0420/2024
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 1 Aufwand 2023
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. übl.. / apl.. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 4.300.000,00 € 1.840.000,00 € 1201 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibung Die Rheinenergie hat bei den bestehenden Verträge mit der Stadt Köln die Energiepreise für 2023 deutlich erhöht. Dies betrifft zum einen den Energieeinsatz im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages „Beleuchtete Stadt" und zum anderen die laufenden Energiekosten für die Lichtsignalanlagen. Darüber hinaus sind auf Jahressicht die Abschreibungen für die Lichtsignalanlagen deutlich höher als geplant. Es konnte eine größere Anzahl von Lichtsignalanlagen als vorgesehen erneuert und in Betrieb genommen werden. Der Mehrbedarf kann innerhalb des Budgets von Dez. III durch entsprechende Minderaufwendungen gedeckt werden. 2.200.000,00 € 900.000,00 € 3.040.000,00 € 1201 1202 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16 Sonstige ordentl.. Aufwendungen 14 Bilanzielle Abschreibung Dez. III/ 64 2 üpl. 113.558,21 € 213.544,36 € 0415 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Es ergeben sich zahlungswirksam Mehraufwendungen im Bereich Lehrkräfte der Rheinischen Musikschule in Höhe von 213.544,36 €. Im Jahr 2023 wurden neue Unterrichtsangebote, insbesondere in den Stadtteilen Kalk und Chorweiler durchgeführt und zahlreiche festangestellte Lehrkräfte mussten auf Grund der bewilligten Elternzeit oder krankheitsbedingt durch Honorarkräfte vertreten werden. Zudem kommt es durch Nebenkostennachzahlungen für das Jahr 2022 zu einem Mehrbedarf an zahlungswirksamen Mietaufwendungen in Höhe von 113.558,21€ 327.102,57 € 0415 4 Öffentl. Rechtl. Leistungsentgelte Dez. IV/ 40 über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 Fach- dezernat Nr. übl.. / apl.. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung 3 üpl. 5.245.075,12 € 1.754.924,88 € 0603 15 Transfer auf- wendungen 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Die Betriebskostenzahlungen an die freien Träger der Kindertagesbetreuung und die Tagespflegepersonen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (noch nicht abgeschlossener Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen -rechtl. Verpflichtung). Zum Zeitpunkt der Planung der Betriebskosten für 2023 (Anfang 2022) lagen noch nicht alle Planungsparameter vor. Unerwartet hohe Rückzahlungen von Zuwendungen resultieren aus Trägerrückzahlungen von Biligkeltsleistungen aus dem Alltagshelferprogramm sowie nicht verwendeten Mitteln der Energiekostenzuschüsse an Tagespflegepersonen, die an den LVR erstattet werden müssen. 7.000.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. IV/ 51 4 üpl. 850.083,00 € 0402 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 28. November 2023 (2984/2023) die Verwendung der Mittel aus dem Renovierungsprogramm für Maßnahmen im Museum Ludwig. Der Finanzausschuss hat am 04. Dezember 2023 die Freigabe der Mittel beschlossen. 850.083,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez VII/ 4511 5 üpl. 50.000,00 € 70.065,00 € 32.500,00 € 0701 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15 Transferauf- wendungen Der Rat hat mit der Vorlage 4117/2022 die Verteilung der Finanzmittel für 2023 aus dem Integrationsbudget beschlossen. Ein Teil der Mittel soll im Teilplan 0701- Gesundheitsdienste in Höhe von 152.656€ überplanmäßig für interkulturelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. 152.565,00 € 0504 15 Transferauf- wendungen Dez. V/ 53 6 üpl. 175.000,00 € 0403 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Beim Römisch-Germanischen Museum (RGM) ergaben sich Mehrbedarfe in Höhe von 175.00,00€ im Bereich Energie, Wasser und Abwasser aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen. 175.000,00 € 0413 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII/ 4512 Seite 3 Fach- dezernat Nr. übl.. / apl.. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung 7. üpl. 14.975,80 € 1501 15 Transfer- aufwenden Die e.E. Veranstaltungszentrum der Stadt Köln erhält aus dem Haushalt regelmäßig eine Schuldendiensterstattung für die Finanzierung von Großmaßnahmen, deren Volumen die Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung übersteigt. Um die drei zu unterschiedlichen Zeitpunkten in 2023 auslaufenden Darlehen zu einem zusammenfassen zu können, wurde für die beiden anderen bis zu diesem Zeitpunkt in 2023 eine Zwischenfinanzierung vereinbart. Für diese Zwischenfinanzierung fällt ein Schuldendienst an, der den Hpl. Ansatz 2023 um 14.975,80 € übersteigt. 14.975,80 € 1003 19 Finanzerträge Dez. II/ II-2 8. üpl. 383.667,90 € 0109 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Nach Abschluss der Jahresrechnung 2021 stellte sich heraus, dass die von der AWB und der StEB gezahlten Abschlagszahlungen zu hoch waren. Der daraus resultierende Erstattungsanspruch der AWB beläuft sich auf 226.835,62 € und der der StEB auf 156.832,28 €. Insgesamt ergibt sich daraus ein Mehrbedarf in Höhe von 383.667,90 € im Haushaltsjahr 2023. 350.075,36 € 33.592,54 € 1601 0109 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen 6 Kostener stattungen und - Umlage Dez. II/ 21 9. üpl. 110.000,00 € 1002 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege saniert die Bronzeskulpturen "Wallraf & Richartz" vor dem MAKK. Die Kosten werden auf 187.000 € geschätzt. Davon werden Kosten in Höhe von 77.000 € aus dem Budget für Denkmalschutz- und pflege gedeckt. Die übrigen Kosten in Höhe von 110.000 € werden aus veranschlagten Mitteln für bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler aus der KFA 2023 finanziert (3612/2023). 110.000,00 € 1002 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VI/ 48 Seite 4 Fach- dezernat Nr. übl.. / apl.. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung 10 üpl. 6.813.531,13 € 0301 16 Sonstige ordentl.. Aufwendungen Es besteht ein Fehlbedarf im Bereich der Schulmieten von rd. 14,7 Mio.€. Der Fehlbedarf ist auf die Erhöhung der Flächenverrechnungspreise (FVP) seitens der Gebäudewirtschaft im Jahr 2023 zurückzuführen. Weitere Gründe sind u.a. Nachforderungen auf Mietzahlungen aus Vormonaten oder Jahren sowie Neuanmietungen z.B. von Containern. Der aktuell prognostizierte Mietfehlbedarf von rd. 14,7 Mio. € kann durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 7.850.754,93€ bei anderen Aufwandpositionen auf einen Betrag von 6.813.531,13€ reduziert werden. 6.813.531,13 € 1601 16 Sonstige ordentl.. Aufwendungen Dez. IV/ 400/61 11 üpl. 41.500,00 € 8.500,00 € 0412 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Die Mehraufwendungen ergeben sich durch die gestiegenen Energiekosten, Nachzahlungen von Heiz- und Betriebskisten an das Amt für Liegenschaft, Vermessung und Kataster, Honorarzahlungen, Mietzahlungen sowie für Mehraufwendungen für die Künstlersozialkassen und Telefonkosten. 50.000,00 € 0412 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. VII/ 4101 12 üpl. 40.000,00 € 0504 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Haushaltsjahr 2022 waren Mittel für die Erstellung einer Studie zur Erhebung der Lebenssituation wohnungs- und obdachloser Menschen in Köln veranschlagt worden. Die Erhebung erstreckt sich über mehrere Jahre, so dass die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (Giss e.V.) im Jahr 2022 nur einen Teilbetrag und in Folge einen Betrag in 2023 in Rechnung stellte. 40.000,00 € 0501 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. V/ 50 13 üpl. 803.000,00 € 130.000,00 € 0207 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Die Kosten für die Herstellung von Bundespersonalausweisen und Reisepässen sowie die Aus- und Fortbildungskosten in Bezug auf die Einführung der Software VOIS MESO sind höher ausgefallen als ursprünglich geplant. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind bis zum Jahresende nicht mehr auskömmlich. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist durch die zugrundeliegende rechtliche Verpflichtung und die Fortführung des Dienstbetriebes in den verschiedenen Fachbereichen (Kundenzentren, Einwohnerwesen, Wahlen) gegeben. 750.000,00 € 183.000,00 € 0106 04 Öffentl. Rechtl. Leistungsentgelte 06 Kostener- stattungen und - U mlagen Dez. I/ 34
Anlage 2 Auszahlung 2023
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 1.755.000,00 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Gemäß der. Vereinbarung in den Nord-Süd- Stadtbahnverträgen zwischen der Stadt Köln und der KVB vom 17.07.2002 bzw. 22.02.2006 wurde festgelegt, dass die Stadt Köln der KVB alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes "Nord-Süd-Stadtbahn 1. und 2. Baustufe" entstehenden finanziellen Verpflichtungen ausgleicht. 1.755.000,00 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Dez.II/ II-2 2 apl. 1.195.363,00 € 171.500,00 € 0416 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 8 Auzahlungen für Baumaßnahmen Das Kulturraummanagement wurde erst im August 2022 organisatorisch eingerichtet, sodass für die Haushaltsplanung 2023/2024 die Finanzstelle vom Kulturamt berücksichtigt wurde. Die Mittel sind daher aus finanzstatistischen Gründen umzuschichten. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungsermächtigungen. 1.195.363,00 € 171.500,00 € 0416 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 8 Auzahlungen für Baumaßnahmen Dez. VII/ VII-5 3 apl. 353.430,00 € 0507 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen Für die Umsetzung des Planungsbeschlusses der BV 1 vom 23.11.2023 - Sanierung Bürgerzentrum Deutz (3475/2023) entstehen Mehrauszahlungen. 353.430,00 € 1401 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Dez. V/ 506 über- und außerplanmäßige Auszahlungen - 2023 Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen - 2023 Deckung 4 üpl. 94.880,00 € 0903 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Gemäß Beschluss des Umlegungsausschusses vom 29.08.2023 ist für die Umlegung ein Geldausgleich von insgesamt 133.040 € zu zahlen. Das Budget für das Haushaltjahr 2023 i.H.v. 1,2 Mio.€ ist durch die geplanten Umlegungssachen bis auf 38.160 € ausgeschöpft. 94.880,00 € 0108 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Dez. VIII/ 23
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 02.02.2024 0420/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.02.2024 Rat 06.02.2024 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0420/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 02.02.2024
- Erstellt
- 25.01.2024 17:28