1173/2017
Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
7669 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 1173/2017 Freigabedatum 5.7.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungs- abschnitt 13 der ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main die in der Anlage 5 beigefügte Stellungnahme mit der Ergänzung in der Anlage 10 abzugeben. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Vorhaben Die DB Netz AG beabsichtigt den Ausbau der Bahnstrecke zwischen den Abzweigen Gummersba- cher Straße und Steinstraße. Hierbei handelt es sich um den noch fehlenden Teil der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main. Die Neubaustrecke Köln – Rhein/Main ist zum Fahrplanwechsel 2002 in Betrieb genommen worden. Sie endet bisher im Knoten Köln am Abzweig Köln-Porz-Steinstraße. Da hier alle Verkehre aus bzw. in Richtung Köln-Hauptbahnhof und dem Bahnhof Köln-Deutz gebün- delt werden, ist ein zweigleisiger Ausbau vorgesehen. In einem ersten Schritt soll der Ausbau zu- nächst vom Abzweig Gummersbacher Straße bis östlich des Abzweigs Flughafen erfolgen. Durch die zusätzlichen Gleise und ein Überwerfungsbauwerk im Bereich des ehemaligen Güterbahn- hofs Köln-Kalk wird die Kapazität der Strecke erhöht, wodurch zusätzliche Zugverbindungen möglich werden. Zudem können nach dem Ausbau bisher nicht mögliche parallele Fahrten zu bzw. von den Haltepunkten Deutz-Tief und Deutz-Hoch durchgeführt werden. Auch dies erhöht die Leistungsfähig- keit der Strecke. Güter-, Nah- und Fernverkehr könne störungsfreier verlaufen. Die Strecke vom Abzweig Gummersbacher Straße bis Höhe Rather Straße ist in drei Planfeststel- lungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die Planfeststellungabschnitte 11, 12 und 13. Der PFA 13 „Köln-Vingst“, der Gegenstand dieses Verfahrens ist, beginnt ca. 200 m östlich der Ei- senbahnüberführung Vingster Ring und endet auf Höhe der Rather Straße. Die hier vordringlich ge- planten baulichen Maßnahmen enden hinter dem Ende der Eisenbahnüberführung des Abzweigs in die Flughafenschleife (Strecke 2651) in Höhe des nördlichen Wendehammers der August-Horch- Straße bzw. 200 m vor dem S-Bahn-Haltepunkt Köln-Airport-Businesspark. Der weiter gehende Aus- bau bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts bzw. bis zum Ende der Ausbaustrecke, dem Ab- zweig Steinstraße und die hierfür erforderlichen Planfeststellungen, werden zeitlich später erfolgen. Der PFA 13 wurde in Form der Ursprungsplanung bereits am 29.11.1996 vom Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellt und durch 7 folgende Planänderungsverfahren modifiziert. Die bisherigen Planände- rungen betrafen im Wesentlichen die Einbindung des Haltepunkts Airport Businesspark in die Pla- nung, Änderungen des Entwässerungskonzepts und des Landschaftspflegerischen Begleitplans. In diesem 8. Planänderungsverfahren sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass als 1. Schritt ein Ausbau bis zum Abzweig Flughafen möglich wird. Westlich der Eisenbahnüberführung über die Autobahn A 4 sollen die geplanten neuen Gleise in die Strecken 2691 und 2651 eingefädelt werden. Diese Änderung dient als Provisorium bis zur endgültigen Anbindung der zwei zusätzlichen Gleise an die Neubaustrecke (d. h. bis zum vollständigen Ausbau bis zum Abzweig Steinstraße). Zu- dem sind zusätzliche Entwässerungsgräben entlang der Strecke vorgesehen. Der Landschaftspflege- rische Begleitplan und der Artenschutzbeitrag wurden überarbeitet bzw. neu erstellt. Auf der Ostseite der Gleistrasse ist auf rd. 580 m Länge entlang der Kleingartengartenanlage bis zur Autobahn A 4 eine bereits realisierte Lärmschutzwand Gegenstand der Planfeststellung. Zusätzlich besteht nach dem Ergebnis des 2012 überarbeiteten Schallgutachtens (Zusammenfassung s. Anlage 4) für die Wohngebäude Alter Deutzer Postweg 11-77 wie bereits im Rahmen der ursprünglichen Pla- nung Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Der räumliche Bereich, der von der 8. Planänderung umfasst ist, ist auf dem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt. Eine von der Vorhabenträgerin erstellte Übersicht über das Gesamtprojekt (also auch zu den selbstständigen Planfeststellungsabschnitten 11 und 12, die in kurzer Folge ebenfalls zur 3 Planänderung bzw. Planfeststellung anstehen) ist als Anlage 2 beigefügt. Die Einzelheiten zum kon- kreten Vorhaben finden sich in dem Erläuterungsbericht (Anlage 3). Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des Planfeststel- lungsbeschlusses beantragt. Von der Bezirksregierung Köln, die im Auftrag des Eisenbahn- Bundesamtes das Anhörungsverfahren nach § 72 VwVfG durchführt, wurden die Antragsunterlagen mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 19.04.2017 (Ende der Einwendungsfrist) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertreten- den Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 05.04.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Stellungnahme Die Maßnahme ist als Verbesserung der Bah ninfrastruktur in Köln deutlich zu begr üßen. Hierdurch wird die Leistungsfähigkeit einer zentralen Strecke erhöht. Die Stellungnahme führt im Einzelnen aus, welche Punkte insbesondere aus Sicht des Natur- und Artenschutzes noch zu klären sind bzw. was im Rahmen der Durchführung des Vorhabens zu beach- ten ist. Zusätzlich wird eine wertende Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Lärm- und Er- schütterungsgutachten gefordert. Unbefriedigend sind die Aussagen zur architektonischen Gestaltung der Lärmschutzanlagen, resp. sind diese in den Planunterlagen und Beschreibungen wenig erkennbar. Es ist davon auszugehen, dass die Standardlösungen der Lärmschutzeinrichtungen angewandt werden. Dies kann jedoch im bebauten Bereich, der nahe an die Bebauung, insbesondere Wohnbebauung, heranrückt, nicht hin- genommen werden. Für diese Fälle sind auch im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot für die An- lieger Einzellösungen zu erarbeiten. Die Hinzuziehung eines qualifizierten Architekturbüros wird emp- fohlen. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigen Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maß- nahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1 – Übersichtsplan Anlage 2 – Übersicht Gesamtprojekt PFA 11-13 Anlage 3 – Erläuterungsbericht Anlage 4 – Zusammenfassung Schallgutachten Anlage 5 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Anlage 6 – Anlage 1 zur Stellungnahme Anlage 7 – Anlage 2 zur Stellungnahme Anlage 8 – Anlage 3 zur Stellungnahme Anlage 9 – Anlage 4 zur Stellungnahme Anlage 10 – Ergänzende Stellungnahme
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
1329 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist der Stadtentwicklungsausschuss für die Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren Dritter zuständig. Die in diesem Verfahren fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke Porz und Kalk mit der Angelegenheit befassen kann. Das Anhörungsverfahren im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens endet mit dem Abschluss des Erörterungstermins. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss eine vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Stellungnahme vorliegen. Die Festlegung des Erörterungstermins erfolgt durch die Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde. Ohne vorherige Beratung in den Bezirksvertretungen ist die frühestmögliche Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss in der ersten Sitzung nach der Sommerpause nicht möglich. Um zu vermeiden, dass durch einen frühen Erörterungstermin Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich werden, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09.2017 anzustreben und damit eine vorherige Beratung in den Bezirksvertretungen erforderlich.
Anlage 2 - Projektvorstellung PFA 11-13
8706 Zeichen
Knoten Köln: Ausbau südlich Gummersbacher Straße Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Köln | Agenda DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 2 1. 2. 3. Projektvorstellung Informationen zur Planung Tipps zum Planfeststellungsverfahren und zur Offenlage 3 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 1. Projektvorstellung 1.1 Entwicklung der Schieneninfrastruktur im Knoten Köln 4 Ausbau der Strecke von Köln Messe/Deutz bis Abzweig Köln-Bonn-Flughafen DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 1. Projektvorstellung 1.2 Projektinhalte und Projektumfang Auf der Südseite der bestehenden Strecke sind zwei neue Gleise geplant. n ca. 5,3 km zweigleisige Strecke (Neubau) n ca. 12 km Bestandsgleis (Umbau) n 8 Eisenbahnüberführungen (EÜ) n 2 Kreuzungsbauwerke (KBW) n 1 Überwerfungsbauwerk (ÜBW) n 1 Straßenüberführung (SÜ) n 12 Stützwände n Neubau Modulgebäude ESTW n Aktiver und passiver Schallschutz n Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) und Artenschutz 5 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenl age bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt PFA 11 PFA 12 PFA 13 PFA 12 Bereich Gottfried-Hagen-Str. bis Vingster Ring (Bau-km 4,234-6,232) PFA 13 Bereich Vingster Ring bis Abzweig Flughafen Köln/Bonn (Bau-km 6,232-7,600) PFA 11 Bereich Gummersbacher Str. bis Gottfried-Hagen-Str. (Bau-km 2,339-4,234) 1. Projektvorstellung 1.3 Planfeststellungsabschnitte 6 Verbesserung des Verkehrsangebots und der Qualität n Reduzierung des Schienenverkehrslärms durch Errichtung von ca. 4 km Schallschutzwänden n Zusätzlicher Schutz durch passive Schallschutzmaßnahmen Verbesserung des Schallschutzes n Durch den Ausbau Rhein-Main - Rhein-Neckar wird im Knoten Köln das Verkehrsangebot im Fernverkehr mit einem ICE je Richtung und Stunde erweitert. Hierfür ist die Erhöhung der Streckenkapazität durch den Neubau von zwei ICE-Gleisen erforderlich. n Verbesserung der Betriebsqualität (Pünktlichkeit) im Regional- und Fernverkehr durch höhenfreie Streckenführung und Entmischung der Verkehre durch langsamere und schnellere Züge auf getrennten Gleisen Gestalterische Maßnahmen im Stadtgebiet n Neue Gestaltung von Flächen (z.B. am Haltepunkt Trimbornstraße) n Graffiti-Schutz und Gestaltung der Wandoberflächen, z.B. mit Hilfe von Rankgittern und Steinkörben sowie heller und freundlicher Farbgebung DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 1. Projektvorstellung 1.4 Projektziele und regionaler Nutzen Agenda DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 7 1. 2. 3. Projektvorstellung Informationen zur Planung Tipps zum Planfeststellungsverfahren und zur Offenlage n Inbetriebnahme ab 2028/29* n Planfeststellungsverfahren / Bürgerbeteiligung ab 2015/16 n Entwurfs- und Genehmigungsplanung (ohne EBA-Auflagen) n Grundlagenermittlung / Vorplanung ab 2015/16 2015/1 * Die Planfeststellungsbeschlüsse werden frühestens 12/2018 erwartet. Bei etwaigen Verzögerungen in den Planfeststellungsverfahren verschieben sich alle Folgetermine um die Dauer der Verzögerungen. 2. Informationen zur Planung 2.1 Aktueller Planungsstand DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 8 n Planfeststellungsbeschlüsse ab 12/2018* n Realisierung / Bauüberwachung / Dokumentation ab 2022/23* n Vorbereitung und Durchführung der Vergabe ab 2020* n Ausführungsplanung ab 2020* 2. Informationen zur Planung 2.1 Visualisierungen – Bereich Gießener Straße DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 9 Aktuelle Planung Standort Gießener Straße: Blickrichtung Trimbornstraße zur Usingerstraße (Bereich Bushaltestelle) Bestand Quelle: Gutachten K+R Plan architekten und stadtplaner (2012), S. 17 Quelle: Gutachten K+R Plan architekten und stadtplaner (2012), S. 16 Funktionsweise der Gießener Straße bleibt erhalten, einschließlich der Bushaltestellen. 10 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offen lage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Quelle: Gutachten K+R Plan architekten und stadtplaner (2012), S. 10 Querschnitt Gießener Straße – Bereich Bushaltestelle Trimbornstraße 2. Informationen zur Planung 2.1 Visualisierungen – Bereich Gießener Straße 2. Informationen zur Planung 2.1 Visualisierungen – Bereich Gießener Straße DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 11 Aktuelle Planung Standort Gießener Straße: Blickrichtung Taunusstraße zur Usingerstraße (Bereich Bushaltestelle) Bestand Straßenbreite und Lichtraumprofil der Gießener Straße bleiben erhalten. Quelle: Gutachten K+R Plan architekten und stadtplaner (2012), S. 18 Quelle: Gutachten K+R Plan architekten und stadtplaner (2012), S. 19 2. Informationen zur Planung 2.1 Visualisierungen – Bereich Gießener Straße DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 12 Aktuelle Planung Standort Rolshover Straße: Blickrichtung Rolshover Straße zur Usingerstraße (Bereich Bushaltestelle) Bestand Quelle: Gutachten zur Zumutbarkeit (2012), S… Quelle: Gutachten K+R Plan architekten und stadtplaner (2012), S.24 Quelle: Gutachten K+R Plan architekten und stadtplaner (2012), S. 25 Straßenbreite und Lichtraumprofil der Gießener Straße bleiben erhalten. Gestaltungsmöglichkeit des Vorplatzes Trimbornstraße Parkplätze für ca. 50 PKW an der Rolshover Straße 2. Informationen zur Planung 2.1 Visualisierungen – Bereich Trimborn Straße / Rolshover Straße DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offenlage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 13 14 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offen lage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt n in Teilbereichen werden passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich n 534 Gebäude sind betroffen Passiver Lärmschutz n 2,69 km Lärmschutzwand von 2-4 m Höhe nördlich der Bahntrasse* n 1,45 km Lärmschutzwand von 3-4 m Höhe südlich der Bahntrasse n 0,52 km Lärmschutzwand von 3-4 m Höhe entlang der Güterzugstrecke Aktiver Lärmschutz n Schallschutzmaßnahmen wurden auf Basis der 16. BImSchV anhand von zukünftigen Zugzahlen (Prognose 2025) durch einen unabhängigen Gutachter dimensioniert. n Kombination aus aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohner * 950 m bestehen bereits 2. Informationen zur Planung 2.2 Schallschutz 15 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offen lage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Aktiver Schallschutz sind Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg: Schallschutzwand DB plant nach rechtlichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2. Informationen zur Planung 2.3 Schallschutz – aktiv 16 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offen lage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Passiver Schallschutz (baulicher Schallschutz auf Basis der 24. BImSchV) umfasst Maßnahmen am Gebäude (Immissionsort): Schallschutzfenster (ggf. Verbesserung der Schalldämmung am Gebäude) Schallgedämmte Lüftungselemente 2. Informationen zur Planung 2.3 Schallschutz - passiv 17 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offen lage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Quelle: VE 6782-1.1, Anlage 6 2. Informationen zur Planung 2.4 Schallschutzmaßnahmen – schematische Darstellung Lärmschutzwand PFA11 Gummersbacher Straße bis Gottfried Hagen Straße 18 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offen lage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Quelle: Bericht VB 6782-1, Anlage 2 2. Informationen zur Planung 2.4 Schallschutzmaßnahmen – schematische Darstellung Lärmschutzwand PFA12 Gottfried Hagen Straße bis EÜ Vingster Ring 19 DB Netz AG | Projektleitung I.NG-W-K(3) | Information zur Offen lage bei der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Quelle: VL 6782-1.2 • 19.09.2012 • Anlage 6 2. Informationen zur Planung 2.4 Schallschutzmaßnahmen – schematische Darstellung Lärmschutzwand PFA13 EÜ Vingster Ring bis Autobahn A4 – Darstellung Betroffenheiten im PFA 13
Anlage 7 - Anlage 2 zur Stellungnahme (Lageplan Altlasten)
18 Zeichen
Lageplan Altlasten
Anlage 1 - Übersichtsplan Maßnahmenbereich im PFA 13
394 Zeichen
‚Sipugjsnz Bunzinn Jepueyaßusjiem BunBlwuysusg Sıp an) yane puIs asaıg "ypıomuesen JegeßsneiaH ueßlamel sıp puis YeybIpugisiioN pun HExÖNYpy alp IN4 "uapuawuen nz yoneigaßjsuaig uap In} ‚nu pun jzinypsaß yaıızasaß puIs Ueuoneuug,ul08g aid
Nr
\ x { »
h 7 f
ö
u
Yopıy
‚:wneg 0000.:1 geisyew
SIDOUINM
10er L
e'n spnaegsg 'syoanısını ‘(Bique}) uejdipeig :sne Bnzsny
EL VJd wı yoIsssquowyeugeyy
Anlage 4 - Zusammenfassung Schallschutzgutachten
2318 Zeichen
Aralage % PEUZ CONSULT 6 Zusammenfassung Im Rahmen des Planänderungsverfahrens zum Pianfeststellungsabschnitt 13 für den Knoten Köln, Ausbau südlich Gummersbacher Straße wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Für den Planfeststellungsabschnitt 13 wurden bereits in den Jahren 1996 bis 2007 eine Planfeststellung ‚sowie 7 Planänderungen zur .Neubaustrecke Köln — Rhein/Main durch- geführt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und der nachfolgenden Plan- änderungen wurden Festsetzungen zum Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand als aktive Lärmschutzmaßnahme und ergänzender passiver Lärmschutzmaßnahmen getroffen. Die planfestgestellte Lärmschutzwand wurde bereits realisiert, eine Abwicklung der passiven Lärmschutzmaßnahmen erfolgte demgegenüber bisher noch nicht. Unter Berücksichtigung der planfestgestellten und bereits realisierten aktiven Lärmschutz- maßnahmen und unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen und der aktuellen Zugbe- lastungen ergeben sich im Bereich der im Planfeststellungsabschnitt 13 befindlichen schützenswerten Nutzungen keine höheren Lärmimmissionen aus Schienenverkehr, als in den Untersuchungen zur Planfeststellung ermittelt. Der planfestgestellte und bereits realisierte aktive Lärmschutz ist somit ausreichend ent- sprechend der bisherigen Planfeststellung. Weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen sind demnach nicht erforderlich. An den Wohngebäuden Alter Deutzer Postweg 11 bis 77 wird der Immissionsgrenzwert der 16. BlmSchV für Wohngebiete nachts überschritten. Für die betroffenen 34 Gebäude ist demnach, wie auch schon zur Planfeststellung, ergänzender passiver Lärmschutz erforder- lich. Aufgrund der Pegelreduzierungen von 2-5 dB(A) gegenüber der bisherigen Planung liegt an allen Immissionsorten keine Erhöhung der Anspruchsvoraussetzung zum passiven Schallschutz vor. Eine Prüfung des Anspruches auf Entschädigung sowie deren Abwicklung zum passiven Schallschutz entsprechend der 24. BlmSchV geschieht nach dem Planänderungsverfahren in einem gesonderten Verfahren. Hierzu wurden aber bereits in der vorliegenden Unter- suchung die Beurteilungspegel für alle betroffenen Fassaden der dem Grunde nach 34 an- spruchsberechtigten Gebäude ermittelt. j Dieser Bericht besteht aus N Peutz Consult GmbH ppa. Di DU. Hü VL 6782-1.2 19.09.2012 Seite 18
Anlage 9 - Anlage 4 zur Stellungnahem (Merkblatt Ingenieurbauwerke)
11358 Zeichen
\ Der Oberbürgermeister j E23 adt ko Amt für Brücken und Stadtbahnbau } Merkblatt zum Schutz von Ingenieurbauwerken und anderer Bauwerke des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau der Stadt Köln (M-SIB) Ausgabe 2010 Version 1_6 Inhalt l.. Anwendungsbereich .naerseneneneesenn 1 IV. E Technische Einzeibestimmungen ... 3 il. Vorgehensweise im Zuge von V. "Sonstiges ..... 4 „ Planungsarbeiten.......neeserseeseeneenn 1 VL Kontaktadresse nennen 4 IN. Vorgehensweise im Zuge von und nach den Ausführungsarbeiten ....... 2 I. Anwendungsbereich Dieses Merkblait beschreibt allgemeine Mindestanforderungen des Amies für Brücken und Stadtbahnbau der Stadt Köln (Amt 69) bei Arbeiten in bzw. an Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 sowie anderer Bauwerke. Hierbei handelt es sich um solche Bauwerke, die in der Un- terhaltungslast des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau liegen, bzw. bei denen eine Ver- kehrssicherungspflicht von Amt 69 besteht. Die hier formulierten Bedingungen dienen dem Schutz der v. g. vorhandenen baulichen An- lagen und sind von Dritten zu Planungs- und Ausführungszwecken ausnahmslos zu berück- sichtigen. Die Auflagen sind jedoch keinesfalls abschließend, sondern können im Einzelfall eventuell erweitert werden. Forderungen, Auflagen, Genehmigungen anderer städtischer Behörden oder sonstiger Betei- ligter werden in diesem Merkblatt nicht berücksichtigt. Diese sind bei den hierfür zuständigen Stellen durch den Bauherr bzw. Ausführenden selbst einzuholen. Die „Richtlinie für das Anbringen und Verlegen von Leitungen an Brücken“ (Ri-Lei-Brü) des Bundesministeriums für Verkehr (Bezugsquelle: Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund) ist in seiner jeweils gültigen Fassung für alle in diesem Merkblatt beschriebenen Arbeiten sinngemäß zu beachten. H. Vorgehensweise im Zuge von Planungsarbeiten Das Amt für Brücken und Stadtbahnbau wird vom jeweiligen Bauherrn über dessen Vorha- ben mittels sogenannter „Anfragen zur Planauskunft“ informiert. Anfragen sind schriftlich per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg per E-Mail an das Amt 69 zu richten (Kon- taktadresse am Ende des Merkblattes). I M-SIB 09, Version 1_5 Y „Seite 1 von 4 | Der Oberbürgermeister 8 Amt für Brücken und Stadtbahnbau Stellt sich heraus, dass ein oder mehrere Bauwerke des Amtes 69 betroffen sind, wird der Bauherr aufgefordert detaillierte Planunterlagen seines Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen umfassen: . : e einen Lageplanauschnitt, M 1:250, aus dem die komplette, vorhandene örtliche Situa- tion und die Planung eindeutig hervorgehen. 5 e Längs- und Querschnittszeichnungen, M 1:100 aus denen die die komplette, vorhan- dene örtliche Situation und die Planung eindeutig hervorgehen. e Angaben zur geplanten Bauausführung auch hinsichtlich Baugruben, Baugrubenver- baue, Baugrundverhältnisse 0. ä.. Um diese Unterlagen erstellen und vorlegen zu können gewährt das Amt für Brücken und Stadtbahnbau nach terminlicher Absprache Einsicht in bestehende Bauwerksunterlagen. Das Überprüfen zur Verfügung ‚gestellter Unterlagen und das erforderliche Einmes- sen/Einpassen der Planung in der Ortlichkeit'ist Sache des Bauherrn. Sobald Art und Umfang der geplanten Arbeiten festgestellt sind und seitens des Amtes 69 keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ausführung dieser Arbeiten bestehen, ist vom Bauherrn eine technische Vereinbarung. beim Amt. für Brücken und Stadtbahnbau zu bean- tragen. In dieser Vereinbarung werden u.a. Abgrenzung und Koordination von Unterhal- tungspflichten, etwaige auftretende Folgekosten bei Unterhaltungsarbeiten der Stadt usw. geregelt. Eine beiderseits anerkannte und .unterschriebene Vereinbarung ist eine der zwin- genden Voraussetzungen für den Beginn der Ausführungsarbeiten vor Ort. Der Bauhsir legt ferner einen Ablaufplan zur Genehmigung vor, aus dem die angedachte Zeitschiene für seine Maßnahme hervorgeht. Etwaige zeitliche Überschneidungen mit bauli- chen Maßnahmen des Amtes 69 und damit ggf. einhergehenden gegenseitigen Behinderun- gen können somit verhindert werden. il. Vorgehensweise im Zuge von und nach den Ausführungsarbeiten . Vor Beginn der Arbeiten wird im Rahmen einer gemeinsamen Begehung ein Beweissiche- rungsverfahren durchgeführt. Unterbleibt eine Beweissicherung, so wird unterstellt, dass sich die Bauwerke des Amt 69 vor Baubeginn in einem mangelfreien Zustand befanden. Die Be- weislast für das Vorhandensein von Vorschäden, Mängeln o. ä. trägt dann der Bauherr. Der Bauherr reicht dem Amt 69 die Ausführungsunteriagen, die das entsprechende Bauwerk betreffen zur Einsicht, Kenntnisnahme und Genehmigung mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten ein. Hierunter fallen auch Planunterlagen für ggf. erforderliche Baugruben, Baugrubenverbaue, sowie alle dazugehörigen Festigkeitsberechnungen; solche Unterlagen sind vorab einem zugelassenen Prüfingenieur zur Prüfung, statischen Freigabe und Anfertigung eines Prüfbe- richtes vorzulegen. Eine Genehmigung dieser Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur bei Unter- lagen, die den Prüfsternpel des Prüfingenieurs tragen. Eine Ausführung vor Ort ist grundsätzlich erst nach Genehmigung aller hierfür erforderlicher Ausführungsunterlagen zulässig. Das Amt 69 wird vom Bauherrn über den zeitlichen Ablauf der Maßnahme informiert, um ggf. den Arbeiten vor Ort beiwohnen zu können. Baugruben, Baugrubenverbaue, Gerüste usw. sind vor Ort von einer zugelassenen Prüfin- genieur abzunehmen. Die Abnahmebescheinigung ist den dem Amt 69 zu übergebenden Unterlagen beizufügen. Sofern gleichzeitig Maßnahmen Dritter im betroffenen Bereich stattfinden, so passt der Bau- herr seinen Bauablauf entsprechend an. Hierfür erforderliche Absprachen trifft der Bauherr eigenverantwortlich mit den Beteiligten und setzt das Amt 69 hierüber in Kenntnis. } M-SIB 09, Version 1_5 Seite 2 von 4 N Der Oberbürgermeister | 3 Amt für Brücken und Stadtbahnbau Bei unvorhersehbaren Ereignissen wird der Bauherr nach Aufforderung die Arbeiten einstel- len, die Baustelle bzw. seinen Arbeitsbereich räumen und von der Baustelle abrücken. Ge- meint sind hier etwa sofort erforderlich werdende Bauwerksprüfungen, dringende Reparatur- arbeiten o. ä. die keine Aufschiebung erlauben. Hieraus ggf. entstehende Kosten einschl. . sämtlicher Folgekosten trägt der Bauherr selbst. Nach Beendigung der Arbeiten wird eine gemeinsame Begehung, als Beweissicherungsab- schluss durchgeführt. Ferner wird dem Amt für Brücken und Stadtbahnbau eine Bestands- zeichnung digital, in Form einer .pdf-Datei und in Papierform übergeben, in der das vorhan- dene Bauwerk, sowie die Ausführung (Leitung/Anlage/Einrichtung) mit Maßen in Bezug auf den Bestand. dargestellt ist. Ferner werden in dieser Zeichnung alle verarbeiteten Materia- lien, sonstige Spezifikationen sowie Eigentümer, Ansprechpartner usw. der Leitun- gen/Anlagen/Einrichtungen aufgeführt. IV. Technische Einzelbestimmungen ®e Arbeiten sind nach den ‚allgemein anerkannten Regeln der Technik“ auszuführen. Hierfür sind alle einschlägigen Vorschriften, Normen und weiterführende Regelwerke zu beachten. Sie werden eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durch den Bau- herrn durchgeführt. e Es werden keine Arbeiten im Bereich von Bauwerken zugelassen, die das vorhande- ne Lichtraumprofil dauerhaft verringern. Ferner sind Arbeiten unzulässig, die die Zu- wegung oder Benutzung von Zufahrten zu Bauwerken bzw. Bauwerksteilen dauerhaft behindern oder einschränken. » . Bei Arbeiten im Straßenraum gelten die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstel- len an Straßen“. s Leitungen außerhalb von Bauwerken sind mit einem Mindestabstand von mindestens 1,50 m gemessen von den Außenkanten des Bauwerks seitlich vorbei zu führen. Bei Fiachgründungen ist demzufolge die Außenkante = Außenkante Fundament. Ein Ver- legen von Leitungen im Erdreich, jedoch oberhalb von Flachgründungen bedarf einer besonderen Zustimmung. . ° Dieser Abstand gilt ebenso für solche Leitungen, die das Bauwerk unterhalb der Gründungen kreuzen. e Der Bauherr macht sich vorab ein Bild über die vorhandenen Boden- und Baugrund- verhältnisse. Hierfür hat er auf seine Kosten Baugrundgutachten anfertigen zu las- sen, die er mit den übrigen Unterlagen bei Amt 69 einreicht. Seine Bauverfahren passt er dementsprechend an. Verfahren zum grabenlosen einbringen von Leitungen oder dergleichen werden mit dem Amt für Brücken und Stadtbahn vorab abgestimmt. ® In begründeten Einzelfällen wird der Bauherr Suchgräben zur einwandfreien Bestim- mung von im Erdreich liegenden Bauwerksaußenkanten herstellen, ggf. auch in Handschachtung. » Alle am oder im Inneren eines Bauwerks zu verlegende oder zu installierende Bautei- le/Anlagen/Einrichtungen sind dauerhaft, mit Angabe des Betreibers (Art, Betreiber, Baujahr, ...). zu kennzeichnen. Bei langer Ausdehnung ist die Beschriftung in regel- mäßiger Abständen (ca. 20 m) zu wiederholen. e Es werden nur geprüfte Stoffe und Stoffsystsme zugelassen. Die zur Ausführung kommenden Sioffe und Stoffsysterms unterliegen den Anforderungen der ZTV-ING » (Zusätzliche Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten), bzw. der dort genannten weiterführenden Regelwerken. Ferner gelten die einschlägigen Vorschrif- ten und Regelungen für die entsprechend ausgeführten Gewerke. ! M-SIB 08, Version 1_5 + Seite 3 von 4 " Der Oberbürgermeister i 8 = \ N N i Amt für Brücken und Stadtbahnbau » Verankerungen für Baugubenverbaue sind außerhalb von Bauwerken zu planen, eine Befestigung an Bauwerksteilen wird nicht zugelassen. e Alle Baubehelfe sind mit Ausnahme von Verpressankern wieder rückstandslos zu be- seitigen. Verpressanker sind zu lösen und verbleiben im Erdreich, sofern nicht durch anders städtische Amter oder sonstiger Beteiligten andere Auflagen erhoben werden. e Sonstige, vorübergehende Befestigungen am Bauwerk bedürfen der Zustimmung des Amtes 69. » Beiestigungen an Bauwerken oder etwaige erforderliche Durchführungen durch Brü- ckenbauteile bedürfen der vorherigen Zustimmung des Amtes 69. Hierzu übergibt der Bauherr entsprechende Ausführungsunterlagen (Beschreibungen ggf. Zulassungen der zum Einsatz vorgesehenen Baustoffe, Zeichnungen, ggf. Festigkeitsberechungen etc.) e Sind Stadtbahnanlagen von der Mäßnahme betroffen, die in der Unterhaltungs- /Verkehrsicherungspflicht von Amt 69 liegen, sind vom Bauherrn die Kölner Ver- kehrsbetriebe (KVB) mit einzubeziehen. Sicherungspersonal, Gerätschaften, Materia- lien stellt der Bauherr auf seine Kosten und unter Beachtung einschlägiger Vorschrif- ten, wie etwa der „Verordnung über den Bau und Betrieb von der Straßenbahnen“ (BoStrab) des Bundesminisieriums für Verkehr (Bezugsquelle: Internetportal des Bundesministeriums für Justiz) oder Regelungen und Vorschriften der Gemeindeun- fallverbände (GUV), u. a. » Nach Beendigung der Maßnahme ist der ursprüngliche Zustand der in Anspruch ge- nommenen Flächen so wieder herzustellen, dass bei zukünftigen Unterhaltungsmaß- nahmen am Bauwerk keine Behinderungen entstehen. Y. Senstiaes Kosten, cie evil. durch die Beachtung / Umsetzung der in diesem Merkblatt aufgeführten Forderungen und Auflagen entstehen trägt der Bauherr. Vi. Kontaktadresse Stadt Köln Amt für Brücken und Stadibahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Fax.: 0221-221- 28715 E-Mail: bruecken-stadtbahnbau@Stadt-Koeln.de 4 M-SIB 09, Version 1_5 ‚Seite 4 von 4 0
Anlage 8 - Anlage 3 zur Stellungnahme (Bauwerksplan)
569 Zeichen
\& Stadt Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1572 Datum: 10.4.2017 KölnGIS E 32361296 N 5643275 , Vermessung und Kataster ‚Amt für Liegenschaften, } H i 1 1 1 h ı ' ı ı ı ı ı ' ı ı ı ı 1 ı f \ ı \ ı 1 1 ' ı ı ı \ 1 ı ı 1 H H ı ' ı ı ı N ı ı f ı ElzzesssERL E 32361028 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 11_Auszug BV Kalk 07.09.2017 TOP 8.2.4
1251 Zeichen
Anlage 11 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 11.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.09.2017 öffentlich 8.2.4 Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst) 1173/2017 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2017 AN/1236/2017 Bezirksbürgermeister Pagano stellt den gemeinsamen Änderungsantrag zur Ab- stimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 13 der ICE Neubaustrecke Köln-Rhein die in der Anlage 5 beigefügte Stellungnahme mit der Ergänzung in der Anlage 10 abzugeben. Diese Stellungnahme wird wie folgt ergänzt: Darüber hinaus fordert die Stadt Köln ausreichende Ausgleichsmaßnahmen durch die notwendigen Eingriffe in die Natur. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 - Stellungnahme
24892 Zeichen
/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bauverwaltungsamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Pütz, Zimmer 14 C 45 Telefon 0221 221-23706, Telefax 0221 221-23639 E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 62 Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Az. 25.7.2.2-2/17 62/621/2-62.21.01 13.04.2017 Planfeststellungsverfahren gem. §§ 72 ff Verwaltung sverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die 8. Planänderung des PFA 13 der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main Sehr geehrte Frau Fischer-Lohn, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 08.12.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Stadt Köln begrüßt die Maßnahme als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bahn- infrastruktur in Köln. Soweit die nachfolgend genannten Aspekte berücksichtigt werden, be- stehen keine Einwände gegen das Vorhaben. Natur- und Artenschutz Landschaftsschutz Mit dem 8. Planänderungsverfahren für den PFA 13 ist im Wesentlichen ein zweigleisiger Ausbau der bestehenden Strecke zwischen Köln-Deutz südlich der Gummersbacher Straße und der Abzweigstelle Flughafen Nordwest vorgesehen. Die Baumaßnahme liegt u. a. im Landschaftsschutzgebiet „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar“. Nach den vorgelegten Unterlagen wird es hier auch zu Eingriffen in Ruderalfluren und Ge- hölzbestände kommen. Somit sind Verbotstatbestände des Landschaftsplans der Stadt Köln betroffen, hierzu bedarf es einer materiellen naturschutzrechtlichen Befreiung. Insofern bitte ich darum, dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde die in der Planänderung enthal- tenen landschafts- und artenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen in einer der kommenden Sitzungen vorzustellen und zuvor die hierzu zur Vorbereitung erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausführung zur Verfügung zu stellen. Inwieweit die geplanten Änderungen Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet „Kiesgruben- see Gremberghoven“ haben werden, kann aufgrund der vorgelegten Unterlagen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht abschließend beurteilt werden. Aufgrund der in den ver- Seite 2 / 3 gangenen Jahren erfolgten mehrfachen Änderungen und Erweiterungen der Planungen zum PFA 13 wird angeraten, diese in übersichtlicher Form zusammen zu fassen und falls in der Vergangenheit noch nicht geschehen, ebenfalls dem Naturschutzbeirat vorzustellen. Freilandartenschutz: Trotz erfolgter Artenschutzprüfung (Gutachten Büro für Faunistik, Dipl. Biol. Mechthild Höller, vom 04.01.2012) bestehen weiterhin artenschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben: • Die Artenschutzprüfung wurde vor mehr als 5 Jahren gefertigt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. • Im Bereich Kiesgrubensee Gremberghoven sind der Un teren Naturschutzbehörde ausgeprägte Zaun- und Mauereidechsenvorkommen bekannt. Grundsätzlich sind Bahntrassen ein bekannter Verbundkorridor für Reptilien. Laut der Artenschutzprü- fung gibt es im Eingriffsgebiet keine Reptilienvorkommen. Dies kann von der Unteren Naturschutzbehörde Köln nicht anerkannt werden. Es sind entsprechende Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, möglicherweise Ausgleichsmaßnahmen, für Reptilien zu formulieren. • Alle Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Fledermäu se stehen unter Schutz, entspre- chend sind auch Zwischenquartiere durch Fledermauskästen auszugleichen. • Im Gesamtgebiet sind Brutvorkommen von diversen st reng geschützten Vogelarten festgestellt worden. Es ist sicherzustellen, dass diese nicht beeinträchtigt werden. Hierzu zählen auch Baustraßen oder Baustelleneinrichtungsflächen. • Gehölze dürfen grundsätzlich nur in dem für das Vo rhaben notwendigem Maße und nach Erhalt der Genehmigung entfernt werden; außerhalb des Baufelds ist keine Ent- fernung von Gehölzen gestattet. • Rodungs- und Fällarbeiten haben außerhalb der Voge lbrutzeit zu erfolgen (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). • Zu den o. g. Rodungs- und Fällarbeiten ist eine ö kologische Baubegleitung hinzuzu- ziehen. Diese hat die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Be- satz durch Vögel und/ oder Fledermäuse bzw. Hinweise auf eine erfolgte Nutzung in der Vogelbrutzeit zu untersuchen. Hierüber ist ein Bericht zu fertigen und einzu- reichen. • Baumhöhlen sind durch entsprechende Nist- und Fled ermauskästen von einer fach- kundigen Person an geeigneter Stelle auszugleichen. • Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besonder s geschützter Arten festgestellt werden, so ist der Antragsteller verpflichtet, die weiteren (Bau)Tätigkeiten unverzüg- lich einzustellen und umgehend mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die zuständige Ansprech- partnerin bei dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, Untere Natur- schutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln für den Freilandartenschutz im Stadtbezirk 8 ist Frau Löwisch (Telefon 0221/221-36521; christina.loewisch@stadt- koeln.de). Hinweise: • Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind zu beachten. Hiernach ist es insbesondere verboten, Tiere der be- sonders geschützten Arten zu verletzen oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Wohn, Brut- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstö- ren. Seite 3 / 4 • Gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten Bäume, d ie außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, le- bende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Ansprechpartner bei dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, Untere Natur- schutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Herr Fontes (0221/221 24623; ralf.fontes@stadt-koeln.de) Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Aus immissionsschutz-, wasser- und abfallrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die 8. Planänderung, wenn die nachfolgenden Auflagen in die Planänderung aufgenommen werden. Der Beginn und das Ende der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirt- schaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Niederschlagswasser Gegen die geplante Entwässerung bestehen keine Bedenken. Für die Errichtung der Bohr- pfähle besteht eine Anzeigepflicht nach § 49 WHG. Der zuständige Ansprechpartner der Abt. Immissionsschutz- Wasser- und Abfallwirtschaft ist Herr Schulz (Tel. 0221/221- 34935; E- Mail: ruediger.schulz@stadt-koeln.de). Wasserschutzzone Das Bauvorhaben liegt teilweise in der Wasserschutzzone. Es ist ggf. eine Genehmigung nach der entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich. Der von dem Um- welt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft herausgegebene Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebie- ten mit anhängendem Alarmplan ist zu berücksichtigen. Der Katalog ist allen ausführenden Firmen zur Kenntnis zu geben und zu beachten. Abfallwirtschaft Für die Maßnahme liegt ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) Feinkon- zept zum Planänderungsverfahren vom 28.08.2015 vor. Dieses Konzept ist während der Bau-, Aushub- und Abbruchmaßnahme zu beachten und umzusetzen. Die gesamten Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind gutachterlich zu begleiten und in enger Abstimmung mit der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Im- missionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln durch- zuführen. Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Gutachter ein Abschlussbericht zu fertigen und der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft innerhalb von vier Wochen vor- zulegen. Sollten im Rahmen der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen • optisch oder geruchlich verunreinigte Abbruch- / A ushubmaterialien und / oder • andere gefährliche Abfälle bzw. Seite 4 / 5 • durch die vorangegangene Nutzung entstandene, umwe ltrelevante Verunreinigungen (z.B. Ölkontaminationen) (Geruch, Aussehen, etc.), - die noch nicht im Entsorgungskonzept betrachtet wurden - festgestellt werden, ist die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln unverzüglich zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Im Regelfall ist vom Bauherrn ein Gutachter zu be- nennen, der die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchführt und abschließend bewertet. Für die Beseitigung / Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschriften der Verord- nungen zu §§ 47 – 52 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu beachten. Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallschlüsselnummer sind die Vorschriften nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) zu beachten. Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Benutzungspflich- ten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Beim Umgang mit asbesthaltigen Abfällen sind die Anforderungen des Merkblattes der LAGA „Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen“ in der zurzeit gültigen Fassung zu beachten. Zwischenlagerung Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlagerung von kontaminiertem Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erforderlich sein, so ist diese im Einzelfall mit der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln abzustimmen; jedoch sind mindestens die folgenden Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grundwasserbeeinträch- tigung zu besorgen ist: • Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt voneinan der gelagert werden. • Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphaltier ter / betonierter) Fläche ohne Bodenein- lauf, auf einer resistenten und flüssigkeitsdichten Folie oder in Containern vorgenommen werden. • Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien dur ch Niederschlagswasser muss ausge- schlossen werden (z.B. durch Abdeckung mit einer beständigen Folie). Wiedereinbau von RCL-Material Sofern Aushubmassen (z.B. Bodenaushub, RCL Material, Gleisschotter ) auf dem Gelände wieder eingebaut werden sollen, ist ggü. der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutz- amt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln darzustellen, zu welchem Zweck die Massen eingebaut werden sollen (bautechnischer Nutzen) und ob die einzubauenden Massen geeignet sind (bautechnische Eignung). Darüber hinaus ist die Umweltverträglichkeit nachzuweisen. Gleichzeitig ist darzustellen, ob und ge- gebenenfalls welche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Für den Wiedereinbau der Aushubmassen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8, 9 und 10 WHG erforderlich. Grundsätzlich müsste die erforderliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens erteilt werden. Wenn eine Antragsstellung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, kann dies im Anschluss im Rahmen eines Planänderungsverfahrens durchgeführt werden. Alternativ Seite 5 / 6 besteht hierzu die Möglichkeit, bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Ab- teilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ein eigenständiges wasserrechtliches Verfahren einzuleiten. Ansprechpartnerin ist Frau Leon- häuser (Tel. 221-29197, E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de ) Baulärm Für das Bauvorhaben liegt ein Baulärmgutachten der Peutz Consult GmbH vom 26.01.2015 vor. Die im Lärmgutachten empfohlenen Lärmminderungsmaßnahmen und Empfehlungen sind während der Bauphase einzuhalten bzw. umzusetzen. Lärmintensive Bautätigkeiten sind grundsätzlich nur in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr ge- stattet. Während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten verboten (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge- räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundesimmissionsschutzgesetz – i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, Geräuschimmissio- nen). In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft eine Ausnahmegenehmigung für Arbeiten während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu bean- tragen. Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelungen der 32. Verordnung zur Durch- führung des BImSchG (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) zu be- achten, soweit Maschinen verwendet werden die in dieser Verordnung genannt werden. Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen abzuschalten. Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erhöhten Schallschutzanforderungen genü- gen. Als Nachweis dient u. a. die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gem. RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Ma- schinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de/ abgerufen werden. Erschütterungsrelevante Baumaßnahmen (z. B. Vibrationsrammen, Einsatz von Rüttlern o- der Bodenverdichtern, etc.) sind durch einen Gutachter messtechnisch zu begleiten. Die An- haltswerte der DIN 4150 sind einzuhalten. Die Messberichte sind aufzubewahren und auf Verlangen der IWA vorzulegen. Abbruch von Bauten Auf der Grundlage der bislang durchgeführten Untersuchungen ist die Entfernung aller as- besthaltigen Materialien unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen gem. den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) vorzunehmen und zu entsorgen. Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die Allgemeine Verwal- tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom 19.08.1970 [Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970] zu beachten. Der maschinelle Abbruch der von der Genehmigung erfassten Gebäude einschließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegungen darf nur innerhalb des Zeitraumes von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr erfolgen. Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen abzuschalten. Seite 6 / 7 Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erhöhten Schallschutzanforderungen genü- gen. Als Nachweis dient u. a. die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gem. RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Ma- schinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de/ abgerufen werden. Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt werden, wenn immissionsärmere Abbruch- verfahren - z.B. Abbruch unter Verwendung einer Brecherzange - nicht möglich sind. Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Beladen (und Entladen) von Fahrzeugen sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu vermeiden oder auf das Mindestmaß zu be- schränken. Dies ist jeweils durch eine ausreichende Oberflächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhö- hung einzusetzen. Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen im Bauwesen; Einwirkungen auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahrzeuge nach Ver- lassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt werden z.B. durch Einsatz einer sau- genden Kehrmaschine. Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur Einsicht- nahme bereitzuhalten. Die zuständige Ansprechpartnerin der Abt. Immissionsschutz- Wasser- und Abfallwirtschaft ist Frau Leonhäuser (Tel. 0221/221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). Boden- und Grundwasserschutz Im Bereich des 8. Planänderungsverfahrens liegen drei im Kataster über Altlasten und alt- lastverdächtige erfasste Bereiche mit den Nummer ALF 80109, ALF 70402 und ALF 704108 (siehe beigefügter Lageplan). Die ALF 70402 wurde in den Antragsunterlagen thematisiert und bewertet. Der Bewertung, dass es sich um eine Fläche mit geringem Gefährdungspotenzial handelt, schließe ich mich an. Bei der ALF 80109 handelt es sich um ein ehemaliges Fort aus dem alten Kölner Befesti- gungsring. Anthropogen Ablagerungen sind in diesem Bereich nicht ausgeschlossen. Die ALF 704108 ist eine stillgelegte ehemalige Deponie, die ordnungsgemäß stillgelegt und rekultiviert wurde. Für eine Nutzungsänderung ist eine Neubewertung erforderlich. Die Flächen ALF 80109 und ALF 704108 wurden in den Antragsunterlagen nicht themati- siert. Für diese Fläche ist ebenfalls eine Gefährdungsabschätzung vorzunehmen, die die geplante Nutzung berücksichtigt. Die Gefährdungsabschätzung ist der Stadt Köln, Umwelt- und Ver- braucherschutzamt, Abteilung Boden- und Grundwasserschutz spätestens vor Baubeginn vorzulegen. Ansprechpartner ist Herr Gerhold (0221/221 23737; karl-michael.gerhold@stadt- koeln.de). Landschaftspflege und Grünflächen Die Ausführungsplanung im Gremberger Wäldchen ist e ng mit der Forstdienststelle im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köl n, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, abzustimmen. Seite 7 / 8 Stadtplanung Lärmschutz In den Kapiteln 10.1 Schall und 10.2 Erschütterung wird ausschließlich auf das entsprechen- de Fachgutachten verwiesen. Es erfolgt keine Einordnung des Ergebnisses der Gutachten. Das Ergebnis des Lärmgutachtens ist der Nachweis der Anspruchsberechtigung auf Schall- schutz dem Grunde nach. Im Rahmen des Erläuterungsberichtes wird nicht dargestellt, wie die Vorhabenträgerin mit dem Ergebnis des Schallschutznachweises umgehen will. Ausführungen zum aktiven Schallschutz, zum passiven Schallschutz und warum welche Art des Lärmschutzes gewählt wurde, fehlen im Erläuterungsbericht und sind zu ergänzen. Flächenerweiterung nach Süden Durch die im Rahmen der 8. Planänderung neu zu errichtende Entwässerungsmulde wird der Planbereich nach Süden noch einmal erweitert. Dies erfolgt in einem Bereich, in dem kein Bebauungsplan vorliegt. Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Fläche für die Forstwirtschaft dar. Eingriffe in den Forst sind in der Regel im Verhältnis 1:1 durch Auf- forstungen auszugleichen. Die Ersatzfläche stellt jedoch keine Aufforstung dar. Im Rahmen des Erläuterungsberichtes ist dies zu erläutern, um den Eingriff in die Forstflächen zu be- gründen. Planfestgestellte Fläche für Bahnanlagen Die Stadt Köln bittet die Vorhabenträgerin, die planfestgestellte Gleisfläche einschließlich Nebenanlagen (neue DB Grenze) für den PFA 13, aber auch für den PFA 12, als dxf Datei dem Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln zukommen zu lassen. Anhand die- ser digitalen Grundlage kann dann der Flächennutzungsplan die Fläche für Bahnanlagen in diesem Bereich aktualisiert darstellen. Eine abschließende Stellungnahme hinsichtlich der stadtplanerischen Belange kann erst erfolgen, wenn die genannten Anforderungen von der Vorhabenträgerin erfüllt sind und do- kumentiert vorliegen. Brandschutz Seitens der Berufsfeuerwehr Köln wird in brandschutztechnischer Hinsicht auf Folgendes hingewiesen: Sofern während der geplanten Baumaßnahme die Befahrbarkeit des öffentlichen Straßen- landes (auch kurzzeitig) für die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Köln nicht vollständig si- chergestellt werden kann, ist dies frühzeitig der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Einsatzpla- nung, Scheibenstraße 13, 50737 Köln sowohl fernmündlich als auch schriftlich anzuzeigen beziehungsweise mitzuteilen. Ansprechpartner ist Herr Peters (Telefon: 0221-9748-1100; E- Mail: frank.peters@stadt-koeln.de). Straßen und Verkehr Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik ist weitestgehend von der Maßnahme (Erweite- rung der Gleisanlagen) nicht betroffen. Unter Beachtung folgender Hinweise bestehen keine Bedenken: Seite 8 / 9 • Der Beginn der Maßnahme ist rechtzeitig vor Baubeg inn dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln anzuzeigen. • Einschränkungen der Verkehrsführung durch Teil- od er Vollsperrung auf der BAB A4 sind vom Landesbetrieb Straßenbau NRW rechtzeitig mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik hinsichtlich des Baustellenmanagement und der Verkehrsauswirkung auf das städtische Straßennetz abzustimmen. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Bei der in der Nähe der Grenze des PFA 13 gelegenen Straßenüberführung Vingster Ring stehen zwei Brückenbauwerke (Bauwerksnummern 6932410 und 69322420, s. beigefügten Lageplan) in der Unterhaltung des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln. Sollten bereits im Rahmen der Bauarbeiten für den PFA 13 bauliche Veränderungen an den Bauwerken vorgenommen werden, ist eine Ab- stimmung anhand qualifizierter und detaillierter Planunterlagen erforderlich. Die Vorhaben- trägerin hat nachzuweisen und zu gewährleisten, dass die Bauwerke durch die Verlegung der Gleise und die erhöhte Nutzungsfrequenz nicht in ihrem Zustand und ihrer Funktion be- einträchtigt werden. Das beigefügte Merkblatt zum Schutz von Ingenieurbauwerken (M-SIB Version 1-6) ist verbindlich zu beachten. Bodendenkmalpflege Innerhalb der Erweiterungsfläche des Bahnkörpers für den geplanten zweigleisigen Stre- ckenausbau liegt im Abschnitt nordwestlich der Eisenbahnüberführung über die Autobahn A 4 das Zwischenwerk IXb (bis 1882 Zwischenwerk 22) des rechtsrheinischen Abschnittes des äußeren Kölner Festungsgürtels (1873-1914). Unter der heutigen Waldbedeckung ist das 1877-1879 errichtete Festungsbauwerk, das in den 1920er Jahren im Rahmen der Entfestigung der militärischen Anlagen nur in geringem Umfang geschleift wurde, exzel- lent erhalten. Die erhaltenen Bestandteile der im Grundriss trapezförmigen Anlage wie die umlaufende Grabenanlage und die innere Wallaufschüttung mit aufgesetzten Hohltraver- sen sind heute noch deutlich im Gelände nachzuweisen. Die geplante Bahntrasse tangiert die vordere linke Ecke des Festungsgrabens mit Gra- benfangmauern und einer in den Graben eingelassenen Grabenwehr. Der unterirdisch erhaltene Baubestand des Zwischenwerkes ist als wichtiges Relikt des rechtsrheinischen Festungsbaus und gemäß § 2 Abs. 1, 5 Denkmalschutzgesetz (DschG) NRW als Bodendenkmal einzustufen. Die Vorhabenträgerin hat daher Maßnahmen des Denkmalschutzes zu gewährleisten, die nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch das Bauvorhaben verursachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öf- fentlichen Interesse zu vermeiden, bzw. soweit zu minimieren, wie dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist. Im Besonderen sind bei einer Über- bauung Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die eine Zerstörung des Bodendenkmals durch die Baumaßnahme verhindern. Diese Maßnahmen werden durch das Vorhaben ausgelöst, so dass für Durchführung und Kostentragung das Verursacherprinzip anzu- wenden ist. Ansprechpartner für die Belange der archäologischen Bodendenkmalpflege ist Herr Wagner (0221/221 24585; gregor.wagner@stadt-koeln.de) Seite 9 Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungs- ausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke Porz und Kalk mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller Anlagen: • Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzge bieten mit anhängendem Alarm- plan • Lageplan Altlastenflächen • Lageplan Brückenbauwerke • Maßnahmenblatt Ingenieurbauwerke
Anlage 10 - Ergänzung Stellungnahme
2813 Zeichen
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bauverwaltungsamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Pütz, Zimmer 14 C 45 Telefon 0221 221-23706, Telefax 0221 221-23639 E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 62 Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Az. 25.7.2.2-2/17 62/621/2-62.21.01 30.06.2017 Planfeststellungsverfahren gem. §§ 72 ff Verwaltung sverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die 8. Planänderung des PFA 13 der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main Sehr geehrte Frau Fischer-Lohn, ich ergänze meine Stellungnahme vom 13.04.2017 – eb enfalls vorbehaltlich der Genehmi- gung durch den Stadtentwicklungsausschuss – zum Punkt „Stadtplanung“ wie folgt: Städtebauliche und architektonische Gestaltung Zur architektonischen Gestaltung der Lärmschutzanlagen sind in den Planunterlagen keine erkennbaren Aussagen getroffen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche in der Nähe zur Bebauung, insbesondere zur Wohnbebauung. Da hier die Bahnanlagen mit den Einrichtun- gen unverhältnismäßig nahe an die Bebauung heranrücken, ist eine besondere Sorgfalt bei der Gestaltung nachzuweisen. Die üblichen Standardlösungen der freien Strecke können im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot gegenüber den Anliegern nicht hingenommen wer- den. Es wird daher von der Vorhabenträgerin gefordert, ein Gesamtkonzept für die Gestal- tung in Schnitten sowie wesentlichen Ansichten mit Angabe von Materialität und Farbgebung vorzulegen, das neben den Regellärmschutzeinrichtungen darstellt, wie besonders kritische Situationen im bebauten Bereich gestalterisch gelöst werden. Die Hinzuziehung eines quali- fizierten Architekturbüros wird empfohlen. Darüber hinaus wird gebeten, ebenfalls gestalteri- sche Aussagen zu dem Überwerfungsbauwerk zu treffen. Eine abschließende Stellungnahme hinsichtlich der s tadtplanerischen und gestalterischen Belange kann erst erfolgen, wenn die genannten Anfo rderungen von der Vorhabenträgerin erfüllt sind und dokumentiert vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller
Anlage 6 - Anlage 1 zur Stellungnahme (maßnahmenkatalog WSG)
7927 Zeichen
Seite 1 von 3 Stand 09/2015 Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten in der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Köln. Die Oberbürgermeisterin, Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (IWA) - Wasserschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz der Trinkwasserversorgung. Deshalb ist bei Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten eine besondere Sorgfalt aller am Bauvorhaben Beteiligten zum Schutze von Boden, Grundwasser erforderlich. Zu diesem Zweck ist in den Wasserschutzgebieten für die Zeit der Bauausführung - entsprechend den Regelungen der geltenden Wasserschutzgebietsverordnungen und den gesetzlichen und allgemeinen Anforderungen zum Boden und Grundwasserschutz - Folgendes besonders zu beachten: Allgemeines Gefährdungshaftung: Für Schäden die durch die Baumaßnahme an Grundwasser, Gewässern oder Boden entstehen, haftet – unabhängig von einer Widerrechtlichkeit der Handlung oder einem Verschulden – der Verursacher (Gefährdungshaftung gem. § 89 Wasserhaushaltsgesetz) Verantwortlicher: Für die Baumaßnahme ist ein Verantwortlicher für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen zu benennen und auf dem Alarmplan (siehe Anlage) aufzunehmen. Belehrung: Die Mitarbeiter und Verantwortlichen der ein gesetzten Firmen sind vom verantwortlichen Bauleiter über die besonderen Anforderungen für Baumaßnahmen in Wasserschutzgebieten zu belehren. Über die Belehrung ist eine Niederschrift anzufertigen. Alarmplan: Es ist ein Alarmplan (siehe Anlage) auszuhängen, über den alle am Bau Beschäftigten zu unterrichten sind. Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht sein. Meldung: Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung nach dem Alarmplan erfolgen. Mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutze des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der öffentlichen Kanalisation müssen sofort eingeleitet werden. Eine Entsorgung von eventuell verunreinigtem Boden hat im Einvernehmen mit der IWA zu erfolgen. Zustimmung: Sollte es nicht möglich sein, bestimmte dem Gewässer-, Boden- und Grundwasserschutz dienende Anforderungen einzuhalten, so ist vor Baubeginn die Zustimmung der IWA einzuholen. Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Lagerung: Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern und zu sichern (z. B. in dichter Wanne aus geeignetem Material), dass eine Verunreinigung des Bodens nicht zu erwarten ist. Stationäre Verbrennungsmotoren und Aggregate sind vorzugsweise auf befestigtem und dichtem Untergrund oder mit entsprechenden Schutzvorrichtungen (z. B. Wannen) aufzustellen. Hilfsmittel für den Notfall: Hilfsmittel zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Ölen, Treibstoffen oder Ähnlichem sind bereitzuhalten (z. B. Ölbindemittel). Seite 2 von 3 Stand 09/2015 Das Betanken, Reparieren und Abschmieren von Maschinen und Fahrzeugen im Bereich von Baugruben ist nicht gestattet. Es dürfen nur Maschinen eingesetzt werden, bei denen mit Ölverlusten nicht zu rechnen ist und deren Hydrauliksystem vorzugsweise mit biologisch abbaubarem Öl befüllt ist. Kontrolle: Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsicht lich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind vorzugsweise auf wasserundurchlässiger und an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen abzustellen. Fahrzeugwäschen im Baustellenbereich, auf unbefestigten Flächen und auf Straßen sind nicht zulässig. Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen oder ein Kanalanschluss zu beantragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Baumaßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. Bauarbeiten/Baustoffe Baustoffe: Es dürfen bei Baumaßnahmen keine Stoffe verwendet werden, von denen bei oder nach deren Verwendung eine nachteilige Beeinträchtigung des Untergrundes oder der Gewässer zu erwarten ist (Schalungsöle, Betonzusatzmittel, Vergussmassen usw.). Verfüllmaterialien: Zur Wiederverfüllung der Baugrube ist vorzugsweise das ausgehobene Material wieder zu verwenden, sofern keine Verunreinigung vorliegt. Im Übrigen darf nur unbelasteter Erdaushub oder unbelastetes Naturmaterial (z. B. Schotter, Kies) verwendet werden. Zustimmung: Sollten Zweifel über die Unschädlichkeit für Boden und Grundwasser bei der Verwendung bestimmter (Bau-) Stoffe oder Verfüllmaterialien bestehen, so ist zunächst eine Verwendung von nachweislich unschädlichen Stoffen vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen entsprechende (Bau-)Stoffe nur nach Zustimmung durch die IWA verwendet werden. Recyclingmaterialien: Die Verwendung von Recyclingmaterialien (z. B. aufbereiteter Bauschutt (RCL), Schlacken, Hüttensanden) ist in den Wasserschutzzonen I, II, III und IIIA verboten. In Wasserschutzzonen IIIB sowie außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der IWA erforderlich. Betonreste: Überschüssiger Beton ist schadlos (z. B. in einem flüssigkeitsdichten Container) zu entsorgen. Oberflächenwasser (Regenwasser) von angrenzenden Geländeflächen ist von den Baugruben fernzuhalten. Schutz des gewachsenen Bodens: Bei den Bauarbeiten ist besonders darauf zu achten, dass die gewachsenen Deckschichten nicht mehr als unbedingt notwendig beseitigt werden, weil diese einen besonderen Schutz des Grundwassers gewährleisten. Winterbetrieb: Bei Schnee- und Eisglätte sind Splitt oder ähnliche Materialien als Streugut zu verwenden (kein aufbereiteter Bauschutt). Die Verwendung von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen ist nur an besonderen Gefahrenstellen auf befestigten Flächen zulässig. Seite 3 von 3 Stand 09/2015 Alarmplan Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen (kurz Öl- und Giftunfälle), können zu erheblichen Umweltschäden und Gefahren für die Allgemeinheit führen. Zum Schutze des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der öffentlichen Kanalisation und Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgemeinheit, müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden. Öl- und Giftunfälle sind gemäß § 18 des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) unverzüglich der Oberbürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde und Untere Umweltschutzbehörde, der Polizei oder der Feuerwehr anzuzeigen. Feuerwehr ................................ 0221 / 9748-0 Notruf ........................................ 112 Polizei ....................................... 0221 / 229-1 Notruf ........................................ 110 Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (IWA) Willy-Brandt-Platz 2; 50679 Köln FAX 0221 / 221 - 24686 Herr Schmitz ............................. 0221 / 221-24935 Herr Paul .................................. 0221 / 221-23558 Herr Henseler ........................... 0221 / 221-33707 Amtsleitung ............................... 0221 / 221-24627 RheinEnergie AG ...................... 0221 / 178-0 ...................... 0221 / 178-4749 außerhalb der Dienstzeit: über die Berufsfeuerwehr ......... 0221 / 9748-0 Notruf ........................................ 112 Verantwortlicher für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen für diese Baumaßnahme: Name, Vorname, Telefon Dieser Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht werden.
Anlage 3 - Erlaeuterungsbericht
70503 Zeichen
Planänderung Nr. 8
PFA 13
EBA Außenstelle Köln
Planänderung
Zum PF-Beschluß vom 29.11.1996
Az 1012/1032 Rap 13/94
EBA Außenstelle Köln
LG NBS Köln-Rhein/Main
Aktuell: Knoten Köln — Ausbau südlich
Gummersbacher Straße
Planfeststellungsabschnitt 13 Köln - Vingst
Erläuterungsbericht
zum Planänderungsverfahren
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
ee auf Planänderung 2
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich West
Hermann-Pünder-Str. 3
50679 Köln
Erläuterungsbericht für eine Entscheidung
{ nach
8$ 18 AEG i. V. m. $ 76 VwVfG
- Planänderung Nr. 8 -
NBS Köln - Rhein/Main
Aktuell: Knoten Köln — Ausbau südlich Gummersbacher Straße (ASG)
Planfeststellungsabschnitt 13
Streckennummern: 2621, 2651, 2690, 2691
Planungsabschnitt: Köln-Vingst
Bahn-/Bau-km: 5,450 - 8,200 (NBS Bau-km)
Aufgestellt:
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich West
1.BT-W-B
Hermann-Pünder-Str. 3
50679 Köln, 15.12.2015....4...
Stand: Dezember 2015 Seite 1 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Inhaltsverzeichnis
1 _ Veranlassung für den Bau des Abschnitts Knoten Köln - Ausbau südlich
Gummersbacher Straße (ASG)........2.20.00.00002022000000020neonenuenneonennennsunnennennennennennennennennensensensene 9
11 Einführungen .2e:2..02220000000rerenannnennesnennuen reneer ee heh ana nenenetenEndBhntngestennsonssseesnensnenenennene nee 9
1.1.1 Gesetzliche Grundlagen........esesesnesssnesenssuensnssssnsssnessesenssunnenessenssonunsnsnsnennsssonnensensnnsnnene 9
1.1.2 Einordnung in Ausbaupläne und planungsrechtliche Gegebenheiten ..euseereseserneneneen 10
1.1.3 _ Verkehrliche / Betriebliche Grundlagen ......n.ussessenssenensnensnensnesonunnsnnnnnensnonensnsnensenneenne 11
1.2 Anforderungsprofil an den Ausbau...enssesssssesessensnssnsnensonensonsnsnnasnensnnsnsnsonsnsnennsnnnennnnn 13
1.3 Bisheriges Planungsgeschehen ......zususnssesssosnenennonennononenannanensnnenennnnnnennenennennnenennnennenne 16
1.3.1 Planfeststellungsabschnitt 11........sesusssesussssssssonsnensosusesennnususnsnsnnnennunnsnnnennnnsnnunnnonnnnnne 16
1.3.2 Planfeststellungsabschnitt 12....essosssssnensonsnenenssnonsnnsnenenennensnnensnnnenosnnnosonnnsnnnnnenenenneen 16
1.3.3 Ptanfeststellungsabschnitt 13.........eencssesssnsensnsosnsnennsnsonunnnsnsnonsnsnnsnsnsnnsnsnsnsensnensenene 17
2 Beschreibung der Gesamtmaßnahme .........ususssensonsessnsnensenssnsassnennsnssnsnennsnennennnsnnsaronnnsanae 20
2.1 Allgemeine Beschreibung. ..nesssscnsnsonssesuenensnesnensnssnenssennanennenennensnansnnsnensnnnnsnennoennnnnonenen 20
262 Kurzbeschreibung der einzelnen Planfeststellungsabschnitte .........nnesneensenenennne 20
2.2.1 Planfeststellungsabschnitt 11.............u0u00.2020002022n00000020n0n0n0n00nnnnnnennnnsennnnsnenennenennnennnnne 20
2.2.2 Planfeststellungsabschnitt 12...sesenecsnscssnsosossseusnsnsnnenensunssenensnsononsnsnnnsananensnensensnensenen 21
2.2.3 Planfeststellungsabschnitt 13.......euueeessssesenssnssnsnsnnnnennnnnensnnnnnnnanennnnnnnnnnnnnnnennnannannnnen 21
3 Allgemeine Planungsvorgaben ..........sussusonsssssnssnssnesnennenununssnsnnssnssnsensensennensensnnntonensennensnnne 23
3.1 Rettungskonzept..uasessesssssnsnsnsnsnasnnnnsononssnnsnsnensunsannasennsussnnssssnusnssssonssnnsssnssesossnusnnsnsnen 23
3.2 Keitungenfan. 2... Rn nl srenensate rehensurens. ntonsnbnsssdennencuee 23
3.3 TEIV/TEN/TSI...enesnnsnsesenensrosnsnnnnnnnsonusnorannnnnensnensenenansnonesnenontnsnssenssnsasansssnsnsenensnsenensen 23
Erläuterung zum Planfeststellungsabschnitt 13 ...............20u00000002000000000220n20201001000000n0000n0n00000000 24
1 Aligemeines............2u02s200000ne0nsnernensonesnsnssnnnnsntunensnnenssnsnennenssnennensnnenssnennenssonnesnenssnensanssennenenne 24
11 Begründung der Planänderung ...........unrsesanensnensnonsenssonononunosnnsoenannnonnnonsonensennsnensunnnne 24
1.2 Aufbau der vorgelegten Planunterlagen
Stand: Dezember 2015 Seite 2 von 41
10
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Erläuterungen zur Streckenplanung........susuenenenensosssensnsnsssonsasssssonensnensassssnsnnnnarsennunsnsnunsnne 28
2.1 Entwurfselemente/Zwangspunkte ..u.ennesscsssssesosssessonsnensnsssnsussennnnnsnsnsnsnnnnsnnnnnnenensnsnsnnnn 28
2.2 Untersuchte Lösungen .......nusansensnenenornnonnnnnnnnonnnennenennnsnsnennnnnennnnennensnonennnonntnossnsansnnnnnn 28
Bauliche Maßnahmen - Beschreibung geänderte Planungen..........ussssesnenesnensornesnensnnne 28
3.1 Gleisanlagen......nssnsosseässsensssnsosonsonenensnntnnszenaunennssnstsssnsanentsnsnnenssünenassesssnnsenensnessessendeenn 28
3.2 Kunstbauwerke .....nuesusossssnsononensnnanssonsnansunanensnnsnnnennannnsnennansnnsnnnsnssesonsesnsnsnnsnnnensnnensnnonn 29
3.3 ES SEN er trier HERIBERT 31
3.4 Straßen und Wegenetz.....uussssssssnsososnssosunnsnnenenannenensensnansansenannennanenonarsnsnsennsnnsunesnanenn 31
3.5 Versorgungsanlagen ..ecessesusnesssesesnsusussnsnnunnunnenennennnnnenstsansennnssnsssssnennnnsnnsnensssensursnnennnne 31
Flächenbedarf ......susssoesesesnonsoenensononsnensnsonsnnnensnensnsnensnnnnsnensnssnsnensnsnnnnsnsnsnensnssnnsnsnsnnsennnnsnnnnn 32
Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom ..........ussussnsossssoosnsunensunsunonsonsnennnnnunsnenennuonusnnene 32
Streckenausrüstungfzs.scsserssesssssrenssuuncusanentensennsnnsuneeteftünnesnesusuetuussassusnssntsurenestatsassutsdtee.hnnt 33
6.1 E-Technik (50 HZ).....2u2ecuonenenononnennarsosnnuenenennenenennonansnnensnonnenensonsnenonnnnenennenenennnnennsnsasane 33
6.2 Signaltechniki.2.......ccnne ME ansssonnansnnaneossnenetonnensaonnensnnunelannnesntnsnnnnshennncnescrnn 33
6.3 Telekommunikation .u.eeessneoresssenenenennsnsenensuensennonennsnnnoenensnnsnennnensennnsnsnennnnnennnensornssnrnnnnen 33
6.4 Maschinentechnische Anlagen.........susssonsssssesssesnsssnonsnsesnonsnsnensnsosnsnsnsusnsnsnsnensnnenensenn 33
6.5 Oberleitungsanlagen ...essescssonenssnssnenennsensorsuenennsnosnunnenonssnensssnnnsnsnassnonnsnssnennensenssnenensenen 33
Wasserrechtliche Erlaubnis ............2.0022000000220000202000000002000n0n00nenenneneonnnennnnnsnsnnnnsnsnennnenssenne 34
71 Streckenentwässerung..eennesssneneneninennnnnnannsnnnnnsnsnnnsnensnenensnnnnnennnsnsnsnnnsnnsnnnssnsnnnsnsntnnnnen 34
7.2 Bauwerksentwässerung .eeneesssscsnsssnnnnsosunnennsnnosnennsnsnassennunsonunnnsssnenasnnnsnnnnennunnosnsnnnssenen 34
7.3 TrinkwasserschutZ .eeesesessssssoneneeseensenenenensnenenenensnsnennnnnsnsnsnsnsnensnsnsnsnensnsnenenensnsnenennsenen 34
7.4 Baustellenentwässerung ......eressernsnssesesnsnnnensserenenononsornnnssennenenonnnnnsssasnsnnensussenssssssunsen 34
Überschussmassen ....unsensssonessnnsennerunessnnnssnnssennssnnesennensnsennessnnsssnnesnnesennesnnessnnssrensrsnnsssensen 35
Landschaftspflegerische Begleitpltanung.........srussenssesesnenssssnsnsnsnsnensnnonsnensnnnsnsnsosnensnennnne 35
[ITUTEERRITEN no nerserogerEotOGTEeEtonm ETF To rEITOmTIneITETTOeTETTErTEe 37
IE - SIE leeeorzerereereRRReeHeEreereereggreeereÄerPeterereepeereerTerterereRereeoreerTRERFeITRRReREG 37
10.2 Erschütterungen ...cnersenessenssonnsnonnesensnnnasesunsssnnnenssnussnnnsennsnsonsssansenssossassnnssensnnsnsunsnnnsnnen 37
Stand: Dezember 2015 Seite 3 von 41
11
NBS Köln -Rhein/Main
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße NETZE
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Entsorgung ....:....2.20&20000onnonınananane ran nne nn nenn a nnenahinnantnananzutanenzumenadtnnenensgenende 37
11.1 Altlastenverdachtsflächen ..ennensnenssssnsnensensususesnssnsnenennsnennnnonnnnnennnnennnnunnnnnensnnnnennnsenens 37
11.2 Qualitative und quantitative Zusammenstellung der Abfälle .....uennnesssesssenensenesenenenn 38
11.3 Nichtmineralische Reststoffe.....nessesesensssusssessusuensenenensuonsnnnononensnsnnnnennnnannnnnnnnenennnene 39
11.4 Einbaubedarf und Verwertungsmöglichkeiten ...uuuaesessssssauossnonononnnosseensenenenenennnnnenenenen 39
11.5 Untersuchungsbedarf ........cassessssssasssssonsnsnnnnnnenenonnnnononnnenonenennnnnnenesnsnentnnnnennsnnennenssnnene 40
11.6 Lagerung, Transport und Entsorgung .......uuaescsssssnsnsososnnnsnsnsusnsnsusnsnsnensunenosnnnnnnnsnnnnnnne 41
Stand: Dezember 2015 Seite 4 von 41
NBS Köln -Rhein/Main
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße N ETZE
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Abkürzungsverzeichnis
3-5 Service, Sicherheit Sauberkeit (Konzept der DB auf Verkehrsstationen)
ABS Ausbaustrecke
ABW Außenbogenw
eiche
Abzw Abzweigstelle
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
AFB Artenschutzfachbeitrag
AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift
B Breite
Bbf Betriebsbahnhof
BE-Fläche Baustelleneinrichtungsfläche
BEKS Bahn-Emissionskataster Schienenverkehr
BEVVG Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz
Bf Bahnhof
BilmSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BlmschV _Bundes-Immissionsschutzverordnung
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept
BSWAG Bundesschienenwegeausbaugesetz
BundeswaldG Bundeswaldgesetz
BUWAL Schweizerisches Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
BVWP Bundesverkehrswegeplan
BZ Betriebszentrale
DB Deutsche Bahn
DBAG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
DBPB DB ProjektBau
DIN Deutsches Institut für Normung
EAE Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen
EBA Eisenbahn-Bundesamt
EbS Elektrotechnik Bau und Ausrüstung von Oberleitungsanlagen
Stand: Dezember 2015 Seite 5 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
EBWU Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung
EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz
EMPA Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt
ESTW Elektronisches Stellwerk
ESTW-A Elektronisches Stellwerk-Außenanlage
ESTW-Z Elektronisches Stellwerk-Zentrale
EU Europäische Union
EUK Eisenbahn-Unfallkasse
EÜ Eisenbahnüberführung
EV2 Verformungsmodul aus dem statischen Plattendruckversuch nach
DIN 18134
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
F-Bahn Fernbahn
FFH Fauna-Flora-Habitat
FFH-VP Untersuchung zur Natura 2000-Verträglichkeit
FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FRS Sanierungsmanagement der Deutschen Bahn
FSS Frostschutzschicht
FU Fußgängerunterführung
Gbf Güterbahnhof
Gem.RdErl Gemeinsamer Runderlass
GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz
GSM-R Global System for Mobile Communikation Rail
GUV Gesetzliche Unfallversicherung
Hbf Hauptbahnhof
HG Höchstgeschwindigkeit
Hp Haltepunkt
HVZ Hauptverkehrszeit
IBW Innenbogenweiche
ICE IntercityExpress
KG Korngemisch '
KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LEP Landesentwicklungsplan
Stand: Dezember 2015 Seite 6 von 41
NBS Köln -Rhein/Main
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
LEPro
LG NW
Lh
LST
Lw
LZB
NE
NBS
NRW
NSG
Pbf
PFA
PFB
PF-RL
PM10
PSS
PZB
RB
RE
Ril
RRX
S-Bahn
SBB
SGV
so
SoL
SPFV
SPNV
SPV
SSW
StEB
Str
sü
Tk
UiG
Landesentwicklungsprogramm
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Lichte Höhe
Leit- und Sicherungstechnik
Lichte Weite
linienförmige Zugbeeinflussung
Nichtbundeseigene Eisenbahn
Neubaustrecke
Nordrhein-Westfalen
Naturschutzgebiet
Personenbahnhof
Planfeststellungsabschnitt
Planfeststellungsbereich
Planfeststellungsrichtlinie
Feinstaub (Partikeldurchmesser bis 10 um)
Planumsschutzschicht
Punktförmige Zugbeeinflussung
Regional-Bahn
Regional-Express
Richtlinie
Rhein-Ruhr-Express
Stadtschnellbahn
Schweizerische Bundesbahn
Schienengüterverkehr
Schienenoberkante
Standard Oberleitung
Schienenpersonenfernverkehr
Schienenpersonennahverkehr
Schienenpersonenverkehr
Schallschutzwand
Stadtentwässerungsbetriebe
Strecke
Straßenüberführung
Telekommunikation
Unternehmensinterne Genehmigung
Stand: Dezember 2015
NETZE
Seite 7 von 41
NBS Köln -Rhein/Main
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
UVS Umweltverträglichkeitsstudie
UWB Untere Wasserbehörde
VNB Verteilnetzbetreiber
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
Ww Weiche
WA Wandanfang
WE Wandende
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WiB Walzträger in Beton
Stand: Dezember 2015
NETZE
Seite 8 von 41
11
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Allgemeiner Teil
Veranlassung für den Bau des Abschnitts Knoten Köln - Ausbau
südlich Gummersbacher Straße (ASG)
Einführung
Zum Fahrplanwechsel Ende 2002 wurde die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main (NBS) in
Betrieb genommen. Sie endet im Knoten Köln derzeit am Abzweig Porz-Steinstraße, wo
eine Überleitung in die Siegstrecke (Strecke 2651 v/n Köln-Deutz) erfolgt. Zur Abwicklung
der vorhersehbaren zusätzlichen Verkehre im Schienenpersonenverkehr ist der weitere
Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Knoten Köln erforderlich. Als wesentliche Maß-
nahme ist der zweigleisige Ausbau zwischen Köln-Deutz südlich der Gummersbacher
Straße und der Abzweigstelle Flughafen Nordwest mit einem Kreuzungsbauwerk im Be-
reich Köln-Kalk vorgesehen, das die höhenfreie Führung der Strecke von Bahnhof Köln
Messe/Deutz (Tief) nach Köln/Bonn Flughafen und dem Gleis von Abzweig Porz-
Steinstraße nach Bahnhof Köln Messe/Deutz (Hoch) ermöglicht. Zusammen mit weiteren
Anpassungen sollen die Streckenleistungsfähigkeit und die Flexibilität der Fahrplankon-
struktion verbessert und die Geschwindigkeit des Schienenpersonenfernverkehrs in die-
sem Bereich angehoben werden.
Gesetzliche Grundlagen
Auf der Grundlage der Artikel 73 und 87 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland hat der Bundesgesetzgeber das
« Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) in der im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlich-
ten Fassung vom 30.12.1993 und das
« Bundesschienenwegeausbaugesetz vom 15.11.1993
erlassen.
Gegenstand des Unternehmens Deutsche Bahn AG ist das Betreiben der Eisenbahninfra-
struktur; dazu zählen insbesondere die Planung, der Bau, die Unterhaltung sowie die Füh-
rung der Betriebsleitung und der Sicherheitssysteme.
Stand: Dezember 2015 Seite 9 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
. Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Einordnung in Ausbaupläne und planungsrechtliche Gegebenheiten
Im Dezember 2002 wurde die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main zwischen dem Abzweig
Köln-Steinstraße und Frankfurt in Betrieb genommen. Zwischen Köln/Messe-Deutz und
dem Abzweig Steinstraße fahren die Fernzüge gemeinsam mit dem schnellen Regional-
verkehr über die bestehende Strecke 2651 Köln-Deutz - Gießen. Gleichzeitig erfolgte der
Umbau des Bahnhofs Köln/Messe-Deutz tief.
Im Juni 2004 erfolgte die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn an die Neubaustrecke im
Abzweig FKB Süd bzw. an die Fernbahn 2651 im Abzweig FKB Nord.
Die Inbetriebnahme des Umbaus des Bahnhofes Köln-Mülheim und somit die kreuzungs-
freie Anbindung der Gleise Richtung Düsseldorf/Ruhrgebiet erfolgte im Dezember 2007.
Die Weiterführung dieser Maßnahme, nämlich der zweigleisige Ausbau nördlich bzw. süd-
lich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz wurde 12/2007 bzw. 12/2009 in Betrieb genommen.
Für den hier beplanten Bereich zwischen dem Abzweig Gummersbacher Straße und dem
Abzweig Köln-Steinstraße wurde im Zuge der Planungen der NBS ein Antrag auf Plan-
feststellung eingereicht. Dabei wurde der Bereich in 3 Planfeststellungabschnitte einge-
teilt:
°e PFA 11 - der Antrag wurde im Zuge des Ausbaus des Bahnhofs Köln Mes-
se/Deutz zurückgezogen.
«e PFA12 - dieser Abschnitt wurde mit Beschluss von 25.09.1997 (Az.: 1021/1032
Rap 5/94) planfestgestelit. Nach dem Hauptbeschluss gab es vier Planänderun-
gen, die im Antrag für diesen PFA erläutert werden.
° PFA13 - Der Planfeststellungsabschnitt PFA 13 der NBS Köln - Rhein / Main
wurde mit dem Beschluss (Az.: 1012/1032-Rap 13/94) des Eisenbahn-
Bundesamtes, Außenstelle Köln vom 29.11.1996 planfestgestellt. Im Anschluss
gab es 7 Planänderungsverfahren für den PFA 13 sowie 3 Planänderungsver-
fahren für den PFA 81, der den Anschluss des Flughafens Köln/Bonn beinhaltet.
Einzelheiten sind im Antrag für den PFA 13 dargestellt.
Die Planungen in allen drei Abschnitten wurden bisher nicht umgesetzt.
Stand: Dezember 2015 Seite 10 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Verkehrliche / Betriebliche Grundlagen
Im zu betrachtenden Knotenbereich stellt der zwischen den Abzweigstellen (Abzw) Stein-
straße und Gummersbacher Straße gelegene Streckenabschnitt den Engpassbereich dar,
in dem sich alle rechtsrheinisch auf den Knoten Köln zulaufenden Verkehre bündeln und
vor dem engeren Kölner Knoten (Köln Messe/Deutz und Köln Hbf) wieder verteilen. Die
letztgenannte Verteilung der Verkehrsströme erfolgt über den höhengleichen Abzweig
Gummersbacher Straße, d.h. hier behindern sich die Fahrten von Süden nach Köln Mes-
se/Deutz (Tief) mit den Fahrten von Köln Hbf / Köln Messe/Deutz (Hoch) in Richtung Sü-
den.
Der Zulauf auf den Knoten Köln definiert sich über das Betriebsprogramm der Schnell-
fahrstrecke (SFS) Köln - Rhein/Main, der im Regionalverkehr bedeutenden Siegstrecke
und der Rechten Rheinstrecke. Zusätzlich wird im Engpassbereich der Verkehr über die
Schleife zum Flughafen Köln/Bonn ein-/ausgefädelt.
Der S-Bahn-Verkehr wird im beschriebenen Streckenabschnitt auf eigenen Gleisen paral-
lel geführt und kann im Ausbauabschnitt unabhängig vom Schienenpersonenfernverkehr
(SPFV) und dem schnellen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durchgeführt werden.
Im für die Planung definierten Referenzfahrplan 2010 (Weiterführungsfall), werden auf der
zweigleisigen Strecke 2651 zwischen Abzw Steinstraße und Abzw Flughafen Nordwest
pro Stunde und Richtung bis zu 7 Züge (4 ICE-Linien, 3 RE/RB-Linien), zwischen Abzw
Flughafen Nordwest und Abzw Gummersbacher Straße bis zu 9 Züge (5 ICE-Linien, 4
RE/RB-Linien) gefahren.
Im Schienengüterverkehr (SGV) fahren in Tagesrandlagen und in den Nachtstunden Ein-
zellagen mit folgenden Laufwegen durch den Knotenbereich:
+ Troisdorf - Abzw Vingst - Köln-Kalk Nord Ksf (Str 2667) bzw. Köln-Kalk - Südbrü-
cke (Str 2656).
e Dieringhausen (Str 2692/2621) - Köln-Kalk - Südbrücke (Str 2656)
jeweils in Richtung und Gegenrichtung.
Das für den Ausbau maßgebende Betriebsprogramm leitet sich aus der Prognose des
BVWP 2003 für das Jahr 2025 ab.
Mit der nachstehenden Darstellung wird die mit den zuständigen Aufgabenträgern für den
Nahverkehr abgestimmte regionale Einschätzung der DB Netz AG bezogen auf die Vertei-
lung der Prognose BVWP 2003 für das Jahr 2025 innerhalb des Knotens wiedergegeben.
Stand: Dezember 2015 Seite 11 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Aufgrund der mittelfristig bestehenden Verkehrsverträge wurden die aktuellen Zahlen des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) eingearbeitet und streckenbezogen aufgeteilt.
Zusätzlich wurde im SPNV das Betriebsprogramm des Rhein-Ruhr-Express (RRX) im
Knoten Köln als zusätzliche Leistung eingearbeitet.
Das Betriebskonzept des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) beruht auf der Prognose
des Bundes mit Zielhorizont 2025 zzgl. der durch die Ausbauvorhaben NBS Rhein/Main -
Rhein/Neckar möglichen Mehrung. Durch dieses Ausbauvorhaben in Hessen wird es
möglich, die noch aufnahmefähige SFS Köln-Rhein/Main wie nachstehend beschrieben
besser auszulasten.
Die Mehrung im Knoten Köln definiert sich folgendermaßen:
e Der heutige 2-Std-Takt der ICE-Linie Dortmund - Köln Hbf (Kopfmachen) - Stuttgart
- München wird durch Fahrt über Köln Messe/Deutz (Tief) beschleunigt und durch
einen alle 2 Stunden in den Taktlücken verkehrenden zusätzlichen Zug von/nach
Köln Hbf im Abschnitt (Köln -) Abzw Gummersbacher Straße- München auf einen
1-Std-Takt verdichtet.
* Hierdurch bekommt die heutige ICE-Linie Köln Hbf - Basel eine neue, von der ICE-
Linie nach München unabhängige Fahrplantrasse. Weiterhin wird diese Linie nach
Basel neu über Köln-Messe/Deutz (Tief) statt Köln Hbf geführt, von/nach Düssel-
dorf Hbf verlängert und auf einen 1-Std-Takt verdichtet.
e Durch das Ausbauvorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX) wird eine neue Regional-
verkehrslinie aus dem Ruhrgebiet über Köln Messe/Deutz (Tief) zum Flughafen
Köln/Bonn möglich.
Somit ergeben sich im Detail über alle Verkehrsarten des Personenverkehrs folgende
Mehrungen:
e ICE-Linie Basel Ausweitung von 2- auf 1-Std-Takt 8 Züge/TagjRichtung
e ICE-Linie Mainz Durchgehender 2-Std-Takt 4 Züge/Tag/Richtung
+ ICE-Linie München Neuverkehr 2-Std-Takt 8 Züge/Tagj/Richtung
« RRX Neuverkehr 1-Std-Takt 20 Züge/Tag/Richtung
Daraus ergibt sich je Stunde/Richtung eine Belegung mit bis zu 11 Zügen (6 ICE-Linien, 5
RE/RB-Linien)
Mit dieser zusätzlichen Verkehrsbelastung ist der heute höhengleiche Fahrstraßenknoten
Gummersbacher Straße und die derzeit nur 2-gleisige Strecke bis zum Abzw Flughafen
Stand: Dezember 2015 Seite 12 von 41
12
NBS Köln -Rhein/Main
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße NETZE
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Nordwest überlastet.
Anforderungsprofil an den Ausbau
Betrieblich bieten sich als Problemlösungen eine höhenfreie Gestaltung des Abzw Gum-
mersbacher Straße und ein Ausbau von 2 auf 4 Fernbahngleise im Bereich Gummersba-
cher Straße bis Abzw Flughafen Nordwest an.
Aufgrund der Erfordernisse des Schienengüterverkehrs (SGV) sind die vorhandenen Wei-
chenverbindungen im Bahnhof Köln-Kalk zur Güterzugstrecke Richtung Südbrücke und
im Bereich des Abzw Vingst zur Güterzugstrecke nach Duisburg-Wedau pianerisch bei-
zubehalten.
Z.Zt endet die SFS Köln-Frankfurt (Main) am Abzw Steinstraße, die Verbindungsstrecke
2660 von K.-Mülheim über K.- Messe/Deutz (Tief) endet am Abzw Gummersbacher Stra-
ße und die Strecke 2691 vom Bf Köln / Bonn Flughafen endet am Abzw Flughafen Nord-
west. Die Verkehre von diesen drei Strecken bzw. zu diesen drei Strecken werden heute
zwischen:Abzw Gummersbacher Straße und Abzw Flughafen Nordwest, bzw. zwischen
Abzw Gummersbacher Straße und Abzw Steinstraße über die bestehende Strecke 2651
geführt. Dieser zweigleisige Abschnitt zwischen Abzw Gummersbacher Straße und Abzw
Steinstraße ist heute an seiner Kapazitätsgrenze angelangt, Mehrverkehre können nicht
mehr aufgenommen werden.
Mit Inbetriebnahme von zwei zusätzlichen Gleisen zwischen Abzw Gummersbacher Stra-
Re und Abzw Flughafen Nordwest können die Züge von und nach K.- Messe/Deutz (Tief)
bzw. Bf Köln / Bonn Flughafen über diese neuen Gleise geleitet werden (Zwischenzu-
stand). Um auch Züge von und nach der SFS Köln-Frankfurt (Main) über separate Gleise
führen zu können, ist der weitere Bau von zwei zusätzlichen Gleisen zwischen Abzw
Flughafen Nordwest und Abzw Steinstraße (Vollausbau) erforderlich.
Für die betriebliche Umsetzung wurden verschiedene Varianten geprüft:
Variante 0:
Linienbetrieb, planfestgestellter Zustand in den PFA 12 und PFA 13.
Stand: Dezember 2015 Seite 13 von 41
NBS Köln -Rhein/Main
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße N ETZE
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Variante 1:
Linienbetrieb, gegenüber der Variante 0, Tausch der Strecken im Bereich Abzw Flughafen
Nordwest (von Bf Köln / Bonn Flughafen nach K.- Messe/Deutz (Hoch), von Abzw Stein-
straße nach Abzw Steinstraße S K.- Messe/Deutz (Tief))
Variante 2:
Linienbetrieb mit einem Überwerfungsbauwerk in Köln-Kalk, zeitgleiche Fahrten sind nicht
möglich, da die Züge der Relationen
» Bf Köln / Bonn Flughafen - K.- Messe/Deutz (Hoch) und Abzw Steinstraße - K.-
Messe/Deutz (Tief)
° K.- Messe/Deutz (Tief) - Abzw Steinstraße und K.- Messe/Deutz (Hoch) - Bf Köln
[Bonn Flughafen,
nicht zeitgleich verkehren können.
Variante 3:
Richtungsbetrieb gemäß Studie rmcon, da jedoch eine höhenfreie Verbindung fehlt, kön-
nen die Züge der Relationen
e K.- Messe/Deutz (Tief) - Bf Köln | Bonn Flughafen und K.- Messe/Deutz (Hoch) -
Abzw Steinstraße.
nicht zeitgleich verkehren
Variante 4:
Richtungsbetrieb gemäß Studie rmcon, mit zusätzlicher höhenfreien Verbindung, so kön-
nen die Züge der Relationen
e K.- Messe/Deutz (Tief) - Bf Köln / Bonn Flughafen und K.- Messe/Deutz (Hoch) -
Abzw Steinstraße.
zeitgleich verkehren
Stand: Dezember 2015 Seite 14 von 41
NBS Köln -Rhein/Main
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße N ETZE
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Die Untervariante 4.3 (hier gewählt) bietet mit dem Gleis 11 zusätzlich die Möglichkeit,
von Güterzügen der Relation von Abzw Steinstraße nach Abzw Südbrücke und Gegen-
richtung, die Neigung von 24,9 °/oo im Gl. 2 zu umfahren.
Die 0.g. Anforderungen sind nur mit der Variante 4.3 erfüllbar.
Die höhenfreien Verbindungen werden durch den Bau eines Überwerfungsbauwerks in
Köln-Kalk (PFA 12) umgesetzt, so dass die folgenden Fahrten zeitgleich stattfinden kön-
nen.
K.- Messe/Deutz (Tief) - Bf Köln / Bonn Flughafen und K.- Messe/Deutz (Hoch) -
Abzw Steinstraße
K.- Messe/Deutz (Tief) - Abzw Steinstraße und K.- Messe/Deutz (Hoch) - Bf Köln /
Bonn Flughafen
« Bf Köln [ Bonn Flughafen - K.- Messe/Deutz (Hoch) und Abzw Steinstraße - K.-
Messe/Deutz (Tief)
e Bf Köln / Bonn Flughafen - Messe/Deutz (Tief) und Abzw Steinstraße - K.- Mes-
se/Deutz (Hoch)
Aufgrund der derzeit erwarteten Betriebsprogramme ergibt sich folgendes:
Der Bereich zwischen Abzweig Flughafen Köln/Bonn Nord und Steinstraße hat eine ge-
ringere Belastung als der Abschnitt nördlich Abzweig Flughafen Köln/Bonn Nord.
Die Führung von ICE-Linien über die Flughafenschleife (Flughafen Köln/Bonn) entlastet
diesen Abschnitt. Zudem fährt auch Regionalverkehr (RE 8) über die Flughafenschleife.
Die später mit Umsetzung des RRX-Konzeptes geplante RRX-Linie wird diesen Abschnitt
gar nicht befahren, sie endet/beginnt am Flughafen Köln/Bonn.
Der Vollausbau ist durch die derzeitige betriebliche Nutzung noch nicht erforderlich. Zur-
zeit befindet sich die entsprechende Planung für zukünftige Betriebsprogramme im Stadi-
um der Machbarkeitsanalyse.
Stand: Dezember 2015 Seite 15 von 41
1.3
13.1
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Bisheriges Planungsgeschehen
Im Zuge der Planung der NBS Köln - Rhein/Main wurde die Erweiterung der Gleisanlagen
im PFA 11 bereits 1993 geplant. Ein Planfeststellungsverfahren wurde bisher nicht abge-
schlossen.
In den Jahren 2008 und 2009. wurden die Ergebnisse der betrieblichen Untersuchungen
im Rahmen einer Vorentwurfsplanung technisch untersucht und bilden im Wesentlichen
die Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung.
Unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke der DB AG sowie wirtschaftlicher,
ökonomischer und städtebaulicher Gesichtspunkte wurde in der Vorentwurfsplanung un-
tersucht, wie die Erweiterung der Gleisanlage durchgeführt werden kann. Ein besonderes
Augenmerk wurde dabei auf den PFA 11 im Bereich zwischen Kalker Hauptstraße und
Rolshover Straße gelegt.
Planfeststellungsabschnitt 11
Für den Planfeststellungsabschnitt 11 wurde 1997 die Planfeststellung beantragt. Dieser
Antrag wurde im Zuge des Ausbaus des Bahnhofs Köln/Messe-Deutz zurückgezogen. Ei-
ne erneute Einreichung erfolgte im Jahr 2013. Dieser Antrag wurde ebenfalls zurückgezo-
gen. Eine Wiedereinreichung ist für die Jahresmitte 2016 vorgesehen.
Planfeststellungsabschnitt 12
NBS Köln - Rhein / Main Planfeststellungsabschnitt 12
Beschluss bzw. Ände- | Planungsstand | Plangenehmigung -
rung beantragt des EBA Aktenzeichen
1021/1032
Ei Feststellungsbeschluss | 28.05.1993 25.09.1997 Rap 5/94
Stand: Dezember 2015 Seite 16 von 41
1.3.3
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Baustraße Vingster 60120/60131
Ring 11.12.2000 24.04.2001 Paä 754/00
" er 60102 Paä
2 | LBP Grünzug Zündorf | 24.07.2002 13.08.2003 481/02
m
2
Abschl. LBP- 60102 Paä
20.12.2006 04.06.2007 668/06
Eine Wiedereinreichung ist für die Jahresmitte 2016 vorgesehen.
Planfeststellungsabschnitt 13
Für die NBS wurden nach dem Hauptbeschluss bisher 7 Anträge auf Planänderung ge-
stellt und planfestgestellt.
Weiterhin befindet sich im betrachteten Abschnitt der Planfeststeilungsabschnitt 81 der
Flughafenanbindung an den Flughafen Köln/Bonn (FKB). In diesem Verfahren wurden
nach dem Hauptverfahren drei Anträge auf Planänderung gestellt und planfestgestellt.
Nachfolgend ist die Übersicht der durchgeführten Verfahren dargestellt:
NBS Köln - Rhein / Main Planfeststellungsabschnitt 13
Aktenzei-
chen
Beschluss bzw. Ände-
rung
Planungsstand
beantragt
Plangenehmigung
des EBA
Feststellungsbe-
schluss
1012/1032
Rap 13/94
27.07.1994 29.11.1996
Stand: Dezember 2015 Seite 17 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Ab 60120/6013
Hp Airport Business | 32.0.2000 | 13.06.2000 1 Pap
534/00
i 1 60120/6019
Wegiall EU Neuenhof- | 13.06.2001 | 22.01.2000 2 Paä
a 345/01
LBP Grünzug Zündorf | 24.07.2002 | 13.08.2003 on er
« P 60120/6010
Tiefenentwässerung | 03.11.2003 | 28.01.2003 1 Paä
713/03
LBP Aurelis-Fläche
Hohenstaufenstr.
Abschl. LBP- | 60102 Paä
Richtungsgleise/ Über- A
Br 20.12.2012 zurückgezogen
Die Planänderung Nr. 3 der NBS beinhaltet die letzten Änderungen, die die Trassierung
betreffen. In den Unterlagen der Planänderung Nr. 3 sind auch die Inhalte der Planände-
rungen Nr. 1 und Nr. 2 enthalten.
Die Planänderungen Nr. 4, 6 und 7 betreffen LBP-Maßnahmen und nicht die bautechni-
schen Lagepläne.
In der Planänderung Nr. 5 wurde ein Teil der Entwässerungsplanung geändert (räumlich
im Bereich Plan Nr. 13.3). Als Basis wurden nicht die planfestgestellten Unterlagen der
Köln-Rhein/Main, sondern die Unterlagen des Planfeststellungsabschnitts (PFA) 81 der
Flughafenanbindung Köln/Bonn (FKB) verwendet. Hierdurch beinhalten die Unterlagen
der Planänderung Nr. 5 nicht den gesamten, in den vorherigen Verfahren planfestgestell-
ten Umfang der Maßnahme NBS Köln-Rhein/Main. So fehlen die auf der Südseite ge-
nehmigten neuen NBS-Gleise. Eine Koordination der beiden Verfahren (NBS PFA 13 und
Stand: Dezember 2015 Seite 18 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Flughafenanbindung PFA 81) wurde nicht konsequent durchgeführt. Da die genehmigten
NBS-Gleise im Rahmen der Planänderung Nr. 5 nicht explizit entfernt wurden, sind diese
weiterhin planfestgestellt.
Stand: Dezember 2015 Seite 19 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
2.1
2.2
2.2.1
Beschreibung der Gesamtmaßnahme
Allgemeine Beschreibung
Die ca. 5,3 km lange Trasse liegt vollständig im Stadtgebiet von Köln. Sie beginnt unmit-
telbar hinter der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer-Straße, Strecke 2660 von Köln-
Deutz (tief) kommend km 4,13 und endet hinter der Eisenbahnüberführung zum Flugha-
fen, Strecke 2651 km 5,84. Die Beschreibung der einzelnen Planfeststellungsabschnitte
erfolgt unter Punkt 2.2
Kurzbeschreibung der einzelnen Planfeststellungsabschnitte
Die Einteilung der einzelnen Planfeststellungsabschnitte resultiert noch aus der Planfest-
stellung für die NBS Köln - Rhein/Main und wurde übernommen, da für die PFA 12 und
13 eine Planänderung beantragt wird.
Planfeststellungsabschnitt 11
Der Planfeststellungsabschnitt 11 beginnt im Bahnhof Köln Messe/Deutz (tief) an der
Deutz-Mülheimer Straße in Bau-km 2,338 und verläuft entlang der heutigen Bahnstrecke
2651 Köln - Gießen südöstlich in Richtung Köln-Porz (vgl. Anlage 2.1 zum Antrag auf
Planfeststellung). Er endet östlich der Rolshover Straße in Bau-km 4,234 und weist damit
eine Länge von ca. 1,9 km auf.
Im Streckenverlauf quert die auf einem Damm liegende Bahntrasse verschiedene Straßen
höhenfrei, die einzelnen Kreuzungspunkte sind nachfolgend in aufsteigender Kilometrie-
rung aufgeführt.
* Gummersbacher Straße (Bau-km 3,074)
+ Kalker Hauptstraße (Bau-km 3,393)
+ Trimbornstraße (Bau-km 3,764)
+ Rolshover Straße (Bau-km 4,042)
Zwischen Trimbornstraße und Rolshover Straße wird die Trasse in Seitenlage zur Gieße-
ner Straße geführt.
Wesentlicher Bestandteil des Bauvorhabens ist die Verlängerung der Bahnstrecke 2660
aus Richtung Bahnhof Köln Messe [Deutz (tief), die heute bereits in der Abzweigstelle
Gummersbacher Straße endet. Die neuen Gleise werden parallel zu den vorhandenen
Stand: Dezember 2015 Seite 20 von 41
2.2.2
2.2.3
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Gleisen geführt. Aufgrund der beengten städtebaulichen Verhältnisse ist die Ausbildung
von Böschungen ausschließlich auf einem kurzen Abschnitt westlich der Kalker Haupt-
straße möglich. Im übrigen Streckenverlauf werden die notwendigen Dammverbreiterun-
gen mittels konstruktiver Bauwerke realisiert.
Planfeststeliungsabschnitt 12
Der Planfeststellungsabschnitt 12 beginnt östlich des Kreuzungspunkts mit der Rolshover
Straße in Bau-km 4,234 im ehemaligen Bahnhof Köln-Kalk und verläuft entlang der heuti-
gen Bahnstrecke 2651 Köln - Gießen südöstlich in Richtung Köln-Porz. Er endet östlich
der Überführung über den Vingster Ring in Bau-km 6,231 und weist damit eine Länge von
circa 2,0 km auf.
Im Streckenverlauf quert die auf einem Damm liegende Bahntrasse verschiedene DB-
Strecken und Straßen höhenfrei. Die einzelnen Kreuzungspunkte sind nachfolgend in auf-
steigender Kilometrierung genannt.
+ Kreuzungsbauwerk mit Strecke 2641 (Bau-km 5,173)
+ Kreuzungsbauwerk mit Strecken 2324 | 2666 (Bau-km 5,223)
e Eisenbahnüberführung Homarstraße (Bau-km 5,298)
« Eisenbahnüberführung Vingster Ring (Bau-km 6,058)
Die Erweiterung der Gleisinfrastruktur um eine zweigleisige Strecke auf dem Abschnitt
Bahnhof Köln Messe/Deutz (tief) - Abzweigstelle Köln / Bonn Flughafen Nordwest wird im
Planfeststellungsabschnitt 12 durch die Weiterführung der Bahnstrecken 2660 und 2691
bis jeweils nach Köln-Kalk realisiert. Die Bahnstrecke 2660 wird südlich der Rhein-Sieg-
Strecke 2651 im Linienbetrieb aus Richtung Bahnhof Köln Messe/Deutz (tief) und die
Bahnstrecke 2691 zwischen den Gleisen der Strecke 2651 im Richtungsbetrieb aus Rich-
tung Abzweigstelle Köln / Bonn Flughafen Nordwest verlängert. Kernpunkt ist die höhen-
freie Führung von Zügen auf den Relationen Bahnhof Köln Messe/Deutz (tief) - Köln
Steinstraße und Bahnhof Köln Messe/Deutz (hoch) - Bahnhof Köln / Bonn Flughafen mit
Hilfe von Überwerfungsbauwerken im ehemaligen Bahnhof Köln-Kalk.
Planfeststellungsabschnitt 13
Der Planfeststellungsabschnitt 13 beginnt ca. 200 Meter östlich der Eisenbahnüberfüh-
rung Vingster Ring in Bau-km 6,231 und verläuft bis Bau-km 8,9+84. Vor der Eisenbahn-
Stand: Dezember 2015 Seite 21 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
überführung über die BAB 4 werden die beiden neuen Gleise in die Richtungsgleise der
Strecke 2691 bzw. 2651 eingefädelt. Dies ist gegenüber der ursprünglichen Planfeststel-
lung eine Änderung, die als Provisorium bis zum endgültigen Anbindung der zwei zusätz-
lichen Gleise an die NBS im Bereich Abzweig Steinstraße dient. Zusätzlich wird ein Über-
leitgleis zwischen dem Gegenrichtungsgleis der Strecke 2651 in Bau-km 6,5 zum
Richtungsgleis der Strecke 2651 in Bau-km 7,5 als Provisorium vorgesehen. Dieses Über-
leitgleis überquert die BAB 4 mit einem neuen Bauwerk.
Stand: Dezember 2015 Seite 22 von 41
3.1
3.2
3.3
NBS Köln -Rhein/Main
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße NETZE
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Allgemeine Planungsvorgaben
Rettungskonzept
Die Erfordernisse des Rettungskonzeptes sind unter Punkt 7 beschrieben.
Leitungen
Durch die Erweiterung und den Neubau der Ingenieurbauwerke in innerstädtischer Lage
ist in diesem Planfeststellungsabschnitt lediglich die Entwässerungsleitung der BAB 4
bauzeitlich betroffen. Die geplanten Maßnahmen wurden mit Straßen NRW abgestimmt.
TEIV/TEN/TSI
Gemäß Schreiben des EBA, Referat 23 vom 02.07.2015 (Geschäftszeichen 23pr/005-
2300#001) wird die bisherige Verknüpfung zwischen der EG-Prüfung und dem nationalen
planungsrechtlichen Zulassungsverfahren aufgelöst. Dies bedeutet, dass zum Planfest-
stellungsverfahren kein EG Zwischenbericht einer benannten Stelle über die Phase „De-
taillierter Entwurf“ mehr vorzulegen ist. Die grundlegenden Anforderungen an die In-
teroperabilität gelten nach wie vor auch in der frühen Vorhabensphase der
Genehmigungsplanung zu beachten sind.
Die Sicherstellung der Einhaltung der TS! in den frühen Phasen des Projektes erfolgt
durch eine vereinfachte Prüfung, parallel zum Planänderungsverfahren.
Stand: Dezember 2015 Seite 23 von 41
11
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Erläuterung zum Planfeststellungsabschnitt 13
Allgemeines
Begründung der Planänderung
Der Planfeststellungsabschnitt PFA 13 der NBS Käln - Rhein / Main wurde mit dem Be-
schluss (Az.: 1012/1032-Rap 13/94) des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln vom
29.11.1996 planfestgestellt.
Vom Abzweig Gummersbacher Straße bis zum Abzweig Steinstraße wurden die NBS-
Gleise bis heute nicht realisiert. Die Neubaustrecke (Strecke 2690) beginnt heute am Ab-
zweig Steinstraße und verläuft von dort aus Richtung Süden.
Der Bereich zwischen dem Abzweig Gummersbacher Straße bis zum Abzweig Steinstra-
ße soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Das Konzept hierzu hat sich gegenüber der
planfestgestellten Planung geändert und wird nachfolgend beschrieben. Die Planung er-
folgt unter der Projektbezeichnung Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße.
Das erste Baurechtsverfahren wird mit dem vorliegenden Antrag auf Planänderung Nr. 8
für den PFA 13 eingeleitet. Bei der Planung handelt es sich um einen Zwischenzustand,
da der Ausbau bei NBS-km 6,8 im Bereich der FKB Nord vor dem Abzweig Steinstraße
endet.
Der weitere Abschnitt zwischen dem Abzweig Gummersbacher Straße und dem Beginn
des PFA 13 ist in die PFA 11 und 12 unterteilt. Der Antrag für den PFA 11 (Planfeststel-
lung) erfolgt im dritten Quartal 2015, der für den PFA 12 (Planänderung) erfolgte Anfang
2013.
Der Endzustand, die Weiterführung des Ausbaus bis zum Ende des Planfeststel-
lungsabschnittes 13 (NBS km 8,2) und weiter bis zum Abzweig Steinstraße, ist bereits
planfestgestellt. Dieses Planrecht soll durch den aktuellen Antrag auf Planänderung Nr. 8
nicht aufgegeben werden.
Mit dieser Planänderung werden zwei zusätzliche Gleise zwischen Abzw Gummersbacher
Straße und Abzw Flughafen Nordwest beantragt, über die die Züge von und nach K.-
Messe/Deutz (Tief), bzw. Bf Köln/Bonn Flughafen geleitet werden können (Zwischenzu-
stand).
Stand: Dezember 2015 Seite 24 von 41
1.2
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Westlich der Eisenbahnüberführung über die BAB 4 werden die beiden neuen Gleise in
die Richtungsgleise der Strecke 2691 bzw. 2651 eingefädelt. Dies ist gegenüber der ur-
sprünglichen Planfeststellung eine Änderung, die als Provisorium bis zur endgültigen An-
bindung der zwei zusätzlichen Gleise an die SFS Köln-Frankfurt (Main) im Bereich Abzw
Steinstraße dient. Um den vorgesehenen Richtungsbetrieb zu realisieren, werden die
Gleise der Flughafenanbindung Köln/Bonn Strecke 2691 zwischen den Gleisen der
Rhein-Sieg-Strecke 2651 geführt. Für die zusätzlichen Gleise ist das Richtungsgleis der
Strecke 2651 in südlicher Lage neu zu errichten. Weiter ist ein Überleitgleis zwischen dem
Gegenrichtungsgleis der Strecke 2651.zum Richtungsgleis der Strecke 2651 als Proviso-
rium vorgesehen, das zum „Puffern“ von Güterzügen aus Richtung Bf Köln - Kalk Nord vor
der Weiterfahrt in Richtung Bf Porz - Wahn dient. Dieses Überleitgleis überquert die BAB
4 mit einem neuen Bauwerk. Mit Realisierung des Vollausbaus des Bereiches Abzw Flug-
hafen Nordwest - Abzw Steinstraße wird dieses umgebaut und in das Richtungsgleis der
Strecke 2651 integriert.
Für die geänderten Gleisanbindungen, vor allem bedingt durch die realisierte Flughafen-
anbindung-PFA 81, und die geplanten Versickerungsanlagen wird auf der Südseite ge-
genüber der ursprünglichen Planung zusätzliche Fläche benötigt.
Um auch Züge von und nach der SFS Köln-Frankfurt (Main) über separate Gleise führen
zu können, ist auch der Bau von zwei zusätzlichen Gleisen zwischen Abzw Flughafen
Nordwest und Abzw Steinstraße (Vollausbau) erforderlich. Dies bedarf einer gesonderten
Planung, die mit einem weiteren Planänderungsverfahren genehmigt werden soll.
Eine Realisierung des Endzustandes ist nach jetzigem Stand von der DB Netz AG frühes-
tens 2019 vorgesehen.
Aufbau der vorgelegten Planunterlagen
Die inhaltlichen Änderungen werden unter den Punkten 2 und 3 genau beschrieben.
Nachfolgend werden der Aufbau bzw. die Form der vorgelegten Planunterlagen erläutert.
Als Basis für die vorgelegten Planunterlagen dienen die jeweils letzten planfestgestellten
Stände. Die Inhalte der Planänderung Nr. 8 werden in grüner Farbe eingetragen, nicht
mehr relevante Inhalte werden ebenfalls in grüner Farbe durchgestrichen.
Stand: Dezember 2015 Seite 25 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Zu den bereits unter Punkt 1.2 beschriebenen Ständen der Planänderungen kommt für
eine übersichtliche Darstellung erschwerend hinzu, dass einige Anlagen, die im Rahmen
der Maßnahme NBS Köln-Rhein/Main planfestgestellt worden sind, inzwischen realisiert
wurden. Hierbei handelt es sich um die Anlagen der City-Bahn (heute Strecke 2621).
Auch die Flughafenanbindung FKB mit der Strecke 2691 wurde zwischenzeitlich gesamt-
haft fertig gestellt.
Die Fortschreibung der Lagepläne 13.1 bis 13.3 (Anlage 2.1 bis 2.3) bedarf aufgrund der
Komplexität einer genaueren Erläuterung. Eine Darstellung des gesamten Sachverhaltes
in nur jeweils einem Plan ist einerseits aufgrund der zahlreichen Informationen nicht über-
sichtlich. Zum anderen ist sie technisch nicht realisierbar, da die Ausgangspläne nur als
Rasterpläne im tif-Format vorliegen und diese nicht zusammengeführt werden können.
Eine solche Überlagerung wäre jedoch erforderlich, da die Pläne NBS PFA 13 und FKB
PFA 81 räumlich denselben Bereich umfassen.
Die Darstellung der bautechnischen Lagepläne 13.1 bis 13.3 erfolgt daher jeweils in zwei
aufeinander abgestimmten Plänen, die im Zusammenhang zu sehen sind. Der erste Plan
beinhaltet den derzeit planfestgestellten Stand, der mit den Änderungen aus der Planän-
derung Nr. 8 überlagert wird. Der zweite Plan stellt den aktuellen Bestand, also mit den
bereits errichteten Anlagen NBS PFA 13 und FKB PFA 81, und ebenfalls die Planung der
Planänderung Nr. 8 dar.
Die Blattschnitte der Lagepläne 13.1 bis 13.3 sind so gewählt, dass sie mit den Blatt-
schnitten des Hauptverfahrens übereinstimmen. Im Einzelnen werden somit 6 bautechni-
sche Pläne erstellt:
Plan 13.1:
° 1 Plan Hauptverfahren inkl. Änderungen Planänderung Nr. 8
e 1 Plan Bestand mit Planung des Zwischenzustandes einschließlich Rückbau
Plan 13.2:
e 1 Plan Hauptverfahren inkl. Änderungen Planänderung Nr. 8
e 1 Plan Bestand mit Planung des Zwischenzustandes einschließlich Rückbau
Plan 13.3:
e 1 Plan Planänderung Nr. 3 inkl. Änderungen Planänderung Nr. 8
Stand: Dezember 2015 Seite 26 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
« 1 Plan Bestand mit Planung des Zwischenzustandes einschließlich Rückbau
Pläne 13.4 bis 13.6 sind von der Planänderung Nr. 8 nicht betroffen. Sie beinhalten den
Endzustand.
Im Rahmen der durchgeführten Verfahren (Hauptverfahren und Planänderungen) wurde
als Bezugskilometrierung eine NBS-Planungskilometrierung verwendet. Der PFA 13 be-
ginnt demnach bei km 5,450 und endet in km 8,200. Diese NBS-Planungskilometrierung
ist auch in den vorgelegten Unterlagen als Bezugskilometrierung beibehalten worden.
Durch die Umplanung im Rahmen der Planungsänderung Nr. 8 mit einer teilweisen Ände-
rung von Linienbetrieb in Richtungsbetrieb verändern sich auch die Streckenverläufe und
-bezeichnungen grundlegend. Bislang war es vorgesehen, die neuen NBS-Streckengleise
(Strecke 2690) parallel südwestlich der vorhandenen Strecke 2651 zu errichten. In der
neuen Planung ist dagegen vorgesehen, die Gleise der Flughafenanbindung (Strecke
2691) zwischen den zukünftigen Streckengleisen der Strecke 2651 in Richtung Köln-Kalk
bis in den PFA 12 zu verlängern. j
Erst bei der Realisierung des Endzustandes werden die zwei Gleise der Strecke 2690 ab
der Flughafenanbindung in Richtung Steinstraße errichtet und somit die bis dahin beste-
hende Unterbrechung der NBS geschlossen. Eine Streckenbezeichnung 2690 ist daher
im Zwischenzustand nicht vorhanden. Eine schematische Übersicht der Streckenverläufe
für den Zwischenzustand ist in Anlage 1.1 enthalten. Für den Endzustand kann derzeit
kein schematischer Übersichtsplan vorgelegt werden. Wie bereits beschrieben, bedarf die
Anbindung des im Rahmen der Planänderung Nr. 8 geplanten Zustandes an den plan-
festgestellten Endzustand noch einer gesonderten Planung und einem weiteren Antrag
auf Planänderung.
Stand: Dezember 2015 Seite 27 von 41
2.1
2.2
3.1
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Erläuterungen zur Streckenplanung
Entwurfselemente/Zwangspunkte
Planfestgestellt im PFA 13 ist derzeit für die NBS-Gleise einheitlich v. = 200 km/h.
Als Entwurfsgeschwindigkeiten sind für den Zwischenzustand im PFA 13 geplant:
o Strecke 2651: ve =160 km/h
o. Strecke 2691: v. =130 km/h
© Überleitgleis (23W58n-24W76n; km 5,7 - km 6,8): ve=100 km/h
Nachrichtlich: Für den Endzustand ist eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf dem Gleis
2651R von 160 km/h auf 200 km/h vorgesehen. Das Überleitgleis wird später zum Stre-
ckengleis mit ve=160 km/h.
Untersuchte Lösungen
Im Jahr 2007 erfolgte im Auftrag von I.NPG eine Variantenuntersuchung, als Ergebnis
wurde die Variante 4 "Richtungsbetrieb, mit KBW KKA (mit höhenfreier Verbindung Bf
Köln Messe / Deutz (Hoch) [KKDZ]-Abzw Steinstraße [KSTA])“ für den Bereich Abzw
Gummersbacher Str. (KKGU) bis Abzw Flughafen Nordwest (KFNW) als Vorzugsvariante
ermittelt. Diese Variante stellt die Grundlage für die vorgelegten Antragsunterlagen
Planänderung Nr. 8 dar.
Bauliche Maßnahmen - Beschreibung geänderte Planungen
Gleisanlagen
Bisher war vorgesehen, die neuen NBS-Gleise im PFA 13 westlich der Fernbahn (Strecke
2651) für einen Linienbetrieb neu zu errichten. Weiterhin war geplant, das NBS-Gleis in
Richtung Frankfurt im Bereich der BAB A4 zu verziehen um eine mittige Ausfädelung der
Flughafenanbindung kurz vor der EÜ BAB A4 zu ermöglichen.
Insgesamt waren im Bereich der BAB A4 acht Gleise vorgesehen:
o 2 Gleise S-Bahn (heute 2621)
Stand: Dezember 2015 Seite 28 von 41
3.2
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
o 2 Gleise Fernbahn (2651)
o 2 Gleise NBS (2690)
o 2 Gleise Flughafenanbindung (heute 2691)
Die Umplanung im Rahmen der Planungsänderung Nr. 8 sehen vor, den Linienbetrieb in
einen Richtungsbetrieb der Strecken 2651 und 2691 zu ändern.
Durch die vorgenannte Änderung sowie die Verlängerung der Gleise der Flughafenanbin-
dung (heute Strecke 2691) zwischen den zukünftigen Streckengleisen der Strecke 2651
bis Richtung Köln-Kalk sind im Bereich der BAB AA nur noch sieben Gleise erforderlich:
o 2 Gleise Strecke 2621
o 2 Gleise Fernbahn (2651), auf denen auch die Züge Richtung NBS geführt wer-
den
o 2 Gleise Flughafenanbindung (heute 2691)
co 1 Überleitgleis
Im hier beantragten Zwischenzustand bindet das Überleitgleis in ca. NBS-km 6,8 an das
Streckengleis 2651R an.
Nachrichtlich: Der Endzustand beinhaltet die Anbindung der zwei neuen Streckengleise
der Strecke 2690 südlich der FKB Nord bis zum Abzweig Steinstraße. In diesem Zusam-
menhang ist auch vorgesehen, das hier geplante Überleitgleis in ein Streckengleis zu än-
dern. Eine genaue Planung ist noch erforderlich.
Bei der S-Bahn, die heute unter der Streckenbezeichnung 2621 geführt wird, ist im Über-
gangsbereich von PFA 12 zu PFA 13 der Einbau einer Weichenverbindung vorgesehen.
Ansonsten sind hier keine Änderungen gegenüber dem realisierten Bestand geplant.
Kunstbauwerke
Im Rahmen der Planänderung Nr. 8 ergeben sich Änderungen bzw. Anpassungen bei der
Eisenbahnüberführung (EÜ) über die BAB A 4, NBS - km 6,1 + 10, die nachfolgend be-
schrieben werden. Darüber hinaus sind die Änderungen in den Plänen detailliert darge-
stellt und in Anlage 4 beigelegt.
Von den ursprünglich im Rahmen der Planungen für die PFA 13 und PFA 81 vorgesehe-
nen 8 Gleise (PFA 13 mit je 2 Gleisen für die S-Bahn, die Fernbahn und die NBS; PFA 81
Stand: Dezember 2015 Seite 29 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
mit 2 Gleisen für die Flughafenanbindung), die mittels Brückenbauwerke über die Auto-
bahn A 4 Aachen-Olpe überführt werden, sind derzeit erst 6 Gleise vorhanden (ohne
NBS-Gleise) und in Betrieb.
Auf dem planfestgestellten Brückenbauwerk (Bauwerk PFA 13 BW1 (Ost)) wird anstelle
des ehemaligen NBS-Gegengleises ein Überleitgleis angeordnet, dessen Achse und Gra-
dientenlage unter Berücksichtigung der bisherigen Bauausführung (die beiden Widerlager
sind bereits erstellt) um ca. 1,15 m nach Westen verschoben und geringfügig angehoben
werden.
Entsprechend der geplanten Achse des Überleitgleises werden der noch nachzurüstende
Überbau einschließlich der beiden Mittelpfeiler in den Achsen 20 und 30 im Abstand von
11,45 zum Gegengleis der Fernbahn angeordnet, wobei die lichten Abmessungen des
Bauwerkes nicht verändert werden.
Weiterhin ergeben sich aus der Bestandssituation heraus folgende Änderungen bzw. er-
gänzende Zusatzmaßnahmen:
+ ' Bedingt durch die vorhandene bauliche Situation (Fundamente der beidseitig
anschließenden Nachbarbauwerke) muss zur Gründung der beiden Mittelpfeiler,
anstelle der ehemals vorgesehenen Flachgründung, eine Tiefgründung mittels
Großbohrpfähle ausgeführt werden.
° Im Bereich des zukünftigen Fundamentes in Achse 20 müssen vorhandene
Entwässerungseinrichtungen (Schächte und Leitungen) der Eisenbahnbrücken
zurückgebaut und entsprechend angepasst werden.
° Zur Schaffung der Baufreiheit muss am nördlichen Pfeiler des östlichen Be-
standsbauwerkes (BW 228, Achse 20) der Oberleitungsmast einschließlich Be-
tonkonsole abgebrochen und durch eine Ersatzmaßnahme nachgerüstet wer-
den.
e Die Gesamtbreite des Überbaus vergrößert sich, da die Kappen in Regelausfüh-
rung ausgebildet werden, um ca. 50 cm.
Die Herstellung der beiden Pfeiler und des Überbaus einschließlich Kappen usw. erfolgt
sowohl, bezogen auf die Bahnanlagen als auch auf die Autobahn, in Insellage, sodass der
Zugang zu den einzelnen Bauteilen nur von unten über die Autobahn erfolgen kann. Hier-
zu, sowie zum Einbringen der Bohrpfähle und zur Montage bzw. zum Verschweißen der
Stand: Dezember 2015 Seite 30 von 41
3.3
3.4
3.5
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Stahlträger des Überbaus, ist es erforderlich, dass die Fahrbahnen der Autobahn mehr-
mals kurzzeitig gesperrt (z.B. Ein- / Ausfahrt Bohrgerät zu den beiden Pfeiler) und die
Fahrspuren der beiden Richtungsfahrbahnen beiderseits eingeengt bzw. deren Anzahl
verringert werden.
Da die Stahlträger des Überbaus nicht von unten verlegt werden können und die Baulü-
cke zwischen den bestehenden Überbauten nach Herstellung des neuen Überbaus kom-
plett geschlossen ist, werden zusätzlich folgende Zugangsmöglichkeiten im Bereich der
Bahnanlagen vorgesehen:
e An-/ Abtransport von Material, Maschinen und Personal über das vorgestreckte
Überleitgleis, das zum Baugleis hergerichtet wird
e Zugang für das Personal mit Herrichtung eines Weges in der Lücke neben der
östlichen S-Bahnbrücke von der Autobahn aus bis auf den Bahndamm und Que-
rung der beiden, östlich der Baustelle liegenden Betriebsgleise mittels eines
Fußgängersteges mit beidseitigen Treppentürmen.
Sämtliche Provisorien werden:nach Bauende zurückgebaut und die Flächen wieder in den
ursprünglichen Zustand gebracht.
Hochbau
Keine Änderungen gegenüber dem planfestgestellten Zustand.
Straßen und Wegenetz
Gegenüber dem planfestgestellten Zustand ergeben sich folgende Ergänzungen:
Durch die Nachrüstung der Pfeiler und des Überbaus für das Überleitgleis entstehen im
Endzustand keine Eingriffe in die Linienführung des bestehenden Straßen- und Wegenet-
zes.
Versorgungsanlagen
Gegenüber dem planfestgestellten Zustand ergeben sich folgende Ergänzungen:
Folgende Ver- bzw. Entsorgungsanlagen werden durch die Baumaßnahme tangiert und
müssen lokalisiert, bauzeitlich gesichert bzw. verlegt werden.
o Fernmeldekabel (Telekom) bei NBS-km 5,9+85
Stand: Dezember 2015 Seite 31 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
o Trinkwasserleitung DN 800 im Schutzrohr mit Signalkabel auf dem Wasserrohr
(Rheinenergie) bei NBS-km 6,0+15
Folgende, im Rahmen der bereits durchgeführten Baumaßnahme verändert bzw. neu im
Baufeld vorhandene Ver- bzw. Entsorgungsanlagen von „Straßen NRW“ werden durch die
Baumaßnahme tangiert, müssen lokalisiert und bauzeitlich gesichert werden.
o Lichtwellenleiterkabel im Feld 1 im erhöhten Bereich unter den Bauwerken bei
NBS-km 6,0+63
o Entwässerungsleitung DN 300 B der Autobahn sowie der hieran angeschlosse-
nen Brückenbauwerke längs den Fundamenten in Achse 20 autobahnseitig bei
NBS-km 6,0+77
o Entwässerungsleitung DN 900 B der Autobahn auf der Südseite längs den Fun-
damenten in Achse 40 autobahnseitig bei NBS-km 6,1+20
4 Flächenbedarf
Gegenüber dem planfestgesteliten Zustand ergeben sich folgende Ergänzungen:
Zur Errichtung bzw. Fertigstellung der EÜ für das Überleitgleis sind Zufahrten zur Baustel-
le über die BAB A4 sowie Arbeitsflächen auf der BAB A4 notwendig und vorgesehen.
Weiterhin werden bauzeitlich Flächen im Böschungsbereich neben der nördlichen EÜ, der
Strecke 2621 als Zugang von der Autobahn zum und auf den Bahndamm erforderlich.
Des Weiteren wurde bei der Prüfung der Katasterdaten festgestellt, dass die Grund-
stücksdaten fortgeschrieben wurden z. B. neue Flurstücksnummern auf Grund von Tei-
lungen vergeben wurden.
Sowohl die benötigten Baustelleneinrichtungsflächen auf der BAB A4, dem Bahndamm
und von zwei Baustellenzufahrten, als auch die fortgeschriebenen Grundstücksdaten
wurden im Grunderwerbsverzeichnis (s. Anlage 6.1) und Grunderwerbsplan (s. Anlage
6.1.1 und 6.1.2) eingepflegt.
5 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom
Im PFA 13 sind keine Unterwerke und Bahnstromleitungen vorhanden.
m —————
Stand: Dezember 2015 Seite 32 von 41
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Streckenausrüstung
E-Technik (50 Hz)
Die elektrotechnischen Anlagen dienen zur Versorgung der notwendigen Streckenaus-
rüstung. Hierzu zählen vor allem Signalanlagen, Telekommunikationsanlagen, Weichen-
heizanlagen und Beleuchtungen.
Signaltechnik
Die Signalanlagen werden an den abgesetzten Stellrechner in Köln-Kalk, angeschlossen.
Die Bedienung erfolgt aus der BZ Duisburg.
Telekommunikation
Im Rahmen der Planung der Telekommunikationsanlagen und der koordinierten Kabelt-
rassenplanung werden im PFA 13 keine neuen betriebsrelevanten Techniken errichtet. Im
Zuge der Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen OL, LST und 50 Hz wurden die
Führungen der Kabeltrogtrassen abgestimmt angepasst bzw. neu geplant. Dabei wurden
die Bestandsunterlagen mit berücksichtigt und die darin enthaltenen Kabelführungssys-
teme mit übernommen. Die neuen Kabeltröge wurden in Abstimmung mit den Fachberei-
chen dimensioniert. Die Streckenfernmelde- und Bahnhofskabel werden, um den Neubau
der ICE Trasse zu ermöglichen, bauzeitlich gesichert und am Ende der Baumaßnahmen
in der neu errichteten Kabeltrasse in Endlage gebracht.
Maschinentechnische Anlagen
Die Errichtung maschinentechnischer Anlagen ist im PFA 13 nicht vorgesehen.
Oberleitungsanlagen
Die Neubaugleise und die umzubauenden Gleise werden für den elektrischen Zugbetrieb
ausgerüstet. Die erforderliche Energie wird den Triebfahrzeugen über Oberleitungen zu-
geführt. Diese sind an Masten im Abstand bis zu 75m montiert. In der Regel werden die
bis zu 16 m hohen Maste aus Stahl oder Beton beiderseits der Gleise und zwischen den
Streckengleisen aufgestellt.
Hieran werden außerdem gegebenenfalls erforderliche Speise- und Verstärkungsleitun-
Stand: Dezember 2015 Seite 33 von 41
7.1
7.2
73
7.4
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
gen für die Übertragung der Traktionsenergie angebracht.
Durch die notwendige Verschiebung einzelner Bestandsmaste entstehen keine zusätzli-
chen Betroffenheiten Dritter.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Streckenentwässerung
Die Angaben zur Streckenentwässerung sind in der Erläuterung zum Entwässerungskon-
zept, Anlage 7 sowie den Lageplänen, Anlagen 2.1 bis 2.3 und 2.1(8) bis 2.3(8) zu ent-
nehmen.
Bauwerksentwässerung
Die Entwässerung des nachzurüstenden Überbaus erfolgt, wie ursprünglich geplant, mit
dem Kreuzungspartner „Straßen NRW“ abgestimmt und bei den Nachbarbauwerken aus-
geführt, mittels Einläufen und Fallrohr in Achse 20 mit Anschluss an die vorhandene Ent-
wässerungsleitung DN 300 der Autobahn. Die geringe Mehrwassermenge aus den Über-
baufeldern 1 und 3 (Feld 2 bereits über die Autobahnfläche erfasst) kann von den
vorhandenen Entwässerungsleitungen abgeführt werden.
Trinkwasserschutz
Die Eisenbahnstrecke verläuft nach der Kreuzung mit der BAB A 4 nördlich der Wasser-
schutzzone Ill. In dem Bereich wird der Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in der Was-
serschutzzone Ill der Stadt Köln sowie die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze wie
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Arbeitsschutzgesetz und Wasserschutz-
zonenverordnung beachtet.
Baustellenentwässerung
Der Grundwasserspiegel entlang der NBS-Gleise und im Bereich der Pfeilerbaugruben
liegt nach derzeitigem Kenntnisstand so tief, dass die geplanten Fundamente, mit Aus-
nahme der Bohrpfähle, nicht in das Grundwasser einbinden. Eine Baustellenentwässe-
rung ist daher aller Voraussicht nach nicht erforderlich.
Stand: Dezember 2015 Seite 34 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Überschussmassen
Gegenüber dem planfestgestellten Zustand ergeben sich folgende Ergänzungen:
Beim Aushub der beiden Pfeilerbaugruben sowie beim Herstellen der Bohrpfähle fallen
nur sehr geringe Aushubmassen an, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu
entsorgen sind.
Landschaftspflegerische Begleitplanung
Die bau-, anlage- und 'betriebsbedingten Auswirkungen und Eingriffe durch das Vorhaben
werden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, siehe Anlagen 8.1) dem so-
genannten Voreingriffszustand gegenübergestellt. Die Bewertung der Bestandssituation,
der Eingriffe sowie der geplanten Landschaftspflegerischen Wiederherstellungs- und Ge-
staltungsmaßnahmen und ökologischen Aufwertungsmaßnahmen erfolgt in Anlehnung an
das Schema, das im LBP zur Neubaustrecke Köln-Rhein-Main (FRÖHLICH & SPORBECK
1994) angewandt wurde, um im Rahmen des vorliegenden 8. Änderungsverfahrens die
Kontinuität in der Bewertung zu gewährleisten.
Methodisch orientiert sich dieser LBP an dem von der Zentrale des Eisenbahn-
Bundesamtes (EBA, 2010) herausgegebenen Umweltleitfaden, insbesondere Teil 2: Ex-
kurs Il.
Die Biotoptypen im Plangebiet werden näher beschrieben und die anlage-, bau- und be-
triebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf die Flächen bewertet. Die Bestands-
und die Konfliktsituation sind im Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1: 1.000 in den
Anlagen 8.2 dargestellt.
Demgegenüber gestelit werden die Schutz-, Rekultivierungs-, Gestaltungsmaßnahmen
und Trassen nahen Ausgleichsmaßnahmen, um die unvermeidbaren Bau- und Anlagebe-
dingten Eingriffe zu minimieren und weitestgehend auszugleichen (siehe Anlage 8.3).
Es verbleibt nach Umsetzung aller ausgewiesenen Trassen nahen landschaftspflegeri-
schen Maßnahmen noch ein Kompensationsdefizit von 6.952 m?.
Da durch das Vorhaben Lebensräume für wild lebende Tier- und Pflanzenarten entfernt
oder beeinträchtigt werden können, ist eine artenschutzrechtliche Betroffenheit zu über-
prüfen.
In der Artenschutzprüfung (siehe Anlage 8.4) wird geprüft, ob infolge des geplanten Vor-
Stand: Dezember 2015 Seite 35 von 41
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
habens in Bezug auf planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten aufgrund der Lage ihrer
Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche eine Betroffenheit anzunehmen ist, Verbotstatbe-
stände gem. $ 44 (1) BNatSchG einschlägig sind und aus naturschutzfachlicher Sicht eine
Ausnahme von den Verboten gemäß $ 45 (7) BNatSchG notwendig werden könnte. Me-
thodisch folgt die Prüfung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (VV-Artenschutz) des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV).
Entsprechend dem Ergebnis aus dem Scoping-Verfahren für die Planfeststellungsab-
schnitte PFA 11 und 12 sowie die auch für den Planfeststellungsabschnitt PFA 13 gelten-
den Abstimmungen mit den zuständigen Naturschutzbehörden wurden im Jahr 2011 die
Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien untersucht. Dabei konnten 5 Fleder-
mausarten, 55 Vogelarten und eine Reptilienart festgestellt werden.
Für die Brutvögel ist aufgrund der formulierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
(Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung) ebenfalls nicht von einer Eingriffserheb-
lichkeit durch das Planungsvorhaben auszugehen. Für sie müssen keine weitergehenden
Maßnahmen aus Sicht des Artenschutzes ergriffen werden.
Die planungsrelevanten Arten der Reptilien sind nach der Erfassung und Betroffenheits-
analyse innerhalb des PFA 13 nicht vom Vorhaben betroffen. Für sie müssen keine Maß-
nahmen aus Sicht des Artenschutzes ergriffen werden.
Entsprechendes gilt für die Gruppe der Fledermäuse. Von dem Vorhaben sind aktuell kei-
ne Höhlenbäume und Altholzbestände betroffen, die als Winterquartier für Fledermäuse
fungieren. Sollte aufgrund einer großen zeitlichen Verschiebung der Maßnahmen eine
Veränderung der betroffenen Gehölzstruktur nicht auszuschließen sein, sollten entspre-
chende Bäume auf Fledermausbesatz kontrolliert werden.
Die Verbotstatbestände des $ 19 (3) BNatSchG werden für alle streng geschützten Arten
nicht berührt und stehen dem Vorhaben ebenfalls nicht entgegen.
Das geplante Vorhaben ist somit unter allen artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu-
lässig,
Stand: Dezember 2015 Seite 36 von 41
10
10.1
10.2
11
111
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Immissionen
Schall
Im Zuge der Ausführungsplanung wird ein Baulärmgutachten in Auftrag gegeben. Hin-
sichtlich der dauerhaften Auswirkungen wird auf das Gutachten in der Anlage 9.1 verwie-
sen.
Erschütterungen
s. Gutachten’ Anlage Nr. 9.2
Entsorgung
Im Rahmen der Planung sind begleitend durch das Sanierungsmanagement (FRI-W-S)
die für Entsorgung relevanten Materialien qualitativ und quantitativ zusammengestellt und
hinsichtlich der Entsorgungsmöglichkeiten und -kosten bewertet worden.
Weiterhin wurden die für die Entsgrgung:notwendigen logistischen Voraussetzungen (Zu-
fahrten, Lagerflächen) ermittelt und ein Untersuchungsprogramm zur genaueren Ein-
schätzung der zu erwartenden Belastungen aufgestellt.
Alle Ergebnisse werden in dem angehängten Feinkonzept ausführlich dargestellt (siehe
Anlage 13).
Altiastenverdachtsflächen
Folgende Altlastenverdachtsflächen wurden im Rahmen des 4-Stufen-Programms „ökolo-
gische Altlasten“ durch das Sanierungsmanagement (FRI-W-S) ermittelt:
Altlastenverdachtsfiächen (ALVF) und Kontaminationsflächen (KF)
Flächen- ALVF | KF Be- Einstufung
Nummer zeichnung gem.
Handbuch
B- Altablagerungen VKG
008165-
190
Stand: Dezember 2015 Seite 37 von 41
11.2
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Historische Erkundung (HE) - Verdachtskategorie:
VKG = geringer oder kein Handlungsbedarf
VKM = mittlerer Handlungsbedarf
VKS = hoher Handlungsbedarf
Qualitative und quantitative Zusammenstellung der Abfälle
In der nachfolgenden Tabelle sind alle nach dem jetzigen Kenntnisstand im Bauablauf zu
erwartenden Abfallarten zusammengestellt worden, um einen Überblick über die Wieder-
verwendungs- bzw. Entsorgungsnotwendigkeiten zu geben.
Im Bauvorhaben zu erwartende Wertstoffe / Abfälle
Anfallönde Stoffe/Abfälle vn |
[Bemchs | Bäume, Sträucher, Gebüsch
Verlegung Entwässerung | Beton
Bodenaushub 1 E
17 02 04*
Altholz Kat. IV
170101
17.05 07* [08
17 04.05
170101
Bahnkörper, Oberbau
Schwellen (Holz)
Schwellen (Beton)
Gleisschotter
OLA Masten, Bespannung
Mastfundamente
Bodenaushub (Mastfundamente) 17 05 03* [04
Oberleitung 17 04 01
Kabeltiefbau (LSt, Systel
etc.
Bodenaushub (Kabelkanäle, 17 05 03* [04
Gleisquerungen)
Stand: Dezember 2015 Seite 38 von 41
11.3
11.4
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
alte Kabelkanäle 170101
* = Abfall gefährlich
Für die Entsorgung von quantitativer Bedeutung sind Bodenaushub, Oberbaustoffe und
Betonbruch [ Bauschutt. Die Rückbaumaterialien der Infrastruktur aus den Bereichen OLA
und LST haben eigene Wiederverwendungs- bzw. Aufarbeitungswege.
Oberbau
Es werden ca. 2.000 m Gleise und zwei Weichen zurück gebaut. Die Menge der zu ent-
sorgenden Altschotter beträgt 6.626 t. Es fallen insgesamt 3.300 Betonschwellen und 80
Holzschwellen an. Nutzungsbedingt sind keine größeren Belastungen zu erwarten, so
dass eine vollständige Wiederverwendung bzw. Aufarbeitung möglich erscheint. Bei einer
vollständigen Entsorgung der Schienen fallen ca. 240 t Stahlschrott an.
Betonbruch / Bauschutt
Mineralische Reststoffe sind in geringen Mengen beim Rückbau von Kabelkanälen und
Entwässerungsleitungen zu entsorgen.
Bodenaushub
Bodenaushub fällt bei der Herstellung der Planumsschutzschicht für das geplante Über-
leitgleis, das verlegte Streckengleis 2651R, die Verlängerung der Strecke 2691 und die
neuen Weichenverbindungen an. Insgesamt ist mit ca. 32.359 t Bodenaushub zu rechnen.
Höhere Schadstoffbelastungen werden nicht erwartet.
Nichtmineralische Reststoffe
Nichtmineralische Reststoffe fallen voraussichtlich nicht an.
Einbaubedarf und Verwertungsmöglichkeiten
Bodenaushub
Boden wird in den anderen Planungsabschnitten des Projektes in großen Mengen für die
Hinterfüllung von Stützwänden und Überwerfungsbauwerken benötigt. Bei technischer
Eignung ist dort der Wiedereinbau geplant.
Stand: Dezember 2015 Seite 39 von 41
11.5
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Außerhalb des Projektes ist schwach belasteter Bodenaushub (Zuordnungsklasse ZO bis
Z1.2) bei technischer Eignung direkt wieder verwendbar. Mäßig belasteter Bodenaushub
(Zuordnungsklasse Z2) kann unter bestimmten Bedingungen (hydraulisch unwirksam
durch Kapselung) wieder verwendet werden. Höher belasteter Boden (Zuordnungsklasse
>Z2) ist extern zu entsorgen. In Wasserschutzgebieten darf nur unbelasteter (ZO in
Schutzzone |-Illa) bzw. schwach belasteter Bodenaushub (Z1.1 in Schutzzone Illb) wieder
verwendet werden.
Oberbau
Für die Aufbereitung geeignet sind generell Gesamtschotter bis zur Zuordnungsklasse Z
2. Bei der Untersuchung wird davon ausgegangen, dass die Grobfraktion >22,4 mm unbe-
lastet ist und nach dem Absieben und Waschen direkt verwertet werden kann. Der Fein-
anteil < 22,4 mm beträgt durchschnittlich 25 % der Gesamtmenge. Dieser Anteil ist - ge-
nauso wie hoch belasteter Gesamtschotter - zu entsorgen. Bei geringer Belastung kann
das Feinmaterial alternativ als Zuschlagstoff (z.B. beim Wegebau) verwertet werden.
Da im Gesamtprojekt große Mengen Gleisschotter anfallen werden, ist eine Aufarbeitung
und Wiederverwendung sinnvoll und geplant. Schienen, "Schwellen und Weichen können
bei technischer Eignung wieder verwendet werden. Nicht verwendete Betonschwellen
sind mit dem übrigen Betonschutt zu brechen und zu recyceln. Alte Schienen können als
Kernschrott vermarktet werden.
Betonbruch / Bauschutt
Recycelter Beton- bzw. Bauschutt kann im Wegebau eingesetzt werden. Dabei muss da-
rauf geachtet werden, dass die recycelten Baustoffe bei einem Grundwasserflurabstand
von weniger als 2,0 m die Zuordnungsklasse Z 1.1 nach LAGA einhalten.
Untersuchungsbedarf
Vor der Entsorgung der Abfälle wird eine Deklarationsuntersuchung durchgeführt. Diese
erfolgt entweder in situ oder als Haufwerksdeklaration.
Gleisschotter werden gemäß der TR Altschotter (Beprobung nur des Feinanteils <22,4
'mm und Hochrechnung auf die Gesamtmenge) untersucht. Analytik und Bewertung der
Ergebnisse erfolgt analog zur LAGA.
Bodenaushub ist gemäß LAGA TR Boden (2004) zu untersuchen.
Stand: Dezember 2015 Seite 40 von 41
11.6
NBS Köln -Rhein/Main NETZE
Knoten Köln - Ausbau südlich Gummersbacher Straße
Erläuterungsbericht Planänderung Nr.8
Beton und Bauschutt ist gemäß LAGA M20 (1997) Tab. 11.1.4-4 und I1.1.4-5 bzw. Gem.
Runderlass Recycling-Baustoffe zu untersuchen.
Lagerung, Transport und Entsorgung
Altschotter und Bodenaushub, der nicht aufgearbeitet werden soll, wird im Baufeld in
Haufwerken bereitgestellt und beprobt. Nach Vorliegen der Deklarationsanalytik erfolgt
der Abtransport mit LKW. Bei Bedarf ist aber auch ein Transport mit Bahnwaggons mög-
lich. Die Entsorgung wird zusammen mit den Bauleistungen ausgeschrieben und umge-
setzt.
Stand: Dezember 2015 Seite 41 von 41
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (25)
- Gummersbacher Straße
- Gottfried-Hagen-Straße 18
- Usingerstraße
- Gießener Straße 2
- Rolshover Straße 2
- Zeughausstraße 2
- Steinstraße
- Scheibenstraße 13
- Hermann-Pünder-Straße 3
- Hohenstaufenstraße
- Deutz-Mülheimer Straße
- Kalker Hauptstraße
- Trimbornstraße 2
- Vingster Ring 19
- Willy-Brandt-Platz 2
- Alter Deutzer Postweg 11
- August-Horch-Straße
- Rather Straße
- Taunusstraße
- Homarstraße
- Straße 18
- Straße 2
- Straße 3
- Südbrücke
- Im Feld 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1173/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27