1189/2023
Qualitätssicherung an Schulen im Stadtbezirk Nippes
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4383 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/400/2 Vorlagen-Nummer 1189/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 Qualitätssicherung an Schulen im Stadtbezirk Nippes - Anfrage der Grünen zur Sitzung am 16.03.2023 - AN/0362/2023 Text der Anfrage Aufgrund verschiedener Meldungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Medien über ausfallenden Schwimmunterricht, mangelhafte sanitäre Zustände und Herausforderun- gen bei der Essensversorgung angesichts einer Ausdehnung der Unterrichtszeit fragen wir die Verwaltung: 1. Ist der Schwimmunterricht für alle Schüler und Schülerinnen aus Nippes gesichert und falls nein, wie gedenkt die Verwaltung, für ausreichende Kapazitäten für Schwimmunter- richt zu sorgen? 2. Sind der Verwaltung Klagen der Schulen im Stadtbezirk über die Toilettensituation be- kannt und falls ja, was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um zeitnah Abhilfe zu schaffen? 3. In welcher Weise werden die Schulen in Nippes mit Essen versorgt und inwieweit kommen hierbei auch soziale Kriterien zum Tragen? 4. In welcher Weise sind die hiesigen Schulen beziehungsweise Schulkonferenzen an der Art und Weise beteiligt, wie Essen beschafft wird? 5. Welche Beschaffungs- und Gesundheitskriterien gelten für das Essen an den Schulen im Stadtbezirk Nippes? Antwort der Verwaltung Zu 1) Aufgrund der Corona-Pandemie wurden nunmehr 3 Schuljahre Corona-konforme Konzep- te im Schulschwimmen umgesetzt. Somit konnte das Schulschwimmen zumeist sicherge- stellt werden. Dies hatte jedoch zur Folge, dass zeitweise zugewiesene Wasserzeiten in Badzeiten umgewandelt werden mussten. D. h. in den zugewiesenen Zeiten waren Um- kleide- und Fönzeiten inbegriffen. Somit wurde die tatsächliche Wasserzeit erheblich re- duziert. Aufgrund dessen wurde das Schulnutzungskontingent in den Schwimmbädern der KölnBäder GmbH bereits mit Beginn der Corona-Pandemie erheblich erweitert. Zwischenzeitlich sind keine Coronaschutzmaßnahmen mehr erforderlich. Somit kann ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Rückkehr zum regulären Schulschwimmen erfolgen. Das erweiterte Schulnutzungskontingent konnte bei der KölnBäder GmbH weiterhin angemietet werden. Eine weitere Erhöhung der bedarfsgerechten Zuweisung von Wasserzeiten an die Schulen ist somit möglich. 2 Zu 2) Einzelne Schadensmeldungen werden im Rahmen der Betreiberverantwortung behoben. Darüber hinaus sind keine mangelhaften Zustände bekannt. Derzeit vorbereitet wird eine Maßnahme an der KGS Bülowstr. 90. Hier ist die Anzahl der Toiletten für Lehrkräfte und OGS-Personal gering. Die Situation soll durch den Umbau ei- ner derzeit dauerhaft gesperrten Toilette verbessert werden. Zu 3) Das Mittagessen an den Schulen der Stadt Köln wird bei Schulen mit offenem Ganztag durch die Trägervereine organisiert und bei Schulen mit gebundenem Ganztag ebenfalls über Trägervereine sichergestellt oder alternativ seitens des Schulträgers im Rahmen ei- ner Ausschreibung an externe Cateringunternehmen vergeben. Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, können die Kosten für das gemeinsame Mittagessen übernommen werden. Zu 4) Bei der Vergabe der Verpflegungsdienstleistung an Cateringunternehmen werden die Un- terlagen individuell mit den Schulen erstellt. Zum Beispiel sind die Schulen beim Leis- tungsverzeichnis, bei der Anzahl der Menülinien, bei dem gewünschten Kiosksortiment und beim gewünschten Bestell- und Abrechnungsverfahren involviert. Darüber hinaus ha- ben die Schulen die Möglichkeit im Kriterienkatalog Kriterien und deren Gewichtung fest- zulegen. Die Kriterien umfassen das Speisen- und Getränkeangebot, die Akzeptanzsteige- rung sowie das Preiskriterium. Zu 5) Als Kriterium für das Mittagessen an den Schulen der Stadt Köln wird der "DGE- Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen" von der Deutschen Gesellschaft für Er- nährung e.V. (DGE) berücksichtigt. Sofern die Verpflegungsleistung durch die Stadt Köln öffentlich ausgeschrieben wird, sind die DGE-Qualitätsstandards verbindlich vereinbart und ein Kriterium bei der Auswertung der Ausschreibung. Der DGE-Qualitätsstandard ba- siert auf der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage und beschreibt die Kriterien für eine optimale und gesundheitsfördernde Verpflegung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1189/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.05.2023
- Erstellt
- 07.04.2023 18:38