondere im Berufsverkehr nutzen viele
PKW-Fahrer diese Verbindung als Abkürzung, um von der Warendorfer Straße zur Mondstraße zu gelangen und
vice versa. Damit wird in Richtung Mondstraße die recht umständliche und zeitraubende „Schleife“ an der Wa-
rendorfer Straße vermieden.

Bei dem Pleistermühlenweg handelt es sich indes um eine Anliegerstraße, die solchen Verkehr eigentlich ver-
bietet. Die beigefügten Fotos verdeutlichen die Situation im Straßenraum. Insbesondere die Beschilderung an

der Einmündung des Pleistermühlenwegs in die Warendorfer Straße erweckt keinen zeitgemäßen Eindruck
mehr (schlechte Ausrichtung, schiefer Stand, Nähe zu anderer Beschilderung).

Wir bitten daher um Prüfung der oben genannten Lösungsmöglichkeiten und ggf. weiterer Ansätze, die von den
Fachleuten in der Stadtverwaltung gesehen werden. \

Besten Dank und freundliche Grüße
Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)

Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 9.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Vennemannstraße 5
  • Mondstraße
  • Warendorfer Straße
  • Pleistermühlenweg
  • Am Lohausbach 37

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnO/0017/2023
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
25.08.2023
Erstellt
25.08.2023 14:55