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0420/2024

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 02.02.2024

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Anlage 1 Aufwand 2023

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlung 2023

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand 2023

8893 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. übl.. 
/ 
apl..
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 4.300.000,00 €
1.840.000,00 €
1201 13 
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
14
Bilanzielle 
Abschreibung
Die Rheinenergie hat bei den bestehenden Verträge mit der Stadt Köln 
die Energiepreise für 2023 deutlich erhöht. Dies betrifft zum einen den 
Energieeinsatz im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages 
„Beleuchtete Stadt" und zum anderen die laufenden Energiekosten für 
die Lichtsignalanlagen. Darüber hinaus sind auf Jahressicht die 
Abschreibungen für die Lichtsignalanlagen deutlich höher als geplant. 
Es konnte eine größere Anzahl von Lichtsignalanlagen als vorgesehen 
erneuert und in Betrieb genommen werden. 
Der Mehrbedarf kann innerhalb des Budgets von Dez. III durch 
entsprechende Minderaufwendungen gedeckt werden. 
2.200.000,00 €
900.000,00 €
3.040.000,00 €
1201
1202
13 
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
16
Sonstige ordentl.. 
Aufwendungen
14
Bilanzielle 
Abschreibung
Dez. III/
64
2 üpl. 113.558,21 €
213.544,36 €
0415 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Es ergeben sich zahlungswirksam Mehraufwendungen im Bereich 
Lehrkräfte der Rheinischen Musikschule in Höhe von 213.544,36 €. Im 
Jahr 2023 wurden neue Unterrichtsangebote, insbesondere in den 
Stadtteilen Kalk und Chorweiler durchgeführt und zahlreiche 
festangestellte Lehrkräfte mussten auf Grund der bewilligten Elternzeit 
oder krankheitsbedingt durch Honorarkräfte vertreten werden. Zudem 
kommt es durch Nebenkostennachzahlungen für das Jahr 2022 zu 
einem Mehrbedarf an zahlungswirksamen Mietaufwendungen in Höhe 
von 113.558,21€
327.102,57 € 0415 4
Öffentl. Rechtl. 
Leistungsentgelte
Dez. IV/
40
über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Seite 2
Fach-
dezernat
Nr. übl.. 
/ 
apl..
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung 
3 üpl. 5.245.075,12 €
1.754.924,88 €
0603 15
Transfer auf-
wendungen
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Die Betriebskostenzahlungen an die freien Träger der 
Kindertagesbetreuung und die Tagespflegepersonen sind in den letzten 
Jahren kontinuierlich gestiegen (noch nicht abgeschlossener Ausbau 
von Kinderbetreuungsplätzen -rechtl. Verpflichtung). Zum Zeitpunkt der 
Planung der Betriebskosten für 2023 (Anfang 2022) lagen noch nicht 
alle Planungsparameter vor. Unerwartet hohe Rückzahlungen von 
Zuwendungen resultieren aus Trägerrückzahlungen von 
Biligkeltsleistungen aus dem Alltagshelferprogramm sowie nicht 
verwendeten Mitteln der Energiekostenzuschüsse an 
Tagespflegepersonen, die an den LVR erstattet werden müssen.
7.000.000,00 € 1601 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. IV/
51
4 üpl. 850.083,00 € 0402 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 28. November 2023 
(2984/2023) die Verwendung der Mittel aus dem 
Renovierungsprogramm für Maßnahmen im Museum Ludwig. Der 
Finanzausschuss hat am 04. Dezember 2023 die Freigabe der Mittel 
beschlossen. 
850.083,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez VII/
4511
5 üpl. 50.000,00 €
70.065,00 €
32.500,00 €
0701 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
15
Transferauf-
wendungen
Der Rat hat mit der Vorlage 4117/2022 die Verteilung der Finanzmittel 
für 2023 aus dem Integrationsbudget beschlossen. Ein Teil der Mittel 
soll im Teilplan 0701- Gesundheitsdienste in Höhe von 152.656€ 
überplanmäßig für interkulturelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt 
werden.
152.565,00 € 0504 15 
Transferauf-
wendungen
Dez. V/
53
6 üpl. 175.000,00 € 0403 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Beim Römisch-Germanischen Museum (RGM) ergaben sich 
Mehrbedarfe in Höhe von 175.00,00€ im Bereich Energie, Wasser und 
Abwasser aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen. 
175.000,00 € 0413 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII/
4512

Seite 3
Fach-
dezernat
Nr. übl.. 
/ 
apl..
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung 
7. üpl. 14.975,80 € 1501 15
Transfer-
aufwenden
Die e.E. Veranstaltungszentrum der Stadt Köln erhält aus dem 
Haushalt regelmäßig eine Schuldendiensterstattung für die 
Finanzierung von Großmaßnahmen, deren Volumen die Finanzkraft der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung übersteigt. Um die drei zu 
unterschiedlichen Zeitpunkten in 2023 auslaufenden Darlehen zu 
einem zusammenfassen zu können, wurde für die beiden anderen bis 
zu diesem Zeitpunkt in 2023 eine Zwischenfinanzierung vereinbart. Für 
diese Zwischenfinanzierung fällt ein Schuldendienst an, der den Hpl. 
Ansatz 2023 um 14.975,80 € übersteigt.
14.975,80 € 1003 19
Finanzerträge
Dez. II/
II-2
8. üpl. 383.667,90 € 0109 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Nach Abschluss der Jahresrechnung 2021 stellte sich heraus, dass die 
von der AWB und der StEB gezahlten Abschlagszahlungen zu hoch 
waren. 
Der daraus resultierende Erstattungsanspruch der AWB beläuft sich 
auf 226.835,62 € und der der StEB auf 156.832,28 €. 
Insgesamt ergibt sich daraus ein Mehrbedarf in Höhe von 383.667,90 € 
im Haushaltsjahr 2023.
350.075,36 €
33.592,54 €
1601
0109
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
6
Kostener
stattungen und - 
Umlage
Dez. II/
21
9. üpl. 110.000,00 € 1002 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege saniert  die 
Bronzeskulpturen "Wallraf & Richartz" vor dem MAKK. Die Kosten 
werden auf 187.000 € geschätzt. Davon werden Kosten in Höhe von 
77.000 € aus dem Budget für Denkmalschutz- und pflege gedeckt. Die 
übrigen Kosten in Höhe von 110.000 € werden aus veranschlagten 
Mitteln für bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von 
Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler aus der KFA 2023 finanziert 
(3612/2023).  
110.000,00 € 1002 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VI/
48

Seite 4
Fach-
dezernat
Nr. übl.. 
/ 
apl..
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung 
10 üpl. 6.813.531,13 € 0301 16
Sonstige ordentl.. 
Aufwendungen
Es besteht ein Fehlbedarf im Bereich der Schulmieten von rd. 14,7 
Mio.€. Der Fehlbedarf ist auf die Erhöhung der 
Flächenverrechnungspreise (FVP) seitens der Gebäudewirtschaft im 
Jahr 2023 zurückzuführen. Weitere Gründe sind u.a. Nachforderungen 
auf Mietzahlungen aus Vormonaten oder Jahren sowie 
Neuanmietungen z.B. von Containern. 
Der aktuell prognostizierte Mietfehlbedarf von rd. 14,7 Mio. € kann 
durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von 
insgesamt 7.850.754,93€ bei anderen Aufwandpositionen auf einen 
Betrag von 6.813.531,13€ reduziert werden. 
6.813.531,13 € 1601 16
Sonstige ordentl.. 
Aufwendungen
Dez. IV/
400/61
11 üpl. 41.500,00 €
8.500,00 €
0412 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Die Mehraufwendungen ergeben sich durch die gestiegenen 
Energiekosten, Nachzahlungen von Heiz- und Betriebskisten an das 
Amt für Liegenschaft, Vermessung und Kataster, Honorarzahlungen, 
Mietzahlungen sowie für Mehraufwendungen für die 
Künstlersozialkassen und Telefonkosten.
50.000,00 € 0412 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. VII/
4101
12 üpl. 40.000,00 € 0504 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Im Haushaltsjahr 2022 waren Mittel für die Erstellung einer Studie zur 
Erhebung der Lebenssituation wohnungs- und obdachloser Menschen 
in Köln veranschlagt worden. Die Erhebung erstreckt sich über mehrere 
Jahre, so dass die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und 
Sozialplanung (Giss e.V.) im Jahr 2022 nur einen Teilbetrag  und in 
Folge einen Betrag in 2023 in Rechnung stellte. 
40.000,00 € 0501 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. V/
50
13 üpl. 803.000,00 €
130.000,00 €
0207 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Die Kosten für die Herstellung von Bundespersonalausweisen und 
Reisepässen sowie die Aus- und Fortbildungskosten in Bezug auf die 
Einführung der Software VOIS MESO sind höher ausgefallen als 
ursprünglich geplant. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind bis zum 
Jahresende nicht mehr auskömmlich. Die sachliche und zeitliche 
Unabweisbarkeit ist durch die zugrundeliegende rechtliche 
Verpflichtung und die Fortführung des Dienstbetriebes in den 
verschiedenen Fachbereichen (Kundenzentren, Einwohnerwesen, 
Wahlen) gegeben.
750.000,00 €
183.000,00 €
0106 04
Öffentl. Rechtl. 
Leistungsentgelte
06
Kostener-
stattungen und
-
U
mlagen
Dez. I/
34

Anlage 2 Auszahlung 2023

2340 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 1.755.000,00 € 1601 10
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanzanlagen
Gemäß der. Vereinbarung in den Nord-Süd-
Stadtbahnverträgen zwischen der Stadt Köln und 
der KVB vom 17.07.2002 bzw. 22.02.2006 wurde 
festgelegt, dass die Stadt Köln der KVB alle im 
Zusammenhang mit der Durchführung des 
Projektes "Nord-Süd-Stadtbahn 1. und 2. 
Baustufe" entstehenden finanziellen 
Verpflichtungen ausgleicht. 
1.755.000,00 € 1601 10
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanzanlagen
Dez.II/
II-2
2 apl. 1.195.363,00 €
171.500,00 €
0416 11
Auszahlung von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
8
Auzahlungen für 
Baumaßnahmen
Das Kulturraummanagement wurde erst im 
August 2022 organisatorisch eingerichtet, sodass 
für die Haushaltsplanung 2023/2024 die 
Finanzstelle vom Kulturamt berücksichtigt wurde. 
Die Mittel sind daher aus finanzstatistischen 
Gründen umzuschichten. Die Deckung erfolgt 
durch entsprechende 
Minderauszahlungsermächtigungen.
1.195.363,00 €
171.500,00 €
0416 11
Auszahlung von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
8
Auzahlungen für 
Baumaßnahmen
Dez. VII/
VII-5
3 apl. 353.430,00 € 0507 8
Auszahlungen für 
Baumaßnahmen
Für die Umsetzung des Planungsbeschlusses der 
BV 1 vom 23.11.2023 - Sanierung Bürgerzentrum 
Deutz (3475/2023) entstehen Mehrauszahlungen. 
353.430,00 € 1401 11
Auszahlungen von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
Dez. V/
506
über- und außerplanmäßige Auszahlungen - 2023 Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.

Seite 2
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen - 2023 Deckung 
4 üpl. 94.880,00 € 0903 7
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Grundstücken und 
Gebäuden
Gemäß Beschluss des Umlegungsausschusses 
vom 29.08.2023 ist für die Umlegung ein 
Geldausgleich von insgesamt 133.040 € zu 
zahlen.  
Das Budget für das Haushaltjahr 2023 i.H.v. 1,2 
Mio.€ ist durch die geplanten Umlegungssachen 
bis auf 38.160 € ausgeschöpft.
94.880,00 € 0108 7
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Grundstücken und 
Gebäuden
Dez. VIII/
23

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 02.02.2024 
 0420/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.02.2024 
Rat 06.02.2024 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der 
Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0420/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
02.02.2024
Erstellt
25.01.2024 17:28